Coronavirus-Pandemie und Bundeswehr: Höchststand unter Soldaten, Flugbetrieb in Neuburg eingestellt (Neufassung)
Die erneut steigende Verbreitung des Coronavirus in Deutschland hat zunehmend Auswirkung auch auf die Bundeswehr: Unter den Soldatinnen und Soldaten wurde mit 212 bestätigten Infektionen die höchste Zahl seit Beginn der Pandemie registriert. Nach mehreren Coronavirus-Fällen wurde der Flugbetrieb auf dem Fliegerhorst Neuburg an der Donau, wo das Taktische Luftwaffengeschwader 74 eine Alarmrotte bereithält, vorerst eingestellt.
Aus der Mitteilung des Geschwaders:
Das Taktische Luftwaffengeschwader 74 wird aufgrund einzelner Corona-Fälle den Flugbetrieb zunächst bis zum 26. Oktober 2020 aussetzen. Zur Eindämmung und Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Erregers wurden die betroffenen Angehörigen des Geschwaders in die häusliche Absonderung entsandt. Durch die vorübergehende Einstellung des Flugbetriebes kann der Kontakt zwischen den einzelnen Abteilungen verhindert werden. Die Testungen des betroffenen Personenkreises finden in der Kaserne statt.
Die Alarmrotte, der Quick Reaction Alert (QRA), bei dem rund um die Uhr zwei Eurofighter bereitstehen und nach Alarmierung innerhalb von 15 Minuten zur Identifizierung verdächtiger Flugzeuge über Deutschland starten können, ist nach Angaben der Luftwaffe nicht betroffen: Diese Aufgabe wurde an das Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ in Nörvenich bei Köln übertragen.
Die Zahl der Infektionen unter Soldatinnen und Soldaten liegt im Vergleich zur Gesamtbevölkerung weiterhin relativ niedrig, auch im Vergleich zu den Streitkräften anderer Länder. Zudem hat die Bundeswehr, ebenfalls im Unterschied zu anderen Streitkräften, bislang keinen Todesfall durch die Lungenkrankheit Covid-19 gemeldet. Allerdings war auch in der Truppe, wie in Deutschland ingesamt, in den vergangenen Tagen die Zahl der Infektionen deutlich angestiegen:
22. Oktober
Geschäftsbereich BMVg kumulierte Gesamtfälle: 956,
Soldatinnen und Soldaten: 212 tagesaktuell bestätigte Fälle,
kumuliert: 886, davon kumuliert genesene Fälle: 674
21. Oktober
Keine Meldung
20. Oktober
Geschäftsbereich BMVg kumulierte Gesamtfälle: 890,
Soldatinnen und Soldaten: 160 tagesaktuell bestätigte Fälle,
kumuliert: 814, davon kumuliert genesene Fälle: 654
19. Oktober
Geschäftsbereich BMVg kumulierte Gesamtfälle: 865,
Soldatinnen und Soldaten: 143 tagesaktuell bestätigte Fälle,
kumuliert: 782, davon kumuliert genesene Fälle: 639
14. Oktober
Geschäftsbereich BMVg kumulierte Gesamtfälle: 836,
Soldatinnen und Soldaten: 111 tagesaktuell bestätigte Fälle,
kumuliert: 747, davon kumuliert genesene Fälle: 636
Der zuvor höchste Stand war am 31. März mit 191 bestätigten Infektionen unter den Soldatinnen und Soldaten verzeichnet worden. Im Auslandseinsatz wurde im Nordirak erneut ein Soldat in Erbil positiv auf das Virus getestet.
Unterdessen ist die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die in der Amtshilfe für Länder und Kommunen in der Pandemie eingesetzt werden, auf knapp 2.000 gestiegen. Weiterhin unterstützen die meisten von ihnen, knapp 1.600, die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infektionsketten. Unverändert ist Berlin der Schwerpunkt, wo gut 400 Soldaten eingesetzt sind – sowohl in den Gesundheitsämtern als auch, ebenfalls zu deren Unterstützung, in so genannten mobilen Abstrichteams. Knapp 300 Soldatinnen und Soldaten sind in den weiterhin bestehenden Testzentren für Reiserückkehrer aktiv.
(Archivbild 2013: Eurofighter in Neuburg an der Donau – Curimedia via Wikimedia unter CC-BY-Lizenz)
Wobei die Übertragung der QRA-Aufgabe nichts mit Corona zu tun hat. Diese Aufgabe wurde schon vor einigen Wochen u. a. wegen dem Engagement des Geschwaders beim VAPB an das TaktLwG 31 „B“ nach Nörvenich abgegeben
[Danke für den Hinweis! Die Kernaussage bleibt, dass die QRA durch die Einstellung des Flugbetriebs nicht gefährdet ist. T.W.]
Müsste man jetzt nicht wesentliche Kräfte der BW kasernieren, um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sicherzustellen?
T.W.:
„Die Kernaussage bleibt, dass die QRA durch die Einstellung des Flugbetriebs nicht gefährdet ist.“
Relativ nicht gefährdet.
Es gibt 4 Geschwader an 4 Standorten mit Eurofighter.
2 Geschwader sind QRA-Geschwader (Norden = Wittmund, Süden = Neuburg) und 1 Geschwader ist QRA-Reserve (Westen = Nörvenich).
1 Geschwader ist Ausbildung (Nordosten = Rostock-Laage) und kann wahrscheinlich auch als QRA-Reserve dienen – ist aber zumindest nicht der normale Plan/Auftrag.
Wenn jetzt 1 Geschwader der regulären 2 QRA-Geschwader ausfällt, MUSS die Reserve (die es dafür gibt) ran.
Soweit so gut.
Jetzt aber ist die Reserve eben keine Reserve mehr und es bleibt nur noch Laage übrig. Das liegt aber im Nordosten der Republik. Also sooo locker durch die Hose atmen ist jetzt eigentlich nicht möglich – man kommuniziert das natürlich sehr diplomatisch.
Wir reden hier nämlich von Einstellung Flugbetrieb Geschwader und nicht von Aufgabe abgegeben wegen zu viel Engagement, das macht schon einen Unterschied.
Bei Wartungen von wichtigen Anlagen ist auch oft eine in Reserve.
2 Anlagen im Normalbetrieb, 1 Anlage in Reserve. Wenn jetzt eine Wartung/Umbau ansteht bei der eine Anlage A abgeschaltet werden muss, geht diese raus und die Reserve rein (2-1+1 = 2).
Geht jetzt was bei der anderen Normalbetriebsanlage oder in der Reserveanlage kaputt und diese fällt aus (2-1 = 1), wird die Wartung von Anlage A sofort abgebrochen und die Wartungsanlage in Normalzustand versetzt.
Weil man hat jetzt nur noch die laufende Anlage (1x Wartung, 1x kaputt, 1x funktionstüchtig) und wenn die ausfällt, dann ist es dunkel oder kein Wasser wird gepumpt oder ähnliches.
@pirat77 sagt: 22.10.2020 um 17:26 Uhr
„Müsste man jetzt nicht wesentliche Kräfte der BW kasernieren, um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sicherzustellen?“
Ja, wenn ein Angriff gegen DEU in den nächsten 4-8 Wochen wahrscheinlich ist.
Nur in dem Fall benötigen wir nämlich gesichert alle.
Für alle andere Aufgaben kann die Bundeswehr auch mit jeweils einem geringeren Präsenzbestand über einige Wochen auskommen.
Also bei uns in der Kompanie tummeln sich Verdachtsfälle und Rückkehrer in infizierte Landkreise. Aber nichts wird getan. Hauptsache das Bataillon wird gefüllt !!!
Das wird ja interessant.
Im Nov ist ein GÜZ Durchgang geplant. Teilnehmerzahlen soll deutlich vierstellig sein.
Bin gespannt ob wieder per Twitter abgesagt wird.
Zumal mit Kohorten, Verlegephase als Isolostionsphase etc. gearbeitet werden soll. Ob das funktioniert.
Weiter scheint mir im Moment sich der zivile Zustand in der Bw zu spiegeln.
Jeder Einheitsführer regelt den Umgang mit Risikogebieten, Auflagen und Tests etc. selber.
In der Folge gibt es wirre Situationen. Keiner weiß, mit was er, wie, wo hin darf. Ob er zum Lehrgang anreisen kann. Bei der Übung als externer Unterstützung mitmachen darf. Vor allem wenn Soldaten aus Risikogebieten kommen und in Regionen oder Kasernen in andere Bundesländer reisen müssen.
Oder wenn die Einheit in einem Risikogebiet liegt und man dann woanders auf Lhg geht. Im Moment recht chaotisch alles.
Und die SanVersZ kämpfen auch alleine ohne das eine Einheitliche Linie erkennbar ist in der Organisation und der Strukturierung im Umgang mit dem Patientenaufkommen (Thema Fiebersprechstunde oder so!)
@Koffer
Für funktionswichtiges Personal in abgrenzbaren Funktionseinheiten wurde dies durchaus angedacht, niederschwellig beginnend mit zeitlich / räumlich getrennter Verpflegungseinnahme
@pirat77 sagt: 22.10.2020 um 17:26 Uhr
„Müsste man jetzt nicht wesentliche Kräfte der BW kasernieren, um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sicherzustellen?“
Es gibt gar nicht genug Stuben um auch nur annährend „alle“ unterzubringen. An vielen Standorten gibt es gar keine Möglichkeit, auch als Pendler, in der Kaserne zu schlafen. Da ist man immer, bis auf die kasernenpflichtigen Kameraden, auf den freien Wohnungsmarkt angewiesen.
Das Gute ist, dass
1) Deutschland nicht besonders gross ist.
2) Die einzige ernsthafte Bedrohung im Norden besteht.
3) Der Eurofighter supercruisen kann. Und dann noch einen Nachbrenner zuschalten kann.
Notfalls kann man daher das ganze QRA business für eine Weile auch mit einem einzelnen Geschwader im Norden Deutschlands bestreiten. Nicht optimal, aber machbar.
Und wenn es im Norden wirklich ernst werden sollte, dann wird man die Corona Regeln eben über Bord werfen müssen. Die Gefahren für Leib und Leben für den durchschnittlichen Luftwaffensoldaten (unter 50 und in guter körperlicher Verfassung) die von Corona drohen, sind doch sehr gering verglichen mir einer Patrouille in Afghanistan. Oder einem shooting war mit Russland.
@Thomas Melber sagt: 22.10.2020 um 20:48 Uhr
„Für funktionswichtiges Personal in abgrenzbaren Funktionseinheiten wurde dies durchaus angedacht, niederschwellig beginnend mit zeitlich / räumlich getrennter Verpflegungseinnahme“
Natürlich.
Und Kohortenbildung.
Und soziale Distanzierung.
Alles andere wäre ja auch sträflich.
@Kralle sagt: 22.10.2020 um 20:09 Uhr
„Also bei uns in der Kompanie tummeln sich Verdachtsfälle und Rückkehrer in infizierte Landkreise. Aber nichts wird getan. Hauptsache das Bataillon wird gefüllt !!!“
Was erwarten Sie bitte, dass die Bundeswehr sich abschaltet und geschlossen nach Hause geht?
Wir werden über die nächsten Monate wellenweise sowie lokale Verschärfungen und Entspannungen haben und darauf angemessen und differenziert reagieren.
@pirat77
Eigentlich schon, aber die Bw scheut derzeit die „Kasernierung“ wie der Teufel daß Weihwasser.
Es würde einiges im Dienstbetrieb einfacher machen. Jedoch keine ausreichenden Unterkunftskapazitäten.
@Koffer
Die Befehlslage ist in großen Teilen nicht ausreichend. Verantwortungen wurden diffus nach unten verlagert. Unklar im Ausbildungsbetrieb auch, ob Landesrecht oder ein „Bundesrecht“ gilt? Problematisch im Lehrgangsbetrieb auch die Frage ob Test’s vorab gemacht werden sollen oder nur eine Selbstauskunft gemacht werden soll! Beides „schwammig“.
Kritisch wenn es sich um Lehrgänge mit Bezug „Combat Ready“ handelt.
Unbefriedigend auch die Praxis Soldaten nach Hause zu den Angehörigen zu schicken, aber auch nachvollziehbar, im Jahre von Einzelstuben und fehlender UK- Infrastruktur für eine Krise.
Mir persönlich fehlt die Bundesweite verbindliche Befehlslage! Daher habe ich weiter oben auch Bundesrecht geschrieben.
Zur Kritik am „Wirrwarr“ der Regelungen:
1) die Bundeswehr hat Eigenvollzugskompetenz, d.h. alle Maßnahmen werden unabhängig von den zivilen Maßnahmen geregelt
2) jede Dienststelle oder Einheit muss das separat regeln, weil die Lage überall eine andere ist, und auch Aufbau, Auftrag und Personalsituation in jeder Einheit anders ist
3) eine komplette „Schließung“ im Sinne dass der Auftrag nicht mehr erfüllt wird, steht NIE zur Diskussion (Wirkung geht vor Deckung)
Das ist übrigens im zivilen genauso, die Maßnahmen betreffen meistens die Freizeit, oder Verhalten im öffentlichen Raum, die Menschen die nicht Kurzarbeit haben gehen weiterhin zur Arbeit.
@ 0815
Die Diskussion ob man eine ausreichende Zahl von Soldaten kasernieren sollte und damit in vorbeugende Quarantäne zu nehmen, damit man funktionsfähig bleibt, hatten wir schon im Frühjahr geführt.
Nun ist es Gott sei Dank nicht so gekommen, wie ich damals befürchtet habe, aber bereits damals wurde festgestellt, dass die Bw ihre Truppen nicht mehr in der Kaserne unterbringen kann. Da macht das Geschwader in Neuburg / Do, das ich persönlich kenne, keine Ausnahme.
Der Unterkunftsbereich, die Wilhelm-Frankl-Kaserne ist ein Zweckbau aus den 60er/70er Jahren des letzten Jahrhunderts. Pro Unterkunftsblock und Stockwerk einmal Toilette und Duschraum. Was mal als Mannschafts- und U.o.P Stuben gedacht war, da bekommt man nicht das ganze Personal eines Geschwaders hinein.
So wie in Neuburg ist es wahrscheinlich in vielen Bw-Standorten. Die Bw kann ihr Personal im Krankheitsfall nur noch nach Hause schicken, aber nicht mehr kasernieren.
@0815 sagt: 23.10.2020 um 0:14 Uhr
„Die Befehlslage ist in großen Teilen nicht ausreichend. Verantwortungen wurden diffus nach unten verlagert.“
Ich könnte nicht deutlicher widersprechen. Ich sehe die Befehlslage als vollkommen ausreichend, ja teilweise schon viel, viel zu detailliert an und begrüße es ausdrücklich, dass die Entscheidung dort getroffen werden kann, wo sie hingehört: bei den örtlichen Kommandeuren.
„Unklar im Ausbildungsbetrieb auch, ob Landesrecht oder ein „Bundesrecht“ gilt?“
1. Für Corona gilt weitgehend „Landesrecht“
2. aber da die Bw Eigenvollzugskompetenz hat, ist das kein Problem.
@Eisensoldat sagt: 23.10.2020 um 8:21 Uhr
„Zur Kritik am „Wirrwarr“ der Regelungen:
1) die Bundeswehr hat Eigenvollzugskompetenz, d.h. alle Maßnahmen werden unabhängig von den zivilen Maßnahmen geregelt“
Nicht komplett, aber wo wir von den zivilen (weil allgemeinen und übergreifenden) Regelungen betroffen sind, erfolgen sie bei uns im Eigenvollzug, so dass entweder die zivilen Regeln gar nicht gelten, oder wir sie aber sinnvoll für uns umsetzen können.
„2) jede Dienststelle oder Einheit muss das separat regeln, weil die Lage überall eine andere ist, und auch Aufbau, Auftrag und Personalsituation in jeder Einheit anders ist“
+1
„3) eine komplette „Schließung“ im Sinne dass der Auftrag nicht mehr erfüllt wird, steht NIE zur Diskussion (Wirkung geht vor Deckung)“
+1
Ich bin aktuell Lehrgangsteilnehmer an einem laufbahnrelevanten Lehrgang.
Wir sind mit mit ca. 20 Lehrgangsteilnehmern in einem Block untergebracht. Teilweise mit 3 Soldaten innerhalb einer Stube. Augenscheinlich sind in dem Block genug Kapatitäten für eine Einzelunterbringung vorhanden. Da der Block allerdings vom KasFw verwaltet wird und laut diesem sind die jeweiligen Stuben bereits verplant und somit nicht belegbar.
Bei den täglichen Antreten und Marschieren zu Ausbildungsorten wird von den Teilnehmern eine Maske getragen, ebenso in Fahrzeugen. Während der Ausbildung wird das Tragen der Maske befohlen, sofern die Abstände nicht eingehalten werden können. Soweit so gut.
Was mir allerdings sauer aufstößt ist dass dies nur von den Lehrgangsteilnehmern gefordert wird. Die Ausbilder tragen während der Ausbildung keine Maske, auch wenn die Abstände nicht eingehalten werden.
Ebenso in Fahrzeugen. Die 8-Sitzer werden voll belegt mit Lehrgangsteilnehmern. Davon tragen sieben eine Maske, der Kraftfahrer (gehörig zu den Ausbildern) allerdings nicht.
Nach Sporteinheiten kriegt der Hörsaal 20min Zeit zum Duschen und Umziehen, jedoch sind nur zwei Duschräume vorhanden mit jeweils zwei Duschen.
Teilweise sind die vor Ort geltenden Regeln für den einfachen Landser einfach nur unverständlich und unlogisch. Weiterhin gilt dass man als Lehrgangsteilnehmer bzw als junger Soldat dort einfach kein Recht hat sich zu beschweren oder Fehler aufzuzeigen.
@Idefix sagt: 23.10.2020 um 13:16 Uhr
Es ist schwer aus der Ferne zu so etwas eine Bewertung abzugeben, vor allem, weil wir ja die Überlegungen Ihrer Vorgesetzten dazu nicht kennen.
Zudem ist das hier ein sicherheitspolitischer Blog und kein Ausbildungsforum.
Aber ich kann mir für alle Regelungen, die Sie beschreiben gute Begründungen vorstellen.
Da Dreiunterbringung liegt im Rahmen des Kohortenkonzept. Gleiches gilt für Duschen. Der Wegfall der Masken für die Ausbilder dürfte zur Sicherstellung der Effektivität der Ausbilder als Ausbilder (Sprache etc.) begründbar sein. Zumindest solange sie als Ausbilder tätig sein. Wenn sie nur „Mitfahrer“ sind, dann weniger.
Aber wie gesagt, das sind nur Spekulationen aus der Ferne zu einem Einzelfall und tragen ehrlich gesagt nicht zur Bewertung der sicherheitspolitischen Lage DEU im Ganzen bei.
@ Georg sagt:
“ Die Bw kann ihr Personal im Krankheitsfall nur noch nach Hause schicken, aber nicht mehr kasernieren.“
Lieber Georg.
Dass weis ich doch und ich kenne die Kaserne in ND. Zweckbau, richtig und?
Dies ist aber auch nicht der Kern des Problems, sondern ein Teil dessen. Wenn ein Verband XY wichtig sein soll, eine Ausbildung/eine Verfügbarkeit so relevant ist, daß bei Ausfall die Einsätze ggfs. nicht mehr nachbesetzt werden können, dann ist doch was faul!
Aber nein, statt eine Anzahl „X“ einfach „Gesund“ zu isolieren um danach frei von Auflagen unter Beachtung von strengen Vorgaben der Isolation nach aussen hin, eine ungestörte Ausbildung für den Einsatz zu gewährleisten arbeiten wir derzeit wie folgt: (Nur ein kleiner Auszug!)
– Verlegung in Fahrzeugen: 1x MKF 1x Fahrgast ; beide mit FFP2 aber nicht länger als 45min Fahrzeit mit anschließender Pause von XY Minuten (Sorry entfallen)
– oder doch max 4 Personen in einem Fahrzeug mit FFP2 mit nicht länger als 15min Fahrzeit?
– Lehrgangsteilnehmer aus Risikogebieten sollen einen gültigen Test vorlegen! Frage hierzu: Was ist als Risikogebiet deklariert? (Ändert sich ja täglich.) BTW: der Spieß oder Inspektionsfeldwebel soll dies täglich, oder bei Anreise Prüfen. Kein Test, aktuelles Risikogebiet gem. RKI: Abweisen und zurückverlegung an den Heimatstandort.
Gültiger Test vom Donnerstag, Ergebnis am Freitag-NEGATIV, GUT…am Samstag auf Familienfeier angesteckt, am Montag (Ohne Symptome) angereist, am Dienstag morgen beim täglichen Fiebermessen „Temperatur“! Testergebnis 24-48H später, POSITIV- ALLE in Quarantäne, weil das so in dem Bundesland XY gem. Infektionsschutzgesetzt vorgesehen ist. MNS-AHA hin oder her.
Sorry, aber soll das die von Koffer beschriebene gute Befehlsgebung sein?
Noch besser , wir schicken alle kranken nach Hause damit dort die Infektionskette munter weiter geht. Prima Lösung!
@Koffer
Ja, bei den Kommandeuren.
Aber wenn der eben nichts befiehlt sondern alles auf der Ebene „Chef“ zurückläßt, dann funktioniert das was Sie geschrieben haben eben nicht!
Gefechtsdienst mit Maske! Gut, alle 30min brauchen Sie eine neue Maske weil die letzte bei den feuchten Wetter einfach DICHT macht oder sich auflöst. Von der Baumwollunterhose -olivgrün ganz abgesehen. Selber Mist, aber besser als nichts.
Aussage des „Elfenbeinturmes“ ; Da muss der Chef eben Situationsbedingt abweichungen befehlen. Genau mein Ding! Welche?
Schweigen im Wald mit der Aussage „Es ist eben jetzt so in der Corona Zeit.“
Lieber Koffer. Wenn eine Ausbildungseinrichtung aus dem gesamten Bundesgebiet Lehrgangsteilnehmer bekommt, wie soll das vor Ort mit der Situation im bisher Infektionsfreien Landkreis XY den geregelt werden?
Lösung: Anreise Montag, Isolation, Test am Mittwoch Ergebnis bis Freitag, WE in der Kaserne“isoliert“ , Montag 2.Test, nach Vorlage negativen Test, kann ganz normal gearbeitet werden bis Lehrgangsende…auch nach 5 Wochen die Isoliert verbracht werden.
Wen alle so oder ähnlich unter sich bleiben, mit der geforderten Disziplin, könnte dies vmtl. am besten Funktionieren. Da brauche ich mir auch keinen Kopf mehr um Fahrzeit, Anzahl der Fahrzeuge und Kraftfahrer machen.
Geht aber nicht bei der Arbeitgebermarke Bundeswehr. Da steht Betreuung, punktliche Bezahlung und schnellste Beförderung im Vordergrund.
80% der Uniformträger haben vergessen das Sie ihr Geld im Gegensatz zu anderen Arbeitgebern im Vormonat bekommen.
100% der „Soldaten“ wissen das und sind auch bereit die Entbehrungen zu tragen wenn es ihnen jemand befiehlt. Stimmt, Befehle sind derzeit eher nicht mehr so „EN VOGUE“!
Wenn ich Kohortenbildung höre, erlebe ich nur „ein Teil des ganzen“ geht dann eben in Isolation/Quarantäne. Wenn es dumm läuft ein ganzer Zug/Hörsaal oder wie aktuell die Belgier in Bergen 96 Sold* (M/W/D)
Trennung
@Koffer
„Der Wegfall der Masken für die Ausbilder dürfte zur Sicherstellung der Effektivität der Ausbilder als Ausbilder (Sprache etc.) begründbar sein. Zumindest solange sie als Ausbilder tätig sein.“
HUMBUG! Da muss ich ihnen widersprechen! Der Ausbilder trägt den selben/gleichen Anzug wie die Auszubildenden. Er geht als Vorbild in Haltung und Pflichterfüllung voran. Die Maske (MNS) behindert zu 75% eben nicht bei der täglichen Arbeit am/mit dem Soldaten! Es sei denn es ist schlechtes Wetter und die Dinger lösen sich auf.
[Jetzt haben Sie in zwei Threads inhaltlich praktisch wortgleich argumentiert – die Doppelung muss nicht wirklich sein, einen lassen wir weg, oder? T.W.]
Hallo an Alle,
Ich würde gerne 2 Gedanken beitragen.
1. Nehmen wir an es besteht eine reale ernstzunehmende Gefahr aus dem genannten Norden. Nun nehmen wir an dieser Norden meint es ernst und versucht sich in einem ernstzunehmenden Angriff. Wann geht uns die Munition aus (für die Luftwaffe)? Lohnt sich eine Antwort in Tagen oder sollten wir die Antwort besser in Stunden formulieren?
2. Nehmen wir an wir benötigen eine QRA im Norden und eine im Süden der BRD mit 2 LFZ, plus 2 Spare, „each“.
Nehmen wir mal an, bei in der Vergangenheit liegenden Air Policing Aktionen im Baltikum hätten wir einen sinnvollen Personalansatz gehabt.
Wieviel Personal benötigen wir dann wohl für 2 mal QRA mit 2 EF + 2 Spare
each?
Haben wir genug Schlaf-, Verpflegung- , Sanitär- und Medizinischeanlagen z.B. in Neuburg wenn wir jeden anderen Soldaten in familiäre Isolation schicken? ( um im Falle und bei Bedarf jemand ablösen zu können?). Hierbei gebe ich zu bedenken, wieviele Räume (z.B. geheizte Büros) leer wären, um jeden einzelnen Soldaten in Einzelunterbringung schlafen zu lassen.
Ich freue mich auf die mögliche sachliche Diskussion. Aus Gründen der Zurück- und Geheimhaltung verzichte ich auf geschätzte Angabe von Zahlen und überlasse die Schätzung gerne jedem sachkundigen Leser.
@ 0815
Wir sind da in Vielen, wenn nicht in allen Punkten auf der gleichen Wellenlänge !
Das liegt vermutlich an unserem Alter und an unserer Sozialisation in einem bestimmten Jahrzehnt innerhalb der Bw.
Die Vorstellung, wir würden unsere Lehrgangsteilnehmer für 1 – 6 Monate am Lehrgangsort kasernieren (was technisch mit einigen Änderungen wie Trp-Küche auch am Wochenende verfügbar, durchaus machbar wäre), und nicht mehr an jedem Freitag quer durch die Republik nach Hause fahren lassen ruft einen dermaßen Widerstand hevor, dass wahrscheinlich die Lehrgangsteilnehmer aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zur Ausbildung antreten würden, bzw spätestens in der dritten Woche sich beim Truppenarzt ausheulen würden und dann aus medizinischen Gründen vom Lehrgang abgelöst würden.
Also gehen wir weiter jedes Wochenende auf „Virustourismus“ quer durch die Republik und tragen dann ab Montag wieder Maske und bilden „Kohorten“ in der praktischen Ausbildung, um angeblich das Risiko einzugrenzen.
Bezüglich einheitlicher Befehlsgebung.
Es mutet schon komisch an, dass viele Entscheidungen nun der Chef, als einfacher Disziplinarvorgesetzter treffen soll. Im umgekehrten Fall ist man sehr schnell dabei, den einfachen Disziplinarvorgesetzten weitgehend zu bevormunden, wenn es um Diziplinarangelegenheiten in seiner Einheit geht.
@0815 sagt: 23.10.2020 um 18:30 Uhr
„Gefechtsdienst mit Maske!“
Halte ich nichts von, muss aber durch den jeweiligen Führer (Chef/Kdr) vor Ort entschieden werden. Vorgaben aus der Ferne sind hier nicht sinnvoll.
„Aussage des „Elfenbeinturmes“ ; Da muss der Chef eben Situationsbedingt abweichungen befehlen. Genau mein Ding! Welche?“
Hier offenbart sich ein fundamentaler Unterschied zwischen Ihrer Führungsauffassung und meiner. Sie kritisieren, dass dem Chef hier die Verantwortung übertragen wird. Ich FORDERE, dass er sie bekommt. Meines Erachtens nach geht es die vorgesetzten Ebenen überhaupt nichts. Straußberg und Berlin (mit Ustg aus Koblenz) geben den Rahmen vor. Der jeweilige Kdr passt ihn auf die örtlichen Verhältnisse an. Und die Chefs setzen ihn um und entscheiden über notwendige Abweichungen.
DAS ist Führen mit Auftrag. Wie gesagt, offensichtlich haben wir hier grundlegend unterschiedliche Auffassungen davon wie die Bundeswehr funktioniert oder optimaler Weise funktionieren sollte.
„HUMBUG! Da muss ich ihnen widersprechen! Der Ausbilder trägt den selben/gleichen Anzug wie die Auszubildenden. Er geht als Vorbild in Haltung und Pflichterfüllung voran.“
Auch hier vollkommen unterschiedliche Auffassungen im Grundsatz zwischen uns beiden! Der taktische FÜHRER trägt den gleichen Anzug wie seine Soldaten. Der AUSBILDER trägt einen anderen, nämlich den, mit dem er am besten ausbilden kann.
Nun, derzeit scheinen nur die laufenden Einsätze das Preisschild einer isolierten Unterbringung zu rechtfertigen.
Das Verhalten ist in sich konsistent zum sonstigen Bild, das die Bundeswehr abgibt: Echte (funktionsfähige) Waffen(systeme), persönliche Ausstattung und auch erstmals vernünftige Ausbildung gibt es nur kurz vor dem Einsatz (wenn überhaupt).
Alles andere wird halbgar und halbherzig durchgeführt.
Bei der isolierten Unterbringung generieren die Soldaten für jeden Tag einen „großen Anrechnungsfall“, man muss Betreuung organisieren und aufrecht erhalten.
Viel zuviel Aufwand für einen Regiments-/battaillonskommandeur, das überhaupt planerisch für eine Übung oder Aufrechterhaltung einer Fähigkeit anzupacken. Solch ein Vorhaben wird spätestens vom Kommando kassiert, selbst wenn Haushalt und Beteiligungsgremien wider Erwarten nicht blockieren. Es könnte ja jeder kommen und wie stehen dann die anderen da?
Bei uns waren sie nicht mal in der Lage, für einen Lehrgang 30-40 Stammsoldaten aus dem Regiment bereit zu stellen (btw. für ihre originäre Aufgabe in dieser Einrichtung), stattdessen waren 5 Leute da und sollten „Bilder stellen“. Da fällt man durch die vierte Wand, bevor die Ausbildung überhaupt anläuft.
Können kommt nach dem Wollen.
Was will man?
Über was sich hier Einige Gedanken machen…
Die Bundeswehr ist NICHT im Krieg und der „böse“ Russe wird nicht Morgen und auch nicht Übermorgen vor der Tür stehen…
Also geht jetzt nur Eines vor … der Schutz der Gesundheit der Soldaten… mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand…
Ich bin jetzt seit gut 3 Jahrzehnten in der Truppe und kann Vieles, dass hier aufgebauscht wird, nicht nachvollziehen.
Wenn z.B. ein Kommandeur … auf Empfehlung San/ÖRA …. einen Teil seines
Bereichs „zu macht“ … dann ist das so.
Und wenn dann diese Soldaten 2 Wochen in häuslicher Absonderung/Quarantäne sind…
ist das eben so. Im Zivilen sind doch
die Betroffenen auch in häuslicher Quarantäne… und nicht irgendwo „weggesperrt“…
Und zum Thema „Vorgaben“ :
Das BMVg hat genügend Weisungen
erlassen … wie schon genannt eher zuviel… als zu wenig…
Und wie auch schon genannt…
Die Anwendung ist bewusst auf
die konkrete Lage vor Ort ausgelegt.
Denn es ist ein Unterschied, ob z.B. eine
Einheit im ganz normalen Grundbetrieb betroffen ist, oder eine Einheit, die z.B. die
Kameraden in den Auslandseinsätzen direkt unterstützt. Die erste kann ich problemlos 2 Wochen zu machen…
Bei der 2. muss ich lageangepasste
Entscheidungen treffen.
@ Felix_2
Zitat:
„Also geht jetzt nur Eines vor … der Schutz der Gesundheit der Soldaten… mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand… “
Genau darum geht es.
Wieso wir dann die Lehrgangsteilnehmer jedes Wochenende nach hause fahren lassen, oftmals quer durch die Republik. Dann wird zu hause womöglich kräftig gefeiert mit der alten Klicke und Sonntag Abend kommen die dann zurück an den Lehrgangsort und bilden brav „isolierte“ Kohorten für die praktische Ausbildung von Mo – Fr.
Falls es nicht ankommt, dies sollte eine ironische Beschreibung der tatsächlichen Zustände zur Corona-Vermeidung bei der Bw sein.
@Georg
Zitat
„Dann wird zu hause womöglich kräftig gefeiert mit der alten Klicke und Sonntag Abend kommen die dann zurück an den Lehrgangsort und bilden brav „isolierte“ Kohorten für die praktische Ausbildung von Mo – Fr.
Falls es nicht ankommt, dies sollte eine ironische Beschreibung der tatsächlichen Zustände zur Corona-Vermeidung bei der Bw sein.“
Das ist dann ein Beispiel für Dummheit
und Ignoranz Derjenigen, die sich so
verhalten. Das ist aber nur ein Spiegel
der Gesellschaft, in der es ebenfalls
solch unvernünftiges Verhalten gibt.
Deshalb „bestrafe“ ich nicht die Masse
der Soldaten, die den Ernst der Lage
begriffen haben und sich sachgerecht
verhalten.
Ich habe noch keine Forderung gehört,
dass Großbetriebe ihre Produktion
einstellen sollen, wo ebenfalls Viele
auf engem Raum arbeiten , weil unter
ihren Beschäftigen einige Unvernünftige sind…die am Wochenende kräftig gefeiert haben… bzw. gefeiert haben könnten…
@Felix2:
Sie verdrehen doch jetzt die Aussagen.
Die Lehrgangsteilnehmer sollen jetzt für die Dauer des Lehrgangs in der Kaserne bleiben und keine Erlaubnis auf Heimfahrt bekommen.
Damit minimiert man das Risiko erheblich den Lehrgang als solches als Multispreader-Event zu schaffen. Mit einer wöchentlichen Heimfahrt (in alle Regionen Deutschlands – auch Hochrisikoregionen) wird nämlich genau das passieren (3 Mann Stuben – garantiert nicht alle 3 Mann aus dem gleichen Privathaushalt).
Weihnachtsfeiern, Teambildungsmaßnahmen und Weiterbildungen von Betrieben werden abgeschafft oder online durchgeführt eben genau wegen dem Risiko der Ansteckung, aber die Bundeswehr schafft es nicht ihre Soldaten für 6 Wochen in die Kaserne einziehen zu lassen. Zur Not im Großzelt vor dem Wohnblock auf dem Rasen.
Das ist schon ein bisschen unverständlich für manche (auch Ex-Soldaten), das man diese einfachen Dinge nicht mehr hinbekommt. (oder dem heutigen Soldaten nicht zutrauen/aufdrängen will)
Von Absage Lehrgang hat ja niemand gesprochen.
Bezüglich Flugeinstellung Neuburg:
Auch hier wird vergessen, dass QRA eine der Kernaufgaben der Bundeswehr ist (Lehrgänge sind es nicht) und QRA auch gegen andere Gefahren (Renegade) agieren soll. (man muss nicht nur abschießen, man kann auch abdrängen).
„Und wenn dann diese Soldaten 2 Wochen in häuslicher Absonderung/Quarantäne sind…
ist das eben so. Im Zivilen sind doch
die Betroffenen auch in häuslicher Quarantäne… und nicht irgendwo „weggesperrt“…“
Weil kein Betrieb der Welt (außer vielleicht in China) eine Kaserne mit Wohnunterkünften sein eigen nennt und die Mitarbeiter dort werktags wohnen.
Die Bundeswehr hat sowas aber und genau dafür waren die auch mal gedacht (Alarmierungszeiten etc. verkürzen).
@TW und dopelter (ähnlicher Beitrag)
Ist ja schon geschehen. Sie sind der Hausherr!
@Georg
„Das liegt vermutlich an unserem Alter und an unserer Sozialisation in einem bestimmten Jahrzehnt innerhalb der Bw.“
Und das mit der Wellenlänge stimmt ja auch, nur manchmal gehen unsere Meinungen ausseinander. Aber auch gut so ;-)
Ich wollte eigentlich damit nicht anstreben das man für 5-6 Monate in einer sicheren Isolation verbringen muss. Aber bei wirklich wichtigen Lehrgängen (Neudeutsch Trainings) sollte es wohl machbar sein jemand für 3-4 Wochenenden dem Infektionstourismus zu entziehen.
Ihre Ironische Bemerkung zum Schluß einees Beitrages oder besser gesagt Beschreibung hierzu trifft den Nagel exakt auf den Kopf! Wasch mich, aber mach mich nicht nass, fällt mir dazu spontan ein.
Und hallo, wir reden hier nicht von einer latenten Kriegsgefahr durch den Gegner XY im Norden oder Nordosten. Nein, diese Pandemie wird auch Auswirkungen auf unseren Führernachwuchs haben. Alles soll heruntergeschraubt werden , alles soll gestrafft werden, aber am Ende werden wir (die es ja nicht zu verantworten haben) feststellen müssen das unser (naja nicht direkt) Nachwuchs schlechter ausgebildet sein wird als es einfach notwendig ist. Nicht in allen Bereichen, aber in einigen vielen. Auftragstaktik a la Koffer hin oder her.
@Koffer
Lieber Kamerad der FschJgTr
Sie verdrehen hier etwas.
A: weis ich ziemlich genau wie Auftragstaktik funktioniert und B: hat der Ausbilder auch die Pflicht seine Soldaten zu schützen. Das hat mit dem GefDstAnzug primär nichts zu tun sondern mit dem Verständnis bei den Soldaten, das er sich eben auch an die Vorgaben zu halten hat und keine „Extrawurst“ ist. Darum geht es beim einheitlichen Anzug in diesem einen konkreten Fall.
Daher bleibe ich bei meiner Ansicht.
Nochmals zu A:
Ihre Beschriebene Auftragstaktik zieht hier leider nichts. In Wahrheit versucht der feine Herr oben, seine Verantwortung im Falle eines Falles beim armen Hptm/Maj abzulegen. Nicht das erste mal würde ich da hören das die Dienstaufsichtspflicht vernachlässigt war…so rollt der Käse. Rückversicherungs- und Karrieredenken bestimmern auch unser beide TrG mittlerweile.
Armselig. Und btw…das bekommen mittlerweile nicht nur die alten Hasen mit.
Entweder wird bis in die Promille befohlen oder der kleine Chef soll schön selber entscheiden was geschieht; aber nur solange nichts passiert!
Werter Koffer, nehmen sie dies bitte nicht persönlich. Aber ihre Ansichten als StOffz und meine aus der eines sehr Berufserfahrenen UmP weichen hierbei ab. Nicht immer, aber in diesem Falle schon. Ich habe in den frühern 80zigern Auftragstaktik und klare Befehle in mündlich, schriftlicher oder sonstiger Form erlebt. Mittlerweile ist dies Kriegsgeschichte. Aber es gibt sie noch, diejenigen die klare Aufträge und Befehle geben können, ohne dazu 10 Seiten Papier oder 10 Mails dazu brauchen.
@Felix2
„Deshalb „bestrafe“ ich nicht die Masse der Soldaten, die den Ernst der Lage begriffen haben und sich sachgerecht verhalten. Ich habe noch keine Forderung gehört, dass Großbetriebe ihre Produktion einstellen sollen, wo ebenfalls Viele auf engem Raum arbeiten , weil unter ihren Beschäftigen einige Unvernünftige sind…die am Wochenende kräftig gefeiert haben… bzw. gefeiert haben könnten…“
Bestrafen? Ich nenne es Schutz der Vernünftigen vor den Unvernünftigen. Und diese gibt es zu genüge. Erklären sie den Sdt dies und die werden es auch verstehen wenn sie es wollen.
Es dreht sich hier nicht um die Wurstwarenfabrik Heinemann (FIKTIV) sondern um Menschen die im Falle eines Falle dieses Land zu verteidigen haben. Menschen die ggfs. wegen Geschrei um vergeigte Wochenenden in Einsätze gesendet werden wo andere Menschen durch schlechte Führerleistungen und Ausbildungenwegen COVID-19 sterben könnten! Auch das sind mögliche Spätfolgen von falsch verstandenem Führsorgeverhalten.
Ich könnte ja Rommel dazu zitieren, lasse es aber besser.
@emil98
@0815
Ich habe den Truppenalltag jeden Tag
vor Augen … seit über 30 Jahren und
auf allen Ebenen, mit Ausnahme BMVg.
Ich kann also sehr wohl einschätzen,
wie die Soldaten mit der Pandemie
umgehen. Und die Masse der Soldaten
tut dies genauso verantwortlich wie die
Masse der Bevölkerung.
Und gegen die Unvernünftigen, die es
nun einmal auch in der Bw gibt (Spiegelbild der Gesellschaft), wird entsprechend vorgegangen
(Aufgabe der Vorgesetzten).
Und um mich zu wiederholen…
Weder Heute noch Morgen und auch
nicht Übermorgen wird die Bw in einen
großen europäischen Krieg ziehen müssen…
Das sind vollkommen überflüssige Gedankenspiele und deshalb keine
Lageoption in der täglichen
Entscheidungsfindung der militärischen
Führung. Egal auf welcher Ebene.
Und zum Thema Lehrgänge.
Aktuell habe ich viel mit diesem Bereich zu tun und sehe, dass die Masse der
Beteiligten sich an die angeordneten
Maßnahmen hält. Damit werden Risiken
minimiert.
Aber ich habe auch erlebt, dass im Fall des Falles sofort reagiert wurde… und Ausbildungen abgesagt bzw. sofort beendet wurden.
Also schließen Sie nicht aus dem möglichen Fehlverhalten Einzelner, dass die Masse der Soldaten nicht verstanden hat, wie wichtig die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen ist, wie die Masse
der Bevölkerung.
@0815 sagt: 24.10.2020 um 21:04 Uhr
Wie gesagt, wir haben offensichtlich sowohl fundamental unterschiedliche Auffassungen von Ausbildungslehre, Anzugordnung, Vorbildfunktion, Auftragstaktik und Verantwortungsfreude. Wenn ein Chef nicht mit der Verantwortung klar kommt, die ihm die Auftragstaktik zubilligt, nein sogar diese ausdrücklich fordert, dann würde ich ihm raten unverzüglich seine Ablösung zu beantragen.
Und ja, als truppenerfahrener Stabsoffizier mit vier Chefverwendungen (eine davon in einer Ausbildungsfunktion) habe ich hier offensichtlich in der Tat eine andere Wahrnehmung vom übergreifenden Gesamtbild.
@ Felix 2
Zitat: „Also schließen Sie nicht aus dem möglichen Fehlverhalten Einzelner, dass die Masse der Soldaten nicht verstanden hat, wie wichtig die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen ist, wie die Masse
der Bevölkerung.“
Ich sehe noch nicht, ob Sie meinen oben gesetzten Punkt
Zitat:
„Wieso wir dann die Lehrgangsteilnehmer jedes Wochenende nach hause fahren lassen, oftmals quer durch die Republik. Dann wird zu hause womöglich kräftig gefeiert mit der alten Klicke und Sonntag Abend kommen die dann zurück an den Lehrgangsort und bilden brav „isolierte“ Kohorten für die praktische Ausbildung von Mo – Fr.
Falls es nicht ankommt, dies sollte eine ironische Beschreibung der tatsächlichen Zustände zur Corona-Vermeidung bei der Bw sein.“
nicht sehen wollen oder nicht sehen können.
Ich kann doch nicht unter der Woche sagen, wir, die Ausbildungsgruppe sind eine Kohorte, also wie Familienmitglieder mit den Abstandsregeln usw zu behandeln und am Wochenende lasse ich diese „Familienmitglieder“ wie „Wanderprediger“ in die Welt ziehen, an Autobahnraststätten, in der Stammkneipe zu hause, auf der privaten Geburtstagsfeier der Klicke und dem Freundeskreis der eigenen Freundin auftreten. Am Sonntagabend wieder quer durch die Republik und Montag morgen erkläre ich die 6 Leute aus dem Hörsaal wieder zur „Kohorte“.
Hier stimmt etwas in der angewandten Logik zur Pandemieprävention nicht, oder sehen Sie dies anders ?
@Felix2; 25.10.2020 um 9:51 Uhr
Ihr >30 jähriger Truppenalltag in allen Ehren.
Ich kann aktuell auf 36 Jahre zurückgreifen, ebenfalls ohne BMVG, ohne * /**Sternekommandos, dafür mit ordentlich Dreck am Stiefel.
Wer spricht hier den von Kriegsgefahr morgen oder übermorgen? Ich kann nicht erkennen das irgendwer dazu eine These aufgestellt hatte.
Ich erinnere mich an- Einsatzbereitschaft QRA u.ä sowie an Aufrechterhaltung von Einsatzrelevanter Ausbildung und Führerausbildung. Dazu nie die Aufforderung Sdt 6 Monate „einzusperren“.
Sorry, ich bleibe dabei. Wir ruininieren eine komplette Generation an Führungsnachwuchs durch „geh nach Hause und lies dir XYZ durch“….oder „kann aufgrund der Befehls-oder Weisungslage nicht durchgeführt werden“.
Wie ich aus sicherer Quelle hörte soll den Soldaten aufgrund Corona kein Laufbahnnachteil enstehen. Ich sehe in meiner zerkratzten Glaskugel viele „UmP und Offz“ mit schlechter Ausbildung und fehlender Praxis in der Truppenführung.
Ja, sie werden gleich Argumentieren das dies alles nicht so schlimm sei, weil wir ja ohnehin bis 2033 Zeit haben um uns auf eine mögliche Bedrohung von XYZ vorzubereiten. Sehe ich jedoch anders. Nochmals: Ich will keine schlecht ausgebildeten Führer, Menschenführend in den Einsätzen sehen. Wenn es dann zu Toten kommt weil während „Corona“ an der Ausbildung gespaart wurde, dann gute Nacht!
Die Durchschlagenden Erfolge des Verspäteten Dienstantritts, incl. Home Work in der Grundausbildung kann ich nicht beurteilen. Vielleicht gibt es ja einen Mitleser der hier aus der Praxis beitragen kann. Mit AGA hab ich nichts am Hut.
PS: Auf die Vernünftigen kann man bauen. Jedoch sind es wohl derzeit eben NICHT die Vernünftigen die die Zahlen drastisch ansteigen lassen.
@ Koffer ;25.10.2020 um 12:30 Uhr
Ich glaube eher das wir in einigen Punkten aneinander vorbeiargumentieren ;-)
Nebenbei bin/sind ich/wir froh an dem Chef den ich/wir haben. Er führt und befiehlt mehr als manch anderer. Wir vertrauen ihm und sehen keinen Grund warum er sich ablösen lassen sollte.
Seltsame Bemerkung ihrerseits da sie ihn gar nicht kennen! Gleichfalls könnte ich auch argumentieren froh zu sein nicht unter ihrem Kdo gedient zu haben. Mache ich aber nicht!
Damit möchte ich das Thema beenden…es rutscht in Schlagabtausch ab.
@ Georg; 25.10.2020 um 13:10 Uhr
Zustimmung auf ganzer Linie!
@0815 sagt: 25.10.2020 um 16:56 Uhr
„Sorry, ich bleibe dabei. Wir ruininieren eine komplette Generation an Führungsnachwuchs durch „geh nach Hause und lies dir XYZ durch“….oder „kann aufgrund der Befehls-oder Weisungslage nicht durchgeführt werden“.
[…] Nochmals: Ich will keine schlecht ausgebildeten Führer, Menschenführend in den Einsätzen sehen. Wenn es dann zu Toten kommt weil während „Corona“ an der Ausbildung gespaart wurde, dann gute Nacht!“
Da wiederum sind wir 100% der gleichen Meinung. Ausbildung muss weiter gehen. Und damit meine ich nicht nur die obligatorischen Laufbahnlehrängen, sondern alle wichtigen Ausbildungen, insbesondere bei denen, die das Handwerk im Kern betreffen.
@0815 sagt: 25.10.2020 um 18:35 Uhr
„Ich glaube eher das wir in einigen Punkten aneinander vorbeiargumentieren ;-)
Nebenbei bin/sind ich/wir froh an dem Chef den ich/wir haben. Er führt und befiehlt mehr als manch anderer. Wir vertrauen ihm und sehen keinen Grund warum er sich ablösen lassen sollte.
Seltsame Bemerkung ihrerseits da sie ihn gar nicht kennen!“
Vielleicht sollten Sie nochmals lesen und darüber nachdenken, was ich tatsächlich geschrieben habe. Ich hoffe es war kein einziges Wort darin über Ihren Chef. Ich schrieb, WENN ein Chef keine Verantwortungsfreude besitzt, dann sollte er sich ablösen lassen.
Das ist übrigens eine der Grundzüge unserer Führerlehre und stellt außerdem einen unserer wichtigsten Grundsätze der Truppenführung dar.
Wenn Sie dieser Aussage nicht zustimmen, dann komme ich wieder zu meiner Bewertung zurück, dass Sie und ich offensichtlich fundamental unterschiedliche Auffassungen darüber haben, was Führung in der Bundeswehr bedeutet.
„Da wiederum sind wir 100% der gleichen Meinung. Ausbildung muss weiter gehen. Und damit meine ich nicht nur die obligatorischen Laufbahnlehrängen, sondern alle wichtigen Ausbildungen, insbesondere bei denen, die das Handwerk im Kern betreffen.“
Richtig, („wichtige“ ist natürlich noch Ansichtssache)
ABER
Wenn Ausbildung, dann bitte mit so geringem Risiko wie nur möglich für die beteiligten Soldaten (z.B. alle tragen Masken – auch der Ausbilder) und mit so geringem Risiko wie nur möglich für die Gesellschaft (Wochenende in der Kaserne bleiben – Spreader vermeiden).
Was momentan beschrieben wird, ist noch nicht das geringe Risiko, welches ohne große Probleme möglich ist.
Masken auf und 4 Wochenenden am Stück mal in der Kaserne bleiben – „First World Problems“!
P.S.
Ich habe schon Leute kennengelernt, die haben 30 Jahre ihre Arbeit nachgewiesenermaßen falsch gemacht (obwohl es Beförderungen gab). Mehrmalige Chefverwendungen sagen nichts über die Qualität aus. Nur mal so als Hinweis zum „Wer ist hier der bessere Truppenoffizier“-Battle.
@emil93 sagt: 25.10.2020 um 21:37 Uhr
„Wenn Ausbildung, dann bitte mit so geringem Risiko wie nur möglich für die beteiligten Soldaten (z.B. alle tragen Masken – auch der Ausbilder) und mit so geringem Risiko wie nur möglich für die Gesellschaft (Wochenende in der Kaserne bleiben – Spreader vermeiden).“
Dem kann ich nicht zustimmen. Wer das geringste Risiko will, der muss die Bundeswehr in den Massenurlaub schicken.
Dienst, Ausbildung und im Endeffekt Operationsführung von Streitkräfte darf sich niemals am „geringsten Risiko“ ausrichten, sondern muss immer eine Abwägung treffen, was zur Aufrechterhaltung der Kampfkraft notwendig ist. Und wenn das (zum Beispiel) ein Verzicht auf Masken für Ausbilder während einer konkreten Ausbildungssituation ist, dann ist das so.
„Mehrmalige Chefverwendungen sagen nichts über die Qualität aus.“
In meiner Truppengattung im Regelfall schon.
@emil93; 25.10.2020 um 21:37 Uhr
Naja, bei all der emotional geführtem Debatte hier. Aber der letzte Absatz hätte nicht sein müssen, auch wenn er Inhaltlich sicher in der Truppe vorkommt!
Jedoch in Vbdg mit dem Zitat in ihrem 1.Absatz ? Hätte nicht sein müssen.
@Koffer; 25.10.2020 um 21:36 Uhr
Werter Kamerad,
ich habe nicht angezweifelt das das Führen nach Auftrag die Entscheidungs-/Verantwortungsfreude beinhaltet.
Nur erwarte ich auch dazu durch die Übergeordnete Führung eine klare und einheitliche Ziffer 3a. deren Umsetzung selbstverständlich Ebenengerecht umgesetzt werden soll und bekannterweise in einer eigenen Absicht münden muss!
Thema: Ablösung
Ich bezog ihre Aussage eben (vermutlich irrtümlich!) auf unseren Chef da ich das aktuelle Bsp. aufzeigte. Daher die ggfs. etwas schroffe Antwort meinerseits. Gerade jetzt, mit allen möglichen Länderspezifischen Regelungen im Umgang mit COVID-19 brauchen wir eine Wasserdichte Befehlsgebung. Es kann doch nicht sein das am Wochenende andere Regeln gelten als unter der Woche nur weil dies durch unterschiedliche Regelungen (ggfs „Lockerer“) in den Bundesländern geregelt ist. Darin sehe ich derzeit die größte Problematik.
@Koffer
„mit so geringem Risiko wie nur möglich für die Soldaten und die Gesellschaft“
Was ist daran falsch zu verstehen? („geringstes Risiko“ habe ich nicht geschrieben)
Ein Massenurlaub erhöht doch das Risiko für die Gesellschaft, weil dann die Bundeswehr nicht mehr einsatzfähig ist und auf lange Sicht sogar Fähigkeiten (fehlende Übung) einbüßt.
Also muss man das „geringe Risiko wie nur möglich“ durch Abwägung aller Möglichkeiten herausfinden.
Ausbildung ist vereinzelt wichtig, Lehrgänge sind vereinzelt wichtig, Übung ist vereinzelt wichtig, Tagesbetrieb ist vereinzelt wichtig.
Diese Dinge müssen nach individueller Abwägung also durchgeführt werden.
Bei der Durchführung muss das Risiko dann aber minimiert werden so weit wie nur möglich.
Sie verdrehen doch mit dem Massenurlaub meine Forderung komplett und das wissen Sie auch…
Sehr geehrte Damen und Herren,
welche die Kasernierung – zumindest für Lehrgänge – fordern. Ich bitte Sie das Thema zu Ende zu denken. Wenn Sie dass mit einer umfassenden Infektionsprävention verbinden wollen müssen sie ebenfalls den Ausgang versagen und selbst die Bewegungsfreiheit innerhalb der Liegenschaft limitieren. Dazu bitte ich um die Nennung der rechtlichen Grundlage. Ich rede hier nicht von Einsatzvorbereitung oder Übung sondern von Lehrgängen. Ich bitte wirklich um die Nennung einer validen Grundlage und nicht um: Das muss man Befehlen!“. Solche Maßnahmen kann man bei Lehrgängen eben nicht so einfach befehlen. Im Rahmen des Infektionsschutzes kann dies nur die ÖRA anordnen. Glauben Sie mir dies wurde bei uns nachhaltig diskutiert. Solange Soldaten Bürger in Uniform sind und nicht durch Gesetze und deren nachfolgende Verordnungen die verfassungsmäßig mögliche Einschränkung der Grundrechte erfolgt, bleiben diese bestehen.
@SR
Samstag und Sonntag werden von 9 Uhr bis 17 Uhr dienstliche Ausbildungsvorhaben innerhalb der Kaserne (oder nahen Standortübungsplatz) befohlen.
Dass die Soldaten dann nach 17:00 Uhr noch abends in den örtlichen REWE gehen, um paar Bier für Samstag Abend zu holen ist nicht so schlimm. Ob die dann noch groß Bock haben abends wegzugehen nach 7 Tagen, glaube ich auch nicht. (zumindest nur ein ganz kleiner Teil)
Schlimmer wäre aber, wenn die gesamte Lehrgangstruppe in ihren Heimatorte von Freitag 19:00 bis Sonntag 17:00 ihren normale Wochenendprozedur durchläuft.
Also Sportverein, Wochenendeinkauf, Restaurantbesuch am Samstag mit Ehefrau, Treffen mit Freunden, Mittagessen bei Oma mit den eigenen Kindern, Fußballspiele anschauen in der Stammkneipe etc.
Immer im Hinterkopf, dass man gerade 5 Tage mit mehreren Kameraden auf einer Stube verbracht hat, die aus ganz Deutschland kamen.
Und das dann 5 Wochenenden in Folge. Da können Sie mal den Taschenrechner nehmen und ausrechnen wie groß die Wahrscheinlichkeit steigt, dass diese Soldaten das Virus verbreiten. Das will man im Moment aber dringlichst vermeiden.
@SR; 26.10.2020 um 14:43 Uhr
Sehr geehrter SR. Netter Beitrag und ich gebe auch zu, begründet.
Ich stelle nun gezielt die Gegenfrage. Warum, weil diese Entscheidung , der Nachweis dessen NICHT meiner Preisklasse entspricht.
Wie lange sollen ihrer Meinung nach Lehrgänge die den Führernachwuchs der Streitkräfte, oder solche die die Durchhaltefähigkeit der SK in den AE ( Auslandseinsätzen) sicherstellen, unter der Pandemie zurückgestellt werden?
Ich gehe davon aus, das jeder der eine „Kasernierung“ anspricht (eigentlich ein Unwort), genau weis welches Preisschild daran hängt. Es fängt ja schon einmal mit der banalen Sache „Waschmaschinen/Trockner“ an. Der Rest, auch wenn es ein Großes Zelt, ein Wohncontainer, die isolierte Zuführung von Verpflegung (eigentlich kein Punkt der Schwierigkeiten verursacht) ,die Versorgung mit den täglichen Kleinigkeiten ist, darf doch für funktionierende Streitkräfte kein Problem darstellen wenn man es will.
Grundrechte ja, Einschränkungen nein. Danke!
Ich glaube mittlerweile, man kann es nicht und man will es einfach nicht !
@ SR
Zitat: „Glauben Sie mir dies wurde bei uns nachhaltig diskutiert. Solange Soldaten Bürger in Uniform sind und nicht durch Gesetze und deren nachfolgende Verordnungen die verfassungsmäßig mögliche Einschränkung der Grundrechte erfolgt, bleiben diese bestehen.“
Also ich habe mal vor 40 Jahren gelernt, dass die Grundrechte von Soldaten per se eingeschränkt sind, also das Recht auf Freizügigkeit, polit. Betätigung, Freizügigkeit der Wohnortes und der Wohnung usw.
Wo sollte bitte schön ein rechtliches Problem entstehen, wenn ein Soldat auf einen 4-wöchigen Lehrgang kommandiert wird und dabei festgelegt, dass er den Lehrgangsort nicht verlassen darf. Bei einem Truppenübungsplatzaufenthalt geht es doch auch.
Was Sie mir erzählen klingt nach eine typischen Alibiaussage im Jahre 2020, weil man den Konflikt mit dem einzelnen Soldaten über dessen Einschränkung der Freizügigkeit, einer Möglichkeit die durch die Soldatengesetze vorgegeben ist, nicht austragen will.
@0815 sagt: 26.10.2020 um 10:50 Uhr
„Nur erwarte ich auch dazu durch die Übergeordnete Führung eine klare und einheitliche Ziffer 3a. deren Umsetzung selbstverständlich Ebenengerecht umgesetzt werden soll und bekannterweise in einer eigenen Absicht münden muss!“
Wir hatten das doch schon, oder? Wir beide haben hier halt unterschiedliche Auffassungen. Ich bin überhaupt nicht der Meinung, dass es einer einheitlichen 3a bedarf. Kommandeur A kann mEn berechtigt andere Umsetzungen der allgemeinen Vorgaben anordnen als Kommandeur B. Ich kann absolut damit leben, wenn wir unterschiedliche Umsetzung in den Bataillonen und sogar innerhalb der Bataillone haben.
Die Grundsätze werden aus Berlin und Straußberg vorgegeben, alles andere soll die unterst mögliche Ebene festlegen.
„Ich bezog ihre Aussage eben (vermutlich irrtümlich!) auf unseren Chef da ich das aktuelle Bsp. aufzeigte. Daher die ggfs. etwas schroffe Antwort meinerseits.“
Kein Problem. Solche Mißverständnisse können leicht auftreten. Bin froh, dass das ausgeräumt ist.
@emil93 sagt: 26.10.2020 um 12:47 Uhr
„Was ist daran falsch zu verstehen? („geringstes Risiko“ habe ich nicht geschrieben)“
Stimmt.
„Also muss man das „geringe Risiko wie nur möglich“ durch Abwägung aller Möglichkeiten herausfinden.“
Stimme Ihnen nicht zu.
Es darf nicht um das „geringe Risiko wie nur möglich“ gehen. Die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Streitkräfte ist höher zu gewichten, als eine generelle Risikominimierung.
Natürlich nicht leichtfertig. Es dürfen keine unnötigen (!) Risiken eingegangen werden, aber Wirkung geht nun einmal vor Deckung.
@SR sagt: 26.10.2020 um 14:43 Uhr
Ich stimme @Georg und anderen zu! Natürlich gibt es ausreichend Rechtsgrundlagen für eine Kasernierung von Soldaten. In der Tat nicht, wie Sie zu Recht feststellen, über den Infektionsschutz an sich. Aber über den militärischen Zweck.
Natürlich muss das im Einzelfall berechtigt sein, die Soldaten unterliegen hier keiner Willkür und alle Maßnahmen wären via Beschwerderecht und im Endergebnis gerichtlich überprüfbar, aber natürlich kann ich zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Streitkräfte (und dazu gehören auch wichtige Lehrgänge) entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fürchte in bin gründlich missverstanden worden.
@ 0815, Georg, Koffer
Ich habe ausdrücklich nicht von einsatzrelevanten Ausbildungen und Übungen gesprochen. Es gibt übrigens Festlegungen was priorisiert ist und was nicht. Im speziellen Fall „BMVg SE – Weisung 4“. Somit heiligt das berufen auf den militärischen Zweck nicht alle Mittel.
Und nochmal zum Verständnis:
Wenn man im Rahmen einer Kasernierung einen sinnvollen Infektionsschutz betreiben will bedeutet das automatisch das Versagen von Ausgang und sogar Einschränkungen der Bewegungsfreiheit innerhalb der Kaserne. Wo liegt der Unterschied ob Einzelne am WE zu hause Unfug Treiben oder beim abendlichen Ausgang? Des Weiteren wie wollen Sie die Kasernierung begründen wenn es für den Ausbildungsbetrieb Hygienekonzepte gibt und durch die darin festgelegten Maßnahmen das Infektionsrisiko weitestgehend minimiert wird? Korrigieren Sie mich aber es liegt keine Situation vor die neben den z.Z. laufenden Einsatzaufgaben solch massive Maßnahmen und Eingriffe begründen. Der Hinweis „… dass die Grundrechte von Soldaten per se eingeschränkt sind…“ hilft hier nicht weiter und der Vergleich zwischen 4 Wochen Übung und Lehrgang ist ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Übung = Regelung über einen Befehl in Verb. mit ZDv´s und Lehrgang = Anweisung für die Durchführung eines Trainings.
Leider musss ich feststellen, dass ein valide Grundlage nicht geliefert werden kann aber dafür viel Meinung.
@ SR
Zitat: „Leider musss ich feststellen, dass ein valide Grundlage nicht geliefert werden kann aber dafür viel Meinung.“
Mir ist natürlich klar, das man verschiedene Einschränkungen, die 1978 für Lehrgangsteilnehmer normal waren, heute nicht mehr so einfach einsetzen kann. Trotzdem bezweifle ich, dass sich die Rechtsgrundlagen des Soldatenstatus so weit geändert haben, dass sie heute illegal wäre.
Konkret meine ich das Versagen von Wochenendausgang auf Lehrgängen, das damals ohne weiteres von jedem KpFw und Chef jedem Lehrgangsteilnehmer unter 25 Jahren passieren konnte.
Und wie ist es heute, wurde das Soldatengesetz geändert, dass dies nicht mehr möglich ist oder wurde nur im allgemeinen gesellschaftlichen Trend auf solche Maßnahmen generell verzichtet ?
Es geht nicht um ein Einsperren in die Kaserne / Block.
Das Ausbildungspersonal darf ja auch jeden Tag wieder nach Hause (höchstwahrscheinlich räumliche Nähe zur Kaserne).
Es geht um das Weitertragen der Infektion in die Heimatstädte.
Bei 6 Wochen bedeutet das:
1 mal Hinverlegung + 5 mal Wochenendheimfahrten + 1 mal Rückverlegung (ohne Kasernierung),
1 mal Hinverlegung + 0 mal Wochenendheimfahrten + 1 mal Rückverlegung (bei Kasernierung).
Die Wahrscheinlichkeit ist doch viel größer die Infektionskette bei Fall 1 in die Heimatregionen zu bringen
UND
die Wahrscheinlichkeit steigt auch mit jeder Wochenendheimfahrt das Virus aus der Heimatregion in die Kaserne zu bringen und damit auch die Lehrgangskameraden/Stubenkameraden anzustecken.
Die persönliche Einschränkung für den Soldaten um dieses Risiko einzugrenzen, ist ein Verbot von Heimfahrt am Wochenende.
Für ein paar Wochen.
Im wohl schwierigsten Jahr der BRD seit 70 Jahren.
Verstehe die ganze Aufregung nicht über diese klitze kleine Einschränkung, die aber eine sehr große Wirkung hat.
Ich bin dann auch raus hier.
Wenn das mittlerweile die Mentalität in der Bundeswehr ist, sind mangelnde Großgeräte das geringste Problem.
@SR; 27.10.2020 um 10:38 Uhr
Immerhin hat noch jemand eine Meinung.
@Georg
Ich letzter Kommentar ist für mich absolut nachvollziehbar, jedoch muss ich sie dahingehend enttäuschen das wir davon sehr sehr weit entfernt sind was einmal möglich war, sein durfte und auch gemacht wurde.
emil93; 27.10.2020 um 12:00 Uhr
Ich glaube auch, das einem nicht unerheblichen Anteil an Ausbildungspersonal, eine solche (zeitlich begrenzte) Maßnahme nachvollziehbar ist und auch auf Akzeptanz treffen würde. Das drum herum lässt sich organisieren wenn man will!
Am Beispiel des EGV (siehe neuer Beitrag) sieht man ja wie gut das alles Funktioniert hat.
Den Kameraden dort, gute Besserung falls erforderlich!
Damit bin auch raus.
@0815 sagt:
27.10.2020 um 13:30 Uhr
Zitat:
„Am Beispiel des EGV (siehe neuer Beitrag) sieht man ja wie gut das alles Funktioniert hat.“
Richtig.
Nämlich nicht ALLE wurden isoliert, sondern nur der infizierte Kamerad und die direkten 21 Kontaktpersonen.
Bei ca. 160 Mann/Frau Besatzungsstärke.
„Nach Angaben der Marine war jedoch ein Soldat positiv auf das Virus getestet worden, daraufhin wurde für 21 Kontaktpersonen aus der Mannschaft isolierte Unterbringung befohlen.“
Und genauso differenziert wird bei Lehrgängen verfahren.
Denn wir leben eben nicht mehr im Jahr 1978, sondern 2020.
@Felix2
…die Infektion wurde woher eingeschleppt? Der Einsatzgruppenversorger ist weiterhin Einsatzbereit und läuft demnächst aus?
Ist ja egal, übernimmt halt ein anderes Schiff. Wir haben’s ja reichhaltig.
Stimmt, Friede , Freude , Eierkuchen im Jahr 2020 und eine laufende Nase!
Hoffen wir mal daß es nur 21 Kontaktpersonen waren…
Diese Fakten haben im Übrigen rein gar nichts mit 1978/2020 zu tun.
Das kann man ja so nicht stehen lassen ;-)