Neuer Stichtag für die Einsatzmedaille: Auch rückwirkend für Somalia 1993

Für die Einsatzmedaille der Bundeswehr, die nach einer mindestens 30-tägigen Beteiligung an einem Auslandseinsatz verliehen wird, gilt künftig ein neuer Stichtag: An die Stelle des 30. Juni 1995 tritt der 1. November 1991. Damit steht künftig auch nachträglich den Soldaten, die an der UN-Mission 1991/1993 in Kamboscha (Korrektur: bis 1993, nicht 1992), vor allem aber an der Blauhelmmission 1993/1994 in Somalia teilgenommen haben, diese Medaille zu. Die Änderung dieses Datums, nach dem sich die Verleihung einer Einsatzmedaille richtet, teilte das Verteidigungsministerium den Abgeordneten des Bundestags-Verteidigungsausschusses in der wöchentlichen Unterrichtung zu den Auslandseinsätzen mit.

Bislang war der Stichtag im Juni 1995 angesetzt worden, um an den Bundestagsbeschluss zur Billigung des Bundeswehreinsatzes in Bosnien-Herzegowina zu erinnern. Diese Regelung war vor allem von Angehörigen der deutschen Kontingente bei der Mission in Somalia in den 1990-er Jahren als ungerecht empfunden worden; ihr im vergangenen Jahr verstorbener Kommandeur Helmut Harff hatte sich vehement für eine Veränderung eingesetzt.

Auch der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hans-Peter Bartels, hatte diese Praxis mehrfach kritisiert, unter anderem in seinem Jahresbericht 2018:

In den letzten Jahresberichten wurde darauf hingewiesen, dass die Soldatinnen und Soldaten für ihre Teilnahme an Einsätzen vor dem Stichtag, wie zum Beispiel UNOSOM in Somalia 1992, bislang keine Einsatzmedaille verliehen bekommen haben und dies zu Recht als undankbar empfinden. Eine Vorverlegung des Stichtags für die Verleihung der Einsatzmedaille wurde zwischenzeitlich auf Abteilungsleiterebene durch das Verteidigungsministerium mit dem Bundespräsidialamt thematisiert. In diesem Gespräch wurde die Prüfung des Sachverhaltes durch das Bundespräsidialamt zugesagt. Jahr für Jahr seit 2014 vertröstet das Bundesministerium der Verteidigung in seinen Stellungnahmen zum Jahresbericht des Wehrbeauftragten die Betroffenen mit dem Hinweis auf eine Prüfung des Anliegens – zunächst durch das Ministerium, nun durch das Bundespräsidialamt und das Ministerium.

Diese jahrelange Prüfung ist  beendet. Nachdem Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen – auf Bitte des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages – im November vergangenen Jahres Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier um seine Zustimmung zur Vorverlegung des Stichtags gebeten habe, sei im Dezember 2018 das Einverständnis des Bundespräsidialamtes erteilt worden. Das Ministerium arbeite nun an den nötigen Änderungen, damit baldmöglichst die entsprechenden Einsatzmedaillen verliehen werden können.

(Foto: Wikipedia-Übersicht der Spangen der bisher verliehenen Einsatzmedaillen der Bundeswehr)