Aufnahmerituale in Pfullendorf: Entlassene Soldaten wollen weiter klagen

Vier Bundeswehrsoldaten, die nach den im Januar bekannt gewordenen entwürdigenden Aufnahmeritualen im Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf entlassen worden waren, wollen weiter gegen ihre Entlassung klagen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte im Juli die Entlassung der zwei Zeitsoldaten und zwei Freiwillig Wehrdienst Leistenden bestätigt, die zur Stammbesatzung des Ausbildungszentrums gehörten. Nachdem das Verwaltungsgericht eine Berufung nicht zugelassen hatte, beantragten die vier Soldaten nun eben diese Zulassung der Berufung und damit eine weitere Instanz, wie das Gericht am (heutigen) Mittwoch mitteilte:

Inzwischen sind hier gegen alle vier Urteile, denen die mündliche Verhandlung vom 19. Juli vorausging, durch die Anwälte der entlassenen Soldaten Anträge auf Zulassung der Berufung eingegangen, welche an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim weitergeleitet werden. (…)
Die Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, sind dem VGH innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils darzulegen. Über die Zulassung entscheidet der VGH durch Beschluss. Die Berufung ist nach § 124 Abs. 2 VwGO nur zuzulassen, wenn
1. ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen,
2. die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist,
3. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,
4. das Urteil von einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder
5. ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.

Das Verwaltungsgericht hatte den Soldaten eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung angelastet, vor allem einen Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht und gegen das Gebot der gegenseitigen Achtung und zu vertrauensvollem Verhalten. Ihr Verbleiben im Dienst würde  zu einer Gefährdung der militärischen Ordnung führen. Die Bundeswehr müsse durch die Entlassungen Zeichen setzen dürfen, um derartigen Vorfällen entgegenzuwirken.

Bei den Verfahren ging es ausschließlich um die Aufnahmerituale unter der Stammbesatzung, nicht um ebenfalls bekannt gewordene Vorwürfe im Zusammenhang mit der Sanitätsausbildung in Pfullendorf.

Fürs Archiv und zum Nachlesen die Urteile des Verwaltungsgerichts (in anonymisierter Fassung):

Az 5 K 1899/17
Az 5 K 1934/17
Az 5 K 3459/17
Az 5 K 3625/17