Luftangriff auf Syrien: „Bewaffnete Repressalie im humanitären Gewand“
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat den Luftangriff der USA, Frankreichs und Großbritanniens vom 14. April als Reaktion auf einen vermuteten Chemiewaffenangriff Syriens auf Rebellen im eigenen Land völkerrechtlich betrachtet – und kommt zu einer recht eindeutigen rechtlichen Einschätzung: Diese Luftschläge seien nicht zu rechtfertigen, auch nicht unter dem denkbaren Aspekt einer humanitären Intervention – und seien letztendlich nichts anderes als eine bewaffnete Repressalie im „humanitären Gewand“.
Mit ihrer Ausarbeitung stellen sich die Bundestags-Wissenschaftler direkt gegen die Position der Bundesregierung, für die sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Außenminister Heiko Maas und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen die Formel notwendig und angemessen gefunden hatten. Die Autoren verweisen darauf, dass Großbritannien als einziges der drei an dem Angriff beteiligten Länder eine rechtliche Position dazu veröffentlicht habe und auf einen Einsatz aus humanitären Gründen abhebe – was aber völkerrechtlich keinen Bestand habe:
Die genannten Voraussetzungen sieht das Vereinigte Königreich als erfüllt an: Durch die Blockade des VN-Sicherheitsrates gebe es keine andere Handlungsmöglichkeit; die gezielten und begrenzten Angriffe auf die Chemiewaffen-Infrastruktur seien notwendig und verhältnismäßig.
Die britische Rechtsposition zu den Militärschlägen gegen Syrien, der sich Deutschland im Grundsatz offenbar angeschlossen hat, kann im Ergebnis nicht überzeugen.
Abgesehen von der fehlenden Kohärenz der „humanitären Anteile“ dieser Argumentation – erstens ist fraglich, ob die Militärschläge wirklich geeignet sind, weiteres Leiden zu verhindern, insbesondere mit Blick auf die mutmaßlich künftigen Opfern des andauernden Syrienkonflikts; zweitens ist fraglich, warum gerade der Chemiewaffeneinsatz angesichts eines sieben Jahre währenden Bürgerkriegs in Syrien das qualitativ entscheidende Ereignis darstellt, um eine humanitäre Intervention zu begründen – stellt der britische Ansatz lediglich eine weitere „Spielart“ der Rechtsfigur der sog. „humanitären Intervention“ ohne Sicherheitsratsmandat und dem Konzept der völkerrechtlichen Schutzverantwortung (R2P) dar. Wegen der bestehenden Missbrauchsgefahr ist die Zulässigkeit einer humanitären Intervention bis heute völkerrechtlich ausgesprochen umstritten und erscheint als gewohnheitsrechtliche Ausnahme vom völkerrechtlichen Gewaltverbot jedenfalls nicht tragfähig.
Allerdings, auch das geben die Bundestags-Wissenschaftler zu bedenken, ist Völkerrecht oft genug auch davon abhängig, wie Staaten die Regelungen bewerten – die Rede ist von einer gewohnheitsrechtsprägenden Bedeutung. Deshalb könnten der Luftschlag am vergangenen Wochenende, wie schon der vor gut einem Jahr ebenfalls nach einem Chemiewaffeneinsatz in Syrien, eine ganz andere Auswirkung haben:
Ob sich mit den Militäreinsätzen von 2017 und 2018 gegen Chemiewaffeneinrichtungen in der Zukunft ein neuer Ausnahmetatbestand vom Gewaltverbot für Fälle von „humanitär begründeten Repressalien“ herausbilden wird, ist nicht gänzlich auszuschließen.
Das ganze Papier hier zum Nachlesen:
(Foto: An F-15C Eagle receives fuel from a KC-135 Stratotanker, April 14, 2018. U.S. Air Forces in Europe-assigned aircraft conducted refueling support and defensive counter air operations to support combined air and maritime forces in the Mediterranean Sea during U.S. military strikes in Syria – U.S. Air Force photo by Airman 1st Class Benjamin Cooper)
@AoR, 22. April 2018 – 14:58
Es gab vor kurzem einen Artikel in der FR (http://tinyurl.com/y9t2zr59) zum Thema „Europa hat keinen Einfluss mehr“. Quintessenz Russland, Syrien der Iran und die Türkei sind die KeyPlayer. Es wird, so der Nahost Experte Steinberg der Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin „kein Vermittler gewünscht und schon gar keine deutsche Vermittlung..“
Ausweg? Deutschland dürfte mit Recht eines der wenigen Länder gewesen sein, die eine politische Lösung einer militärischen vorgezogen haben. Ist man selbst Konfliktpartei – im Falle einer militärischen Beteiligung wäre es so – hat man als Vermittler einen schweren Stand.
Was aber die Rolle DEU im UNSR angeht, ist mir die Meldung der Tagesschau vom 28.03.18 in Erinnerung. Aussenminister AM Maas wird zitiert: „Im UN-Sicherheitsrat wolle man sich besonders den Konfliktrisiken durch den Klimawandel widmen, … weiter: Die Bundesrepublik werde „eine Führungsrolle beim Kampf gegen den Klimawandel einnehmen“. (https://www.tagesschau.de/inland/maas-un-antrittsbesuch-101.html)
@KPK:
Die Regierungsfraktionen sind das Problem, nicht die Opposition. Siehe Herr Röttgen bei Anne Will.
Man will eben nicht und behauptet das Gegenteil.
Diese Ausreden werden jedoch im In- und Ausland immer mehr als das erkannt was sie sind: Ausreden.
@Andreas: Wir stecken in einigen Dilemmata. Erscheint also vernünftig.
Ich denke zudem, die Akteure sehen uns als Zahlmeister wegen den Flüchtlingen. Und mam freut sich die Geostrategie der Seemächte zurückgedrängt zu haben.
Man wühle im Stillen ;)
@Memoria
Mit Urheber der Situation in Syrien waren und sind die USA, GB, FR, RUS, TY uem.
Deutschland gerade nicht, im Gegenteil, Deutschland hat immer wieder versucht zu vermitteln, kooperieren und am Ende unzählige Flüchtende aufgenommen.
Viele werden nun ausgebildet oder weitergebildet. Deutschland steht zur humanen Verantwortung und trägt eine große Last für Europa.
Was Sie unseren Bürgern und Soldaten abverlangen hat NICHTS mit einer Verantwortung zu tun!
Woher soll diese stammen? Was hat Deutschland zum Konflikt direkt beigetragen?
Wer hat die IS (in Syrien), Opposition, syrische Regierung unterstützt und bewaffnet?
Vor uns sind noch ganz andere dran, allen voran die Mächte im Sicherheitsrat, Iran und die Türkei.
Gerade wir sollten die Kohlen der Anderen nicht noch befeuern, sondern sie ermuntern ihr Feuer selbst zu regeln. Für uns holt im Moment niemand die Kohlen aus dem Feuer und keiner hat uns gefragt.
P.S.: Die Nato und EU sollten reine Verteidigungsbündnisse sein, denn dafür reichen auch unsere Mittel ganz entspannt. Für Abenteuer sind die USA groß genug, Europa kanns nicht (siehe all die Kriege der letzten 1000Jahre) und GB hat ja zur Not noch das Commonwealth of Nations (nachdem es seit seiner Gründung in so ziemlich allen Staaten mili irgendwie aktiv war). Wir haben genug und sollten wirksam in Europa abschrecken.
@Thomas Bernhardt | 22. April 2018 – 15:21
„Im Völkerrecht sind Repressalien nach wie vor enthalten.“
Wann fliegen die Raketen als Repressalie gegen Rußland? Ist die Krim schon zurückgegeben?
Sich nur gegen die „kleinen“ Verbrecher wenden ist leicht. Wenn man Rußland klar macht ist auch Syrien und die Türkei wieder glatt. Wenn nicht, wird auch Syrien nie kleinbeigeben. Und dann trifft es wieder nur die unschuldigen Menschen.
Also entweder ist man konsequent, oder man hält sich einfach ‚mal zurück. Schon die Klassifizierung von Menschen als „Gefärder“ ist undemokratisch, und wohin da der Weg führt sollten wir als Deutsche doch hoffentlich gelernt haben. Und wenn nicht, sind wir vermutlich bald auf einem bekannten Weg.
Das soll kein „Mimimi“ sein, aber ohne Truppen haben wir schon einen Krieg begonnen und verloren. Wenn man etwas politisch erreichen will, muß man sich auch einmal darüber klarwerden was. Denn wenn man kein Ziel hat ist jede Richtung falsch.
@Couthon | 22. April 2018 – 19:49
„Wann fliegen die Raketen als Repressalie gegen Rußland? Ist die Krim schon zurückgegeben?“
Internationale Politik, erst Recht Sicherheitspolitik, ist Realpolitik. Das ist sehr häufig bedauerlich, aber es ist der Lauf der Welt.
Aber nur, weil wir nicht gegen RUS so vorgehen können, wie es notwendig wäre (wobei die Krim hier m.E.n. eigentlich nicht der Hauptpunkt ist, sondern eher die Ostukraine), heisst das ja noch lange nicht, dass wir auch an allen anderen Orten in der Welt dem Unrecht zusehen müssen!
die Diskussion hat sich mittlerweile weit von dem konkreten Einsatz entfernt, auf eine sehr theoretische Ebene hin, lag doch die Begründung dafür in den Behauptungen
a) es gab einen Chemiewaffeneinsatz
b) dafür tragen Assad/Regierungstruppen die Verantwortung
c) die angegriffenen Objekte sind Chemiewaffenobjekte,
d) deren Zerstörung die Kapazitäten zum Einsatz chemischer Waffen erheblich reduziert.
Es gibt mittlerweile sehr viele Hinweise, dass a) falsch war: Identifizierung der Personen in den Videos und Zeugenaussagen, Recherche auch westlicher Jouranlisten vor Ort,
damit kann b) als irrelevant angesehen werden. c) ist mindestens für Barzeh falsch, wie die massenhafte Besichtigung durch Journalisten am Tag danach belegt und die OPCW-Untersuchung des Objektes im November 2017 mit dem Ergebnis – nix. Und d) /sark on/ Chlorgas kann man mit Komponenten aus dem Supermarkt herstellen, es wurde kein Supermarkt beschossen. /sark off/
Mit dem Wegfall dieser Argumente wird der Militärschlag rein willkürlich und jedwede völkerrechtliche Legitimierung unmöglich.
@Couthon
wenn man den „Repressalien“ und „R2P“ völkerrechtlich akzeptiert,
ist dann nicht der Krimeinsatz der Russen das Idealbeispiel dafür? Eine Situation, in der es, ähnlich wie im Donbass zu bewaffneten Konflikten gekommen wäre, wurde ohne dass ein Schuss gefallen ist und dass es Verletzte oder gar Tote gab, friedlich gelöst – angemessen und mit aus humanitärer Sicht gutem Ergebnis. Warum sollte sich RUS, wenn es andere tun, nicht auch auf R2P berufen dürfen. Eine solche exzellente Bilanz für R2P hat sonst keine einzige der unter dieser Etikette durchgeführten Operationen vorzuweisen. Oder kennen Sie eine?
@Koffer
„…. heisst das ja noch lange nicht, dass wir auch an allen anderen Orten in der Welt dem Unrecht zusehen müssen!“
Wer soll da denn dagegen stimmen. Die Frage ist doch viel Komplexer und die Antworten noch mehr.
Es geht nicht darum ob wir bei Unrecht zuschauen, denn WIR tun es nicht.
Die USA haben unzählige Soldaten in diesem Konflikt, andere Staaten greifen jeden Tag in diesen Konflikt ein und keiner kann genau sagen, wer da gerade Unrecht begeht.
Der Bürgerkrieg in Syrien war nach den ersten Tagen keiner mehr.
Was glauben Sie ist der sinnvolle Anteil einer nicht vorhandenen Strategie von DEU um das Unrecht zu stoppen? Auch für Deu und dessen Politik gibt es kein Recht im Unrecht und wir sind nicht Konfliktpartei. Wenn jemand möchte, dass wir es werden, dann richtig.
Doch das werden wir nicht tun und deshalb sollte kein deutscher Soldat in diesem Konflikt geopfert werden.
@Koffer: +1 Wenn Wir wissen, das eine ungesühnte Unrecht bedingt das Nächste.
@ all zum Thema R2P:
In der Diskussion über P2P hier auf AG und auch auf vielen anderen reellen und virtuellen Plattformen werden leider zwei Fragestellungen wild vermengt, die eigentlich sauber getrennt werden müssen. Und genau dies ist der Kern aller Missverständnisse. Die zwei Fragestellungen sind:
A) FRAGESTELLUNG A: Ist R2P ein sinnvolles Paradigma der IB, oder sollte man weiter an dem klassischen „Nichteinmischung in innere Angelegenheiten“ festhalten?
B) FRAGESTELLUNG B: Sind im vorliegenden Fall (Ereignisse in Douma am 7. April) die Voraussetzungen für R2P eigentlich erfüllt? Also gab es tatsächlich den Giftgaseinsatz durch Assad?
Zu A): Diese Frage ist zumindest im Westen kaum umstritten: und die Antwort ist: ja, eindeutig. Bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat die internationale Gemeinschaft einzugreifen, um eine Fortsetzung zu verhindern.
Joschka Fischer hat das 1998 vor dem Kosovo-Krieg griffig ausgedrückt: wenn man sich entscheiden muss zwischen „Nie wieder Krieg“ und „Nie wieder Auschwitz“ muss man sich für letzteres entscheiden. Und das wird niemand ernsthaft bestreiten.
Das Problem aber: dem Kosovo-Krieg gegen Serbien musste man feststellen: dieses Dilemma gab es gar nicht. Es gab keine KZs, und höchstwahrscheinlich auch keinen gezielten Vertreibungsplan der Albaner („Hufeisenplan“), der R2P rechtfertigen würde. Nicht zuletzt deswegen hieß es von Fischer 2003 zum Irak-Krieg: „Excuse me, I am not convinced!“.
Zu B) Wenn wir R2P im oberen Sinne ernst nehmen, dann müssen wir dafür sorgen, dass die Voraussetzungen für Repressalien sorgfältig geprüft werden. In den nationalen Rechtsordnungen gibt es für so etwas etablierte Mechanismen, wie die Unschuldsvermutung und ein öffentliches Gerichtsverfahren, bei dem beide Seiten vertreten sind – und, und, und. Denn sonst kommt es zu Fehlern, welche die gesamte Glaubwürdigkeit des Rechtsordnung infrage stellen.
Wie das im Detail auszusehen hat, muss diskutiert werden. Doch es ist klar: Vermutungen und anonyme Quellen reichen auch auf internationaler Ebene als Begründung für Repressalien nicht aus. Sonst machen wir immer wieder die gleichen Fehler, wie im Kosovo, in Afghanistan, im Irak, in Libyen.
Wir sollten zuerst wenigstens eines dieser notleidenden Projekte zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Denn erst dieser Erfolg wäre die eindeutige Bestätigung für die Rechtmäßigkeit des R2P-Konzepts. Aber solange dieser Erfolg ausbleibt, bleibt es schwierig, andere davon zu überzeugen.
Leider.
@justanick | 22. April 2018 – 20:33
„wenn man den „Repressalien“ und „R2P“ völkerrechtlich akzeptiert,
ist dann nicht der Krimeinsatz der Russen das Idealbeispiel dafür?“
Nein, die Okkupation der Krim durch RUS ist genau das Gegenteil von R2P. Es war ein Angriffskrieg ohne das zuvor irgendeine Form der humanitären Notlage auf der Krim bestand und ohne das zuvor sich das primär zuständige Gremium (der VN-Sicherheitsrat) durch Verfahrensfragen außer Stande gezeigt hatte diese (ja gar nicht vorhandene) humanitäre Situation zu lösen.
@Elahan | 22. April 2018 – 21:02
„Es geht nicht darum ob wir bei Unrecht zuschauen, denn WIR tun es nicht.“
Das sehe ich anders. DEU lehnt sich in Syrien (wie auch in anderen Konflikten) wieder mal zurück und kommt einer Verantwortung als reicher Staat, weltweite Mittelmacht und europäische Führungsmacht nicht nach.
Wir lassen andere bluten und beklagen selbst die Welt uns und unser „grausames“ Schicksal.
Es gibt ja nun einige gute Gründe dafür, dass sich DEU in Syrien für einen anderen Weg entscheiden als andere, aber diese Gründe wären halt überzeugender, wenn wir uns nicht schon so häufig gedrückt hätten :(
@justanick
Zu fragen wäre dann auch, ob man nicht das Vorgehen der Türkei gegen die (türkischen) Kurden sanktionieren müßte?
@Koffer
das geht wohl etwas OT (T.W. wenn diese eine kurze Replik noch erlaubt ist?) es heißt aber doch R2Protect nicht R2Rescue, sodass ein Einsatz eigentlich schon angezeigt wäre, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Die UNO hat nichts gebracht, Minsk läuft ins Leere – dann darf Ihres Erachtens Russland jetzt im Sinne von R2P in Donetzk/Lugansk tätig werden? Dass es da eine humanitär problematische Situation gibt, da sind wir uns einig? Was wäre denn Ihrer Meinung sonst auf der Krim passiert, Friede-Freude-Eierkuchen?
Recht ist nur dann sinnvoll, wenn es für alle gilt.
„Angriffskrieg“ – ohne Waffeneinsatz, ohne Ultimatum, ohne Blutvergießen – erscheint mir kein angemessener Begriff.
@Th. Melber – ja, die Frage steht, und zwar seit Langem, tragisch was da passiert, z.B. die Altstadt von Dijarbakyr (Kulturerbe) platt gemacht, die Leute, im günstigsten Fall, vertrieben – schon vorher in relativen Friedenszeiten gab es da totale Panik, wenn man versuchte höflich zu sein und ein paar Worte Kurdisch einzuflechten („aber doch nicht in der Öffentlichkeit, wenn das jemand hört“). Dann steht die gleiche Frage auch zum Jemen und den involvierten Parteien.
@Elahan
Da stellt sich mir die ganz akademische Frage:
Wenn deutsche Truppen an Angriffen auf eine Organisation beteiligt sind, welche als nichtstaatlich nicht zum Kombattanten qualifiziert, aus Staatsbürgern verschiedener Staaten besteht und dies aus dem Staatsgebiet Syriens ohne Zustimmung der syrischen Regierung stattfindet, gegen wen wird dann völkerrechtlich formal eigentlich gekämpft?
Da der IS als Gegner nicht qualifiziert, blieben noch die Möglichkeiten:
1. Das ist völkerrechtlich gar kein Krieg, sondern eine mit Luftangriffen geführte internationale Polizeiaktion gegen Kriminelle. Hört sich formal korrekt an, ist aber für einen Laien schwer nachvollziehbar.
2. Da ohne Einverständnis der syrischen Regierung Territorium Syriens angegriffen wird, ist es ein Angriff auf Syrien. Dies wird von allen Beteiligten vehement abgestritten.
Stellt sich die Frage, was wir da völkerrechtlich eigentlich machen? Gibt es dazu auch ein Gutachten?
@Koffer | 22. April 2018 – 21:52
„….aber diese Gründe wären halt überzeugender, wenn wir uns nicht schon so häufig gedrückt hätten :(“
Mit dieser Plattitüde des angeblichen Drückebergertums kommen Sie so ungefähr in jedem 2. Post in diversen Threads.
Wo sehen Sie Drückebergertum? In der Nichtteilnahme an völkerrechtswidrigen Einsätzen?
So wie der 2. Irakkrieg, in dem uns von den USA und GBR der Chemiewaffenbesitz vorgegaukelt wurde? Oder Libyen, der das Land in das jetzige Chaos gestürzt hat? Oder jetzt Syrien? Nur westliche „Erfolgsgeschichten“.
Ist man ein besserer Globalplayer, wenn man wie GBR FRA ein paar Bomber schickt, anstatt humanitär durch direkte Aufnahme von Flüchtlingen in erheblichen Maße zu helfen, so wie es DEU tut? Und daneben die Nachbarländer SYR noch zu unterstützen?
Für mich ist das mehr Wert, als ein paar Bomben auf den bösen Buben zu werfen als moralisches Deckmäntelchen der Gewissensberuhigung. Denn zu mehr taugte diese Aktion nicht. Wobei wir immer noch nicht wissen, ob es diesen Giftgasangriff überhaupt gab.
Militärischer Tunnelblick hilft uns hier nicht weiter. Die Konzeptlosigkeit der USA, GBR und FRA der letzten Jahrzehnte sowie die Destabilisierung des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas durch den arabischen Frühling haben erst zur jetzigen Gemengelage geführt.
Ohne neues Konzept und Masterplan sind alle Anstrengungen vergeblich.
@Koffer
Es wäre klug gewesen wesen wenn sich alle Staaten bzgl Syrien zurück gelehnt hätten und sich nicht in innere Angelegenheiten anderer Staaten eingemischt hätten. Was hat denn den Aufstand zum Bürgerkrieg gemacht?
Wir kommen unserer Verantwortung im Rahmen der EU nach, doch ich bin mir sicher, hätte die EU von Anbeginn (oder wenigstens jetzt) eine Strategie, gebe es Möglichkeit zu mehr Engagement.
So nicht.Koffer
Ich sehe das ähnlich wie justanick, das fällt bestenfalls unter stark begrenzte bewaffnete Auseinandersetzung entlang von Einflusssphären.
Man kann natürlich auch die regelmässigen und deutlich gewalttätigeren Auseinandersetzungen entlang der pakistanisch-indischen Grenze oder die Mauertoten als Angriffskrieg bezeichnen, nur wirkt man dann unseriös.
@Pio-Fritz | 23. April 2018 – 9:37
„Mit dieser Plattitüde des angeblichen Drückebergertums kommen Sie so ungefähr in jedem 2. Post in diversen Threads.“
Nun ist es m.E.n. aber keine Plattitüde, sondern einer der wesentlichen Mängel der DEU Sicherheits- und Außenpolitik der letzten 25 Jahre.
Ceterum censeo…
„In der Nichtteilnahme an völkerrechtswidrigen Einsätzen?“
Naja, die Frage ist ja – und das wurde ja auch hier in diesem Diskussionsfaden sehr deutlich – das im Völkerrecht die Frage nach „völkerrechtswidrig“ oder nicht, nicht ganz so einfach zu beantworten ist.
@Elahan | 23. April 2018 – 10:40
„Es wäre klug gewesen wesen wenn sich alle Staaten bzgl Syrien zurück gelehnt hätten und sich nicht in innere Angelegenheiten anderer Staaten eingemischt hätten. Was hat denn den Aufstand zum Bürgerkrieg gemacht?“
Darüber kann man munter spekulieren, aber in der internationalen Politik sollte man (zumeist) nicht mit Theorien und was-wäre-wenn Fragen arbeiten, sondern muss im „hier und heute“ leben und entscheiden.
@Elahan u. Pio-Fritz
Gibt derzeit auf faz.net einen interessanten Kommentar, der das Thema Handeln ohne Entscheidung des Sicherheitsrates in Syrien beleuchtet.
Titel: Das Völkerrecht wahren
Ohne das grundsätzliche Gewaltverbot im aktuellen Völkerrecht in Frage zu stellen und ohne die schwierige Situation schönzureden macht er deutlich, dass militärisches „nicht-handeln“ eben häufig auch keine Option sein darf.
Weder für GBR, FRA noch für DEU!
@ Elahan | 23. April 2018 – 10:40
Ich erkläre Ihnen was den Aufstand zum Bürgerkrieg gemacht hat: ein Regime, dass auf Demonstranten schießen lässt, und eine Armee, die zumindest in Teilen da nicht mitmachen wollte!
Was den Aufstand in Syrien zu einem Bürgerkrieg gemacht hätte?
Nun, das war das Gleiche, was die Proteste zum Aufstand gemacht hat: Massenverhaftungen und Massenerschießungen. Und (neben anderen Bewaffneten) schließlich Sicherheitskräfte, die dabei nicht mehr mitmachen wollten.
@Koffer
„….militärisches „nicht-handeln“ eben häufig auch keine Option sein darf.
Weder für GBR, FRA noch für DEU!“
Und auch nicht für China, Indien, Russland, Brasilien, Angola, Nigerien, usw usw….?
Merken Sie wohin das führen wird?
@Pete | 24. April 2018 – 7:54
„Merken Sie wohin das führen wird?“
Ja, internationale Politik ist manchmal kompliziert und häufig nicht mit einfachen Antworten zu lösen.
Aber das darf kein Grund für DEU sein seiner Verantwortung nicht gerecht zu werden.
Es gibt keine einfachen Antworten und manchmal muss man auch (zähneknirschend dem Unrecht zusehen, weil Handeln noch größeres Leid auslösen würde, aber Schurken immer das Feld zu überlassen und sich hinter dem (häufig handlungsunfähigen) VN-Sicherheitsrat zu verstecken ist auch keine Alternative…
@Pete
Es bleibt bei der historischen Erfahrung, wie im Kosovo, so in Syrien: „Nichtstun ist keine Lösung“ oder, „politische Verantwortung in Zeiten des Umbruchs“.
Es sei denn, Betroffene geben sich mit dem „status quo“ zufrieden und verzichten aus innerer, politischer, letztlich auch militärischer Schwäche darauf, dem Unrecht die Stirn zu bieten.
Und ja, wer handelt, unterliegt der Gefahr schmutziger Finger.
Bei Nichthandeln sind diese aber mindestens um ein Vielfaches beschmutzt. Moralisch verwerflich bleibt letztlich nur das Wegschauen zurück.
@Walter Eucken
Nochmals Rambouillet, Beitrag lediglich als Kopie; demnach und was bei „Dayton“ Gesprächsgrundlage war, hatten die BR Jugoslawien“ eben nicht unterzeichnet.
Der serbische Vize-Premierminister Ratko Marković, Führer der JUG Delegation hatte zu hoch gepokert und angenommen, NATO unternimmt letztlich nichts.
„… Der Vertrag von Rambouillet war ein Entwurf eines Friedensvertrages zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Führung der Kosovo-Albaner.
Der Vertrag wurde von der NATO ausgearbeitet. Die am 6. Februar 1999 in Rambouillet begonnenen Gespräche wurden am 23. Februar 1999 unterbrochen und am 15. März 1999 im Kléber-Kongresszentrum in Paris fortgesetzt.
Die Nichtunterzeichnung des Vertrages durch Jugoslawien diente der NATO als Begründung für die am 24. März 1999 begonnene Bombardierung Jugoslawiens …“
Denn, vom 6. Februar ’99 bis 23. März `99 wurde verhandelt. Die NATO Luftangriffe begannen mm 24. März 1999 (Operation Allied Force). Kumanovo wurde am 9. Juni 1999 unterzeichnet und beendete DIESE NATO Ops.
@Klaus-Peter Kaikowsky
Ja, in dieser Reihenfolge ist es korrekt.
Und die BR Jugoslawien war nicht grundsätzlich gegen einen Friedensvertrag, aber sie konnte den vorgelegten wegen des unglücklichen Annex B nicht annehmen:
Annex B: „freie Beweglichkeit der NATO in ganz Jugoslawien, inklusive des Luftraumes und der See und ihrer Nutzung für Manöver, Training und andere Operationen (Artikel 8), die völlige Immunität von NATO und NATO-Personal gegenüber jugoslawischen Behörden (Artikel 6) und die kostenlose Nutzung der gesamten Infrastruktur Jugoslawiens (Artikel 10).“ https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Rambouillet#Geheimhaltung_und_Inhalt_von_Kapitel_7,_8,_Anhang_B
Im Abkommen von Kumanovo wurde diese Forderung dann abgeschwächt: die Bewegungsfreiheit der NATO begrenze sich allein auf das Kosovo, nicht die gesamte BR Jugoslawien.
FAZIT: beide Seiten hatten in Rambouillet zu hoch gepokert. Auch die NATO hat ihre Fähigkeiten überschätzt und musste im Verlauf des Krieges von der ursprünglichen Forderung abrücken. Dazu kommt, dass die Voraussetzungen für R2P und damit für das NATO-Ultimatum – fortgeschrittene Planungen einer ethnischen Säuberung des Kosovo („Hufeisenplan“) – offenbar gar nicht vorlagen.
[Langsam geht das aber seehr in den OT…]
@TW
„Langsam geht das aber seehr in den OT…“
Ja, vielen Dank für den Hinweis. Es wird halt mit zeitlicher Distanz immer deutlicher, welche Zäsur diese Ereignisse 1998-1999 darstellten und welche Auswirkungen sie für heute haben.
So, nun Schluss ;-)
Rußland hat jetzt die nach dem Angriff in Syrien eingesammelten Raketenteile ausgestellt. RT hat die Bilder dazu: https://russian.rt.com/world/foto/506711-rakety-siriya-genshtab-foto Man sieht unter anderem einen nicht explodierten Sprengkopf einer Tomahawk und größere Teile einer frz. Scalp. Gibt bei RT auch einen Textartikel, in dem auf sichtbare Schäden an den Flugkörperteilen durch Fla-Rak-Wirkung hingewiesen wird.
Zeitgleich hat sich der Kommandant von SOCOM geäußert, daß die US EW-Plattformen von Syrien aus massivst gestört werden: https://breakingdefense.com/2018/04/russia-widens-ew-war-disabling-ec-130s-in-syria/ IIRC ist es u. a. die Aufgabe der von ihm benannten „Compass Calls“, integrierte Luftverteidigungssysteme zu unterdrücken…