Luftangriff auf Syrien: „Bewaffnete Repressalie im humanitären Gewand“
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat den Luftangriff der USA, Frankreichs und Großbritanniens vom 14. April als Reaktion auf einen vermuteten Chemiewaffenangriff Syriens auf Rebellen im eigenen Land völkerrechtlich betrachtet – und kommt zu einer recht eindeutigen rechtlichen Einschätzung: Diese Luftschläge seien nicht zu rechtfertigen, auch nicht unter dem denkbaren Aspekt einer humanitären Intervention – und seien letztendlich nichts anderes als eine bewaffnete Repressalie im „humanitären Gewand“.
Mit ihrer Ausarbeitung stellen sich die Bundestags-Wissenschaftler direkt gegen die Position der Bundesregierung, für die sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Außenminister Heiko Maas und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen die Formel notwendig und angemessen gefunden hatten. Die Autoren verweisen darauf, dass Großbritannien als einziges der drei an dem Angriff beteiligten Länder eine rechtliche Position dazu veröffentlicht habe und auf einen Einsatz aus humanitären Gründen abhebe – was aber völkerrechtlich keinen Bestand habe:
Die genannten Voraussetzungen sieht das Vereinigte Königreich als erfüllt an: Durch die Blockade des VN-Sicherheitsrates gebe es keine andere Handlungsmöglichkeit; die gezielten und begrenzten Angriffe auf die Chemiewaffen-Infrastruktur seien notwendig und verhältnismäßig.
Die britische Rechtsposition zu den Militärschlägen gegen Syrien, der sich Deutschland im Grundsatz offenbar angeschlossen hat, kann im Ergebnis nicht überzeugen.
Abgesehen von der fehlenden Kohärenz der „humanitären Anteile“ dieser Argumentation – erstens ist fraglich, ob die Militärschläge wirklich geeignet sind, weiteres Leiden zu verhindern, insbesondere mit Blick auf die mutmaßlich künftigen Opfern des andauernden Syrienkonflikts; zweitens ist fraglich, warum gerade der Chemiewaffeneinsatz angesichts eines sieben Jahre währenden Bürgerkriegs in Syrien das qualitativ entscheidende Ereignis darstellt, um eine humanitäre Intervention zu begründen – stellt der britische Ansatz lediglich eine weitere „Spielart“ der Rechtsfigur der sog. „humanitären Intervention“ ohne Sicherheitsratsmandat und dem Konzept der völkerrechtlichen Schutzverantwortung (R2P) dar. Wegen der bestehenden Missbrauchsgefahr ist die Zulässigkeit einer humanitären Intervention bis heute völkerrechtlich ausgesprochen umstritten und erscheint als gewohnheitsrechtliche Ausnahme vom völkerrechtlichen Gewaltverbot jedenfalls nicht tragfähig.
Allerdings, auch das geben die Bundestags-Wissenschaftler zu bedenken, ist Völkerrecht oft genug auch davon abhängig, wie Staaten die Regelungen bewerten – die Rede ist von einer gewohnheitsrechtsprägenden Bedeutung. Deshalb könnten der Luftschlag am vergangenen Wochenende, wie schon der vor gut einem Jahr ebenfalls nach einem Chemiewaffeneinsatz in Syrien, eine ganz andere Auswirkung haben:
Ob sich mit den Militäreinsätzen von 2017 und 2018 gegen Chemiewaffeneinrichtungen in der Zukunft ein neuer Ausnahmetatbestand vom Gewaltverbot für Fälle von „humanitär begründeten Repressalien“ herausbilden wird, ist nicht gänzlich auszuschließen.
Das ganze Papier hier zum Nachlesen:
(Foto: An F-15C Eagle receives fuel from a KC-135 Stratotanker, April 14, 2018. U.S. Air Forces in Europe-assigned aircraft conducted refueling support and defensive counter air operations to support combined air and maritime forces in the Mediterranean Sea during U.S. military strikes in Syria – U.S. Air Force photo by Airman 1st Class Benjamin Cooper)
Nur gut, dass da keine deutsche Beteiligung zu bewerten war. Das Verbrechen der Aggression wird schwer bestraft.
Sollte man als Entscheidungsträger wohl im Kopf behalten.
Das ewige Dilemma von Lehrstuhlverhalten und Bewertung „ex cathedra“ im Widerstreiten mit den Niederungen des Lebens.
@ Klauspeterkaikowsky
Sie meinen also, in ‚den Niederungen des Lebens‘ darf man das Recht schon mal ein bischen beugen ?
Interessante Einstellung für einen (ehemaligen) Soldaten.
Hoffen wir, daß nicht noch die Wehrmacht-Generäle vom Vorwurf der Führung eines Angriffskrieges freigesprochen werden müssen.
Danke für die Verlinkung der originalen Fundstelle (das macht ja sonst kein Journalist).
Inhaltlich überrascht diese Rechtslage nicht. Ich habe bereits am 12. April zum Ausdruck gebracht, dass das politische Sollen vom rechtlichen Dürfen zu unterscheiden ist; auf die darauf Bezug nehmenden Kommentare kann ich ab Mai erwidern.
Jedoch muss ich mein damaliges Postulat, Deutschland demonstriere wegen der Nicht-Beteiligung Führungsstärke, aufgrund der zwischenzeitlich kommunizierten politischen Unterstützung des Luftangriffs durch Merkel & Co. wieder zurücknehmen.
[Ich verlinke nach Möglichkeit immer die Fundstelle; die anderen sind halt zu beschäftigt, ihr „Exklusiv“-Label zu vermarkten. T.W.]
„Da gestern ein Terrorist mit einem Schweizer Messer mehrere Menschen getötet und schwer verletzt hat, haben wir angeordnet, alle Messerfabriken in Bern und Umgebung zu bombadieren.“
Scherz beiseite, der (vermutlich) WD 2 hat schlicht und ergreifend die Tatsachen präsentiert, die jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand schon vorher kapiert hatte. Bis auf OSINT Zusammenfassungen aus wohl zweifelhaften Quellen gab es keine „Beweise“. Das UN-Erkundungskommando (Sicherheitskräfte der UN) wurde in Duma mit Schüssen und einem Sprengsatz empfangen (wer auch immer dafür verantwortlich ist), so dass das OPCW Team (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons) weiterhin in Damaskus auf seinen Einsatz wartet. Folglich gibt es bisher keinerlei offiziellen Untersuchungsergebnisse. Auf welcher Grundlage, ausser Hörensagen, die Angriffe durch USA, GB und F jedoch durchgeführt wurden, bleibt damit wohl weiterhin ein Geheimnis. Vielleicht sind sie aber diesmal schlauer als im 2. Golfkrieg und finden dann tatsächlich die vorher gross angekündigten WMD.
Für diejenigen, die in der vergangenen Woche ohne Emotionen an das Thema herangegangen sind war diese Bewertung recht klar. Kanzlerin, Außenminister und Verteidigungsministerin haben also eine völkerrechtswidrige Tat verbal unterstützt.Vielleicht wird durch die OPCW auch noch nachgewiesen, dass es keine Beweise für einen Chemiewaffenangriff durch das Regime gibt. Dann wäre endgültig der Zeitpunkt gekommen wo man der Bundesregierung kritische Fragen stellen muß hinsichtlich ihrer frühzeitigen Bewertung dieses Angriffs.
Wir können nicht auf der einen Seite per Soldatengesetz rechtlich festlegen, dass der Soldat keine völkerrechtswidrigen Befehle befolgen DARF und auf der anderen Seite verbal einen solchen völkerrechtswidrigen Angriff unterstützen. Das beißt sich!!
Hätten wir mitgemacht, wären wir gefragt worden? Unsere Frau Bundeskanzler hat ja durchaus Verständnis für die Aktion geäußert.
@Couthon
Ganz so eindeutig war damals die Rechtslage, trotz des Briand-Kellogg-Paktes, nicht.
@Nikom
„Dilemma“ sollte deutlich genug sein. Wo hab ich zulässiger Rechtsbeugung das Wort geredet? Nirgends.
@Ingo Heinscher
Niemand wird bestraft werden. Keiner der großen Drei wird sich am IStrafG verantworten müssen, zumal die USA diesen nicht (mehr) anerkennen.
Interessant. Danke.
Merkwürdige Formulierung „Abgesehen von Staaten wie Russland, Iran
oder Syrien, die wie erwartet in den alliierten Militärschlägen gegen syrische Chemiewaffeneinrichtungen einen klaren Völkerrechtsverstoß (act of aggression) erkannten …“ – das würde ja unterstellen, dass die genannten Länder wenigstens der Tatsachenbehauptung, es habe sich um einen Angriff gegen Chemiewaffeneinrichtungen gehandelt, zustimmen würden. Nur, das ist ja gar nicht der Fall, verurteilt wurde der Angriff auf Syrien als souveränen Staat, und wie der OPCW-Bericht zur letzten Sichtung der Anlage in Barzeh im November 2017 nahelegt, dürfte zumindest diese Einrichtung nichts mit Chemiewaffen zu tun gehabt haben.
Zudem, hätte es tatsächlich einen Chlorgas-Einsatz gegeben statt der anderweitig plausibel gemachten Inszenierung eines solchen, so braucht man für Chlorgas keine Chemiewaffenlager oder Labore. Die Zutaten hält jeder Supermarkt bereit: Kloreiniger + Essig. Was müsste man in so einem Fall angreifen? Alle Drogerien und Supermärkte?
@Pete: Das mit den Beweisen wird meines Erachtens schwierig. Die OPCW überprüft ja lediglich ob dort C-Waffen eingesetzt wurden. Weitere Untersuchungen wer das Zeug eingesetzt hat, sind leider nicht Gegenstand dieser Untersuchung. Was ich persönlich sehr traurig finde, weil man so nur 50% vom Gesamtergebnis hat
@Klauspeterkaikowsky
Der Hinweis bezog sich ja auch nur auf unser eigenes, nationales Recht, welches im hypothetischen Fall einer deutschen Beteiligung an diesem völkerrechtswidrigen Vorgehen gegriffen hätte.
Gut, theoretisch greift es auch nach dem Weltrechtsprinzip für Macron, May und Trump…
Das Ergebnis der OPCW FFM ist doch als bekannt vorauszusetzen, man wird sagen, es wurde nichts gefunden, was auf einen Einsatz hindeutet, könne aber, ob der verstrichenen Zeit, nicht mit Sicherheit ausschließen, dass es den Angriff nicht doch gegeben habe, möglicherweise wurden ja auch Spuren beseitigt.
Seite A daraufhin: „OPCW bestätigt, der Angriff hat stattgefunden, aber es wurden „highly likely“ Spuren beseitigt“
Seite B: „OPCW bestätigt, es gab keinen Chemiewaffenangriff“.
Und dann ist man so schlau als wie zuvor.
Das Nicaragua Urteil:
„While an armed attack would give rise to an entitlement to collective self-defence, a use of force of a lesser degree of gravity cannot, as the Court has already observed, produce any entitlement to take collective countermeasures involving the use of force.[…].“
Man kann es auch lesen als: „Keine halben Sachen machen“
Bedeutete dies nicht, entweder wir folgen der Kosovo-Doktrin, oder wir halten uns ganz raus? 3.Weltkrieg (RU) oder zuschauen?
@Ingo Heinscher
Pardon, verstanden.
Ansonsten, „völkerrechtswidrig“ Bedarf des Beweises durch eine dem Völkerrecht verpflichtete internationale Institutionen in UN-Auftrag. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages vertritt eine höchstrichterlich nicht bindende Auffassung ausschließlich in deutschem Rechtsbereich.
Wie im Kosovo, so in Syrien: Nichtstun ist keine Lösung oder, politische Verantwortung in Zeiten des Umbruchs in MENA.
Ohne TOMAHAWKS wär also alles gut, die deutsche Rechtsauffassung kulturell hochstehend weil vom Wissenschaftlichen Dienst, fände sich bestätigt, zurück zur Tagesordnung, „wir“ sind wieder die Guten. Wie schön.
Das wäre der moderne Pilatus.
Ich lasse das Folgende hier einfach mal so stehen;
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 13 Verbrechen der Aggression
(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn
1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.
(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
@Thomas Melber | 20. April 2018 – 18:11
Das weiß ich, ich meinte hier eher, daß wir uns bei militärischen Angriffen mit unserer Zustimmung derselben insofern zurückhalten, da ja die NS Führung den Tschechen und Polen Menschenfolter vorgeworfen wurden und wenn es in beiden Fällen wahr oder auch gelogen wäre, rückt das die Frührung eines Angriffskrieges plötzlich in ein schummriges Licht. Immerhin waren Polen und die Tschechoslowakei Völkerbundmitglieder.
Das sich Syrien nicht an die selbst unterschriebenen UN Vorgaben hält und daher Unrecht begeht, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn sich Staaten der UN Gemeinschaft ohne wirkliche Beweise andere Staaten der selben Gemeinschaft angreifen, machen sich alle diese Staaten ebenfalls schuldig und sind moralisch vernichtet. Dann ist es wohl ehrlicher aus der UN auszutreten.
Und nicht das Rußland mit der Krim keine selbst unterschriebenen Verträge wissentlich gebrochen hätte.
Daher sehe ich zurzeit auf der politischen Bühne nur „Schurkenstaaten“.
Stellt sich nun die Frage, wie sich führende Politiker (einschl. VM) zu diesem Sachverhalt äußern? Ein Vertrauensverlust erscheint vorprogrammiert.
@AoR
Im Kosovo gab es einen unzweifelhaften Casus Belli, Nichtunterzeichnung des Vertrages von Rambouillet durch die BR Jugoslawien bzw. des Militärtechnischen Abkommen von Kumanovo zwischen der NATO und der Bundesrepublik Jugoslawien auf Basis der Verabschiedung der Resolution 1244 im UN-Sicherheitsrat und verbundenem NATO Ultimatum.
Es war also Völkerrecht gesprochen worden. Ein Faktum, das in aktuellem Fall nicht funktionieren können wird, das HVR sieht sich in Geiselhaft der Veto-Staaten.
Daher resultiert die EU/DEU Suche nach alternativen Formaten. Manko, jede denkbare Form bleibt unvollkommen, da sie Völkerrecht nicht setzt. Solche Abkommen entsprechen Urteilen 2. Klasse, solange NY nicht spricht.
@KPK: Ich war noch jung damals, habe Srebrenica als Kasus Belli verstanden.
Und nun wird der Begriff Gewohnheitsrecht wichtig: Humanitäre Repressalie
Meine Kritik am Angriff: Parlamente wurden nicht befragt, OPCW war noch nicht vor Ort. Lessons Learnt? Auch wenn weniger öffentlichkeitswirksam, Massiven Druck unabhängige Spezialisten vor Ort bringen, keine Strafvereitelung zulassen. Dann massive Drohkulisse.
Erinnert mich an Georgien: Jeder Staat hat etwas politisches Kapital in eine Schale gelegt, Sarkozy reiste Europa vertretend nach Moskau, und es war plötzlich Ruhe.
Auch Teil der neuen SiPo Lage: Unserer Selbstachtung und Resilenz zu Gute, Mechanismen finden welche Trollen per in Geiselhaft nehmen der Regelbasierten Ordnung sehr schmerzhaft darstellen.
Interessant am Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Repressalien:
„Repressalien im Rahmen eines bereits andauernden internationalen Konflikts sind dagegen nicht per se unzulässig;…“ Die weitere Prüfung der Rechtmäßigkeit im vorliegenden Fall entfällt mit der Begründung, „weil sich die drei Alliierten nicht in einem direkten bewaffneten Konflikt mit dem syrischen Zentralstaat befinden.“ Dies ist formal vollkommen richtig, da keine Kriegserkläungen erfolgten. Tatsächlich werden Kräfte, die sich in direktem bewaffneten Konflikt mit dem syrischen Zentralstaat befinden aber bereits seit Jahren durch die Alliierten mit Waffen, Ausrüstung, Luftangriffen und sogar Kräften am Boden unterstützt. Man kann mithin nicht davon sprechen, dass die Alliierten sich neutral verhielten oder nicht mit klarer politischer Absicht in den Konflikt eingriffen. Während der Konflikt in Syrien als nicht-internationaler bewaffneter Konflikt begann, so sind inzwischen aber genügend ausländische Kräfte an den Kampfhandlungen beteiligt, um es nicht de jure aber doch de facto zum internationalen bewaffneten Konflikt zu machen. Auch deutsche Aufklärer sind per Bundestagsmandat legitimiert Teil dieser Kampfhandlungen, die sich gegen den Islamischen Staat richten, der aber tatsächlich kein Staat ist, weswegen diese Kampfhandlungen auf dem Gebiet Syriens kein zwischenstaatlicher Konflikt sein können, da der IS kein völkerrechtlich qualifizierter Gegner ist.
Einmal mehr führt die Realität hier die dringend anzupassenden Regelungen des HVR vor, da sich Streitkräfte ohne Kriegserklärung im Kampfeinsatz gegen einen Gegner befinden, der nicht zum Gegner qualifiziert, und dabei Repressalien gegen einen qualifizierten Kombatanten anwenden, gegenüber dem sie nicht im Krieg aber auch nicht neutral sind, und diese zwar formal unrechtmäßig erscheinen, aber mangels Handlungsmöglichkeit der qualifizierten Autorität der VN vermutlich zu Völkergewohnheitsrecht werden. Für diesen Fall ist in A2141/1 LfdNr. 488ff. zumindest mal geregelt „Repressalien müssen wegen ihrer politischen und militärischen Tragweite von höchster politischer Ebene, in der Bundesrepublik Deutschland von der
Bundesregierung, angeordnet werden.“ Dann ist ja alles geregelt.
@KPK
„Im Kosovo gab es einen unzweifelhaften Casus Belli, Nichtunterzeichnung des Vertrages von Rambouillet durch die BR Jugoslawien bzw. des Militärtechnischen Abkommen von Kumanovo zwischen der NATO und der Bundesrepublik Jugoslawien auf Basis der Verabschiedung der Resolution 1244 im UN-Sicherheitsrat und verbundenem NATO Ultimatum.
Es war also Völkerrecht gesprochen worden“
Nein.
Sowohl der von Jugoslawien unterschriebene Vertrag von Kumanovo, als auch die UN SC-Resolution 1244 markieren ja gerade das Ende des Krieges – und können so schlecht der casus belli drei Monate zuvor gewesen sein.;-))
Und: mit einer Nichtunterzeichnung des Vertrags von Rambouillet könnte kein Völkerrecht gebrochen werden, es sei denn Sie betrachten ein Ultimatum der Nato als Völkerrecht.
Klar – das kann man so machen. Doch dann darf man sich nicht wundern, wenn alle außerhalb der Nato so einem „Völkerrecht“ sehr kritisch gegenüberstehen.
@Cynic2
„Man kann mithin nicht davon sprechen, dass die Alliierten sich neutral verhielten oder nicht mit klarer politischer Absicht in den Konflikt eingriffen. Während der Konflikt in Syrien als nicht-internationaler bewaffneter Konflikt begann, so sind inzwischen aber genügend ausländische Kräfte an den Kampfhandlungen beteiligt, um es nicht de jure aber doch de facto zum internationalen bewaffneten Konflikt zu machen.“
…und inzwischen nicht nur gegen IS kämpfen, sondern auch gegen die Syrische Regierungstruppen.
²Auch deutsche Aufklärer sind per Bundestagsmandat legitimiert Teil dieser Kampfhandlungen, die sich gegen den Islamischen Staat richten, der aber tatsächlich kein Staat ist, weswegen diese Kampfhandlungen auf dem Gebiet Syriens kein zwischenstaatlicher Konflikt sein können, da der IS kein völkerrechtlich qualifizierter Gegner ist.“
Dies ist die Begründung warum die Bw ohne UN und BT Mandat nicht gegen syrische Regierungstruppen kämpfen darf.
Im neuen SPIEGEL erklärt Horst Seehofer, dass er gegen eine militärische Beteiligung Deutschlands sein Veto eingelegt hätte. Nach dem Gründen hat der SPIEGEL nicht gefragt.
Die nächste ähnliche Fragestellung kommt bestimmt in der nächsten Zeit und dann beginnt wieder der Eiertanz um Grundgesetz, Geschichte, Innenpolitik, Umfragen, Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
Wenn man es wirklich neu gestalten wollen würde, dann gebe es hier gerade für eine GroKo genug Handlungsspielraum.
Aber so ist es ja viel angenehmer: schön verstecken hinter Artikeln, Paragrafen, einer kaputten Armee – und gleichzeitig von mehr Verantwortung in der Welt faseln..
Diese Widersprüche werden die deutsche Sicherheitspolitik bald international endgültig marginalisieren – trotz oder gerade wegen FNC, PESCO, etc.
Doch noch in die Beweisaufnahme.
@danriversitv
OPCW finally got into Douma today to start their work investigating April 7 alleged chemical attack. Expect samples to be sent to several labs – prelim results on presence of Sarin or chlorine in about one week. Syrian govt says they will have unhindered access.
@Cynic2: /sign
Der Clou an Repressalien ist ja gerade, daß eine an sich rechtswidrige Handlung – wie ein Verstoß gegen das Gewaltverbot – u.U. zu einer rechtmäßigen Handlung werden kann.
Die britische Argumentation folgt eng den Bedingungen, unter denen eine solche Rechtmäßigkeit entsteht. Ob diese nun zutreffen, darüber lässt sich sicher im Einzelnen streiten. Verhältnismäßigkeit und Begrenztheit könnte jedenfalls man durchaus als gewahrt bezeichnen, eine mildere Abhilfe gibt es aufgrund der Blockade auch nicht und wenn durch diese Luftschläge eine ernsthafte Bedrohung entsteht, die die gravierenden Völkerrechtsverstöße gegen die syrische Bevölkerung reduziert, dann waren sie auch zielführend.
Ja, R2P ist umstritten. Aber andererseits gibt es auch kein Recht auf ungestrafte Rechtsbrüche.
Insofern ist es durchaus begründet und belastbar möglich, daß die militärische Repressalie wieder verstärkt in den Fokus des Handelns gerät. Rechtlich verschwunden war sie jedenfalls nie.
„…ist nicht gänzlich auszuschließen.“
1. Komisch, dass dies in allen Medien, wenn überhaupt, nur am Rande erwähnt wird.
2. Staats- und Völkerrecht ist Auslegungssache; definitive Einzelfallentscheidungen vermögen nur diejenigen Gerichte zu treffen, die in der jeweiligen Gerichtsbarkeit Auslegungshoheit besitzen. Es ist durchaus möglich, dass ein unabhängiges Gericht anders entschiede als der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, dessen Mitarbeiter häufig aus parteinahen Stiftungen kommen.
@Thomas Bernhardt | 21. April 2018 – 18:19
+1
Warum haben dann GB, F & USA aich nicht an einem Vertragunrecht gegenüber der Ukraine nicht hewahrt? Rußland hat das Budapester Memorandum gegenüber der Ukraine gebrochen den die o.g. Staaten und China garantiert hatten.
Offenbar traut man sich nur gegen schwache Gegner, man ist also nur feige und macht es nicht weil man das mögliche Unrecht bestrafen will, sondern nur aus völlig eigennützigen und amoralischen Gründen.
Es ist leider völlig falsch die 3 Agressoren irgendwie in Schutz zu nehmen. Denn dann kann man auch jeden Agressor positiv darstellen. Wenn man also Bomben auf Syrien wirft, und behauptet der IS wäre ein Staat, dann wäre also auch der IS Kämpfer, der in GB den Soldaten ermordete wirklich ein Kriegsgefangener und dann hätte sich GB einem Kriegsverbrechen schuldig gemacht.
Andererseits wäre dann auch der WWI von Deutschland & Österreich-Ungarn Seite der gerechte Krieg gewesen, denn man hat Serbien ein Ultimatum gestellt, daß sie die Terroristen die für die Ermordung des Ö-U Thronfolgers mitverantwortlich waren nicht ausliefern wollen, wie dann später das die Taliban in AFG abgelehnt haben. Lustigerweise haben sich im WWI die Allierten auf Seiten der Terroristen in den Krieg gezogen und im „Krieg gegen die Terroristen“ ist man auf die andere Seite gesprungen. Das war also wieder nur eigennützig. Das ist doch interessant. Moral ist etwas anderes.
@Herr Koffer: Und damit wollen sie das ganze Gutachten mal eben wegwischen? Fakt ist, dass der Wissenschaftliche Dienst ziemlich wenig von ihrer Art der Argumentation hält und das auch sachlich sauber begründet. Er geht ja sogar konkret auf das Konstrukt „Humanitäre Intervention“ ein und warnt ganz konkret davor, dass sowas am Ende das Völkerrecht massiv schwächen kann.
Mich würde nach wie vor interessieren an welcher Unterversität unter welchen Professoren sie ihre Auffassungen zum Völkerrecht her haben. Wurde dazu evtl. sogar was von den Professoren publiziert?
Meine Frage vom 20. hat sich geklärt:
Bundeswehr – Von der Leyen hätte sich am Syrienangriff beteiligt (ZEIT Online)
wobei der Artikeltext die Überschrift so nicht bestätigt. Allerdings müsse die Bw mehr Aufgaben übernehmen.
Ein recht deutlicher Kommentar bei der DW:
http://m.dw.com/de/kommentar-deutsche-sonntagsredner-und-gesundbeter/
Die Ministerin hat heute in BamS nochmal erläutert, dass Deutschland einen Beitrag wie Großbritannien hätte leisten können, aber eben nicht gefragt wurde.
Bei zeit.de wird Frau VdL zitiert: „Grundsätzlich müsse Deutschland zusätzliche militärische Aufgaben übernehmen. Von einem Land, das sich um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat bemüht, werde eine „besondere Verantwortung“ erwartet, sagte von der Leyen der Bild am Sonntag. Ein Land mit so hohem politischen und wirtschaftlichen Gewicht wie Deutschland müsse sich solchen Erwartungen stellen.“ Muss man bei einer solchen Interpretation davon ausgehen, dass ein angestrebter Sitz im UN-Sicherheitsrat automatisch eine Beteiligung an militärische Interventionen zur Folge hat… Ist das das neue Primat deutscher Außenpolitik? Die Diskussion hier in diesem Forum zu diesem Thema ist wertvoll, aber eine grundsätzlichere Position zu der Frage, warum dem letznten Waffengang immer noch wider besseren Wissens gehuldigt wird, notwendig.
Da es von Bild am Sonntag einen Link zur Vorab-Pressemitteilung gibt, kann die hier (im Gegensatz zur eigentlichen Zeitungs-Webseite) ja auch verlinkt werden:
http://vorab.bams.de/von-der-leyen-sieht-deutschland-vor-hoeherer-militaerischer-verantwortung/
Interessant ist das Narrativ, an dem die Bundesregierung festhält: Wir sind nicht gefragt worden. En klar Gegensatz zu den immer wiederholten Aussagen von unserer Verantwortung stellen und ähnlichem.
@TW
Vielleicht hat man uns aus Höflichkeit nicht gefragt, da zum einen die Entscheidungsfindung zu lange gedauert hätte und zum anderen man uns die „Peinlichkeit“ einer Absage ersparen wollte.
@T.W.:
Das Narrativ hat man nach den großen Reden von „mehr Verantwortung“ in München ja nun schon mehrfach verwendet.
In Paris, London und sonstwo hat man längst erkannt:
Die Deutschen reden zwar etwas anders, aber wenn es ernst wird, dann findet sich schon eine Ausrede (Verfassung, Parlament, keine Anfrage, Zustand der Bundeswehr, Geschichte, etc).
Wenn man mehr Verantwortung übernehmen will, dann bekommt man auch ne Anfrage.
Bemerkenswert ist dabei auch wie hier fortlaufend versucht wird, der Bevölkerung zu suggerieren, es gäbe hier offizielle Anfragewege, die Deutschland abwarten muss.
@T.Wiegold | 22. April 2018 – 10:34
„Interessant ist das Narrativ, an dem die Bundesregierung festhält: Wir sind nicht gefragt worden. En klar Gegensatz zu den immer wiederholten Aussagen von unserer Verantwortung stellen und ähnlichem.“
+1
Zustimmung. Nun gibt es ja durchaus gute Gründe warum DEU nein sagt, aber hier ist in der Tat ein eklatanter Widerspruch zu der Rethorik an anderer Stelle…
@Thomas Melber | 22. April 2018 – 11:03
„Vielleicht hat man uns aus Höflichkeit nicht gefragt“
Nein, dass ist eine reine Schutzbehauptung. Im internationalen Rahmen wird zunächst immer „vorsondiert“ und wenn dann klar ist, was der Partner will oder kann, dann wird (üblicherweise) erst „angefragt“.
Es gibt natürlich auch Ausnahmen (vielleicht was das ja in diesem Fall so eine), aber ich bezweifle es ehrlich gesagt.
Und selbst wenn, da die Pläne aufgrund der Twitter Botschaften Trumps ja rechtzeitig vorher bekann waren, hätte man – wenn man denn gewollt hätte – auch proaktiv melden können.
Das Gutachten wurde von der Linksfraktion in Auftrag gegeben. Der Auftraggeber einer Studie bestimmt das Ergebnis.
@muckq | 21. April 2018 – 20:31
+1
Memoria | 22. April 2018 – 9:18
Procedere des Parlamentsvorbehaltes ist bei Partnern erkannt, Auswärtiger Ausschuss und Lesung im Bundestag ~ 14 Tage.
Ad hoc: Geht mit Berlin eben nicht.
Das Narrativ von „Wir sind nicht gefragt worden“ lautet übersetzt, wir sorgen mit (Ohne Not) konstruierten parlamentarischen Rechten schon dafür, dass dies auch so bleibt. Und wer wollte in den Mutterländern der Demokratie schon etwas gegen Mitsprache gewählter Volksvertreter sagen.
Wir gehören nicht zum Club und das ist gut so.
Deu sollte nur in EU-Rahmen und Interesse handeln.
Ein paar Anmerkungen:
Die Versuche, den Bundestag dadurch zu diskreditieren, indem man dessen Wissenschaftlichem Dienst interessegeleitete Darstellung unterstellt (Ergebnis je nach der Fraktion, die das in Auftrag gegeben hat, oder „Durchsetzt mit Leuten aus Parteistiftungen“), erinnert schon sehr an die rechtsgewirkte Ablehnung der parlamentarischen Demokratie. Was einem politisch nicht passt, soll nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sein. Solche Versuche werde ich hier künftig sofort unterbinden.
Auch die Behauptung, der Parlamentsvorbehalt beruhe auf „ohne Not konstruierten“ parlamentarischen Rechten ist ein politisches Narrativ, das gerne am Stammtisch bleibt und hier nicht fortgeführt wird.
Meine Aussage „Der Auftraggeber einer Studie bestimmt das Ergebnis“ bezog sich nicht speziell auf den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, sondern auf den (inflationären) Gebrauch von „Studien“ allgemein.
Wenn man eine wirklich rechtsverbindliche Aussage möchte, auch mit dem Risiko, dass diese einem nicht passt, muss man ein Gericht bemühen.
@Elahan
Und die EU hat also weder sicherheitspolitische Interessen noch Menschenrechts-Verantwortung in MENA, oder?
Der Club, zudem wir nicht gehören, hat 75 Jahre lang unsere freie Lebensart gerettet.
@ T.Wiegold, 22. April 2018 – 11:55
+2
@Klauspeterkaikowsky | 22. April 2018 – 11:38:
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz hat dies nicht so geregelt wie es darstellen. Unsere Exekutive und teilweise sogar die Legislative verstecken sich eben gern hinter angeblichen Paragrafen. Aber ich wiederhole mich erneut.
Auszug: WD 2 – 3000 – 048/18; „Völkerrechtliche Implikationen des amerikanisch-britisch-französischen Militärschlags vom 14. April 2018 gegen Chemiewaffeneinrichtungen in Syrien“
Der Bericht fasst auf Seite 10 zusammen: „So stellen sich die alliierten Luftangriffe dann im Ergebnis eher als unverhohlene Rückkehr zu einer Form der – völkerrechtlich überwunden geglaubten – bewaffneten Repressalie im „humanitären Gewand“ dar. “
Repressalien sind nach https://de.wikipedia.org/wiki/Repressalie ..“selbst völkerrechtswidrige Maßnahmen, die nur dann zulässig sind, wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht, dem Unrecht eines anderen entgegenzutreten. Weil Repressalien auch selbst immer den Charakter einer Rechtsverletzung haben, ist bei ihnen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.“
Fügt man zur o.a. Einschätzung des WD die Definition des Begriffes „Repressalien“ hinzu – ich schätze er ist mit Absicht gewählt – sollte man sich doch jeder bewussten Zustimmung zu dem erfolgten und wie geschlussfolgert, rechtswidrigen Luftangriff verweigern… und das gilt besonders für jene Person, die als oberster militärischer Vorgesetzte handelt…
Bevor ich mir als Waehler eine Meinung bilden kann, ob Deutschland den juengsten Militaerschlag haette unterstuetzen sollen oder nicht, sind mir zuviele Fragen noch offen und nicht klar beantwortet, teils wurden sie hier dankenswerterweise diskutiert, (vielleicht habe ich auch was verpasst), aber
– Mehr als 100 Flugkoerper auf drei Ziele, wurden auch andere Ziele beharkt, wenn nicht, warum so viele Flugkoerper, waren die Ziele wirklich wichtig,
– Stimmt die russische Meldung ueber die Zahl der Abschuesse und Anzahl der Ziele,
– Haben russ. Flugabwehreinrichtungen die syrische Abwehr koordiniert und gesteuert,
Was wollte man wirklich erreichen?
– Dass Assad kein Gas mehr einsetzt? Ihn bestrafen?
– Dass die Russen ihn zukuenftig davon abhalten?
– Die Gasinfrastruktur und Vorraete zerstoeren?
Oder wollte man mal zeigen,
– dass man auch noch da ist,
– dass man den dickeren Knueppel hat,
– oder einen Waffenvergleich anstellen.
Aber was sollen diese Fragen? Wie ein Mitdiskutant schon feststellte: der Drops ist gelutscht.
Wir sollten uns vielleicht jetzt auf die Frage konzentrieren, was koennen wir tun, (wenn nichts mehr kaputtzubomben ist, kein Blut mehr fliessen kann), damit unsere Aufbauhilfe nicht diesen unglaublichen Zynikern zum Vorteil geraet. Darin liegt unsere Chance.
Das Völkerrecht schützt uns, einfach so mal in einen Krieg zu schlittern. Es erzeugt Raum und Zeit gründlich nachzudenken. R2P würde weiter entwickelt werden, streng im Rahmen internationalen Rechts. Es gibt immer noch Den Haag.
Klar wäre es Standing wenn wir einfach sagen würden „Wir dürfen nicht Und daher wurden wir auch nicht gefragt“. Wäre aber gleichzeitig die Aussage, US mit GB, FR verstoßen gegen Völkerrecht. Lassen wir es also so stehen.
Siebert sagte es von Beginn an; Gerechtigkeit wird Zeit brauchen oder so Ähnlich.
P.S: Schaue z.Zt die Doku „Weltenbrand“. Ähnlich wie damals 1914 freuen sich die Menschen und genießen die Sonne. Heute? Wir gehen nach Syrien und sind bis Weihnachten wieder da?
Assad hat seine Warnung bekommen, politisch dürfen wir der Meinung sein. Militärisch müssen wir dem Leviathan der Justiz etwas vorlegen, was dem Volk Syrien langfristig hilft und es schützt. Nichts unter 20 Jahren „Bewaffnete Entwicklungshelfer“
Und da ist der UNSR einfach imperfekt: Stimmrecht anhand nuklearer Sprengköpfe im Keller?
Memoria | 22. April 2018 – 12:37
Bin ganz Ihrer Meinung.
Die Handhabung bleibt entscheidend; Obendrein, aus dem Oppositionsbereich (li/re) besteht die nicht eingestandene Auffassung eines “ Einsatz-Verhinderungs-Gesetzes“.
Ohne irgendjemandem etwas unterstellen zu wollen, der Satz mit der „unverhohlenen Rückkehr zu einer Form der – völkerrechtlich überwunden geglaubten – bewaffneten Repressalie“ ist schon etwas seltsam.
Repressalien sind rechtswidrige Handlungen, die unter ganz bestimmten Umständen rechtmäßig werden. Daß die Handlungen per se Rechtsverletzungen sind, kann da eigentlich niemanden wundern. Warum sollte man da auch etwas verhüllen?
Und wer soll es denn angeblich sein, der die bewaffnete Repressalie für überwunden gehalten hat? Im Völkerrecht sind Repressalien nach wie vor enthalten.
Die Möglichkeiten, den Kriegsverbrechen in Syrien mit milderen Mitteln entgegenzutreten jedoch… mir persönlich scheint nicht so, daß diese sich in den letzten sieben Jahren ausreichend bewährt hätten.