Kanonen für die Polizei
Die Bundespolizei hat am (heutigen) Freitag das erste ihrer drei neuen Einsatzschiffe getauft. Der Neubau der Fassmer-Werft in Berne wäre kein Thema für Augen geradeaus!, wenn das jetzt Potsdam getaufte Schiff wie die beiden weiteren nicht eine Besonderheit aufwiese: Auf den neuen, 86 Meter langen Schiffen gibt es nicht nur ein Hubschrauberdeck für die Super Puma-Helikopter der Bundespolizei – sondern künftig auch Schiffsgeschütze im Kaliber 57 Millimeter.
Mit Waffen dieses Kalibers sind sonst nur Kriegsschiffe wie die schwedischen Visby-Korvetten und die Schiffe der US-Küstenwache unterwegs (die auch zu den Streitkräften gehört).
Mit 86 m Länge, über 13 m Breite & einer V/max von 40
km/h ein wahrlich imposanter Täufling – Heute erhält das erste von 3 neuen
Schiffen unserer #Bpol seinen Namen ‚Potsdam‘. Taufredner ist Staatssekretär
Hans-Georg #Engelke. Damit wird das maritime Einsatzspektrum erweitert. pic.twitter.com/H1BNLHEV6r— Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (@BMI_Bund) 14. Dezember 2018
Die Bewaffnung wird im Datenblatt, das die Bundespolizei Küste via Twitter veröffentlichte, nicht aufgeführt. Sie ist auch noch nicht eingerüstet, wie mir die Bundespolizei auf Anfrage mitteilte. Das dürfte wohl erst nach der Indienststellung im kommenden Jahr erfolgen.
Zahlen, Daten, Fakten zur BP81: #Schiffstaufe #bpol #Fassmer *SH pic.twitter.com/PiGq9578vW
— Bundespolizei Küste (@bpol_kueste) 14. Dezember 2018
Die derzeit von der Bundespolizei genutzten Boote haben keine solche Bewaffnung – obwohl diese Behörde, der frühere Bundesgrenzschutz (BGS), zu früheren Zeiten auch mit Bordgeschützen unterwegs war. Damals hatte der BGS allerdings auch eine etwas andere Aufgabe an der Nahtstelle zwischen NATO und Warschauer Pakt.
Die Notwendigkeit der 57-Millimeter-Geschütze hatte das Bundesinnenministerium in den Unterlagen für die Haushaltsberatungen so begründet:
Anschläge oder die Gefahr von Anschlägen auf Kreuzfahrtschiffe/Fähren mit Geiselnahme durch Terroristen oder die Entführung von Gefahrgut-Frachtern/Tankern zur Bedrohung kritischer Infrastrukturen wie z.B. Offshore-Anlagen, Küstenfauna, Häfen bzw. Hafenstädte können mit der derzeitigen Bewaffnung nicht wirksam verhindert werden. Durch den starken Ausbau maritimer kritischer Infrastruktur muss ein frühzeitiger Schutz durch die Bundespolizei See vor terroristischen Bedrohungslagen gewährleistet werden. Zur effektiven Androhung und Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen auf See ist daher eine Bordbewaffnung für die neuen Einsatzschiffe mit einem Wirkbereich von 300 Meter bis mindestens 6.000 Meter Entfernung vorgesehen, die deutlich wahrnehmbare Warnschüsse abgeben können und geeignet sind, auch große Frachtschiffe durch Beschuss zum Aufstoppen zu zwingen. Für die Beschaffung von drei Schiffsgeschützen des Typs „57 mm Mk3“ einschließlich erforderlicher Unterstützungssysteme sind Haushaltsmittel von rund 24.000 T Euro erforderlich.
Über die geplante Bewaffnung mit diesen Geschützen hatten in den vergangenen Monaten bereits der NDR und das Blog Meer verstehen berichtet – und dabei auch die Frage gestellt, ob dieses Kaliber tatsächlich für die Polizei erforderlich ist.
Die drei neuen Einsatzschiffe mit ihrer Ausstattung und Bewaffnung ziehen praktischen Schlussstrich unter eine Debatte, die vor einem Jahrzehnt teilweise recht engagiert geführt wurde: Neben das Luftsicherheitsgesetz, das der Bundeswehr eine bestimmte Rolle beim Abfangen entführter Flugzeuge zuweist, hätte ein Seesicherheitsgesetz treten sollen, das die Aufgaben der Deutschen Marine bei der Bekämpfung von Terror-Aktivitäten in deutschen Hoheitsgewässern regelt.
Dafür hatten sich sogar die Fraktionen von Union und SPD 2007 in einer gemeinsamen Entschließung ausgesprochen. Ein solches Gesetz scheiterte aber an den unterschiedlichen Ansichten in den beiden Fraktionen im Detail.
Ein Argument war damals, dass die Bundespolizei eben nicht die Mittel habe, zum Beispiel einen entführten Tanker vor der Elbmündung zu stoppen. Spätestens mit der Einrüstung der 57mm-Geschütze ist dieses Argument hinfällig.
Nachtrag: So sieht das in Aktion aus, hier auf einem U.S. Coast Guard Cutter:
(Archivbild oben: SOUTH CHINA SEA (June 02. 2015) LCS Crew 102 conducts a 57MM live-fire exercise in the South China Sea during their first week underway aboard the littoral combat ship USS Fort Worth (LCS 3) – U.S. Navy photo by Lt. James Arterberry)
@KaSiMir
„Die Tonnage bedingt der Helikopter, welcher in einem Hangar untergebracht werden soll. Mit Crew, Technikern und Versorgung.“
Kann hier jemand helfen? Auf den Bildern kann ich keinen Hangar erkennen. Hat der Kutter einen Hangar oder nicht?
Viele Grüße
Die BPOL hat sich aus nachvollziehbaren Gründen für die Schiffe inklusive Zubehör Gedanken gemacht und diese umgesetzt. Das mit dem ausleihen für die Marine, eignet sich super als Gag für die Stabsebene. Wo bitte wird ein Offizier der BW 6-7 Jahre ausgebildet?.
Eine Unterscheidung von Polizei und Bundespolizei halte ich für wirklich angeraten, gerade wenn es um die Seeseite der Dinge geht, Stichwort Küstenwache. Die Wasserschutzpolizei der Länder benötigt keine vergleichbare Ausrüstung.
Die Marinen von Chile und Kolumbien betreiben fast identische, um 6m kürzere OPV 80 mit einem zusätzlichen Helikopterhangar und 40 und 76mm Türmen. Die 40mm wurden übrigens von deutschen Schnellbooten der Klasse 148 übernommen.
Die drei Schiffe der Bundespolizei haben keinen Hangar und können somit auch nicht einen Helikopter permanent einschiffen, diesen jedoch abstützen und auftanken.
@Roadrunner: Das Ruder zu treffen ist sehr schwierig bis unmöglich. Der Rudermaschinenraum hingegen erscheint mir unter günstigen Bedingungen machbar.
Nachtrag: Es ist ein kleiner Hangar für möglichen Drohnenbetrieb vorhanden, siehe K130. Die Bundespolizei hat bekanntlich in der Vergangheit verschiedene Modelle getestet. Zudem gibt es neben den zwei Davits für 7.5m SOLAS Boote auch eine Heckrampe für ein Einsatzboot von 10 oder vlt. bis zu 12m. Somit wäre ein 10.10m Buster (ebenfalls von Fassmer) oder ein vergleichbares RHIB wie von der F125 auch hier nutzbar.
Zur Erklärung: OPV = Offshore Patrol Vessel.
@Essener
Die Schiffe beruhen auf dem Typ OVP80 der Fassmer Werft. Grundsätzlich hat dieser Typ eine Helicopter Hangar. Die Werft hat in der Vergangenheit bereits 7 Schiffe diesen Typs an die chilenische und kolumbianische Marine verkauft. Zumindest diese Schiffe haben einen Hangar, und so ist naheliegend, dass auch die Schiffe der Bundespolizei einen haben. Ob ein Superpuma hineinpasst ist allerdings fraglich. Es passen aber AS-365 Dauphin rein, und von diesen hat die Bundespolizei in der Variante EC-155 reichlich.
Die Area of Operation des Schiffstyps wird von der Werft mit „Worldwide unrestricted operations including light ice conditions“ beschrieben.
Im Web gibt’s einen Blogartikel zum OVP80 mit zwei Bildern des kolumbianischen OPV80 “7 de Agosto” Seite an Seite mit dem Gepard-Schnellboot Hyäne der Bundesmarine. Der Hangar ist auf einem Bild sehr gut zu sehen. Die Aufnahmen entstanden bei einer gemeinsamen Übung vor Kreta. Die 7 de Agosto ging anschließend in den Einsatz – wohin? … in die Operation Atalanta.
Hier der Link zu dem Blogartikel (privater Blog, @TW bitte löschen falls nicht zu den Regeln hier passend):
https://chuckhillscgblog.net/2014/04/13/three-nations-share-german-opv-design/
@Rudi
Wo werden Offiziere 6-7 Jahre ausgebildet?
15 Monate bisher oa btl, OSH und Praktikum.
4 Jahre Uni.
3 Monate OSG
Bis zu 15-18
Also die normale ausbildung wenn einem nicht noch AVZ Lehrgang oder Puma Umschulung oder ähnliches im Anschluss blüht.
Beim letzten Punkt 15-18 Monate fehlte noch das OL 3.
@Rudi | 16. Dezember 2018 – 8:12
„Das mit dem ausleihen für die Marine, eignet sich super als Gag für die Stabsebene.“
In der Tat. Ein Ausleihen des Bootes an sich ist aufgrund der umfangreichen Typenschulung natürlich nicht zielführend und ein Ausleihen mit Besatzung wäre ja theoretisch denkbar im Rahmen von Amtshilfe, aber ich persönlich sehe jetzt kein Szenario wo das tatsächlich greifen würde/wird.
„Wo bitte wird ein Offizier der BW 6-7 Jahre ausgebildet?“
Nahezu überall. Siehe hier zu @chris Bemerkungen zum Heer.
Bei Lw und Marine ist es ähnlich.
@chris | 16. Dezember 2018 – 11:50
„3 Monate OSG“
Meinen Sie vielleicht 3 Monate OL2?!
„wenn einem nicht noch AVZ Lehrgang oder Puma Umschulung oder ähnliches im Anschluss blüht.“
Was soll denn ein AVZ Lehrgang sein?
@Koffer
Ja mein Handy ist halt eher daran gewöhnt osg als OSH oder ol2 zu schreiben.
Zu AVZ Lehrgang.
Der Lehrgang für angehende Aufklärungs und Verbindungszugführer. (Zumindest bei der Panzertruppen in ihren luftlandenden Gefilden ist das ja etwas anders)
@gento
Danke für die Bilder. Bei dem chilenischen Exemplar ist tatsächlich ein Hangar zu sehen. Auch wenn die Schiffe auf dem selben Grunddesign basieren kann ich bei der ‚Potsdam‘ keinen entsprechenden Hangar erkennen.
Ob da ein Minihangar für Drohnen existiert, kann man nicht sagen. Dafür braucht man auch keine großen Dimensionen wie für einen EC-135, EC-135 oder größer.
Hier ein Link mit Bildern
https://twitter.com/bpol_kueste/status/1071721632614502402
Gibt es denn einen termin wann die boote planmäßig mit welcher aussattung in dienst gehen sollen?
@chris | 16. Dezember 2018 – 13:15
„Ja mein Handy ist halt eher daran gewöhnt osg als OSH oder ol2 zu schreiben.“
:)
„Zu AVZ Lehrgang.
Der Lehrgang für angehende Aufklärungs und Verbindungszugführer. (Zumindest bei der Panzertruppen in ihren luftlandenden Gefilden ist das ja etwas anders)“
Danke für die Info. In der Tat habe ich da als FschJg nicht weiter geschaltet. Bei uns gibt es ja auch einen AVZ, aber das war immer eine Portepee-Stelle (und ich weiß gar nicht, ob die Regimenter überhaupt einen haben oder ob es nur den einen auf Brig-Ebene gibt).
Über google lässt sich diese Broschüre des Herstellers finden:
https://www.fassmer.de/fileadmin/user_upload/9_Technical_Data_PDFs/FAS-SB-0026_Bundespolizei_RZ_mw_ansicht.pdf
Ein Video bei Youtube zeigt die Potsdam beim Verlassen der Schiffswerft am 08.12.:
https://youtu.be/Jf-J0_mDesk
Persönliche Meinung:
Für Einsätze in Nord- und Ostsee sind diese Schiffe und erst recht 57mm-Geschütze überdimensioniert. Für FRONTEX oder zum Einsatz anstelle von Marineeinheiten in „low-intensity“-Dauermissionen sind sie dagegen vermutlich hervorragend geeignet.
Also ein kleiner Hangar, wohl nur für Drohnen. Interessant, daß die Angaben zur Leistung und Seeausdauer „classified“ sind.
Ein paar Angaben zur Leistungsfähigkeit gab’s in der Ausschreibung:
https://ausschreibungen-deutschland.de/262699_Drei_hochse
@Langnase | 16. Dezember 2018 – 21:43
„Für FRONTEX oder zum Einsatz anstelle von Marineeinheiten in „low-intensity“-Dauermissionen sind sie dagegen vermutlich hervorragend geeignet.“
Das mit FRONTEX kann ich mir theoretisch und rechtlich zumindest in der Tat vorstellen.
Aber wenn Sie mit „low-intensity“ Dauermissionen die Übernahme militärischer Missionen durch die BPol meinen, dann sehe ich da wenig rechtliche und politische Grundlage für.
Die BPol ist dazu dazu da die deutschen und meinetwegen unter bestimmten Rahmenbedingungen auch die europäischen Grenzen zu schützen, aber „Auslandseinsätze“ sind mEn keine Aufgabe für Polizisten.
@Koffer: „Die BPol ist dazu dazu da die deutschen und meinetwegen unter bestimmten Rahmenbedingungen auch die europäischen Grenzen zu schützen, aber „Auslandseinsätze“ sind mEn keine Aufgabe für Polizisten.“ Das sieht unsere Politik wohl etwas anders. Meiner trüben Erinerung nach bestand ein nicht unwesentlicher Teil der Probleme bei ISAF darin, dass die BW-Angehörigen entsprechende Befehle bekamen während der zivile Polizei-Anteil nur durch Freiwillige dargestellt werden konnte, was zu chronischer Unterbesetzung und entsprechender Unzufriedenheit der Verbündeten mit dem dt Engagagement in Sachen Polizei-Aufbau führte. Zugegeben: In AFG sind für einen militärischen Laien wie mich nur begrenzt Einsatzmöglichkeiten speziell für diese Boote erkennbar. Das ändert aber wenig daran, dass auch die Bundspolizisten grundsätzlich in Auslandseinsätze geschickt werden können – nur eben zu anderen Konditionen als die Soldaten.
@Zivi a.D. | 17. Dezember 2018 – 14:36
„Das ändert aber wenig daran, dass auch die Bundspolizisten grundsätzlich in Auslandseinsätze geschickt werden können – nur eben zu anderen Konditionen als die Soldaten.“
Sorry, aber Sie verwechseln hier A mit B.
Natürlich können auch Polizisten im Rahmen von Auslandseinsätzen z.B. Ausbildungsaufgaben wahrnehmen (wie in AFG geschehen). Aus rechtlichen Gründen allerdings in der Tat nur auf freiwilliger Basis, aber das spielt im hier anhängigen Zusammenhang nur eine eingeschränkte Rolle.
Etwas komplett anderes ist es aber ein komplettes (Polizei)-Schiff anstelle eines Kriegsschiffes in einen mandatierten Einsatz zu entsenden. Und genau so habe ich @Langnase mit seinem Vorschlag zu Entsendung von der BPol Boote anstelle von „Marineeinheiten in „low-intensity“-Dauermissionen“.
Und wie gesagt, das ist einfach keine Aufgabe für die Polizei. Für so etwas gibt es die Unterscheidung zwischen äußerer und innerer Sicherheit eben…
FRONTEX spielt da möglicherweise zukünftig eine „Sonderrolle“, weil es eben um den polizeilichen (!) Schutz der EU-Außengrenzen geht, aber das war es dann mEn auch schon.
@Koffer
„FRONTEX spielt da möglicherweise zukünftig eine „Sonderrolle“, …“
Wie ich schon schrieb waren / sind Boote der BPol bereits bei FRONTEX in der Ägäis im Einsatz. Neben dem Artikel siehe auch:
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/03Unsere-Aufgaben/04Internationale-Aufgaben/GUA.html
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/03Unsere-Aufgaben/04Internationale-Aufgaben/Frontex.html
@Koffer: Ich hoffe natürlich, dass Sie mit dieser Differenzierung
„Natürlich können auch Polizisten im Rahmen von Auslandseinsätzen z.B. Ausbildungsaufgaben wahrnehmen (wie in AFG geschehen). Aus rechtlichen Gründen allerdings in der Tat nur auf freiwilliger Basis, aber das spielt im hier anhängigen Zusammenhang nur eine eingeschränkte Rolle. Etwas komplett anderes ist es aber ein komplettes (Polizei)-Schiff anstelle eines Kriegsschiffes in einen mandatierten Einsatz zu entsenden“
Recht behalten. Allerdings bin ich insofern skeptisch als zumindest einem Laien wie mir folgender politischer Dreisatz nicht völlig unplausibel scheint:
1. Wenn wir der Bundespolizei solche Waffen zur Verfügung stellen (statt es beim Monopol der Militärs zu belassen) dann müssen diese Waffen im Falle eines Falles auch angewendet werden.
2. Wir können die Bundespolizei mit ihren Mitteln auch im Ausland einsetzen.
3. Sofern die Mandate es hergeben / der Gaststaat einverstanden ist/ entsprechender Bedarf erkennbar ist, können die o.g. besonderen Mittel auch im Auslandseinsatz genutzt werden (etwa Embargo-Überwachung o.ä.).
Meine Lernfrage: Hoffen wir nur auf den gesunden Menschenverstand und darauf, dass dieses Szenario nie so eintritt oder gibt es eine explizite institutionelle Sicherung?
@Zivi a.D. | 17. Dezember 2018 – 21:38
Der Einsatz von Streitkräften hat eine komplett andere Verfassungs- und Völkerrechtliche Grundlage als der der (Bundes-)Polizei. A ist nicht mit B zu begründen.
Nur zur Ergänzung: Ein Hinweis auf ein Themenheft „Bundespolizei See“ von 2014
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/05Kompakt/2014/kompakt_4-14_file.pdf?__blob=publicationFile&v=2
und darin (S.36) der Erinnerungs-Bericht über den Einsatz der Bundespolizei bei Durchsetzung des Handelsembargos gegen Serbien auf der Donau. 1993.
@Koffer
„Natürlich können auch Polizisten im Rahmen von Auslandseinsätzen z.B. Ausbildungsaufgaben wahrnehmen (wie in AFG geschehen). Aus rechtlichen Gründen allerdings in der Tat nur auf freiwilliger Basis, aber das spielt im hier anhängigen Zusammenhang nur eine eingeschränkte Rolle.“
Was ist mit dem Fall Hansa Stavanger? Dort sollten doch BPOL-Hubschrauber und GSG9-Kräfte eingesetzt werden, nur freiwillig oder waren die dazu abkommandiert? Wenn schon ein Schiff dieser Größenordnung existiert um ein (z.B.) entführtes Handelsschiff zu observieren oder bei der Befreiung zu unterstützen warum sollte es nicht dazu genutzt werden?
Sicher haben Streitkräfte eine andere Aufgabe als Polizeikräfte aber out-of-area (also außerhalb von EUROPA) Einsätze für die BPOL müssen nicht konstruiert werden, da kann man auch in die nähere Vergangheit blicken und wird über potentielle Einsatzmöglichkeiten fündig.
@EssenER | 18. Dezember 2018 – 8:54
Geiselbefreiung (auch im Ausland) ist eine traditionelle Aufgabe der BPol/GSG9
Ich persönlich halte das zwar für verfassungs-„politisch“ unlogisch und bi enger Auslegung sogar für bedenklich, aber es ist „geübte DEU Staatspraxis“.
Einsätze der BPol im Ausland sind (wie @T.W. ja mit dem Beispiel der Schmuggelprävention Rahmen des Vorgehens der Staatengemeinschaft gegen SRB/YUG auch deutlich wird).
Es geht halt nur nicht, dass die BPol bei aktueller rechtlicher Lage militärische Operationen übernimmt.
Dazu ist sie weder befugt noch qualifiziert.
Zudem sollten wir im gesamtstaatlichen auch kein Interesse daran haben einen weiteren Spieler mit in das Feld der äußeren Sicherheit einzuführen.
Mit BK, AA, BMZ, BND und BMVg reicht es doch schon :(
Dank @TW für den Hinweis auf die Erfahrungen in Jugoslawien, aus denen sich dann eine einfache Frage ergibt: Gibt es einen grundlegenden rechtlichen Unterschied zwischen der Embargo-Überwachung auf der Donau (damals von der Bundespolizei realisiert) und der seeseitigen, damals von Marine erledigten Aufgabe? Gibt es irgendeine Vorschrift/Verfahrensregel/internationales Abkommen, dass den seeseitigen Einsatz der Polizei ausschließt?
Ich zitiere einmal etwas länglich aus der Einleitung des Piraterieberichts 2. Quartal 2018 der Bundespolizei zur Abgrenzung von Bundeswehr und Bundespolizei auf See:
Faktisch kömmert sich die Marine um internationale Piraterie und die Bundespolizei beschränkt sich auf die Präventionsarbeit. Die Innenministerkonferenz hatte sich 2011 geeinigt dass Entführungsfälle auf See (wo auch immer) dem BKA und der Bundespolizei zugeordnet sind.
https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/11-12-09/Anlage14.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Schliesslich hilft ein Blick in die ZustBV-See von 1994. Mit „Küstenmeer“ ist die 12 Seemeilen Zone gemeint, und „jenseits des Küstenmeers“ umfasst alles andere, also die Anschlusszone, die Ausschliessliche Wirtschaftszone (200 sm) und die Hohe See:
https://www.gesetze-im-internet.de/seezustbv/BJNR044200994.html
Die Bundespolizei ist danach z.B. zuständig für „Taten, die auf Schiffen begangen worden sind, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen“ – und das unabhängig vom Ort.
Kleine Bermerkung am Rande: Auf Zollschiffen fahren Bundespolizisten mit, und auf BPOL Schiffen sind andersherum Zollbeamte in die Besatzung integriert.
Ohne jetzt in irgendeiner Weise Insider zu sein: Für mich sagen diese Boote ganz laut „Frontex“. Die Trennung zwischen Polizei und Militär in Deutschland ist ja nicht so einfach auszuhebeln (gut so). Aber auf europäischer Ebene wächst hier ja eine junge Institution heran, die in Zukunft eher mehr als weniger Befugnisse haben wird. Insofern halte ich es für absolut realistisch, dass diese Boote zumindest mit dem Gedanken im Hinterkopf gebaut wurden, dass sie mal woanders rumfahren werden als vor der Elbemündung, dann vielleicht auch in einem irgendwie ausgeliehenen Zustand oder sogar mit internationaler Besatzung. Insofern ist, denke ich, die Frage, ob die Bundespolizei jetzt aktuell sofort das volle Spektrum der Fähigkeiten auch ausnutzen kann, nebensächlich.
@Ottone: Dank für die ausführliche Aufklärung.
@Felix: „Frontex“ klingt sinngemäß auch im Schlußabsatz des oben verlinkten NDR-Berichts an: „Grund für die Aufrüstung sind nach Angaben der Bundespolizei künftige Einsatzszenarien. Die neuen Boote sollen an internationalen Missionen teilnehmen und auch Spezialeinsätze unterstützen können.“ Das klingt nach mehr als nur Präventionsarbeit i.S. Piraterie
Der Punkt war bislang in Punkto Piraterie, Schmuggel: Die Marine kann aber darf nicht, die Bundespolizei darf aber kann nicht (siehe oben). Letzteres ändert sich nun etwas, wobei man aber nicht vergessen darf dass die Boot zuallererst dauerhauft in Nord- und Ostsee benötigt werden und dort nicht beliebig abgezogen werden können.
Die 3 neuen Einsatzschiffe schaffen in der Tat viele Möglichkeiten für Spezialkräfte.
…und die passenden Hubschrauber fürs Landedeck werden bis Februar 2019 auch in Dienst gestellt.
Am 20.12 wurden der Bundespolizei 2 H215 Superpuma (zwei weitere folgen im Februar undJuni) in Maritimer Ausstattung übergeben.
“aerobuzz.de vom 20.12.2018“