Freie Bahnfahrt für Soldaten: Keine Anrechnung auf Dienstfahrten und Trennungsgeld
Die geplanten Freifahrten für Soldaten in Uniform mit der Deutschen Bahn sollen sich nicht auf die bisherige Praxis von Dienstreisen und das Trennungsgeld für Fernpendler auswirken. Ob die Neuregelung zu steuerlichen Nachteilen führt, ist allerdings noch nicht geklärt.
Mit einem entsprechenden Schreiben an die Verteidigungspolitiker der Bundestagsfraktionen trat das Verteidigungsministerium Befürchtungen entgegen, die mit der Deutschen Bahn vereinbarte Freifahrt für Soldatinnen und Soldaten ab Januar kommenden Jahres könnte faktisch zu Nachteilen für die Truppe führen. Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte Mitte August die Vereinbarung bekanntgegeben, nach der ab 2020 Fern- und Regionalzüge der Deutschen Bahn von Bundeswehrangehörigen in Uniform kostenlos genutzt werden könnten
Mit Stand vom 19. September sei vereinbart, dass die freie Fahrt sowohl für die ICE und IC-Züge der Deutschen Bahn und den so genannten Vor- und Nachlauf im Fernverkehr, also Hin- und Abfahrt von den Fernbahnhöfen, gelten werde, schrieb der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber. In Verkehrsverbünden, die nicht von der Deutschen Bahn bedient werden, gelte die Vereinbarung vorerst nicht. Entsprechende Gespräche mit den Verkehrsverbünden und Bundesländern würden geführt. (Randbemerkung: Der größe Standort der Bundeswehr, nämlich Wilhelmshaven, wird nicht von der Deutschen Bahn angefahren und ist damit bislang nicht Teil dieses Angebots.)
In der Truppe hatte es nach Bekanntwerden der Vereinbarung Befürchtungen gegeben, die freie Fahrt in Uniform werde unter anderem dazu führen, dass künftig Dienstreisen verpflichtend mit der Bahn absolviert werden müssen – weil das Bundesreisekostengesetz die günstigste Fahrtmöglichkeit vorschreibe. Auch für Pendler, die Trennungsgeld beziehen, könnte die Neuregelung Nachteile haben.
Nach Darstellung von Tauber sind diese Befüchtungen unbegründet:
Die Vereinbarung führt zu keinen Veränderungen bei der Buchung, Durchführung und Abrechnung von dienstlich veranlassten Reisen in Anwendung des Bundesreisekostengesetzes. Die Wahlfreiheit des Reisemittels wird auch bei Dienstreisen mit der Bahn nicht berührt. Die Buchung für dienstlich veranlasste Fahrten erfolgt – wie bisher – vornehmlich über die zuständigen Reisestellen des Tavel Managements der Bundeswehr.
Die Vereinbarung wirkt sich ebenfalls nicht auf die Abrechnung von Heimfahrten nach der Trennungsgeldverordnung aus. Sie führt für Fernpendler zu dem positiven Effekt, dass auch die übrigen, bisher selbst bezahlten Familienheimfahrten kostenfrei werden können, sofern die Soldatinnen und Soldaten eine Fernverkehrsverbindung der Bahn nutzen und dabei die Uniform tragen.
schrieb der Parlamentarische Staatssekretär an die Bundestagsabgeordneten. Bei der steuerlichen Behandlung der Freifahrten konnte er allerdings noch keine Entwarnung geben:
Wir gehen davon aus und müssen sicherstellen, dass sich die Inanspruchnahme der Vereinbarung für die Soldatinnen und Soldaten in steuerlicher Hinsicht nicht nachteilig auswirkt. Hierzu findet derzeit innerhalb der Bundesregierung und auf der Ebene der Bundesländer eine abschließende Klärung statt.
Mit anderen Worten: Ob die Freifahrt als geldwerter Vorteil versteuert werden muss, ist noch offen. Die Details, sicherte Tauber zu, sollten aber in den kommenden Wochen ausgearbeitet werden und die Neuregelung wie geplant zum Jahresbeginn 2020 in Kraft treten.
(Archivbild 2008 – Martin Stollberg/Bundeswehr)
Für die Pendlerarmee BW besteht also die Gefahr, das wir draufzahlen weil wir theoretisch mit der Bahn fahren könnten.
Meiner Meinung nach hätte man diesen nicht eben unwichtigen Punkt vielleicht VOR Einführung dieser Regelung klären können.
Nur mal so da ich persönlich betroffen sein könnte….mit dem Auto ca. 45 Minuten eine Strecke mit der Bahn ca. 2 Stunden, dann stehe ich aber erstmal am Bahnhof der nächst größeren Stadt, von dort aus mit Bus oder Taxi würde es weitergehen.
Sollte es zu einer für den Soldaten positiven Entscheidung kommen, würde mich das freuen, nutzen würde ich das Angebot trotzdem nicht denn selbst wenn es kaum zu glauben ist aber es gibt Gegenden wo Soldaten nicht sonderlich gern gesehen sind.
Als Fernpendler und Bahnfahrer kommt für mich an Wochenenden eine Fahrt in Uniform nicht in Betracht. Warum sollte ich am Sonntag Abend von zu Hause zur TG Wohnung in Uniform fahren? Im Kameradenkreis sind die Meinungen dazu überwiegend ähnlich. Ich bin gespannt ob ich weiterhin auch meine Bahncard 50 bekomme, denn darüber habe ich bisher noch gar nichts gelesen. Die steuerliche Klärung bleibt auch spannend und für die Zivilbediensteten ist diese Sonderregelung für Soldaten bestimmt die pure Motivation.
@Insider sagt:26.09.2019 um 16:12 Uhr
Bis in die 90er Jahre hinein waren die Züge am Freitag Nachmittag voll von Uniformen, wozu noch lange umziehen? Ab in die Bahn und ab nach Hause, das Wochenende war kurz genug. Für die Wehrpflichtigen und Zeitsoldaten ein ganz normaler Reiseanzug. Am Sonntag zurück dann in Zivil und die gewaschenen Klamotten im (meistens steingrauoliven) Rucksack.
Wer das nicht will, muss eben selber bezahlen, darf sich dann aber nicht beschweren. Schließlich ist das eine Regelung, die es bisher nur für Polizisten gab, und die müssen in Uniform sogar eingreifen, wenn etwas passiert. Und auch dort dürfen die Zivilbediensteten nicht umsonst fahren, schließlich geht es ja gerade um die Präsenz der Uniform. Und der Uniformträger hat nun mal andere Pflichten als ein Zivilbediensteter.
@Pio-Fritz
Bei jungen Soldaten mag das noch Gang und gebe sein, bei den älteren Soldaten sieht das Bild schon ganz anders aus. Bei mir im in der Dienststelle kommen die meisten, die nicht mit dem Auto kommen, jeden Tag in Zivil und das selbst aus der 1km entfernten TG Wohnung.
Und welche anderen „Pflichten“ habe ich denn auf der Heimfahrt im Zug als unsere Zivilen Mitarbeiter? Sonderrechte habe ich schonmal nicht.
Wie werden denn die Soldaten und Soldatinnen mit der Bahn reisen? Alle im Dienstanzug? Derzeit ist die Vorschriftenlage der Bw sehr eindeutig. Lediglich für die Fahrt zum Dienst und nach Hause ist der Flecktarnanzug erlaubt. Für alle anderen Fahrten darf nur der Dienstanzug verwendet werden. Wird es hier einen Vorschriftenänderung geben?
Soweit ich mich erinnern kann, kann ein wie auch immer definierter „geldwerter Vorteil“ nur dann angenommen /angerechnet werden, wenn selbiger in Anspruch genommen wird. Z. B. Damals die Unterkunft in der Kaserne, selbst dann wenn man außerhalb wohnte aber noch zum Leben in der Gemeinschaftsunterkunft „verpflichtet“ war.
Bei den hier angezeigten Fahrten mit der DB wird ja explizit auf das Tragen der Uniform verwiesen.
Ein geldwerte Vorteil wäre denkbar wenn der uniformierte Kamerad*in eine ausschließlich private Fahrt unternimmt, welche nicht bereits durch die TG-verordnung verechnet wird. Dann dürfte ein geldwerter Vortei vorhanden sein, welcher durch entsprechende Tickets /Buchungen nachgewiesen werden könnte.
Was Dienstreisen angeht wird die Diskussion auch bei uns sehr kontrovers geführt.
Stichwort: Reisezeit ist keine Dienstzeit!
Und außerhalb des Dienstes (also quasi auch auf einer entsprechenden Dienstreise) schreibt man mir nicht vor welchen Anzug ich trage. Anders sieht es aus, wenn ich mit einem dienstlich bereit gestellten, militärischen Verkehrsmittel unterwegs bin und selbst der Fahrer bin, dann ist es auch wieder Dienst(Zeit).
@Pio-Fritz sagt: 26.09.2019 um 17:00 Uhr
„Wer das nicht will, muss eben selber bezahlen, darf sich dann aber nicht beschweren.“
+1
Ich finde die Regelung sehr generös und wer sich aus welchen Gründen auch immer in der Öffentlichkeit nicht in Uniform zeigen will, der möge doch bitte uns anderen Soldaten die Laune nicht verderben ;)
Und in Bezug auf die Steuer. Da wird man sehen müssen, was am Ende dabei herauskommt. Wenn man die tatsächlich kostenlos mit der Bahn durchgeführten Fahrten nicht über die Pendlerpauschale absetzten kann wäre das ja absolut berechtigt (keine Kosten, kein Aufwand, keine steuerliche Absetzfähigkeit). Kniffliger wäre es natürlich, wenn man auch tatsächlich mit andern Verkehrsmitteln durchgeführte Fahrten nicht absetzten könnte mit der Verweis, dass man ja kostenlos hätte fahren können. Andererseits besteht die Uniformtragepflicht als Voraussetzung um kostenlos fahren zu dürfen, das wiederum ist eine Vorbedingung, die das Steuerrecht ansonsten nicht kennt. Von daher habe ich Hoffnung auf die erstere der beiden Optionen :)
Man wird sehen.
Zum Umziehen von Uniform auf Zivil benötige ich 3 Minuten.
Leider muss ich ganze 40 Minuten am Bahnhof auf meinen Zug warten, wenn ich pünktlich nach regelmäßigem Dienstschluss am Freitag zum Bahnhof gehe (oder mitgenommen werde).
Da machen mir die 3 Minuten keine Sorge und ich empfinde Zivilkleidung fast immer bequemer und angenehmer zu tragen.
Mein Eindruck ist, dass 9 von 10 Soldaten das auch so sehen.
Ich beschwere mich auch nicht, man hätte aber eine andere Lösung finden können um den Soldatenberuf attraktiver zu machen.
Es betrifft nur 20-30 % der Soldaten (13-20 % aller Bundeswehrmitarbeiter), wird aber als ein ganz großes Ding der Öffentlichkeit verkauft.
Vom Steuerproblem ganz abgesehen.
@Reluku sagt: 26.09.2019 um 19:41 Uhr
„Wie werden denn die Soldaten und Soldatinnen mit der Bahn reisen? Alle im Dienstanzug? Derzeit ist die Vorschriftenlage der Bw sehr eindeutig. Lediglich für die Fahrt zum Dienst und nach Hause ist der Flecktarnanzug erlaubt. Für alle anderen Fahrten darf nur der Dienstanzug verwendet werden. Wird es hier einen Vorschriftenänderung geben?“
Hm, guter Punkt. Andererseits stellt sich die Frage, ob man diesen Punkt ändern sollte…
Für die Pendlerfahrt am Freitag geht ja Uniform sowieso und für die am Sonntag kann man es bei weiter Auslegung auch so sehen. Ausgeschlossen ist es ja lediglich für die Fahrten, die zu rein privaten Zwecken unternommen werden (also z.B. die Fahrt in den Urlaub in Uniform um das Geld für das Bahnticket zu sparen). Und hier könnte man argumentieren, dass es hierfür keine Gründe gibt Flecktarn freizugeben…
WAHLFREIHEIT des Reisemittels ????? Echt jetzt?? Da scheine ich in den letzten 26 Jahren etwas nicht mitbekommen haben, das Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie die Verwaltungsvorschriften sind da eindeutig. Ich emphehle dem ehrenwerten Herrn Staatssekretär mal die Lektüre des § 4 Satz 1 und 2 (2: Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind zu berücksichtigen. Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.) und ff. Wahlfreiheit?? Das Reisemittel ist zu beantragen und wird von den zuständigen Reisestellen geprüft – dann gilt für die Verwaltung wohl eindeutig §4 Satz 2. Sind die Aussagen des Staatssekretärs jetzt Unwissenheit, Dummheit oder Absicht?? Vielleicht gilt ja für IHN Wahlfreiheit – das würde mich veranlassen mal jemanden zu befragen welche Gründe für diese Wahlfreiheit vorliegen, oder es ist geradde eben ein neues Gesetz verabschiedet worden? Da wird mir der Hals dick, bei solchen Aussagen. BRKG und die Verwaltungsvorschrift sind nicht schwer zu findden, nicht mal für einen Staatssekretär.
Ich finde die Initiative gut. Ich werde dieses Angebot dienstlich sicher, privat sogar auch eventuell nutzen. Auch wenn ich 20min mit dem Rad zum Bahnhof (dann 30min Zug) und noch einmal 10min zur Dienststelle benötige entlaste ich nicht zuletzt auch meinen Diesel. Da ich sonst immer allein zum Dienst fahre (so früh will wohl sonst keiner meine Mitfahrgelegenheit nutzen) spart das auch noch CO2. Auf die steuerliche Einordnung jedoch bin ich gespannt.
@Insider
Und genau diese Diskrepanz zwischen Sein und Schein ist unser Problem. Da wird beispielsweise an der OSH ständig beschworen Soldat sei kein Beruf wie jeder andere, gleichzeitig fährt der Hörsaalleiter Oberstleutnant täglich wie ein Hartz-4-Empfänger im zivilen Sportanzug nach Hause. Morgens die gleiche Nummer: Die Uniform wird erst kurz vor Dienstbeginn auf dem Dienstzimmer angezogen. Ich bin als W9er immer mit der Bahn und in Uniform heim. Manche tun ja so als müsse man vorher sein Testament machen.
@Kritikfähiger sagt: 26.09.2019 um 20:22 Uhr
„Ich beschwere mich auch nicht, man hätte aber eine andere Lösung finden können um den Soldatenberuf attraktiver zu machen.“
Wird ja auch. Das ist ja nur ein Baustein in einer breiten Palette von Verbesserungen der letzten 6 Jahre!
@section 31 sagt: 26.09.2019 um 20:38 Uhr
„Da wird mir der Hals dick, bei solchen Aussagen. BRKG und die Verwaltungsvorschrift sind nicht schwer zu findden, nicht mal für einen Staatssekretär.“
Und Sie glauben, dass diese Antwort durch den ParlSts selbst geschrieben wurde?!?! Das wurde natürlich durch die fachlich zuständigen Stellen formuliert und zugearbeitet. Ich denke, dass Sie da etwas durcheinander bringen…
@Paul: Zustimmung!
Ich fühle mich im Feldanzug pudelwohl und fahre auch so zum Dienst.
Die ganzen Kameraden (ausgenommen die sportlichen im Radler-Strampleranzug), die ihre xkm in zivil herfahren, einstempeln und dann erstmal zum Umziehen ne Viertelstunde das Büro schließen, sind mir teilweise wirklich suspekt. Das sind dann wohl auch diejenigen, denen es als Zumutung erscheint, in Soldatentracht an die Öffentlichkeit zu gehen. (AHA! „Frau Ministerin, ich habe eine verdächtige Schattenarmee gefunden!“ ;-) )
Aber ich denke mal, das ist auch nicht die Zielgruppe. Wenn jemand gratis fahren und in der Öffentlichkeit Präsenz zeigen soll, dann motivierte, aufgeschlossene Leute und nicht die Schreibtisch-BS, die innerlich schon lange gekündigt haben und sich jetzt Sorgen um ihre Steuererklärung machen.
Trotzdem mal sehen, wie die Regelung umgesetzt wird und wie lange es dauert, bis die ersten Designfehler ausgebügelt wurden.
Zum Thema: „Mimimi, ich will keine Uniform beim Bahnfahren tragen“
1. Für den Fahrpreis ist man davon befreit. Die Wahl trifft man also selbst.
2. Der Anzug außerhalb des Dienstes ist der Dienstanzug. Flecktarn und BGA sind Arbeitsanzüge.
3. „Warum sollte ich am Sonntag Abend von zu Hause zur TG Wohnung in Uniform fahren?“ -> Weil es wesentlich Günstiger sein wird.
Zur unbequemen Uniform: Man kann auch den Dienstanzug gemütlich machen, man muss allerdings etwas mehr investieren. Dort anzusetzen ist mein Vorschlag, am besten durch den Dienstherren. Aber auch eine „Bahnfahrt“-Uniform privat zu beschaffen, dürfte ab einer bestimmten Stecke günstiger als regelmäßige Ticketkäufe sein.
Zur politischen Dimension:
Ich finde es gut, die Bahn damit zum bevorzugten Verkehrsmittel zu erklären. Ja, Wilhelmshaven ist nicht angebunden. Mit einem größeren Kundenpotenzial werden die Bahnen sich die bessere Anbindung „kleinerer“ Standorte jedoch überlegen. (Natürlich müssen die Privatbahnen mit eingebunden werden.)
Mit dem verschobenen Kostenfaktor und einer verfügbareren Fern-Anbindung kann Soldat überlegen, ob er sein Auto ersatzlos streicht oder lediglich ein Elektroauto für die letzte Meile anschafft. (Ich will bitte nicht auf die Diskussion, ob Elektroautos besser/schlechter/Genderneutral sind hinaus.)
Wie bereits ausgeführt wurde, werden Soldaten sichtbarer. Aber auch die vielen Pendlerkilometer die Soldaten zurücklegen, können damit sichtbarer werden.
Hat schon mal jemand untersucht, wie viel CO2 durch pendelnde Soldaten entsteht?
Ich frage mich manchmal, ob es nicht günstiger wäre, den meisten Soldaten heimatnahe Arbeitsplätze einzurichten anstatt TG zu zahlen…Nur ein Traum…
Das mit der Steuer ist noch so ein Ding, aber auch da kann man sich ja politisch einigen, genau wie bei Dienstreisekosten/anträgen.
Aber die Verwaltungsvorschriften? Man stelle sich vor, jemand schriebe einfach das BRKG um. Wenig realistisch, aber deshalb das ganze schon vorher schlecht reden?
Fazit: Im traue dem Braten auch noch nicht ganz. Trotzdem ist das erstmal, wenn es so kommt wie angekündigt eine gute Sache.
Geldwerter Vorteil hin oder her.
Sollte es so kommen das die Verkehrsverbünde und Privaten Eisenbahnen mit einsteigen könnte die Finanzverwaltung auf die Idee kommen einen Geldwerten Vorteil zu sehen.
Dann wäre die Frage wie hoch ist dieser? Man würde dann wohl den Preis einer Bahncard 100 für die 2. Klasse ansetzen.
Auf der anderen Seite. Könnte jeder Pendler anführen das er in seiner Freizeit frei entscheiden kann ob er Dienstkleidung/Uniform tragen will und immer anführen das in keiner Sekunde Freizeit zu tun und zu wollen.
So und nun kommt der ganz tolle Punkt, jeder Arbeitgeber kann steuerfreie Zuschläge zu Monatskarten zahlen diese werden dann aber auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Also tippe ich auf ff. Variante….
da es ein Buchungssystem geben soll und für jede Fahrt auch immer ein Fahrausweis gebucht werden soll, wird dann am Jahresende auf der Lohnsteuer der individuelle Zuschuss anhand der Fahrten ausgewiesen und die Kilometerpauschale entsprechen gekürzt.
Nutzt man es nicht kann auch nix gekürzt werden. Frage bleibt nur warum die Zivilbeschäftigten das nicht bekommen. Wenn ich da z.B. an die Besatzungen der Flottentanker denke die ja auch durchaus in den Einsatz gehen. Eine eindeutige Ungleichbehandlung. Super Sache also. Und THW, Zoll, Justiz, Feuerwehr die Zahlen braf den vollen Fahrpreis.
Ich bin ebenfalls gespannt, wie sich diese Neuregelung NICHT auf die Familienheimfahrten auswirken soll.
Meine „Trennungsgeld-Zeit“ liegt nun schon ein paar Jährchen zurück, aber mich deucht, dass man als Auszahlungsbetrag bekam, was eine Bahnfahrt vom Standort zum Wohnort kostet, ggf. verrechnet mit einer „fiktiv“ erstatteten Bahncard, wenn dies für den Dienstherrn, berechnet auf die Verwendungsdauer, günstiger war. Wenn der Dienstherr nun jedem Soldaten de facto eine Bahncard 100 zur Verfügung stellt, was soll dann als Abrechnungsbetrag, außer 0,00 Euro, herauskommen? Oder was soll dann die Berechnungsgrundlage sein? Wie läuft die Abrechnung bei den Bundespolizisten ab? Da müsste es doch dasselbe „Problem“ für die Trennungsgeldempfänger geben.
Letztlich ist das für mich eine unwürdige Fragestellung und eigentlich ein Grund, das ganze wieder zurückzunehmen: Der Dienstherr gewährt diesen Bonus – den ich persönlich nach wie vor für fragwürdig halte, weil ich keinen inneren Zusammenhang zwischen öffentlicher Wertschätzung des Soldatenberufes und kostenfreier Bahnfahrt erkennen kann – und der ein oder andere fürchtet sich um seine Pfründe – als sei die Familienheimfahrt ein Gehaltsbonus. Wenn dies so gesehen wird und nicht als Fürsorge des Dienstherren, sollte man darüber nachdenken, das abzuschaffen.
Das passt ja zu der geplanten Benzinpreiserhöhung und der damit kommenden geplanten steuerlichen Entlastung, die es dann evtl. nicht mehr gibt. Das wäre für die autofahrenden Soldaten dann evtl. eine sogar doppelte Erhöhung. Großartig. Nicht.
In dieser Diskussion um das Fahren in Uniform sollte man vielleicht auch einmal bedenken, dass in Uniform reisende Offiziere und Unteroffiziere sehr schnell zum „Zug-OvD/UvD“ werden können.
Stellen wir uns doch einfach mal vor, ein, im Dienstgrad unter diesen stehender, Soldat bzw. auch eine Gruppe von Soldaten reist ebenfalls in Uniform und benimmt sich nicht „DB-regelkonform“, worauf der Zugbegleiter sich hilfesuchend an den erkennbar Dienstgradhöheren wendet, und um Unterstützung bei der Klärung der Situation bittet.
Zur Aufrechterhaltung der Disziplin (und zum Schutz des Ansehens der Bundeswehr in der Öffentlichkeit) wäre doch dann wohl von diesem Offizier/Unteroffizier zu erwarten, dass er sich gem. § 6 (1) der Vorgesetztenverordnung zum Vorgesetzten erklärt und Befehle gibt.
Ich könnte mir vorstellen, dass nicht alle Reisenden Offiziere/Unteroffiziere auf derartige Situationen erpicht sind….
Müsste besagter Soldat nicht sich und die anderen Soldaten dazu in den Dienst versetzen und darf er das?
Wie sieht das aus, wenn in den Dienst versetzte Soldaten bzw. der versetzende Vorgesetzte den Zug verlassen wollen, müssten etc.?
Zitat: „Wir gehen davon aus und müssen sicherstellen, dass sich die Inanspruchnahme der Vereinbarung für die Soldatinnen und Soldaten in steuerlicher Hinsicht nicht nachteilig auswirkt. “ Zitat Ende
Fakt ist, es ist nicht geklärt, auf Grund reiner Absichtserklärungen wird die Finanzverwaltung nicht tätig.
ich verstehe diese ganze Bedenkenträgerei nicht, kein Wunder, das die Bundeswehr bei ihren Trendwenden kaum vom Fleck kommt, wenn das immer so abgeht.
Die Grundkonzeption ist da, jetzt gilt es, die Ausführungsbestimmungen anzupassen, und zwar sowohl im Reisekostenrecht als auch im Steuerrecht. Im Steuerrecht hat übrigens zum 01.01.2019 schon eine Anpassung stattgefunden. §3 Nr.15 EStG (steuerfreie Einnahmen):
„Steuerfrei sind …15. Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden. 2Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Anspruch nehmen kann. 3Die nach den Sätzen 1 und 2 steuerfreien Leistungen mindern den nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 abziehbaren Betrag;“
Wie @Koffer allerdings richtig vermutet hat, sind die kostenlosen Fahrten dann eben keine Werbungskosten, aber wo kein Aufwand, da keine Kosten. Also hat der Gesetzgeber schon mal vorgebaut. Der Rest wird sich finden und ist mit Sicherheit schon in Bearbeitung.
@ Dipl.-Inf(anterist)
Das gilt aber heute schon, unabhängig davon, ab man „für umme“ oder kostenpflichtig befördert wird.
Im Rechtsunterricht wurde seinerzeit dazu ausgeführt: „Das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit wird erst beschädigt, wenn sich jemand vom Dienstgrad Oberst aufwärts daneben benimmt“.
Wenn es also dumm läuft, bekommt man einen auf den Deckel, wenn man eingreift. Wenn man eingreift, seinen Befehlen aber aufgrund der Umstände keine Geltung verschaffen kann („Wat will er denn?“), dann steht man ebenfalls blöd da. An sich eine lose-lose-Situation, auf die in der Tat niemand erpicht ist. Man ganz davon abgesehen, dass durch ein, sagen wir mal missglücktes Eingreifen der Schaden für das Ansehen wohl noch größer wäre, so nach dem Motto „die Vorgesetzten haben ihre Soldaten nicht im Griff“.
Dipl.-Inf(anterist) sagt: 27.09.2019 um 7:57 Uhr
Uhh. Nun mal nicht gleich den Teufel an die Wand malen und Mythen wieder neu auferstehen lassen, die noch aus Wehrpflichtzeiten stammen, als der Landser mit Bahnberechtigungsausweis und der Dose Bier frustriert vom Kaffeekochen ins Wochenende it dem Zug gependelt ist. Es wurden die „Heldengeschichten“ aus der „Grundi“ laut und ausgiebig bei einer Kippe und Chips und viel Cola-Whisky besprochen, das war regelmäßig zum fremdschämen. Damals wollte man sich durchaus nicht unbedingt als Vorgesetzter zu erkennen geben. Dazu waren (Bummel)Züge teils brechend voll und regelmäßig eine Feldjägerstreife an Bord oder auf dem Bahnsteig.
Diese „Reiseklima“ gibt es nach meiner persönlichen Erfahrung bei der DB inzwischen nicht mehr.
Den „Zug-OvD/UvD“ gibt es auch nicht und dazu „macht“ Sie auch keiner! Und wenn Sie heute in eine Situation geraten in der Sie den § 6 VVO ziehen müssen, dann sollte die K…. bereits mächtig am dampfen sein. Ich denke man hätte seinen Beruf verfehlt, wenn man in solchen Situationen sich in Zivil nicht als kompetenter problemlösender Vorgesetzter ausweisen würde um die notwendigen Maßnahme zu ergreifen.
Mit dem „pöbelnden Biertrinkerhelden“ wird der Sicherheitsdienst der DB auch ohne Sie fertig, denn zu deren Alltagsroutine gehören heute ganz andere Fälle. Die wissen wie es geht. Das Sie dazu genötigt werden dort Hand anzulegen, ist sicher das letzte Mittel der Wahl.
Ich werde meinen Dienstanzug mit einem bequemen Softshell-Blouson und bequemen Schuhen ergänzen, Schirmmütze auf. Rauf aufs Radl und ab zum Bahnhof. Einfach mal ausprobieren.. mich hat man auf Dienstreisen stets respektvoll behandelt und teils interessiert ausgefragt, obwohl ich eigentlich meine Ruhe haben wollte. Vor dem Ex-W12, der heute schon weit über 40 ist im Leben herumtappt und Ihnen mit der immer gleichen Story erzählen will, wie „hart“ es damals war, sind Sie natürlich nicht gefeit. Ebenso nicht vor ganz alten Generation, deren Bruder/Cousin/Onkel immer „Steuermann auf der Bismark“ war. Gehört wohl dazu..
@Dipl.-Inf(anterist:
Könnte sein. Ich bin allerdings jetzt auch nicht gerade erpicht drauf, im V-Fall ggf. mein Leben aufs Spiel setzen zu müssen oder Entscheidungen zu treffen, die möglicherweise Leben kosten. Trotzdem kann das im Rahmen des „treuen Dienens“ durchaus erforderlich werden.
Wie auch der von Ihnen beschriebene Fall. Und auch für den wird man schließlich ausgebildet, auch wenn die WDO und VgV bei manchem Offizier vielleicht nicht mehr so ganz unmittelbar präsent sind. Könnte man ja auch als allgemeinen Auftrag an sich selbst zum Auffrischen der eigenen Kenntnisse und zur Inübunghaltung sehen.
Im Notfall über solche Sachen Bescheid zu wissen hat noch keinem geschadet. Man muss ja nicht gleich zur kompletten Heißdüse mutieren, die den Zug auf der Suche nach potenziellen Befehlsempfängern durchstreift.
Eine Randbermerkung (im Bewusstsein, dass das ziemlich Richtung OT geht): Sitze gerade in einem restlos überfüllten ICE, in dem selbst Reisende mit Reservierung keinen Platz finden (weil die entsprechenden Wagen schlicht nicht eingestellt wurden). Angesichts der politisch geplanten – und sicherlich dringend notwendigen – Reduzierung der Fahrkartenpreise und dann ungefähr zeitgleich der freien Fahrt in Bundeswehruniform frage ich mich natürlich, ob die Deutsche Bahn da bei ihrer Zusage zur Vereinbarung nicht viel mehr versprochen hat als sie wird halten können. Insofern wird das neue Angebot auch von der Seite her eine… sagen wir Herausforderung.
Ich finde das Angebot wirklich gut, solange es sich nicht negativ auswirkt für die, die nicht mit der Bahn fahren können oder wollen (in der Regel eine Kombination aus beidem). Nutzer wäre ich aber wohl nur privat, im Rahmen von Kommandierungen oder nach einer Versetzung. Die Anbindung Wohnort – Liegenschaft dürfte oftmals das größte Hindernis sein, sowohl für Tages- wie auch für Fernpendler, und so ergeht es mir ebenfalls. Meine Alternative zum Auto wäre derzeit eine sehr unzuverlässige Bahnanbindung (phasenweise könnte man sie auch direkt Schienenersatzverkehranbindung nennen) in Kombination mit 20 zügigen Fahrradminuten (2 am Wohnort und 18 am Dienstort). Dann war ich alles in allem deutlich länger unterwegs, als hätte ich mich einfach ins Auto gesetzt. Kommt der Zug später an als gem. Fahrplan, komme ich je nach Verzögerung entweder sowieso zu spät zum Dienst oder konnte es mit einem Zweiradsprint auffangen, hab mir dann aber meine Uniform angeschwitzt.
Interessieren würde mich, wie genau der „Vor- und Nachlauf“ geregelt ist. Kann ich mich dann entsprechend einfach in eine (DB-betriebene) S-Bahn setzen, solange die Strecke irgendwie zwischen einem Fernbahnhof und einer Liegenschaft bzw. der eigenen Wohnung liegt?
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Bahn ihren Teil der Vereinbarung durch Fehlplanung, Verspätung nicht einhält oder eine praktikable Verbindung aus dienstlichen Gründen nicht mehr praktikabel möglich ist?
Bin mal gespannt was das am Ende kosten wird. Gewinnen kann hier nur die DB „Die Deutsche Bahn erhält dabei von der Bundeswehr eine pauschale Vergütung, die regelmäßig evaluiert wird.“ Tickets bei der Bahn sind mE. nur kostenlos, wenn man sie über Gutscheine, Voucher bezahlt. So wird’s vermutlich auch laufen, wenn ich als Bahn die Kontrolle über Strecken und deren Auslastung behalten will. Diese per Voucher bezahlten Tickets werden aber immer zum vollen Fahrpreis angesetzt, dass heißt wo bisher z.B. mit einem Flexticket bezahlt wurde bekommt die Bahn dann von der Bundeswehr den vollen Preis erstattet. Losgelöst vom Travelmanagement erfasst ja dann auch keiner die tatsächlich getätigten Fahrten und Preise, außer die Bahn selbst. Die könnten sogar noch was draufschlagen und keiner würde es merken. :-) Dann ist der große Topf schneller leer, als geplant.
Angesichts der vollen Züge kann ich mir nicht vorstellen, dass ich aus dem Zug geworfen werde, wenn ich keine Uniform trage. Dem unter Zeitdruck stehenden Kontrolleur interessiert, nur ob ich einen gültigen Fahrschein vorzeigen kann oder nicht.
@ThoDan sagt:27.09.2019 um 12:03 Uhr
„Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Bahn ihren Teil der Vereinbarung durch Fehlplanung, Verspätung nicht einhält oder eine praktikable Verbindung aus dienstlichen Gründen nicht mehr praktikabel möglich ist?“
Ihre Frage ist kryptisch. Was möchten Sie denn wissen? Das ist ein zusätzliches Angebot des Dienstherrn, das der Soldat annehmen kann, aber nicht muss. Es lässt sich daraus auch kein alternativer Beförderungsanspruch herleiten oder ein Ersatz in Geld. Und die Bahn, ja, wie funktioniert es denn bei den „normal“ Reisenden? Wieso soll das dann jetzt anders sein? Außer das Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises haben, weil Sie keinen bezahlt haben.
@Andy sagt: 27.09.2019 um 12:30 Uhr
Schauen Sie doch einfach mal, wie es bei der Bundespolizei oder den Landespolizeien funktioniert und dann haben Sie die Lösung für Ihr nicht vorhandenes Problem.
Man kann diesen Vorstoß eben gut oder blöd finden, aber Antworten auf konstruierte Fragen zu nicht vorhandenen Problemen zu geben, ist destruktive Pseudo-Bedenkenträgerei, hilft keinem und verstellt den Blick auf das Wesentliche.
@Pio-Fritz
Genau das wollte ich wissen, denn ein Soldat ist bei Annahme auch darauf angewiesen.
Rückerstattung des Fahrpreises?
Da ginge es bei mir um Alternative Transportmittel, Schadenersatz für die Verspätung usw.
@Pio-Fritz
ja die Lösung wäre schön, bei der Bundespolizei oder den Landespolizeien läuft es ja auch anders. Die steigen ein mit Uniform/Dienstausweis und gut ist. Die Angehörigen der Bundeswehr sollen jedoch „über ein Buchungsportal aus verschiedensten Zugverbindungen frei wählen und mit einer digitalen Zugangsberechtigung ein Ticket lösen“ Ein feiner Unterschied, bei dem sich mir die Frage stellte, wie das ganze hinterher abgerechnet wird. Das sollte in dieser Diskussion erlaubt sein.
Schön wenn hier berechtigte Bedenken als „pseudo“ „Schlechtreden“ und am besten hat mir gefallen Schreibtisch-BS abgetan werden.
Hat mal einer mit einem aus dem Bereich MilSich geredet und den gefragt ob es ratsam ist in Berlin/Hamburg/Frankfurt in Uniform rumzulaufen?
Falls die Herren es vergessen haben in Deutschland existiert eine latente Bedrohung durch islamistische, linken, und rechte Straftäter…wobei die letzteren eher die geringste Bedrohung für Uniformierte sein sollten, aber es gibt gute Gründe warum z.B. im Großraum London empfohlen wird ohne Uniform unterwegs zu sein. Aber wir sind ja kein Ziel für Islamisten denn wir haben ja nicht direkt gegen den IS gekämpft und deshalb gilt die Drohung gegen ALLE Feinde des IS für uns nicht.*facepalm*
Wer hier von Feigheit redet der darf gerne seinen Mut beweisen und in Marzahn oder an der roten Flora in Uniform flanieren gehen.
Ich schaue mal pessimistisch wie ich bin in die Glaskugel….nach den ersten 5 zusammengeschlagenen Soldaten wird es eine Änderung geben das für die kostenfreien Fahrten der Truppenausweis ausreichend ist um nachzuweisen das man Soldat ist.
Und des weiteren wage ich deutlich zu bezweifeln das sich auch nur ein Mensch mehr bei der BW bewirbt weil er einen Soldaten im Zug gesehen hat.
Es bleibt dabei eine Lösung für ein Problem welches nicht existiert hat und noch immer das Potenzial etwas zu verschlimmbessern. Und als Staatsbürger in Uniform und Einsatz-BS nehme ich mir raus das anzumerken!
Ich fahre viel mit der Bahn, oft auch in Uniform. Weder von Würzburg nach Hamburg noch zuvor von Würzburg nach Berlin hatte ich je Probleme. Keine Beleidigungen o.Ä.. Sollte das Angebot des kostenlosen Bahnfahrens Realität werden, werde ich es dankbar nutzen. Und wer nicht will, der kann es ja bleiben lassen.
@IstEgal
Ein generelles Uniformtrageverbot gibt es im Inland nicht, zivile Kleidung wurde aber anläßlich des G20 Gipfels in HH empfohlen. Im Ausland gilt z.B. für Frankreich ein grundsätzliches Uniformtrageverbot im zivilen Umfeld, alle Hinweise auf den Soldatenstatus sind unbedingt zu vermeiden. Die FRA Armee hat übrigens schon zum Großteil auf zivile Fahrzeugkennzeichen umgestellt, und natürlich sind die Fahrzeuge auch nicht beschriftet.
Ich erinnere an folgende Tat:
https://www.lepoint.fr/societe/montauban-deux-militaires-tues-par-balle-15-03-2012-1441633_23.php
@ IstEgal:
Entschuldigen Sie den persönlichen Einwurf, aber Ihr posting erscheint mir als Paradebeispiel für einen Oberbedenkenträger, von denn unsere Armee durchsetzt ist.
Der Soldat ist immer noch frei darin das Angebot anzunehmen. Wenn er meint an der roten Flora wohnen zu müssen und es ihm dort zu „gefährlich“ ist in Uniform herumzulaufen, wird er das Angebot vielleicht nicht annehmen. Es gibt also gar kein Problem.
Insgesamt ist es doch absolut begrüßenswert, wenn mehr Uniformen im Straßenbild zu sehen sind und natürlich wird es dann ein paar Zwischenfälle mit linksextremen Mitbürgern mehr geben – dafür vermutlich weniger Autounfälle. Ich würde sagen das gehört zum Lebensrisiko dazu und sehe nicht, wo jetzt das Problem ist. Einfach mal machen, das wird schon klappen und selbst am Berliner und Hamburger Hauptbahnhof werden sich die Menschen an mehr Uniformen gewöhnen.
@Pio-Fritz sagt: 27.09.2019 um 13:47 Uhr
„Man kann diesen Vorstoß eben gut oder blöd finden, aber Antworten auf konstruierte Fragen zu nicht vorhandenen Problemen zu geben, ist destruktive Pseudo-Bedenkenträgerei, hilft keinem und verstellt den Blick auf das Wesentliche.“
+1
Hier werden teilweise Probleme herbeikonstrukiert, die gar keine sind. Forderungen gestellt, die angesichts des großzügigen Angebotes des Dienstherren reichlich undankbar wirken. Szenare herangezogen, die nur sehr wenige (wenn überhaupt) betreffen.
Ich persönlich finde es klasse, dass ein weiterer Baustein zur Attraktivitätssteigerung geschaffen wurde :)
@IstEgal sagt: 27.09.2019 um 16:00 Uhr
„Hat mal einer mit einem aus dem Bereich MilSich geredet und den gefragt ob es ratsam ist in Berlin/Hamburg/Frankfurt in Uniform rumzulaufen?“
Ich mache das regelmäßig Berlin und habe es auch schon regelmäßig in Hamburg gemacht. Und in Köln. Und in Hannover. und und und.
Problem? In über 20 Jahren Dienst weniger als eine Handvoll und das waren nur kleinere Pöbelei. Handgreiflichkeiten oder ähnliches? Fehlanzeige!
@IstEgal:
„in Deutschland existiert eine latente Bedrohung durch islamistische, linken, und rechte Straftäter…wobei die letzteren eher die geringste Bedrohung für Uniformierte sein sollten, aber es gibt gute Gründe warum z.B. im Großraum London empfohlen wird ohne Uniform unterwegs zu sein.“
Die geringste Bedrohung aber wohl nur, wenn man blond und blauäugig ist. Haben Sie den letzten öffentlich gewordenen Vorfall vergessen?
„Und des weiteren wage ich deutlich zu bezweifeln das sich auch nur ein Mensch mehr bei der BW bewirbt weil er einen Soldaten im Zug gesehen hat.“
Genausowenig wird auch nur ein einziger BigMac mehr gekauft, weil in Meppen an einer Plakatwand eine generische McDonalds-Werbung hängt. Allerdings werden eine Menge BigMacs mehr gekauft, weil überall in Deutschland, u.a. an einer Plakatwand in Meppen, generische McDonalds-Werbung hängt. Wie stark der Werbeeffekt durch bloße Präsenz in der Öffentlichkeit ist, sei mal dahingestellt, aber wäre er bei null, würden Unternehmen mit hochbezahlten, klugen Köpfen nicht soviel Geld dafür ausgeben.
Nun ist der Kauf eines Burgers natürlich nicht mit der Entscheidung für den Dienst an der Waffe vergleichbar, dennoch ist das zugrundeliegende Prinzip, auf das die Bundeswehr damit abzielt, das gleiche: sich im Bewusstsein der Leute verankern.
Wie T.W. so schön kommentiert: Die Probleme könnten von ganz anderer Seite (Angebot, Kapazität) her kommen.
Beispiel?
Haustür in der Zivilisation bis Bürotür am Ende der Welt: 130 km
Fahrzeit Kfz Montagmorgen im Sommer: 1,5 bis 2 h
im Winter: 2+/2++ Stunden, je nach Räumdienst.
Fahrzeit DB Montagmorgen: keine Chance bis zum Dienstbeginn da zu sein.
Fahrzeit DB Sonntag: 5h. Späteste Abfahrtsmöglichkeit 14:30 Uhr, sonst verbringst Du die Nacht irgendwo in der Pampa auf einem einsamen Bahnsteig.
Bedarf an kostenfreien Bahnfahrten: Keiner.
@WarAuchDabei sagt: 28.09.2019 um 12:16 Uhr
„Fahrzeit DB Montagmorgen: keine Chance bis zum Dienstbeginn da zu sein.“
Verstehe das Argument jetzt nicht. Wenn die Verbindung zu schlecht ist, dann fährt man halt nicht mit der Bahn sondern mit dem Auto. Das macht der Betreffende ja jetzt auch.
Das neue Angebot hat doch gar nicht den Anspruch jeden Soldaten zukünftig kostenfrei zum Dienst zu bringen.
Was sich in Zukunft vermutlich noch ändern (und verbessern) wird, ist die Einbindung der Privatbahnen und Verkehrsverbundes in das Angebot.
So kommt der Pendler Richtung Wilhelshaven wie @T.W. ja richtig anmerkt derzeit kostenfrei „nur“ bis Oldenburg und muss für die letzten Kilometer im Nachlauf per NordWestBahn (noch) zahlen.
Aber hier liegt das Argument überwiegend auf Seiten der Soldaten, denn die meisten Privatbahnen WOLLEN ja einen Teil vom Kuchen abhaben :) Entsprechende Aussagen hat ja bereits ein Sprecher deren Dachverband unmittelbar nach dem Abkommen zwischen Bw und DB getroffen.
Ausgenommnen bleiben dann zukünftig vermutlich nur noch einige wenige Vekehrsverbünde, die entweder aus politischen Gründen oder aus ökonomischen Gründen kein Interesse an einem Vereinbarung mit der Bahn haben. Beides lässt sich mit genügend politisch-öffentlichem Druck mittelfristig vermutlich auch lösen…
Ausgenommen natürlich der ausschließliche Nahverkehr (Bus, U-Bahn etc.), der wird ja weiterhin kostenpflichtig bleiben.
Aber etwas anderes ist ja auch nie angekündigt worden. Von daher kann man hier einmal sagen: Versprochen – geliefert!
Danke Dienstherr!
Andy sagt:
27.09.2019 um 15:27 Uhr
[…]sich mir die Frage stellte, wie das ganze hinterher abgerechnet wird.[/…] Ob grosszügig darauf zu verzichten nicht die einfachste Möglichkeit?
Mir kommt bei all den Pros und Contras hier ein Aspekt viel zu kurz, den ich für viel bemerkenswerter halte: Die Tatsache, dass die erste Reaktion der meisten Soldaten nicht Freude, sondern Besorgnis war. Was auch immer aus dem BMVg kommt, es wird erst einmal als Danaergeschenk betrachtet. Nichts verleiht dem Vertrauensverlust der Soldaten so sehr Ausdruck wie diese Kleinigkeit.
@ T.W.
Schon die Bundesbahn hatte seinerzeit kein Interesse daran, dass Soldaten die Züge überfüllen. Daher gab es dann ICs, die zwar für jedermann nutzbar waren, jedoch de facto nur von Soldaten genutzt wurden. Vllt auch wegen der schillernden Destinationen wie Munster/Örtze. Mal schauen, ob es wieder zu ähnlichen Erscheinungen kommen wird.
Ansonsten kippe auch ich gern Wasser in den Wein: Kameraden aus dem Dunstkreis Berlin/Köln/Leipzig und Co., also „Berlin-Mitte“, wie es Herr Kretschmer sagen würde, werden von dem Angebot sicherlich Gebrauch machen. An der Basis, in illustren Standorten wie Augustdorf, Stetten akM, oder sogar Strausberg (bei Berlin, ha ha) wird man es sich zwei Mal überlegen. Man darf gespannt sein. Und daran, dass es das BMI zulässt, dass es zwei Systeme/Geschwindigkeit im Beamtenrecht gibt, glaube ich erst, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist…
@Edgar Lefgrün sagt: 28.09.2019 um 18:14 Uhr
„Ob grosszügig darauf zu verzichten nicht die einfachste Möglichkeit?“
Warum? Die DB ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen. Hier komplett und dauerhaft auf Einnahmen zu verzichten könnte schwer zu begründen sein.
Die aktuelle Regelung ist doch gut. Für das erste Jahr bekommt die DB einen pauschalen Betrag vom BMVg (4 Mio, wenn ich mich richtig erinnere) und durch das Buchungsportal kann die Bahn nach einem Jahr eine Jahresbilanz ziehen und den Betrag bei Bedarf justieren.
@Hans Dampf sagt: 28.09.2019 um 22:53 Uhr
„An der Basis, in illustren Standorten wie Augustdorf, Stetten akM“
Da bin ich bereit gegen zu wetten. Gerade dort gibt es viele Pendler mittlerer und niedriger Dienstgrade, die dieses Angebot gerne annehmen werden. Und außerdem wage ich auch mal die Behauptung, dass gerade an diesen StO noch viele sind, die gerne und stolz Uniform in der Öffentlichkeit tragen!
„Und daran, dass es das BMI zulässt, dass es zwei Systeme/Geschwindigkeit im Beamtenrecht gibt, glaube ich erst, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist…“
Ich verstehe die Diskussion hier langsam wirklich nicht mehr. Immer wenn man einen Bedenkenträger widerlegt hat (generelle Steuerpflichtigkeit mal Beispiel s.o.), kommt ein neues…
Das BMI und das BGBl haben damit gar nichts zu tun, denn es ist ja keine Gesetzesänderung, sondern eine privatrechtlicher Vertrag zwischen BMVg und DB.
Zudem gilt eine ähnliche Regelung für die uniformierten Beamten des BMI ja auch (wenn allerdings auch mit anderer Zielrichtung und auf anderer Grundlage), so dass hier kein Neidkomplex entstehen wird.
@Andy sagt:27.09.2019 um 15:27 Uhr
„Die Angehörigen der Bundeswehr sollen jedoch „über ein Buchungsportal aus verschiedensten Zugverbindungen frei wählen und mit einer digitalen Zugangsberechtigung ein Ticket lösen“ Ein feiner Unterschied, bei dem sich mir die Frage stellte, wie das ganze hinterher abgerechnet wird. Das sollte in dieser Diskussion erlaubt sein.“
Na, das ist doch nahezu perfekt. Dann sind ja sogar Daten bis auf die Einzelfahrtebene vorhanden, die man für eine Abrechnung nutzen kann.
Aber mal ganz ehrlich, ob die Bw 5 Millionen Euro im Jahr pauschal bezahlt oder 4.987.432 Euro ganz genau, ist jetzt nicht das entscheidende Kriterium für so eine Maßnahme.
Das das bei den Einöd-Standorten nicht funktioniert, ja, das war eigentlich schon immer so. Das liegt aber an dem oftmals politisch motiviertem Standortkonzept der Bw, da wäre der Hebel anzusetzen.
Bei Reisen zu Kommandierungen befürchte ich auch, dass man den Vergleichspreis Bahn erhält, also nichts. Man kann ja sein Gepäck vorher aufgeben ^^. Bei Trennungsgeld, egal ob 3 oder 6 ist das eindeutig meine Freizeit, da muss ich ja nicht Uniform tragen und aufgrund der attraktiven Innenstadtlagen ja auch selten werktäglich mit der Bahn darstellbar.
Beim FA, der Vorteil eines Portals mit Buchung ist ja, dass ich die Nichtnutzung ja nachweisen kann. Sollte ich tatsächlich mal nach Köln oder Frankfurt mit dem Zug fahren, sind das Privatfahrten. Den Frankfurter Zoo oder die Kölner Altstadt kann man im Dienstanzug besuchen, muss man aber nicht 😎. Aber wenn es so einen Fall gibt, ist es ja legitim, dies als geldwerten Vorteil zu versteuern, billiger als das Ticket.
@0300-Infantrie sagt: 29.09.2019 um 15:02 Uhr
Wenn Sie etwas nicht mögen, ist das ja ok. Aber Ihre weiteren Ausführungen sind schlicht falsch, sie werden auch durch Wiederholung nicht wahrer. Es gibt keinen geldwerten Vorteil, weil es so im Steuergesetz steht, siehe meinen Post vom 27.09.. Und beim Trennungsgeld können Sie es nicht wissen, weil es keine Ausführungsbestimmungen gibt.
Es ist bestimmt nicht alles toll beim Dienstherrn, aber Sie haben sich den Job ausgesucht, warum auch immer. Zu einem fairen Umgang miteinander (Soldat Dienstherr und umgekehrt) gehört auch, sich alles anzuschauen und nicht gleich zu jaulen. Wobei man noch gar nicht weiß, worüber man sich beklagen soll.
Dann braucht man sich auch nicht zu wundern, warum die „Basis“ nicht gehört wird, wenn das immer so abgeht…
Und wir stimmen alle ein: „Mimimiii…“ etwas höher, bitte./sarc
@0300-Infantrie sagt: 29.09.2019 um 15:02 Uhr
„Bei Reisen zu Kommandierungen befürchte ich auch, dass man den Vergleichspreis Bahn erhält, also nichts.“
Das hatten wir doch schon! Hierzu die Aussage des BMVg:
„Die Vereinbarung führt zu keinen Veränderungen bei der Buchung, Durchführung und Abrechnung von dienstlich veranlassten Reisen in Anwendung des Bundesreisekostengesetzes. Die Wahlfreiheit des Reisemittels wird auch bei Dienstreisen mit der Bahn nicht berührt.“