Schlagwort: Haar- und Barterlass

Lange Haare für Soldatinnen, kurze Haare für Soldaten? Der Gesetzgeber muss entscheiden (m. Nachtrag)

Der Gesetzgeber wird entscheiden müssen, ob die Bundeswehr Soldaten kurze Haare vorschreiben, Soldatinnen aber lange Haare im Dienst erlauben darf. Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschied am (heutigen) Donnerstag, dass dem so genannten Haar- und Barterlass aus dem Jahr 2014 die gesetzliche Grundlage fehlt: Wenn die Streitkräfte per Erlass in die Freiheit des Einzelnen, seine äußere Erscheinung individuell zu gestalten, eingreifen, müsse das per Gesetz erlaubt sein – was für diesen Erlass nicht gilt. Dennoch hatte ein Stabsfeldwebel,

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Haare, Bärte, Tattoos: So geht das bei der U.S. Army

Der Bundeswehr-Erlass Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr hat im Januar hier und in vielen anderen Medien große Aufmerksamkeit gefunden. Ein Leser wies mich jetzt darauf hin (vielen Dank!), dass dieser deutsche Erlass von der neuen Regelung der U.S. Army zur Uniform and Appearance Policy doch deutlich in den Schatten gestellt wird. Da gibt’s nicht nur bebilderte Anleitungen, wie ein Schnurbart getragen werden darf (siehe oben), sondern auch ausführliche Hinweise zur weiblichen Haartracht und vor allem noch

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Neuer Haar- und Barterlass: Regenschirm ja, Tunnel nein

Nach Jahren der Überarbeitung liegt er jetzt vor, der neue Haar- und Barterlass der Bundeswehr. Allerdings, den Zeiten geschuldet, heißt er nicht mehr Erlass „Die Haar- und Barttracht der Soldaten“, sondern ordnungsgemäß gegendert Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, wurde als  Zentrale Dienstvorschrift A-2630/1 von Generalinspekteur Volker Wieker am 10. Januar erlassen und tritt zum 1. Februar in Kraft. Ebenfalls den Zeiten geschuldet: Dem Thema Körpermodifikation und Körperbemalungen wurde ein eigenes Kapitel gewidmet; unter anderem ist festgelegt,

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Längere Haare bei Soldatinnen sind ‚zulässiges Mittel der Förderung von Frauen‘

Das Urteil selbst überrascht nicht wirklich: Soldaten werden auch künftig nicht langhaarig zum Dienst erscheinen dürfen – der aktuelle Haar- und Barterlass, der bei Männern in der Bundeswehr die Haarlänge begrenzt, ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom (heutigen) Dienstag rechtmäßig. Ausschlaggebend dafür ist das einheitliche Erscheinungsbild, wie der 1. Wehrdienstsenat des Gerichts in Leipzig seine Entscheidung begründete: Der 1. Wehrdienstsenat hat entschieden, dass der Bundesminister der Verteidigung befugt ist, im Zusammenhang mit der Uniform der Soldaten auch deren Haar- und

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