Neue Regeln für die Flugbereitschaft: Reservemaschinen für Kanzlerin und Außenminister (m. Korrektur)

Als Konsequenz aus den Problemen mit Maschinen der Bundeswehr-Flugbereitschaft in den vergangenen Monaten werden künftig vier herausgehobene Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei Reisen auf ein Reserveflugzeug zurückgreifen können. Eine entprechende Regelung habe die Leitung des Verteidigungsministeriums auf Vorschlag von Luftwaffeninspekteur Ingo Gerhartz gebilligt, sagte ein Ministeriumssprecher am (heutigen) Freitag und bestätigte damit im Wesentlichen einen Bericht des Spiegels.

Nach Angaben der Luftwaffe sollen künftig für Bundespräsident, Bundeskanzlerin, Vizekanzler und Außenminister auf Wunsch Ersatzmaschinen zumindest beim Start bereitstehen. Das Staatsoberhaupt und die Regierungschefin können darüber hinaus auch anweisen, dass die Reservemaschine während der ganzen Reise mitfliegt.* Angesichts der begrenzten Zahl der Maschinen der Flugbereitschaft könne das dann eben auch bedeuten, dass für andere Regierungsmitglieder kein Flugzeug mehr verfügbar sei.

Unverändert habe die Luftwaffe den Anspruch, alle berechtigten Politiker mit ihren Maschinen auch zu befördern, sagte der Luftwaffensprecher. Ob diese bei Nutzung der vorhandenen Maschinen durch die vier herausgehobenen Politiker ihre Reisepläne ändern und zum Beispiel auch mit Linienmaschinen fliegen müssten, hänge aber von der Verfügbarkeit der Flugzeuge im jeweiligen Einzelfall ab.

Die grundsätzliche Bereitstellung einer Reservemaschine ist in einzelnen Fällen allerdings bereits jetzt schon geübte Praxis: Bei der gescheiterten Reise von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum G20-Gipfel in Buenos Aires im November vergangenen Jahres hatte auf dem Berliner Flughafen Tegel ein weiterer Airbus A340 samt Besatzung startbereit gestanden. Die zweite Maschine war jedoch nach dem zunächst erfolgreichen Start des ersten Flugzeugs zur Basis der Flugbereitschaft in Köln zurückgeflogen; als die Kanzlerinnen-Maschine mit einem Defekt in Köln landete, gab es keine weitere Besatzung mehr für den Flug nach Südamerika. Außenminister Heiko Maas hatte bei seiner Afrika-Reise Ende Februar zwar keine Reservemaschine dabei, wurde aber nach Panne eines Airbus A319 von einem A340 der Flugbereitschaft abgeholt. (Korrektur: Maas musste nicht mit Linie zurückfliegen, wie hier zuerst falsch stand.)

Die technischen Ausfälle, bei denen in den vergangenen Monaten Finanzminister Olaf Scholz, die Kanzlerin, Entwicklungsminister Gerd Müller, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und zuletzt Maas im Ausland liegen blieben und zum Teil ihre Reise mit Linienmaschinen fortsetzen mussten, hatten zwar Aufmerksamkeit erregt – statistisch gesehen sind die Probleme bei der Flugbereitschaft mit ihren zivilen Flugzeugmustern allerdings nicht größer als bei einem zivilen Luftfahrtunternehmen.

Mit der Neuregelung geht die Flugbereitschaft faktisch auch von der bisherigen Praxis ab, die eine Staffelung der Anforderungsberechtigten für die Flugzeuge vor allem nach protokollarischer Rangordnung vorsah – danach wäre zum Beispiel der Bundestagspräsident noch vor der Kanzlerin, die Präsidenten von Bundesrat und Bundesverfassungsgericht noch vor den Mitgliedern des Bundeskabinetts anforderungsberechtigt. Der Vorrang für Staatsoberhaupt, Regierungschefin und zwei Regierungsmitglieder hebelt das in Teilen aus.

*Korrektur: Damit ist klargestellt, dass nur Bundespräsident und Bundeskanzlerin während der ganzen Reise eine Ersaztmaschine zur Verfügung haben. Die Luftwaffe hat ihre ursprünglichen Angaben berichtigt.

(Archivbild August 2018: Eine Blaskapelle wartet auf dem Flughafen von Accra in Ghana auf die Ankunft von Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, deren Flugzeug auf die Parkposition rollt –  Ute Grabowsky/ photothek.net )