G36-Nachfolger wird wohl erst Ende 2018 feststehen
Die endgültige Entscheidung über die neue Standardwaffe der Bundeswehr als Nachfolger des Sturmgewehrs G36 von Heckler&Koch wird absehbar erst Ende kommenden Jahres fallen. Nachdem das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) am 6. September mehrere Unternehmen der Rüstungsindustrie zu einem Angebot aufgefordert hatte, wird nach Informationen von Augen geradeaus! voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November mit der Vergleichserprobung verschiedener Sturmgewehre begonnen. Auswahl einer Waffe und Angebots- und Vertragsverhandlungen dürften sich dann bis zum Jahresende 2018 hinziehen.
Das BAAINBw hatte im Februar dieses Jahres den Auftrag für die neue Standardwaffe öffentlich ausgeschrieben, nachdem das G36 nach einer langwierigen und kontroversen Debatte über die Treffsicherheit (Details in vielen Einträgen hier nachzulesen) von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen faktisch für ausgemustert erklärt wurde (Hat in dieser Konstruktion keine Zukunft in der Bundeswehr). Allerdings war die Nutzung des Mitte der 1990-er Jahre in die Bundeswehr eingeführten Gewehrs von Beginn an auf etwa 20 Jahre ausgelegt, so dass auch ohne diese Kontroverse die Suche nach einem neuen Sturmgewehr angestanden hätte.
Auf die Auftragsbekanntmachung vom Februar folgte Anfang September die Angebotsaufforderung*:
Am 6. September 2017, wurden geeignete Unternehmen nun zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit der Angebotsaufforderung wurde ihnen die Leistungsbeschreibung übersandt. Die Bieter haben jetzt die Möglichkeit, ihre Angebote zu erarbeiten und innerhalb eines festgelegten Zeitraums abzugeben. Nach Eingang und Auswertung der Angebote werden die Sturmgewehre mit Zubehör erprobt und miteinander verglichen.
Welche Unternehmen zu einem Angebot aufgefordert wurden, halten BAAINBw und Verteidigungsministerium unter Verschluss – zu groß ist die Angst, dass auch nur vermutete Unregelmäßigkeiten oder Fehler im Vergabeverfahren sofort zu Beschwerden oder Klagen nicht berücksichtigter Konkurrenten führen könnten (bei den Themen bewaffnete Drohnen und Korvetten hatte die Bundeswehr das in den vergangenen Monaten erleben müssen). Auch die Details der Angebotsaufforderung, über die in der Auftragsbekanntmachung genannten Anforderungen hinaus, bleiben vorerst Verschlusssache.
Das gilt auch für die Kaliberfrage: In der Auftragsbekanntmachung werden beide NATO-Kaliber genannt, sowohl 5,56 x 45 als auch 7,62 x 51. Allerdings scheint 5,56 inzwischen eher als das Standard-NATO-Kaliber akzeptiert. Eine davon abweichende Munition, wie sie in den USA immer wieder diskutiert wird, ist nicht vorgesehen.
Als wahrscheinliche Kandidaten für eine Nachfolge des G36 gelten, das ist kein Geheimnis, eine Waffe des Schwarzwälder Herstellers Heckler und Koch; der österreichischen Firma Steyr Mannlicher in Kooperation mit Rheinmetall und der deutschen Firma SigSauer. Weitere Angebote aus dem europäischen Ausland sind nicht ausgeschlossen.
*Da die Links ggf. in absehbarer Zeit wegen technischer Umstellung der Bundeswehr-Webseiten nicht mehr funktionieren, hier die Seite vom 15.09.2017:
20170915_G36-Nachfolger_Angebotsaufforderung
(Foto: Soldaten in der Ausrüstung „Infanterist der Zukunft“ mit G36 am Tag der offenen Tür der Bundesregierung im BMVg in Berlin am 27.08.2017 – Bundeswehr/Jonas Weber)
Das sollte allerdings auch ganz gut in den Zeitplan passen, da der Rahmenvertrag sowieso erst am 01.04.2019 starten soll (siehe Auftragsbekanntmachung).
Jetzt hat die BW also fast 5 Monate gebraucht, um auszusuchen, welche Anbieter ein Angebot abgeben dürfen. In dieser Zeit hätte man die Waffen schon erproben können.
Dieses mal wieder langsame vorgehen beweist nur, warum die BW immer Materialmangel hat, weil jede neue Beschaffung, selbst nur für ein Sturmgewehr, viel zu lange dauert.
@closius
Genau! Und in anderen Bereichen wird es aufgrund des „einsatzbedingten Sofortbedarfs“ unbürokratisch angeschafft.
@ Closius
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Kritik bitte die einzuhaltenden Fristen nach einer Veröffentlichung zum Teilnahmewettbewerb. Die durch interessierte Teilnehmer eingereichten Bewerbungsunterlagen müssen nach Ablauf der Frist geprüft werden. Nur geeignete Bewerber haben nun die Unterlagen bekommen.
Eine wie von Ihnen vorgeschlagene Vergleichserprobung kann nicht zum Beginn des Vergabeverfahrens durchgeführt werden. Stellen Sie sich das bitte mal praktisch vor. Sachbearbeiter xy aus dem zuständigen Referat ruft drei oder vier nach eigenem Ermessen ausgesuchte Hersteller an und organisiert die Erprobung auf der örtlichen Schießbahn mit Kameraden die gerade ihren jährlichen Schießnachweis ablegen ….
Das ist nun nicht despektierlich gemeint sondern mal beispielhaft umschrieben.
Gruß
Grashüpfer
@Alex
Soweit ich das verstehe soll mit dieser Beschaffung die grundsätzliche Auswahl über das zukünftige Standardgewehr getroffen werden. Und damit eine Entscheidung für die nächsten 15 oder 20 Jahre
Daher macht es Sinn, nun zu Beginn etwas mehr „Gehirnschmalz“ reinzustecken als für eine Sofortinitiative für den Einsatz.
Hoffentlich wird dann auch noch im Sommer getestet, nicht dass sich dann in 10-15 Jahren wieder aufgeregt wird. ;-)
Die lange Zeitdauer ist unverständlich und nur durch schnelleres nicht wollen oder personale Engpässe zu begründen.
Fristen und Prüfverfahren greifen hier nicht. Das Sturmgewehr Spezkräfte hat von Veröfdentlichung bis zur Auswahlentscheidung auch nur acht Monate gedauert, inklusive aller Tests etc.
Von daher wenn man schnell will, dann kann man auch schnell.
@Wa-Ge
Hier reden wir allerdings über andere Größenordnungen. Und die Lust an der gerichtlichen Auseinandersetzung in Vergabesachen scheint ja in jüngster Zeit deutlich gestiegen…
Es ist ja nun nicht so, dass diese Entscheidung drängend wäre. Auf ein Jahr kommt es bei einem G-36-Nachfolger kaum an. Da gibt es andere Systeme, die schon längst ins Museum gehören.
Die hier an den Tag gelegte Ungeduld kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Zum einen ist die Personaldecke im zuständigen Fachreferat des BAAINBw (ebenso Vertragsreferat, Justiziariat, etc) und vorallem bei der WTD 91 sehr eng. Zudem war die Teilnahmeaufforderung ja noch sehr allgemein – bis hin zum Kaliber.
Wie bereits von T.W. angemerkt ist die Klagebereitschaft deutlich gestiegen. Daher besser nochmal sehr genau über die Leistungsbeschreibung schauen bevor sie verteilt wird.
Auch die Erprobung wird hoffentlich nicht unter unnötiger Hektik verlaufen. Alle Waffen, in allen Klimazonen zu erproben ist eine Großaufgabe.
Gut Ding will Weile haben.
Besser im Jahr 2019 eine ordentliche Entscheidung als 2018 eine vorschnelle. Es ist eine Standardwaffe für 20 Jahre.
@T.W.
Das was Sie da ansprechen beginnt erst nach der Auswahlentscheidung. Für Fristen und Beschusstests ist es nicht ausschlaggebend ob am Ende 10 oder 1.000.000 Gewehre gekauft werden, die Prüfzyklen sind nicht von der Menge abhängig.
Wie gesagt, Gerichte und Vertragsverhabdlungen etc. klammere ich ausdrücklich aus.
Für diese ist der Bedarfsdecker ja nicht alleine verantwortlich, da ist er auch ein wenig an seine Verhandlungspartner und die Politik angewiesen.
Und gerade diese ist ja für die ganzen Verzögerungen verantwortlich, die am Ende aber wieder dem BAAINBw angelastet werden.
Wir erinnern uns hier an die Diskussion zum Thema STH und die in Bückeburg angekündigte Entscheidung große oder kleine Lösung Ende August, Anfang September. Wir haben Mitte September, der GI darf seinen Otto aber noch immer nicht niederschreiben…
Wie gesagt, wenn man will kann man ganz schnell, dazu müsse aber auch alle am selben Strang in die selbe Richtung ziehen. Bei SpezKräften ist man eher dazu bereit, geht ja auch um was, diese müssen einem im Zweifelsfall ja auch raushauen. Bei den allgemeinen Streitkräften wissen wir ja schon seit längerem dass nicht deren Schlagkraft bei einer Entscheidung die entscheidende Rolle spielt, sondern in welchem Wahlkreis die Steuern fließen werden.
Willkommen in der „Juristischen Verwaltungsrepublik D“ des 21, Jahrhunderts!
Wenn es in erster Linie darum geht, daß es bei Ausschreibung und Vergabe um juristische Spitzfindigkeiten geht: „Hut ab!“
Da ist es dann eigentlich schon fast egal, was und wie da geprüft wird, den „unterlegenen“ pot. Lieferanten steht ja hübsch der Rechtsweg offen, was den Prozeß ewig zu verzögern geeignet ist. Und währenddessen – wir sprechen ja von Jahren – bleibt natürlich sämtlicher „Mehrwert“, der durch Einführung einer modernen, aktuellen technischen Möglichkeiten UND Anforderungen entsprechenden Waffe zu erzielen WÄRE, auf der Strecke…
Dann gibt’s am Ende irgendeinen, „gerichtlich verordneten“ aber an der eigentlichen Sache vorbei festgelegten Artikel. Macht ja auch nichts, geht’s doch eh nur um das Leben der paar Soldaten, die man sich ja schließlich „zum Sterben hält“…
Grds schließe ich mich denjenigen an, die nun einen „unaufgeregt-sachlichen“ Ansatz einfordern.
Sooo schlecht, wie „gemacht“ bzw „geredet“, ist das G36 nicht, und angesichts der Tragweite der Entscheidung was Zeit UND Umfang angeht, sollte tatsächlich nach dem „Optimum“ gesucht werden! Auch unter ggf Vernachlässigung „des letzten €-ct“. Auch wenn das für einen Verwaltungsbeamten, Herrn Schäuble oder den „Bund der Steuerzahler“ völlig unverständlich und somit inakzeptabel ist…
Ich bin tatsächlich gespannt, ob und „was“ ich diesbezüglich noch „erleben“ darf!
Allein, richtig „wohl“ ist mir nicht dabei…
Ich habe eine ganz revolutionäre Idee:
Man fragt auf Bataillonsebene was je nach Bataillonsfähigkeit gewünscht wird. „One size fits all“ klappt vieleicht bei Bademänteln aber weder braucht ein Wachbattallion schwere „Battle Rifles“ noch braucht abgesessene Infanterie leichte Plastikgewehre.
Ich wette als Ergebnis einer derartigen Umfrage käme grob heraus: Oft reicht das G36, für den Rest wären ein besseres 5,56er und ein besseres 7,62er je nach Einsatzzweck wünschenswert. Insgesamt sind das die beiden meistbenutzten Kaliber von NATO und Bundeswehr und daran wird sich auf Jahrzehnte nichts ändern.
Mal ein wenig ausserhalb-der-Kiste gedacht: Was spricht dagegen von jedem der o.g. 3 Typen jetzt schon, unmittelbar, gleich je 1.000 Stück zu beschaffen und eine erste Erprobung zu starten? Es gibt ja OTS Konfigurationen aller 3 o.g. Gewehre?
Komm mir jetzt nicht mit ‚ des issch aber rausgeschmissenes geld…‘
Cheers, oliver
@oliver: ja… das sehe ich generell auch so… und vielleicht sollte das Beschaffungswesen hier grundlegend so ausgerichtet werden…
weil… wo ist das Problem? 1000 Gewehre kosten 1-2 Mio… das ist nix… man kann sehr schnell Erfahrungen sammeln… und die Truppe knn nach einem Jahr sagen was sie gerne hätte…
genauso bei Fahrzeugen… wo liegt das Problem von einem neuen Typ mal 10-20 Stück zu beschaffen und diese in echt bei der Truppe auf Herz und Nieren im Einsatz zu testen…
bei neuer Munition oder sonstiger Ausrüstung sollte das auch möglich sein (Nachtsichtgeräte, Kommunikation, …)
klar… bei größeren/teuren Einheiten wie Kampf- / Transportfliegern oder Schiffen muss man sich das schon 3 mal überlegen…aber man könnte auch von einem Flugzeugmuster xy mal 3-6 Maschinen kaufen und diese auf Herz und Nieren testen (Stichwort F35, oder C295)
selbst bei Schiffen ist das möglich… in Frankreich baut die Industrie ein neues OPV auf eigene Kosten und die Marine least dieses Schiff einfach für ein paar Jahre um es zu testen…
wenn das Gerät dann nix taugt dann kann man das bestimmt auch für ein paar € noch weiterverkaufen… oder als Spende für UN Truppen in Afrika raushauen…
Wait&C | 20. September 2017 – 3:45
…..weder braucht ein Wachbattallion schwere „Battle Rifles“
Sie wissen nicht viel vom Wachbataillon, nicht wahr?
Wer braucht ein neues Sturmgewehr, wenn die Fallschirmjäger, die Jäger, die Gebirgsjäger und die Panzergrenadiere. Für den Rest der Truppe reicht das G36 aus zur Selbstverteidigung.
Da das G36 ein Hitzeproblem haben soll, wäre es doch ganz einfach, da alle Anbieter Sturmgewehre stellen musste, diese nach Mali zu schicken und dort auf Hitzebeständigkeit und Wüstentauglichkeit zu überprüfen. Und dann noch an die Fallschirmjäger, die Panzergrenadiere und die Gebirgsjäger geben, welches Sturmgewehr für diese Einheiten am Besten geeignet ist.
Denn nach meiner Erinnerung waren einst die Gebirgsjäger gegen das G36 und das G36 wurde doch ausgewählt, weil die Panzergrenadiere das österreichische Sturmgewehr abgelehnt haben, weil es zu unsicher gewesen sei beim absitzen vom Schützenpanzer.
Und die Kaliberfrage lässt sich nur lösen, wenn man zwei verschieden Sturmgewehre oder in zwei verschiedenen Versionen nimmt. Denn bis jetzt ist kein Sturmgewehr im Angebot, welches für beide Kaliber verwendet werden kann. Dann kann jeder Soldat oder jeder Zug selbst entscheiden, welches Kaliber er bevorzugt.
@oliver: OTS ist zwar Mode, hilft doch aber im Kontext nicht weiter – schließlich bieten alle Hersteller, die Aussichten auf den Zuschlag haben wollen, nicht „ein“ Produkt „OTS“ an, sondern ein Bündel an skalierbaren Spezifikationen, an denen der Auftraggeber im Auswahlprozess dann feinjustiert. Bild- und bespielhaft: von der abgesägten Wasserleitung für ein paar Cents für bis zur lasergehärteten Glattrohrkanonenminiatur im 4- bis 5-stelligen Bereich kann man so ungefähr alles spezifizieren als Auftragnehmer, was an so einem Waffensystem zu finden ist.
Und dass die derzeitige Phase des Verfahrens unter Verschluss ist, versteht sich von selbst – weder wollen die Hersteller ihre Kalkulation und ihre technischen Fähigkeiten (vulgo ihr „Geschäftsmodell“) offenlegen, noch möchte sich der Auftragnehmer unnötig in die Karten schauen lassen, was er zu ordern gedenkt.
Nachklapp: Und der Preis in der Kategorie „Eröffne die G36-Nachfolger-Kaliberdiskussion“ geht an…
Wait&C | 20. September 2017 – 3:45
You made my day :)
@grashüpfer:
Was sieh da beschreiben ist aber Auftragstaktik in Reinkultur und damit ja eigentlich das Führungsverfahren, auf dass wir immer so stolz waren.
Wenn Sachbearbeiter/Rüstungsstabsoffizier XY ein klares Lastenheft erhält, was das Gewehr können muss, einen Kostenrahmen bekommt, in dem er sich bewegen darf, was spricht dagegen im Rahmen einer Lagefeststellung Firmen und ihre Produkte zu prüfen und am Ende des Prozesses einen Vertrag zu haben.
Nichts spricht dagegen… außer europäisches Vergaberecht, wodurch unsere eigenen bewährten Prozesse über den Haufen geworfen werden.
Und leider kann ich überhaupt kein Benefit an den Vergaberichtlinien derartiger Projekt erkennen. Man möge mich gerne belehren.
Wenn man nur einen Hammer hat als Werkzeug, dann sieht jede Aufgabe wie ein Nagel aus. Rüstung per Auftragstaktik ?…….und die Welt ist eine Generalstabskarte ;-).
@Icarus:
„Wenn Sachbearbeiter/Rüstungsstabsoffizier XY ein klares Lastenheft erhält, was das Gewehr können muss, einen Kostenrahmen bekommt, in dem er sich bewegen darf, was spricht dagegen im Rahmen einer Lagefeststellung Firmen und ihre Produkte zu prüfen und am Ende des Prozesses einen Vertrag zu haben.
Nichts spricht dagegen… außer europäisches Vergaberecht, wodurch unsere eigenen bewährten Prozesse über den Haufen geworfen werden.“
Ich verstehe nicht ganz wo das Problem liegt.
Genau dies geschieht gerade gerade im Rahmen des europäischen Vergaberechts.
Der Unterschied zu früher ist das umfassende Nachprüfungsverfahren. Wo kein Kläger, da kein Richter (bzw. eine Vergabekammer).
Die Firmen geben nun ihre Angebote ab, es werden Muster geliefert, es gibt technische und taktische Erprobungen und Bewertungen und einen Zuschlag.
Etwaige externe Einflussnahme wird übrigens durch die mögliche Nachprüfung deutlich erschwert.
@closius
Mkn hatten die Gebirgsjäger das G36 abgelehnt, weil ihre Handschuhe nicht mit dem Abzugsbügel(?) harmoniert haben.
[Die damalige Stellungnahme der Gebirgs- und Winterkampfschule ist hier auf AG ausführlich dokumentiert:
http://augengeradeaus.net/2015/06/fuers-g36-archiv-chaos-im-archivkeller/
Ansonsten wäre ich aber dankbar, wenn die Debatte über G36 in Geschichte und Gegenwart hier nicht erneut begonnen würde – dazu gab es in den vergangenen Jahren hier wahrlich genug Diskussionen. T.W.]
@ Icarus:“Nichts spricht dagegen… außer europäisches Vergaberecht, wodurch unsere eigenen bewährten Prozesse über den Haufen geworfen werden.“
Was hat europäisches Vergaberecht damit zu tun, ob ich ein Produkt das ich zu kaufen gedenke, teste oder nicht?
Das Vergaberecht sagt eigentlich nur: Schreibe auf was du willst und sage wie du die Entscheidung fällst. Wenn du in deine Ausschreibung reinschreibst: Ich beabsichtige die Anschaffung von x Mio. Gewehren in Kaliber x oder y und benötige zum Vergleichstest Z Gewehre für praktische Versuche, dann ist das so.
Nur wenn die Teilnahme an der Ausschreibung für potentielle Lieferanten zu teuer wird, dann sagen die sich halt, will ich nicht haben und du sitzt auf deiner tollen Ausschreibung und hast entweder kein oder vielleicht nur ein Angebot.
Ich finde manche Ansichten hier schon sehr naiv.
@Klabautermann
Da wird selbst unter analogen Bedingungen viel Platz und Papier benötigt.
Die Klassische DEU Generalstabskarte hat(te) 1:100.000 als größten der „Kleinen Maßstäbe“ , geeignet zur Operationsführung.
Aufragstaktik + Rü, ging tatsächlich noch nie.
Zu den Vorschlägen: „Einfach mal kaufen“:
Wer sagt denn, dass die Hersteller auch exakt die bereits OTS verfügbare Waffe anbieten und nicht eine „Version 2“ mit z.B. geändertem Abzug/Gasrückführung/wasauchimmer?
Und schon wäre das gesamte Verfahren angreifbar, weil eben plötzlich Waffen verglichen werden, die der Hersteller dafür so gar nicht vorsieht.
Man muss bedenken: Es geht hier ja nicht darum, jetzt eine Waffe zu kaufen, sondern eine Versorgung für die nächsten zwanzig Jahre sicherzustellen. Dazu gehören auch Ersatzteile etc.
Marktsichtung schön und gut, aber die sagt eben nicht, ob der Hersteller auch die Produktion von dieser Waffe mit Ersatzteilen für die nächsten zwanzig Jahre aufrecht erhalten kann. Von der Fähigkeit, entsprechende Stückzahlen zu liefern ganz zu schweigen.
Gerade für solche Großvorhaben mit entsprechend langer Laufzeit ist der CPM (nov.) mit den europäischen Vergaberecht gut geeignet.
2016 Anforderungen definieren (Bw-intern)
2017 Teilnahmewettbewerb plus Angebotsaufforderung
2018-2019 Vergleich der Angebote + Vertragsschluss
Natürlich will die Truppe immer alles sofort haben, aber es gibt weiß Gott dringendere Projekte (MoTaKo z.B.) als dass Sturmgewehr. Derzeit gibt es ja eine Waffe, die zwar kritisiert wird, aber durchaus immer noch eine 80% Lösung darstellt.
Wichtig finde ich hier auch die Betrachtung des Waffe als System inkl. Optronik und Anbindung an IDZ ES. Das mögen SIG und HK kritisieren, dennoch wird hier ganz klar ein neues Konzept für eine Ordonanzwaffe gefahren, bzw. man nimmt Abstand von dem Gedanken nur ein Teil der Soldaten mit hochwertiger Optronik auszustatten.
Es geht hier also um mehr als eine Ablösung Sturmgwehres G36.
Von daher denke ich das ein kleiner Verzug in der Beschaffungsphase durchaus angemessen ist. Das Thema Sturmgewehr ist eben deutlich komplexer als zu Zeiten der Einführung des G36.Die Bedeutung des einzelnen Schützen hat bis heute deutlich zugenommen, dieser Trend wird von der Bundeswehr auch in Zukunft weiterverfolgt werde. Damit ändern sich auch die Anforderungen an ein Sturmgewehr der Bundeswehr.
@Frank
Der Golf wird auch schon seit ca 1980 gebaut und immer wieder verbessert. Die Letzten g36 haben aber auch nichts mehr mit den Gewehren von 1997 zu tun. Ich würde schlicht die ältesten ausmustern und zugleich die gleiche Anzahl an den neusten beschaffen, samt sämtlicher anbauten. Und nicht zu vergessen: bei der nachtwei kommission hat kein soldat der damit im einsatz war im scharfen gefecht probleme festgestellt. Ich halte eine neuanschaffung von ähnlichen systemen im zweifel für Steuergeltverschwendung.
Oder es muss wirklich plausibel erklärt werden. Und bei den 20 J nutzungdauer wären wir wieder beim Golf. Der Golf III geht in die presse und wird durch neue G VII ersetzt. Zumal HK eine Nachrüstung angeboten hat.
Sorry TW aber ich kann diese diskusion nicht mehr hören.
@Frank | 20. September 2017 – 16:41
Zustimmung. Letztendlich ist diese neue „Diversity“ im Bereich persönliche Ausrüstung inkl. Handwaffen die Folge von der stark erhöhten „Körnigkeit“ des heutigen infanteristischen Aufgabenspektrums und der stark gestiegenen Diversity im Bereich Personal im Vergleich zu den „schablonierten“ Massenheer-Konzepten des Kalten Krieges wie z.Bsp. das Ordonanzwaffen-Konzept.
@ Oliver:
Was machen Sie, wenn der Gewinner Ihres Wettbewerbs zur Lieferung der 170.000 Gewehre 25 Jahre benötigt und der Zweitplatzierte nur zehn? Die Fähigkeit, ein Produkt innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens liefern zu können, dürfte nicht unerheblich sein.
@Hans Dampf
Out of House Produktion, Lizenzen vergeben?
Wie läuft das eigentlich, wenn ein Produzent/Lieferant Bankrott geht?
Zitat Frank | 20. September 2017 – 16:41: „Damit ändern sich auch die Anforderungen an ein Sturmgewehr der Bundeswehr“
Dieser Punkt ist leider in der Causa G36 untergangen. Es gibt gute Gründe ein neues Sturmgewehr zu beschaffen – das Buzzword „Trefferpunktverschiebung“ ist nur einer der Punkte auf einer langen Liste.
P.s Das neue Sturmgewehr wird als System beschafft, welches in der konzeptionellen Auslegung unabhängig von IDZ ES sein wird. Dies ist eine gute Entscheidung, da somit unnötige Restriktionen vermieden werden und das System-Sturmgewehr in der notwendigen Breite eingeführt wird.
Lt „WELT“ enthält die Ausschreibung zur G36 – Nachfolge ein Detail, geeignet Handelsverwicklungen mit den USA zu bewirken.
ITAR … steht für „International Traffic in Arms Regulations“ und umfasst Bedingungen, mit denen die USA den Export sensibler Technologie und deren Verbleib kontrolliert und regelt. Hochwertige amerikanische Rüstungstechnik wird von den USA fast ausnahmslos als ITAR-Produkt kategorisiert. Eine Technik, die auf der ITAR-Liste steht, darf auch in Europa nicht ohne Genehmigung produziert werden.
Interpretiert werden kann dies als bürokratischer Ausschluss von U.S. Produzenten, zeitgleich als Bevorzugung heimischer EU/DEU Hersteller, so HK oder auch Sig etc.
Wegen des Gesamtumfangs eines Auftrages als System in der Zeitachse kann Trump aufmerksam werden.