Lange Haare für Soldatinnen, kurze Haare für Soldaten? Der Gesetzgeber muss entscheiden (m. Nachtrag)
Der Gesetzgeber wird entscheiden müssen, ob die Bundeswehr Soldaten kurze Haare vorschreiben, Soldatinnen aber lange Haare im Dienst erlauben darf. Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschied am (heutigen) Donnerstag, dass dem so genannten Haar- und Barterlass aus dem Jahr 2014 die gesetzliche Grundlage fehlt: Wenn die Streitkräfte per Erlass in die Freiheit des Einzelnen, seine äußere Erscheinung individuell zu gestalten, eingreifen, müsse das per Gesetz erlaubt sein – was für diesen Erlass nicht gilt.
Dennoch hatte ein Stabsfeldwebel, der als Gothic-Anhänger vor Gericht das Recht auf lange Haare durchsetzen wollte, mit seinem Anliegen keinen Erfolg, wie das Gericht mitteilte. Da ein einheitliches Auftreten der Bundeswehr im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit geboten sei, könne die Zentrale Dienstvorschrift A-2630/1, Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, bis zu einer gesetzlichen Grundlage in Kraft bleiben.
Die Vorschrift sieht unter anderem vor:
Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein. Ohren und Augen dürfen nicht bedeckt sein. Das Haar ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden.
(…)
Die Haartracht von Soldatinnen darf die Augen nicht bedecken. Haare, die bei aufrechter Körper- und Kopfhaltung die Schulter berühren würden, sind am Hinterkopf komplett gezopft auf dem Rücken oder gesteckt zu tragen. Dabei sind Form und Farbe der Haarspangen/Bänder dezent zu halten.
Nach Ansicht des Wehrdienstsenats schließt das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes nicht aus, für Soldatinnen und Soldaten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Dienstkleidung und Haartracht bei der Dienstausübung vorzusehen. Entsprechende Entscheidungen hatte das Bundesverwaltungsgerichts bereits früher getroffen. Ohne eine ausreichende gesetzliche Grundlage dürfte aber die Freiheit des einzelnen nicht eingeschränkt werden, seine äußere Erscheinung individuell zu gestalten, so dass der Bundestag das entsprechende Gesetz beschließen müsse.
Das ganze juristisch in der Pressemitteilung des Gerichts:
Der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-2630/1 „Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ fehlt eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Für eine Übergangszeit ist diese Dienstvorschrift, die allgemein als „Haar- und Barterlass“ bekannt ist, aber auch zum Beispiel Regelungen zu Tätowierungen und Piercings trifft, bis zu einer entsprechenden Neuregelung weiterhin anzuwenden. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig heute entschieden.
Dem Verfahren liegt die Wehrbeschwerde eines Stabsfeldwebels zu Grunde, der nach eigenen Angaben ein Anhänger der Gothic-Kultur ist und lange Haare tragen möchte. Er hält die Regelung in Nr. 202 der ZDv A-2630/1 für diskriminierend, nach der männliche Soldaten die Haare kurz geschnitten tragen müssen. Dieselbe Dienstvorschrift gestatte es Soldatinnen, die Haare lang und am Hinterkopf zusammengebunden zu tragen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat der Beschwerde nicht abgeholfen.
Den Antrag des Soldaten auf Aufhebung der Dienstvorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht im Ergebnis zurückgewiesen. Wie bereits in einer früheren Entscheidung dargelegt, schließt es das Gleichberechtigungsgebot nicht aus, für Soldatinnen und Soldaten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Dienstkleidung und Haartracht bei der Dienstausübung vorzusehen (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 – 1 WRB 2.12, 1 WRB 3.12 – BVerwGE 149, 1). Allerdings bedürfen Regelungen, die in die Freiheit des Einzelnen, seine äußere Erscheinung individuell zu gestalten, eingreifen, einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage. Dies folgt aus der in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten allgemeinen Handlungsfreiheit, die auch den Soldaten davor schützt, ohne gesetzliche Grundlage durch dienstliche Weisung Einschränkungen seines persönlichen Erscheinungsbildes hinnehmen zu müssen, die sich auch auf sein Aussehen außerhalb des Dienstes auswirken.
Eine solche ausreichende gesetzliche Grundlage enthält – wie der 1. Wehrdienstsenat nunmehr festgestellt hat – § 4 Abs. 3 Satz 2 SG nicht. Die Norm ermächtigt jedenfalls in der seit 2017 geltenden Fassung nur zu Bestimmungen über die Uniform und die Kleidungsstücke, die mit der Uniform getragen werden. Weder dem Wortlaut der Norm noch den Gesetzgebungsmaterialien ist eindeutig zu entnehmen, dass der Erlassgeber im Sachzusammenhang mit der Festlegung einer Kleiderordnung auch zu notwendig in den privaten Lebensbereich hineinwirkenden Regelungen über die Gestaltung von Körperbestandteilen von Soldatinnen und Soldaten ermächtigt wird.
Da die früher geltende Vorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 2 SG aber weiter ausgelegt worden ist und ein einheitliches Auftreten der Bundeswehr im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit geboten ist, sind die Dienstvorschriften bis zu einer gesetzlichen Neuregelung vorläufig weiter anzuwenden. Der Gesetzgeber wird auch darüber zu befinden haben, ob eine unterschiedliche Regelung der Haartracht von Männern und Frauen in der Bundeswehr künftig weiterhin geboten ist.
(Beschluss vom 31. Januar 2019 – BVerwG 1 WB 28.17)
Nachtrag: Weil’s so schön passt (und vermutlich hier eine recht emotionale Debatte losgeht) ein Beispiel aus einem anderen NATO-Land – der Verweis auf den Instagram-Account von Lasse Løkken Matberg, Leutnant der Königlich Norwegischen Marine, der mit seiner Haarpracht in Uniform und Zivil posiert und während der Übung Trident Juncture Furore machte:
(Foto oben: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen spricht Ende Oktober 2018 bei der NATO-Übung Trident Juncture in Rena/Norwegen mit einer Bundeswehrsoldatin; Foto unten: Screenshot von Instagram)
Ich habe vor einigen Tagen auf einer englischsprachigen Homepage ein Zitat aus der Geschichte gelesen, daß wirklich gut zum Thema passt:
„Soft countries breed soft men. For it is not possible for the same land to bear both wonderful fruits and men who are good at war. “ Cyrus the Great (600-530 BC)
Damit verabschiede ich mich aus der Diskussion und wünsche allen ein angenehmes Wochenende.
@Trevor,
mit derlei Aussagen bin ich inzwischen vorsichtig, da es mir suspekt ist, wenn jemand verbal einen Club derer eröffnet, die mit “Leib und Seele” Soldat sind. Gilt das für den Kläger StFw dann nicht? Wann genau ist man mit Leib und Seele Soldat und welche Gefechtsbedingungen zwingen dem Cyberkrieger eine gestutzte Haar und Barttracht auf? Wenn Sie schon auf meinen Beitrag eingehen, befassen Sie sich bitte auch mit den darin angesprochenen Argumenten (ungleiche Rollen), anstatt wie erwartet und (Verzeihung) etwas pathetisch auf “Leib und Seele” des Soldatentums zuruckzufallen, die von vier Personen mindestens mit 5 verschiedenen Definitionen beschrieben wird.
Die Haarlänge hat nichts mit der Schlagkraft zu tun, entscheidend ist die Führung und Versorgung der Truppe.
Jahrtausende war es männlich Röcke und lange Haare zu tragen und nun sind kurze Haare in vielen Bereichen des Militärs evtl nur eine Modeerscheinung. Dabei plädiere ich nicht zwingend für den Kampfrock in Flecktarn ;-)
Also wenn jeder Soldat der Bw die Statur und die Fitness von Lasse Løkken Matberg hätte, würde ich mir um die Frisuren keine Sorgen mehr machen!
Wahnsinn, wie teilweise erbittert hier über etwas so stupides wie die Haartracht des Soldaten diskutiert wird…
Ich kann mich selbst mal als Beispiel angeben. Als ich vor anderthalb Dekaden der Meinung war, Offizier in einer grünen Truppengattung wäre eine gute Idee, ging ich (Mann) mit meinen sehr langen Haaren (ca. 60cm) in das örtliche Kreiswehrersatzamt, durchlief später auch die OPZ in Köln mit dieser Matte und wurde eingestellt.
Weniger, weil „ich musste“, sondern weil es praktischer war, verkürzten sich 60cm auf 3mm.
Es war deutlich einfacher, die Haare verfilzten nicht – und wenn man morgens doch mal spät dran war, merkte das auch kein Mensch.
Ich für meinen Teil habe also festgestellt, dass mir kürzere Haare besser gefallen. Dennoch würde ich niemandem vorschreiben wollen, wie er die Haare zu tragen hat! Er/sie wird es schon zeitig genug merken, wenn die Wolle verfilzt und fettig unter dem Helm hängt. Davon geht das Abendland nicht unter.
Die Grundidee hinter der Beschwerde und der Verwaltungsklage verstehe ich schon – warum schränkt man die Freiheit des Einen (Mann) ein, rumzulaufen wie er will (zumindest auf dem Kopf) und bei einer Anderen (Frau) tut man dies nicht? Und warum muss man das heutzutage überhaupt noch diskutieren? Solange niemand gefährdet wird (auch nicht der Schopfträger selbst!) ist doch eigentlich alles im Lot.
Und btw: Bis ins frühe 19. Jahrhundert war der Zopf DIE Soldatenfrisur. Ohne lange Haare (oder zumindest Perücke) war man KEIN ECHTER Soldat. Auch der früh- und hochmittelalterliche Krieger mit Kurzhaarfrisur hätte sich von seinen Kampfgenossen ordentlich was anhöhren dürfen. Soviel zum Thema „echtes Soldatentum“ braucht kurze Haare :)
Dieses Urteil staerkt jene Stimmen im BMVg und anderswo, die in einer noch weiter zu individualisierenden Armee einen bedeutsamen Schritt zur Loesung des Attraktivitaetsdefizits der SK sehen.
Es ist angesichts des strategischen Ziels, den Frauenanteil in den SK auf ca. 15% zu erhoehen, nicht davon auszugehen, dass Frauen zukuenftig verpflichtet werden, sich ihre langen Haare zu kuerzen. ich glaube mich auch zu erinnern, dass Bartwuchs und lange Haare bei Frauen zu den Geschlechtsmerkmalen gezaehlt werden, ( nach alter Lesart jedenfalls, heute kann man das nicht mehr genau so sagen- -) Damit scheidet dieser Loesungsansatz eigentlich aus.
Bleibt die Freigabe fuer die Maenner, will man die Auflagen des Gerichts erfuellen.
Und dann sind wir schnell bei einem dann folgenden, sehr freizuegigen Konstrukt eines neuen Haar-, Bart- Hautveraenderungs- ( vulgo: Taetowierungen) und Koerperschmuckerlass, den zu durchzusetzen die Damen und Herren Disziplinarvorgesetzten das Vergnuegen haben werden.
Je nach privatem Fetisch oder influenctem Trend wird Bund dann richtig bunt. Werden lange Haare fuer maennliche Soldaten erlaubt, koennen auch Sikhs angesprochen warden, die uber ein anerkanntermassen hohes soldateisches selbstverstaendnis verfuegen. – -)
Dieses Urteil kann sehr weitreichende Folgen haben. Es passt sehr gut in die laufenden Dramen um Beliebigkeit, Wurstigkeit, Indifferenz, Anspruchsdenken, aber auch der in weiten Teilen der SK abhanden gekommen Faehigkeit bei allem notwendigen Diskurs zu einer einheitlichen Sprache und gemeinschaftlich verankertem Wissens- und Handlungsverstaendnis in militaerischen Fragen zu finden.
Aber auch das ist im Wiki- Zeitalter vielleicht auch nicht mehr notwendig.
@ Sagittarius | 01. Februar 2019 – 13:20
Zum Soldaten gehört ggf. noch die militärische Tradition der Formalausbildung, die ein militärisches Erscheinungsbild erfordern soll. Man kann natürlich überlegen, ob das noch zeitgemäß ist. Gehört es für die Bundeswehr zum Soldatsein dazu, sind solche, die das nicht wollen vielleicht „Krieger“ oder „Vaterlandsverteidiger“ aber keine Soldaten in dem Sinne.
Gerichte machen diese Unterscheidung offenbar nicht und die Bw kann es sich aufgrund des Personalmangels auch nicht mehr leisten, nur „Soldaten nach ihrer Vorstellung“ einzustellen.
(Wer immer dabei „die Bundeswehr“ ist)
Das Auswärtige Amt schaltet sich auch in die Debatte ein…
Wie immer wenn eine Diskussion als Eintrittskarte kein besonderes Fachwissen benötigt hat jeder eine Meinung. Persönlich finde ich die Diskussion inzwischen lächerlich, denn das Wohl und Wehe der Bundeswehr hängt doch sicher an anderen Dingen.
Wenn die Bundeswehr nicht in der Lage ist einen gesetzeskonformen eindeutigen Erlass herauszugeben, dann liegt wohl dort das Hauptproblem und nicht bei einem Soldaten der zur Klärung den Rechtsweg bemüht.
Ansonsten klingt es schon sehr verzweifelt wenn man potentielle Nahkämpfe als Argumentationsverstärker bemühen muss. Vermutlich lässt sich in der gesamten Bundeswehrgeschichte kein einziger Vorfall dieser Art nachweisen.
Klingt irgendwie nach: „Ich habe ja nichts gegen lange Haare bei Männern, aber …“
Wenn man schon Wert auf die Wirkung der Soldaten in der Öffentlichkeit legen möchte, dann sollte man auf ein gepflegtes Erscheinungsbild achten. Dazu gehören saubere gut sitzende Uniformen, ein Blick fürs Detail und vor allem ein anständiges Benehmen.
@Closius
Auch wenn damit ihr Weltbild ganz zusammenfällt gibt es das bei der BW doch schon.
Siehe BW auf der Ostbayernshow letztes Jahr.
Abgesehen davon heißt/hieß die Uniform ja auch Rock. So gesehen tragen alle Solden den/einen Rock. Nur haben halt nicht alle die Beine und/oder den Stolz eines Highlanders
einen echten zu tragen.
@ 01. Februar 2019 – 14:43
Das Auswärtige Amt schaltet sich auch in die Debatte ein…
Wer solche Freunde hat braucht keine Feinde.
Ich kann zu der Frage, ob und welche Beschränkungen der individuellen Haarpracht angemessen, notwendig und zweckmäßig sind, nicht viel beitragen.
Ich finde es jedoch – im wahrsten Sinne des Wortes – bemerkenswert, wenn aus der Entscheidung, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichend durch eine gesetzliche Grundlage abgesichert sind, eine Debatte entsteht, wie verlotternd lange Haare sind oder ob Deutschland dem Untergang geweiht sei, weil Bartträger beim nächsten Chemieangriff an der Ostfront in Divisionsstärke sterben werden.
Um es klar zu stellen: das BVerwG hat die Normen inhaltlich nicht für rechtswidrig oder diskrimminierend befunden.
*„[…] schließt es das Gleichberechtigungsgebot nicht aus, für Soldatinnen und Soldaten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Dienstkleidung und Haartracht bei der Dienstausübung vorzusehen […]“ Pressemitteilung*
Stattdessen hat es festgestellt, dass die Neufassung des § 4 Abs. 3 Satz 2 SG nicht zu einer Verordnung über das Aussehen der Soldaten ermächtige. Früher wurde der Begriff „Uniform“ weit ausgelegt, so dass er jeden Teil des Äußeren umfasste. Diese Sicht hat das BVerwG aufgegeben und sich auf den Wortlaut, der nur die Kleidung umfasse, beschränkt.
Gleichzeitig hat es die ZDv A-2630/1 für weiter anwendbar erklärt, da es früher anders gesehen wurde und die Vorschrift notwendig sei, um die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte sicherzustellen.
Der Beschwerdeführer hat somit sein Ziel, lange Haare tragen zu dürfen, überhaupt nicht erreicht.
Um es nochmal klar zu stellen: Grundrechte gelten auch für Soldaten! Ein Eingriff in Grundrechte ist nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erlaubt. Wenn das Gesetz den Eingriff nicht erlaubt, dann ist der rechtswidrig. So einfach ist das.
Ich kann mich @Sagittarius nur anschließen. Die Bundeswehr hat ganz andere Probleme. Im Ernstfall wird jeder Soldat, ob Mann oder Frau sich darauf besinnen, was zweckmäßig ist und was nicht. Da wir uns aber nicht im Ernstfall befinden und dies in den nächsten Jahren wahrscheinlich auch nicht der Fall sein wird, ist eine Gleichberechtigung für Mann und Frau nur recht und fair.
@Klaus
Da wir uns aber nicht im Ernstfall befinden und dies in den nächsten Jahren wahrscheinlich auch nicht der Fall sein wird, ist eine Gleichberechtigung für Mann und Frau nur recht und fair.
Ich gehe weiterhin davon aus, das die Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht dem „Ernstfall “ geopfert wird.
@Laie
1+
@Klaus | 01. Februar 2019 – 15:07
Richtig, aber nicht jedes Problem „der Bundeswehr“ ist das Problem jedes einzelnen Soldaten und andersherum. Daher ist es unredlich, aus den vielfältigen Problemen, die die Bundeswehr – nicht erst seit heute – plagen, siehe WB-Bericht von dieser Woche, schließen zu wollen, jeder einzelne Soldat habe seine eigenen Anliegen gefälligst zurückzustellen, bis die grundlegenden Probleme der Bundeswehr dermaleinst bewältigt sein werden – wann eigentlich? Ad kalendas graecas oder beim Jüngsten Gericht? Der Beschwerdeführer hat sich – nach meiner Auffassung zu Recht – unrichtig behandelt gefühlt und sich beschwert, gut so!
Und diese Diskussion geht für mich nur vordergründig um die Frage der Haartracht, sondern vor allem um die Frage, inwieweit – auch bei der Bundeswehr – Frauen alleine aufgrund ihres Geschlechts Privilegien haben und inwieweit dies mit Art 3 Abs 3 GG vereinbar ist!
Worum geht es im Kern?
Herr Stabsfeldwebel ist der Auffassung, dass er lange auch Haare tragen dürfe, weil dies seine weiblichen Kameraden auch dürfen. DAS ist sein Argument.
Dieser Sichtweise ist bisher kein Gericht gefolgt, und das ist auch gut so. Männer und Frauen sind gleichberechtigt – das steht im Grundgesetz. Dort steht nicht, dass Männer und Frauen gleich sind. Das ist Unfug und somit sind es auch alle Folgerungen, die daraus gezogen werden. Ich zumindest hoffe, dass es auch künftig noch Männer und Frauen in der Bundeswehr gibt und dass es kein Geschlecht „Soldat“ geben wird. Das wäre dann ein amorpher Staat im Staate, in dem zumindest ich nicht mehr dienen wollte.
Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass ein Gericht eine gesetzliche Grundlage für das Handeln des Dienstherrn einfordert. Deswegen gibt es überhaupt nur z.B. das Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Da war die Argumentation, dass ein solch schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen wie die Sicherheitsüberprüfung nur durch ein Gesetz begründet sein dürfe und nicht nur auf eine Vorschrift. Das Ende vom Lied: Das Gesetz wurde erlassen und Sicherheitsüberprüfungen gibt es nach wie vor. So wird es hoffentlich auch hier sein, denn auch im Jahr des Heils 2019 gelten ganz offenkundig lange Haare als Geschlechtsmerkmal des Mannes noch nicht als breiter gesellschaftlicher Konsens.
Und wer lange Haare tragen möchte, der soll einen Beruf ergreifen, der ihm dies erlaubt. Wir haben ja Berufsfreiheit in diesem Land – und auch ein Berufssoldat wird nicht gezwungen, weiterhin einem Beruf nachzugehen, der ihm – seiner Meinung nach -elementare Menschenrechte vorenthält. Und es ist ja nun nicht so, als hätte die Bundeswehr jemals ein Geheimnis um den Haar- und Barterlass gemacht.
@Laie
„Um es nochmal klar zu stellen: Grundrechte gelten auch für Soldaten! Ein Eingriff in Grundrechte ist nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erlaubt. Wenn das Gesetz den Eingriff nicht erlaubt, dann ist der rechtswidrig. So einfach ist das.“
Das ist eine sehr aussagekräftige und auf den Punkt gebrachte Zusammenfassung des eigentlichen Kerns dieser Debatte.
Müssen Träger(innen) langer heller Haare im Gelände eigentlich ein Haarnetz tragen oder den Zopf schwarz/flecktarn/steingrau-oliv färben?
So ein leuchtend blonder Zopf fällt doch sicher auf? An die Kollegen in der Praxis, wie wird das gehandhabt?
Wenn man das Haarthema anpackt, sollte man das bei Schmuck auch tun und da tatsächlich die Gefährdungskarte spielen. Jeder der mal mit Schmuck irgendwo mit Schwung hängengeblieben ist, weiß warum.
Na, wenn das Auswärtige Amt jetzt schon die BW öffentlich in die Pfanne haut, kann die BW ja jetzt auch mal Werbeplakate lancieren a’la „Scheiß auf Feinstaub, fahr Leo“ oder gegenüber einen raushauen wie „Komm zu uns, werd‘ nicht wie Altmaier.“
Junge, Junge….
@ Klaus
„Im Ernstfall wird jeder Soldat, ob Mann oder Frau sich darauf besinnen, was zweckmäßig ist und was nicht. Da wir uns aber nicht im Ernstfall befinden und dies in den nächsten Jahren wahrscheinlich auch nicht der Fall sein wird, ist eine Gleichberechtigung für Mann und Frau nur recht und fair.“
mit verlaub aber das ist mehr als blauäugig. Erinnern sie sich noch an die „vorwarnzeit von 10 jahren“ vor einer großen landkonfrontation in europa? dann kam Ostukraine und Krim… großes „OHHH wer hätte das gedacht“….,
mal abgesehen davon. Eine Armee ist gut beraten auch den Friedensbetrieb möglichst nah an realen Kriegsbedingungen zu orientieren. Sonst gibt es ein böses erwachen.
Mit dem argument „jeder besinnt sich im ernsntfall…“ könnte man sonst auch uniformzwang/befehl und gehorsam militärische manöver usw abschaffen. Man besinnt sich ja schon…..
Den Kritikern des Erlasses geht es hier nicht um irgendwelche weltanschaulichen ressentiments gegen lange Haare sondern um die sukzessive entmilitarisierung des denkens/handelns und der strukturen in der Bundeswehr.
Leitbild MÜSSTE das Gefecht und sein erfolgreiches Bestehen sein. Leitbild IST aber das möglichst kommode „arbeiten“ unter berücksichtigung postmoderner identitätspolitik.
Es geht ums Prinzip
Ich würde nicht nur den „Haar-und Barterlass“ abschaffen, sondern auch das überholte Prinzip von Befehl und Gehorsam und dazu noch die Vorgesetzenverodnung. Uniformen finde ich auch überflüssig…
Solche Anachronismen braucht heutzutage kein Mensch mehr. Dann noch die Besoldung für alle angleichen (A16) für alle und alle sind glücklich…
Und im Einsatz tanzen wir unsere Gegner schwindlig…
Ironie aus…😉😎
Oh Mann (die geschlechtsspezifische Ansprache scheint hier angebracht), einige machen sich so richtig zum Affen hier.
Ich wüsste ja gerne, wie viele von der Lange-Haare-sind-der-Untergang-der-Truppe-Fraktion in ihrer körperlichen Fitness mit dem langhaarigen norwegischen Leutnant mithalten könnten… Aber darum geht’s ja wohl nicht, sondern nur um den äußeren Anschein.
@ t.w.
vielleicht sollten Sie sich selbst an die Maßstäbe halten die Sie bei der Moderation von Leserkommentaren walten lassen.
ich denke diese ad personam agression (zum affen…) ist hier nicht angebracht.
Wir sollten Lasse seine Locken lassen.
;-)
Jetzt mal ehrlich – es gibt bestimmt wichtigere Themen.
Man kann den äußeren Anschein und die Fitness weglassen, aber es gibt
Verhältnisse, bei denen lange Haare von Nachteil sind, ebenso wie lange Fingernägel und Schmuck.
Egal ob einem die nassen langen Haare die die rückwärtigen Klamotten durchfeuchten, bei Hitze für stärkeres Schwitzen sorgen oder mir der Ohrring das Ohrläppchen zerrupft, das schnelldrehende Werkzeug mir halb den Finger mitsamt teurem Ring entführt, mir der schöne lange Fingernagel bis weit ins Nagelbett einreisst oder Gesichtstarnung mit Bartwuchs total unpraktisch ist,. Das sollte man diskutieren können.
Dass verschiedenes davon Damen zugestanden wird, halte ich persönlich für nicht korrekt. Es Herren zuzugestehen, aus o.g. Ausführungen ersichtlich ebenso.
Das mag truppengattungsspezifisch hier und da divergieren, es ist aber nunmal einfacher, einmal für alle zu regeln als 17 Ausnahmen zu verfassen, nur damit sich jemand besser fühlt oder 100 Freiwillige im Jahr mehr zur BW kommen.
@ T.W.
Ich bin der Meinung, dass auf drei unterschiedlichen Ebenen diskutiert wird.
Die eine Ebene ist: „Aber die anderen, Teil 1“: Frauen dürfen lange Haare tragen, also darf ich als Mann das auch –> Dem ist nicht so – und das ist auch gut so. Männer und Frauen sind gleichberechtigt, aber nicht gleich. Es sind auch nicht alle Menschen gleich.
„Aber die anderen, Teil 2“: Aber die Norweger dürfen das. Ja, und? Was heißt das? Die Amis dürfen es nicht. Bei uns ist es auch nicht so. Was ist nun besser/schlechter? „Die anderen“ taugen nicht als Begründung.
Die andere Ebene ist: Die Bereitschaft, sich gemäß des alten Spruches „wer das eine will, muss das andere mögen“ zu verhalten, sinkt offenbar. Hier ist es der Soldat (männlich), der zwar gern Berufssoldat sein möchte (mit allen unbestreitbaren Vorteilen, welche dieser Status mit sich bringt), aber dann doch lieber lange Haare hätte. Dort ist es der verbeamtete Lehrer, der zwar gerne seinen Beamten-Status behalten möchte (mit allen unbestreitbaren Vorteilen, welche dieser mit sich bringt), aber dann doch gerne das Recht hätte, zu streiken, wie seine angestellten Kollegen. Für beide kann es nur lauten, wenn sie diese Einschränkung ihrer Grundrechte so unerträglich finden: Kündigen. Es kann doch nicht angehen, dass man sich die Rosinen herauspickt und so die Besonderheit des Status derart verwässert, dass man ihn de facto obsolet macht. Es heißt nicht umsonst beim Soldaten „treues Dienen“ und nicht umsonst „besonderes Treueverhältnis“ für den Beamten. Es gibt bestimmte Kröten, die man schlucken muss – wer das nicht möchte/kann, sollte sich einen anderen Beruf suchen.
Die dritte Ebene: Die Funktionale: Es wurde ja bereits vom Gericht (!) angeführt: Ein einheitliches Erscheinungsbild ist Teil der Funktionstüchtigkeit der Streitkräfte – wozu in meinen Augen auch das Ansehen in der Bevölkerung und die Reputation bei den Verbündeten zählen. Und Einheitlichkeit ist durch einen Kurzhaarschnitt, zu dem alle verpflichtet sind, unter Anlagen des Maßstabes, was gesellschaftlicher Standard ist, einfacher zu erreichen, als alle zu einer Langhaarfrisur zu zwingen. Für mich klingt das einleuchtend. Dass hier auch funktionale Gründe eine Rolle spielen und wir allen Ernstes dieselbe Diskussion führen wie Anfang der 1970er Jahre, ist doch albern. Schon damals wurde ganz offenkundig eingesehen, dass das lange Haare, Haarnetze etc. nicht praktikabel sind. Und was war zu einer Zeit, als lange Haare bei Männern ein Jugendtrend waren. Dem ist heute, meiner Wahrnehmung nach, nicht mehr so.
Insofern ist nach meiner Meinung die Forderung nach einem Kurzhaarschnitt bei Männern ein weitaus geringerer Eingriff in die Grundrechte, als eine Frau zu selbigem zu zwingen – denn das wäre die andere Möglichkeit, Parität herzustellen. Und da sind wir wieder beim Landtag von Brandenburg und der Parität – nicht bei Tattoos.
@T.W.
Tut mir leid, Herr Wiegold- der Account des NOR Lt.s zeigt mir weder Fitness an, die fuer sich gesehen soldatischen Anspruechen gerecht wird noch moechte wissen wieviel Zeit und Aufwand betrieben sich rein aeusserlich betrachtet, sich derart zu trimmen. Die gewaehlte Form der Selbstdarstellung verraet mir hingegen etwas vom psychologischen Profil dieses offensichtlich narzisstischen Mannes, dessen Interessenschwerpunkte nicht im dstl. Bereich liegen duerfte.
Als ergrauender Fernspaeher erlaube ich mir ein Urteil darueber, welche Art von Fitness notwendig ist um selbst sehr hohen Anspruechen in Einsatz und Frieden bestehen zu koennen. Meterlange Zoepfe und dehydrierte Six-packs genuegen diesen Anspruechen jedenfalls nicht.
[Ah, danke. Können Sie noch kurz als Feedback geben, warum dieser Trainingsplan (wie auf dem Instgram-Account verlinkt)
https://www.fitplanapp.com/plans/crossfit-strength-and-function-by-lasse-matberg
Ihren Ansprüchen nicht genügt? T.W.]
@Hans Dampf
„Herr Stabsfeldwebel ist der Auffassung, dass er lange auch Haare tragen dürfe, weil dies seine weiblichen Kameraden auch dürfen. DAS ist sein Argument.“
Ist das so oder nehmen sie es nur an? Haben sie das aus irgendeinem Artikel oder aus dem was er oder sein Anwalt vorgetragen hat? Oder doch nur ihre Vorstellung der Argumentation der Sie ohnehin nicht folgen wollen?
Mir persönlich wäre eine Armee in der Männer keine langen Haare haben auch lieber. Aber was ich möchte ist unerheblich es geht um das was unser Grundgesetz vorschreibt.
Wenn der gute StFw argumentiert, dass hier seine Freiheit eingeschränkt wird mit der Begründung dass es dienstliche Erfordernisse gäbe ist es doch durchaus schwer zu konstruieren wie nur männliche Soldaten diesen ausgesetzt sein sollen wenn doch beiden Geschlechtern alle Felder der Bundeswehr offen stehen.
Wenn diese „dienstlichen Erfordernisse“ nun offensichtlich nicht so erforderlich sind wie man wohl dachte sind wir nun mal wirklich im Bereich eines ungerechtfertigten Eingriffes in Freiheitsrechte.
Leider schaffen es viele nicht ein solches Thema nüchtern zu betrachten. Und auch eine gewisse Verärgerung des Hausherrin kann ich da gut verstehen.
1. Ist dem Bundesverwaltungsgericht vorzuwerfen, daß es seine eigene Rechtsprechung geändert hat. Denn im Jahre 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Klage eines Wehrpflichtigen gegen den Haarerlaß mit der Begründung abgeschmettert, daß die unterschiedlichen Haarlängen von Männern und Frauen eine zulässige Frauenförderung sei, weil nur 10 % der Soldaten damals weiblich waren. Jetzt also 6 Jahre später für dieselbe Rechtsfrage eine gesetzliche Grundlage erst zu verlangen, ist damit nicht nachvollziehbar.
2. Streit um Haarlängen gibt es nicht nur bei der BW, sondern auch bei der US Armee. „Frisuren-Verbote in US-Armee
So ziehst du mir nicht in den Krieg! “ waren die Überschriften des Spiegels zu Haarverboten in der US Armee aus dem Jahre 2014(Spiegel online vom 04.04.2014), so die US Armee viele Frisuren verboten hat für Frauen, was diese als Rassismus ansehen, weil darunter viele Frisuren von schwarzen Soldatinnen waren. So daß auch die US Streitkräfte den Untergang des Abendlandes durch Frisuren befürchten.
3. Ich habe mir ein paar Bilder von BW Soldsaten aus der Zeit des Haarnetzerlasses von 1971 angeschaut. Diese verwilderten Frisuren sehen einfach unmilitärisch aus und die Haarnetze machen es nicht besser, sondern sehen Kopftüchern eher ähnlich.
4. Zum Glück hat laut Spiegel das Ministerium schon angekündigt, daß es beim Haarerlaß bleiben soll, aufrund militärischer Erfordernisse, nur daß es eben ein Gesetz dazu geben soll. Die Langhaar = Untergang der Truppe Fraktion;) kann also erstmal aufatmen.
@ Chris:
Ich bezog mich auf die Pressemitteilung des Gerichtes – für deren Inhalt ich nicht verantwortlich bin:
„Dem Verfahren liegt die Wehrbeschwerde eines Stabsfeldwebels zu Grunde, der nach eigenen Angaben ein Anhänger der Gothic-Kultur ist und lange Haare tragen möchte. Er hält die Regelung in Nr. 202 der ZDv A-2630/1 für diskriminierend, nach der männliche Soldaten die Haare kurz geschnitten tragen müssen. Dieselbe Dienstvorschrift gestatte es Soldatinnen, die Haare lang und am Hinterkopf zusammengebunden zu tragen.“
Soviel zum Thema, ich bildete mir etwas ein oder drehte es mir so, wie ich es argumentativ bräuchte.
Kompromiss:
Wird der Spannungsfall verkündet = Bart, Zopf, Piercings, Gedöns für ALLE ab
Kommt „der Iwan“ überraschend Freitag nachmittag = Haar-/Barttracht egal (vielleicht hat der Gegner ja Tränen in den Augen beim anvisiern oder kugelt sich vor lachen und trifft nix mehr, hoch lebe die psychologische Kriegsführung… )
Zu Lasses „dehydriertem Sixpack“:
Besser so als Sixpack-Schwarte geschlechtsunabhängig …
@Closius | 01. Februar 2019 – 9:27
„Wenn wir jetzt den Soldaten lange Haare erlauben, dann öffnen wir doch die Büchse der Pandora. Mit welchem Recht wollen wir dann muslimischen Soldatinnen das Kopftuch verbieten…“
„Witzigerweise“ ist die aktuelle Rechtslage und das aktuelle Problem genau aus diesem Impetus heraus entstanden.
In der alten Fassung war global von Uniform die Rede und darunter wurde in ständiger Rechtssprechung „alles“ verstanden. Deswegen war es schon immer rechtmäßig, dass die Dienstvorschriften auch Fragen wie Haare, Bärte und Tätowierungen regelten. Und vor allem über den Bereich des „Arbeitsschutzes“ hinaus (denn das kann man ja über andere Paragraphen rechtfertigen).
Dann kam aber die „Angst“ auf, dass die Bw von einer Reihe von weiblichen Bewerbern mit Kopftuch überrannt werden würde (naja, ich übertreibe jetzt, eigentlich ging das Problem von der zivilen Seite –> Lehrer und Polizisten aus) und man „präzisierte“ das Gesetz.
Damit viel aber die traditionelle „weite“ Auslegungsmöglichkeit weg und jetzt muss nachgebessert werden ;)
Aus diesem Zusammenhang heraus wird übrigens erkennbar, dass nur dann nachgebessert werden muss, wenn es um das Thema „äußeres Erscheinungsbild aus formalen Gründen zur allgemeinen Repräsentation nach aussen“ geht.
Und nur unter diesem Gesichtspunkt ist dann übrigens eine unterschiedliche Behandlung von männlichen und weiblichen Soldaten grundgesetzlich zulässig.
Wenn es um „Arbeitsschutz“ geht, dann müssen für die jeweilige Verwendung spezifische Befehle/Regelungen erlassen werden und diese sind dann natürlich auch geschlechtsunabhängig zu fassen.
Dehydrierter Six-pack?! @T.Wiegold: ich glaube es wird Zeit die Diskussion hier zu schließen. Und bevor ich dehydriere greife ich mir noch schnell ein Bier aus meinem Sixpack!
@ TW.
Hier mein gewuenschtes feedback- OT!
Vorweg: Meine “Ansprueche” orientieren sich an Anforderungen der KampfTr des Heeres und ich habe die Bilder meiner eigenen Erfahrung vor Augen, die fuer Viele nicht kompatibel sind und waren.
1982 haben die Briten nach Falkland u. a. festgestellt, dass die Belastungen ihrer le Inf von den athletisch gebauten, augenscheinlich durchtrainierten und mit Idealgewicht deutlich weniger gut gemeistert ind ertragen wurden als von den untersetzten, aber kraeftigen Maennern mit leichtem Hueftspeck. Diese Untetsuchungen sind heute noch irgendwo auffindbar.
Das Heer hat darauf reagiert und MilKo, dann AMiLA eingefuehrt.
So auch meine Erfahrungen: Robuste, konditionstarke, zaehe Soldaten muessen unter Belastungen des “Fusskaempfers” nicht nur raschen Gewichtsverlust kompensieten koennen, sondern dabei auch geistige Frische und Willenskraft behalten um richtige Entscheidungen treffen zu koennen. Regelmaessig erbrachten solche allround- trainierten Soldaten die geforderten Leistungen und teilweise viel mehr. Das muss jetzt erstmal reichen.
Nun zum Fitnessprogramm der NOR Instagram- Ikone:
1. Kommerzieller Anbieter fuer primaer urbanes Publikum, das nicht per se auf mil Erfordernisse zielt.
2. Soweit fuer mich einsehbar, fehlen Anteile an der frischen Luft.( mag mich irren, aber ich wollte nicht zahlen) Ausdauertraining a) in der Gruppe und nicht individuell, b) bei Wind und Wetter tragen zur Abhaertung ( old school- ja und?) bei und foerdern nebenbei Menschenfuehrung, Gemeinschaftsgefuehl.
3. Ich habe nichts gg das Programm, warum auch, aber ich es halte es fuer ungegeignet, wenn es Soldaten suggeriert, “ schafft euch einen solchen Koerper” und dann seid ihr fit fuer soldatische Strapazen und Belastungen.
Und noch eine Bemerkung zu dem wallenden Haarschopf:
Auf keinem U- Boot, auf keinem S-Boot, in keinem Iglu der TelemarkBrig und in keinem engen PzTurm besteht dieser Mann mit diesen Haaren- aus vielerlei Gruenden.
Diejenigen, die lange Haare als Bagatelle sehen oder eine Scheindiskussion um Grundrechte etc. fuehren, denen unterstelle ich boshaft, dass sie nie laenger als 48, 72 Std verschwitzt, verdreckt, abgefroren und ungewaschen unterwegs waren.
Den NOR Lifestyle- Offizier rechne ich dazu.
( ich bitte, mir meine Emotionalitaet nachzusehen, aber diverse Themen hier und in der letzten Zeit hatten schon Aufregerpotential…)
In meinen Augen kommt hier der alte „Dualismus“ zwischen Kampftruppen und Stabstätern zum tragen. Während die eine Seite draußen schläft und sich die Haare abrasiert, damit das alles eben nicht verfilzt oder in irgendwelchen Lafetten/ Keilriemen hängen bleibt und und und..sitzt der andere, deutlich größere Teil, in heizungsnähe und macht sich über postmaterialistische und individualisierende Sachen Gedanken.
Man kann die Realität der Kampftruppe akzeptieren und verinnerlichen, das für solchen Quark keine Zeit bleibt, weil Material rar ist und Aufträge einen förmlich überhäufen. Oder aber man kommt mit irgendwelchen unüberlegten Gleichberechtigungsgrubdsätzen um die Ecke und versteht den Kernauftrag eines Soldaten dabei nicht; und das ist und bleibt trotz Gender- und Inklusionsseminaren die Befähigung zum Kampf.
Nochmals, aufgrund mangelnder Haarpracht möchte ich mir über die Gefühlswelt des StFw kein Urteil erlauben, allerdings wurden hier Hygiene-, Arbeitsschutz- und Aussehensgründe aufgeführt die anscheinend für Stabstäter nicht zu gelten scheinen.
Da bleibt nur zu sagen: Augen auf bei der Berufswahl und wenn ihm das „Hairgate“ innerlich zu zerreißen droht bleibt immer noch das Recht den Status als BS auf eigenen Antrag zu widerrufen.
@Hans Dampf
Ich will Ihnen nicht unterstellen dass Sie sich bewusst doof stellen, weil es Ihre Position unterstützt aber das ist ja ganz offensichtlich eine sehr grobe Zusammenfassung die nur eine grobe Richtung aufzeigt.
Selber weiß ich auch nicht wie die genau Argumentation lautet aber ich weiß dass sie mit einer Begründung die aus einem Satz besteht der etwas lautet „Ich finde das diskriminierend weil andere das auch dürfen“ nicht in die letzte Instanz kommen werden.
@ Helmchen | 01. Februar 2019 – 8:09
Exakt.
Was man persönlich von langer Haarpracht und Bart und Tattoos und… hält, sollte man für sich behalten und nicht sein Umfeld damit belästigen.
Es ist entscheidend im Frieden die Menschen so zu schulen, dass sie wissen worauf es im Einsatz und Krieg ankommt-auch in punkto Anzug, Haare, persönliche Vorbereitung und Einstellung.
Ebenso ist bei Sicherheitsbestimmungen Schluss mit lustig. Aber auch das nicht neu: der berühmte Ehering beim Technischen Dienst, welcher aus ganz logischen und nachvollziehbaren Gründen abzunehmen ist.
@Ulrich Drübbisch | 01. Februar 2019 – 8:46
Mal zum Nachdenken:
Als Taliban würde ich mir jedenfalls ohne Skrupel so ein langen blonden „Skalp“ an den Gürtel hängen, statt auf Sitte, Gender und Anstand zu setzen….
Das ist nichts zum Nachdenken. Auftrag ist, Menschen in den Streitkräften so in den Einsatz und Krieg zu entsenden, dass sie sich dort gegenüber einen jeden Gegner behaupten können.
Wenn Sie persönlich das nicht können bzw die Möglichkeit dazu nicht in Erwägung zu ziehen im Stande sind und folglich auf eine vollkommene Nebensächlichkeit abstellen, dann kann das zwei Gründe haben: systemisch ist dies nicht (mehr) möglich oder Sie sind persönlich als Ausbilder nicht kompetent. Beides hat eine blonde langhaarige Frau nicht zu vertreten.
Ich kenne Sie nicht und möchte Ihnen tatsächlich nicht zu nahe treten-evtl sind Sie ein hervorragender Ausbilder. Aber machen wir bitte tatsächlich wieder einfach das, was wirklich zählt: geben wir den Menschen das mit, was sie zur Auftragserfüllung benötigen und kommentieren nicht deren Aussehen an Hand persönlicher Geschmacksprämissen.
Übrigens eines der Dinge, die wir von den Streitkräften in Skandinavien lernen können, sollten wir es wirklich inzwischen verlernt haben.
Müßig zu erwähnen, dass in Streitkräften der NATO genügend Frauen mit und ohne langes Haar für ihre Heimatländer erfolgreich kämpften. Sollten Sie bisher keine kennenlernten, so ist dies bedauerlich aber nicht maßgeblich.
@ Blackbox | 01. Februar 2019 – 9:50
Diese Debatte ist die Kirsche auf dem Törtchen Bundeswehr.
Sollen deutsche Uniform-Hipster meinethalben wie jener Norweger rumlaufen, das macht das Kraut auch nicht mehr fett.
Exakt.
Man sollte hier im Forum aber so kenntnisreich sein, um zu wissen, dass eine Frau Leutnant der Norwegischen Streitkräfte ebenso wie ein Herr Leutnant sehr genau versteht, wie man z. B. sich zu Land, zu Wasser oder in der Luft auf Patrouille an der Grenze zu Russland zurecht macht und anzieht und wie man sich andererseits in Gala verhält, zurecht macht und anzieht.
Der ein oder andere von Ihnen benannte deutsche Uniform Hipster würde mit roten Ohren von dannen ziehen. Insofern diese sich gern Norwegische Soldaten zum Vorbild nehmen können, deutsche Vorbilder sind ja eh gerade nicht so en vogue,inklusive langer Haare, usw.
Aber vielleicht (sorry, Spekulation, da nicht von mir erforscht) ist das auch so ein Phänomen unserer Zeit: die langen Haare des Leutnants möchte man, hart arbeiten, um dessen Fähigkeits- und Fitnesslevel zu erreichen, dann mitunter schon nicht mehr gleich intensiv.
Wir haben aber immer noch gute und sehr gute Menschen in den deutschen Streitkräften. Das sollte man nicht vergessen,womit ich nicht Sie persönlich meine.
@Eric Hagen | 01. Februar 2019 – 17:07
@Ha-Wa | 01. Februar 2019 – 20:11
+1
@Leser | 01. Februar 2019 – 18:51
Sie haben es schlichtweg nicht verstanden was Eric Hagen ausdrücken wollte!
Der tatsächlich dehydrierte SixPack Vorzeigemodellsoldat wird bei längerem Verweilen ohne entsprechende Zufuhr seiner diversen „Pülverchen“ schnell an die Belastungsgrenze stoßen. Er hat nämlich nichts von dem er zehren kann…so einfach ist es.
Glaube sie`s mir…erlebe ich in sehr regelmäßigen Abständen.
Allen anderen die die grenzenlose Selbstbestimmung am Beispiel des Norwegers suchen,oder gar ableiten empfehle ich einmal die Französiche Armee. Da ist u.a. ganz explizit geregelt wie das Haar der Frauen zu tragen ist. Zöpfe? Fehlanzeige. Alles sauber nach oben gebunden, in strengem Einklang mit der Kopfbedeckung.
Und da motzt auch niemand. Wem es nicht passt kann sich umorientieren…ganz einfach.
Zum unleidigen Thema der mittlerweile ausufernden Bärte,Man Dutts, Piercing, Ohrlöcher so groß wie 2€ Stücke oder gemachte künstliche Fingernägel.
Ganz einfach. Es traut sich doch kaum ein Vorgesetzer mehr diesem Wildwuchs entgegenzuwirken…viel zu groß die Gefahr das ein Brief im Bendlerblock eintrudelt.
So einfach ist es…Bodenloser Humbug auf ganzer Linie!
Dem ein oder anderen Stabstäter empfehle ich mal wieder etwas frische Luft an die Gehirnzellen. Das hilft…
Der Kläger ist aus der Gothic Szene und kein Vorkämpfer für die totale Gleichberechtigung. Er will einem individuellen Modebild folgen.
Der Zopf bei Soldaten taugt nicht als Vergleich, da dieser streng kontrolliert wurde.
Es geht um Individualität und nicht um Gleichberechtigung.
Inwieweit man Norwegen als Vorbild nehmen sollte, darüber lässt sich trefflich streiten.
Aber anscheinend sind USA, GBR, FRA und auch RUS ja nicht als Vergleich gewünscht.
Und wenn das AA einen guten Konter landet: ist doch toll. Endlich mal Humor. Wer das da toll findet, darf gerne dahin. Viel Spass bei noch mehr Bürokratie und Stellenklüngel.
@ HaWa/0815
Ich bin auch ein „Stabstäter“ und voll Ihrer Meinung. Auch derartiges kommt also vor ;-).
In meinen Augen sprechen Sie einen wesentlichen Punkt an: Heute wird nichts mehr korrigiert, kein Mangel mehr abgestellt. Es wurde mal, ggf. etwas übertrieben und dazu angetan, als unfair angenommen zu werden, von „marodierenden Banden“ gesprochen, aber im Kern traf und trifft es zu. Auch da ist die Bw ein Spiegelbild der Gesellschaft, die Bereitschaft, sich an Regeln zu halten, nimmt gemeinhin ab. Und auch die, den Regelverstoß zu sanktionieren – abgesehen vom Falschparken oder Blitzerfotos, denen nach wie vor mit preußischer Präzision entschlossen nachgegangen wird. Gleichwohl: Auch Kleinvieh macht Mist.
Die Bereitschaft, sich an Regeln zu halten, nimmt gemeinhin ab – genau so ist es! In diesem Fall musste sich sogar die Bundeswehr von einem Gericht sagen lassen, dass sie sich nicht an Regeln gehalten hat!
@Trevor Faith | 01. Februar 2019 – 13:07
„Soft countries breed soft men. For it is not possible for the same land to bear both wonderful fruits and men who are good at war. “ Cyrus the Great (600-530 BC)
Es entbehrt ja nicht einer gewissen Komik, aber Kyrus II. wird immer langhaarig und bärtig dargestellt. Womöglich wäre ein rasierter Mann ihm verweichlicht und mädchenhaft vorgekommen.
Wie interpretieren Sie denn dieses Zitat hinsichtlich den USA – sind die jetzt gut beim Krieg führen (nach dem Bericht auf der Navytimes https://www.navytimes.com/news/your-navy/2019/01/14/a-warship-doomed-by-confusion-indecision-and-ultimately-panic-on-the-bridge/ könnte man daran zweifeln) oder eher im Gartenbau?
@Eric Hagen | 01. Februar 2019 – 19:46
Im Allgemeinen schätze ich Ihre Beiträge sehr. Hier: „denen unterstelle ich boshaft, dass sie nie laenger als 48, 72 Std verschwitzt, verdreckt, abgefroren und ungewaschen unterwegs waren“ erwecken Sie aber schon den Eindruck selber hochgradig urbanem Lifestyle mit der täglichen Dusche anzuhängen. Gegen Frieren hilft übrigens ein Bart, langer Vollbart deckt auch den Hals. Und – Ihre Unterstellung ist definitiv falsch, dagegen hilft auch die Boshaftigkeit nichts :D.
@T.Wiegold | 01. Februar 2019 – 23:10
„In diesem Fall musste sich sogar die Bundeswehr von einem Gericht sagen lassen, dass sie sich nicht an Regeln gehalten hat!“
Entschuldigen Sie lieber Herr Wiegold, aber das ist so überspitzt formuliert, dass es mEn inhaltlich missleitenden ist.
Es ist ja nicht so, dass die Bw wissentlich und absichtlich eine Vorschrift ohne gesetzliche Grundlage geschaffen hat. Denn das Auftreten/Aussehen der Soldaten zu regeln liegt grundsätzlich in der Regelungskompetenz des Dienstherren.
Es geht ja vielmehr darum, dass eine veränderte Gesetzeslage eine bis dato höchstrichterlich (mehrfach!) als zulässig befundene Regelung jetzt nicht mehr als zulässig zu betrachten ist.
Da der zugrunde liegende Gesetzestext sowohl in der alten Fassung, als auch in der neuen Fassung auslegungsbedürftig war, kann man der Bundeswehr nur wirklich nicht vorwerfen hier fahrlässig gehandelt zu haben. Denn erst durch die geänderte (!) Rechtssprechung wurde für das BMVg deutlich, dass es einen Anpassungsbedarf gibt (entweder der Vorschrift oder eben (erneut) des Gesetzes).
Von daher erscheint mir ihre Formulierung etwas schwierig, denn bis heute konnte die Bw ja ehrlichen Gewissens davon ausgehen sich an die (durch den BT aufgestellten und durch BVerwG und BVerfG ausgelegten) Regeln zu halten.
Es scheint untergegangen, dass das Gericht einen Mangel abgestellt hat: Streitkräfte, die sich nicht an Regeln und Gesetze halten.
Ansonsten scheint das ursprüngliche Thema nicht mehr der Betrachtung wert. Damit wir alle ein schönes Wochenende haben, schließe ich die Kommentare in diesem thread.