Coronavirus-Pandemie und Bundeswehr – Sammler 24. April

Der aktualisierte Sammelthread zum Thema Bundeswehr und Coronavirus-Pandemie am 24. April 2020 – angesichts der Debatte auch mit einem Blick auf das Hygienekonzept des Sanitätsdienstes für Grundbetrieb, Ausbildung und Übung:

• Die Zahlen zu den Infektionsfällen unter den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Inland am (heutigen) Freitag:

282 begründete Verdachtsfälle (Vortag 280)
330 bestätigte Infektionen insgesamt, davon aktuell 80 bestätigte Fälle (Vortag: 328/83)

In den Auslandseinsätzen der Bundeswehr gibt es weiterhin keine bestätigten Infektionen.

• In der Unterstützung für zivile Behörden und Organisationen sind derzeit – außerhalb des Sanitätsdienstes – 560 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt. Bislang gingen 457 Anträge auf Amtshilfe ein, davon wurden 190 gebilligt, 15 werden noch bearbeitet. Derzeit werden 114 Unterstützungsleistungen bereits durchgeführt, 44 sind abgeschlossen.

In 32 Fällen werden die Hilfen derzeit vorbereitet, dabei geht es unter anderem um den Einsatz in Gesundheitsämtern zur Nachverfolgung von Infektionsketten, die Unterstützung in Alten- oder Pflegeheimen und die logistische Hilfe in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete.

• Mittelbar eine Folge der Pandemie: Auch Desinformations-Attacken nehmen zu. In den vergangenen Tagen gab es einen entsprechenden Fall in Litauen – angeblich hatte NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg angekündigt, wegen der Covid-19-Infektionen würde der Einsatz der NATO-Battlegroup, der so genannten enhanced Forward Presence, in dem baltischen Land im Mai beendet. Das litauische Verteidigungsministerium hatte bereits am vergangenen Mittwoch darauf hingewiesen, dass das entsprechende Schreiben eine Fälschung war – trotzdem kommt es auch hierzulande bisweilen wieder hoch.

• Der Sanitätsdienst der Bundeswehr hat – intern – ein Hygienekonzept zur Aufrechterhaltung des Grundbetriebs, Aus- und Weiterbildungen sowie Übungen vorgelegt, dass die Truppe derzeit ein wenig verunsichert (auch hier wurde das in den Kommentaren schon angesprochen). Unter anderem sehen sich Kommandeure mit Hinweisen zur Unterbringung von Soldaten überfordert, weil die in dem Konzept geforderten Unterkünfte so schlicht nicht vorhanden sind:

Dienstliche Unterkünfte sollten so aufgelockert wie möglich belegt werden. Wo immer realisierbar sind Stuben einzeln zu belegen. Weiterhin sollte eine Zuteilung von Unterkünften über alle Gebäude und Gebäudeteile gleichmäßig erfolgen, um eine gemeinsame Nutzung von Sanitär- und Waschgelegenheiten möglichst gering zu halten. (…)
Nach Dienst sollten die Unterkünfte nur in dringenden Ausnahmefällen verlassen werden. Es gelten hier bezüglich des Umganges mit anderen Personen, welche nicht zum persönlichen Haushalt gehören, ausnahmslos die Vorgaben der Bundes- und Landesregierungen. Dementsprechend halten sich Soldatinnen und Soldaten nach Dienst grundsätzlich in der jeweils eigenen Stube auf.

Da wird eine interessante Frage, wie das machbar wird – ebenso auch die Forderung an Lagezentren, einen Sitzabstand von mindestens 2 Metern anzustreben. Auch die Vorgabe für die Nutzung von Zelten werden viele Einheiten nur schwer umsetzen können: Zwei-Mann-Zelte sollten daher nur mit einer Person belegt werden und 10-Mann-Zelte nur mit maximal vier Personen.

Aus dem Sanitätsdienst heißt es dazu, das seien Empfehlungen, die jetzt von den truppendienstlichen Vorgesetzten umgesetzt werden müssten – keine Weisung des Leitenden Amtsarztes der Bundeswehr. Damit liegt der Ball jetzt offensichtlich bei den Teilstreitkräften, den Divisionen und Brigaden, die das in konkrete Befehle übersetzen müssen.

Das gilt auch für die Empfehlung in dem Konzept, beim Aufenthalt mehrerer Personen an einem Ort, zum Beispiel bei Antreten oder in Lagezentren, zumindest waschbare Mund/Nasenabdeckungen zu benutzen. Einen praktischen Hinweis dazu hat der Sanitätsdienst aber auch:

Alternativ sind das Staubschutztuch (ASD-Nr. 37116A010), der Shemag Spezial-/Einsatzkräfte (ASD-Nr. 46550A000) oder vergleichbar dichtanliegende Mund-/Nasenabdeckungen zu verwenden. Das Halstuch (ASD-Nr. 10280A000) ist nicht geeignet.

(Weiter ggf. nach Entwicklung)

(Foto: Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer am 23. April 2020 bei einem Besuch im Gesundheitsamt von Königs Wusterhausen in Brandenburg mit einer von der Truppe hergestellten Stoffmaske in Flecktarn – Torsten Kraatz/Bundeswehr)