Bundesregierung lässt deutsche Beteiligung an möglichem US-Luftangriff auf Syrien offen (Zusammenfassung, m. Transkript)

Die Bundesregierung hat offengelassen, ob sich die Bundeswehr an einem eventuellen Angriff der USA und anderer Staaten bei einem möglichen erneuten Chemiewaffeneinsatz des Regimes in Syrien beteiligen könnte. Regierungssprecher Steffen Seibert und die Sprecher von Verteidigungsministerium und Auswärtigem Amt bezeichneten ein solches Vorgehen als hypothetisch; entschieden werden könne nur in einem konkreten Fall. Während die SPD eine deutsche Beteiligung klar ablehnte, hieß es aus der Union, auch militärische Mittel dürften nicht ausgeschlossen werden.

Hintergrund ist der absehbare und zum Teil bereits begonnene Angrif auf Idlib, den letzten Rückzugsort der Aufständischen gegen das Regime des syrischen Präsidenten Baschar el Assad. Aus den USA war bereits die konkrete Warnung laut geworden, dass ein erneuter Vergeltungsangriff drohe, wenn dabei Chemiewaffen eingesetzt werden sollten. Mitte April hatten die USA, Frankreich und Großbritannien einen solchen Angriff als Reaktion auf den Einsatz chemischer Waffen geflogen.

Über die US-Drohung hatte unter anderem das Wall Street Journal berichtet:

President Bashar al-Assad of Syria has approved the use of chlorine gas in an offensive against the country’s last major rebel stronghold, U.S. officials said, raising the prospects for another retaliatory U.S. military strike as thousands try to escape what could be a decisive battle in the seven-year-old war.
In a recent discussion about Syria, people familiar with the exchange said, President Trump threatened to conduct a massive attack against Mr. Assad if he carries out a massacre in Idlib, the northwestern province that has become the last refuge for more than three million people and as many as 70,000 opposition fighters that the regime considers to be terrorists.

Die deutsche – innenpolitische – Debatte entzündete sich am (heutigen) Montag an einem Bericht der Bild-Zeitung (Link aus bekannten Gründen nicht), dem zu Folge die USA konkret in Deutschland nach Unterstützung für einen Vergeltungsangriff gefragt haben:

Im Verteidigungsministerium wird nach BILD-Informationen erwogen, sich künftig an der Allianz von USA, Großbritannien und Frankreich zu beteiligen. Allerdings nur, wenn Assad-Truppen die eigene Bevölkerung wieder mit Giftgas angreifen sollten. (…)
Das Planspiel: Sollte Assad sein eigenes Volk nachweislich wieder mit Giftgas angreifen, könnten neben den USA, Großbritannien und Frankreich (und möglicherweise weiteren neuen Verbündeten) diesmal auch bewaffnete Bundeswehr-Tornados Angriffe auf militärische Infrastruktur fliegen (Kasernen, Flugbasen, Kommandoposten, Munitionsdepots, Waffen-Lager, Fabriken, Forschungszentren).

Vor der Bundespressekonferenz ließen der Regierungssprecher, Jens Flosdorff vom Verteidigungsministerium und Rainer Breul vom Auswärtigen Amt offen, ob es eine solche konkrete Anfrage der USA gegeben hat. Die Bundesregierung sei zum Thema Syrien mit allen Verbündeten im Gespräch. Konkrete Planungen für einen Luftschlag mit deutscher Beteiligung könne es nicht geben, weil es keine entsprechende politische Planung gebe:

BPK_Bw_Syrien_10sep2018     

 

(Transkript unten)

Den Angriff im April hatte die Bundesregierung – auch ohne deutsche Beteiligung – begrüßt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte damals erklärt:

Wir unterstützen es, dass unsere amerikanischen, britischen und französischen Verbündeten als ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrats in dieser Weise Verantwortung übernommen haben. Der Militäreinsatz war erforderlich und angemessen, um die Wirksamkeit der internationalen Ächtung des Chemiewaffeneinsatzes zu wahren und das syrische Regime vor weiteren Verstößen zu warnen.

Die damalige Einschätzung der Bundesregierung gelte weiterhin, sagten sowohl Außenamtssprecher Breul als auch Regierungssprecher Seibert.

Dennoch ist eine deutsche Beteiligung an einem erneuten Angriff schon innerhalb der Regierungskoalition umstritten. Die SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles bezog eindeutig Position dagegen:

Die SPD wird weder in der Regierung noch im Parlament einer Beteiligung Deutschlands am Krieg in Syrien zustimmen. Wir unterstützen den Außenminister bei seinem Bemühungen, im Gespräch mit unter anderem der Türkei und Russland, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern.

Dagegen schloss der CDU-Verteidigungspolitiker Henning Otte ein auch militärisches Eingreifen Deutschlands nicht aus:

Die Bilder und Berichte, die uns erreichen, sind schwer erträglich. Unzählige Menschen in Idlib leiden unter dem Terror von Assads Bombardements auf die eigene Bevölkerung. Es ist daher wichtig, dass wir alle Handlungsmöglichkeiten prüfen – auch ein militärisches Handeln müssen wir natürlich erwägen.
Gegenwärtig stehen wir daher mit allen unseren Partnern in ständiger Verbindung, um Lageinformationen auszutauschen.
Außer Frage steht, dass ein Einsatz von Chemiewaffen in Syrien um jeden Preis verhindert werden muss. Dazu bedarf es einer gemeinsamen und abgestimmten Vorgehensweise.

Die militärische Fähigkeit der Bundeswehr, sich in gleicher Weise wie zum Beispiel Großbritannien an einem solchen Angriff zu beteiligen, ist eigentlich keine Frage: Die Royal Air Force hatte im April von Zypern aus Tornados mit Storm Shadow-Marschflugkörper aus dem Luftraum über internationalen Gewässern vor der Küste Syriens abgefeuert; der Luftwaffe stehen mit Taurus-Marschflugkörpern und ebenfalls Tornado-Jagdbombern gleichartige Waffensysteme zur Verfügung.

Umstritten bleibt aber die (völkerrechtliche) Dimension eines solchen Angriffs. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte den Angriff im April als bewaffnete Repressalie im „humanitären Gewand“ eingeordnet, die völkerrechtlich nicht gerechtfertigt sei. Darüber hinaus müsste ein solcher Einsatz vom Bundestag gebilligt werden – und für den Fall, dass  (wie Bild berichtet) nur eine nachträgliche Billigung erwogen wäre, bleibt die Frage, wie dieser Schritt rechtlich mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz in Übereinstimmung zu bringen wäre.

Nachtrag: Das Transkript der Aussagen in der Bundespressekonferenz:

Frage: Ich weiß nicht, ob Herr Seibert, das AA oder das Verteidigungsministerium etwas dazu sagen können und wollen. Sie kennen ja alle den Bericht über Gespräche über eine mögliche deutsche Beteiligung an einem möglichen westlichen Vergeltungsangriff auf einen möglichen Chemiewaffeneinsatz in Syrien. Die Konjunktive zeigen schon, dass man sich da sehr im spekulativen Raum bewegt. Deswegen möchte ich keine spekulative Frage, sondern die ganz konkrete Frage stellen, ob es Gespräche mit Verbündeten über ein solches Szenario gegeben hat, wie die „Bild“-Zeitung berichtet.

StS Seibert: Dann fange ich vielleicht an. Die Kollegen werden sicher auch ergänzen wollen.

Ich kenne diese Berichte. Natürlich steht die Bundesregierung in Kontakt mit Partnern und Verbündeten. Die Situation in Syrien, die Situation in Idlib im Speziellen, ist ja so, dass man wirklich große Sorgen haben muss, dass sich dort entsetzliche Muster aus anderen syrischen Kampfschauplätzen wiederholen könnten und dass hunderttausende Menschen in höchster Gefahr sind. Über diese Lage sprechen wir mit amerikanischen Verbündeten ganz genau wie mit europäischen Partnern.

Es hat keine Situation gegeben, in der jetzt eine Entscheidung zu fällen gewesen wäre. An Spekulationen – Sie selber haben vom spekulativen Raum gesprochen – werde ich mich nicht beteiligen.

Ganz klar ist allen in der Bundesregierung, dass grundsätzlich jeder militärische Einsatz der Bundeswehr mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz im Einklang stehen muss. Die SPD-Vorsitzende hat sich heute ja auch zu Wort gemeldet. Ihre Einschätzung wird natürlich in die Gespräche einfließen.

Zusatzfrage: Wenn ich mich recht erinnere: Beim vorangegangenen westlichen Angriff auf Syrien genau aus dem Grund am 14. April war hinterher eine der Argumentationslinien der Bundesregierung: Wir haben uns nicht beteiligt, weil wir auch gar nicht gefragt wurden.

Da Sie ja sagen, Sie seien jetzt im ständigen Gespräch mit den USA und den europäischen Verbündeten, kann ich davon ausgehen, dass diese Argumentation „Wir werden gar nicht gefragt“ nicht mehr gültig ist?

StS Seibert: Ich habe gesagt, dass die Bundesregierung in Kontakt mit Partnern und Verbündeten steht. Über diese Kontakte gebe ich hier, wie üblich, keine Auskunft.

Frage: An Herrn Seibert die Frage, ob es – wenn Sie sagen, Sie seien im Gespräch – eine Anfrage der amerikanischen Seite zu einer möglichen Beteiligung gegeben hat.

Von Herrn Flosdorff würde ich gern wissen, was genau Sie für den Fall einer Beteiligung prüfen und welche Optionen Sie ausschließen.

Dann noch eine Lernfrage, ob Aufklärungsflüge, die ja auch im Moment schon über Syrien stattfinden, vor oder nach einem Chemiewaffenangriff über Syrien von diesem Mandat gedeckt wären.

StS Seibert: Ich muss bei dem bleiben, was ich vorhin schon gesagt habe.

Ja, es gibt natürlich über die besorgniserregende Lage in Syrien Kontakte mit Partnern und Verbündeten. Über den Inhalt solcher Gespräche und die Art dieser Kontakte gebe ich hier ganz grundsätzlich keine Auskunft.

Flosdorff: Ich kann gern ergänzen. Ich möchte mich dem voll anschließen, was Herr Seibert gesagt hat. Wir reden hier über einen sehr hypothetischen Fall – das zeigt ja auch schon die einleitende Frage des Kollegen -, von dem man nicht sagen kann, dass er Realität wird, von dem wir uns insbesondere nicht wünschen, dass er jemals eintritt.

Es ist eine Selbstverständlichkeit. Alle Streitkräfte der Welt planen in Szenarien und müssen das auch tun. Das sagt per se nichts über die Wahrscheinlichkeit aus, dass diese Szenarien auch eintreten.

Wenn es anders wäre, dürfte es auch keine Übungen, Manöver, Ablaufpläne für Krisenfälle geben, wie sie zum Beispiel auch im Weißbuch der Bundesregierung beschrieben worden sind.

Ich werde mich jetzt hier nicht in irgendwelche spekulativen Szenarien hineinbegeben. Ich habe Respekt vor Ihrer journalistischen Neugier, was das angeht. Aber ohne dass man einen konkreten Fall vor Augen hat, macht es gar keinen Sinn, irgendwelche Planspiele hier auszubreiten.

Zusatzfrage: Dann habe ich doch die Nachfrage, Herr Flosdorff – wenigstens ein Teil war ja nicht spekulativ -, ob es Grenzen für die Aufklärungsflüge der Bundeswehr über Syrien gibt und ob Aufklärungsflüge rund um einen möglichen Chemiewaffenangriff außerhalb dieser Grenzen liegen.

Flosdorff: Wir haben ein klar definiertes Mandat, in dem diese Aufklärungsflüge stattfinden. Der Name des Mandates „Counter ISIL“ sagt auch schon, für welchen Zweck dieses Mandat gedacht ist. Selbstverständlich fliegt die Bundeswehr ihre Aufklärungsflüge streng im Rahmen dieses Mandates.

Danke auch noch einmal für die Gelegenheit, dass ich hier auch noch einmal von meiner Stelle aus sagen kann: Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Bundeswehr immer im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, des Grundgesetzes und des geltenden Völkerrechtes agiert. Das gilt auch für alle Planungen und Szenarien, die die Bundeswehr vorsorglich für Krisenfälle bereithalten muss.

Frage: Herr Seibert, das Geschehen in Syrien dauert ja jetzt schon ein paar Jahre an. Haben Sie das Gefühl, wenn Sie auf diese Jahre zurückschauen, dass es Situationen gegeben hat, in denen die Bundesregierung nicht ausreichend auf schnelle Entwicklungen vorbereitet war und es daher vielleicht besonders angezeigt ist, sehr konkrete Szenarien im BMVg durchzugehen?

An Herrn Breul die Frage: Das ist ja nicht nur eine Thematik, die im BMVg geklärt werden muss. Werden diese Szenarien auch im Auswärtigen Amt geprüft?

StS Seibert: Das ist eine eher zeithistorische Frage. Ich glaube, dass sie den Rahmen hier sprengt.

Zum ganz grundsätzlichen Sinn von Lagebetrachtungen und Szenarienbetrachtungen hat sich ja der Kollege Flosdorff gerade geäußert. Ich habe zu dem nichts weiter zu sagen.

Wir sollten vielleicht auch noch einmal darüber sprechen, dass ja die Zuspitzung der Lage die internationale Gemeinschaft und einzelne Akteure jetzt durchaus zu Aktivitäten gebracht hat. In der vergangenen Woche hat es Treffen gegeben. Leider konnte nicht das Ergebnis einer Waffenruhe erreicht werden.

Jetzt blickt die Bundesregierung mit gewisser Spannung auf das heutige Treffen in Genf und dann am 14.09. auf das Treffen der sogenannten Small Group, in der Deutschland ja vertreten ist. Es ist sehr zu begrüßen, dass solche Gespräche unter Leitung des UN-Sondergesandten de Mistura stattfinden. Das sind vor allem Gespräche zum politischen Prozess, zur Einsetzung eines Verfassungskomitees mit allen wesentlichen Akteuren. Das ist ein wichtiger Teil eines politischen Prozesses. Als Mitglied der sogenannten Small Group unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen von Herrn de Mistura.

Breul: Ich kann auf der Linie nur sagen, dass das auch für das Auswärtige Amt gilt. Selbstverständlich machen wir uns große Sorgen mit Blick auf die Lage in Idlib. Der Außenminister hat sich dazu auch mehrfach geäußert, zuletzt gerade eben – zeitlich koinzident. Parallel zu dieser Veranstaltung hier hat der Außenminister am Rande eines Treffens mit seinem zypriotischen Kollegen dazu Stellung genommen.

Dabei spielen Szenarien eine Rolle, selbstverständlich auch für den Bereich der humanitären Hilfe. Man bereitet sich auf das vor, was kommen kann.

Aber selbstverständlich steht unser Bemühen im Vordergrund – Herr Seibert hat es gerade noch einmal gesagt -, dass solche schlimmen Szenarien gerade nicht eintreten. Dazu werden intensive Gespräche geführt – Herr Seibert hat es gerade ausgeführt -, in dieser Woche an unterschiedlichen Orten in unterschiedlichen Formaten. Darauf setzen wir, und das ist unsere Botschaft an die beteiligten Akteure.

Frage: Ich habe noch einmal an Herrn Flosdorff eine Bitte um eine Präzisierung. Können Sie ausschließen, dass es bei den geprüften Szenarien den Fall geben könnte, dass es zu einer – wie auch immer gearteten – Beteiligung Deutschlands ohne eine vorherige Abstimmung im Bundeskabinett kommen könnte?

Flosdorff: Ich möchte mich hier nicht in Spekulationen ergehen. Es ist ja schon viel über die Möglichkeiten berichtet worden, die das Parlamentsbeteiligungsgesetz bereithält. Ich möchte nur sagen: Alles richtet sich nach einem konkreten Fall, einer konkreten Beurteilung, einer konkreten Lage. Das ist der Punkt, an dem man anfangen kann, über solche Dinge nachzudenken.

An diesem Punkt sind wir jetzt definitiv nicht. Wir bewegen uns hier in einem hypothetischen Rahmen. Ich werde von dieser Stelle aus nicht spekulieren. Ich kann Ihnen nur sagen: Die deutschen Streitkräfte bewegen sich im Rahmen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, des Grundgesetzes und des Völkerrechts.

Frage: Wir reden ja jetzt viel über das Völkerrecht. Im April gab es ja schon einmal einen solchen Vergeltungsschlag. Herr Breul, da kommt natürlich wieder die Frage auf – die Frage richtet sich auch an Herrn Seibert; denn mittlerweile, nach fünf Monaten, müsste das aus Sicht der Bundesregierung vielleicht klar sein -, war dieser Vergeltungsschlag gemäß dem Völkerrecht, ja oder nein?

Breul: Ich kann nur sagen, dass sich an unserer Bewertung dieser militärischen Aktion nichts geändert hat.

Zusatzfrage: An der nicht vorhandenen Bewertung?

Breul: Wir haben damals – ich kann Ihnen das Statement gern noch einmal vorlesen; aber ich glaube, das würde ein bisschen zu weit gehen -, den Angriff auf militärische Strukturen des syrischen Regimes durch Frankreich, Großbritannien und USA als angemessen und erforderliches Signal bezeichnet.

Frage: Daran anschließend, was Herr Breul gesagt hat. Herr Seibert, Herr Flosdorff, die damaligen Aussagen sowohl der Kanzlerin als auch der Verteidigungsministerin zum Vorgehen der Verbündeten haben weiterhin Bestand?

StS Seibert: Genauso hat Herr Breul es meines Wissens doch gerade eben gesagt.

Zusatz: Ich habe das so verstanden, dass es die Aussage für das Auswärtige Amt war. Das gilt auch für Kanzlerin und Verteidigungsministerium?

StS Seibert: Das war die Aussage für die Bundesregierung.

Flosdorff: Ja.

Frage: Herr Flosdorff, wenn es jetzt eine ganz dringende Situation wäre, in der auch die Bundeswehr schnell handeln müsste, ist in jedem Fall immer noch vorher das Parlament zu befragen? Oder gibt es auch eine Situation, in der man die Zustimmung des Parlaments praktisch nachträglich einholen kann?

Flosdorff: Es ist in jedem Fall das Parlamentsbeteiligungsgesetz zu beachten. Das würde sehr ernst genommen. Ich habe das eben auch schon Ihrer Kollegin gesagt.

Es ist verständlich, dass Sie es noch einmal versuchen. Aber ich werde hier nicht fiktive Fälle mit Ihnen durchgehen, von denen wir nicht wissen, über was wir konkret reden.

(Archivbild: A 34th Expeditionary Bomb Squadron B-1B Lancer deployed to the 379th Air Expeditionary Wing prepares to launch a strike mission from Al Udeid AIr Base, Qatar, April 13, in support of the multinational response to Syria’s recent use of chemical weapons. Two B-1Bs, deployed to Al Udeid AB from Ellsworth AFB, S.D., employed 19 Joint Air to Surface Standoff Missiles (JASSMs), marking the first combat employment of the weapon – U.S. Air Force photo by Master Sgt. Phil Speck)