Amtshilfe in der Coronavirus-Pandemie: Ganzes Bundeswehr-Unterstützungskontingent in Zwei-Tage-Bereitschaft
Vor dem Hintergrund der demnächst beginnenden Impfungen gegen das Coronavirus hat die Bundeswehr den Bereitschaftsstand der Soldaten, die zur Amtshilfe bereitstehen, deutlich erhöht. Das komplette Corona-Unterstützungskontigent wurde in eine 48-Stunden-Bereitschaft versetzt. Derzeit sind rund 8.700 Soldatinnen und Soldaten in der Unterstützung ziviler Behörden in der Pandemie eingesetzt.
Nach Informationen von Augen geradeaus! wurde bereits Ende vergangener Woche die Bereitschaftszeit für alle 20.000 Soldaten des Kontingents auf maximal 48 Stunden verkürzt. Ein Teil war zuvor in einer 120-Stunden-Bereitschaft, hätte bislang also nach einer Alarmierung in fünf Tagen zur Verfügung gestanden. Die neue Zwei-Tage-Bereitschaft gilt für alle Soldatinnen und Soldaten im Corona-Unterstützungskontingent, die nicht bisher ohnehin schon innerhalb von 24 Stunden für einen Einsatz bereitstanden – und ab sofort, also auch über die Weihnachtsfeiertage.
Auch wenn an etlichen Orten erst Anfang kommenden Jahres die Impfungen mit neu zugelassenen Coronavirus-Impfstoffen beginnen sollten, könne so möglichst flexibel auf kurzfristige Anforderungen reagiert werden, hieß es aus der Bundeswehr. Ein Sprecher der zuständigen Streitkräftebasis wollte auf Anfrage die Erhöhung der Bereitschaft nicht bestätigen, da es sich um eingestufte Informationen handele.
Zusätzlich zu den knapp 9.000 derzeit gebundenen Soldaten rechnet die Bundeswehr in den nächsten Monaten mit zusätzlich bis zu 6.500 Soldaten, die für Hilfe bei den Impfungen benötigt würden. Darin eingerechnet sind rund 5.100 Soldatinnen und Soldaten für die Unterstützung in den zivilen Impfzentren der Bundesländer sowie rund 1.000 in den 23 von der Bundeswehr angebotenen Impfzentren. Hinzu kommen mobile Impfteams; dafür sollen bis zu rund 350 Soldaten für zivile Impfteams und weitere knapp 40 für die 13 von den Streitkräften bereitgestellten Impfteams mit einer gemischten militärisch-zivilen Mannschaft eingesetzt werden.
Allerdings liegen bislang noch nicht alle erwarteten Amtshilfeanträge aus den Bundesländern vor; die Bundeswehr geht deshalb bei diesen Zahlen von vorläufigen Planungen aus.
Angesichts der Entwicklung der Pandemie wurde unterdessen der Beginn der Grundausbildung für neue Rekruten zum Anfang kommenden Jahres um eine Woche verschoben: Sie fangen nun am 11. Januar mit der Grundausbildung an, nicht wie zunächst geplant am 4. Januar, dem ersten Werktag nach Neujahr.
Die Zahl der infizierten Soldatinnen und Soldaten hatte unterdessen am vergangenen Wochenende einen neuen Höchststand erreicht: Am vergangenen Freitag meldete der Sanitätsdienst 681 tagesaktuell bestätigte Fälle. Aktuellere Zahlen sind bislang nicht verfügbar.
(Archivbild 15. Oktober 2020: Feldwebel Raphael Hahn und ein weiterer Soldat des Sanitätsregiments 1 aus Weißenfels als mobiles Kontroll- und Abstrichteam unterwegs für das Gesundheitsamt Leipzig – Anne Weinrich/Bundeswehr)
Da bin ich ja mal gespannt, wie das mit dem Freizeitausgleich geregelt wird. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, dann steht jedem Soldaten, der in Rufbereitschaft ist und gleichzeitig im Urlaub ist 19h 45min pro Woche zu. Rufbereitschaft ist auszugleichen, sobald eine Bereitschaftstufe von 48h oder weniger vorgegeben wird. Es müsste ja etwa 11.000 Soldaten betreffen…
@P.K. sagt: 21.12.2020 um 18:10 Uhr
„Da bin ich ja mal gespannt, wie das mit dem Freizeitausgleich geregelt wird.“
Ehrlich gesagt ist das eine der Dinge, die mich am wenigsten interessiert.
Dafür wird es eine Lösung geben.
@P.K. sagt:
21.12.2020 um 18:10 Uhr
„Da bin ich ja mal gespannt, wie das mit dem Freizeitausgleich geregelt wird.“
Solange sich Menschen im Rahmen
einer Pandemiebekämpfung solche
Fragen stellen… brauchen wir uns
nicht wundern… wenn wir uns ggf.
zu Weihnachten 2021 immernoch
im Lockdown Nr. X wiederfinden.
Rufbereitschaft gibt es nur bei NTM <= 12h.
Erholungsurlaub steht Rufbereitschaft grundsätzlich entgegen.
Abbau Mehrarbeit bzw. Nichts-Einteilung zu Diensten + Rufbereitschaft geht. Das bedeutet aber nur, dass im Endeffekt weniger Stunden abgebaut werden als wenn man vollen Dienstausgleich macht.
Insofern ist NTM48h eigentlich "gar nichts". Der DiszVorg ruft, auch während des Erholungsurlaub, an und sagt in 48h sind sie da (Was bei Corona ja kein Problem ist). Ggf. muss der Bund dann Erstattungen für den geplanten Urlaub zahlen.
Schön das einige die richtige Frage stellen und auch schön zu sehen für wen solche „weichen“ Faktoren mal wieder irrelevant sind. Meine Herren der Soldat ist kein Leibeigener! 48h Rufbereitschaft bedeutet im Zweifelsfall KEIN Urlaub, ja auch während Corona könnte man z.B. zum wandern nach Schweden oder Norwegen fahren, das fällt dann in´s Wasser und komplett ohne Ausgleich. 48h Bereitschaft ist eine Frechheit, bedeutet nämlich vollen Zugriff auf die Freizeitgestaltung der Soldaten bei gleichzeitig keinem Ausgleich. Wer sich da noch wundert das der Dienst als unattraktiv empfunden wird dem ist nicht mehr zu helfen.
Aber klar markige Sprüche lassen sich leicht verlautbaren wenn man nicht betroffen ist, oder wie viele A14 aufwärts betrifft es? Vom Unterbau Dinge verlangen die man selber nicht leisten brauch, da ziehe ich den Hut.
Aber früher war der Soldat ja auch 365 Tage immer mit der Waffe in der Hand allzeit bereit und Freizeit ist was für Weicheier und Zivilisten.
Interessant wäre zu wissen ob die zuständigen Gesundheitsämter ihre Mitarbeiter in den Urlaub lassen oder auch Bereitschaft angeordnet haben, oder dienen hier die Soldaten mal wieder dazu genug Manpower auf den Hof zu stellen während die zivilen Behörden im Homeoffice oder im Urlaub sind.
@IstEgal sagt: 21.12.2020 um 19:49 Uhr
„Schön das einige die richtige Frage stellen und auch schön zu sehen für wen solche „weichen“ Faktoren mal wieder irrelevant sind. Meine Herren der Soldat ist kein Leibeigener!“
Nein, er ist Soldat. Da gehört so etwas halt dazu. Grundsätzlich immer, wenn es notwendig ist. Und in einer nationalen Krise, natürlich umso mehr.
Wer das nicht möchte: Am Anfang stand die Berufswahl… und wer das heute nicht mehr möchte –> Abschied einreichen und zu neuen Ufern aufbrechen.
@IstEgal
solltest Du jemals gedient haben ….
erinnere Dich an die Worte „Ich Gelobe…“ bzw. „Ich Schwöre…“
Und als Gegenfrage
Wie verhält es sich Deiner Meinung nach mit den Rechten im Arbeitszeitgesetz, im Lärmschutz etc…
wenn über Nacht der Rxxxx mit Panzern über die Grenze rollen würde ? 20 Uhr Schichtende ??? Nicht so laut ?
Wenn es Dir alles so egal ist…. Wechsel Deinen Job !!!
@Koffer: Grüße und Daumen hoch !! Sprichst mir aus der Seele
Ich kenne jetzt nicht die genaue Lage bei dem Kontingent.
Aber:
Normalerweise nimmt man ja bei einer längeren Phase einzelne Soldaten (oder Gruppen/Züge/Kompanien) turnusmäßig aus dem Kontingent und nimmt „frische“ Soldaten in das Kontigent.
Die Zahl 20.000 bleibt damit immer bestehen, jedoch sind das dann nicht immer die selben 20.000 Soldaten.
Dann würde man auch den Urlaub und Ausgleich hinbekommen und andere Ausbildungsvorhaben etc. pp.
Es ist also niemand gezwungen bis DZE auf permanente Rufbereitschaft 48 h zu sein.
Grundsätzlich sei gesagt:
Schon allein aus langfristiger Perspektive darf man Mitarbeitern den Urlaub und die Erholung nicht zu lange verwehren, sonst droht Burn-Out und der Mitarbeiter ist dann für eine viel längere Zeit ausgefallen.
Deshalb hoffe ich, dass in den Gesundheitsbehörden spätestens Anfang 2021 die Mitarbeiter, natürlich nicht alle zeitgleich, ihre Urlaubstage (reichen ja schon manchmal ein paar Tage) nehmen können, falls nicht eh schon geschehen.
Zeit um Reservekräfte aufzubauen (stark spezialisierte Fachkräfte ausgenommen), war dann genug. Wenn man keine im März 2021 hat, wollte man nur nicht.
Kein Kamerad wird seinen Dienst verweigern. Nur: zusammengezählt wird am Schluß, und da ist dann auch Ausgleich zu gewähren, außer man wäre im Ausnahmetatbestand (wobei auch da vier Tage je Monat zu nehmen sind, soweit erinnerlich).
In der Regel findet der Stundenabbau bei uns am Ende des Jahres statt, um die Mengen von 100-400 Überstunden abzubauen, d.h. einige werden bereits Oktober nach Hause geschickt. Auszahlungen der Überstunden sind uns nicht gestattet.
@IstEgal:
„Der hochgeschätzte Feind wird gebeten, am Freitag bitte alle Kampfhandlungen pünktlich bis Dienstschluss 1300 einzustellen, damit die Familienheimfahrt der standortfremden Kameraden nicht gefährdet wird…“
an alle:
Die meisten „helfenden Hände / Kontaktnachverfolge“ sind in der Regel 7-14 Tage im Einsatz (und auch in der Regel nur 8-10h am Tag) und werden dann ausgetauscht. Verantwortung liegt beim truppenstellenden Verband.
Und alle Mitleser können sicher sein, dass die miltärische Führung nicht zulassen wird, dass mehr Soldaten als originäre Mitarbeiter der Behörde an den Feiertagen im Dienst sind. Und wenn, was meiner Kenntnis nach nicht vorkommt, der verdacht besteht, dass die Soldaten verheizt werden, haben die Soldaten entweder das regional zuständige KVK/BVK ans Ansprechpartner bzw. Ihre jeweilige entsendende Dienststelle.
Also sollten jetzt alle sich beruhigen, Kaffee/Tee trinken und entspannen. Ja, es wird auch viel abverlangt. Aber eine 48h Rufbereitschaft bedeutet ja eben nicht, dass der Soldat nicht nach Hause kann, sondern er sich darauf einstellen muss, in dieser Zeit in die Kaserne zu kommen. Bereits genehmigte Erholungsurlaube werden nur in sehr seltenen Fällen widerrufen (mit ggf. Schadensersatz). Aber geplanter Urlaub kann verwehrt werden. Und bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit mancher Hilfeleistungsanträge seitens der zivilen Stellen/Krisenstäbe sind 48h eh viel zu eng gefasst…
@William Shatner sagt: 22.12.2020 um 9:21 Uhr
‚“In der Regel findet der Stundenabbau bei uns am Ende des Jahres statt, um die Mengen von 100-400 Überstunden abzubauen, d.h. einige werden bereits Oktober nach Hause geschickt. Auszahlungen der Überstunden sind uns nicht gestattet.“
Man wird sehen, ob diese Entscheidung aufrecht zu erhalten ist. Leider ist die Auszahlung in der Bw sehr niedrig priorisiert, aber es gibt diese Möglichkeit und die Dienststellenleitung muss halt abwägen was für den Soldaten und die Dienststelle das beste ist.
@FNU SNU sagt: 22.12.2020 um 10:14 Uhr
„Die meisten „helfenden Hände / Kontaktnachverfolge“ sind in der Regel 7-14 Tage im Einsatz (und auch in der Regel nur 8-10h am Tag) und werden dann ausgetauscht. Verantwortung liegt beim truppenstellenden Verband.
Und alle Mitleser können sicher sein, dass die miltärische Führung nicht zulassen wird, dass mehr Soldaten als originäre Mitarbeiter der Behörde an den Feiertagen im Dienst sind.“
Danke für die Klarstellung. Nicht überraschend, aber gut, dass Sie es allen Schwarzmalern doch deutlich machen :)
„Also sollten jetzt alle sich beruhigen, Kaffee/Tee trinken und entspannen. Ja, es wird auch viel abverlangt. Aber eine 48h Rufbereitschaft bedeutet ja eben nicht, dass der Soldat nicht nach Hause kann, sondern er sich darauf einstellen muss, in dieser Zeit in die Kaserne zu kommen. Bereits genehmigte Erholungsurlaube werden nur in sehr seltenen Fällen widerrufen (mit ggf. Schadensersatz). Aber geplanter Urlaub kann verwehrt werden.“
Und wiederum: Danke.
Aber an alle: Ist das jetzt überraschend? Nein, jeder der auch nur ein bißchen Erfahrung in der Bw und ein bißchen Berufsverständnis hat, hätte die gleiche Aussage und Bewertung treffen können!
Wird es (Einzel-)Fälle geben, wo es nicht funktioniert und wo Soldaten überlastet oder unfair behandelt werden? Ja, vermutlich. Wird es in der überwiegenden Masse an Fällen gut laufen? Ja, sehr wahrscheinlich.
Können wir das Schlechtreden und Rumnörgeln einstellen? Bitte.
Das Kräfte über den Winterurlaub in Rufbereitschaft sind, ist doch kein Problem. Dazu ist jeder bereit und jeder sieht doch in der jetzigen Situation genauso wie in vergangenen Notlagen, dass der Dienst wertvoll für die Gesellschaft ist. Ich habe selten soviel Verständnis erlebt, dass über Weihnachten und Neujahr schon wieder gedient wird.
Der springende Punkt ist doch der: am Freitag, 18.12.2020 zu entscheiden, die Bereitschaft von 120h auf 48h zu senken wirkt sich einfach nicht mehr aus. Das war absehbar und hätte locker eine Woche früher entschieden werden können und müssen.
Warum? Die kopfstarken Verbände, die dann auch die helfenden Hände stellen sind doch da längst im genehmigten Urlaub & Abbau Mehrarbeit. Urlaub wird spätestens 3 Tage vor Urlaubsantritt geschrieben und in der Urlaubskartei verbucht.
Zum Urlaubsantritt gab es keinen Befehl, sich in Bereitschaft zu begeben oder sich dementsprechend zu verhalten. In der ersten Urlaubswoche darf sich der Chef jetzt ’nen Wolf telefonieren, damit alle Schäfchen jetzt von Urlaub auf Abbau Mehrarbeit mit Rufbereitschaft umgepolt werden. Der Soldat muss seine Freizeitgestaltung umplanen und der Spieß freut sich auch, weil er die ganze Urlaubskartei im Januar neu schreiben darf. Die ganze Geschichte mit Urlaub streichen, Rückvergütungen etc bei gebuchten Reisen (ja, auch das findet statt) ist zwar nervig, aber schlimmer: beim Soldaten kommt doch genau eines an:
„Die sind so doof. Das war uns eh klar, warum schicken die uns erst in den Urlaub, um uns am ersten Urlaubstag alle wieder anzurufen, dass ab jetzt Rufbereitschaft gilt?!“
48h Rufbereitschaft mag ja die richtige Maßnahme sein, nur viel zu spät entschieden. Die Truppe wird’s auch diesmal richten (oder hats gleich aus Erfahrung raus mit vorauseilendem Gehorsam kraft eigener Arroganz so gemacht) – aber Vertrauen in die Führung baut man so nicht auf.
Wer Kräfte, Raum und Zeit vergisst, baut meistens großen Mist. Und reagiert, anstatt zu agieren. Wenn das Telefon klingelt, stehen trotzdem alle bereit und die Truppe wirds richten. Und die Urlaubskartei ist dann nur Makulatur.
Für alle Soldaten, die in die formale
„Amtshilfe“ befohlen werden gilt:
„§ 30c SG Arbeitszeit
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind (!) nicht (!) anzuwenden bei Tätigkeiten im Rahmen von:
( … )
2. Amtshilfe…“
In Verbindung mit
„§ 20 SAZV Nichtanwendung des Abschnitts 2
(1) Bei Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes sind die Bestimmungen des Abschnitts 2 (!) nicht (!) anzuwenden.
(2) Zeiten, während derer Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes verrichtet werden, werden bei der Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit nicht berücksichtigt. Das gilt auch für Freistellungszeiten, die aus Diensten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes resultieren.“
Bevor hier also weiter über den
„bösen“ Dienstherrn hergezogen
wird, sollte sich erst mal mit den
greifenden Rechtsgrundlagen
beschäftigt werden, die der
Gesetzgeber vorgegeben hat.
Wer formal der Amtshilfe zugeordnet
wurde … erwirbt andere Ausgleichsansprüche.
( u.a. § 50a BBesG )
Diese … später … zu gewähren,
obliegt den zuständigen Vorgesetzten.
Die Masse wird dies verantwortungsvoll tun.
Und die, die es nicht tun, muss man
halt zwingen, sprich „Papier schwarz machen“. Das kann nun einmal
passieren, dass man seine Rechte
einfordern muss. Das ist keine
Besonderheit der Bw.
Davon ab gibt es genügend andere
Soldaten, die, unabhängig von Corona,
mit bestimmten Bereitschaftsgraden/Einschränkungen
gewisse Zeiträume leben müssen.
z.B. die NRF-Abgehörigen während
der 12-monatigen Standby-Phase.
Tle Spezialkräfte, Tle KSA, etc. etc.
Wie u.a. @Koffer richtig anmerkte…
Das gehört zum Berufsbild…
Und … u.a. das zu akzeptieren …
darauf hat man einen Eid geleistet.
Was aber auch bedeutet, das man Ansprüche (!), die man erworben hat, nicht verfallen lassen muss.
Einfach gesagt:
Geben und Nehmen in einem Rechtsstaat!
@Koffer
Die Auszahlung hilft da aber auch nur sehr begrenzt. Eine Durchschnittsarbeitszeit von über 48 Wochenstunden ist nun mal auch ein verstoß gegen Gesetze/ Vorschriften. Ist natürlich toll dass alle so vorbildlich sind und es klaglos hinnehmen und zum Glück bekommen viele Einheiten ja auch keine Farbdrucker mehr da kann man sich dann lange durch mogeln indem man einfach so dicht unter den 58 stunden bleibt dass es suggeriert das die 58 die magische Grenze wäre und nicht 48 Wochenstunden…richtig wird es dadurch nicht. Man kann sich nun mal auch nicht aussuchen weile Vorschriften man jetzt umsetzt und welche nicht. Ich selbst gehöre dabei zu den glücklichen die ihr Jahreseinkommen um 50% steigern konnten und bin definitiv nicht traurig über das Geld aber auch nicht über das was ich in dieser Zeit gemacht habe.
Aber in der Realität sinkt die Wochenarbeitszeit durch Amtshilfe wohl eher.
Die 25 Soldaten in unserem Gesundheitsamt sind seit Anfang November unverändert im Dienst und werden vermutlich noch bis Ende Februar bleiben.
Im Nachbar KVK sieht es anders aus, dort wechselt das Kontingent alle 4 Wochen.
Halte ich für den falschen Ansatz.
Die Motivation ist hoch und die Kameraden machen hervorragende Arbeit.
@chris sagt:
22.12.2020 um 12:51 Uhr
„Eine Durchschnittsarbeitszeit von über 48 Wochenstunden ist nun mal auch ein verstoß gegen Gesetze/ Vorschriften.“
Nein, ist es nicht… bei z.B. „Amtshilfe“.
„§ 20 SAZV Nichtanwendung des Abschnitts 2
(1) Bei Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes sind die Bestimmungen des Abschnitts 2
(!) nicht (!) anzuwenden.“
In Abschnitt 2 zu finden:
„§ 5 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
(5) Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf in einem Zeitraum von zwölf Monaten einschließlich der geleisteten Mehrarbeit 48 Stunden nicht überschreiten.“
D.h. bei Amtshilfe dürfen die 48 h
überschritten werden.
Der Ausgleich erfolgt nach
§ 23 Abs 1 und 3 SAZV
Ausgleich von Belastungen
bzw. § 50a BBesG
@Felix2 sagt: 22.12.2020 um 11:44 Uhr
Danke für die erneute Klarstellung der Fakten.
Und danke für Ihre Unterstützung der meiner berufsethischen Auffassung.
Ich finde es interessant, dass hier wechselweise entweder eine Situation herbeigeschrieben wird, die faktisch überhaupt nicht existiert und/oder die Ausnutzung von Soldaten behauptet, in einer Frage, die mir schon in der fünften Woche meines Wehrdienstes klar gemacht wurde (1997 Oderflutkatastrophe).
Aber mir scheint, wenn uns von bestimmten Akteuren immer wieder mitgeteilt wird, wir seien wie Angestellte und Beamte, beginnen manche Soldaten auch langsam daran zu glaube und sind dann erstaunt, wenn es dann doch nicht so ist.
Ich wusste gar nicht, dass Kameraden, wie oben im Titelbild auch Menschen zu Hause „besuchen“ um Abstriche zu machen. Wieder was gelernt;)
Ansonsten, ein paar Fragen an die Experten:
Werden hier vorwiegend Kameraden aus dem Sanitätsbereich für die Amtshilfe gezogen?
Oder betrifft das auch „alle“ Bereiche?
Dürfte auch ein PzGren Soldat Abstriche zu Hause durchführen, nach Vorgaben des Gesundheitsamtes?
Letzte Frage, bitte nicht lachen: Was soll der Soldat hier machen? Akten archivieren? Abstriche machen? Für was genau wird der Soldat in dieser Lage „genutzt“?
Lg und ein schönen Abend
@UmPp sagt: 22.12.2020 um 19:50 Uhr
„Letzte Frage, bitte nicht lachen: Was soll der Soldat hier machen? Akten archivieren? Abstriche machen? Für was genau wird der Soldat in dieser Lage „genutzt“?“
Ich schlage hierzu die Suchfunktion sowohl des Hausherren, als auch von Google vor.
Podcast „Aus Regierungskreisen“
„Wir unterstützen mit helfenden Händen“
Seit Monaten leistet die Bundeswehr technisch-logistische Unterstützung, um die Corona-Pandemie einzudämmen. 6.000 Frauen und Männer hat sie bislang in Gesundheitsämter entsendet – vor allem, um bei der Kontaktverfolgung zu helfen.
Generalleutnant Martin Schelleis erläutert,wie die Bundeswehr auch die Impfzentren mit Ärzten und Sanitätspersonal sowie mit weiteren helfenden Händen unterstützen kann.“
Donnerstag, 17. Dezember 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/podcast-bundeswehr-1829798
[Habe den Zusammenhang zu diesem Thread nicht so recht verstanden – geht’s darum, den Regierungs-Podcast zu verbreiten? T.W.]
@Koffer
Die Soldaten machen das ja auch danke Berufsverständnis alle brav.
Gleichzeitig ist es unsere Pflicht uns an die deutsche Rechtsordnung zu halten. Wenn Soldaten deutliche über ein Jahr lange deutlich über 50 Wochenstunden haben verstößt das leider dagegen. Genauso wenig brauche ich mit zu versuchen mit Berufsverständnis zu erklären, dass jemand das SPz schießen leitet der keinen Schießlehrer SPz hat oder dem Feldjäger erklären dass mich mein Berufsverständnis von der Ladungssicherung befreit.
@chris sagt: 23.12.2020 um 11:00 Uhr
„Die Soldaten machen das ja auch danke Berufsverständnis alle brav.“
Den Eindruck hat man hier bei dem einen oder anderen Kommentar leider nicht.
„Gleichzeitig ist es unsere Pflicht uns an die deutsche Rechtsordnung zu halten. Wenn Soldaten deutliche über ein Jahr lange deutlich über 50 Wochenstunden haben verstößt das leider dagegen.“
Sorry, aber hier werden Behauptungen aufgestellt, die ich weder aus eigener Kenntnis noch aus den in diesem Blog durch den Hausherren noch glaubhaft durch Kommentare hinterlegt sehe.
Wo wird hier mehr als nur im Einzelfall, auerhalb von Führungsfunktionen und im Jahresschnitt 50 Wochenstunden sowie außerhalb von Amtshilfe im Katastrophenfall (denn die Stunden rechnen nicht auf die 48h-Grenze an) geleistet??
Dafür hätte ich gerne einen Beleg von Ihnen. Danke.
„deutliche über ein Jahr lange deutlich über 50 Wochenstunden haben“
Bezweifel ich wirklich ganz stark, dass es jemand im Inland gibt, der diese Zahlen hat.
Gleichzeitig muss man da aber auch an die Pflicht des Soldaten erinnern – Gesunderhaltung.
Wenn der Soldat nicht mehr kann oder absehbar seine Gesundheit in Gefahr sieht (bei über 50 Stunden pro Woche nach maximal 8 Wochen gegeben), sollte er zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen.
Ich kenne keinen Bundeswehrarzt, der das dann nicht tun würde.
@chris
50 Wochendstunden im Jahresschnitt?
Eine gemeingefährliche Behauptung.
@Tom Cruise sagt: 23.12.2020 um 11:46 Uhr
„Bezweifel ich wirklich ganz stark, dass es jemand im Inland gibt, der diese Zahlen hat.“
Naja, gibt schon ein paar DP bei denen das problematisch wird (z.B. Adjus, oder SO im BMVg) etc. Aber bei „Standard“-Amtshilfe bin ich bei Ihnen. Vor allem wenn man bedenkt, dass Amtshilfe im Katastrophenfall ja gar nicht auf diese Zahlen anrechnen.
„Gleichzeitig muss man da aber auch an die Pflicht des Soldaten erinnern – Gesunderhaltung.
Wenn der Soldat nicht mehr kann oder absehbar seine Gesundheit in Gefahr sieht (bei über 50 Stunden pro Woche nach maximal 8 Wochen gegeben), sollte er zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen.
Ich kenne keinen Bundeswehrarzt, der das dann nicht tun würde.“
Den Teil eins möchte ich bezweifeln, dass dieser so starr ist, ist gibt eine ganze Menge Menschen die über viel längere Zeiträume als 8 Wochen mehr als 50 Wochenstunden Dienst leisten und keine gesundheitsgefährdende Belastung bekommen. Es ist ja immer die Frage, wie stressig und WAS für ein Stress und was für eine Persönlichkeit.
Aber ich bin absolut bei Ihnen, wenn jemand kaputt ist, wird er durch jeden normalen Truppenarzt krank geschrieben.
Und mal ganz ehrlich, da muss man ja gar nicht zum Truppenarzt gehen. 9 von 10 Vorgesetzten würden einen nach einem persönlichen Gespräche und Zucken sofort nach Hause schicken. Denn es ist ja nicht so, als hätten wir für die aktuellen, „typischen“ Amtshilfetätigkeiten in den Gesundheitsämtern etc. nicht genügend personelle Reserven zum austauschen…
*und ohne Zucken
Sicher lässt sich das bei Landser dosenkohl regeln dass man den vor den 48 wieder weg schickt.
Aber weder mein Dienstgrad noch mein Dienstposten nimmt mich von diesen Regeln aus. Gleiches gilt für alle ZgFhr, stvZgFhr, Chefs, Spieße ja sogar für Kdr und stv Kdr.
@Tom Cruise
„Bezweifel ich wirklich ganz stark, dass es jemand im Inland gibt, der diese Zahlen hat.“
Tatsächlich? Bin mit 52 ins Jahr gestartet und jetzt bei 56…mein stv bei 52… die Kraftfahrer jongliert man dann gerade so unter 48 aber die kann man in Vor- Nachbereitungswochen halt auch nicht nachhause schicken.
Aber zum Glück kommt ja jetzt Amtshilfe das senkt mit jedem Tag Ausnahmetatbestand dann ja den Schnitt.
@Klaus-Peter Kaikowsky (KPK) sagt: 23.12.2020 um 12:20 Uhr
„50 Wochendstunden im Jahresschnitt?
Eine gemeingefährliche Behauptung.“
LOL.
[Habe den Zusammenhang zu diesem Thread nicht so recht verstanden – geht’s darum, den Regierungs-Podcast zu verbreiten? T.W.]
Hallo Herr Wiegold,
der Thread nennt sich doch „Amtshilfe…“.
Und im Podcast erläutert der
„oberste Amtshelfer“ das Thema
etwas… Denn er führt die 20.000
im „Amtshilfe-Ktgt“ :-)
[Jaja, dann können wir auch jede Bw-Seite zu dem Thema und vieles andere hier aufgreifen, erwähnen, verlinken, damit wir auch alle regierungsamtlichen Aussagen dazu ordentlich wiedergeben… T.W.]
@UmPp: Abstriche darf nur ein Arzt durchführen.
Info aus fer Praxis, eine Schicht arbeitet bei uns von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, die andere Schicht von 12.00 bis 20.00 Uhr.
Eine Schicht verlegt Freitag ins Wochenende, die andere Schicht hat Dienst am WE zwischen 12.00 und 20.00 Uhr.
Ausdrücklich immer lageabhängig, gemäß dem HLA.
Mittags wird in die Unterkunft zur Verpflegung verlegt.
Beschwerden, keine.
Ich finde die Diskussion, als KVK Reservist, befremdlich, hier ist Krise und Erbsen zählen kann man nach der Krise.
Immerhin ist die Bw eine Armee, hat einen Auftrag und erfüllt selbigen, soweit ich es für unsere Kameraden beurteilen kann, hervorragend und ohne zu Klagen, im Gegensatz zu den zivilen Kräften, wo der Verlust zur Nähe der Kantine schon mal Atemprobleme auslösen kann.