Bundeswehr eröffnet diese Woche Impfzentren für Bundesbeamte (m. Updates)
Die Bundeswehr will in dieser Woche zwei Impfzentren eröffnen, die die Coronavirus-Impfung von Angehörigen der Bundesministerien sicherstellen sollen. Vom Mittwoch dieser Woche an sollen die beiden Zentren an den Regierungssitzen Berlin und Bonn einsatzbereit sein. Die Priorität der zu impfenden Personen richtet sich, wie bei den übrigen Impfzentren bundesweit, nach der Coronavirus-Impfverordnung.
Die Einrichtung der Zentren für so genannte Bundesangehörige kündigte das Sanitätskommando der Bundeswehr vergangene Woche in einem Schreiben an alle Bundesministerien an. Die Streitkräfte folgen damit einem Amtshilfeantrag des Bundesgesundheitsministeriums. Vorgesehen ist eine Kapazität von bis zu 500 Impfungen pro Tag.
Nach der Verordnung, die zuletzt in der vergangenen Woche geändert wurde*, gibt es zwei Personengruppen, für die die beiden Impfzentren des Bundes infrage kommen:
• Zur Gruppe in der Priorität 2, der hohen Priorität nach Paragraph 3 der Verordnung, gehören aus dem Bereich der Bundesregierung unter anderem
Polizei- und Einsatzkräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
und
Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
In der Bundeswehr hat die Impfung der Soldatinnen und Soldaten vor Auslandseinsätzen bereits begonnen, dafür steht den Streitkräften auch ein eigenes Impfkontingent des Vakzins von AstraZeneca zur Verfügung. Allerdings waren bis zum Ende vergangener Woche keine 1.000 Soldaten aus dieser Gruppe geimpft.
• Eine weit größere Personenzahl aus der Bundesregierung, den Bundesbehörden, aber auch dem Bundestag gehört zur Priorität 3, der erhöhten Priorität nach Paragraph 4 der Verordnung:
Personen,
a) die Mitglieder von Verfassungsorganen sind,
b) die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind,
c) die in besonders relevanter Position im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politi-sche Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind,
Aus dem Rundschreiben des Sanitätsdienstes geht zunächst nicht hervor, welcher Personenkreis genauer mit dem Begriff Bundesangehörige gemeint ist – jedenfalls wenn es zur Priorität 3 kommt. Für die aktuelle Situation, in der Personen mit hoher Priorität geimpft werden sollen, ist das noch recht eindeutig bestimmt:
Das bedeutet, dass bis auf Weiteres Bundesangehörige geimpft werden, die unter §3 CoronaImpfVO fallen. Dies sind in erster Linie Einsatzkräfte mit einem erhöhten Infektionsrisiko oder auch z.B. medizinisches Personal ärztlicher Dienste.
heißt es in dem Schreiben.
Interessant wird es, sobald die erheblich größere Gruppe mit erhöhter Priorität zum Zuge kommt – unter anderem, weil die in der Verordnung genannten Gruppen aus Bundesregierung und Ministerien dann mit allen über 60-jährigen** in Deutschland, aber ebenso auch zum Beispiel mit Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen tätig sind, um die Impfung konkurrieren – also mit KiTa-Betreuer:innen und Lehrer:innen.
Die Planungen für solche Impfzentren des Bundes zur beschleunigten Immunisierung von Bundesbeamten hatte es schon länger gegeben (darüber hatte auch der Spiegel berichtet). Zwischenzeitlich waren diese Pläne nicht weiter verfolgt worden, weil das Gesundheitsministerium davon ausging, dass genügend Vakzine vor allem von AstraZeneca geliefert würden und deshalb gesonderte Einrichtungen nicht erforderlich seien. Anfang März wurden jedoch die Planungen im Sanitätskommando wieder aufgenommen und mit Hochdruck auf den Eröffnungstermin in dieser Woche hin fortgesetzt.
Der Vollständigkeit halber noch Statistik der vergangenen Woche:
Die Fälle unter Soldatinnen und Soldaten, nach den Zahlen des Sanitätsdienstes:
8. März
Soldatinnen und Soldaten: 365 tagesaktuell bestätigte Fälle
kumuliert: 4785, davon kumuliert genesene Fälle: 4419, Tote kumuliert: 1
9. März
Soldatinnen und Soldaten: 368 tagesaktuell bestätigte Fälle
kumuliert: 4835, davon kumuliert genesene Fälle: 4466, Tote kumuliert: 1
11. März
Soldatinnen und Soldaten: 386 tagesaktuell bestätigte Fälle
kumuliert: 4870, davon kumuliert genesene Fälle: 4483, Tote kumuliert: 1
12. März
Soldatinnen und Soldaten: 394 tagesaktuell bestätigte Fälle
kumuliert: 4889, davon kumuliert genesene Fälle: 4494, Tote kumuliert: 1
Update 1: 15. März
Soldatinnen und Soldaten: 396 tagesaktuell bestätigte Fälle
kumuliert: 4910, davon kumuliert genesene Fälle: 4513, Tote kumuliert: 1
Zu den Infizierten im Inland gehören auch zwei Generale, die im Verteidigungsministerium arbeiten.
Die neuen Infektionen aus den Auslandseinsätzen meldete das Einsatzführungskommando am vergangenen Freitag:
Bei der Bundeswehr im Einsatz sind im Zeitraum 05.03. – 11.03.21 Soldat_innen positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden:
MINUSMA 2
KFOR 4
Update 2: Inzwischen wurde ein weiterer Fall in der enhanced Forward Presence-Mission der NATO in Litauen bestätigt; 55 direkte Kontaktpersonen sind dort in Quarantäne.
Die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die in der Amtshilfe zur Unterstützung ziviler Behörden in der Pandemie eingesetzt sind, liegt derzeit relativ stabil bei rund 11.000 plus etwa 5.000 als Schichtwechselpersonal oder in den Führungsstäben – das war in den vergangenen Wochen etwas weniger geworden als zuvor. Neu ist die Aufgabe für Soldaten, bei Schnelltests in kommunalen Testzentren mitzuarbeiten; die noch relativ geringe Zahl in der vergangenen Woche dürfte voraussichtlich steigen.
Schwerpunkt der Amtshilfe sind weiterhin die Gesundheitsämter mit rund 4.000 und die Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen mit etwas mehr als 3.300 Soldatinnen und Soldaten. In Impfzentren und mobilen Impfteams sind weiterhin weniger als 3.000 Soldaten im Einsatz; die Zahl der helfenden Hände in Alten- und Pflegeheimen hat sich mit gut 600 gegenüber dem Höchststand vor einigen Monaten fast halbiert.
Update 3: Nachdem am (heutigen) Montag das Bundesgesundheitsministerium die Impfungen mit AstraZeneca vorübergehend ausgesetzt hat, folgte (logischerweise) auch der Sanitätsdienst der Bundeswehr dieser Empfehlung – was auch Auswirkungen auf die Arbeit der Impfzentren des Bundes haben dürfte:
Der Inspekteur des Sanitätsdienstes, Generaloberstabsarzt Ulrich Baumgärtner, hoffte darauf, dass nach Überprüfung die Impfungen mit diesem Vakzin mit begründetem Vertrauen fortgesetzt werden könne:
*fürs Archiv die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) Vom 10. März 2021 als Sicherungskopie:
20210310_Corona_Impf_Verordnung
**Offenlegung, ehe mir jemand das vorwirft: Ich gehöre altersmäßig auch in diese Gruppe
Wird dann beim Zutrittsmanagement – Berechtigungsprüfung – die Bw hoheitlich tätig? Im privaten Bereich war ihr das ja untersagt.
[Interessante Frage, die dadurch weniger Probleme aufwirft, dass diese Impfzentren auf Bundeswehrgelände liegen… T.W.]
@TW
Das ist wahrscheinlich nicht ganz korrekt, denn es geht (indirekt) um die Prüfung der Impfberechtigung. Aber vielleicht möchte man das ja mit der Zutrittsberechtigung zum MB / MSB umgehen.
Wichtig ist in jedem Fall eine klare – RPT klare – Anweisung des BMG. Ich fürchte aber, die Bw tut sich damit keinen Gefallen (Diskussionen mit abzuweisenden Personen, u.a.).
Ehe das jetzt in den OT „Prüft die Bundeswehr die Impfberechtigung?“ abgleitet, mache ich den gleich mal mausetot: Die zu impfenden Mitarbeiter der Bundesministerien werden von denen benannt und dem Sanitätsdienst gemeldet. Die Bundeswehr prüft dann lediglich, ob der Mensch an der Wache auch der ist, den sein Ministerium zur Impfung angemeldet hat. Nix Bundeswehr prüft, ob der geimpft werden soll/darf/kann. Haben wir damit erledigt, das Thema.
Jetzt wurde der Impfstoff AstraZeneca erstmal „gesperrt“
Wenn ich richtig informiert bin ist das der einzige Impfstoff den der Sanitätsdienst zur Verfügung hat ?
Mit der Aussetzung des Einsatzes des Impfstoffes ist dieser wohl endgültig „verbrannt“, den nimmt doch jetzt keiner mehr freiwillig mehr.
Und befehlen : Ab heute ist der wieder freigeben und sicher. Ärmel hoch !
Ich weiß nicht…
Zur Info die aktuelle Entwicklung: Nachdem das Bundesgesundheitsministerium den Impfstopff von AstraZeneca vorerst gestoppt hat, hat auch die Bundeswehr die Impfungen damit ausgesetzt:
@Sepp: Es gibt im Vergleich zu den Impfstoffen anderer Hersteller oder zu Ungeimpften bislang überhaupt keine auffällige Häufung von Thrombosen oder Embolien nach Impfung von bisher 22 Millionen Menschen (in UK) mit dem Impfstoff von Astra Zeneca. Ein kausaler Zusammenhang Das sagt auch das Paul-Ehrlich-Institut. Die Aussetzung stellt sich nach den bisherigen Erkenntnissen als reine Vorsichtsmaßnahme dar. Es wird insbesondere untersucht, ob die aktuelle Charge des Impfstoffs möglicherweise verunreinigt gewesen sein könnte. Auch wird anscheinend untersucht, ob eine Prävalenz für Frauen hinsichtlich dieser Komplikation besteht, denn in sechs von sieben Fällen waren die Geimpften weiblich.
Ansonsten sind Sinusvenenthrombosen (und zwar im Rahmen der statistisch auch bei Nichtimpfung zu erwartenden Häufigkeit) auch nach Impfungen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer bereits aufgetreten. Dass das jetzt so genau untersucht wird, liegt natürlich an der Geschwindigkeit der Zulassung der Impfstoffe. Aus diesem Grund werden auch akribisch alle möglichen Erkrankungen, die zeitlich nach der Impfung auftreten, aktuell erfasst. Aber nicht alles, was einem bestimmten Ereignis zeitlich folgt, ist auch eine kausale Folge dessen. Wenn der Spieß Sonnenaufgang befiehlt, und die Sonne geht anschließend tatsächlich auf, ist das noch kein Hinweis auf übernatürliche Befehlsgewalt des Kompaniefeldwebels. ;-)
Zum Vergleich: Das – medizinisch nachgewiesene – Risiko für Frauen, die mit der Pille verhüten, an einer Venenthrombose zu erkranken liegt zwischen 500 und 1.200 : 1.000.000. Das ist um einige Größenordnungen höher, als die Zahl der nun nach Impfung aufgetretenen Fälle, schließt allerdings auch Fälle ein, die eben keine Sinusvenenthrombosen sind.
[Ich denke, damit haben wir die Impfstoffdebatte im hier möglichen Rahmen umfassend und erschöpfend abgehandelt. T.W.]
Ich stelle mal einigermaßen emotionslos (auch wenn es mir schwerfällt) fest:
Auch am Tag 3 nach der Veröffentlichung der Info auf diesem Portal finde ich NICHTS zum Thema Impfzentren des Bundes auf den Intranet-Seiten der Bundeswehr oder des BMVg. Es scheint gut in den Tiefen der Websites vergraben zu sein – oder es ist nicht da.
Wenigstens die Tatsache, dass solche Impfzentren durch die Bw eingerichtet sind, sollte doch für die interne Kommunikation eine Meldung wert sein.
Und zum Kommentar von TW vom 15.3., 11:08 Uhr: „Die zu impfenden Mitarbeiter der Bundesministerien werden von denen benannt und dem Sanitätsdienst gemeldet.“:
Hier im BMVg ist bislang weder eine Info noch eine Abfrage gelaufen – und wir gehören ja auch zur Zielgruppe für die Impfzentren des Bundes. Bastelt man noch an Kriterien, wer denn besonders relevant ist und damit unter §4 ImpfV (Erhöhte Prio) fällt? Oder lautet die Devise „Sind eh‘ fast alle im Homeoffice“?
Ich versuche weiter, emotionslos zu bleiben.
[Das mag alles nicht zuletzt mit dem Stopp der Impfungen mit AstraZeneca zu tun haben – diese Impfzentren haben nämlich schlicht keinen Impfstoff, den sie verwenden dürfen… T.W.]
Nun ja damit dem Info-Bedarf mal Abhilfe geschaffen wird, anbei der Link zu einem Porträt eines der Impfzentren…
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/sanitaetsdienst/aktuelles-im-sanitaetsdienst/stresstest-am-impfzentrum-der-bundeswehr-in-lebach-5036584
Ansonsten ist nach meiner Kenntnis das Bw-Vakzin Astra-Zeneca und damit derzeit ausgesetzt,
grundsätzlich kann man aber wohl mit Überweisung (Impfschaden), auch bei zivilen Stellen
eine Impfung im Rahmen der Priorisierung gem. InfSG beantragen… Aber da ich ja nicht aus dem ZSan komme mag das auch falsch sein…
[Ehe hier jetzt was durcheinander kommt: Das Impfzentrum in Lebach wird von der Bundeswehr betrieben, ist aber eines der allgemeinen Impfzentren und nicht eines der beiden „Impfzentren Bund“, die spezielle für die Bundesverwaltung eingerichtet werden. T.W.]
@TW
„Betrieben“ ist sicher richtig, jedoch – und das ist entscheidend – es gibt eine zivile Leitung, die alleine entscheidungsbefugt ist:
„Auch wenn das Impfzentrum in einer Kaserne und durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr betrieben wird, bleibt das MGSFF für den Betrieb verantwortlich.“
Bisher war es auch immer so, daß eine zivile Leitung (Ansprechpartner mit entsprechenden Befugnissen) vor Ort „in Rufweite“ sein muß.
Wie dies nun in den Bw-eigenen (s.o.) Impfzentren geregelt sein wird?