Von der Leyen schickt General mit Zeitbegrenzung auf NATO-Posten
Der frühere Abteilungsleiter Planung im Verteidigungsministerium, Generalleutnant Erhard Bühler, soll zwar demnächst wie vorgesehen den Posten des Befehlshabers im NATO Joint Forces Command Brunssum antreten – allerdings nicht für eine volle Amtszeit. Nach Erreichen der regulären Altersgrenze Ende März kommenden Jahres soll er diesen Posten an Jörg Vollmer übergeben, den derzeitigen Heeresinspekteur. Die Entscheidung ist offensichtlich eine Reaktion von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen auf Bühlers öffentliche Wahrnehmung im Zusammenhang mit umstrittenen Beraterverträgen und dem Umgang mit der Kostenexplosion beim Segelschulschiff Gorch Fock.
Ein entsprechender Bericht von Spiegel Online wurde am (heutigen) Dienstag im Wesentlichen vom Verteidigungsministerium bestätigt. Mit der angekündigten Befristung und der Benennung eines Nachfolgers bereits zu Bühlers Amtsantritt macht die Ministerin deutlich, dass sie nicht vorbehaltlos hinter dieser Versetzung steht. Sie geht allerdings nicht so weit, die Beförderung auf den NATO-Kommandoposten zurückzuziehen. Das Kommando dieser Dienststelle der Allianz wird im Wechsel von einem deutschen und einem italienischen Vier-Sterne-General besetzt; der derzeitige Amtsinhaber, der italienische General Riccardo Marchio, hatte eigentlich bereits im Februar an Bühler abgeben sollen.
Bühlers Amtsantritt hatte sich verzögert, weil er als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den umstrittenen Beraterverträgen im Verteidigungsministerium benannt ist. Vor allem die Verbindung von Timo Nötzel von der Beratungsfirma Accenture, der vor seiner Beratertätigkeit auch in Ministerium und Bundeswehr tätig war, und dem damaligen Abteilungsleiter Bühler steht für die Opposition mit im Fokus der Untersuchungen.
Da sich der Generalleutnant und der Accenture-Mitarbeiter seit langer Zeit kennen und zudem der Generalleutnant Pate von Nötzels Kindern ist, wurde von einigen Parlamentariern die Beauftragung von Nötzel und seiner Firma als Teil eines Kenn-Verhältnisses und Buddy-Systems eingeordnet. Bühler verwies allerdings, auch bei Anhörungen im Verteidigungsausschuss, solche Vorwürfe zurück, zumal er die fraglichen Aufträge selbst als Abteilungsleiter nie eigenständig habe vergeben können. Im Ausschuss hatten Mitarbeiter des Rechnungshofes ausgesagt, sie hätten keine Hinweise erkennen können, dass solche Kenn-Verhältnisse für die Auftragsvergabe ausschlaggebend gewesen seien.
Zudem geriet der frühere Abteilungsleiter wegen der Entscheidungen über die immer teurere Sanierung der Gorch Fock in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Erst am Vortag hatte das Ministerium in einem Bericht an den Bundestag Mängel bei den Entscheidungsvorlagen für die Ministerin eingeräumt; dabei wurde auch Bühler als Abteilungsleiter genannt.
Formal ändert sich mit der Versetzung Bühlers nach Brunssum für ihn nichts; allerdings wäre unter anderen Umständen seine Amtszeit auf dem NATO-Posten vermutlich über die reguläre Altersgrenze hinaus verlängert worden. Unklar ist bislang, ob die von Spiegel Online berichtete nur temporäre Beförderung zum General tatsächlich beabsichtigt und rechtlich möglich ist. Nach Informationen aus Bundeswehrkreisen hat Bühler mit der Versetzung einen Anspruch auf diesen Rang.
Nachtrag 10. April: Zur Ergänzung die komplette Meldung dazu auf der Webseite der Bundeswehr, Rubrik Aus der Truppe:
Generalleutnant Bühler übernimmt NATO-Kommando in Brunssum
Berlin, 10.04.2019.
Generalleutnant Erhard Bühler wird seine vorgesehene Verwendung als Befehlshaber des Joint Force Commando Brunssum in den Niederlanden demnächst antreten. Bühler löst den italienischen General Riccardo Marchiò ab, der das Kommando seit Februar 2018 innehatte.
Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt damit die mit der NATO und Italien vereinbarte abwechselnde Wahrnehmung des Kommandos. Es ist vorgesehen, dass Generalleutnant Jörg Vollmer ihm im nächsten Frühjahr nachfolgen wird. Vollmer ist derzeit Inspekteur des Heeres. Das Joint Force Command Brunssum ist eines der beiden operativen NATO-Kommandos in Europa, das zweite hat seinen Sitz in Neapel.
Und als pdf-Datei:
Generalleutnant Bühler übernimmt NATO-Kommando in Brunssum
(Archivbild: Bühler, l., beim Besuch der NATO-Übung Trident Juncture in Norwegen am 28.10.2018 – Lars Koch/Bundeswehr)
Den vierten Stern wieder abgenommen zu bekommen wäre für mich schlimmer als eine Nicht-Beförderung.
Das ist mies, für NATO, denn was kann er in sechs Monaten bewirken, braucht nicht mal komplett auszupacken.
Das ist mies für den Mann, mit welcher Reputation kann er sich in Brunssum einbringen?
Das ist richtig mies für das Ministerium, denn es wird deutlich, welchen Minderwert die IBuK der NATO-Verwendung beimisst, wenn „mal eben so“ ein nicht mehr Gelittener abgeschoben wird.
Gen Bühler sollte kommentarlos seinen Abschied nehmen, hätte Stil.
„Temporary“ auf NATO DP geht immer, ist standard.
Er wird rechtzeitig zurückgeholt, bekäme seinen Ausgangsrang und die Zurruhesetzung.
[Nach meiner Rechnung ist Mai 2019 bis März 2020 elf Monate und nicht sechs. Auch sonst viel Spekulation. „Abschiebung“ auf einen höherwertigen Posten, mit seit Monaten angekündigter Versetzung? In diesem Stil wird hier nicht weiter debattiert. Jedem seine Meinung, aber die Fakten sollten schon noch stimmen. T.W.]
Ganz trauriger Sketch.
Auf den offiziellen Sprech des Ministeriums bin ich heute/morgen gespannt.
Wenn ich meinen Sohn bei McKinsey hätte, würde ich jetzt aber auch ganz schnell meine Köfferchen packen.
Ganz an der Spitze ist nun auch Handlungsbedarf erkannt und geboten.
Auf das Geburtsdatum von General Vollmer blickend erkenne ich wohl eine weitere Ausnahmegenehmigung / Verlängerung.
@Thomas Melber
Unter welchen Umständen wäre eine Rückstufung/temporäre Beförderung denn eine akzeptable Vorgehensweise?
Eine „politische“ Lösung! Genau so, wie man das landläufig versteht.
Und ein weiteres „tolles“ Zeichen DEUs an die Allianz …
Komische Personalentscheidung.
Wie @Closius schon im aktuellen Gorch-Fock-Thread schrieb, kaum nachvollziehbar. Entweder ist Gen Bühler unschuldig, dann kann er regulär befördert werden und nicht nur temporär. Oder er ist schuldig und damit nicht mehr tragbar, dann bleibt nur die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand.
So hat das doch Geschmäckle. Und zwar nach Vier-Sterner 2.Klasse und irgendwie auch nach Schweigebonus.
@ThoDan
Für mich würde ich die Beförderung wohl ausschlagen, da sie nicht dauerhaft ist – das ist dann ja zur Verabschiedung eine „Degradierung“.
Es ist nicht unüblich, Generalen einen Temporary Rank zu geben, wenn Sie (außer der Reihe) insbesondere in integrierten Verwendungen auf höherwertigen Dienstposten verwendet werden, aber dafür noch nicht anstehen etc.
Das was jetzt mit GenLt Bühler stattfindet, ist aber durch Schamesröte nicht mehr zu verbergen: Er war für den Vier-Sterne-General Posten in Brunssum ausgewählt, seitens der Bundesrepublik bereits dem Bündnis annonciert und nun soll er weder die volle Zeit noch mit einer richtigen Beförderung dorthin gehen? Das ist Demontage von höchster Stelle.
Da ein Soldat nicht zurücktreten, sondern nur kündigen kann (mit allen finanziellen Folgen), bietet § 50 Soldatengesetz und sein einschlägiger Kommentar die Zurruhesetzung ohne Angabe von Gründen als Chance, der Ministerin, vor allem aber dem General diese Peinlichkeit einer Versetzung auf Abruf zu ersparen. Ich würde der Ministerin schreiben, dass ich gerne jüngeren Platz machen wollte. Dann könnte sie mich vorzeitig Zurruhesetzen – und nicht nur das.
Leider kann man nicht der Ministerin sagen, dass die Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist – auch das ist eine Möglichkeit zur Anwendung von § 50, aber nur anders herum. (Faktisch aber ist das wohl bei nicht wenigen in der Bw so.)
@TW: Morgen ist Bundespressekonferenz, oder? Haben Sie dazu Fragen?
Wie oben geschrieben, ist die Sache mit dem Temporary Rank noch unklar. Wer da SpOn mehr glaubt als mir, möge das dort in den Kommentaren zum Ausdruck bringen.
(Ob ich es morgen in die BPK schaffe, ist aus persönlichen Gründen fraglich)
Er geht doch Im März nächsten Jahres in den Ruhestand, und zwar als Viersterner. Das ist doch kein Tmeporary Rank, und der behält den 4 Stern?
Das ist m.E. eines Rechtsstaats unwürdig.
Wenn ein mögliches Fehlverhalten oder sogar eine Straftat vorliegt, darf man dann nicht erwarten, dass rechtsstaatlich ermittelt wird und diese Person, falls sich die Vorwürfe erhärten, schlimmstenfalls rausgeworfen wird?
Stattdessen wird man zeitweilig „hochgeworfen“. So bitte nicht!
Da GenLt Bühler im März 2020 in Pension gehen soll, wirkt sich die Beförderung zum 4-Sterne General eh nicht auf das Ruhegehalt aus (BeamtVG §5 (5).
Daher wäre a.m.S ein „Temporary Rank“ sinnfrei . . . . .
@Thomas Melber
AFAIK sind in der US Army im Bürgerkrieg und WWI Offiziere befördert und danach wieder zurückgestuft worden(bzw, im Bürgerkrieg gab es da Rang in der regular Army und bei den Freiwilligen)IIRC u.a. Eisenhower , in WWII wurde Infantrie durch Rückwärtige Dienste verstärkt und da deren Unteroffiziere nicht als qualifiziert genug fürs Gefecht galten , wurden diese im Rang zurückgestuft
Nun ja, der Gen Bühler hat ja nun schon seit einiger Zeit einen Rechtsanspruch auf den 4. Stern, denn er war ja der deutsche Kandidat für den CEUMC, den sich dann sehr kurzfristig die Franzosen geangelt haben.Nun löst man diesen Rechtsanspruch eben mit dem Posten in Brunssum ein. Das geht natürlich haushaltstechnisch über eine zeitlich befristete Höherdotierung.Und ebenfalls möglich ist die Zuruhesetzung als 4-Sterner, allerdings „nur“ mit den Ruhegehaltsbezügen eines 3-Sterners – ich denke einmal, dass das auch so kommen wird.
@Klaus-Peter Kaikowsky | 09. April 2019 – 16:04
Temporary rank geht zwar auf NATO Ebene in der Ta5, aber DEU schickt üblicherweise auf herausgehobene DP nur Kandidaten, die auch danach regulär befördert werden können. Wo immer möglich.
Bei solchen Spitzen-DP habe ich von Sonettes sogar noch nie gehört.
Deswegen glaube ich hier @T.W Quellen ehrlich gesagt mehr als denen von SPON.
Unabhängig davon ist die ganze Aktion aber trotzdem unwürdig. Ich bin fast geneigt zu sagen eine Schande für die Bw und für DEU.
Ich bin wahrhaft kein Freund des Herren Generals, aber so geht man einfach nicht mit einem verdientem Staatsdiener um.
Und auch nicht mit der Allianz.
@Fuddel | 09. April 2019 – 17:18
Geld nicht alles! Ein Dienstgrad trägt seinen Wert bis zu einem gewissen (!) Grad in sich selbst.
Besonders pikant (für das / die BMVg) ist imho, dass dieses „Spielchen“ gegenüber der NATO mit GenLt Bühler bereits zum zweiten Mal getrieben wird.
Auch als Kommandeur des Joint Warfare Center in Stavanger, NOR, wurde er vorzeitig abberufen, um den Posten als Abteilungsleiter P im BMVg zu übernehmen.
Personalpolitisch national vielleicht ganz smart, weil so zwei Offiziere in den Genuss herausgehobener integrierter Verwendungen kommen. Gegenüber der NATO halte ich es aber für respektlos. Und ich bin mir nicht sicher, ob die gebotenen einfühlsamen Gespräche mit den Betroffenen (und ihren Familien) geführt wurden.
(Anmerkung am Rande: Wer einmal ins Ausland versetzt wurde weiß, mit welchem bürokratischen Aufwand man dabei zu kämpfen hat – und welche Kosten dabei entstehen. Dass diese nunmehr doppelt anfallen (Hin- und Rückumzug für zwei Offiziere), ist für mich als Steuerzahler auch nur schwer nachzuvollziehen.)
Nicht Fisch und nicht Fleisch … Eine Tofu-Lösung, die je nach Würzung einen anderen Geschmack erhält. Damit mag UvdL (binnen-)diplomatisch ganz vorne mit dabei sein. Außerhalb „interessierter Kreise“ ist die Wirkung jedoch fatal. Sei es in der Truppe, weil ein General ohne offizielle Verurteilung/Begründung abgewascht wird oder sei es bei der NATO, für die wir in solchen Zeiten gerade noch eine ‚lame duck‘ übrig haben. Wenn dieser Stil Vorbild für die Führungsstärke innerhalb der Truppe sein soll, kann man ja schonmal beim Auswärtigen Amt interne Schulungen anfragen: von der feinfühligen Interpretation von Befehlen bis zur Protestnoten-Eskalation bei feindlichem Beschuss.
…und da dachte man, aus der Causa „Verfassungsschutzpräsident H-G Maaßen“ sei gelernt worden…
Lt. SpOn soll GenLt Mais dann als InspH auf GenLt Vollmer folgen… Dieser ist allerdings ab Mai diesen Jahres als COM des 1. D/NL-Corps in Münstwr avisiert. Somit scheint der Spekulation um den NMAchfolgwer in Münster weiter Raum gegeben zu werden. Man mag gespannt sein, wer dann in Münster übernimmt.
Über wen reden wir?
Über unseren zur Zeit besten General, mit hoher internationaler Reputation und dazu erstklassig vernetzt.
Über einen echten Truppenführer ( der auch im Einsatz von Vorne geführt hat…), einen alten Soldaten für den der Begriff „Kameradschaft“ keine Hausnummer ist.
Er interessiert sich für seine unterstellten Soldaten und das Interesse ist echt, er schiebt keine „Verwaltungsmasse Soldat“ vor sich her.
Sein Leitbild ist der „Alte Fritz“, muß ich hier noch mehr erklären?
Fakt ist: er übernimmt als Commander JFCBS die Verantwortung über ein paar hunderttausend Soldaten in der NATO (egal erstmal, für wie lange…), von diesem Kommando träumen 99,99 % der Berufsoffiziere vergebens (da sie nicht gut genug sind…)
BTW, bevor mir hier einer Voreingenommenheit und/oder „Nibelungentreue“ vorwirft: ich gehöre nicht zum militärischen Establishment und habe mir meine Meinung aufgrund meiner Lebens- und Berufserfahrung gebildet.
Ich bin kein Arm-chair-warrior der hier eine Bewertung auf Distanz von sich gibt.
Ich sehe mich umfassend bestätigt: unwürdig, respektlos dieser stillose Vorgang nach innen – und verbunden mit katastrophaler Außenwirkung.
Aber allenthalben mit großer Lippe in Sachen Bedeutung des Bündnisses daherkommen.
@Koffer
„die auch danach regulär befördert werden können“. Ja, natürlich, umso fragwürdiger diese Personalentscheidung.
im Nachklapp:
eine persönliche Meinung von mir: GenLt Vollmer ist (als „zweitbester Mann“….) für diesen Posten nur bedingt geeignet da ihm die internationale Erfahrung (und das hat nichts mit Einsatzefahrung zu tun…) fehlt.
Bei der NATO ticken die Uhren etwas anders, man verlässt sich nicht nur auf die offiziellen CV’s….da gibt es Möglichkeiten genug…. :)
Da ich auch Wähler und Bürger bin (und mit meinen Steuern auch zum EP 14 beitrage):
StS Zimmer sollte sofort gefeuert werden und die BM’in sollte endlich einmal politische Verantwortung übernehmen und zurücktreten
Cosmo, Truppenführer? Von vorne geführt? Im Kosovo? Naja, da sei Ihnen die singuläre Meinung gegönnt. Ich habe ihn als abgehoben und selbstzentriert erlebt… dass der vom abschiebeposten in Stavanger zurückgeholt wurde, rächt sich ja nun.
@cosmo | 09. April 2019 – 20:05
„ich gehöre nicht zum militärischen Establishment und habe mir meine Meinung aufgrund meiner Lebens- und Berufserfahrung gebildet“
Was darf man sich unter militärischem Establishment vorstellen wie bilden sich Ihrer Meinung nach andere Kameraden ihre Meinung über Vorgesetzte denn durch Lebens- und Berufserfahrung?
@Klabautermann: Ich habe Zweifel an der Behauptung von Spiegel online, daß GL Bühler zuerst zum Viersternegeneral ernannt werden soll und dann wieder runtergestuft werden soll bzw. nur das Ruhegehalt eines Dreisternegenerals bekommen soll.
Denn § 26 Soldatengesetz bestimmt, daß ein Dienstrang nur durch Gesetz oder Urteil verloren gehen kann. Ich sehe keine Vorschrift im Soldatengesetz, die eine nur temporäre Beförderung erlaubt.
Wenn sie ein solches Gesetz kennen, dann bitte teilen sie uns das Gesetz mit oder kennen sie einen Präzedenzfall?
@Closius | 09. April 2019 – 21:31
Temporäre Dienstgrade Ansicht sind nichts ungewöhnliches. Rechtsberater bekommen solche Dienstgrade häufig für einen Einsatz bevor ein er dann irgendwann dauerhaft vergeben Word.
Oder der OLt DGrad, den es auf der Wehrübung für zivile Führungskräfte gibt, wird auch nur auf eine Woche beschränkt zuerkannt.
Oder, oder, oder..
Der Fakt ist nichts ungewöhnliches. Nur die konkrete Situation gibt das nicht her.
Deswegen wird es vermutlich in der Tat auf die Lösung von @klabautermann rauslaufen.
Der vierte Stern wird dauerhaft verliehen, aber da die Mindestjahre im Dienstgrad für die Pensionsfestigkeit nicht erreicht werden, ist er dann halt ein Viersterner mit einer Dreistererner Pension.
mEn eine Schande, aber rechtlich geht das…
Das BMVg liefert z. Zt. hervorragende Beispiele für Innere Führung:
Vorzüge von Demokratie und Rechtsstaat erlebbar machen.
Die Verteidigungswürdigkeit Deutschlands darstellen.
Verantwortung wird nicht übernommen (Ein Abteilungsleiter verantwortlich für das, was aus seiner Abteilung raus geht? Ach was!), der Bundestag wird von der Regierung für dumm verkauft.
Hauptsache der Beirat Innere Führung tagt.
@Koffer
Warum wäre das eine Schande, wenn dies die Rechtslage ist in diesem Fall?
@ThoDan | 09. April 2019 – 23:08
„Warum wäre das eine Schande, wenn dies die Rechtslage ist in diesem Fall?“
Ich bin erstaunt, dass Sie Angemessenheit mit Rechtmäßigkeit verwechseln.
@ Closius
Ein Dienstgrad bzw. eine Besoldungsstufe wird nach 2 Jahren in der Stufe ruhegehaltswirksam. Deshalb werden in der Regel 2 Jahre vor der Zurruhesetzung keine Beförderungen mehr ausgesprochen, falls doch sind sie nicht ruhegehaltswirksam.
N.m.K. ist die Förderung auf einen höherwertigen Dienstposten nicht möglich, wenn gegen die betreffende Person formal ein Ermittlungsverfahren (Ich lege Ihnen zur Last….) geführt wird. Also entweder gibt es gegen Gen Bühler kein Verfahren oder das Verfahren wurde eingestellt.BTW Dies ist übrigens eine Praxis die beim Wehrbeauftragte jedes Jahr neu aufkommt.
Temporary Rank …selbst bei ISAF war der ein oder andere deutsche BrigGen nur im TR
@ Koffer | 09. April 2019 – 23:21
Wenn er die erforderlichen 2 Jahre vor Pensionierung nicht vollkriegt ist es rechtmäßig, angemessen und gerecht, dass er nur 3-Sterner-Pension erhält.
Soll sich einfach freuen, dass er den DP noch bekleiden durfte. Man könnte auch wegen der Abteilungsleitertätigkeit disziplinar ermitteln und in der Zeit die Förderung ruhen lassen.
@klabautermann:
CEUMC ist aber seit letztem Jahr ein Italiener. Die Franzosen waren schon lange nicht mehr an der Reihe.
Spielt aber hierfür keine Rolle.
Wie hier schon ein Vorredner gesagt hat, könnte ich mir auch gut vorstellen, dass das Ganze vergleichbar zu HG Maßen abläuft und am Ende eine 3. Lösung gefunden wird.
@Escrimador | 10. April 2019 – 8:28
Entweder ist er schuldig, dann muss er bestraft werden oder er ist nicht schuldig, dann ist es schäbig die Pensionierung künstlich so zusetzen, dass man ihn quasi-bestraft.
Schäbig. So funktioniert Innere Führung nicht :(
@Mentor | 10. April 2019 – 6:47
Die TR bei ISAF sind nach meiner Kenntnis im Regelfall so gewählt, dass mach Rückkehr die reguläre Beförderung erfolgt. Das machen wir anders als andere Nationen.
@ Koffer | 10. April 2019 – 12:39
Das Disziplinarrecht sieht Förderungsverbot bis zum Ende des Verfahrens vor.
Er wird nicht „quasi bestraft“ sondern „nicht belohnt“ (Er wird nicht ÜBER DIE ALTERSGRENZE HINAUS verwendet).
Und fürs Belohnen gibt es hier keinen Grund-auch und grade nicht unter Berücksichtigung der Grundsätze der „Inneren Führung“.
@Escrimador | 10. April 2019 – 15:40
„Das Disziplinarrecht sieht Förderungsverbot bis zum Ende des Verfahrens vor.“
Nach meinem Kenntnisstand gibt es kein Verfahren gegen GenLt Bühler!
„Und fürs Belohnen gibt es hier keinen Grund-auch und grade nicht unter Berücksichtigung der Grundsätze der „Inneren Führung“.“
Sorry, aber wenn er nicht der richtige Mann ist, dann darf man ihn nicht und zwar gar nicht zum wichtigsten NATO Befehlshaber machen.
Und wenn er der richtige ist (Eignung, Leistung, Befähigung), dann ist es schändlich ihm ggü. ihm künstlich bis zu seinem Lebensende Geld vorzuenthalten. Und es ist peinlich ggü. den Allierten.
Ehrlich. Die aktuelle Lösung gehört zu den beschämendsten Vorgängen, die ich in 22 Dienstjahren erlebt habe.
@Koffer | 10. April 2019 – 12:39
Mir fällt da spontan Olaf von Roeder ein; 2014 im TR Brigadegeneral als Base Commander Camp Marmal eingesetzt. Er wurde anschließend wieder Oberst und erst 2017 (oder 2018?) nach Übernahme des LKdo Hessen regulär zum BrigGen befördert.
@StillerMitleser | 10. April 2019 – 19:45
q.e.d.
@Koffer | 10. April 2019 – 19:41:
[Quote]dann darf man ihn nicht und zwar gar nicht zum wichtigsten NATO Befehlshaber machen.[/quote]
Ernsthaft? Oder deutscher Land-fokussierter Tunnelblick?
Mir fallen jetzt mal gleich 3 NATO Befehlshaber ein, komischerweise alle US-Amerikaner, die ob dieser Bewertung nur milde lächeln würden.
Und anders als COM Brunnsum auch nicht als „König Ohneland“ am Tropf der NATO-Force Generation hängen…
@Koffer
Genau um das zu verstehen, stellte ich diese Frage.
@ Koffer | 10. April 2019 – 19:41
„@Escrimador | 10. April 2019 – 15:40
„Das Disziplinarrecht sieht Förderungsverbot bis zum Ende des Verfahrens vor.“
Nach meinem Kenntnisstand gibt es kein Verfahren gegen GenLt Bühler!“
Ich bezog mich auf: „Entweder ist er schuldig oder unschuldig …“ und da sieht das Disziplinarrecht allgemein bis zur Klärung Förderungsverbot vor.
Wenn im vorliegenden Fall nicht ermittelt wird: Warum nicht?
Aber ungeachtet dessen: Er wird doch gefördert, nur eben nicht über das reguläre Zurruhesetzungsdatum hinaus.
Schäbig ist es, wenn die besonders ausgesuchten Führungskräfte die Richtwertvorgaben in Beurteilungssystem nicht einhalten und durchsetzen.
Planmäßige Zurruhesetzung kann ich nicht schäbig finden.
@ Koffer: Das aus dem neuen Thread:
„… Im Mittelpunkt stehen allerdings zwei Personen: Timo Nötzel von der Beratungsfirma Accenture, die den PLM-Vertrag erhielt, und der damalige Abteilungsleiter Planung, Generalleutnant Erhard Bühler.
Da sich beide aus früherer Zusammenarbeit in der Bundeswehr und auch privat kennen, war der Vorwurf laut geworden, die Auftragsvergabe sei aufgrund dieses Kenn-Verhältnisses erfolgt – was Bühler ZURÜCKWEIST und auch vom BRH so NICHT dargelegt wurde. Die Vernehmung sowohl von Nötzel als auch von Bühler ist für den 27. Juni vorgesehen, die voraussichtlich letzte Sitzung des Ausschusses vor der Sommerpause.
Ich stimme Ihnen in Ihren Ausführungen weitgehend zu. Im BMVg wurde umfangreich ermittelt, auch Gen Bühler umfassend ‚vernommen‘. Ergebnis: kein Verdacht auf ein Fehlverhalten. Dies wurde ihm seitens LtgBMVg sogar eröffnet. Die jetzige Entscheidung ist also lediglich politisch motiviert und wurde im sogenannten Koalitionsfrühstück derart abgestimmt und sodann kommuniziert. Innere Führung gibt es nicht an der Schnittstelle zur Politik nicht. Der GenInsp kann zwar anderweitig beraten, aber im Endeffekt entscheidet die IBUK.
VAdm Stawitzki war 2013 auch als Flottillenadmiral (Temporary Rank) als DCOS Support in Masar-i-Sharif, wurde dann als KzS Kommandeur der Marineschule Mürwik und zum permanenten FltlAdm. Kann so erhrrürig also nicht sein, der Mann hat es ja schließlich auch weit gebracht….Und macht jetzt B9 oder B10 wirklich so einen Unterschied? Verhungern würde er weder so noch so….
Verstehe die Aufregung nicht. Wenn einer vor seinem regulären (!) Ausscheiden eine herausgehobene Position mit TR bekommt, dieser aber aufgrund der geltenden Ruhegehaltsregelungen nicht ruhegehaltsfähig ist, resultiert hieraus zunächst mal kein Anspruch darauf, gefälligst über die Altersgrenze hinaus beschäftigt zu werden…
Das ist auch nicht beschämend, das ist die saubere Anwendung der geltenden Vorschriften! Man sollte sich mal mit §44 SG befassen.
„Der Eintritt in den Ruhestand kann aus dienstlichen Gründen bis zum Ablauf des 31. März oder 30. September, der dem Erreichen der allgemeinen Altersgrenze folgt, hinausgeschoben werden.“
Kann, nicht muss. Und es müssen hierfür dienstliche Gründe vorliegen, die der Dienstherr zu beurteilen hat. Nicht der Soldat oder wir hier als Kommentatoren!
„Wenn dringende dienstliche Gründe im Einzelfall die Fortführung des Dienstes erfordern, kann das Bundesministerium der Verteidigung den Eintritt in den Ruhestand hinausschieben, jedoch für nicht mehr als drei Jahre.“
Dringende dienstliche Gründe im Einzelfall! Nicht generell. Und wiederum „kann“! Ich vermute mal, dass „Der Mann bekommt dann mehr Pension!“ weder einen dienstlichen, noch einen „dringenden“ dienstlichen Grund darstellt.
„Der Eintritt in den Ruhestand kann auf Antrag des Berufssoldaten um bis zu einem Jahr hinausgeschoben werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Der Antrag soll spätestens drei Jahre vor dem Erreichen der allgemeinen Altersgrenze gestellt werden.“
Aha. Hier also das Interesse des Soldaten, aber auch nur, wenn es auch im dienstlichen Interesse liegt. Der Mann ist dieses Jahr 63 geworden, damit wäre ein Antrag (so nicht bereits gestellt) auf Hinausschieben des Ruhestands aktuell ohnehin nur sehr ausnahmsweise noch zulässig. Denn er „soll“ spätestens drei Jahre _vor_ Erreichen der allgemeinen Altersgrenze (65) gestellt werden. „Soll“ heißt grundsätzlich „muss“, wenn man kann. Ausnahmen bedürfen der besonderen Begründung. Auch hier nehme ich nicht an, dass „Mehr Pension für mich!“ hier eine solche Begründung darstellt, die rechtfertigt, dass man den Antrag nicht auch bereits rechtzeitig hätte stellen können. Und wenn man einen solchen Antrag erst stellt, wenn man die temporäre Verwendung angekündigt bekommt, aber vorher gern pünktlich in den Ruhestand entschwunden wäre (gesetzt den Fall, das ist so!) hört man doch die Nachtigall förmlich trapsen.
Angesichts der Tatsache, dass der von seinem bisherigen Posten offensichtlich „weggelobt“ werden soll, mag jedes dienstliche Interesse, welches möglicherweise darin liegen könnte, dass ein Kommandeur des JFC Brunssum evtl. eine längere Standzeit haben sollte, womöglich aber durch die Tatsache, dass er auf bisherigem Dienstposten eben auch mit verantwortlich gewesen ist für diverse Dinge, die jetzt dazu führen, dass er da rasch weg soll, kompensiert worden sein. Auch wenn man ihm auf die letzten Jahre vielleicht kein Disziplinarverfahren mehr an den Rock kleben will.
Das hat schon ein bisschen was von Quengeln an der Kasse, weil man kurz vor knapp nicht auch noch eine Tüte Bonbons kriegt…
@FlaOffz | 11. April 2019 – 7:43
„Ernsthaft? Oder deutscher Land-fokussierter Tunnelblick?“
Der Befehlshaber in Brunsum führt nicht nur einen theoretischen Krieg in Deutschland, Land, sondern alle Operationen in Nord-, Mittel-, Ost- und teilweise sogar Südosteuropa.
Das ist der Kernoperationsbereich der NATO. Wichtigere und grössere und gefährdetere Operationsbereiche hat die NATO im Bereich LV/BV nicht.
@Escrimador | 11. April 2019 – 9:47
@ Koffer | 10. April 2019 – 19:41
@Escrimador | 10. April 2019 – 15:40
„Wenn im vorliegenden Fall nicht ermittelt wird: Warum nicht?“
Nach meinem Kenntnisstand wurden die notwendigen Sacherhebungen vorgenommen und kein Fehlverhalten festgestellt. Auch der Untersuchungsausschuss hat ja bisher kein vorzuwerfendes Fehlverhalten entdeckt.
Natürlich kann man Sachentscheidungen kritisieren. Das würde ich bei Gen Bühler auch selbst durchaus als möglichen „Vorwurf“ erheben. Mit diesen Sachentscheidungen kann er sich dann fachlich als weniger geeignet erweisen als ursprünglich gedacht und ein anderer ihre dadurch in einer Auswahl relativ gesehen besser.
Aber dann darf man ihn gar nicht auf den DP versetzen.
Entweder er ist geeignet oder er ist es nicht.
Eine pseudo-Bestrafung für ein nicht vorgeworfenes, nicht nachgewiesenes Fehlverhalten und/oder sachliche Fehlentscheidungen darf es in einer Armee die sich der guten Menschenführung und der Inneren Führung verschrieben hat nicht geben.
@Holzi | 11. April 2019 – 9:56
„Innere Führung gibt es nicht an der Schnittstelle zur Politik nicht. Der GenInsp kann zwar anderweitig beraten, aber im Endeffekt entscheidet die IBUK.“
Das sehe ich anders. innere Führung gilt auch und besonders für den/die IBuK.
Was passiert wenn man sie damit davon kommen lässt, dass er/sie sich ihren Hofstaat baut und regiert wie an einem Fürstenhof sehen wir ja gerade heutzutage sehr schmerzlich.
@Koffer 11. April 2019 – 11:00 & Koffer & 11. April 2019 – 11:07 _ 1+
@Koffer
Keine Frage, dass In Fü in den Streitkräften universell gilt.
@Holzi wollte ausdrücken, dass im obersten Führungszirkel nicht mit dem ErlErzM unter dem Arm entschieden wird, vielmehr nackte militärische und sicherheitspolitische Interessen, garniert mit parteipolitischen der Koalitionspartner den Ausschlag geben?
@Klaus-Peter Kaikowsky | 11. April 2019 – 18:24
„@Holzi wollte ausdrücken, dass im obersten Führungszirkel nicht mit dem ErlErzM unter dem Arm entschieden wird, vielmehr nackte militärische und sicherheitspolitische Interessen, garniert mit parteipolitischen der Koalitionspartner den Ausschlag geben?“
Das habe ich durchaus verstanden, aber das macht es ja dennoch nicht besser!
Koffer | 11. April 2019 – 11:00
„Entweder er ist geeignet oder er ist es nicht.“
Oder es ist grade kein Besserer da, später dann schon.
Im Bericht:
“ Mit der angekündigten Befristung und der Benennung eines Nachfolgers bereits zu Bühlers Amtsantritt macht die Ministerin deutlich, dass sie nicht vorbehaltlos hinter dieser Versetzung steht. Sie geht allerdings nicht so weit, die Beförderung auf den NATO-Kommandoposten zurückzuziehen.“
und sie ärgert Bühler nicht so sehr, dass er ihr schaden will.