Noch eine Veränderung an der BMVg-Spitze: von der Leyen entlässt dienstältesten Abteilungsleiter
Der Umbau an der Spitze des Verteidigungsministeriums, den Ministerin Ursula von der Leyen bei ihrem erneuten Amtsantritt begonnen hatte, war entgegen dem äußeren Anschein mit der vorzeitigen Entlassung der Abteilungsleiterin für Infrastruktur nicht abgeschlossen: Der derzeitige Abteilungsleiter Recht, Dieter Weingärtner, wird zum September in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Das bestätigte der Jurist am (heutigen) Dienstag auf Anfrage von Augen geradeaus!. Als Nachfolger ist der bisherige Leiter des Leitungsstabes, Andreas Conradi, vorgesehen.
Weingärtner ist der dienstälteste Abteilungsleiter im Ministerium – und in der aktuellen Amtsperiode von der Leyens der zweite, der vorzeitig gehen muss. Normalerweise wäre er im Juni kommenden Jahres planmäßig mit Erreichen der Altersgrenze ausgeschieden. Bereits die frühere Abteilungsleiterin für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Alice Greyer-Wieninger, war von der Ministerin ein halbes Jahr vor ihrer planmäßigen Pensionierung in den Ruhestand versetzt worden.
Dass Conradi Nachfolger an der Spitze der Rechtsabteilung wird, kommt nicht überraschend (und war auch hier in den Kommentaren schon erwähnt worden). Überraschend kommt aber Weingärtners vorzeitige Pensionierung ein Dreivierteljahr vor Erreichen der Altersgrenze. Damit ist ab Oktober kein Abteilungsleiter des Verteidigungsministeriums mehr im Amt, der nicht von von der Leyen eingesetzt wurde.
Weingärtner war bereits 2003 ins Wehrressort gekommen: Der damalige Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) hatten den Juristen aus dem Justizministerium unter Hertha Däubler-Gmelin abgeworben.
(Ein interessanter erläuternder Text Weingärtners ist bei der Bundeszentrale für politische Bildung erschienen: Rechtliche Grundlagen deutscher Verteidigungspolitik. Eine Übersicht über die derzeitigen Abteilungsleiter im Ministerium gibt es hier.)
Herr Wiegold, vielen Dank für den Link zu den Rechtlichen Grundlagen deutscher Verteidigungspolitik. Dieser erläuternde Text verschafft in übersichtlicher Form und von kompetenter Stelle auch Klarheit hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen eines Einsatzes der Bundeswehr, die auch in diesem blog in Zusammenhang mit dem Begriff „Verantwortung“ immer wieder kontrovers diskutiert wurden.
so was nennt man Säuberungen bzw. es werden nur noch von ihr ernannte und loyale Abteilungsleiter geduldet.
Jedenfalls ist es ein schlechter Stil, Leute 1/2 oder 3/4 Jahr vor der Pensionierung in den vorläufigen Ruhestand zu schicken.
Oder man/Frau möchte die Wechsel in den Leitungspositionen lieber alle am Anfang bzw Ende der Legislatur haben und nicht mitten drin.
Besteht die Eskalationsleiter inzwischen aus den Stufen Anzugsordnung, Recht, Moral und Stil. In der Reihenfolge der Empörbarkeit?
Ich bin mir bei der Stellung der Anzugsordnung nicht so sicher.
[Dieser Kommentar ist für mich leider völlig unverständlich… Worauf wollen Sie hinaus? T.W.]
closius | 13. Juni 2018 – 8:08
so was nennt man Säuberungen
Geht es vllt. auch einen Gang niedriger? Der Gesetzgeber hat sich bestimmt was dabei gedacht einen §54 BBG einzuführen. Natürlich sollte man Handlungen in diesem Rahmen kritisch begleiten, es geht ja schließlich um Steuergelder. Aber auch in den Kommentaren bitte ohne Schaum vor dem Mund. Es wird halt ein Team zusammengestellt, mit dem vdL die Ziele der nächsten Jahre umzusetzen will. Muss nicht jedem gefallen, aber ist doch ziemlich normal.
„Säuberung“ impliziert die physische und/oder soziale Vernichtung. Auch ist kein Schauprozess abzusehen. Ich denke der Begriff ist in diesem Fall unangemessen.
Ok, die Begriffsklärung haben wir damit abgeschlossen…
@WarAuchDabei | 13. Juni 2018 – 10:01″Besteht die Eskalationsleiter inzwischen aus den Stufen Anzugsordnung, Recht, Moral und Stil. In der Reihenfolge der Empörbarkeit?
Ich bin mir bei der Stellung der Anzugsordnung nicht so sicher.“
Ich kann dem Kamerad versichern, daß nichts, absolut gar nichts höher steht als die heilige (Vor-)Schrift, die einzig wahre zDv 37/10, beziehungsweise deren Nachfolger mit der merkfeindlichen Nummer. Vorsicht, diese Erklärung wurde in einem Betrieb verarbeitet in dem auch Sarkasmus, Nüsse und Zynismus verarbeitet werden.
„[Dieser Kommentar ist für mich leider völlig unverständlich… Worauf wollen Sie hinaus? T.W.]“
Ich glaube WarAuchDabei wollte darauf hinweisen, daß sich gerne an Äußerlichkeiten hochgezogen wird, anstatt über den übermittelten Inhalt einer ihrer Meldungen zu sprechen.
Soll der Abteilungsleiter sich doch freuen. Kann er früher den Opa geben. Ausgesorgt hat er so oder so.
Jeder Beante kann ab 63 den vorzeitigen Ruhestand beantragen. Nun setzt ein solcher Antrag bei einem ministeriellen Abteilungsleiter eine gleichermaßen komplexe wie komplizierte Reaktionskette in Gang, die nicht nur „unter 3“ steht, sondern – wenn ich so sagen darf – unter 4.(gerichtsfest also) So kommen dann solche Personalentscheidungen wie Zieten aus dem Busch völlig überraschend über die sich prompt „empörende“ Öffentlichkeit , geben Anlass zu wilden Spekulationen wie „Säuberung“, sind aber völlig normal auf dieser Ebene. Den „Willkürfaktor“ kann man wohl gerade bei einem Abteilungsleiter Recht ausschließen.
@Wanderer | 13. Juni 2018 – 10:25 u. klabautermann | 13. Juni 2018 – 13:52
Ich kann Ihrer beider Bewertung nicht umfänglich zustimmen! Zwar ist es in der Tat so, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit zum einstweiligen Ruhestand ja ausdrücklich eröffnet hat, aber dies ist ja ausdrücklich nicht (!) ein beliebiges Instrument der Personalführung.
Vielmehr geht es darum, dass die politische Leitung nicht mit Beamten (bzw. Offizieren) zusammenarbeiten muss, der sie nicht vertrauen kann.
D.h. ein oder zwei Schlüsselpersonen, bzw. Personen mit „vertrauen zerstörendem Verhalten“ würde ich für unproblematisch halten.
Angesichts der Anzahl der Entscheidung unter der aktuellen IBuK in den letzten 24 Monaten stellt sich m.E.n. sehr wohl die Frage, ob entweder dieses Instrument nicht gerade zweckentfremdet wird oder der aktuelle IBuK ein Vertrauens- und/oder Führungsproblem hat.
Nochmals: das Mittel des einstweiligen Ruhestandes ist nicht dafür gedacht, dass sich ein Minister sein „Wohlfühl-Ministerium“ zusammen stellen kann! Es ist von jedem Minister grundsätzlich zu erwarten, dass er mit jedem loyalen Beamten (und Offizier) zusammen arbeitet.
Lediglich beim persönlichen Bereich (also Adju, Büroleiter etc.) kommt es auch auf die persönliche Chemie an.
Vielleicht hat der Abteilungsleiter Recht, Dieter Weingärtner, nur eine besonders kritische Einstellung der rechtlichen Würdigung beim Einsatz von bewaffneten Drohnen.
Ich meine mich an einem Artikel von ihm zu erinnern aus der Zeitschrift „Kompass“, des katholischen Militärbischofs aus dem Jahre 2015 wo er sich zur Drohnenproblematik geäußert hat.
Man kann auch seine Veröffentlichung als Herausgeber googlen, z. B. diese hier:
http://www.nomos-shop.de/Gramm-Weing%C3%A4rtner-Moderne-Waffentechnologie/productview.aspx?product=25249
Kann es sein, das die Ministerin entweder nicht während Änderung, Reformen, Projekte durchgeführt werden den Abeteilungsleiter wechseln wollte oder dieser nicht so begeistert von v.d. Leyens Plänen oder Zielen war?
@Georg
„Vielleicht hat der Abteilungsleiter Recht, Dieter Weingärtner, nur eine besonders kritische Einstellung der rechtlichen Würdigung beim Einsatz von bewaffneten Drohnen“
Vielleicht hat der Abteilungsleiter Recht zusätzlich auch rechtliche Probleme.gesehen mit anderen Einsätzen der Bundeswehr, z.B. dem Einsatz der Bundeswehr in Syrien. Denn zumindest der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat ja auf die rechtliche Problematik dieses Einsatzes hingewiesen. Vielleicht.ist der Mann ja einfach ein geradliniger Beamter der alten Schule und kann mit der ständigen rechtlichen Neuauslegung des Grundgesetzes hinsichtlich des Einsatzes der Bundeswehr nur schlecht leben. Dann wäre ihm persönlich der Ruhestand zu gönnen, für die Bundeswehr wäre er allerdings ein Verlust.