Soldaten in der Coronavirus-Pandemie: Die Bundeswehr schickt keine Rechnung (bisher jedenfalls)

Die Bundeswehr stellt Ländern und Kommunen bislang offensichtlich die Kosten für die Amtshilfe von Soldaten in der Coronavirus-Pandemie nicht in Rechnung. Ob das grundsätzlich und auch künftig gilt, ist allerdings unklar.

Zur Amtshilfe bei der Eindämmung der Pandemie sind derzeit rund 1.400 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Die meisten davon unterstützen inzwischen  Gesundheitsämter bundesweit bei der Nachverfolgung von Infektionsketten und in Testzentren. Seit März waren aber Tausende von Soldaten auch mit der Unterstützung von Alten- und Pflegeheimen oder logistischen Aufgaben betraut.

Nach den geltenden Abrechnungsgrundsätzen müssen grundsätzlich Kommunen oder Länder die dabei entstandenen zusätzlichen Kosten für den Einsatz tragen – also nicht die laufenden Personal- und Sachkosten der Streitkräfte, aber zum Beispiel die Unterbringung oder die An- und Abreise.

Die Aussage, dass es bislang keine Rechnung gibt, trifft das Verteidigungsministerium allerdings mit größter Vorsicht:

Derzeit sind keine abgerechneten Amtshilfeleistungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie im fachlich zuständigen Referat des Hauses bekannt.

teilte das Ressort nach längerer Prüfung mit. Das lässt natürlich offen, ob in nachgeordneten Ämtern solche Rechnungen gestellt wurden oder vorbereitet werden.

Eine Grundsatzentscheidung, auf die Kostenerstattung zu verzichten, wurde offensichtlich bislang nicht getroffen. Eine gesonderte Vereinbarung mit den Ländern zu Kostenforderungen für Hilfeleistungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit COVID-19 gibt es nicht, heißt es aus dem Ministerium. Eine Regelung im Haushaltsgesetz, die eine solche Möglichkeit eröffnet, gibt es zwar:

Nach § 63 Abs. 4 BHO [Bundeshaushaltsordnung] in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Leistungen der Bundeswehr aus Anlass und zur Vorbeugung von Katastrophen, größeren Unglücksfällen, Notfällen und internationalen Krisensituationen unter Verzicht auf Kostenerstattung erbracht werden. Der Verzicht kann auch nachträglich erklärt werden.

Diese Möglichkeit, so teilte aber das Verteidigungsministerium mit, findet derzeit keine Anwendung.

Nicht so richtig klar ist deshalb (und das war auch der Grund meiner Anfrage an das Ministerium gewesen), was die Bezirksbürgermeisterin des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, Monika Hermann, in der vergangenen Woche mit ihrer Aussage via Twitter gemeint hatte:

Friedrichshain-Kreuzberg ist der einzige Bezirk in der Hauptstadt, der die Unterstützung des Gesundheitsamts durch die Bundeswehr ausdrücklich abgelehnt hat.

Allerdings: Auch ohne eine Rechnung der Bundeswehr kann der Einsatz von Soldatinnen und Soldaten eine Stadt Geld kosten. In München, so berichtete die Süddeutsche Zeitung (Link aus bekannten Gründen nicht) am 14. Oktober, sind seit dem 25. September 52 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz, viele davon aus dem Gebirgsmusikkorps. 20 von ihnen müssten in Hotels übernachten, hinzu kämen Kosten für ihre Verpflegung sowie der Reinigung ihrer Kleidung. Insgesamt zahle die Stadt dafür 200.000 Euro.

(Foto: Soldaten der Einsatzflottille 2 Wilhelmshaven und eine Mitarbeiterin des Bremer Gesundheitsamtes bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudäŠmmen – Andrea Hilscher via Senat Bremen)