Lange Haare für Soldatinnen, kurze Haare für Soldaten? Der Gesetzgeber muss entscheiden (m. Nachtrag)
Der Gesetzgeber wird entscheiden müssen, ob die Bundeswehr Soldaten kurze Haare vorschreiben, Soldatinnen aber lange Haare im Dienst erlauben darf. Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschied am (heutigen) Donnerstag, dass dem so genannten Haar- und Barterlass aus dem Jahr 2014 die gesetzliche Grundlage fehlt: Wenn die Streitkräfte per Erlass in die Freiheit des Einzelnen, seine äußere Erscheinung individuell zu gestalten, eingreifen, müsse das per Gesetz erlaubt sein – was für diesen Erlass nicht gilt.
Dennoch hatte ein Stabsfeldwebel, der als Gothic-Anhänger vor Gericht das Recht auf lange Haare durchsetzen wollte, mit seinem Anliegen keinen Erfolg, wie das Gericht mitteilte. Da ein einheitliches Auftreten der Bundeswehr im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit geboten sei, könne die Zentrale Dienstvorschrift A-2630/1, Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, bis zu einer gesetzlichen Grundlage in Kraft bleiben.
Die Vorschrift sieht unter anderem vor:
Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein. Ohren und Augen dürfen nicht bedeckt sein. Das Haar ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden.
(…)
Die Haartracht von Soldatinnen darf die Augen nicht bedecken. Haare, die bei aufrechter Körper- und Kopfhaltung die Schulter berühren würden, sind am Hinterkopf komplett gezopft auf dem Rücken oder gesteckt zu tragen. Dabei sind Form und Farbe der Haarspangen/Bänder dezent zu halten.
Nach Ansicht des Wehrdienstsenats schließt das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes nicht aus, für Soldatinnen und Soldaten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Dienstkleidung und Haartracht bei der Dienstausübung vorzusehen. Entsprechende Entscheidungen hatte das Bundesverwaltungsgerichts bereits früher getroffen. Ohne eine ausreichende gesetzliche Grundlage dürfte aber die Freiheit des einzelnen nicht eingeschränkt werden, seine äußere Erscheinung individuell zu gestalten, so dass der Bundestag das entsprechende Gesetz beschließen müsse.
Das ganze juristisch in der Pressemitteilung des Gerichts:
Der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-2630/1 „Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ fehlt eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Für eine Übergangszeit ist diese Dienstvorschrift, die allgemein als „Haar- und Barterlass“ bekannt ist, aber auch zum Beispiel Regelungen zu Tätowierungen und Piercings trifft, bis zu einer entsprechenden Neuregelung weiterhin anzuwenden. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig heute entschieden.
Dem Verfahren liegt die Wehrbeschwerde eines Stabsfeldwebels zu Grunde, der nach eigenen Angaben ein Anhänger der Gothic-Kultur ist und lange Haare tragen möchte. Er hält die Regelung in Nr. 202 der ZDv A-2630/1 für diskriminierend, nach der männliche Soldaten die Haare kurz geschnitten tragen müssen. Dieselbe Dienstvorschrift gestatte es Soldatinnen, die Haare lang und am Hinterkopf zusammengebunden zu tragen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat der Beschwerde nicht abgeholfen.
Den Antrag des Soldaten auf Aufhebung der Dienstvorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht im Ergebnis zurückgewiesen. Wie bereits in einer früheren Entscheidung dargelegt, schließt es das Gleichberechtigungsgebot nicht aus, für Soldatinnen und Soldaten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Dienstkleidung und Haartracht bei der Dienstausübung vorzusehen (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 – 1 WRB 2.12, 1 WRB 3.12 – BVerwGE 149, 1). Allerdings bedürfen Regelungen, die in die Freiheit des Einzelnen, seine äußere Erscheinung individuell zu gestalten, eingreifen, einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage. Dies folgt aus der in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten allgemeinen Handlungsfreiheit, die auch den Soldaten davor schützt, ohne gesetzliche Grundlage durch dienstliche Weisung Einschränkungen seines persönlichen Erscheinungsbildes hinnehmen zu müssen, die sich auch auf sein Aussehen außerhalb des Dienstes auswirken.
Eine solche ausreichende gesetzliche Grundlage enthält – wie der 1. Wehrdienstsenat nunmehr festgestellt hat – § 4 Abs. 3 Satz 2 SG nicht. Die Norm ermächtigt jedenfalls in der seit 2017 geltenden Fassung nur zu Bestimmungen über die Uniform und die Kleidungsstücke, die mit der Uniform getragen werden. Weder dem Wortlaut der Norm noch den Gesetzgebungsmaterialien ist eindeutig zu entnehmen, dass der Erlassgeber im Sachzusammenhang mit der Festlegung einer Kleiderordnung auch zu notwendig in den privaten Lebensbereich hineinwirkenden Regelungen über die Gestaltung von Körperbestandteilen von Soldatinnen und Soldaten ermächtigt wird.
Da die früher geltende Vorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 2 SG aber weiter ausgelegt worden ist und ein einheitliches Auftreten der Bundeswehr im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit geboten ist, sind die Dienstvorschriften bis zu einer gesetzlichen Neuregelung vorläufig weiter anzuwenden. Der Gesetzgeber wird auch darüber zu befinden haben, ob eine unterschiedliche Regelung der Haartracht von Männern und Frauen in der Bundeswehr künftig weiterhin geboten ist.
(Beschluss vom 31. Januar 2019 – BVerwG 1 WB 28.17)
Nachtrag: Weil’s so schön passt (und vermutlich hier eine recht emotionale Debatte losgeht) ein Beispiel aus einem anderen NATO-Land – der Verweis auf den Instagram-Account von Lasse Løkken Matberg, Leutnant der Königlich Norwegischen Marine, der mit seiner Haarpracht in Uniform und Zivil posiert und während der Übung Trident Juncture Furore machte:
(Foto oben: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen spricht Ende Oktober 2018 bei der NATO-Übung Trident Juncture in Rena/Norwegen mit einer Bundeswehrsoldatin; Foto unten: Screenshot von Instagram)
Und ich hatte wirklich geglaubt, das Thema der 70er „German Hair-my“, das letztlich ein gewisser Helmut Schmid hingenommen hatte und damit die Armee tendenziell Richtung Abgrund steuerte, sei ein böser Albtraum gewesen.
Ich armer Irrer!
Schön, andere Highlights gibt’s derzeit ja auch keine.
In x-ter Instanz wird der Mann wohl oder übel Recht bekommen unter dem Mantel der Gleichheit vor dem Gesetz von Mann und Frau sowie dem ewigen Mantra der political correctness.
Politische Korrektheit setzt da ein, wo die Realität des gesellschaftlichen Verständnisses von Streitkräften endet. Jetzt fehlt allein noch „Bundeswehr diskriminiert Männer“.
Oha, ein leidiges Thema seit Jahren. Wird bestimmt leidenschaftlich diskutiert.
So leid es mir persönlich tut wenn es kommt aber nun mal nur folgerichtig auf dem Weg auf dem wir sind…
@ Klaus-Peter Kaikowsky | 31. Januar 2019 – 22:31
Man muss lange Haare bei Soldat (m) nicht gut finden. Aber wir akzeptieren inzwischen sichtbare Tätowierungen, seltsame Haarschnitte, zivile Rucksäcke zur Uniform und bei Frauen eben auch lange Haare.
Was soll bei Männern gegen lange Haare sprechen -außer Vorurteilen?
@Klaus-Peter Kaikowsky | 31. Januar 2019 – 22:31
„In x-ter Instanz wird der Mann wohl oder übel Recht bekommen unter dem Mantel der Gleichheit vor dem Gesetz von Mann und Frau sowie dem ewigen Mantra der political correctness.“
Es war die letzte Instanz. Und das BVerfG hat auch schon mehrfach (?) Vorlage dazu nicht angenommen.
Die Frage ist jetzt gerichtlich geklärt.
Jetzt liegt es am Gesetzgeber.
Der lange blonde Zopf passt ja wohl nicht unter den Gefechtshelm ( es sein denn der ist zwei Nummern zu groß – also nach hinten über die Schutzweste – nee, geht auch nicht, da ist ja noch der Splitterschutzkragen – und in die Weste – schlecht für Drehbewegung des Kopfes – und offen tragen – geht auch nicht – da freut sich der nächste Flandernzaun
Ist aber nicht schlimm in so ’ner Situation: Methode Münchhausen – der zog sich am eigenen Zopf aus dem Schlamm – ist also doch für was gut, der Zopf !
Gibt halt für alles ’nen Plan B :)
..und in Afrika sind wir beim Local Barber auf 3-6 mm runter, nicht nur wegen der Hitze – Kopfläuse haben es dann schwerer sich einzunisten – geht halt im einheimischen Camp etwas anders zu als im schussfesten Bürocontainer (klimatisiert) der NSE – und wo Schlangen und Ratten sich in der Unterkunft die Klinke in die Hand geben – da gibt es auch anderes Getier (nur etwas größer)
Der Kläger ist wohl in der falschen Firma – vielleicht ist er bei der Addams Family besser aufgehoben…
Aber wenn ich der einzige bin der das so sieht – wie sehen mich dann die anderen?
Dinosaurier sterben halt aus….. :(
Das Foto des norwegischen Leutnants der Königlich Norwegischen Marine zeigt, dass es auch für die Bundeswehr nur eine Lösung gibt:
„Gleichberechtigung“ ist nicht eine Einbahnstraße für nur ein Geschlecht! Deswegen muß den männlichen Soldaten der Bundeswehr in Bezug auf Haar- und Bart-Erlaß die selben Rechte eingeräumt werden wie den weiblichen Soldatinnen.
Die IBUK kann – ihrer eigen Vorgabe folgend- eigentlich nur einen Weg gehen, nämlich, für die männlichen Soldaten die selben Vorgaben in Vorschriften etablieren wie für weibliche Soldaten. Ansonsten ist sie spätestens bei Soldaten, die den Anspruch auf ein Geschlecht erheben, dass weder weiblich noch männlich ist in einer Zwickmühle.
Manchmal muß man eben auch die Konsequenzen tragen für das was man mit hohem moralischen Anspruch lauthals postuliert, in diesem Falle „Gleichberechtigung“.
Ich werde nie nachvollziehen warum lange Haare Männer verboten aber Bärte erlaubt sind.
Fehlt nur noch, das jemand Schnurbart befiehlt
@cosmo
Und die (Voll-) Bartträger haben Schwierigkeiten bei der PORTACOUNT.-Messung oder im Üb-Raum. Fragt da einer danach?
@Thomas Melber | 31. Januar 2019 – 23:02
„Und die (Voll-) Bartträger haben Schwierigkeiten bei der PORTACOUNT.-Messung oder im Üb-Raum. Fragt da einer danach?“
Naja, deswegen gibt es ja eigentlich für die Bartträger strenge Regelungen. Das diese in den letzten Jahren nicht mehr umgesetzt werden ist eine Frage von Führungsschwäche in der Umsetzung, nicht der Regelung.
Und wieder die Frage die alleinig ausschlaggebend sein sollte:
Welche Regelung dient dem Primärauftrag der Streitkräfte, der Effektivität im Gefecht?
Nichts anderes sollte maßgeblich sein, interessiert aber scheinbar niemanden. Zivile gleichhstellungsidsologie gefährdet in diesem Kontext potentiell leben (gasmaske? Gefahr durch hängende Haarpracht usw usw.)und die Kampfkraft der Truppe.
Eine Armee ihre sie Prozesse und mindset nicht vom Gefecht her denkt verliert es im Zweifel so es denn Mal dazu kommt.
Justiz und Gesetzgeber werden es dann natürlich nicht gewesen sein wollen.
Diese permanenten social engineering Experimente blenden den Daseinszweck von bewaffneten Streitkräften m.e. vollkommen aus.
Anfang der 1970er Jahre hieß es im Bericht des Wehrbeauftragten:
„Die Truppe ist schlampig und verdreckt.“
Sollte die Aufweichung geltender Regelungen je kommen, nähern wir uns diesem Zustand wieder an. Natürlich schwingen hier persönliche Befindlichkeiten erheblich mit.
„Da ein einheitliches Auftreten der Bundeswehr im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit geboten sei,…“
Einheitliches Auftreten? In der Bundeswehr? Seit wann? Gelächter.
Ich habe seit bestimmt 20 Jahren keinen einzigen Anlass mehr erlebt, an dem alle Soldaten wirklich einheitlich gekleidet waren.
Was dürfen denn in Zukunft die Soldaten ohne bestimmtes Geschlecht? Freie Wahl?
Mal als meine persönliche Meinung (deshalb auch im Kommentar hier und nicht oben im Beitrag):
Es mag gute und praktische Gründe geben, kurze Haare anzuordnen. Diese Gründe dürften dann allerdings für alle gelten, unabhängig vom Geschlecht – und wenn diese Anordnung nicht so nötig sein sollte, gilt das umgekehrt genau so.
Für diejenigen, die den Untergang des Abendlandes, eine „schlampige und verdreckte“ Truppe und sonstigen moralischen Verfall befürchten: Der verlinkte norwegische Leutnant ist ein prominentes Beispiel, aber in den skandinavischen Ländern keine Ausnahme. Komisch, wo sind denn all die, die immer den „Wehrwillen“ der Skandinavier als leuchtendes Vorbild herausstellen? Ist doch nach der Argumentation eine schlampige und verdreckte Truppe, weil: Männer mit langen Haaren! Ein bisschen mehr Konsequenz in der Argumentation wäre redlicher, ansonsten scheint mir das intellektuell recht überschaubar.
Und, das war zu erwarten: Bei dem Thema geht es mit den Kommentaren schneller als bei der Tornado-Nachfolgenetscheidung…
Ironie on:
Scheint ein unlösbares Problem zu sein das nur zu lösen ist wenn alle lang tragen können, am besten wie jeder will…
Oder…
Ironie off:
Man orientiert sich an unserem größten NATO Partner (US) der zu jeder Zeit Soldaten und -innen im Einsatz hat, auch im Gefecht und Helm…
Komischerweise gibt’s Lösungen.
Da gibt es für Frauen sogar einen 1,5 tägigen Lehrgang wie man Haare binden/stecken darf, und wie eben nicht.
Früher hieß es Mal, „wer nix kann, kann Anzug“, mir scheint wir sind bei: wir können nix, noch nicht Mal Anzug angekommen…
Aus meiner Sicht bedarf es einem gewissen Äußeren… Jede(r) Uniformträger-in ist automatisch Repräsentant der Streitkräfte…
Wenn man glaubt man hat alles gesehen..
Ohne dieses Thema bewerten zu wollen, weil mir für eine volle Haarpracht merklich Haare fehlen, finde ich es interessant das einem Stabsfeldwebel der grob geschätzt über 20 Dienstjahre auf dem Buckel hat, plötzlich seine Liebe für Gothic entdeckt.
Hach ja…
Wir so: „Bart!? Haare?! Iih! Vorschrift!! Des Soldaten Haar hat 0,2mm dick zu sein usw. … Lassen Sie uns mal eine Studie ‚Haarlänge im Kontext von multinationalen Kampfpanzern‘ machen!!trölf “
Und Norwegen so: https://www.instagram.com/lasselom/
Mal so in die Runde gefragt: Wie meinen Sie denn, ist die Wirkung dieses Instagram Profils in der Öffentlichkeits und gerade explizit bei der weiblichen Bevölkerung?
Imho muss die Bundeswehr in vielen Dingen viel, viel flexibler werden. Sicher! Wenn ich an der CH53 in der Wartung arbeite, sind lange, offene Haare, gerade im Bezug auf Wellen für Heckrotoren eher nicht förderlich. Aber es ist doch völlig irrelevant, ob jemand lange Haare hat oder nicht! Solange die im Dienst vernünftig „verpackt“ sind…who cares?
Der Typ da, aus Norwegen, danach leckt sich jeder Werbeagentur der Bundeswehr die Finger! „Pass auf, Kerl! Du bleibs Leutnant und wirst auch befördert. Aber die nächsten 2 Jahre bist Du das Gesicht der Streitkräfte!!1. Verstanden? Wegtreten“
@T.Wiegold: 1971 hat sich die Bundeswehr mit dem Haarnetz-Erlaß schon einmal international zum Gespött gemacht. Wir sollten dies nicht wiederholen. Und zumindest 1971 hat der Bayernkurier dies als Untergang des Abendlandes angesehen.
Ich hatte selbst in meiner Jugend lange Haare getragen, aber es passt einfach nicht zu einer Armee. Ich bin gegen krankhafte Gleichmacherei! Jedes Geschlecht hat seine Vor- und Nachteile.
Lange Haare stehen den Frauen meistens doch besser, deshalb sollen die Frauen ruhig weiter lange Haare tragen dürfen in der BW, die Männer aber nur kurze Haare, weil es bei Soldaten einfach nicht gut aussieht mit einer Mähne unterm Stahlhelm.
Und Männer mit Zopf finde ich unschön und zum Bart passt es für mich gar nicht.
Das Urteil ist wohl so zu verstehen, daß die BW die Männder und die Frauen in der BW in Sachen Haarlänge nicht gleich behandeln muss, die BW muß die Einschränkungen für die Männer nur in ein Gesetz schreiben und mit dem Ansehen der Truppe in der Öffentlichkeit begründen.
Nur mal so als Denkansatz, wenn Männer mit langen Haaren so garnich gehen oder Vollbart auch ein noGo ist wie schaut es dann mit den ganzen sehr „kräftig“ gebauten Bürokriegern aus die noch nichtmal IGF erfüllen können?
Müssten die bei der Argumentation, Kampfkraft für alle, Repräsentant der SK, usw nicht auch sofort aus der Truppe entfernt werden?
Also im Ernst eine faire, gleiche, Neufassung der Gesetzesgrundlage wird die BW nicht in den Untergang treiben.
Also entspannt bleiben und bei dem wo es wächst halt wachsen lassen.
Für die langen Haare gibt es eine einfache Lösung: mehr ABC-Alarm! Dann hat sich das ganz schnell erledigt. die Truppe wird in Übung gehalten, Wehrfähigkeit steigt und die Landserinnen und Landser sind beschäftigt. Billig ist es auch noch, Masken haben sie ja auf dem Spind stehen. ;-)
@ T.Wiegold | 31. Januar 2019 – 23:25
„Es mag gute und praktische Gründe geben, kurze Haare anzuordnen. Diese Gründe dürften dann allerdings für alle gelten, unabhängig vom Geschlecht – und wenn diese Anordnung nicht so nötig sein sollte, gilt das umgekehrt genau so.“
So ist es. Einheitliche Regelung für alle, unabhängig von Geschlecht etc.
Wie schön dass es noch Nahkampfausbildung und ABC Ausbildung gibt.
Ein paar mal mit Genuss in die Matte greifen oder am Bart ziehen oder einige Durchgänge über den ABC Parcours bei molligen Temperaturen und vieles klärt sich von selbst. Bevor sich die Kopfhaut abflosst geht „Mann“ dann eben zum Friseur.
In Vorruhestandsdienststellen wie die vom Kläger gibt es so etwas natürlich nicht.
Da können einem schon, in der einen oder anderen trögen Stunde, solche Gedanken kommen.
Nach nun über 20 Jahren bei der Bundeswehr ist es ehrlich gesagt egal wie die Soldatin oder Soldat das Haar oder auch Bart trägt. Mir ist nur wichtig, dass die Einstellung zum Dienst passt und das sie ihre Aufgaben zu erledigen.
PS: Um nach Außen als Repräsentant der Streitkräfte zu wirken bräuchten Wir eher gescheite/passende Uniformen!!!
@Pete, also wenn Frau oder eben Mann es richtig macht, dann passt ein Zopf auch locker unter den Gefechtshelm, ohne das die Drehfähigkeit des Kopfes beeinträchtigt ist. Aber woher soll jemand mit kurzem Haupthaar das auch wissen :)
Herzlichst, eine Frau mit langem Zopf, die ab und an auch mal einen Gefechtshelm trägt.
Die Diskussion über lange Haare hätte sich längst erledigt, wenn man die Truppe (langhaarig und kurzhaarig) mal für vier Wochen auf eine Übung unter Gefechtsbedingungen schicken würde, d.h. mit eingeschränkten hygienischen Möglichkeiten. Das Thema Hygiene ist eigentlich eines, das sich von alleine erklärt. Dafür muß man kein intellektueller Überflieger sein.
Aus meiner Sicht sollten bei Erlaubnis langer Haare für männliche Kameraden dann wenigstens im Gegenzug diese lächerlichen Bärte verboten werden. Es sei denn, die weiblichen Kameraden lassen sich auch welche wachsen. ;-)
Hach, wieder mal ein Reizthema.
Ich habe es in meiner letzten ABC-Ausbildung mit den Vollbart-Trägern so gehalten:
„Wenn Warnstufe ausgerufen ist, gehen wir uns alle rasieren.“
Alle Bartträger bis zum Oberst haben nur genickt.
Soviel Menschenverstand kann man dem Soldaten schon zugestehen.
Die Portacount-Prüfung ist ein da auch kein wirkliches Argument. Die besteht man selbst mit ner guten Maske nur in jedem zweiten Anlauf unter der Voraussetzung dass die Umgebungsluft ausreichend verdreckt wurde. Wenn wir aus dem Grund den Bart verbieten wollen dann verbieten wir bitte gleichfalls
– faltige Haut / Übergewicht
– besonders unrunde Gesichtsformen.
Die müssen dann im Sinne des ABC-Schutzes auch alle ausgemustert werden.
Überraschung: Im Gegensatz zur Rasur können sie diese Mängel, die einen am Portacount scheitern lassen, nicht in 5 Minuten mit einem Rasierer abstellen.
Und das Elend mit den langen Haaren. Es ist halt der Zeitgeist und wenn die Damen mittlerweile mit 1m Haarlänge und aufgeklebten Fingernägeln durch die Kaserne flanieren, warum sollten das die Herren nicht dürfen?
Ich bin ja jetzt kein Fan von aufgeklebten Fingernägeln, aber in Dutt gebunden sind 1m Haarpracht sogar mit dem Gefechtshelm „kompatibel“. Von daher wäre es mir völlig Latten ob einer meiner Soldaten diese Haarpracht hätte.
Wohlgemerkt – im Friedensbetrieb. Wenns knallt und scheppert ist man frisch rasiert und die Haare sind kurz. Das müsste dann wohl auch keiner befehlen, da wären die Leute selber schlau genug zu…
Für mich ist diese Diskussion mal wieder viel Lärm um nichts und ein klassischer Fall von Dinosaurier gegen Zeitgeist.
@cosmo – ja, Gothic zur Addams Family. Ich glaube sie sollten mal ihr Weltbild aktualisieren statt einen Stabsfeldwebel zu beleidigen der, nachvollziehbar, eine Klarstellung des Sachverhalts fordert.
Also ich sehe das wie folgt:
Entweder sind Haupt- und Barthaarlänge einsatz- und gefechtsbedingt, weil sie bspw. das korrekte Tragen von Ausrüstung behindern können. Dann müssen für alle die gleichen Regeln gelten.
Oder es hat etwas mit dem Ansehen und der Attraktivität der Bundeswehr zu tun. Dann müssten, fairerweise auch für alle die gleichen Regeln gelten.
Falls Punkt 1: Doch bitte konsequent für alle. Wenn einem das Tragen einer gewissen Haarlänge stört, bitte Augen auf bei der Berufswahl.
Falls Punkt 2: Es mangelt sowohl an weiblichen wie auch an männlichen Soldaten, eine Regel die darauf ausgelegt ist, speziell die Attraktivität auf Frauen zu erhöhen erscheint mir kurzsichtig.
Kleiner Zusatzpunkt: Grade im Technischen und IT-Bereich gibt es die ein oder andere Szene in der eine lange Haarpracht auch bei Männern dazugehört. Vielleicht interessant für Cyber?
Vom Ende her denken…
Es ist ganz gleich ob Soldat oder Soldatin. Diese Diskussiom wird immer aus der Friedensperspektive geführt. Wenn man das aus der Perspektive der Kampftruppe betrachtet, erkennt man sofort warum Soldaten grundsätzlich kurze Haare tragen müssen.
Bei einem längeren Kampfeinsatz und ohne die Verfügbarkeit eines komfortablen Feldlagers und ausreichend Wasser, habe ich hier schnell ein fettiges Ungezieferwohnheim.
Ferner hat man im Gefecht andere Sorgen, als sich um einen Zopf oder ein Haargummi zu kümmern. Und lange Haare die einem ins Gesicht fliegen weil man gerade den Helm verloren hat und bei windigem Schneetreiben kämpft, können da schnell hinderlich werden.
Zuguterletzt freut sich jeder Gegner im Nahkampf über ein solches Hilfsmittel am Kopf des Gegners.
Der Beispiele gibt es jede Menge. Allein die Tatsache, dass keiner darüber nachdenkt was der eigentliche Job des Soldaten am Ende des Tagss im V-Fall ist, hindert viele daran die Dinge klar beim Namen zu nennen.
Und ich ging immer vom falschen Status aus, dass ein Soldat deswegen einen ordentlichen Kurzhaarschnitt aus hygenischen Gründen und weil er weniger körperlich im Nahkampf angreifbar sei.
Das Frauen allerdings absichtlich bevorzugt werden, damit Frau vdL viele tolle Killerbienen bekommt, ist an sich mit dem Gleichheitssatz des GG nicht veeinbar und bedeutet willkürliche Rechtsbeugung.
Übrigens tragen wir in der offshore-Technik freiwillig kurz, weil fliegende Teile und Wind uns sonst behindern, verheddern oder verletzen könnten
Mal zum Nachdenken:
Als Taliban würde ich mir jedenfalls ohne Skrupel so ein langen blonden „Skalp“ an den Gürtel hängen, statt auf Sitte, Gender und Anstand zu setzen….
Die Haarlänge oder der Bart ist ja nun etwas, was mit der Verlegung in den Einsatz in Minuten zu verändern ist.
Wieso soll also aus dem Einsatzerfordernis(?) „kurze Haare“ eine Anforderung für den Grundbetrieb werden? Das Tragen eines Kurzhaarschnitts muss vermutlich nicht besonders geübt werden (Train as you fight?).
Da wäre es eher zweckmäßig, auch im Grundbetrieb ständig Helm und Weste zu tragen um sich daran zu gewöhnen.
@Teute @Ulrich Drübbisch
Bestens.
Aber in der Friedensarmee des Wohlfühl-Deutschland bitte nicht mit der hässlichen Fratze des Krieges kommen. – Haben wir nichts mit zu tun, wie jedes Gericht besser weiß.
Wenn wir jetzt den Soldaten lange Haare erlauben, dann öffnen wir doch die Büchse der Pandora. Mit welchem Recht wollen wir dann muslimischen Soldatinnen das Kopftuch verbieten oder was ist mit dem nächsten Gothic Fan der eine schwarze Uniform verlangt für sein Lebensgefühl oder wenn der erste Soldat dann das Recht auf einen Rock oder High Heels einklagt, um nicht gegenüber Frauen benachteiligt zu sein?
Die Geschlechter sind nicht gleich und sollten nicht zwangsweise gleich gemacht werden. Dann Mann darf Bart tragen und die Frau eben lange Haare, dies gleicht sich doch aus!
Wenn wir den Frauen die langen Haare verbieten, dann wird die BW sicher viele Soldatinnen verlieren oder nicht gewinnen können. Kurze Haare für männliche Soldaten sind so normal, daß wir deswegen kaum Soldaten verlieren dürften.
Mir scheint, T.W. kennt seine Pappenheimer…
Ich Naivling dachte ja noch, so emotional sollte es doch 2019 gar nicht mehr werden bei dem Thema…
Zunächst mal @Pete @IstEgal, Janna und Helmchen. +1
Wenn es um Haar und Bart geht, werden die ganz martialischen Argunente wieder ausgepackt… ABC, Gefechtshelm, Nahkampf(!).
Wann hat denn der letzte Forist hier mil Nahkampf durchgeführt? Und wenn ich etwa beim Erstürmen eines Compound in eine solche Situation komme, gehe ich dann nicht davon aus, dass ich den Zopf unter meinem Helm habe? Oder machen Sie Nahkampf im Freizeitanzug? Herrjemine. Ganz viel Gefühl hier unterwegs, passt nicht” und “gehört sich nicht”.
Herr Wiegold hat schon Recht, wenn er “Redlichkeit” anmahnt.
Keiner hier macht mehr mehrwöchige Übungen ohne Feldlager oder Duschmöglichkeit. Die ABC Maske bekommt die höchste Aufmerksamkeit als Argument gegen Bart. Btw, für die Portacount-Geschichte kann ich mir den Bart ein Mal im Jahr auch abmachen. Der wächst nämlich nach…
Ich erlaube mir folgenden Seitenhieb: Wenn die gleiche Leidenschaft der Argumente hier an den Tag gelegt werden würde, um die alltägliche Kampfkraft der Truppe, Einsatzbereitschaft des Materials und vielleicht sogar mal eine Nahkampfausbildung in die AGA zu integrieren, die zivilen und militärischen Pummelchen fit zu machen, hätte man möglicherweise etwas weniger Elan, sich über derlei Banalitäten wie die im Artikel angesprochen derart zu echauffieren… Aufs Kommando “Krieg” müssen wir hier nämlich ganz andere Dinge ändern, als das Erscheinungsbild ;-)
Diese Debatte ist die Kirsche auf dem Törtchen Bundeswehr.
Sollen deutsche Uniform-Hipster meinethalben wie jener Norweger rumlaufen, das macht das Kraut auch nicht mehr fett.
Wenn sie aus lauter Selbstdarstellerei dann auch so fit sind (s. Instagram-Stream) wäre zumindest das „Menschenmaterial“ einsatzfähig, im Gegensatz zur Hardware …
PS: Soldat, weiblich = „Killerbiene“ … danke :o) … da lacht der toxische Maskulinist
Einheitlicher Anzug: Seit Jahrzehnten gab es beim Heer „fifty shades of grey“, die Bekleidungsversorgung stellt weiterhin unterschiedliche Versionen zur Verfügung, viele Soldaten tragen selbstbeschaffte Jacken (goretex etc).
Frisuren: Solange die Kopfbedeckung passt, warum nicht. Wenn der Soldat wegen seiner Frisur Dichtigkeitsprobleme bei ABC oder Arbeitschutz greift, müsste man den Vorgesetzten eine Handlungsanweisung geben, welche dann umsetzbar ist.
Im Ernstfall wird der Soldat so vernünftig sein, sich entsprechend zu verhalten.
Da das praktische Für und Wider von Haar- und Barttracht bereits ausführlich dargelegt wurde (und ich inständig annehme, daß bei dem sich im Falle eines realen Einsatzes recht zuverlässig entwickelnden Weichselzopfes der gesunde Menschenverstand einspringt, bevor die Kopfhaut abfällt, wie sehr schön von @cosmo beschrieben), möchte ich das Augenmerk auf einen Punkt richten, dessen man sich hier noch nicht in Gänze bewußt geworden ist:
Der „Barterlaß 2014“ wurde am 10. Jänner 2014 vom GI erlassen. Frau von der Leyen ist seit dem 17.12.2013 die Verteidigungsministerin. Der Erlaß hat keine gesetzliche Grundlage, ist also eine rechtswidrig erlassene in den privaten Lebensbereich hineinwirkende Regelungen über die Gestaltung von Körperbestandteilen von Soldatinnen und Soldaten.
Es handelt sich hier also um rechtswidriges Handeln in Frau von der Leyens ministerieller Verantwortung, das in den privaten Lebensbereich der Bundeswehrangehörigen hineinreicht. Eine Fehlleistung der Ministerin mehr, diesmal sogar eine höchstrichterlich festgestellte.
Moin,
ob lang oder kurz, Bart oder nich, das Leben regelt es schon, besser: die Ausbildungs- und Einsatzrealität regelt es. Ebenso sind die Begründungen für die Ablehnung von dauerhaften Körperbemalungen nicht mehr zeitgemäß und folgen für mich sichtbar einem weit veraltetem Weltbild.
Bin gespannt wie diese Posse ausgeht, wäre auch einfacher zu regeln gewesen, aber so ist sie halt unsere Bundeswehr. Schönes WE
@ Sagittarius | 01. Februar 2019 – 9:46
Sie haben grundsätzlich recht! Aber Sie übersehen dabei, daß es um etwas grundsätzliches geht, nämlich die Frage, ob und wenn ja warum es bei der Bundeswehr erlaubt sein soll und kann, Frauen einzig und alleine aufgrund ihres Geschlechts zu bevorzugen.
Ich bin seinerzeit mit dem Tag des Endes der „German Hair Force“ unseligen Angedenkens Soldat geworden. Soldaten waren damals ausschließlich Männer und die Pflicht, die Haare kurz zu tragen, wurde mit Hygiene und Betriebsschutz begründet. So weit, so einsehbar, so gut. Die Haare wurden erlaßgemäß kurz getragen, auch wenn es bei der obligatorischen Haarschnittkontrolle durch den Spieß vor dem Wochenende bei einigen Kameraden „Schwanenhälse“ gab.
Dann fing der Sanitätsdienst an, auch Frauen – auf freiwilliger Basis – einzustellen, denen aus welchen Gründen auch immer längere Haare als den männlichen Soldaten erlaubt wurden. Das störte allerdings in der Truppe niemanden, da es nur wenige waren, die man ohnehin nicht oder nur seltenst zu Gesicht bekam. Der Widerspruch zur Begründung des Haarerlasses mit Hygiene und Betriebsschutz fiel daher nicht weiter auf. Auch die wechselnden Männer-Haarmoden mögen dazu das ihre beigetragen haben.
Dann wurden Frauen auch außerhalb des Sanitätsdienstes eingestellt und es blieb bei der generellen, geschlechtsbezogenen Exemtion der weiblichen Soldaten vom Haarerlaß. Das leuchtete mir schon damals nicht ein. Ebenso wenig im übrigen wie die Erlaubnis für weibliche Soldaten, zur Uniform – auch zum Feldanzug! – Ohrschmuck zu tragen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Verbots für männliche Soldaten, ein gleiches zu tun. Frauen waren bei der Bundeswehr immer nur Freiwillige, im Unterschied zu den bis zur Aussetzung der Wehrpflicht eingezogenen Grundwehrdienstleistenden. Mittlerweile ist die Bundeswehr eine reine Freiwilligen-Armee.
Jeder Soldat hat – unabhängig von seinem Geschlecht – grundsätzlich die gleichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger auch. Werden diese Rechte beschränkt, so bedarf es dazu einer gewichtigen Begründung und gesetzlichen Ermächtigung und die Einschränkung muß sich auch stets an Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes messen lassen.
Bei der Haar- und Bartracht der Soldaten sind Hygiene und Betriebsschutz gewichtige Gründe, weil die Verpflichtung, sie kurz zu tragen, der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit der Soldaten bei der Ausübung ihres gefahrgeneigten Dienstes dient. Daß allerdings Frauen von „Natur aus“ auto-hygienisch seien und lange Frauenhaare einen automatischen Unfallschutz hätten, wird niemand ernsthaft behaupten wollen. Also gibt es hier keinen sachlichen Grund für eine Differenzierung alleine aufgrund des Geschlechts.
Alle anderen Argumente wie „sieht nicht aus“, Wirkung in der Öffentlichkeit usw. sind unbe-achtlich und kommen aus der Rubrik „das haben wir schon immer so gemacht, da könnte ja jeder kommen, wo kommen wir denn da hin …“.
Also: wenn es dienstlich erforderlich ist, daß männliche Soldaten kurze Haare tragen okay, aber dann muß dies uneingeschränkt auch für die – freiwilligen! – weiblichen Soldaten gelten. Will man – aus welchen Gründen auch immer – weiblichen Soldaten lange Haare erlauben, dann muß das uneingeschränkt auch für Männer gelten. So einfach könnte echte Gleichstellung sein! Die geltende Regelung hat ein „Gschmäckle“ – quod licet mulier non licet masculus?
@ dsgcdr
Seit 1980 (!) gibt es einen Befehl des seinerzeitigen Inspekteurs Heer, dass zu offiziellen Anlässen das grau gemäß TL zu tragen ist. Es wurde nie umgesetzt – was auch daran liegen mag, dass es Jahrzehntelang bei der Kleiderkasse/LHD nur das helle Grau gab. Ich fand das helle Tuch schon immer hässlich und hatte daher weder ebenjenes, noch ein Problem mit der Farbe.
Zur Handlungsanweisung: Die IST gegeben. Z.B. hat Ein Bart hat den vorschriftsgemäßen Sitz der ABC-Schutzmaske nicht zu beeinträchtigen. Wenn er es tut (z.B. Portacount-Prüfung wiederholt nicht bestanden) –> Bart stutzen oder ab. Ganz einfach. Was will man da noch mehr an „Handlungsanweisung“.
Ansonsten:
Erstaunlich sind zwei Dinge:
1.) Jeder Arbeitgeber in Deutschland kann Vorgaben zum Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter machen und sie auch durchsetzen. Weshalb sollte dies jede Kreissparkasse können, aber nicht die Bundeswehr? Wenn die Sparkasse sagt, wir wollen keine auslandenden Nasenpiercings oder großflächige, aufdringliche Tatoos, dann ist das recht und billig. Und ebenso recht und billig ist es, zu sagen, die Bundeswehr trägt geschlechterspezifischen, gesellschaftlich akzeptierten Besonderheiten Rechnung, ohne dabei gleich in sinnfreie Gleichmacherei zu verfallen. Ein eindrucksvolles Beispiel diesbezüglich gab es ja unlängst im brandenburgischen Landtag.
2.) Es kommt auf den Vergleich an. Da wird sich immer der gesucht, der (vermeintlich) passt: Da werden gerne die israelischen Streitkräfte bemüht. Selbst da gibt es keinen Uniform-Wildwuchs wie bei uns, obwohl es dort so ungezwungen zugehen soll. Und wenn ich in Richtung GBR, USA und FRA schaue, dann sehe ich dort weder Uniform-, noch anderweitigen Wildwuchs. Man mag über die US-Armee spötteln, aber dort gibt es strikte Vorschriften und diese werden auch offenkundig durchgesetzt. So lang dürfen die Kotteletten sein, so werden lange Haare bei Frauen gebunden, ab so viel Grad darf die Winter(!)mütze getragen werden (und nicht wie bei uns als modisches Accessoire bei 20 Grad Außentemperatur für den modebewussten Soldaten von heute, getreu dem Motto „Was gegen Kälte gut ist, kann gegen Wärme nicht verkehrt sein!“) etc. pp. Es gibt mittlerweile genug Exemplare in der Bundeswehr, die eindrucksvoll dokumentieren, dass es derartiger Vorschriften auch bei uns bedarf und es um das Maßhalten sowie den gesunden Menschenverstand nicht mehr allzu gut bestellt ist.
Insofern stimmt es: Vom Äußeren kann man auf das Innere schließen, und offenbar bedingt das eine das andere
[Im brandenburgischen Landtag ging es um Tätowierung in der Bundeswehr?! Im Ernst: Versuche, das in eine Debatte nach dem Muster „so verkommen ist unsere Gesellschaft“ zu drehen, werde ich sehr konsequent unterbinden. T.W ]
Auch wenn ich jetzt als „ewiggestriger“ eingestuft werde …
Sprechen wir hier von einer Armee, deren Kernauftrag es ist im Ernstfall zu kämpfen und zu töten – also der Verteidigung Deutschlands nachzukommen – oder sprechen wir von einer bunten Beauty-Pfadfindergruppe auf dem Laufsteg?
Ein StFw mit einer gewissen Anzahl von Dienstjahren auf dem Buckel macht so ein Fass auf um seinen persönlichen Empfindungen nachkommen zu können? Kommt die Erkenntnis erst jetzt oder traut er sich erst jetzt? Hatte er diesen Wunsch auch schon als OFw in Wartestellung auf die Übernahme zum BS, oder dient das als „Racheakt“, weil er nicht OStFw wurde? Sprechen wir von DER Bundeswehr, oder von bewaffneten Schülerlotsen? Waren denn wirklich alle „Väter“ der Bundeswehr blöd, nur weil sie gewisse Gepflogenheiten übernommen und umgesetzt haben. Hat die Bundeswehr ( und die Gerichtsbarkeit) keine anderen Probleme?
Quo vadis Bundeswehr?
PS: Wann kommen endlich die Toiletten und Duschen für das dritte Geschlecht?
Fragen üner Fragen …
@ Mitleser | 01. Februar 2019 – 10:56
Danke.
Anmerkung: Was hilft uns eine gesetzliche Regelung, ggf. in Form einer Verordnung, wenn diese dann nicht eingehalten wird. Die Soldatenlaufbahnverordnung spricht von verbindlichen Richtwerten im Beurteilungssystem. Tatsächlich werden diese nicht eingehalten.
Auch wenn es dem Einen oder Anderen nicht passen mag. Wenn in Zeiten der bekannten Berichterstattung über das System Bundeswehr DIESEM Thema so viel Energie gewidmet wird und für Aufregung sorgt, scheint ja alles andere in Ordnung zu sein. Davon abgesehen ist Gleichberechtigung keine Einbahnstraße und auch Gleichstellungsbeauftrage und Gleichstellungsvertrauensfrauen sind für Alle da. Sachlichkeit tut uns gut und die Anwendung von Rechtsgrundlagen sind für alle gleichermaßen gültig, ob sie Einzelnen passen oder nicht. Auch ist offensichtlich, dass Verfasser von Weisungen oder Regelungen sich wohl nicht immer bewusst sind, welche Auswirkungen oder Zusammenhänge mit anderen Weisungen oder Regelungen ent- und bestehen können. Es gibt einen bestehenden Erlass, ein Kamerad fühlt sich ungleich behandelt und nutzt seine Rechtsmöglichkeiten, so wie möglich ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Nun folgt die Umsetzung dieser Entscheidung: Willkommen im Rechtsstaat. Also auf die eigene Aufgabe konzentrieren und keine Energie in „Empörung und Aufregung“ stecken.
Mir wurde die Vorschrift immer begründet mit den Problemen bei der Benutzung von Gasmasken. Daher gab es bei uns die Vorschrift unter 10mm da sonst Gasmastke nicht mehr dicht. Ist das heute anders?
Es ist interessant zu sehen, wie sehr die Kommentare bei diesem Thema von persönlicher Vorliebe geprägt sind. Das ist erstmal nicht verwunderlich und nur mennschlich – man darf dann allerdings nicht den Anspruch darauf erheben, ernst genommen zu werden.
Wenn dann aber noch Argumente kommen, die vielleicht gut klingen mögen, aber keinen wirklichen Einfluss auf die Realität haben (ABC-Maskendichtigkeit [nicht Gasmaske], Nahkampf, bei beidem machen lange Haare keine Probleme), dann disqualifiziert man sich selbst bezüglich der Diskussion.
Gepflegte lange Haare behindern den Dienst nicht. Sieht man ja bei Frauen. Die Dienstrealität wird am Ende des Tages regeln, wer bereit ist seine Haare wie lang zu tragen. Und ich behaupte, dass dies besser (funktionaler) geschieht, als durch eine Vorschrift.
Bin fast etwas überrascht dass das Thema überhaupt erst ‚aufgemacht‘ wurde, denn die Reaktionen waren ja absehbar. Und ich finde es auch ganz interessant dass es bei all den verschiedenen Themenkomplexen ‚unter der Haube‘ der BW und angehängter Verwaltung und Ministerien gibt die angegangen werden müssen, dass sich aber anscheinend bei Uniform und Erscheinungsbild die Zukunft der BW entscheidet.
Das Hauptargument scheint ja hier zu sein dass sich lange Haare (Haupt- als auch im Gesicht) nicht mit Kampfkraft, (Nah-)Kampf und Einsatzbereitschaft vertragen. Wenn man sich mal als Beispiel Christopher Beck als Beispiel heranzieht dann findet man viele tolle Bilder mit wallenden Haupthaar und zotteligen Bart. Mittlerweile Kirsten Beck mit langen Haupthaar hat sie wahrscheinlich mehr über Einsatzbereitschaft, (Nah-)Kampf etc. gelernt und wieder vergessen als die meisten hier jemals gewusst haben und wäre jetzt immer noch haushoch überlegen.
Und das auch ein schönes Einsatzszenario nicht sofort dafür sorgen muss dass man aus lautere Verzweiflung ob der eigenen Ungenügikeit zur G.I Jane wird und sich den Schädel blank rasiert denke ich haben die Kampfverbände kurdischer Damen in und um Syrien gezeigt. Wenn ich jetzt mal nach diversen Pressbildern (bewegt als auch still) urteilen darf, dann haben da auch langes Haar (sogar welche mit Kopftuch wenn ich mich recht erinnere) und waren bzw. sind trotzdem effektiv und erfolgreich im Kampf.
Generell kann ich TW nur beipflichten dass es hier oft recht vogelwild in der Argumentation zugeht. Da werden die zwar kleinen, aber schlagkräftigen Streitkräfte der Skandinavier regelmäßig gelobt, aber das vergisst man dann schnell mal wieder in diesem Zusammenhang. Das selbe tritt auch in anderen Diskussionen zu Tage. Da werden die Franzosen für ihre Mission in Mali gelobt weil sie mit begrenzten Mitteln (vor allem alten technischen Mitteln) viel erreicht haben, aber ungern das selbe Prinzip argumentativ auf die eigene Truppe anwendet. Ein anderes Beispiel wäre das USMC das immer wieder als quasi Idealvorstellung angepriesen wird, weil every man a rifle man ist ja Gospel. Dass es dort mitunter auch starke Problemen bei der Ausstattung gibt fällt dann unter den Tisch.
Nur um das klarzustellen – ich möchte diese Diskussion nicht aufmachen. Mir geht es mehr darum dass viele Argumentationen inkohärent und inkonsequent sind.
@marcus
ich habe ja auch nicht behauptet dass die Begründung mit der ABC-Maske realitätsnah ist.
Es wurde aber als Begründung so angeführt.
@Luftwebel | 01. Februar 2019 – 11:25
„Ein StFw mit einer gewissen Anzahl von Dienstjahren auf dem Buckel macht so ein Fass auf um seinen persönlichen Empfindungen nachkommen zu können? Kommt die Erkenntnis erst jetzt oder traut er sich erst jetzt? Hatte er diesen Wunsch auch schon als OFw in Wartestellung auf die Übernahme zum BS, oder dient das als „Racheakt“, weil er nicht OStFw wurde?“
Ist es kritikwürdig, sich im Lauf seines Lebens weiterzuentwickeln und dabei auch die Ein-schränkungen, mit denen der Dienstherr Bundeswehr seine Soldaten bedenkt, kritischer zu sehen? Was ist verwerflich daran, dabei die eigene Karriere im Blick zu behalten? Daß ein mündiger Staatsbürger in Uniform seine Rechte wahrnimmt sollte im Jahr 2019 gelebte Nor-malität sein. Die Bundeswehr mutet ihren Soldaten viele Beschränkungen ihrer persönlichen Lebensführung zu, mal zu hinterfragen, ob das alles wirklich richtig ist und sein muß, sollte da doch selbstverständlich sein.
Auch wenn ich persönlich mit Gothic absolut nichts anfangen kann, Respekt für den Kamera-den, der sich für echte Gleichstellung von männlichen und weiblichen Soldaten bei der Haar-tracht einsetzt.
Carsten May, haben Sie Dank, sehe das ähnlich.
Viele Aspekte wurden bereits angesprochen, daher möchte ich hier lediglich noch folgenden Impuls geben (auch, damit das kein uferloses OT wird…).
Diese Debatte hat sehr viele Dimensionen, die sich in den vorgebrachten Argumenten widerspiegeln.
Das reicht von der Öffnung der „Büchse der Pandora“ (sic!), über Tiraden, die an den bekannten Klagesatz „O tempora, o mores“ erinnern, bis zur selektiven und nicht immer zu Ende gedachten Beimischung von Aspekten (mangelnder) Gleichbehandlung, (Feld-) Hygiene und Kampfkraft, Aussenwirkung und Attraktivität…
Sozialisiert in einer Bundeswehr in Transformation zur Einsatzarmee waren Frauen für mich immer fester Bestandteil. Die Truppe, zu der ich hinzustieß hat damit lange Zeit gefremdelt und ist damit den Kommentaren nach bis heute nicht allein gewesen.
Wenn es nur nach mir ginge, würden wir das wie folgt regeln:
Ein Geschlecht, das heißt „Soldat“. Keine getrennten Unterkünfte, keine getrennten Waschräume oder Duschen. Gleiches Recht für alle, keine Unterschiede in Haartracht, oder Ohrschmuck. Die Dame, die es vermag, darf sich gern einen Bart wachsen lassen, wenn sie damit ihre ABC Maske nicht beeinträchtigt. Haare müssen irgendwie unter den Gefechtshelm passen. Uniform ist qua Wortursprung ohne Abweichung. Rock also entweder für alle, oder für niemanden. Jeder, der bei BMI und Maßband die Normwerte nicht einhält, erhält 6 Monate, den Mangel abzustellen und fliegt ansonsten aus der Armee. All dies begründe ich mit Zweckmäßigkeit und Kampfkraft. Der Gegner unterscheidet nämlich auch nicht zwischen Soldat (m, w, oder „sonstiges“). Im Zweifel sterben wir alle gleich und bluten dabei rot.
…
Der Punkt ist, dass es nicht nach mir geht. Es geht eben (auch) darum, was wir innerhalb und ausserhalb der Streitkräfte als Gesellschaft/Gemeinschaft als zeitgemäß anerkennen- UND ob sich dies regelmäßig mit den Besonderheiten des Soldatenberufs vereinbaren lässt. Aber eben in dieser Reihenfolge.
Wenn dann StFw Tornadoschrauber andere Vorraussetzungen hat als OL FJgZgFhr (w) und OSG Fresseschwarz (alles nicht despektierlich zu verstehen), dann ist das letztlich nur die Anerkennung einer Tatsache, die wir eigentlich schon begriffen haben sollten:
Wir sind zwar alle Soldaten, aber deswegen sind wir nicht alle gleich. Und müssen es vielleicht auch nicht auf Krampf sein, nur weil man das mal so gemacht hat, oder weil es *beliebiges Beispiel* heute noch so machen.
Wenn wir hier so mit unseren Leuten umgingen, wie es die Amerikaner mit ihren Marines tun, wer von Ihnen würde da mitmachen? Art.1, Abs.1, GG und so… Soll man bitte nicht außer Acht lassen. Also entweder „all in“, oder „locker bleiben“.
Hinauslaufen wird es wohl über kurz oder lang auf Folgendes:
Der Wehrschaffende handhabt sein äußeres Erscheinungsbild zukünftig im alltäglichen Dienst, wie es ihm die Wahrnehmung seiner Aufgaben gebietet. Vorgesetzte haben das Recht für die Dauer einzelner, notwendige Ausbildungen/Einsätze, allgemein oder für den Einzelfall begründet Abweichendes zu befehlen.
Lesen Sie den Bericht des Wehrbeauftragten. Wir haben genügend andere Baustellen.
In diesem Sinne ein angenehmes Wochenende.
@Sagittarius | 01. Februar 2019 – 9:46
Das hat damit zu tun, daß ziemlich viele der Anwesenden mit Herz und Seele Soldat waren bzw. sind.
Dazu kommt, daß die Anforderungen an den Soldaten nicht herbeigewünscht, sondern durch die Gefechtsbedingungen „aufgezwungen“ werden. Das Militär ist da m.M.n. nicht wirklich zur Selbstverwirklichung geeignet. Feenstaub und Regenbogen sind auch nicht sonderlich hilfreich.