Freie Bahnfahrt für Soldaten: Keine Anrechnung auf Dienstfahrten und Trennungsgeld
Die geplanten Freifahrten für Soldaten in Uniform mit der Deutschen Bahn sollen sich nicht auf die bisherige Praxis von Dienstreisen und das Trennungsgeld für Fernpendler auswirken. Ob die Neuregelung zu steuerlichen Nachteilen führt, ist allerdings noch nicht geklärt.
Mit einem entsprechenden Schreiben an die Verteidigungspolitiker der Bundestagsfraktionen trat das Verteidigungsministerium Befürchtungen entgegen, die mit der Deutschen Bahn vereinbarte Freifahrt für Soldatinnen und Soldaten ab Januar kommenden Jahres könnte faktisch zu Nachteilen für die Truppe führen. Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte Mitte August die Vereinbarung bekanntgegeben, nach der ab 2020 Fern- und Regionalzüge der Deutschen Bahn von Bundeswehrangehörigen in Uniform kostenlos genutzt werden könnten
Mit Stand vom 19. September sei vereinbart, dass die freie Fahrt sowohl für die ICE und IC-Züge der Deutschen Bahn und den so genannten Vor- und Nachlauf im Fernverkehr, also Hin- und Abfahrt von den Fernbahnhöfen, gelten werde, schrieb der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber. In Verkehrsverbünden, die nicht von der Deutschen Bahn bedient werden, gelte die Vereinbarung vorerst nicht. Entsprechende Gespräche mit den Verkehrsverbünden und Bundesländern würden geführt. (Randbemerkung: Der größe Standort der Bundeswehr, nämlich Wilhelmshaven, wird nicht von der Deutschen Bahn angefahren und ist damit bislang nicht Teil dieses Angebots.)
In der Truppe hatte es nach Bekanntwerden der Vereinbarung Befürchtungen gegeben, die freie Fahrt in Uniform werde unter anderem dazu führen, dass künftig Dienstreisen verpflichtend mit der Bahn absolviert werden müssen – weil das Bundesreisekostengesetz die günstigste Fahrtmöglichkeit vorschreibe. Auch für Pendler, die Trennungsgeld beziehen, könnte die Neuregelung Nachteile haben.
Nach Darstellung von Tauber sind diese Befüchtungen unbegründet:
Die Vereinbarung führt zu keinen Veränderungen bei der Buchung, Durchführung und Abrechnung von dienstlich veranlassten Reisen in Anwendung des Bundesreisekostengesetzes. Die Wahlfreiheit des Reisemittels wird auch bei Dienstreisen mit der Bahn nicht berührt. Die Buchung für dienstlich veranlasste Fahrten erfolgt – wie bisher – vornehmlich über die zuständigen Reisestellen des Tavel Managements der Bundeswehr.
Die Vereinbarung wirkt sich ebenfalls nicht auf die Abrechnung von Heimfahrten nach der Trennungsgeldverordnung aus. Sie führt für Fernpendler zu dem positiven Effekt, dass auch die übrigen, bisher selbst bezahlten Familienheimfahrten kostenfrei werden können, sofern die Soldatinnen und Soldaten eine Fernverkehrsverbindung der Bahn nutzen und dabei die Uniform tragen.
schrieb der Parlamentarische Staatssekretär an die Bundestagsabgeordneten. Bei der steuerlichen Behandlung der Freifahrten konnte er allerdings noch keine Entwarnung geben:
Wir gehen davon aus und müssen sicherstellen, dass sich die Inanspruchnahme der Vereinbarung für die Soldatinnen und Soldaten in steuerlicher Hinsicht nicht nachteilig auswirkt. Hierzu findet derzeit innerhalb der Bundesregierung und auf der Ebene der Bundesländer eine abschließende Klärung statt.
Mit anderen Worten: Ob die Freifahrt als geldwerter Vorteil versteuert werden muss, ist noch offen. Die Details, sicherte Tauber zu, sollten aber in den kommenden Wochen ausgearbeitet werden und die Neuregelung wie geplant zum Jahresbeginn 2020 in Kraft treten.
(Archivbild 2008 – Martin Stollberg/Bundeswehr)
@ Koffer
Dann erhellen Sie mich doch bitte und beantworten meine Frage: wie wird künftig die Reisebeihilfe berechnet? Bislang ist sie an den Preis eines Bahntickets gebunden. Wenn jenes künftig kostenlos wird: was soll dann angesetzt werden? Das BMI ist meiner Kenntnis nach zuständig für die Regelung von UKV, TG etc. zuständig, also gäbe es dann keine einheitliche Regelung mehr.
Mit Dienstreisen und Kommandierungen hat das indes nichts zu tun – DAS wäre eine Phantomdebatte, gleichwohl gilt auch hier: wenn unentgeltliche Transportmittel zur Verfügung stehen, gibt es für die Fahrt an sich nüscht.
Ich pendle wöchentlich aus Köln nach Süddeutschland. Durch die Neuerung kann ich alle 15 Tage eine Familenheimfahrt durchführen, die mir der verein bezahlt. (BC50 gekürzt). Die restlichen beiden Fahrten im Monat mache ich halt in Uniform-übers Portal gebucht, kostenfrei. Wird also günstiger für mich.
Hoffe nur, daß ich Freitag gegen Mittag aus Köln im ICE wegkomme. (Sehr hohes Passagieraufkommen)
Wird gut!
Notnagel
Ich muß also die Rückfahrt im voraus buchen? Und wie funktioniert das bei Umbuchungen? Schließlich hat man zu Hause i.d.R. keinen Zugang zum Intranet. Oder wird es eine App o.ä. geben? Fragen über Fragen, aber wir sind ‚mal zuversichtlich.
Das einfachste wäre wohl gewesen bei bahn.de bzw. am Automaten einen „Militärtarif“ auswählen zu können. Die Berechtigung wird dann ja sowieso durch das Zugpersonal festgestellt.
@Pio-Fritz
die Bahn will das so genau wissen um dann den Preis entsprechend die nächsten Jahre anzupassen. Das Ministerium will sicher auch wissen ob es überhaupt genutzt wird oder ob man das geld nicht lieber in Gutscheine für Mietwagen steckt.
Die Bundeswehr gibt der Bahn jetzt knappe 25€ pro Soldaten und Jahr für den Preis kommt der „Normal Bürger“ noch nicht einmal von Hamburg nach Hannover.
Da ist das Buchungssystem also für beide Seiten schon sehr wichtig, für die Pendler wird es dann bestimmt auch wichtig um dem Finanzamt nachzuweisen das man es nicht genutzt hat.
@0300-Infanterie
warum nicht einfach so.
Diensthose mit Hemd Langarm und Pullover/ Ganzjahresjacke. Einen praktischen Rucksack mit dabei und ne Viertelstunde vor Ankunft auf die Zugtoilette und umziehen. Rucksack am Bahnhof ins Schließfach und sich einen netten Tag machen. Rückfahrt genau so. Erst in die Zugtoilette huschen in schale werfen und für Umme heim fahren.
Da kann man dann halt im Urlaub/Wochenende auch Mal eine kleine Städtereise machen.
Ich persönlich hätte kein Problem meinen Dienstanzug auch privat anzuziehen wenn ich damit für Umme Bahn fahren könnte. Allerdings steht meine Organisation beim Ranking des Gemeinwohlatlas ganz oben und man läuft auch nicht Gefahr von irgendwelchen Subjekten verkloppt zu werden.
@Thomas Melber sagt: 29.09.2019 um 21:40 Uhr
„Ich muß also die Rückfahrt im voraus buchen? Und wie funktioniert das bei Umbuchungen? Schließlich hat man zu Hause i.d.R. keinen Zugang zum Intranet.“
Warten Sie doch einfach mal ab. Ich vermute eher, dass das Buchungsportal im Internet angesiedelt sein wird. Das ist für die Bahn viel einfacher, als wenn eine gesonderte Schnittstelle aus dem Intranet programmiert werden müsste.
Möglicherweise haben Sie aber auch Recht und es läuft über das Intranet. Dann wird man eine Lösung finden müssen. Vielleicht ja von Anfang Anfang. Vielleicht auch erst nach einigen Monaten, wenn man das Problem erkannt hat.
„Das einfachste wäre wohl gewesen bei bahn.de bzw. am Automaten einen „Militärtarif“ auswählen zu können.“
Vielleicht läuft es ja genauso :) Mal sehen. Ich bin zuversichtlich, dass es zumindest mittelfristig eine befriedigende Lösung geben wird ;)
@Hans Dampf sagt: 29.09.2019 um 20:08 Uhr
„Dann erhellen Sie mich doch bitte und beantworten meine Frage: wie wird künftig die Reisebeihilfe berechnet?“
Wir werden hierzu die Ausführungsbestimmungen abwarten müssen, aber das BMVg hat sich hierzu klar positioniert. Niemand wird diesbezüglich schlechter gestellt. Wie gesagt, die Details blieben abzuwarten, aber mEn wäre es z.B. durchaus zumutbar jemandem, der so oder so mit der Bahn fährt auch
für die beiden Reisebehilife-Fahrten dies vorzugeben, dadurch würde er nicht schlechter gestellt. Etwas anderes würde für jemanden gelten der mit dem Auto fährt. Aber wie gesagt, das hat das BMVg bereits ausgeschlossen!
„Bislang ist sie an den Preis eines Bahntickets gebunden. Wenn jenes künftig kostenlos wird: was soll dann angesetzt werden? Das BMI ist meiner Kenntnis nach zuständig für die Regelung von UKV, TG etc. zuständig, also gäbe es dann keine einheitliche Regelung mehr.“
Die gibt es ja auch jetzt schon nicht, denn für uniformierte Beamte des Innenministeriums sowie der Länder (Bundespolizei, Landespolizeien) gelten auch jetzt bereits Sonderregeln. D.h. fachlich gibt es hier vermutlich keine Probleme.
Zudem ist der Bundesinnenminister derzeit ein CSU-Mann und die Idee wurde sehr stark von seiner Partei vorangetrieben. Ich denke also auch nicht, dass es hier politische Probleme geben wird.
Können wir das ganze rumnörgeln jetzt bitte einstellen?!?!
Kann es sein, dass der eine oder andere in Zukunft in Spezialfällen nicht mehr die volle Flexibilität haben wird? Möglicherweise, auch wenn erste Aussagen des BMVg hier eine andere, großzügigere Sprache sprechen. Aber selbst wenn es so wäre (!), im Ergebnis würde trotzdem die überwiegende Masse der Soldaten ein großes Geschenk bekommen.
Kann es sein, dass es viele Soldaten gibt, die aufgrund von schlechter Anbindung zu ihrem Wohnort von der neuen Regelung nicht genauso profitieren werden wie andere? Ja, das ist sicherlich so. Aber das BMVg ist nicht für die Verkehrsanbindung in ganz DEU zuständig. Ein gutes Angebot nicht zu machen, nur weil nicht alle davon profitieren werden, wäre reichlich absurd.
Kann es sein, dass sich nicht alle dazu entschließen werden um Geld zu sparen Uniform anzuziehen? Ja, sicherlich. Ihre Entscheidung.
Kann es sein, dass es eine Kürzung bei der steuerrechtlichen Anrechenbarkeit von Autofahrten bei gleichzeitig möglicher adäquater Bahnanbindung gegen wird? Ja könnte sein, aber erste Signale aus dem BMVg deuten in eine andere Richtung.
Kann es sein, dass es ein Problem mit dem geldwerten Vorteil geben wird? Nein. Das diesbezügliche Gesetz wurde (durch Zufall?) Zeitgleich geändert, so dass das nicht eintreten wird.
Kann es sein, dass hier einige rumnörgeln und alles schlechtreden? Ja, leider :(
@ Koffer
Was hat es mit „schlechtreden“ zu tun, wenn man sich die Frage stellt, weshalb Kosten bei einer Abrechnung angesetzt werden sollen, die zumutbar gar nicht entstehen?
Wer wird hier schlechter gestellt? Jetzt besteht die Möglichkeit, so oft kostenlos nach Hause zu fahren, wie man möchte. Das war bislang anders. Man kann das ganze sogar streckenungebunden in der Freizeit nutzen.
Voraussetzungen: a) Bahn, b) Uniform.
Schlechtreden tun die, die jetzt mosern, weil sie ihre Heimfahrten mit einem anderen Verkehrsmittel nicht mehr bezuschusst sehen. Wenn ich jetzt die völlige Wahlfreiheit einführe, dann wird diese Maßnahme noch absurder, als sie ohnehin schon ist. Entweder will der Dienstherr, dass mehr Soldaten in der Öffentlichkeit zu sehen sind, dann hat er hierfür ein faires Angebot gemacht. Entweder man nutzt es, oder man lässt es – dass Sie für diese Rosinenpickerei Verständnis haben, wundert mich doch sehr.
Das ganze erinnert mich an den Unsinn der Schwangeren-Uniformen. Erst wird sich – völlig zurecht – mit der Forderung durchgesetzt, dass es auch für Schwangere taugliche Dienstbekleidung geben muss. Diese wird entworfen, getestet, eingeführt, aber gleichzeitig wird freigestellt, sie zu tragen – oder zivil. Lenkungswirkung/Effekt nahezu gegen Null, dann hätte man das ganze auch lassen können. Aber gleichzeitig eisern darauf bestehen, dass Wartezeiten von mehreren Jahren bei Beförderungen hinnehmbar sind. Da passt etwas nicht zusammen.
Bislang war das Verwaltungsrecht zu 95% stringent und berechenbar, jetzt soll offenbar alles wild durcheinander gehen.
@Hans Dampf
„Bislang war das Verwaltungsrecht zu 95% stringent und berechenbar, jetzt soll offenbar alles wild durcheinander gehen.“
– Da haben Sie einen sehr wichtigen Aspekt angesprochen. Diese Berechenbarkeit des Verwaltungsrechts gibt Bürgern (auch Soldaten) die Grundlage faktenbasierte persönliche Entscheidungen zu treffen, z.B. die Frage, ob ein Umzug oder der Bezug von Trennungsgeld die bessere Entscheidung für die konkrete persönliche Situation des Einzelnen ist. Dies ist nur eines von ganz vielen Beispielen.
– Die Exekutive (dazu gehört auch der OrgBereich BMVg) hat sich an das geltende Recht (dazu gehört auch Verwaltungsrecht) zu halten.
– Willkürliches Handeln kann sich auch keine Frau Minister bei der Verwendung von Steuergeldern erlauben. Daher wird diese vordergründig so simple Maßnahme zu ganz vielen Konsequenzen beim einzelnen Soldaten und der Verwaltung führen, die wieder einen erheblichen Aufwand bei der Bearbeitung dieses Aspekts erfordern.
– Mit „Schlechtreden“ haben die kritischen Äußerungen auch nichts zu tun. Die Bundeswehr ist im Ergebnis einfach zu schlecht wenn es um die Verwendung von finanziellen Mitteln geht als das man ihr unterstellen könnte, man könne sich schon darauf verlassen, dass vernünftige Entscheidungen getroffen werden. Das Gegenteil ist leider der Fall. Auch das „Eurohawkdesaster“ – wiederum nur ein Beispiel von vielen- hätte vermutlich vermieden werden können, wenn man rechtzeitig auf die damaligen „Schlechtredner“ gehört hätte, die im Planungsprozess einfach nur auf die bekannten Fakten und erforderlichen Genehmigungen hingewiesen hatten. Aber das waren ja „ewige Bedenkenträger“ in den Augen der „knackigen“ Entscheider.
Nun hat der Dienstherr ein Angebot offeriert und mal wieder alles falsch gemacht!
Richtigerweise hätten durch das BMVg erst alle Einödstandorte an eine IC/ICE Verbindung angeschlossen werden müssen, damit sowas überhaupt Sinn macht. Aber da oben denkt ja mal wieder keiner nach. Es gibt so viele spezielle Sondereinzelfälle, an die mal wieder keiner gedacht hat und die es lohnen sie spekulativ erst mal zu durchdenken. Aber so werden wir alle Geld verlieren, spätestens bei der RBH .
Lasst uns das Ganze theoretisch in der Luft zerreißen, bevor sich irgendeiner 2020 ein kostenloses Ticket bestellt und vielleicht eine gute Erfahrung damit in der Praxis macht. Vorurteile sind immer noch die besten Urteile, weil erfahrungsunabhängig, oder nicht?
@Thomas Melber:
Die einfachste Sache wäre eine DB-App @BW. Der Download/Installations-Link wird nur via Intranet verteilt. Als zweite Sicherheit muss in die App ein persönlicher Code, generiert auf Grund einer Intranet-Mail an die Emailadresse Dienstreisezugang@BW_Intranet, eingegeben werden.
Damit ist gewährleistet, dass nur Bw-Soldaten sich das runterladen und nutzen können. Und die BD kann die Fahrten dem Nutzungskontigent „Bw“ zuordnen,
Ob und wer auswerten darf, wann und wo die Nutzer mit dem persönlichen COde „P3456KL234“, „L9254LI741″… gefahren sind müsste man noch überlegen
Liebe Befürworter.
Selbstverständlich sind Angebote von Seiten der Bundeswehr begrüßenswert.
Allerdings muss man sich die Angebote auch im Detail anschauen und es darf gestattet sein, auch die Nachteile aufzuzeigen und die möglichen Konflikte.
Konflikt Nr 1:
Zivilbeschäftigte. Muss man wahrscheinlich nicht weiter ausführen. Ohne die geht nix in der Armee, trotzdem sind sie manchmal Arbeiter 2. Klasse. Zumindest innerhalb des Systems Bundeswehr.
Konflikt Nr 2:
Deutsche Bahn. Angesprochen von T Wiegold und Recht hat er. Auch die Summe von 4.000.000 Euro für alle Soldaten pro Jahr spricht doch Bände über die erwartete Teilnehmerrate dieses Angebots. „Zum Glück“ erwartet die Bahn nur maximal 5 % aller Soldaten.
Konflikt Nr 3:
Die Abgehängten Standorte. Als Soldat dieser Standorte kann ich nur sagen – danke für nichts.
>>> Achtung:
„die freie Fahrt sowohl für die ICE und IC-Züge der Deutschen Bahn und den so genannten Vor- und Nachlauf im Fernverkehr gelten werde“
>>> Normalerweise bedeutet das bei anderen Tickets mit diesem Satz, dass immer zwingend ein IC oder ICE in der Fahrt dabei sein muss.
Als auf die Schnelle gesuchtes Beispiel „Mittenwald – Regensburg über München“ fällt damit flach.
Es geht nicht um Sonderfälle, die nicht berücksichtigt werden.
Die Fälle, die es nutzen sind eher Sonderfälle. Allein bei mir im Bekanntenkreis (alle an unterschiedlichen Standorten in allen TSK und Dienstgraden) gibt es nicht einen Soldaten, der diese Fahrt nutzen würde.
Freitag und Sonntag dienstlich nicht, weil die Verbindung mist ist oder man ohne Auto vor Ort aufgeschmissen ist.
Privat nicht, weil wir selbst nach langer Überlegung kein Fahrt-Beispiel gefunden haben, bei dem man das Angebot nutzen würde, die Nachteile überwiegen einfach:
– in Uniform Alkohol trinken mit Männerrunde (Rest zivil)
– nerviges umziehen im Klo, wenn man vom Zug direkt wohin will ohne Uniform
– Platzproblem Uniform nach Wechsel (Kampfstiefel, im Winter dann Parka)
– durch viele Angebote von der Bahn (Lidl-Ticket, Ländertickets etc.) ist der Sparvorteil auch nicht so groß wie immer getan wird.
@Hans Dampf sagt: 30.09.2019 um 10:40 Uhr
„Was hat es mit „schlechtreden“ zu tun“
Unter schlechtreden verstehe ich eine Kritik, die ohne Kenntnis und nur unter der Annahme, dass es wohl schlecht laufen wird auftaucht und sich ständig fortsetzt. Immer dann wenn ein Problem aus der Welt geschafft wurde (bzw. eine Behauptung widerlegt wurde), wird ein neues „pseudo“-Problem herbeigeredet.
Sorry, aber mit Ausnahme der möglichen Schlechterstellung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von tatsächlich per Kfz durchgeführten Pendelfahrten parallel zu einer zumutbaren/vergleichbaren Bahnverbindung und der möglichen Einschränkung der Flexibilität im Rahmen von Spezialfällen (!) bei Dienstreisen, habe ich bisher nichts hier lesen können, was Subtanz hatte und nicht nach zwei oder drei Folgekommentaren inhaltlich widerlegt war.
Und in Bezug auf diese 1,5 übrig gebliebenen Probleme sollten wir doch jetzt einfach mal die Umsetzung abwarten und dann dem BMVg (im Fall der Fälle!) nochmals ein paar Monate zum Nachsteuern zugesetzten bevor hier weiter ohne Faktengrundlage und scheinbar nur aus Prinzip kritisiert wird.
@Pete sagt: 30.09.2019 um 12:50 Uhr
„Die Exekutive (dazu gehört auch der OrgBereich BMVg) hat sich an das geltende Recht (dazu gehört auch Verwaltungsrecht) zu halten.“
Wo hat es hier im Zusammenhang mit dem Thema DIESES Kommentarfadens Anhaltspunkte dafür gegeben, dass das BMVg sich nicht an geltendes Recht halten wird?!?!
@Hans Dampf und @Pete
Schwangerschaftsuniformen und EuroHawk?!?!
Ganz ehrlich: ich bin raus. Hier geht es scheinbar gar nicht mehr um den Inhalt, sondern nur noch ums Nörgeln :(
@rospo sagt: 30.09.2019 um 15:30 Uhr
„Nun hat der Dienstherr ein Angebot offeriert und mal wieder alles falsch gemacht!
Richtigerweise hätten durch das BMVg erst alle Einödstandorte an eine IC/ICE Verbindung angeschlossen werden müssen, damit sowas überhaupt Sinn macht. “
LOL. Danke.
Im Dezember sollen die Ausführungsbestimmungen vorliegen. Ich fände es gut, wenn es planmäßig klappt. Und was man mir im BMVg diesbezüglich sagte, stimmt mich zuversichtlich. Gut ist, dass zumindest bezüglich der Zielerreichung ressortübergreifend Einigkeit besteht. Das ist schon mehr als die halbe Miete.
Mich deucht der Eine oder Andere hat den Ernst der Lage noch nicht wirklich verinnerlicht. Die Ankündigungen und Aussagen (Wahlfreiheit, Keine Anrechnung etc.) entsprechen nicht einer gewissen Komik, beweisen jedoch nur wie weit man tatsächlich von der Realität entfernt ist. Reisebeihilfen im Rahmen der TGV stellen meiner Ansicht auf Grund der Uniformbedingung auf den ersten Blick eine Verbesserung dar – zumindest für Soldaten in Kommandobehörden, Ämtern und dem BMVg, da diese sich zumeist nicht irgendwo in der Pampa befinden. Scheint hier ja einige Kommentatoren aus dem Bereich zu geben. Aber – Achtung jetzt wirds hart – diese Haltung , das man sich in den „Elfenbeintürmen“ keine Gedanken um die „Truppe“ macht, dass man selbstvergessen sich nun noch mit sich selbst beschäftigt und nach Gutsherrenart mit den berechtigten Anliegen des unterstellten Bereiches umgeht ist in der „Schlammzone“ nun wahrlich nicht Neues. Einige Kommentare hier sind beredtes Besipiel für diese Haltung und stellen in der Tat ein Problem dar – nämlich das bekannte Defizit im Führungsverhalten. Wie ich dazu komme? Einheiten und Dienstsellen der „Truppe“ sind eben in großer Anzahl NICHT in der Nähe von Bahnhöfen mit ICE Anbindung. Anders als Kommandobehärden oder Ämtern, welche oftmals im Berich von Großstädten angesiedelt sind, bedeutet dies für den „normalen“ Soldaten erstmal mit dem Regionalverkehr an einen Bahnhof mit ICE Anbindung zu gelangen. (In meinen letzten 3 Verwendungen 20km + zum nächsten Bahnhof mit Anbindung an die Deutsche Bahn, dann die Regionalbahn genießen um einem ICE Bahnhof zu erreichen). Dann mit dem ICE weiter und anschließend noch zum Wohnort – schnell die Kinder und die Frau in den Arm nehmen und schwupps Wochenende vorbei, man muss ja pünktlich zum Dienst. Ist man ja auch selber schuld wenn man auf dem Lande lebt. Angesichts dieser nicht seltenen anzutreffenden Tatsache möge mir doch mal einer derjenigen, welche in den kostenlosen Bahnfahrten einen Vorteil erkennen (außer für sich selbst versteht sich) mir hier erklären, welche positiven Apekte der geneigte, auf dem Lande wohnende und in der Pampa stationierte Fernpendler aus der „Wohltat“ des kostenlosen Bahnfahrens ziehen kann. Nun gut, zumindest ist es wahrscheinlich, dass sich, wie bereits erwähnt, das kostenlose Bahnfahren für das lästige „Fussvolk“ im rahmen der Reisebeihilfen nicht negativ auswirken wird (Uniform weglassen, alles wie bisher – hoffe ich). Bei Dienstreisen sieht es jedoch anders aus. Ich freue mich bereits darauf, all die Beschäftigten der so gut ans ICE Netz angebundenen Ämtern und Behörden, unabhängig vom Dientsgrad, zukünftig mit der Bahn fahren sehen zu können. Für die sich im „Niemandsland“ befindliche Truppe sind auf Grund der schlechten Anbindungen sicherlich noch Dst-Kfz notwendig, dies wird für die sich an verkehrsgünstigen Standorten befindlichen höheren Dienststellen sicher nicht gelten. Warum?? Bundesreisekostengesetz! Demnach ist das günstigste Verkehrsmittel zu nutzen. Na dann sparen wir doch schon mal ein paar Dienst Kfz ein – oder auch nicht. Ich denke die „Truppe“ wird dies mit „Argusaugen“ beobachten. Und zu den Auswirkungen der kostenlosen Bahnfahrten auf Dienstreisen sowie Trennungsgeld etc. gibt es doch bereits eine Aussage der Bundesregierung – wen interssiert denn da eine Aussage eines Ressorts. Nachzulesen hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913396.pdf. Seite 179. Aber alles nicht sooooo wild…..
@ Koffer:
Nichts für ungut, aber was Sie in Bezug auf meine Äußerung schreiben, ist schlichtweg falsch. Ich habe mich ausschließlich (!) auf den Aspekt der Reisebeihilfe beschränkt. Ich habe nichts zu Dienst(antritts)reisen geschrieben, weil es dort schon heute keine Pflicht gibt, mit der Bahn zu fahren.
Ich habe nur etwas zur Reisebeihilfe geschrieben, weil diese mit den Kosten für eine Bahnfahrkarte verbunden sind. Wer also jetzt behauptet, dort gäbe es kein Problem bzw. dies als unzulässig geißelt, der hat keine Ahnung. Jetzt wieder mit Dienstreisen und Co. anzufangen, ist schon albern.
@ section 31
Ich gehöre zu der Klientel, die Sie hier geißeln. Und ich finde dieses ganze Ansinnen einfach nur absurd. Insofern sind sich die „Basis“ und „Berlin Mitte“ durchaus einig.
@section 31 sagt: 30.09.2019 um 21:41 Uhr
…ich glaube das nennt man einen „rant“ :(
Wollen Sie eine sachliche Antwort oder wird eine solche nicht benötigt?
@Koffer
@Pete sagt: 30.09.2019 um 12:50 Uhr
„Die Exekutive (dazu gehört auch der OrgBereich BMVg) hat sich an das geltende Recht (dazu gehört auch Verwaltungsrecht) zu halten.“
„Wo hat es hier im Zusammenhang mit dem Thema DIESES Kommentarfadens Anhaltspunkte dafür gegeben, dass das BMVg sich nicht an geltendes Recht halten wird?!?!“
– Das habe ich doch garnicht unterstellt. Ich habe mit dem obigen Hinweis nur verdeutlichen wollen, dass auch diese Einzelmaßnahme dem Verwaltungsrecht unterliegt und noch viele Fragen bezüglich der verwaltungsrechtlichen Auswirkungen dieser Maßnahme unbeantwortet sind.
– Verwaltungsrecht wird – zu Recht- „stur“ angewendet, auch dann wenn das Ergebnis dem „guten Willen“ einer Ministerin möglicherweise zuwiderläuft. Das war es was ich ausdrücken wollte. In meinen Augen ist dieser Vorstoß ein „Schnellschuß“, der nicht durchdacht wurde bevor er verkündet wurde.
– Und um ehrlich zu sein: Soldaten bekommen für ihren Dienst ein Gehalt. Ich kann rational nicht nachvollziehen warum Soldaten zusätzlich Freifahrten bei der Bahn bekommen sollen. Es gibt auch andere „Diener“ der Gemeinschaft mit teilweise deutlich geringeren Gehältern, die eine solche Vergünstigung nicht bekommen.
– Ich warte gerne ab wie die Aktion in 2 oder 3 Jahren bewertet wird. Sollte ich mich getäuscht haben und die Maßnahme ein voller Erfolg werden, würde ich das gerne eingestehen.
@Hans Dampf und @Pete
„Schwangerschaftsuniformen und EuroHawk?!?!“
– Auch wenn Sie es nicht glauben wollen, die „Eurohawkbeschaffung“ war auch ein „Schnellschuß“ wo zuerst gehandelt wurde und danach die realen Fakten den Plan zum Scheitern brachten.
– Zu den Schwangerschaftsuniformen will ich mich nur dahingehend äußern, dass auch ich es für Unsinn halte, wenn mit ungeheurem Aufwand Schwangerschaftuniformen entworfen und beschafft werden und dann dürfen die schwangeren Frauen selbst entscheiden ob sie diese tragen wollen oder nicht. Das ist dann doch ein ziemlich unsinniges Vorgehen. Aber die Bundeswehr bekommt ja genug Geld. Dann kann man es auch für irgendetwas ausgeben, ob das mit Sinn erfüllt ist oder nicht, scheint nicht so richtig wichtig zu sein.
Husthust sagt: 30.09.2019 um 19:04 Uhr
Konflikt 1 gelöst: Der Geltungsbereich bezieht sich auf Soldaten in Uniform. Zivilisten/Beamte tragen keine Uniform. Und nein, nur weil Uniformierte nun kostenlos fahren dürfen, heisst das nicht das alle kostenlos fahren sollen. Zivilisten bewerben sich in der Regel ja auch auf höherwertige oder andere Stellen und werden nicht regelmäßig versetzt. Diese Regel überträgt man ja auch nicht einfach auf Soldaten, obwohl beide den gleichen Arbeitgeber/Dienstherren haben
Konflikt 2 gelöst: Es gibt bereits heute Soldaten, die regelmäßig die Bahn benutzen. Ihre 5% sind nominal weniger als 10.000 Soldaten, übrigens pro Tag/pro Woche/Pro Jahr gerechnet?. Wohl eher pro Jahr und dann sind das ja wirklich furchtbar viele! DAS kann die Bahn sicher nicht verkraften.
Konflikt 3 gelöst: Wenn sie den Text auf der Intranetseite Bw bis zum Schluss lesen. -> Zweiter Absatz: „rote Züge“
„Privat nicht, weil wir selbst nach langer Überlegung kein Fahrt-Beispiel gefunden haben, bei dem man das Angebot nutzen würde, die Nachteile überwiegen einfach:
– in Uniform Alkohol trinken mit Männerrunde (Rest zivil)“
Ernsthaft? Also wenn Ihre privaten langen Überlegungen, davon dominiert werden, dass Sie das Dilemma nicht lösen können, wie Sie in Uniform Geld sparen und dabei gleichzeitig mit den zahlenden Kumpels saufen können und deshalb in einen Schamkonflikt mit sich selbst geraten, dann tun Sie mir leid. Merken Sie selbst, oder?
@Koffer
„@section 31 sagt: 30.09.2019 um 21:41 Uhr
…Wollen Sie eine sachliche Antwort oder wird eine solche nicht benötigt?“
– Ich finde, dass @section 31 mit seinem Link zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23.09. 2019 (S.179) einen sehr sachlichen und wesentlichen Hinweis zu der hier laufenden Debatte eingebracht hat. Ich zitiere:
„… Im Hinblick auf die Forderung, dass kostenloses Bahnfahren in Uni-form keine Auswirkungen auf den Trennungsgeldbezug haben dürfe, wird auf die jetzige Rechtslage verwiesen, dass bei unentgeltlich zur Verfügung gestellten Leistungen keine Erstattung erfolgen kann…“
@Section 31 Danke für den Link, ich zitiere mal die beiden wichtigstens Sätze in diesem Zusammenhang.
„Zudem dürfe die Möglichkeit des kostenlosen Bahnfahrens in Uniform nicht zu Kürzungen von Trennungsgeld führen.“ (Forderung des DBwV)
“ Im Hinblick auf die Forderung, dass kostenloses Bahnfahren in Uniform keine Auswirkungen auf den Trennungsgeldbezug haben dürfe, wird auf die jetzige Rechtslage verwiesen, dass bei unentgeltlich zur Verfügung gestellten Leistungen keine Erstattung erfolgen kann“ (Antwort der Regierung)
Tja sehr gut, zur Verfügung gestellt bedeutet nicht das es genutzt wurde sondern nur das man könnte wenn man wöllte….alle die hier von schlechtreden, Pauschalkritik, meckern um des Meckerns Willen, Nörgeln und was hier noch für blumige Worte gefallen sind schimpfen, jetzt wäre der Moment wenigstens einzugestehen das die Bedenken einiger, zu denen ich auch gehöre, berechtigt sind.
Bei dem einen oder anderen aktiven Kommentator hier, könnte man den Eindruck bekommen es stehen Beurteilungsgespräche an und um zu „beweisen“ wie treu man dient legt man die ausgedruckten „Jubelkommentare“ vor. Ja das ist zugespitzt aber sehen sie es mir nach, oder ignorieren sie es als mimimi eines Oberbedenkenträgers.
@ Pete sagt: 30.09.2019 um 23:09 Uhr
„Und um ehrlich zu sein: Soldaten bekommen für ihren Dienst ein Gehalt. Ich kann rational nicht nachvollziehen warum Soldaten zusätzlich Freifahrten bei der Bahn bekommen sollen. Es gibt auch andere „Diener“ der Gemeinschaft mit teilweise deutlich geringeren Gehältern, die eine solche Vergünstigung nicht bekommen.“
Bevor ich mit der obigen Bemerkung neue Empörungswellen auslöse, möchte ich Folgendes hinzufügen:
– Ja, Soldaten (nicht alle) werden in der Regel häufiger versetzt und können nicht jedes Mal umziehen. Diese Soldaten (allerdings, nur die, die wirklich betroffen sind) sollen angemessen entschädigt werden. Das befürworte ich sehr.
– Ich bin allerdings gegen eine pauschale Freifahrt bei der Bahn für diejenigen, die nich betroffen sind, sondern im Homeoffice arbeiten oder Jahrzehnte am selben Standort Dienst leisten, die gibt es nämlich auch noch.
– Ich hielte es für erheblich sinnvoller wenn der Dienstherr jedem TG-Empfänger – je nach persönlicher Situation (verheiratet,Kinder,Mietkosten am Standort usw.) – monatlich pauschal ein großzügiges Trennungsgeld zur Verfügung stellt. Und der TG-Empfänger entscheidet dann selbst wie er damit umgeht. Ob teure Zweitwohnung oder jede Wochenende pendeln, ob DB-Card 100 oder Autobahnfahrtenb nach Hause sollte komplett dem Einzelnen überlassen bleiben.
– Dann landet das ausgegebene Steuergeld zielgereichtet beim Betroffenen, dem TG-Empfänger und wird nicht per „Gießkanne“ über alle Soldaten ausgeschüttet. Und einen solche Verfahrensweise würde zudem die Bürokratie reduzieren und somit die Verwaltung entlasten. Zusätzlich könnte man auch betroffene Beamte in gleicher Form entlasten.
@section 31 sagt: 30.09.2019 um 21:41 Uhr
Ihre Kritik ist vielleicht teilweise berechtigt, da nicht jede Entscheidung so weitergegeben wird, wie Sie sollte.
Wenn Sie wirklich wissen wollen, was Sie vielleicht davon haben, lege ich Ihnen ans Herz, meinen vorigen Beitrag zu lesen.
Dann können wir gerne weiter diskutieren.
@Akki sagt: 28.09.2019 um 20:11 Uhr
+1
Ja, dieses grundsätzliche Misstrauen ist mir auch – an mir selbst – aufgefallen und es ist symptomatisch.
Nach lesen der Kommentare kann ich leider nur mit dem Kopf schütteln.
Es wird vom Dienstherren die freie Bahnfahrt angeboten. Hier wird nur darüber spekuliert, wer denn nun Vor-/Nachteile hat. Bitte kommen Sie aus ihrer Filterblase und vergleichen sich mit den Arbeitskräften auf dem freien Markt. Googeln Sie mal: Leiharbeit, Zeitarbeit, befristete Verträge. Nicht zu vergessen etliche andere Vergünstigungen im Vergleich zu Arbeitnehmern. Die zivilen Angestellten wurden auch schon angesprochen.
Ja es wird sogar McDonald und der BigMac bemüht. Dies sind 2 verschiedene Paar Schuhe. McDonald hat sehr restriktive Vorgaben an die Franchise Nehmer. Hat mit Standardisierung zu tun. Kennt die Bw nicht. Das nennt man Markenbildung. Was die Bw versucht ist Employer Branding. Wenn aber die Employee Experience eine zu große Diskrepanz zum Employer Branding hat, nutzt das Branding nix.
Um es mal an der Markenbildung zu erklären. Wenn bei McDonald jedes Restaurant eine andere Corporate Identity hätte (die Poligone bei der Bw) und einen anderen BigMac servieren würde, könnte kein Wiedererkennungswert generiert werden und damit auch keine Marke entstehen. Nu schmeckt der BigMac auch noch einigen Leuten. Das ist wieder ein anderer Aspekt; lassen wir mal aussen vor.
Sailors have alot more fun sagt:
27.09.2019 um 19:17 Uhr
„Nun ist der Kauf eines Burgers natürlich nicht mit der Entscheidung für den Dienst an der Waffe vergleichbar, dennoch ist das zugrundeliegende Prinzip, auf das die Bundeswehr damit abzielt, das gleiche: sich im Bewusstsein der Leute verankern.“
Sorry, nein ist nicht das Gleiche s.o.. Ja die Bw ist im Bewusstsein der Leute verankert. Leider so schlecht, das auch Freiflüge keine Attraktivitätssteigerung wären.
Von Seiten der Politik; alles richtiggemacht. Ein unausgegorenes Konzept in die Runde geschmissen, alle unterhalten sich drüber und in Zukunft kann man sagen: Ihr könnt doch umsonst Bahn fahren.
Sorry für mich sieht das nur wie ein Beruhigungsbonbon aus. Der Steuerzahler und auch die Truppe würden eine vernünftige Versorgung und funktionierenden Nachschub sehr begrüßen. Dann würde es auch mit dem Employer Branding klappen.
Sie wollen das Thema mit Uniform und Alkohol nicht verstehen, deshalb wird es als lächerlich abgestempelt.
Kommen sie mal in der Realität an, in manchen Kommentarfäden wird immer von Außenwirkung geredet und wehe der Uniformträger hat sein Tätigkeitsabzeichen an der falschen Stelle.
Jetzt ist es aber okay, wenn der Uniformträger in seiner Freizeit nachmittags gröhlend zum Fußballspiel fährt. Er benimmt sich nicht einmal mehr daneben als andere, aber mit der Uniform fällt er den Außenstehenden enorm auf und bleibt im Gedächtnis.
Ich weiß nicht wie viel Freizeit sie haben, aber man hat 52 Wochenenden und 30 Tage Urlaub. Wenn ich mir die Gelegenheiten anschaue, an denen Zugfahren generell möglich ist (Privat) und mit meinen Plänen vereinbar ist (Freizeitvergnügen), kommen ich schnell auf nur 10-15 Gelegenheiten.
Und jetzt muss ich abwägen (1) „mit Uniform kostenlos“ oder (2) „ohne Uniform kostenpflichtig“ mit den Nachteilen bei (1).
Am Ende des Jahres spare ich dann 80 Euro. Wow!
Es wird aber für die Öffentlichkeit so getan, als wenn der Soldat jetzt eine ultimative Wohltat bekommen hat.
In einem Atemzug wird neben dem Gehalt, auch die kostenlose Bahnfahrt genannt.
Man hat als Soldat also genügend Annehmlichkeiten.
Konflikt 2 ist auch nicht schwer zu verstehen.
4.000.000 Euro – Nehmen wir man an, NUR für die Wochenendheimfahrten wird das Angebot genutzt. Nach Abzug Urlaub, Krankheit usw. verbleiben 40 Wochenenden, macht 80 Fahrten pro nutzenden Soldat. Selbst ein billig gerechnetes Angebot von der Bahn kommt im Durchschnitt nicht mit weniger als 30 Euro pro Strecke aus (Durchschnitt Fernverkehr inklusive Vorlauf und Nachlauf). Abzüglich Mehrwertsteuer sind das Einnahmen von 25 Euro pro Fahrt für die Bahn. Jetzt geben wir der Bundeswehr einen 50 % Rabatt, also 12,50 pro Fahrt Einnahmen pro Fahrt.
4.000.000 Euro / 12,50 Euro / 80 Fahrten = 4000 Soldaten.
Wenn also nur 4000 Zeit- oder Berufssoldaten dieses Angebot regelmäßig nutzen (jeden Freitag nach Hause und wieder Sonntag zur Kaserne), ist theoretisch das Angebot „marktwirtschaftlich aufgebraucht“.
Entweder gab es einen Hinterzimmerdeal (Bahn macht günstiges Angebot, bekommt dafür mehr Geld für Investitionen vom Bund) oder aber man ging eben nur von einer geringen Beteiligung aus. Ganz einfach.
Man kann ja schimpfen über die Bahn wie man will, aber sie ist privatwirtschaftlich organisiert (AG). Der Eigentümer ist zwar der Staat, das ändert aber nichts an der Organisation. Vor allem der Fernverkehr wird marktwirtschaftlich organisiert (Nahverkehr wird „bestellt und bezahlt“ vom Land).
@Left Blank
Also einen deutschen Soldaten mit einem Big Mac zu vergleichen hat schon was…..BWL-Perversion an sich ;-)
Die Bemühungen der BuReg trotz eklatanter Mat-Defizite die Truppe bei der Stange zu halten in Zeiten demographischer Überalterung/Ermüdung kann man natürlich kritisieren.
However, what are the alternatives ? Soldaten und Soldatinnen sind imho heutzutage alles andere als „!blöd“. Sie müssen eben in Sachen work-life-balance ihre individuellen Entscheidungen treffen – und je mehr Entscheidungsoptionen der Dienstherr bereit stellt, desto attraktiver der „Job“.
Wer hier also Soldaten mit Hamburgern vergleicht, der hat offenbar zu viele gefuttert / SARC
Left Blank sagt: 01.10.2019 um 13:29 Uhr
1 ++++ !
kwt
@Klabautermann
Da wurde ich wohl falsch verstanden. Hatte den Vergleich, mit Burgern und Soldaten, von „@Sailors have alot more fun“ übernommen und gezeigt das es einen Unterschied zwischen Markenbildung und Employer Branding gibt.
Sie schrieben:“Bemühungen der BuReg trotz eklatanter Mat-Defizite die Truppe bei der Stange zu halten in Zeiten demographischer Überalterung/Ermüdung kann man natürlich kritisieren“
Muss man kritisieren!
-Die demographische Überalterung war absehbar. Wofür machen wir in D so viele Vorhersagen/Studien/Prognosen? Landen die nur in der Rundablage?
-Woher kommen die Mat-Defizite? Zu viele Varianten/Versionen? Bearbeitet mit „analoger Denkweise“?
Irgendwie beisst sich die Katze immer wieder in den Schwanz.
Die Grundprobleme werden nicht angegangen.
Stattdessen stellt der Dienstherr mehr Entscheidungsoptionen bereit, und der „Job“ wird attraktiver?
„Soldaten und Soldatinnen sind imho heutzutage alles andere als „!blöd“. “ Da gebe ich Ihnen vollkommen recht! Warum nutzt man das Wissen nicht?
Auch bei Ihrem letzten Satz gebe ich Ihnen vollkommen recht.
Junk Food ist blöd /NO-SARC
Passend zum Thema Verwaltungsrecht, möchte ich hier ein Beispiel nennen, dass die guten Absichten des BMVg, ebenfalls konterkariert. Da wird auf der einen Seite Telearbeit als attraktive Maßnahme beworben und im Gegenzug soll den Telearbeitern, aufgrund einer Änderung des TG Rechts, die TG Wohnung gekündigt werden, wenn der Telearbeiter “ im Schnitt weniger als 2 Übernachtungen pro Woche im Monat“ in der TG Wohnung übernachtet. Als Ersatz sollen die TG Empfänger dann im Hotel untergebracht werden (ggf. auch täglich wechselndes Hotel)
Ausführungsbestimmungen dazu derzeit Fehlanzeige. Jetzt kann man über Sinn oder Unsinn und die Folgen dieser Maßnahmen trefflich diskutieren.
Der eigentliche Hammer an dieser Maßnahme ist, das im Gesetz kein Kostenvergleich vorgesehen ist !!! Bedeutet, das selbst wenn die Unterbringung im Hotel exorbitant teurer wäre als die Miete für den ganzen Monat, fällt die Wohnung trotzdem weg. Was das in Messestädten wie Köln, München, Berlin etc. bedeutet, kann sich jeder ausrechnen. Von den dienstlichen Einschränkungen und dem Aufwand für die Telearbeiter die damit verbunden sind, ganz zu schweigen.
Ich befürchte wegen solcher Beispiele, das uns möglicherweise aus der gut gemeinten Idee, wieder andere Nachteile entstehen. Aber warten wir es ab.
Auch wenn hier nun wieder immer mehr Äpfel, Birnen und BigMac’s in einen Topf geworfen werfen…
Das was @Insider hier berichtet, ist nicht mehr als Recht und billig.
Wer, warum auch immer, <2 Übernachtungen am Dienstort/Woche verbringen kann/muss/möchte (!), muss sich zwangsläufig auch mit dem Diktakt der Sparsamkeit und den Aufwendungen von (steuerlichen) Haushaltsmitteln auseinandersetzen. Die Angebote des Dienstherren sind schließlich kein Selbstbedienungsladen.
Hier ist ein gewisses Maß an „Anpassungsfähigkeit“ schon angezeigt, sollte vorausgesetzt werden können.
Jemand, der seinen Dienstpflichten nicht am Dienstort nachkommen kann/möchte, muss andererseits auch akzeptieren, dass Abstriche innerhalb der breiten „Komfortzone“ stattfinden. Alles andere wäre auch nicht gerechtfertigt und zu vermitteln.
Insider zeigt es auf, in dem Verweis durch section 31 auf die Drucksache -Seite 179- besteht auch Klarheit zur Auslegung.
Es ist wie mit allem, z.B. prominent Haushalt und Vergaberecht, die Bundeswehr ist nur ein Teil der öffentlichen Verwaltung. Extrawürste bei Gesetzen für die Bw in einer sehr pazifistischen Gesellschaft/ Verwaltung sind eher unrealistisch.
Es wird hier das nächste Bürokratiemonster geschaffen, Ausgang ungewiss. Nach meiner jetzigen Bewertung eher negativ.
@Grashüpfer sagt: 02.10.2019 um 11:24 Uhr
„Insider zeigt es auf, in dem Verweis durch section 31 auf die Drucksache -Seite 179- besteht auch Klarheit zur Auslegung.“
Ist das so? Ich denke nicht. Die Aussage ist nur in sofern eindeutig, dass man für eine kostenlose Bahnfahrt in Uniform keine RBH mehr einreichen kann (ist ja logisch). Damit ist nicht ausgesagt, dass TG-Empfänger auch dazu verpflichtet sind in Uniform nach Hause zu fahren. Es ist außerdem nicht ausgesagt, dass eine Autofahrt damit nicht erstattet wird. Selbst wenn das so sein sollte, ist ebenfalls keine Aussage dazu getroffen, ob eine Verpflichtung zur Wahrnehmung der kostenlosen Bahnfahrt in Uniform (bzw. Wegfall der Reisebeihilfe bei tatsächlicher Autofahrt) in jedem Fall einschlägig wäre oder nur bei eintritt bestimmter, objektiver Kriterien (z.B. im wesentlich vergleichbare Reisezeiten oä).
Also: ruhig bleiben. Umsetzungsbestimmungen abwarten. Wenn notwendig DANN kritisieren.
„Es wird hier das nächste Bürokratiemonster geschaffen, Ausgang ungewiss. Nach meiner jetzigen Bewertung eher negativ.“
Aha. Und wo ist jetzt das Bürokratiemonster?! Bisher sieht es ja nicht danach aus, sondern nach allen bisher bekannten Tatsachen vielmehr nach einer praktischen und einfach sehr einfachen Umsetzung (Online-Portal vgl. Bahnbuchung). Automatisch. Kein Verwaltungsaufwand für Bw und nur geringen Buchungsaufwand für uns Soldaten.
Bürokratiemonster? Ne ist klar…
Damit ist ja noch gar nicht gesagt, dass es am Ende wirklich unbürokratisch laufen wird (es gibt multiple Stolpersteine in der Umsetzung), aber bisher gibt es keine Anhaltspunkte, also sollte man so etwas auch nicht behaupten.
@Appendix1
Wenn sparsame Haushaltsführung hier eine Rolle spielen würde, könnte ich das ganze ja wenigstens noch ansatzweise verstehen. Genau das wird aber nicht gemacht. Während für eine TG Wohnung eine Höchstgrenze für die Miete festgelegt wird, gilt für die Übernachtung im Hotel keine Höchstgrenze. Und es findet kein Kostenvergleich statt !!!
Beispiel: Meine TG Wohnung kostet 400€ pro Monat. Bei 2 Übernachtungen in der Woche also 8 Übernachtungen im Monat. Bedeutet, das die Hotelübernachtung nicht mehr als 50€ pro Nacht kosten dürfte. Dafür bekommen sie in meinem Standort überhaupt kein Hotelzimmer. Von großen Messen (ca. 200€+ pro Nacht) ganz zu schweigen. Mir wurde von der Verwaltung bestätigt, das jeder Preis gezahlt wird, wenn es nötig ist. Es gibt hier keine Höchstgrenze. Wenn zusätzliche dienstlich erforderliche Anwesenheiten wie z.B. Schießen, Tagungen, Besprechungen, Zusatzdienste etc. noch dazu kommen, wird das ganze noch teurer. Ein KVP Vorschlag auf Einführung eines Kostenvergleiches wurde mit Verweis auf das Gesetzt abgelehnt. Soviel zum Thema Verwaltungsrecht.
@Koffer
„…Damit ist nicht ausgesagt, dass TG-Empfänger auch dazu verpflichtet sind in Uniform nach Hause zu fahren…ebenfalls keine Aussage dazu getroffen, ob eine Verpflichtung zur Wahrnehmung der kostenlosen Bahnfahrt in Uniform (bzw. Wegfall der Reisebeihilfe bei tatsächlicher Autofahrt)…“
Wollen Sie damit aussagen, dass der TG – Empfänger entscheiden kann, ob er:
– In Uniform kostenlos mit der Bahn fährt, oder
– in zivil mit der Bahn fährt und die entstandenen Kosten dann als Reisebeihilfe abrechnen kann, oder
– mit dem Auto fährt und die Reisebeihilfe vor dem Hintergrund der Kosten der Bahnfahrt abgerechnet werden?
Wozu braucht man dann die neue Regelung?
@Insider
„Meine TG Wohnung kostet 400€ pro Monat. Bei 2 Übernachtungen in der Woche also 8 Übernachtungen im Monat. Bedeutet, das die Hotelübernachtung nicht mehr als 50€ pro Nacht kosten dürfte. Dafür bekommen sie in meinem Standort überhaupt kein Hotelzimmer. Von großen Messen (ca. 200€+ pro Nacht) ganz zu schweigen.“
– Wenn die Faktenlage so ist, wie Sie sie schildern – und es hört sich für mich überzeugend an- dann bedeutet das, dass der Bund mit Ansage Steuergeld verschwendet und gleichzeitig seine Soldaten verprellt.
– Ich hatte es ja schon weiter oben vorgeschlagen: für TG-Empfänger sollte eine angemessene – von mir aus auch großzügige- monatliche Pauschale gezahlt werden und jeder TG-Empfänger entscheidet selbst wie er seine Fahrten durchführt und wo er übernachtet.
Der Kern des Problems ist doch ganz einfach. 70% der Truppe sind Pendler. In der Fläche ist die Bundeswehr schon seit der letzten großen Reform nicht mehr präsent.
Richtigerweise sollte man dann endlich Mal die Garnisionsgebiete schaffen. Eine Brigade hat alle Standorte und Truppenteile in einem 50 km Radius und der Dienstherr gründet eine Bundeseigene Baugenossenschaft die für die „Beschäftigten“ günstig Wohnraum schafft.
Andere TSK’s oder Orgbereiche müssten sich dann auch Mal Gedanken machen.
Die Marine kommt bestimmt mit zwei Häfen aus und die Luftwaffe könnte ihre Luftfahrzeuge in fünf Standorten zusammenziehen.
Für 85% aller Soldaten hätte sich die Versetungs / Pendler Problematik in Luft aufgelöst.
In GB oder FR oder IT sind diese Probleme nicht bekannt. Wird der Soldat versetzt zieht die ganze Familie um und am Standort steht eine nette Wohnung/Häuschen was bezogen wird.
Aber statt dessen gibt man den Soldaten jetzt Freifahrten für die Bahn.
In der Wirtschaft und dem Öffentlichen Dienst gibt es auch genug Versetzungen nur hat man da meist nicht den Anspruch dauerhaft TG zu bekommen und die Eigene Scholle nicht zu verlassen auch wenn man die Familie dann nur noch am Wochenende sieht und das Soziale Leben am „Hauptwohnsitz“ nicht mehr exestent ist.
Die BW hat es geschafft den Sinn von TG ad absurdum zu führen. Das war Mal für Zeitlich befristete Versetzungen für Lehrgänge oder der Gleichen gedacht.
Wenn ein Zöllner oder Bundespolizist versetzt wird (und das kommt auch Mal unfreiwillig vor!) Haben die eine Residenzpflicht am neuen Dienstort die kommen an der Umzugskostenbeihilfe garnicht dran vorbei.
@Pete sagt: 02.10.2019 um 23:25 Uhr
„Wollen Sie damit aussagen, dass der TG – Empfänger entscheiden kann, ob er:
– In Uniform kostenlos mit der Bahn fährt, oder
– in zivil mit der Bahn fährt und die entstandenen Kosten dann als Reisebeihilfe abrechnen kann, oder
– mit dem Auto fährt und die Reisebeihilfe vor dem Hintergrund der Kosten der Bahnfahrt abgerechnet werden?“
Wie ich bereits mehrfach vorgeschlagen habe, sollten wir die Ausführungsbestimmungen abwarten, aber es könnte in der Tat so sein, wie Sie vermuten.
Dies wäre insofern konsequent, da das BMVg ja beabsichtigt niemand schlechter zu stellen (nun muss allerdings ja noch das BMI mit ins Boot geholt werden, wie der eine oder andere Kommentator, diesbezüglich korrigiere ich meine bisherige Aussage).
Andererseits könnte die Wahlmöglichkeit ob Uniform oder nicht Uniform bei tatsächlicher Bahnnutzung vielleicht auch eingeschränkt werden und/oder man kann die Wahlmöglichkeit zwischen Bahn und Auto von der Vergleichbarkeit der Fahrtzeit abhängig machen oder/oder/oder.
Warten wir doch einfachmal ab.
„– Wenn die Faktenlage so ist, wie Sie sie schildern – und es hört sich für mich überzeugend an- dann bedeutet das, dass der Bund mit Ansage Steuergeld verschwendet und gleichzeitig seine Soldaten verprellt.“
Naja, verprellen ist schon wieder so eine Übertreibung. Es geht ja hier um ein großzügiges und für Streitkräfte international sehr ungewöhnliches Angebot (flexibler Dienst außerhalb militärischer Liegenschaften). Und übrigens auch im Vergleich zu vielen zivilen Firmen sehr großzügig.
Wenn der Dienstherr hier rechtliche und finanzielle Vorgaben in der Umsetzung macht, dann ist das mEn nur Recht und Billig.
Ob diese Vorgaben dann am Ende umfänglich sinnvoll sind oder ob (wie so häufig) das Prinzip von Sparsamkeit mit dem Prinzip nur tatsächliche Ausgaben zu erstatten (auch wenn das dann im Ergebnis zu höherer Ausgaben für den Dienstherren führt) kollidiert ist jetzt wieder eine ganz andere Frage.
Vom Verwaltungsaufwand für die ständigen Hotelbuchungen mal ganz zu schweigen.
„– Ich hatte es ja schon weiter oben vorgeschlagen: für TG-Empfänger sollte eine angemessene – von mir aus auch großzügige- monatliche Pauschale gezahlt werden und jeder TG-Empfänger entscheidet selbst wie er seine Fahrten durchführt und wo er übernachtet.“
Wäre eine gute Idee, aber kollidiert leider mit dem o.a. Prinzip nur tatsächliche Kosten zu erstatten. Die USA haben das für ihre Dienstreisen. Weitgehend pauschalierte Erstattung und was der Sdt dann mit dem Geld macht ist sein Problem.
Aber wie gesagt, würde einen Systemwechsel erfordern und dazu sind BMI und BMF derzeit nicht bereit.
Und ehrlich gesagt glaube ich auch, dass viele Sdt dazu nicht bereit wären, denn eine Pauschalregelung (sofern sie nicht überdimensioniert bemessen ist und das können wir vor dem Hintergrund des DEU Verwaltungsrechts vergessen) bedeutet ja auch, dass man in bestimmten Fällen weniger bekommt als man ausgeben muss.
Und angesichts der Diskussion in diesem Faden glaube ich diese Flexibilität und Akzeptanz bei vielen Kameraden nicht zu erkennen.
@Koffer
„…Aber wie gesagt, würde einen Systemwechsel erfordern und dazu sind BMI und BMF derzeit nicht bereit…“
– Da haben Sie Recht. Das ist das große Problem der Bundesrepublik Deutschland. Alle Politiker REDEN vom Bürokratieabbau, aber wenn es zum Schwur kommt haben sie Angst vor der tatsächlichen Umsetzung und „verheddern“ sich weiter lieber im taktischen „Klein-Klein“, welches eigentlich viel besser auf den Ebenen darunter gelöst werden könnte, wenn man denn delegieren würde.
– Für mich ist diese „Bahngeschichte“ nur EIN Beispiel für diese Versessenheit der Politik sich in „Details“ übermäßig zu engagieren und darüber den großen Überblick zu verlieren.
– Wir brauchen in vielen Politikbereichen den von Ihnen angesprochenen „Systemwechsel“. Dazu brauchen wir allerdings „Gestalter“ und nicht „Verwalter“. Und gestalten kann man auch nur wenn man den Verantwortungsbereich wenigstens einigermaßen fachlich beherrscht. Will sagen: ja, auch Politiker brauchen ein Mindestmass an Sachkenntnis, um sinnvoll urteilen und handeln zu können.
Es gibt ein vergleichbares Beispiel für die (Nicht)Berücksichtigung von Kosten bei bereitgestellter (aber nicht in Anspruch genommener) Leistung, das zur Verdeutlichung herangezogen werden kann: Besuch der Bundesehrfachschule im Rahmen der Berufsförderung.
Dem Schüler wird dort von Seiten der Bundeswehr ein Zimmer zur Verfügung gestellt (auch den ausgeschiedenen Soldaten, die nach neuem Recht nur idR nur noch nach DZE die Schule besuchen). Dies bedeutet, dass wenn er das Zimmer nicht benutzt und täglich pendelt (bei > 30 km eigentlich TG bei täglicher Rückkehr) er dies eben nicht so abrechnen kann und nur bis zu der Höhe abgefunden wird, die er bei Verbleib am Ausbildungsort erhielte.
§ 12 (2) BFöV:
Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer an Bundeswehrfachschulen sind zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft berechtigt. Soweit zur Lehrgangsteilnahme kostenfreie Unterkunft oderGemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung bereitgestellt wird, sind die Förderungsberechtigten auf die Inanspruchnahme zu verweisen. Wird eine der in Satz 2 genannten Leistungen nicht in Anspruch genommen, führt dies nicht zu höheren Leistungen nach § 6 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes.