Verteidigungshaushalt soll stärker steigen als geplant – aber unter Corona-Vorbehalt

Der Verteidigungshaushalt soll in den kommenden Jahren stärker steigen als bislang geplant. Das geht aus dem Eckwertebeschluss für den Bundeshaushalt 2021 und die mittelfristige Finanzplanung für die nächsten Jahre hervor, den das Bundeskabinett am kommenden Mittwoch beschließen will. Allerdings steht der gesamte Etat unter dem Vorbehalt der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie.

Nach dem Entwurf der Eckwerte des Bundeshaushalts 2021 und des Finanzplans 2021 bis 2024, der Augen geradeaus! vorliegt, sind für den den Wehretat im kommenden Jahr 45,6 Milliarden Euro vorgesehen, knapp 600 Millionen mehr als für dieses Jahr eingeplant. Diese 45,6 Milliarden Euro sollen dann für die Jahre 2022 bis 2024 verstetigt werden – eine Abkehr von der im vergangenen Jahr vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung, die eine Senkung in Aussicht gestellt hatte: Für das kommende Jahr waren darin 44,26 Milliarden, für 2022 dann 44,29 und für 2023 schließlich 44,16 Milliarden Euro vorgesehen.

Die nunmehr vorgesehene Aufstockung des Wehretats wird im Entwurf als Verstetigung der NATO-Quote im Jahr 2021 und des Eckwertes des Jahres 2021 bezeichnet. Die Bundesregierung hatte zugesichert, die so genannte NATO-Quote, den Anteil der Verteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt, bis 2024 auf 1,5 Prozent zu erhöhen; wenn auch unter der von den Allianzmitgliedern vereinbarten Anhebung auf zwei Prozent.

Allerdings warnte das Bundesfinanzministerium, dass die aktuelle Situation in diesem Entwurf bislang nicht berücksichtigt sei:

Noch kann niemand die Tragweite seriös beziffern, welche die Pandemie auf die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland haben wird, weil aussagekräftige Konjunkturindikatoren erst mit einiger Verzögerung vorliegen. Bei der Erstellung der Eckwerte wurde deshalb der auf dem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht beruhende Datenkranz zugrunde gelegt. Negative Effekte im Zuge der COVID-19 Epidemie können für die deutsche Wirtschaft sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite entstehen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine seriöse Quantifizierung der Effekte aber nicht möglich. Dies wird Gegenstand der Frühjahrsprojektion (Veröffentlichung voraussichtlich 29. April 2020) sein.

Damit dürfte auch eine seriöse Vorhersage, wie die NATO-Quote ausfällt, derzeit nicht möglich sein.

Die nunmehr vorgesehenen Erhöhungen begründet das Finanzministerium ausdrücklich mit Großprojekten in der Rüstungsbeschaffung, für die die Bundeswehr Planungssicherheit brauche:

Es besteht Einvernehmen innerhalb der Bundesregierung, dass bestimmte wesentliche Großvorhaben zum Schließen von Fähigkeitslücken gemäß dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und damit zur Wahrnehmung bereits eingegangener internationaler Verpflichtungen finanziert werden und dem Verteidigungshaushalt ermöglicht wird, die insoweit verabredeten Fähigkeitsziele zu erreichen.
Dies gilt insbesondere für Vorhaben im Rahmen der deutsch-französischen und deutsch-norwegischen Rüstungskooperationen, den Ersatz der Luftfahrzeuge des Typs EUROFIGHTER – Tranche 1, die Schließung der Fähigkeitslücke zur luftgestützten, signalerfassenden Aufklärung (PEGASUS), die Nachfolge des Kampfflugzeuges TORNADO, die Beschaffung von Marinebordhubschraubern auf Basis des Typs NH90, den Ersatz der veralteten Flottendienstboote, die Beschaffung von Luftfahrzeugen zur U-Boot-Abwehr sowie eines Taktischen Luftverteidi- gungssystems.

Interessant ist dabei, dass – mit Ausnahme des unter deutschfranzösischer Rüstungskooperation subsummierten neuen Main Ground Combat Systems (MGCS) – verschiedene Großprojekte von Luftwaffe und Marine genannt werden, aber kein Heeresprojekt – und auch nicht die nötigen Investitionen in Milliardenhöhe für die Digitalisierung der Landstreitkräfte.

Aber dieser Haushalt steht noch mehr als frühere unter dem Vorbehalt der Entwicklungen in nächster Zeit.

(Archivbild: Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeskanzlerin Angela Merkel am 17. Oktober 2019 im Bundestag – Florian Gärtner/photothek.net)