Untersuchungsausschuss Berater: Regierungsbeauftragter als Zeuge
Der Bundestags-Untersuchungsausschuss zu den umstrittenen Beraterverträgen im Verteidigungsministerium hört bei seiner dritten öffentlichen Vernehmung einen engen Mitarbeiter von Ministerin Ursula von der Leyen als Zeugen. Andreas Conradi, inzwischen Leiter der Rechtsabteilung, dürfte von den insgesamt drei Zeugen am (heutigen) Donnerstag im Mittelpunkt der Fragen stehen.
Conradi hatte die Leitung der Ministeriumsabteilung Recht erst im Oktober vergangenen Jahres übernommen. Zuvor war er Leiter des Leitungsstabes, und für seine Kenntnisse aus dieser Zeit rund um die Beraterverträge dürfte sich vor allem die Opposition interessieren. Im Unterschied zu anderen Ministeriumsmitarbeitern, die vor dem Ausschuss aussagen, hat Conradi auch eine Doppelrolle: Er ist der Beauftragte der Bundesregierung für das Untersuchungsgremium und war in dieser Funktion auch bei den beiden bisherigen Zeugenvernehmungen dabei.
Vor Conradi will der Ausschuss zwei Mitarbeiter aus dem nachgeordneten Bereich des Verteidigungsministeriums anhören.
Die neun Mitglieder des Gremiums – etwas verwirrend: im Unterschied zur veröffentlichten Liste ist als ordentliches Mitglied neu der CDU-Abgeordnete Eckhard Gnodtke dabei – haben sich unterdessen darauf verständigt, bis zur Sommerpause vorrangig die Vorgänge um das Projekt Product Lifecycle Management (PLM) zu untersuchen. Dabei geht es um die Aufbereitung von Daten des Transportflugzeugs Airbus A400M der Luftwaffe und das Management der anfallenden Kosten über den ganzen Lebenszyklus der Maschinen. Die Verträge dafür waren, nach Ansicht des Bundesrechungshofes eindeutig rechtswidrig, über einen Rahmenvertrag abgeschlossen worden, der jedoch nur Softwarepflege erlaubt hätte.
In den kommenden Wochen sollen deshalb unter anderem Mitarbeiter aus dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Beschaffung der Bundeswehr (BAAINBw) zum Zustandekommen und der Abwicklung dieser Verträge aussagen. Im Mittelpunkt stehen allerdings zwei Personen: Timo Nötzel von der Beratungsfirma Accenture, die den PLM-Vertrag erhielt, und der damalige Abteilungsleiter Planung, Generalleutnant Erhard Bühler.
Da sich beide aus früherer Zusammenarbeit in der Bundeswehr und auch privat kennen, war der Vorwurf laut geworden, die Auftragsvergabe sei aufgrund dieses Kenn-Verhältnisses erfolgt – was Bühler zurückweist und auch vom BRH so nicht dargelegt wurde. Die Vernehmung sowohl von Nötzel als auch von Bühler ist für den 27. Juni vorgesehen, die voraussichtlich letzte Sitzung des Ausschusses vor der Sommerpause.
Da stehen dann weitere Verträge und Projekte noch aus, die sich der Ausschuss anschließend vornehmen will – und die Termine für die Anhörung weiterer prominenter Zeugen wie der früheren Rüstungsstaatssekretärin Katrin Suder oder der Verteidigungsministerin selbst sind noch gar nicht festgelegt. Der Verteidigungsausschuss hatte im Einsetzungsbeschluss des Gremiums festgehalten: Politisches Ziel ist es, dass der Untersuchungsausschuss seine Arbeit möglichst bis zum 31. August 2019 abschließt, um dem BMVg zu ermöglichen, noch in dieser Legislaturperiode die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses aufzugreifen. Das ist nach dem Zeitplan schon jetzt nicht mehr haltbar.
(Vorsorglicher Hinweis: Aus privaten Gründen werde ich heute der Zeugenvernehmung im Ausschuss nicht folgen können)
(Foto: Der Bundestags-Untersuchungsausschusses zu Beraterverträgen im Verteidigungsministerium vor seiner ersten öffentlichen Anhörung am 21.3.2019 – Felix Zahn/photothek.net )
Wer den Text aufmerksam liest, wundert sich, dass die Debatte manchmal am Kern – nämlich der durch den BRH festgestellten Rechtswidrigkeit der Handlungen- vorbeigeht. Zitate:
„…Die Verträge dafür waren, nach Ansicht des Bundesrechungshofes eindeutig rechtswidrig…“
„…Im Mittelpunkt stehen allerdings zwei Personen: Timo Nötzel von der Beratungsfirma Accenture, die den PLM-Vertrag erhielt, und der damalige Abteilungsleiter Planung, Generalleutnant Erhard Bühler…“
Definition vonRechtswidrigkeit:
„Rechtswidrigkeit bedeutet, dass eine Handlung im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, ohne dass Rechtfertigungsgründe vorliegen.“
https://www.juraforum.de/lexikon/rechtswidrigkeit
Hierzu habe ich folgende Anmerkungen:
– Wenn die Verträge nach Ansicht des BRH „eindeutig rechtswidrig“ waren, dann muß gegen die Soldaten, die rechtswidrig gehandelt haben – egal ob General oder Schütze- disziplinar ermittelt werden. Da gibt es meines Erachtens keinen Ermessensspielraum.
– Dass die Verfahren „rechtswidrig“ waren hat ja auch die Bundeswehr zugegeben.
– Wenn Herr General Bühler daran beteiligt war, dann dürfte er eigentlich nicht als „Zeuge“ aufgerufen werden bevor die Disziplinarermittlungen gegen ihn abgeschlossen wurden.
– Noch einmal: die Feststellung der „Rechtswidrigkeit“ des BRH hat nichts mit dem „Kenn-Verhältnis“ zwischen Bühler und Nötzel zu tun. Das wurde vom BRH ja auch nicht so dargelegt.
Für mich stellen sich die folgenden Fragen:
– Wurde gegen General Bühler und andere beteilgte Soldaten disziplinar ermittelt? Wenn ja, wie ist das Ergebnis? Wenn nicht ermittelt wurde, warum nicht?
– Falls „Rechtfertigungsgründe“ für die Handlung gegen die Rechtsordnung zugestanden wurden, welche sind das?
@Pete | 11. April 2019 – 11:53
Aus ihrem Link:
“ Rechtswidrigkeit im Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht wird zwischen formeller und materieller Rechtswidrigkeit unterschieden:
Eine formelle Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn die Verwaltungsbehörde gegen Verfahrensvorschriften (Zuständigkeit, Verfahren, Form) verstößt.
Eine materielle Rechtswidrigkeit hingegen liegt vor, wenn die Verwaltungsbehörde nicht entsprechend den Erfordernissen der gesetzlichen Befugnisnorm handeln und den betroffenen in seinen subjektiven Rechten verletzt.
Es gilt jedoch zu beachten, dass bei einer formellen Rechtswidrigkeit stets die Möglichkeit einer Berichtigung nach § 42 VwVfG oder einer Heilung nach § 45 VwVfG (wenn der Fehler nicht zur Nichtigkeit nach § 44 VwVfG führt) besteht. Ferner kann ein nicht geheilter formeller Fehler gem. § 46 VwVfG unbeachtlich sein, mit der Folge, dass die Maßnahme der Verwaltungsbehörde doch formell rechtmäßig ist.“
Wo sehen sie bitte da eine Grundlage für ein disziplinares Ermittlungsverfahren gegen Gen Bühler ? Der Untersuchungsausschuß bewegt sich gegenwärtig in dieser Vertragssache im Verwaltungsrecht, bzw. Zivilrecht und nicht im Straf-/Disziplinarrecht.
@Pete | 11. April 2019 – 11:53
„Wurde gegen General Bühler und andere beteilgte Soldaten disziplinar ermittelt? Wenn ja, wie ist das Ergebnis? Wenn nicht ermittelt wurde, warum nicht?“
Da für die Vergabe nicht der AL Plg zuständig ist, sollte doch eigentlich klar sein, warum gegen ihn nicht wegen (vorgeworfener) Rechtswidrigkeit einer Vergabeentscheidung ermittelt wird. Etwas anderes wäre, wenn ihm vorgeworfen würde auf rechtswidrige Weise Druck auf den Vergebenden ausgeübt zu haben.
Aber das steht ja nicht im Raum.
@Klabautermann
„Wo sehen sie bitte da eine Grundlage für ein disziplinares Ermittlungsverfahren gegen Gen Bühler ?“
Wie ich geschrieben habe. Wegen der Aussage des BRH:
„…Die Verträge dafür waren, nach Ansicht des Bundesrechungshofes eindeutig rechtswidrig…“
Bei einem Verdacht auf „eindeutige Rechtswidrigkeit“ muss meines Wissens ermittelt werden. Kann ja rauskommen, dass eine solche nicht vorlag.
IRGENDEINER muss ja verantwortlich sein, oder? Ob das General Bühler ist oder ein anderer Entscheider vermag ich nicht zu beurteilen. Auf den Namen General Bühler bin ich in dem obigen Text in Zusammenhang mit der Feststellung der „eindeutigen Rechtswidrigkeit“ gestoßenen. Ist nicht meine Erfindung. Zitat:
„Im Mittelpunkt stehen: …. und der damalige Abteilungsleiter Planung, Generalleutnant Erhard Bühler.
„…Im Mittelpunkt stehen allerdings zwei Personen: Timo Nötzel von der Beratungsfirma Accenture, die den PLM-Vertrag erhielt, und der damalige Abteilungsleiter Planung, Generalleutnant Erhard Bühler…“
„Es gilt jedoch zu beachten, dass bei einer formellen Rechtswidrigkeit stets die Möglichkeit einer Berichtigung nach § 42 VwVfG oder einer Heilung nach § 45 VwVfG (wenn der Fehler nicht zur Nichtigkeit nach § 44 VwVfG führt) besteht.“
Einverstanden. Deswegen hatte ich den Link ja angehängt. Dann kann man aber doch bitteschön transparent welche Rechtfertigungsgründe vorlagen, damit die Entscheidung nachvollziehbar ist.
Letzter Punkt:
– Auch der BRH kennt ja diese Definitionen. Daher wird er sich was dabei gedacht haben wenn er die Begrifflichkeit „eindeutig rechtswidrig“ verwendet.
– Mir geht es nicht um einzelne Personen, aber es muss doch möglich sein Verantwortilche zu identifizieren wenn aus Sicht des BRH „eindeutig rechtswidrig“ gehandelt wurde.
@Pete
Sie haben den obigen Text des Hausherren gelesen ? Die von ihnen geforderten „Ermittlungen“ laufen doch. Und natürlich steht Gen Bühler im „Mittelpunkt“ als der damals zuständige Abteilungsleiter für Berater-Rahmenverträge. Und die von Ihnen so vehement ins Feld geführte “ eindeutige Rechtswidrigkeit“ ist (siehe oben) auch bereits aufgeklärt: „,,,,nach Ansicht des Bundesrechungshofes eindeutig rechtswidrig, über einen Rahmenvertrag abgeschlossen worden, der jedoch nur Softwarepflege erlaubt hätte…..“.
Dolle Wurst/SARC
Und was nun das Thema „Softwarepflege“ und Verträge anbelangt;
https://www.recht-freundlich.de/it-vertragsrecht/softwarepflege-rechtliche-einordnung.
Das relativiert imho die vom BRH angeprangerte „eindeutige“ Rechtswidrigkeit doch erheblich.
@klabautermann | 11. April 2019 – 15:42
„Und natürlich steht Gen Bühler im „Mittelpunkt“ als der damals zuständige Abteilungsleiter für Berater-Rahmenverträge.“
Ist das so? Der AL Plg ist/war doch nicht die Vergabestelle für Berater-Rahmenverträge, oder?!
@Klabautermann
„Sie haben den obigen Text des Hausherren gelesen ?“
Ja.
„Die von ihnen geforderten „Ermittlungen“ laufen doch.“
Ist das so? Ich habe die Frag nach disziplinaren Ermittlungen gestellt. Davon habe ich nichts gelesen.
„Und die von Ihnen so vehement ins Feld geführte “ eindeutige Rechtswidrigkeit“ ist (siehe oben) auch bereits aufgeklärt: „,,,,nach Ansicht des Bundesrechungshofes eindeutig rechtswidrig, über einen Rahmenvertrag abgeschlossen worden, der jedoch nur Softwarepflege erlaubt hätte…..“.
Aufgekärt wurde, dass rechtswidrig gehandelt wurde und inwiefern rechtswidrig gehandelt wurde,aber nicht wer dafür verantwortlich ist.
Na ja was heißt hier „vehement“. In einem Land wo jeder Hartz-IV Empfänger ein Geldgeschenk der Oma an die Kinder angeben muss kann man ja mal nachfragen wenn Steuergeld „rechtswidrig“ ausgegeben wurden, auch wenn es nur ein paar Millionen sind.
@Koffer | 11. April 2019 – 16:47
Na, irgendeine Abteilun im Zeitalter des ministeriellen Zentralismus wird ja wohl für die Vergabe von Berater-Rahmenverträgen zuständig sein in Sachen Rüstungsplanung und wer außer der Planungsabteilung sollte das denn sein ?
@Pete | 11. April 2019 – 17:50
Siehe oben: „….In den kommenden Wochen sollen deshalb unter anderem Mitarbeiter aus dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Beschaffung der Bundeswehr (BAAINBw) zum Zustandekommen und der Abwicklung dieser Verträge aussagen………“
Gegen wieviele Soldaten und Beamte soll denn nun iihrer Auffassung nach das BMVg Ermittlungsverfahren einleiten ? Das ist ein Untersuchungs- und kein Ermittlungsausschuß
@klabautermann | 11. April 2019 – 18:59
„Na, irgendeine Abteilun im Zeitalter des ministeriellen Zentralismus wird ja wohl für die Vergabe von Berater-Rahmenverträgen zuständig sein in Sachen Rüstungsplanung und wer außer der Planungsabteilung sollte das denn sein ?“
Ich hätte gedacht, dass die Vergabestelle des BMVg eher bei HC angesiedelt ist oder sogar nachgelagert durch das BAUIDBw oder das BAAINBw gemacht wird. Denn wenn das nicht zentral läuft, dann müsste ja jede Abteilung eigene Vergabefachleute unterhalten. Ist nicht undenkbar, aber mEn eher unwahrscheinlich.
@Koffer | 11. April 2019 – 19:41
Schon zu Urzeiten lag die Planungshoheit für „Studien“ aka Beratungsdienstleistungen für die BW/BMVg beim Studienplanungsausschuß im BMVg unter Leitung des StvGenInsp – denn auch Studien/Beratungsdienstleistungen müssen ja im HH eingeplant werden – ich war selber einmal Mitglied dieses Ausschhusses als Vertreter Planungsstab und die Prügeleien zwischen FüS und Rü, was eine politisch/konzeptionelle und was eine technische Studie ist sind mir gut erinnerlich Zugleich war ich „Studienbegleitoffizier“ für einen Rahmenvertrag mit der RAND Kooperation und setzte auf Weisung Ltr Planungsstab spezifische Studien seitens RAND zur Beratung des IBUK (Volker Rühe) um. Nun leben wir im digitalen Zeitalter und im Zeitalter des Dresdner Erlasses und die Differenzierung zwischen politisch/konzeptionell und technisch ist auf Ebene BMVg nun alles andere als trivial und schon gar nicht „eindeutig“ wie der BRH offenbar meint. Und da es keine Standardsoftware für integrierte BW-Planung, Beschafung und Logistk auf diesem Planeten gibt – auch wenn SAP so tut als ob – wird es wohl immer wieder dazu führen dass man eine Studie wie Product Lifecycle Management (PLM) in einen einigermaßen passenden Rahmenvertrag mit einer Weltfirma wie Accenture einbettet.
Für mich verraten die Prüfbemerkungen des BRH nur, daas der BRH keine Ahnung von Digitalisierung hat, davon aber sehr viel.
Wie so oft werden hier wieder Sachen miteinander vermischt, die getrennt von einander zu betrachten sind:
1. wer schreibt Rahmenverträge aus und hält sie dann? Das machen nicht einzelne Abteilungen, denn dann müssten sie in der Tat Vergabejuristen vorhalten. Es gibt sicherlich verschiedene Optionen, aber alle aufzuzählen würde den Rahmen sprengen. Aber für das BMVg vielleicht mal zwei Wege, die evtl. auch im weiteren Verkauf des Untersuchungsausschusses eine Rolle spielen. Es gibt Rahmenverträge, die Dienststellen im GB BMVg halten, etwa das BAAINBw (PMU RV) oder die BWI. Dann gibt es Rahmenverträge, die das BeschA ausschreibt und hält (wie zum Beispiel der besagte RV zur Softwarepflege). Für alle Rahmenverträge gilt: diese werden in einem ordentlichen Verfahren ausgeschrieben und nachher auch veröffentlicht.
2. wer ruft Leistungen aus den Rahmenverträge ab? Das macht jede Abteilung individuell, z.T. auch Referate. Gut wäre, wenn das zentral getrackt würde. Das war beim BMVg nicht der Fall und sorgt jetzt vielleicht auch für den Eindruck der Intransparenz. Aber das würde ja mit der neuen Vorschrift behoben.
Konkret heißt das, dass das Thema nicht ist, ob die Rahmenverträge „rechtswidrig“ vergeben wurden, sondern die Abrufe rechtswidrig waren und da trägt letztendlich derjenige die Verantwortung, der den Abruf veranlasst hat.
Was sagt eigentlich der Ausschuss zu dieser Doppelrolle von Zeuge und Aufpasser?
Das gleiche hatten wir bereits beim Amris/Breitschildplatz-Anschlag; dort wurde es dem Ausschuss erst später bekannt.
@klabautermann | 11. April 2019 – 20:48
Und Sie bzw. Kameraden in diesem Ausschuss haben in dieser Funktion wirklich selbst vergeben? Also ich meine im Verwaltungssinne die Vergabeentscheidung durchgeführt?
Nicht im Sinne von fachlicher Entscheidung oder fachlicher Stellungnahme?
So etwas habe ich noch nie erlebt. Nun mögen im BMVg ja die Uhren anders gehen, aber die Trennung von Fachlichkeit und formaler Vergabestelle ist ja eigentlich ein klassisches Prinzip der Vergabe.
Denn sonst muss ich ja in jeder fachlichen Teilstelle auch noch einen Vertragsjuristen und eine Handvoll Beamte des gehobenen Dienstes mit Expertise in Vergaberecht haben.
Und zudem droht dann ja immer die Gefahr der Verwirklichung von fachlichen Wünschen unter Umgehung des rechtlich gebotenen.
Ich kann in diesem Zusammenhang nur auf @Nur mal so | 11. April 2019 – 21:04 hinweisen. So wie er es beschreibt habe auch ich es kennen gelernt.
@Nur mal so
„Konkret heißt das, dass das Thema nicht ist, ob die Rahmenverträge „rechtswidrig“ vergeben wurden, sondern die Abrufe rechtswidrig waren und da trägt letztendlich derjenige die Verantwortung, der den Abruf veranlasst hat.“
Vielen Dank für diesen sachlichen Hinweis. Das hilft weiter bei der Bewertung des Vorgangs und bei der Klarstellung wo die verantwortlichkeit zu suchen ist.
@Klabautermann
„Gegen wieviele Soldaten und Beamte soll denn nun iihrer Auffassung nach das BMVg Ermittlungsverfahren einleiten ?“
Man wird ja im BMVg wohl hoffentlich wissen, wer zumindest auf dem Papier verantwortlich ist für den Bereich, in dem der BRH eine Verhaltensweise identifiziert hat, die er als „eindeutig rechtswidrig“ bezeichnet hat.
„Das ist ein Untersuchungs- und kein Ermittlungsausschuß“
Mein Punkt mit den erforderlichen disziplinaren Ermittlungen hat nichts mit dem Untersuchungsausschuß zu tun, sondern mit dr Pflicht aller Disziplinarvorgesetzten zu „ermitteln“, wenn der Verdacht auf ein Dienstvergehen besteht. Das ist ja wohl der Fall wenn es von einer Behörde (BRH) den Vorwurf des „rechtswidrigen“ Verhaltens gibt. Sie schreiben an meinem Argument vorbei.
@Koffer | 11. April 2019 – 23:01
@Pete | 12. April 2019 – 0:11
@Nur mal so hat ja den Unterschied zwischen Rahmenvertragsvergabe und Abruf von Studien/Beratungsdienstleistung innerhalb eines Rahmenvertrages gut herausgearbeitet.
„Zu meiner Zeit“ waren Rahmenverträge im Vergleich zu heute eine Ausnahme. Damals gab es eine ganz andere Fördermittelstruktur des Bundes im Bereich Beratung der Regierung für eine ganze Reihe von Instituten/Gesellschaften wie IABG, Dornier, BIOST, Ostasieninstitut, Ebenhausen (später SWP), DGAP, etc. Damals war die private/zivile „Beratungsindustrie“ im Vergleich zu den USA in Deutschland ziemlich unterentwickelt. Und die Digitalisierung des ganzen Forschungs-, Entwicklungs-, Studien- und Beratungs-/Consulting-Komplexes steckte noch in den Kinderschuhen und – wie ich oben bereits ausführte – war eine Differenzierung zwischen politisch/konzeptionell/technisch( verwaltungs)rechtlich eindeutiger als heute. Und mit dem AmtSudÜb und BWB gab es eben nur 2 Sachwaltersäulen für die Vergabe von Rahmen-oder Einzelverträgen. Hinzu kommt, dass im Bereich Studien die BW über erhebliche In-Sourcing-Kapazitäten verfügte sowohl technisch als auch konzeptionell.
Das scheint sich radikal geändert zu haben und ich beneide keinen Referenten in der Planungabteilung, der für eine einigermaßen solide Kalkulation von technisch-logistischen Betriebskosten eines Großvorhabens für die HH-Planung im Rahmen der BW-Planung benötigt, darum den „eindeutig“ rechtlich einwandfreien Rahmenvertrag zu finden, in den er seine spezifische Beratungsanforderung einbetten kann.
Persönlich finde ich es ziemlich schwer erträglich, dass man wegen einer Stellungnahme des BRH hier fordert die „Inquisition“ (SARC) auszurufen.
@Klabautermann
„Persönlich finde ich es ziemlich schwer erträglich, dass man wegen einer Stellungnahme des BRH hier fordert die „Inquisition“ (SARC) auszurufen.“
Es geht um den Inhalt der Stellungnahme des BRH und den Vorwurf „rechtswidrig“ gehandelt zu haben. Wenn das System Bundeswehr auch bei den kleinen Vergehen und bei den kleinen Soldaten diese großzügige Einstellung hätte, die Sie einfordern, dann würde ich Ihnen ja folgen können. So bleibt für mich ein schaler Beigeschmack.
Wenn Schütze Benjamin seinem – nicht in der Verpflegung gemeldeten- Kameraden aus der Truppenküche ein Brötchen mitbringt wird gnadenlos ermittelt und hier hat jemand in der Teppichetage-wer auch immer es war- bei Ausgaben von Steuergeldern im Millionenbereich offenkundig „rechtswidrig“ gehandelt und den Herrn @Klabautermann überfällt das große Mitleid.
Der Begriff „Inquisition“ hätte übrigens besser gepasst bei den im letzten Jahr veranlaßten Massendurchsuchungen von Unterkünften und Gemeinschaftsräumen im Rahmen der „Traditionsdebatte“. Ich habe damals nicht gehört, dass Generale und Admirale publikumswirksam mehr Verständnis gegenüber der Truppe eingefordert haben.
@Pete
Meine Einstellung hat nun gar nichts mit Mitleid zu tun sondern mit meiner 42-jährigen Dienst-/Führungserfahrung, die mich gelehrt hat, dass man jede Organisation/Dienststelle in die Paralyse treiben kann mit formal-rechtsfundamentalistischer Anwendung/Handhabung des germanischen Gesetzeskanons . Überspitzt formuliert in Bezug auf die BW halte ich die rigorose Anwendung des Disziplinar- und Verwaltungsrecht nicht für der Führungs Weisheit letzten Schluß im Sinne der Inneren Führung, denn das ist imho technokratischer Rechtsfundamentalismus aber keine Menschenführung. Und was „Offenkundigkeit“ in unserer Brave New Fake World wirklich bedeutet würde ich auch einmal überdenken. Kann ja verstehen, dass sie sich ärgern über „Die Kleinen hängt / fängt man, die Großen lässt man laufen.“, aber ist das wirklich generell so in der BW ? Fernerhin gilt in Deutschland noch immer die Unschuldsvermutung auch wenn es in letzter Zeit einen imho widerlichen Trend in unserer Gesellschaft gibt den selbigen durch eiine Art generelle Schuldvermutung zu ersetzen/SARC. Hängt wohl mit unserer Geschichte zusammen, die Deutschen, das Volk der ewig Schuldigen und Schuldner. Ein Wort noch zum BRH: wer nur einen Hammer……..sie kennen den Rest.
Der Erhard Bühler wird wohl heifroh sein, dass er sein letztes Dienstjahr nicht in diesem Haifischbecken BMVg verbringen muß. So wie ich ihn kenne (und das tue ich durchaus seit dem gemeinsamen Grundlehrgang an der FüAk 1983) , wage ich die Vermutung,, dass ihm der 4. permanente Stern mittlerweile so ziemlich a.A. vorbei segelt ;-)
In diesem Sinne sollten wir doch einfach die weitere Entwicklung im Untersuchungsausschuß abwarten.
@Klabautermann
Nun habe ich Antwort auf meine Frage bei NTV gefunden:
Abteilungsleiter Rechtsabteilung BMVg,Conradi:
„Aber es sei infolge der rechtswidrigen Auftragsvergabe an Berater – hier widersprach er dem Bundesrechnungshof – kein finanzieller Schaden für die Bundesrepublik entstanden. Dies wäre die Voraussetzung gewesen, disziplinarisch oder gar strafrechtlich gegen Mitarbeiter des Ministeriums oder Außenstehende vorzugehen.“
https://www.n-tv.de/politik/Daemliche-Bemerkungen-Sarkasmus-und-Gelaechter-article20965106.html
@Klabautermann
„Überspitzt formuliert in Bezug auf die BW halte ich die rigorose Anwendung des Disziplinar- und Verwaltungsrecht nicht für der Führungs Weisheit letzten Schluß im Sinne der Inneren Führung, denn das ist imho technokratischer Rechtsfundamentalismus aber keine Menschenführung.“
Da stimme ich Ihnen zu 10 Prozent zu. Aber bitte, bitte für Alle…………….Aber das hatten wir ja schon.
„In diesem Sinne sollten wir doch einfach die weitere Entwicklung im Untersuchungsausschuß abwarten.“
Einverstanden. So sei es :-)