Internationaler Strafgerichtshof soll Kriegsverbrechen in Afghanistan untersuchen
Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, Fatou Bensouda, will Kriegsverbrechen in Afghanistan in den vergangenen 15 Jahren untersuchen und anklagen. Sie habe die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens beantragt , sagte Bensouda am (heutigen) Freitag. Nach ihren Worten sollen mögliche Straftaten gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen bei allen Beteiligten des bewaffneten Konflikts am Hindukusch geahndet werden – bei Taliban und anderen bewaffneten Gruppierungen also ebenso wie bei afghanischen Sicherheitskräften oder den Soldaten internationaler Truppen.
Bereits vor einem Jahr hatte Bensouda den US-Truppen in Afghanistan in einem Zwischenbericht Verbrechen wie systematische Folter vorgeworfen.
Bensoudas Erklärung im Wortlaut, als Video und zum Nachlesen:
Today, the Situation in the Islamic Republic of Afghanistan has been assigned to a Pre-Trial Chamber of the International Criminal Court (‚ICC‘ or the ‚Court‘), following my decision to request authorisation to open an investigation into crimes alleged to have been committed in connection with the armed conflict in that State.
For decades, the people of Afghanistan have endured the scourge of armed conflict. Following a meticulous preliminary examination of the situation, I have come to the conclusion that all legal criteria required under the Rome Statute to commence an investigation have been met. In due course, I will file my request for judicial authorisation to open an investigation, submitting that there is a reasonable basis to believe that war crimes and crimes against humanity have been committed in connection with the armed conflict in Afghanistan. It will be for the Judges of the Court’s Pre-Trial Chamber, constituted by the Presidency, to decide whether I have satisfied them that the Statute’s legal criteria to authorise opening an investigation are fulfilled.
Given the limited temporal scope of the Court’s jurisdiction, my request for judicial authorisation will focus solely upon war crimes and crimes against humanity allegedly committed since 1 May 2003 on the territory of Afghanistan as well as war crimes closely linked to the situation in Afghanistan allegedly committed since 1 July 2002 on the territory of other States Parties to the Rome Statute. The Court has no jurisdiction respecting crimes alleged to have been committed before those cut-off dates.
Should the Pre-Trial Chamber grant my request, my Office will investigate, within its mandate and means, in an independent, impartial and objective way, crimes within the Court’s jurisdiction allegedly committed by any party to the armed conflict.
In accordance with the Office’s policy and practice, the ultimate focus will be upon those most responsible for the most serious crimes allegedly committed in connection with the situation in Afghanistan. We will always strive to do everything possible to ensure that our engagement in the exercise of our mandate is sensitive to the plight of victims in Afghanistan.
In undertaking this work, if authorised by the Pre-Trial Chamber, my Office will continue to fully respect the principle of complementarity, taking into account any relevant genuine national proceedings, including those that may be undertaken even after an investigation is authorised, within the Rome Statute framework. In this regard, I note the initiatives undertaken by the Government of Afghanistan over the course of the past year in an effort to build capacity to meet its obligations under the Rome Statute.
Should the Pre-Trial Chamber grant my request to open an investigation, my Office and I count on the support and cooperation of the Government of Afghanistan, other States Parties and the international community as a whole to accomplish our objectives of ensuring accountability for the crimes committed and that the long-suffering victims of those crimes receive justice.
Der internationale Ärger um das geplante Verfahren ist programmiert – vor allem, weil die USA den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen. Und die USA mit ihrer massiven militärischen Präsenz in Afghanistan dürften ebenso im Fokus einer Untersuchung stehen wie die Truppen anderer Nationen, die an den NATO-geführten Missionen ISAF und Resolute Support beteiligt waren (und sind).
US and UK could face Afghanistan war crimes investigation, titelte der britische Independent. Den direkten Bezug auf die USA finde ich in den Aussagen der Chefanklägerin zwar nicht; nach dem oben verlinkten Zwischenbericht von vor einem Jahr ist das aber naheliegend.
(Foto: An Afghan Special Security Forces soldier relays guidance to his team outside a training compound site in Kandahar, Afghanistan during Validation Exercise Training on October 15, 2017 – Photo by Staff Sgt. Matthew Klene, U.S. Army)
Die USA lehnen Zuständigkeiten des Internationalen Strafgerichtshofes ab. Sie unterstellen Manipulation und politische Einflussnahmen. Das war die Obama-Position, einzige, die Trump vom Vorgänger übernehmen dürfte.
Für DEU kann die Tanklaster-Affaire wieder aufs Tapet kommen. Falls zutreffend wird aufschlussreich werden, wie ein grüner Koalitionspartner sich positioniert, der bislang den seinerzeitigen Einsatz pauschal verurteilte.
Die Chefanklägerin am ICC in Den Haag wird das kommende Jahrzehnt ausgelastet sein. Wie sollen eigentlich Taliban vor den Court zitiert werden, so profan praktisch?
Wie soll das Verfahren funktionieren? Die USA erkennen das Gericht nicht an. Und ich glaube kaum, daß die Taliban oder die IS mit dem Gericht zusammenarbeiten werden und wollen.
Täter der Taliban oder der IS können aber nur von den US-Streitkräften verhaftet werden, weil nur diese die militärische Potenz dazu haben.
Nur eine Untersuchung, die vor allem gegen die USA geht, und dann auch noch bei einem Präsidenten Trump, wird die U’SA sicher nicht veranlassen, Kriegsverbrecher der Taliban oder der IS festzunehmen für ein Gericht, welches sie selbst ablehnen.
Und Deutschland hat – außer ein paar Panzergrenadieren zum Schutz der Botschaft – keine Kampftruppen in AFG. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß Deutschland, egal ob mit geschäftsführender Regierung oder zukünftig vielleicht einer Jamaika-Regierung Lust verspüren wird, das KSK nach AFG zu schicken, um Kriegsverbrecher der Taliban oder des IS für den Strafgerichtshof zu verhaften und dafür das Leben deutscher ‚Soldaten zu gefährden.
Außerdem wird sicher auch die BW befürchten, daß die Untersuchung sich nicht gegen Kriegsverbrechen der Taliban und der IS hauptsächlich richten wird und soll, sondern nur und vor allem gegen die Nato-Streitkräfte und zum Beispiel wieder Oberst Klein!
Schon klar. Weil der ICC ja nur gegen westliche Länder vorgeht. Haben bestimmt nur komische Länder unterzeichnet, das Statut.
Mal ernsthaft: Was soll das?
Es gibt sogar einen eigenen Wiki Eintrag:
https://en.wikipedia.org/wiki/United_States_and_the_International_Criminal_Court
http://www.spiegel.de/politik/ausland/internationales-strafgericht-us-kongress-droht-niederlanden-mit-invasion-a-200430.html
Außerdem stellt sich die frage, in wie weit dies einer möglichen nationalen Versöhnung zuträglich sein kann. I.a. gilt bei Friedensschluß das „Gesetz“ des Vergessens (oblivion).
Die Tanklaster-Geschichte dürfte nicht lange eine Rolle spielen. Vmtl. werden einige geneigte Seiten versuchen den IStGH zu einer Untersuchung zu bewegen, aber der Gerichtshof ist nur zuständig, wenn ein Land nicht selbst richtig ermitteln will oder kann.
Dh wenn DEU nachweisen kann (was es offensichtlich kann und wird), dass der Vorgang bereits abschließend und rechtsstaatlich bearbeitet wurde, wird ein mögliches Verfahren sehr schnell eingestellt werden.
Schon wegen der gerade erläuterten Unzuständigkeit. Mal ganz zu schweigen davon, dass ein Verfahren, selbst wenn es eröffnet werden würde, wegen Unschuld enden würde…
Naja- Sie haben als Hausherr selbst den Fokus auf die USA und ihre westlichen Verbündeten gelegt.
Und ein bisschen Realismus kann ja nicht schaden, wenn man solche Vorhaben angeht. Es gibt in AFG weder suffiziente staatliche Strukturen noch funktionierende Sicherheitskräfte, die den Strafgerichtshof unterstützen könnten. Und die USA oder auch GB werden es nicht tun.
Das ist zwar bedauerlich für die Menschen in AFG- allerdings meines Erachtens auch nicht deren größtes Problem.
Zu der Thematik Tanklaster und „principle of complementarity“:
Die Thematik wurde in Deutschland durch ein ordentliches Gericht aufgearbeitet. Der ICC kann damit dies gar nicht aufgreifen. (Artikel 17 des Rom-Statutes des ICC)
Glaubt jemand dass sich Pakistan (ist das eines der komischen Länder @TW) da ebenfalls in die Suppe spucken lässt?
Deren Unterstützung für die Taliban ist ja wohl unbestritten. Da dürften auch ein paar Anklagen fällig werden?
MfG
Was PAK angeht, wird es evtl zu viel Getöse kommen, im DEU Blätterwald.
Da Beteiligte sich wechselseitig brauchen, trotz PAK TALIB-Beihilfe, werden ICC Ansätze aus Den Haag untergehen.
Die Zusammenarbeit läuft – weiter.
Khaama Press (KP)
@khaama
Top Pak army officials discuss Islamabad’s interactions with Afghanistan and US
(link: http://www.khaama.com/top-pak-army-officials-discuss-islamabads-interactions-with-afghanistan-and-us-03772)
khaama.com/top-pak-army-o…
Salve,
grundsätlich ist die Idee eines Internationalen Gerichtshofes excellent. Wenn man sich allerdings den Weg des ehemaligen Chefanklägers Luis Moreno Ocampo ansieht, der nach Spiegel oder Focus Informationen, nach seiner Amtszeit Ghaddafi-Anhänger als Verteidiger vertreten wollte, und dabei angeblich ICC Informationen weitergegeben haben soll, bin ich von der Umsetzung z.Z. nicht begeistert.
Nun tritt ein, was die USA schon seit Beginn der Operationen in AFG befuerchtet haben und daher fuer ihre Soldaten Immunitaet beanspruchen.
In einiger Zeit wird man darueber streiten koennen, ob diese Immunitatet vor internationaler Strafverfolgung im Einzelfall die Befehlslagen ausreichend deckend waren und / oder individuelle oder kollektive Hemmschwellen hat sinken lassen oder nicht; bspw. im weiten Feld der HUMINT, Gefahrenabwehr (Force Protection) und der Bekaempfung von Erdzielen.
Wer die Op Herrick der UK A in AFG kennt, weiss, dass die Briten im urbanen Kampf um Lashkar Gar, Musa Qala (2009/10)u.a.m ebenfalls sehr robust vorgegangen waren. ( Anm.: durchaus verstaendlich)
Aehnliches gilt fuer OEF und Op im Rahmen von Counter-Terrorism (CT).
Sollten die ersten Verfahren eroeffnet und sogar abgeschlossen werden, sind Auswirkungen auf RoE, SOFA, Mandatsfassungen und Operationsplanung und -fuehrung etc. unausweichlich.
Dass Regierungen, die UN und Voelkerrechtler insgesamt es versaeumt haben, Konventionen zur Kriegfuehrungen, die alle aus dem fruehen 20.JH stamen, an die mehrheitlich veraenderten Bedingungen der aktuellen Konflikte heranzufuehren, sollte nicht vergessen werden.
Ob es einem Einzelnen nutzen wird, wenn er sich zu verantworten haben wird, kann bezweifelt werden.
Insgesamt eine Entwicklung, die einige Tragweite entwickeln wird.