Soldaten dürfen Schnelltests auf Corona vornehmen – aber die Kommune haftet (m. Nachtrag)
Soldaten der Bundeswehr sollen künftig bei der Unterstützung in Alten- und Pflegeheimen auch Schnelltestests auf das Coronavirus durchführen, die Verantwortung dafür tragen aber die Kommune oder die Heimleitung. Das stellte das Verteidigungsministerium klar, nachdem Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vor zwei Tagen die entsprechende Unterstützung der Streitkräfte angekündigt hatte.
Die Ministerin hatte am vergangenen Mittwoch angeboten, bis zu 10.000 Soldatinnen und Soldaten für die Tests in Alten- und Pflegeheimen bereitzustellen, wenn wir gerufen werden. Ministerium und Bundeswehr versuchten daraufhin hektisch, die rechtliche Situation für diese Fälle zu klären – schließlich handelt es sich bei den Soldaten, die in diesen Einrichtungen unterstützen, überwiegend nicht um medizinisch ausgebildetes Personal.
Am (heutigen) Freitag konnte eine Sprecherin des Ministeriums dann die Lage erläutern:
In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021 wurde unter Punkt 6. zur Ausweitung der Testung in den Alten- und Pflegeheimen festgehalten, dass „Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen.“ Daher ist auch Personal der Bundeswehr, das auf Antrag einer zuständigen Behörde in Amtshilfe zur Testung eingesetzt werden soll, in Verantwortung der zuständigen Behörde bzw. des Betreibers der Einrichtung entsprechend zertifiziert zu schulen; die Schulungsmaßnahmen sind durch die zuständige Behörde bzw. den Betreiber der Einrichtung zu dokumentieren. Sollten hierzu durch das Bundesministerium für Gesundheit Vorgaben zur Ausbildung gemacht werden, so muss die Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten auf Grundlage dieser Vorgaben erfolgen.
Berücksichtigt werden muss in diesem Zusammenhang auch, dass der Hersteller eines In-vitro-Diagnostikums im Rahmen der Gebrauchsinformationen festlegt, durch wen sein Test angewandt werden kann bzw. für welche Anwendung sein Test vorgesehen ist. Ein Abweichen von dieser Zweckbestimmung kann für die Einrichtungen und Anwender mit haftungsrechtlichen Risiken verbunden sein. Daher muss die Schulung auch die Herstellervorgaben des konkreten Testsystems berücksichtigen.
Bei der Durchführung von Tests auf SARS-CoV-2 in Alten- und Pflegeheimen sowie vergleichbaren Einrichtungen ist zu berücksichtigen, dass neben der Verletzungsgefahr bei einer inadäquaten Abstrichentnahme auch die unsachgemäße Anwendung von Schnelltests ein Risiko von Ausbrüchen in den Einrichtungen sowie in der Folge von schweren und tödlichen Verläufen von COVID 19 birgt. Insofern muss im Vorfeld der Amtshilfe geklärt sein, dass die haftungsrechtlichen Konsequenzen nicht beim Durchführenden (Bundeswehrangehörigen und damit auch nicht bei der Bundesrepublik Deutschland), sondern ausschließlich bei der Amtshilfe ersuchenden Behörde bzw. beim Betreiber der Einrichtung liegen.
Die übrigen für die Durchführung von Amtshilfemaßnahmen (Verfügbarkeit der einzusetzenden Ressourcen, rechtliche Zulässigkeit) müssen natürlich überdies gegeben sein.
Die offensichtlich juristisch abgesicherte Antwort auf den Punkt gebracht: Ja, Soldatinnen und Soldaten dürfen diese Tests vornehmen, wenn etwas schiefgeht, muss der Betreiber des Heims oder die Kommune, die Amtshilfe angefordert hat, dafür geradestehen.
Derzeit sind – im Vergleich zu den Vortagen praktisch unverändert – knapp 1.200 Soldatinnen und Soldaten in fast 270 Alten- und Pflegeheimen in 13 Bundesländern im Einsatz. Ob diese Zahl aufgestockt wird, und dann auch noch so erheblich, wie es inzwischen teilweise öffentlich gefordert wird, hängt von den konkreten Amtshilfeanträgen der jeweiligen Kommunen ab.
Nachtrag: Die vom Ministerium erwähnte Absprache der Kanzlerin mit den Ministerpräsident*innen, aber vor allem der Druck aus dem Kanzleramt haben offensichtlich dieses Vorgehen beschleunigt. Die Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr erhielten dazu dieses Schreiben von ihren Landeskommandos:
Sehr geehrte Kameraden,
heute oder morgen wird ein Brief des Bundeskanzleramtes bei allen LK und kreisfreien Städten eingehen, in dem die Unterstützung der Bw auch bei Testungen zugesagt wird.
Bitte gehen Sie proaktiv sofort auf Ihre Ansprechpartner zu und versichern Sie diese jeglicher Unterstützung durch Helfende Hände. Stellen Sie klar, dass alle Aktionen auf den eingeübten und bewährten Verfahren der Hilfeleistung (einschl. der Anträge) beruhen werden. Sie sind das Bindeglied, das den Willen der Bundeskanzlerin in der Fläche umzusetzen hat.
Es geht der mil. Führung jetzt darum, sehr schnell zu reagieren. Das schließt höhere Bereitschaftsstufen und ggf. Personalumfänge auf allen Ebenen ein, um die zu erwartende Antragsflut zu bearbeiten und rasch, erfolgreich umzusetzen. Unten aufgeführt sind einige Rahmenbedingungen seitens Kdo TerrAufgBw – natürlich gilt auch bei all´ diesen HLA, dass die Direktion/Ltg und Haftung bei zivilen Verantwortlichen liegen muss, die PSA (inkl. FFP 2-Masken o.ä.) durch die Antragsteller gestellt wird und eine gründliche Einweisung vor Ort stattfindet!
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Ihr
(Kdr eines Landeskommandos)
Überschrieben ist diese – nicht eingestufte – Rundmail mit einem Zitat von Bundeskanzlerin Angela Merkel: Das Sterben in den Altenpflegeeinrichtungen muss aufhören.
Das erwähnte drei Seiten umfassende Schreiben aus dem Kanzleramt an die Kommunen, unterzeichnet von Kanzleramtschef Helge Braun, hebt vor allem auf den Schutz von Menschen in Heimen ab:
Der Schutz von Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe gepflegt, betreut und behandelt werden, hat für die Bundesregierung in der Pandemiebewältigung höchste Priorität. Denn diese Menschen haben bei einer SARS-CoV-2-Infektion ein erhöhtes Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe. Zugleich wollen wir verhindern, dass diese Menschen isoliert werden, vereinsamen und von der Teilhabe am Leben abgeschnitten sind. (…)
Der Bund wird zunächst Personal der Bundeswehr für die Durchführung von Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe kurzfristig maximal für einen Zeitraum von drei Wochen ab Beginn des jeweiligen Einsatzes zur Verfügung stellen. Anschließend wird das Bundeswehrpersonal ersetzt durch die über den Aufruf gewonnenen Tester.
Das Personal der Bundeswehr und die ausgewählten freiwilligen Tester erhalten eine Schulung durch das DRK oder, abhängig von der örtlichen Situation, andere Hilfsorganisationen.
Insgesamt sind zur Hilfeleistung in der Pandemie aktuell rund 800 Soldaten aus dem Sanitätsdienst und rund 11.800 aus anderen Teilstreitkräften und Organisationsbereichen gebunden – in dem so genannten Corona-Kontingent stehen damit rund 8.200 weitere Soldatinnen und Soldaten in Bereitschaft.
Die Zahl der infizierten Soldaten steigt unterdessen wieder an. Die Zahlen des Sanitätsdienstes:
13. Januar
Soldatinnen und Soldaten: 483 tagesaktuell bestätigte Fälle
kumuliert: 3559, davon kumuliert genesene Fälle: 3077
14. Januar
Soldatinnen und Soldaten: 526 tagesaktuell bestätigte Fälle
kumuliert: 3613, davon kumuliert genesene Fälle: 3087
15. Januar
Soldatinnen und Soldaten: 538 tagesaktuell bestätigte Fälle
kumuliert: 3645, davon kumuliert genesene Fälle: 3107
In den Auslandseinsätzen gab es nach Angaben des Einsatzführungskommandos in der vergangenen Woche vier neu festgestellte Fälle, alle in Mali: Drei in der UN-Mission MINUSMA und einen bei der EU-Ausbildungsmission (EUTM Mali). Mali und die Sahel-Region zeichnen sich ohnehin als anhaltender Infektionsschwerpunkt ab: Die Belgier stoppten in dieser Woche ihre Ausbildungsmission im Niger, weil mit rund 20 Infektionsfällen und 30 Kontaktpersonen ihr Ausbildungskontingent nicht mehr einsatzfähig war. Die belgischen Soldaten wurden, zum großen Teil mit der Bundeswehr, nach Europa ausgeflogen.
(Archivbild April 2020: Soldaten des Panzerbataillons 104 aus Pfreimd bei der Unterstützung in dem Altenheim in Bamberg – Marius Erbrich/Bundeswehr)
„Sie sind das Bindeglied, das den Willen der Bundeskanzlerin in der Fläche umzusetzen hat.“
Bin ich da gerade zu empfindlich? Mir war so, dass die Zeiten wo die deutsche Armee den Willen einer einzelnen Person umsetzt vorbei sind… Ist vllt ein bisschen unglücklich formuliert der Satz…
Bin auch mal gespannt, wie das umgesetzt werden soll, wenn man bei Amtshilfe in eben diesen Einrichtungen als Vorgabe verboten bekommt Zimmer von positiven Patienten/Bewohnern zu betreten (jetzt schon zwei mal erlebt, hatte zwei mal einen halben Tag Bestand, bis man gemerkt hat, dass das sonst wenig Sinn macht…)
Bei dieser Passage musste ich stutzen: „Bei der Durchführung von Tests auf SARS-CoV-2 in Alten- und Pflegeheimen sowie vergleichbaren Einrichtungen ist zu berücksichtigen, dass neben der Verletzungsgefahr bei einer inadäquaten Abstrichentnahme auch die unsachgemäße Anwendung von Schnelltests ein Risiko von Ausbrüchen in den Einrichtungen sowie in der Folge von schweren und tödlichen Verläufen von COVID 19 birgt.“
Eine Überbetonung von extrem seltenen Risiken – typisch deutsch ?
Die Verletzungsgefahr bei Probenentnahme aus der Nase (Vorgehen bei der Mehrzahl der Schnelltests) ist extrem gering. Die Abstrichtupfer sind i.d.R. biegsam, eine massive Verletzung der Nasenschleimhaut gibt es nicht, minimales Nasenbluten kann selten vorkommen.
Es gibt einen einzigen (!) dokumentierten Fall – bei dutzenden Millionen Abstrichen- einer Verletzung der Hirnhaut bei einer Patientin mit angeborener schweren Missbildung des Schädelknochens (Enzephalozele).
Auch die Verbreitung von Infekten durch „inadäquate“ Probenentnahme ist doch eher theoretischer Natur, da müsste dann der den Abstrich nehmende Soldat den gleichen Abstrichtupfer bei mehreren Patienten verwenden oder selbst infiziert sein und keine FFP 2 Maske tragen. Aber davor schützt ein Selbsttest.
[Ich verstehe das so, das zu viele falsch negative Tests eine Gefahr werden könnten. T.W.]
Jedenfalls scheint dies ein Paradigmenwechsel zu sein. Bisher durften „normale“ Sdt z.B. nur kontaktlos (auf Distanz) Fieber messen, das Messen im Ohr durften nur Sanis durchführen.
Wer begeht eigentlich den Verfassungsbruch? Die abfordernde Kommune, die – in der berechtigten Hoffnung eines Kostenverzichts seitens des Bundes – Hilfeleistungsanträge stellt, oder die Bundeswehr, die von der inhaltlichen Richtigkeit der Hilfeleistungsanträge ausgeht und damit „subsidiär“ eingesetzt wird? Die Soldaten ächzten unter der aktuellen Last und die Hilfsorganisationen oder private Dritte werden nicht abgefordert. Das Kommando TA genehmigt alle formell plausiblen Hilfeleistungsanträge. Die Kommunen stellen sie in Abstimmung mit ihren KVK. Dabei erklären die Reserve-Offiziere und -Feldwebel der KVK, wie der Antrag auszusehen hat, damit er durchgeht. Wichtig, die schlichte Behauptung, es gäbe keine primär anzuwendenden Alternativen zur Gefahrenabwehr – alle Maßnahmen sind ausschöpft. Da müssen teilweise die an sich den Hilfsorganisationen ehrenamtlich angehörigen Helfer über ihre Haupttätigkeit in Kurzarbeit gehen, statt auch unterhalb einer Katastrophenschwelle von den Kommunen angefordert zu werden, um dadurch in Lohnfortzahlung zu bleiben, da die Lohnersatzkosten durch die Kommunen zu tragen sind. Aber die Bundeswehr ist ja billiger – eben voraussichtlich kostenlos. Mehr als ein Dreiviertel Jahr nach Beginn der Krise hätte man doch schon überall das Personal für die Tätigkeiten haben können, das jetzt die Truppe erledigt. Das Bild, dass erzeugt wird ist, dass die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS – die Bw gehört nicht dazu) der Lage nicht gewachsen wären. Aber die Bundeswehr springt ein, weil AKK und die Kanzlerin das anweisen. Dabei standen und stehen die Hilfsorganisationen in den Startlöchern – diese würden aber Geld kosten… das wollen die Kommunen und Länder nicht aufbringen und der Bund möchte sicherlich nicht finanziell einspringen müssen.
Man gaukelt dem Volk vor, dass man die Heimbewohner schützen will und kann.
Und Mutti beruhigt Ihr Gewissen und freut sich, ohne Parlament regieren zu können. Hier teile ich die Wahrnehmung von ITFw-SK. Nicht nur die Formulierung, sondern auch das Diktat der Kanzlerin ist doch recht zweifelhaft. Aber Mutti darf das. Wo bleibt die Kritik der 4. Gewalt?
Da man aber theoretisch alle Personen täglich testen muß, um sicher zu sein, inklusive Pflege, Soldaten, Besucher…wünsche ich viel Erfolg.
Alleine Altenheime beherbergen 730.000 Personen.
Und das geht nur mit Schnelltests. Die anderen Tests liefern erst nach zwei Tagen ein Ergebnis.
[Den „Merkel muss weg“-Stammtisch lieber woanders aufmachen. T.W.]
Wir (Deutschen) haben hier mal wieder Angst vor der eigenen Courage, ein 360° hoch 2 Absicherungsdenken und eine prophylaktische Verantwortungsdiffusion, wo es eigentlich keine Verantwortung gibt. Als vor ein paar Wochen Soldaten zur Unterstützung der Impfzentren gesucht wurden – möglichst mit medizinischem Hintergrund – schlug ich (im Bereich ZMZ Inland aktiver Reservist) vor, auf die Einsatzersthelfer >B< zuzugreifen. Die haben eine medizinische Ausbildung, die für den Einsatz in den KIZ/ZIZ mehr als ausreichend sein sollte. Und zumindest in der Kampftruppe sollten davon einige zu finden sein. Damit könnten unsere Sanis sicher in diesen Bereichen entlastet werden. Die SanStOffze, mit denen ich darüber sprach, fanden den Ansatz durchaus gut. Offiziell vom LKdo hiess es dann nur “die EEH-B dürfen nur im (militärischen) Einsatz als solche eingesetzt werden.“ Aha. Mein EEH-A wird zivil vom Betriebsarzt aber gerne akzeptiert. Wir brauchen hier wieder mehr praxisorientierte Basta-Entscheidungen, die Wirkung im Ziel bringen, und keine juristischen Semesterarbeiten. Dem Virus ist egal, von wem es entdeckt wird. Und den Menschen muss geholfen werden.
@KatSer sagt: 16.01.2021 um 0:35 Uhr
„Wer begeht eigentlich den Verfassungsbruch? Die abfordernde Kommune, die – in der berechtigten Hoffnung eines Kostenverzichts seitens des Bundes – Hilfeleistungsanträge stellt, oder die Bundeswehr, die von der inhaltlichen Richtigkeit der Hilfeleistungsanträge ausgeht und damit „subsidiär“ eingesetzt wird?“
Weder noch, solange der Hauptauftrag der Bw nicht dauerhaft oder über längere Zeit (unmittelbare Zeiten der Krise gelten hier nicht) nicht umgewidmet wird ist verfassungsrechtlich alles sauber.
Amtshilfe muss verfassungsrechtlich nicht strikt „subsidiär“ sein. Das ist eher ein allgemeines Verwaltungsprinzip, was gerade in Zeiten von Krisen und Katastrophen rechtlich weit nach hinten geschoben werden darf.
Solange wir uns in einer gesamtgesellschaftlichen Krise wie derzeit befinden, könnte die Bw rechtlich gesehen noch viel umfangreicher zur Amtshilfe eingesetzt werden.
@JMWSt sagt: 16.01.2021 um 7:42 Uhr
„Wir (Deutschen) haben hier mal wieder Angst vor der eigenen Courage“
Leider liegen Sie da vollkommen richtig :(
Und auch das Beispiel ist treffend gewählt… Ja, natürlich ist es grundsätzlich zutreffend, dass der EH-B zivil keine Anwendung finden darf, aber in Zeiten von Katastrophe und Krise muss zunächst mal das Problem gelöst werden und dann schauen wir weiter.
@KatSer sagt: 16.01.2021 um 0:35 Uhr
„Das Bild, dass erzeugt wird ist, dass die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS – die Bw gehört nicht dazu) der Lage nicht gewachsen wären.“
Ganz ehrlich, Sie brauchen sich gar nicht zu beschweren, das die Bundeswehr in Ihren Augen „vorprescht“ und, von Ihnen gefühlt aber nicht real, andere Hilfsorganisationen verdrängt. KatS ist immer noch Sache der Länder, Kreise und kreisfreien Städte, und der Hauptverwaltungsbeamte entscheidet, wen er anfordert. Das ist die Stelle, wo Sie sich beschweren sollten und müssen.
Und natürlich entsteht der Eindruck, die BOS hätten es nicht im Griff. Ganz offenbar gab/gibt es für solche pandemischen Lagen keinerlei Planung und Konzepte von den zuständigen Seiten (s.o.). Offenbar auch kein Geld und Material, weil das anscheinend lieber in anderen (Haushalts-)Löchern verballert wurde, anstatt in die Katastrophenvorsorge/-schutz zu gehen. Man sieht es doch schon daran, das die offenkundigen Lücken auch nach 10 Monaten nicht aus eigener Kraft geschlossen werden können. Man hat sich selber ein Armutszeugnis ersten Ranges ausgestellt.
@Pio-Fritz
Sie verkennen, daß viele Kräfte des KatSch ehrenamtlich tätig sind und nicht unbedingt über Wochen und Monate eingesetzt werden können. Zudem lassen sich Sdt deutlich flexibler einsetzen.
Denken Sie alleine an das Bewerbungs- und Einstellungsprozedere für „private“ Kräfte. Zudem hätte man Stellen im Haushalt genehmigen müssen, nur wie viele und für wie lange?
@Thomas Melber sagt: 16.01.2021 um 15:38 Uhr
Ich verkenne da gar nichts. Sie müssen meinen Post in Zusammenhang mit dem von @KatSer lesen, ansonsten kommt man zu Ihrem – in diesem Fall falschen – Schluss. @ KatSer beschwert sich gerade darüber, das Soldaten eingesetzt werden, obwohl aus den BOS Ehrenamtliche zur Verfügung stehen. Auch längerfristig, aber die kosten eben Geld.
Ihr anderes Argument ringt mir nur ein Schmunzeln ab und erinnert mich daran, wie schnell doch die Krisendemenz einsetzt. Erinnern Sie sich noch an die Aktion des RKI, Kontaktnachverfolger, auf neudeutsch „Containment Scouts“, zu rekrutieren? Und wie schnell rd. 10.000 Bewerbungen eingingen? Ist alles verpufft, weil die Landkreise etc. nicht bereit waren, das Geld für diese Leute in die Hand zu nehmen. Auch nicht mit befristeten Arbeitsverträgen.
Da ruft man doch lieber nach der Bundeswehr, denn die könnte zwar, rechnet aber nicht ab. Die Bundesregierung hat seit 2013 in diesem Punkt nicht dazugelernt. Und warum die Verteidigungsministerin und die Kanzlerin die Soldaten jetzt wie Sauerbier anbieten, erschliesst sich mir nicht. Man hat den Eindruck, es werden keinen rational getroffenen Entscheidungen mehr kommuniziert sondern lässt sich von Angst treiben.
In der FAZ ist ein Kommentar/Darstellung zum Thema warum die Bundeswehr eingesetzt wird (werden musste). Titel „Bis jemandem der Kragen platzte“. Allerdings hinter Bezahlschranke.
Kurzzusammenfassung: Die Länder, Kreise, Wohlfahrtsverbände u.a. haben es über die Feiertage nicht hinbekommen eine Lösung zu finden und dann ist angesichts der hohen Mortalitätsrate in den Pflegeheimen der Kanzlerin und dem Unions-Fraktionsvorsitzenden „der Kragen geplatzt“.
Ich bin ja ein großer Verteidiger des Föderalismus, auch wenn das manchmal zu suboptimalen Ergebnissen in Einzelfällen führt. Aber in Großlagen muss dann halt auch manchmal der Bund die Zügel übernehmen.
Ich erwarte nach diesjähriger BT-Wahl, deutlich nach Corona (in 2022), eine ernsthafte Diskussion zum Verhältnis Bund-Länder-Föderalismus mit Änderungen bei Befugnissen in Krisenlagen.
Quer durch alle Parteien und gesellschaftlichen Gruppen offenbarte sich Unzufriedenheit hinsichtlich Kompetenz, Reaktionsgeschwindigkeit und Beliebigkeit der Auslegung von Absprachen mit Auswirkungen bis hin zur Mortalität.
Ob berechtigt oder nicht, die Bewertung maße ich mir nicht an. Nur, dass der Staat künftig in puncto Bevölkerungsschutz unbeindruckt weiter agiert wie bis 2019, ist schier nicht erwartbar.
@Klaus-Peter Kaikowsky (KPK) sagt:q17.01.2021 um 11:30 Uhr
„Ich erwarte nach diesjähriger BT-Wahl, deutlich nach Corona (in 2022), eine ernsthafte Diskussion zum Verhältnis Bund-Länder-Föderalismus mit Änderungen bei Befugnissen in Krisenlagen.“
Die erwarte ich z.B. nun nicht. Es würde schon reichen, wenn man die vorhandenen Gesetze und Regelungen zum Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie zum Katastrophenschutz auch konsequent um- und durchsetzt, inkl. entsprechender Sanktionierung bei Nichtbeachtung der zuständigen Stellen.
Und es wäre hilfreich, wenn die Bundeswehr ihr Mantra der Subsidiarität tatsächlich auch anwenden und leben würde. Dazu gehört eben und vor allem auch, die eingesetzten Kameraden abzurechnen mit den anfordernden Stellen. Das wäre gegenüber allen anderen Hilfsorganisationen fair, die abrechnen müssen (inkl. THW als Bundesanstalt) und würde die „Wettbewerbsverzerrung“ endlich mal eliminieren. Damit meine ich den reflexhaften Ruf nach Bundeswehr, weil es kostenlos ist und man sich fast um nichts kümmern muss.
Und dann kann der Bund meinetwegen gerne losgehen und seine Hilfe anbieten. Motto „gegen Einwurf kleiner Münzen regelt die Bundeswehr das für euch“. So wie es jetzt läuft, ist es auch keine tragbare Lösung.
Ich wäre auch gegen eine Bundeslösung. Als Niedersachse habe ich keine Lust, trotz – im Bundesdurchschnitt – relativ niedriger Inzidenzwerte, den gleichen Auflagen und Einschränkungen zu unterliegen, wie z.B. Sachsen, Thüringen und Bayern, die das nicht in den Griff kriegen. Das hätte schon den Anstrich von Sippenhaft.
Warum z.B. muss ich zu anderen 1,50m Abstand halten? Kann ich nicht auch den normalen norddeutschen Abstand nehmen? Ich muss den Leuten doch nicht auf die Pelle rücken. :-)
Bei aller Aufregung, die ich nicht ganz nachvollziehen kann:
Deutschland ist nunmal föderal wie kommunal sehr unterschiedlich aufgestellt.
Und wenn es das erklärte Ziel ist, die Bewohner*innen von Altenheimen (etc.) flächendeckend zu testen, dann muss das irgendwie funktionieren.
Dann kann es laufen wie in Rheinland-Pfalz, wo die Landesregierung mit den Hilfsorganisationen auf Landesebene die Absprachen trifft, die dann die HiOrgs auf Kreis/Stadt-Ebene umsetzen. (Dafür nimmt das Land auch richtig Geld in die Hand.)
https://www.bpa.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/RP/22.12._-_Schreiben_HiK_LS_JaB.pdf
Wenn die HiOrgs gut aufgestellt sind, bedeutet das viel ehrenamtliche Arbeit, aber die Tests laufen.
Warum sollten also in diesen Fällen die Leiter KVK den Kommunen die Bundeswehr aufdrängen?
Jetzt soll es aber vielleicht auch Länder geben, die das nicht (gut) organisieren oder zu knauserig sind, um das entsprechende Geld in die Hand zu nehmen. Oder es gibt Kreise, wo die HiOrgs einfach nicht die benötigten Kapazitäten haben. Was soll denn in diesen Fällen dagegen sprechen, dass die Leiter KVK Soldaten für die Durchführung der Tests anbieten?
@Ersthelfer-Qualis etc.:
Im Normalfall geht die Anforderung „X Soldat*innen für Durchführung Corona-Tests“ an Einheit/Verband Y. Und ein guter Kdr/Chef wird allein mit gesundem Menschenverstand erstmal schauen, dass primär E-E-H Bravo für diese Aufgabe abgestellt werden – und vielleicht nicht die absoluten Grobmotoriker. Die Handhabung der Schnelltests ist nun wirklich keine Rocket Science.
@Haftungsausschluss:
Wo ist das Problem, dass die Bw nicht dafür haften will, wenn etwas schief läuft?
Von Seiten der HiOrgs gibt es teils vergleichbare Haftungsausschlusserklärungen.
@Bewertung der Bw-Unterstützung:
Die Polarisierung „Hurra, die Bundeswehr hilft“ vs. „Verfassungsbruch durch Bundeswehr“ bringt uns nun wirklich nicht weiter.
Die (politisch wie journalistisch) zu stellenden Fragen lauten vielmehr:
Welche Länder müssen aus welchen Gründen Hilfe der Bundeswehr in Anspruch nehmen und können das nicht – wie RLP – aus eigenen Kräften stemmen?
Welche Kommunen müssen aus welchen Gründen Hilfe der Bundeswehr in Anspruch nehmen und können das nicht aus eigenen Kräften stemmen?
Auf dieser Basis können wir gerne in eine differenzierte Bewertung einsteigen.
@ ITFw-SK sagt: 15.01.2021 um 21:32 Uhr
Warum sollte man Personen testen, die bereits nachgewiesen positiv sind?
@Pio-Fritz sagt: 17.01.2021 um 15:57 Uhr
„Und es wäre hilfreich, wenn die Bundeswehr ihr Mantra der Subsidiarität tatsächlich auch anwenden und leben würde.“
Das sehe ich in der aktuellen Lage gerade nicht einschlägig. Das Prinzip der Subsidiarität soll ja lediglich verhindern, dass im tagtäglichen Dienst die Bw durch ständige Amtshilfe-Anträge von unserem eigentlichen Hauptauftrag abgehalten werden.
Aber wenn es eine nationale Krise besonderen Ausmaßes gibt, die zudem noch zeitlich begrenzt ist (ich denke spätestens im Spätsommer, also nach insgesamt 15 Monaten ist die Lage nicht mehr als „national krisenhaft“ einzustufen), dann muss die Bw natürlich das Prinzip zurückstellen und ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.
„Dazu gehört eben und vor allem auch, die eingesetzten Kameraden abzurechnen mit den anfordernden Stellen.“
In einer Lage in der sowieso schon alle Haushalte belastet sind? Warum denn? Der Bw entstehen ja kaum zusätzliche Kosten (Personalkosten sind „eh da Kosten“ und die zusätzlichen Kosten wie Hotelunterbringung etc. werden ja in Rechnung gestellt).
„Das wäre gegenüber allen anderen Hilfsorganisationen fair, die abrechnen müssen (inkl. THW als Bundesanstalt) und würde die „Wettbewerbsverzerrung“ endlich mal eliminieren.“
Wettbewerbsverzerrung in einer nationalen Krisenlage? Ich bitte Sie. Wer helfen kann, der hilft hier. Da muss es doch keinen Wettbewerb ums helfen geben…
@K.B. Um den Status von Positiv auch irgendwann wieder auf Negativ zu bekommen, um z.B. vorgenommene Kohortierungen wieder auflösen zu können. Mir ging es aber weniger um die schon positiv getesteten, sondern um die, die dann neu positiv sind.
@KatSer
Selbstverständlich kann die Bw den Kommunen eine Rechnung schreiben, ist aber bis dato noch nicht passiert.
Im Übrigen kostet die Unterkunft Geld, bei uns sind die Soldaten in einem Hotel untergebracht und werden mit 3 Mahlzeiten dort verpflegt.
Rechnungsempfänger ist der Kreis.
@Abrechnung Bw-Einsatz:
So ganz einfach lässt sich das Argument der „Wettbewerbsverzerrung“ nicht von der Hand weisen.
In RLP nimmt das Bundesland richtig Geld in die Hand (siehe verlinktes Dokument oben). Das kommt dann den HiOrgs zu Gute, die ja ebenfalls ziemliche Einnahmeausfälle zu verzeichnen hatten (keine Karnevals-Absicherungen etc.).
Also wenn nun ein Bundesland oder eine Kommune die Bundeswehr anfordert, darf schonmal kritisch geschaut werden, warum die Aufgabenträger das nicht mit den eigenen Kräften schaffen – und ob man sich hier nicht einen schmalen Fuß macht, indem man aus Kostengründen die Bundeswehr anfordert.
@ITFw-Sk sagt: 17.01.2021 um 19:29 Uhr
„Frei-Testen“ von Personen findet meines Wissens nach nicht durch Laien mit Schnelltests statt. Diese Tests sind nur die Basis für gezielte PCR-Tests und weitere Maßnahmen der Gesundheitsämter.
„Mir ging es aber weniger um die schon positiv getesteten, sondern um die, die dann neu positiv sind.“
Diesen Satz verstehe ich nicht.
@K.B. sagt: 17.01.2021 um 22:25 Uhr
„Also wenn nun ein Bundesland oder eine Kommune die Bundeswehr anfordert, darf schonmal kritisch geschaut werden, warum die Aufgabenträger das nicht mit den eigenen Kräften schaffen“
Weil wir eine Krise von nationalem Ausmaß haben und die Haushalte sowieso schon überlastet sind.
Zeiten wie diese darf man nicht an allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen messen. Not kennt kein Gebot…
@Koffer
Virale Atemwegserkrankungen haben seit jeher ihr maximum im Herbst und winter, während die Aktivität im Sommer auf ein niedriges Niveau fällt. Egal welcher Erreger, auch alle COVIDs. Von daher wird es auf natürlichem Wege im Frühjahr zu einem deutlichen Absinken der Infektionszahlen kommen, völlig unabhängig von irgendwelchen Regierungsverordnungen. So wie letztes Jahr auch. [i] Medizinisch [/i] wird die Krisenlage lange vor dem Spätsommer verschwunden sein. Alles andere ist Politik.
Trennung
Das wichtige Ergebnis für die Kameraden ist, daß jetzt Rechtssicherheit für sie besteht. Nach deutschem Recht ist jeder medizinische Eingriff eine Körperverletzung mit entsprechender Strafbewehrung, der allein durch eine rechtswirksame Einwilligung des Patienten straffrei gestellt ist. Jeder. Selbst wenn es nur ein Abstrich mit einem kleinen, flexiblen, weichen Watteträger ist… Durch die getroffene Regelung sind die Kameraden jetzt davon entlastet. Gut so.
[Auf die Versuche, immer wieder „was ich von Corona halte“ hier mit Druck als Thema reinzubringen, völlig unabhängig von Streitkräften, Sicherheitspolitik u.ä, reagiere ich zunehmend allergisch. Also lassen. T.W.]
In der größten Krise nach WK II, und die Bw meldet FAZ? ‚kann ja wohl nicht sein. (*)
(*) Nach der Kuba-Krise
[Hier ist Deutsch die übliche Sprache, bitte daran halten. T.W.]
@Koffer sagt: 17.01.2021 um 19:29 Uhr
„Personalkosten sind „eh da Kosten“ …“
Es gibt keine „ehda-Kosten“. Der Soldat als Beamter hat genauso seine Stellenbeschreibung, Haushaltskarte etc. wie jeder andere Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst auch. D.h., er ist für eine bestimmte Aufgabe eingestellt worden, dafür entstehen dann Personalkosten. Und da steht eben nicht Kontaktnachverfolger, Pflegehilfskraft, Borkenkäferrindenschäler oder Sandsackstapler drin, sondern etwas ganz anderes.
Natürlich kann er diese Aufgaben wahrnehmen, andere Behörden leisten schließlich auch Amtshilfe. D.h. aber auf der anderen Seite, seine eigentliche Arbeit bleibt liegen. Und hier muss man die gleichen Maßstäbe ansetzen wie bei Verwaltungs-, Finanz- oder anderen Beamten, einschließlich Polizei und Zoll. Alle rechnen untereinander ab, nur die Bundeswehr nicht. Warum nicht? Ist die reguläre Arbeit der Soldaten das nicht wert? Ist der Verteidigungshaushalt so überdimensioniert, das man das nicht braucht? Anscheinend ja, denn diese Kosten werden nicht durch zusätzliche Mittelzuweisungen des Bundes kompensiert.
ich bin nicht wirklich überrascht, aber verwundert. Ansonsten pochen Sie immer sehr auf die rechtliche Seite, hier ist diese nicht so wichtig. Zweierlei Maß funktioniert nicht.
@Koffer sagt: 17.01.2021 um 23:26 Uhr
„Weil wir eine Krise von nationalem Ausmaß haben…“
Die von einigen Ländern/Kommunen anscheinend besser, von anderen anscheinend schlechter bewältigt wird.
Aber mit Phrasen im Sinne von „Not kennt kein Gebot…“ wird es schwierig, sich dem Thema differenziert zu nähern.
@Pio-Fritz sagt: 18.01.2021 um 9:26 Uhr
„Es gibt keine „ehda-Kosten“. Der Soldat als Beamter hat genauso seine Stellenbeschreibung, Haushaltskarte etc. wie jeder andere Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst auch. D.h., er ist für eine bestimmte Aufgabe eingestellt worden, dafür entstehen dann Personalkosten.“
Sorry, aber das ist sachlich falsch.
Personalkosten im öffentlichen Dienst, die nicht mit einer konkreten „tagesdienstlichen“ Aufgabe hinterlegt sind, die durch andere zwingend und zeitkritisch zu kompensieren sind, sind „eh-da Kosten“.
D.h. wenn wir jemanden zur Corona-Hilfe abstellen, dessen DP zeitkritisch kompensiert werden muss und wir dafür jemand Einstellen müssen, dann haben wir zusätzliche Personalkosten.
Wenn wir aber jemanden abstellen, dessen Aufgabe nicht zeitkritisch ist, also für Tage oder gar für Wochen aufgeschoben werden kann ohne schwerwiegende Folgen (also z.B. „normaler Truppendienst“), dann entstehen schlicht und einfach keine zusätzlichen Kosten. „eh da“.
Das ist gängige Berechnungspraxis im öffentlichen Dienst. Das mag man aus betriebswirtschaftlicher Warte anders sehen, aber wir sind nun mal kein Unternehmen und deswegen halte ich diese Sichtweise für den öffentlichen Dienst im Allgemeinen und für die Bw im Besonderen für sachgerecht.
„ich bin nicht wirklich überrascht, aber verwundert. Ansonsten pochen Sie immer sehr auf die rechtliche Seite, hier ist diese nicht so wichtig. Zweierlei Maß funktioniert nicht.“
Ich poche auch hier wieder auf die rechtliche Seite! Denn es gibt *keinen* RECHTSgrundsätz, der eine unbedingte Subsidiarität in der Amtshilfe fordert (solange nicht *langfristig*/grundsätzlich der Verteidigungsauftrag gem. 87a GG damit ausgehebelt wird). Das Subsidiaritätsprinzip ist vielmehr ein allgemeines Verwaltungsprinzip, was die Verwaltung von sich aus auch rechtlich ohne jeglichen Bedenken in Zeiten von Krise und Notstand frei umsetzen bzw. frei anpassen kann.
Das was derzeit läuft ist sowas von 150% rechtmäßig, dass ich mich wirklich nur wundern kann, dass versucht wird an dieser Stelle dieses (für die Frage) stumpfe Schwert einzuführen.
Ich kann übrigens überhaupt nicht nachvollziehen, wie man auch nur ansatzweise die Bw aus der Bewältigung einer der größten nationalen Krisen seit dem 2. WK raushalten will.
Ich poche an vielen Stellen auch immer auf die Subsidiarität, aber nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil grundsätzlich die Bw nun mal eine andere Aufgabe hat. Ich war da z.B. sehr vehement letztes Jahr, als wir für die Bundesländer die Quarantäne der CHN-Heimkerer übernehmen mussten.
*Damals* gab es keinen Grund, dass die eigentlich dafür zuständigen Bundesländer/regionalen Gebietskörperschaften das nicht selbst übernommen/bezahlt hätten.
Aber in der Zwischenzeit wurde aus der Einzellage, in der die Bw nicht notwendig war, eine nationale Krise. Hier ist es eine Aufgabe der gesamten Exekutive diese zu bewältigen, da kann und darf sich die Bw nicht herauslösen.
@Koffer sagt: 18.01.2021 um 12:15 Uhr
„Wenn wir aber jemanden abstellen, dessen Aufgabe nicht zeitkritisch ist, also für Tage oder gar für Wochen aufgeschoben werden kann ohne schwerwiegende Folgen (also z.B. „normaler Truppendienst“), dann entstehen schlicht und einfach keine zusätzlichen Kosten. „eh da“.“
Das heißt, wir stellen nur Soldaten ab, die nicht gebraucht werden oder bei denen das mit der Ausbildung nicht so wichtig ist, weil beliebig aufschiebbar. Das ist der Kern Ihrer Aussage. Ob dass das richtige Licht auf die Bundeswehr wirft? Ich denke nicht.
„Aber in der Zwischenzeit wurde aus der Einzellage, in der die Bw nicht notwendig war, eine nationale Krise. Hier ist es eine Aufgabe der gesamten Exekutive diese zu bewältigen, da kann und darf sich die Bw nicht herauslösen.“
Wenn das mal die anderen Organe der Exekutive auch so sehen würden. Und da sprechen wir dann wieder über Subsidiarität. Für mich ist da überproportional viel Bundeswehr enthalten und andere lehnen sich zurück. Natürlich ist das alles gesetzeskonform und legal, kostet trotzdem Geld.
Ob das nun eine „nationale Krise“ ist oder nicht, da könnte man trefflich drüber diskutieren, das führt aber zwangsläufig auf Themenfelder, die der Hausherr nicht so gerne sieht.
Sicher auch mit besonderer Corona-Relevanz.
@SeBoehme
#BVerwG zur #Impfpflicht bei #Soldaten
„Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann“.
Dies hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 22. Dezember 2020 in einem Beschwerdeverfahren entschieden.
In dem zugrundeliegenden Verfahren verweigerte ein Hauptfeldwebel die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung.
https://bverwg.de/pm/2021/3
[Wir legen uns das mal zurück für die irgendwann fallende Entscheidung über eine verpflichtende Coronavirus-Impfung. Bis dahin ist das recht müßig. T.W.]
@Pio-Fritz sagt: 18.01.2021 um 13:59 Uhr
„Das heißt, wir stellen nur Soldaten ab, die nicht gebraucht werden oder bei denen das mit der Ausbildung nicht so wichtig ist, weil beliebig aufschiebbar. Das ist der Kern Ihrer Aussage. Ob dass das richtige Licht auf die Bundeswehr wirft? Ich denke nicht.“
Nein, dass ist nicht der Kern der Aussage. Ich begründet warum „eh-da Kosten“ beim öffentlichen Dienst eine einschlägige und zutreffende Beschreibung von Personalkosten in vielen (wenn auch nicht in allen) Fällen ist.
„Wenn das mal die anderen Organe der Exekutive auch so sehen würden. Und da sprechen wir dann wieder über Subsidiarität. Für mich ist da überproportional viel Bundeswehr enthalten und andere lehnen sich zurück. Natürlich ist das alles gesetzeskonform und legal, kostet trotzdem Geld.“
1. Wenn wir über Sinnhaftigkeit sprechen, dann gibt es sicherlich für und wieder. Nicht jede Amtshilfe (auch nicht in Krisenzeiten) ist sinnhaft. Mir ging es vor allem um die Rechtmäßigkeit die ja angezweifelt wurde.
2. Insgesamt halte ich es (offensichtlich im Gegensatz zu Ihnen) auch für angemessen, ja geradezu für geboten, was derzeit läuft, aber wie gesagt, darüber kann man durchaus streiten, da gibt es auch gute Kontra-Argumente, dass muss ich zugestehen.
@T.W.
Haben Sie denn irgendwelche Zweifel daran, dass eine Impfpflicht für Solddaten kommen wird ? Zumindest für manche Sdt, wie z.B. Einsatzkontingente, ggf. aber sogar für alle, im Rahmen des Basis-Impfschemas? Wenn man der Presseberichterstattung glauben darf, dann geht doch die Empfehlung ZSan in diese Richtung. Ich vermute es scheitert derzeit nur an den bereit stehenden Impfdosen für nicht Risiko, nicht-SanPers…
[Nein, ich habe keine Zweifel. Aber die wöchentlichen „Exklusivmeldungen“ immer weiter Medien, es werde eine Impfpflicht erwogen/geprüft/vorbereitet, dienen nur dazu, auf die laufende pro/Anti-Impfung Debatte aufzusatteln, als Clickbait. Wenn die Entscheidung fällt, greife ich das sicherlich auf, aber ich muss doch nicht zusätzlich den Coronal-Leugnern ne Empörungsbühne bieten wie es andere tun. T.W.]
@Koffer sagt: 18.01.2021 um 18:13 Uhr
„[Nein, ich habe keine Zweifel. Aber die wöchentlichen „Exklusivmeldungen“ immer weiter Medien, es werde eine Impfpflicht erwogen/geprüft/vorbereitet, dienen nur dazu, auf die laufende pro/Anti-Impfung Debatte aufzusatteln, als Clickbait.“
Check, danke, ich hatte mich auch schon gewundert, warum faktisch die gleiche Frage mehrfach im Abstand mehrerer Wochen aufgegriffen wurde…
@Koffer sagt: 18.01.2021 um 16:59 Uhr
„Ich begründet warum „eh-da Kosten“ beim öffentlichen Dienst eine einschlägige und zutreffende Beschreibung von Personalkosten in vielen (wenn auch nicht in allen) Fällen ist.“
Hier einfach mal eine Definition der EDA (ehda)-Kosten. Diese ist auch im öffentlichen Dienst nicht anders.
„Mit EDA-Kosten (oder „Eh-da-Kosten“) werden in der betrieblichen Kostenrechnung salopp oder spaßhaft Kosten bezeichnet, die unabhängig von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen entstanden sind oder entstehen werden, weil die Kostenverursacher im Betrieb „eh da“ sind und bezahlt werden müssen oder weil das Geld aus anderen Gründen unwiderruflich versenkt ist. EDA-Kosten entsprechen dem, was im englischen Sprachraum als sunk costs bezeichnet wird. Auch auf lange Sicht ist es für einen Betrieb gefährlich, mit dem Argument der Eh-da-Kosten Kapazitäten mit neuen Vorhaben auszulasten, die sonst abgebaut werden könnten.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/EDA-Kosten
Im Prinzip beschreibt man damit Überkapazitäten, die entweder abgebaut oder anderweitig genutzt werden können. Das steht dann aber konträr zur Personalpolitik der Bundeswehr.
[So, damit haben wir das Thema endgültig verlassen; die betriebswirtschaftlichen Betrachtungen stellen die Herren bitte anderswo an. T.W.]
@Pio-Fritz:
„Wenn das mal die anderen Organe der Exekutive auch so sehen würden. Und da sprechen wir dann wieder über Subsidiarität“
In unserer Stadt werden/wurden MA aus anderen Abteilungen dem Gesundheitsamt zugeordnet, z.B. zum Telefondienst (Containment scout).
Allerdings wird immer noch gebaut, müssen Kinderrechte durchgesetzt werden und die Versuchung Umweltgesetze (Abfall) nicht einzuhalten ist immer noch da. Das Ordnungsamt ist auch gut beschäftigt. Kurz: Auch für die Abstellungen gibt es Grenzen.
Ich sehe daher die SAN- und NichtSanSoldaten hier schon sachgerecht verwendet.
————–
Thema: Hilfsorganisationen: Die sind im Osten deutlich schmaler besetzt. Als Hinweis zur Situation vor Corona: Man überlegt ernsthaft den „Verpflichtungspassus“ in den Feuerwehrgesetzen zu ziehen, weil sonst Ortsfeuerwehren nicht einsatzbereit sind. Dass das DRK… soviel besser dran ist, sehe ich nicht.
@aussenstehender sagt:19.01.2021 um 11:34 Uhr
Natürlich sind die Soldaten richtig verwendet, alles gar keine Frage. Es ist mir nur zu lapidar, eine „nationale Krise“ vorzugeben um dann, ohne es kritisch zu hinterfragen, einfach durch Manpower zu versuchen, in den Griff zu bekommen.
Wer die Zahlen verfolgt, der weiß auch, dass der Grenzinzidenzwert von 50/100.000 Einwohner nicht medizinisch oder wissenschaftlich begründet ist, sondern alleine daraus resultiert, dass die Gesundheitsämter dann noch die Kontaktnachverfolgung gewährleisten können. Und das mit Telefon und Fax im besten 70er-Jahre Stil. Digitalisierung? Fehlanzeige. Verbesserung seit März 2020? Auch Fehlanzeige.
Die zuständigen Stellen lavieren sich irgendwie durch die Krise, wohl wissend, das Besserung in Form von Informationstechnik nicht in Sicht ist. Es ist zum Ko…, und die Bundeswehr soll es richten.
@“Eh-da-Kosten“
Das ist doch ziemlich einfach.
Wofür ist die Bundeswehr praktisch denn im Kern überhaupt da?
(Bitte realpolitisch beantworten und nicht die Verfassung anschauen)
Sie ist für die Verteidigung gedacht, dann für Militäreinsätze im Ausland und als personelle und materielle Unterstützung (Räumpanzer) für Notlagen wie Hochwasser, Pandemien, Erdbeben und ähnliches.
Ganz kurz gesprochen heißt das, dass ein Teil der Bundeswehr eigentlich nur in Bereitschaft steht und diese Zeit mit „in Übung halten“, Ausbildung und anderen Tätigkeiten überbrückt. (Auslandseinsätze ausgenommen)
Wenn nun in den ersten 51 Wochen im Jahr nichts passiert ist (kein Hochwasser oder ähnliches), hat man an 51 Wochen Eh-da-Kosten, aber in der letzten Woche müssen alle Soldaten raus und helfen und werden benötigt. Hier hat man nun 1 Woche „Nutzen“ und dieser Nutzen ist so hoch oder sogar höher als die Summe aus 51 Wochen „Eh-da-Kosten“ + 1 Woche „Amtshilfezeit“.
So ähnlich ist es momentan in der Pandemie.
Alles was nicht ausschließlich mit Auslandseinsätzen zu tun hat oder dort zur Unterstützung notwendig ist, kann nun nach hinten verschoben werden oder sogar ausfallen.
Die Kampfkraft leidet zwar ein wenig (weniger Übung), aber im Vergleich zu den Nutzen (Amtshilfe Pandemie) ist das fast nichts. Die Soldaten vergessen ja nicht gleich wie ein Panzer funktioniert, nur weil keine Übung gefahren wird.
Der Hauptzweck der Armee ist:
Verfügbar zu sein! (was nur hauptberuflich geht)
Das unterscheidet sie nämlich von den freiwilligen Hilfsorganisationen wie THW.
Es bringt zum Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr auf dem Dorf nichts, wenn die vorhandenen Einsatzkäfte am Wochenende alle super ausgebildet werden und man 2 ganz tolle Einsatzfahrzeuge auf dem Hof stehen hat. Nur leider ist der Großteil der Einsatzkräfte von Mo-Fr nie vor Ort, weil sie in einem anderen Bundesland studieren oder in der 70 km entfernten Stadt ihre Ausbildung machen.
[So, ich sag’s noch mal: die betriebswirtschaftliche Debatte und Eh-da-Kosten haben wir jetzt erschöpfend abgehandelt. T.W.]
@Pio-Fritz:
seit Januar verpflichtend:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/DEMIS/DEMIS_inhalt.html
soviel zum Thema: nix geht elektronisch und nix wird gemacht
@aussenstehender sagt:19.01.2021 um 18:19 Uhr
Bei solchen Lösungen sollte man auch immer nach der Umsetzung fragen, anscheinend ist die Verpflichtung gar nicht so dolle:
https://www.t-online.de/digital/internet/id_89308702/corona-kontakte-zwei-drittel-der-gesundheitsaemter-nutzt-fax-und-co.html