Ermittlungsverfahren gegen KSK-Soldaten: Vergewaltigung, Kindesmißbrauch, Rechtsextremismus

In mindestens sechs Fällen ermitteln Staatsanwälte gegen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) – und es geht nicht nur um politisch motivierte Straftaten, sondern auch um Vorwürfe von Vergewaltigung und Kindesmißbrauch. Das teilte der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium Thomas Silberhorn bereits am Mittwoch vergangener Woche in der Fragestunde des Bundestages mit – aber da dort kaum jemand zuhört, wurde diese Information erst am vergangenen Freitag durch eine taz-Meldung bekannt.

Zur Dokumentation habe ich den Wortlaut von Frage und Antwort aus dem Plenarprotokoll des Bundestages herausgesucht:

Frage Martina Renner (DIE LINKE):
Wie viele Ermittlungsverfahren werden derzeit nach
Kenntnis der Bundesregierung gegen Angehörige des Kommandos Spezialkräfte geführt (bitte unter Nennung des Tatvorwurfes antworten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn:

Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit gegen dem Kommando Spezialkräfte angehörende Soldatinnen und Soldaten insgesamt sechs Ermittlungsverfahren geführt. Die konkreten strafrechtlichen Tatvorwürfe dieser Ermittlungsverfahren lauten:
1. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; dieses Ermittlungsverfahren steht im Zusammenhang mit dem Erlass eines Strafbefehls gegen einen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte, über den die Presse in der 46. Kalenderwoche berichtet hat,
2. Vergewaltigung,
3. sexueller Missbrauch von Kindern und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften sowie Abruf kinder- und jugendpornografischer Inhalte mittels Telemedien,
4. Misshandlung Untergebener,
5. besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs sowie Körperverletzung und
6. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sowie Abrechnungsbetrug

In zwei weiteren Fällen ist zwar das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen, jedochsteht eine gerichtliche Entscheidung noch aus. In einem dieser Fälle wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt, im anderen Anklage erhoben.
Die Tatvorwürfe lauten in beiden Fällen: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; die beiden Fälle stehen allerdings in keinem inhaltlichen Zusammenhang zueinander.

Abschließend ist festzuhalten, dass der Bundesregierung zur Anzahl laufender Strafverfahren keine gesicherten und umfassenden Erkenntnisse vorliegen. Da die Strafverfolgung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fällt, ist die Bundesregierung daher auf die Information durch deren Strafverfolgungsbehörden angewiesen.

Sechs , nein acht Ermittlungs- bzw. Strafverfahren mit schon schwer wiegenden Tatvorwürfen, keine Klarheit, ob es noch mehr gibt – das wäre schon für eine normale Bundeswehreinheit bemerkenswert. Im Falle des Kommandos Spezialkräfte mit seinen besonderen Auswahlverfahren ist das um so auffälliger. Die Fragestellerin Martina Renner reagierte denn auch auf die Antwort: Es ist höchste Zeit, dass die politische Verantwortlichen in Ministerium und Bundestag von der Bagatellisierung zur Aufklärung übergehen.

Nachtrag: Weil die Frage in den Kommentaren aufkam, habe ich mal nachgehakt: Von den sechs laufenden Ermittlungsverfahren gegen KSK-Angehörige richten sich zwei gegen Kommandosoldaten und vier gegen weitere Angehörige des Kommandos. Eine genauere Aufschlüsselung gibt es vorerst nicht.

(Archivbild: Präsentation des Kommandos Spezialkräfte im Militärhistorischen Museum in Dresden am Tag der Bundeswehr am 09.06.2018 – Christian Thiel/Bundeswehr)