Ermittlungen wegen angeblichen „Putschaufrufs“: Ministerium hält sich bedeckt
Die Sache ist wieder mal für hoch emotionale Debatten gut, deshalb hier vorerst nur die an den Fakten orientierte Sachdarstellung: Nachdem der Spiegel in der vergangenen Woche berichtet hatte, ein anscheinend als Überspitzung und Scherz geäußerter Aufruf eines Offiziers zum Putsch gegen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen führe zu Vorermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft, will das Ministerium selbst die Sache vorerst auf der Ebene des zuständigen Disziplinarvorgesetzten belassen und sich zum Fall selbst nicht äußern.
Hintergrund ist die Aussage eines Oberstleutnants im Mai, über die der Spiegel so berichtet:
Konkret wirft die Bundeswehr dem Offizier vor, er habe bei einer Veranstaltung am 12. Mai in einer Kaserne in Wildflecken zum Putsch gegen die in der Truppe aktuell hoch umstrittene Befehlshaberin aufgerufen.
(…)
Tatsächlich, das räumt der Oberstleutnant in einer schriftlichen Stellungnahme ein, hatte er die Ministerin vor seinen Kameraden dafür kritisiert, dass sie die Truppe nach der Aufdeckung der rechtsextremen Zelle rund um Franco A. pauschal verurteilt und ihr ein Haltungsproblem attestiert hatte. (…)
Als Witz, er selbst spricht von einer „satirischen Übertreibung“, habe er danach gesagt, die Soldaten müssten nun „endlich den Mund aufmachen oder putschen“. Daraufhin, so seine Version, „lachte der ganze Saal“. Für alle Soldaten sei die Aussage klar als Witz erkennbar gewesen.
Nach Angaben des Blattes prüft jetzt die Staatsanwaltschaft Bonn, ob diese Aussage strafrechtlich relevant ist: Die Bundeswehr hatte den Fall des Oberstleutnants am Zentrum für Geoinformationswesen an die Strafverfolger abgegeben.
Der Sprecher des Ministeriums, Oberst Boris Nannt, lehnte es am (heutigen) Montag vor der Bundespressekonferenz ab, sich zu dem konkreten Fall zu äußern. Das BMVg habe erst durch den Spiegel-Bericht von der Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfahren. Es sei sinnvoll, dass in solchen Fällen die disziplinarischen Ermittlungen durch die zuständigen Vorgesetzten geführt würden, die auch über eine mögliche Einbeziehung der Staatsanwaltschaft entschieden.
Nannts Aussagen zum Nachhören (ein Teil war „unter 3“, also nicht zur journalistischen Verwendung; die Auslassung ist im Audio durch einen Piepton gekennzeichnet):
(Auf der Meta-Diskussionsebene: Im Zusammenhang mit den Ereignissen/Vorwürfen/Ermittlungen beim Thema Pfullendorf ist hier von etlichen dem Ministerium vorgeworfen worden, es habe sich zu schnell öffentlich geäußert, anstatt zunächst das Ermittlungsergebnis abzuwarten und dann öffentlich zu reagieren. In diesem Fall scheint sich das Ministerium genau so zu verhalten – ich bin gespannt, ob sich das in den Kommentaren niederschlägt. Und bei Bedarf, das nur vorsorglich, setze ich auch die Kommentarfunktion auf moderiert.)
(Foto: von der Leyen in Augustdorf beim Tag der Bundeswehr am 10. Juni 2017 – Bundeswehr/Sebastian Wilke)
@Harry | 13. Juni 2017 – 17:37
„Das war sie wieder – die Gier nach Anerkennung. TdM hatte eben doch recht – und das wird sich uvDL vermutlich in den letzten Wochen auch einige Mal gedacht haben…“
Gier nach Anerkennung?
Wir beide leben wirklich in zwei Universen…
„Ich versuche nur – mit vielleicht tatsächlich etwas überzeichneten Beispielen – deutlich zu machen, das Personalentscheidungen auch einmal eine strategische und vor allem eine kommunikative Dimension haben, die man auch bewusst zur Aufrüttelung nutzen kann.“
1. InFü und Menschenführung stehen dem entgegen.
2. Es war nicht eine Personalentscheidung „zum aufrütteln“, es waren vier in weniger als einem Jahr und vier davon nicht verschuldet durch die Betroffenen. Vier mit dem einen und einzigen Ziel den persönlichen Agenda der IBuK zu dienen. Vier Fälle in denen verdienten Kameraden Unrecht geschah.
„So wird das mit der Trendwende ganz bestimmt nix!“
Naja, man kann es auch umgedreht sehen. In einem Bereich in dem Willkür und schlechte Menschenführung durch die politische Leitung regiert kann es mit der Trendwende ja nix werden…
„Meine Herren, wenn Sie so wenig Spaß und Erfüllung in Ihrem Beruf finden“
Keine Ahnung wie Sie darauf kommen. Ich bin unglaublich gerne Soldat und dienen stolz und mit großer Berufszufriedenheit.
„und unserer politischen Leitung so wenig vertrauen und zutrauen“
Auch da bin ich gelassen. Die Bw wird vdL überleben und ich werde (so Gott will) noch lange Staatsdiener sein, wenn vdL schon lange Geschichte ist :)
@Wa-Ge
Dass Justizminister bisher immer Juristen waren und Bildungsminister meist Paedagogen ist mir bekannt. Das haengt wohl am ehesten damit zusammen, dass diese beiden Berufsgruppen in der Politik uberrepraesentiert sind. Wenn der jeweilige Bundeskanzler dann drei Juristen aus politschen Gruenden „zu versorgen “ hat liegt es doch nahe, dass einer davon Justizminister wird oder ? Dennoch ist die berufliche Qualifikation kein Kriterium fuer ein Ministeramt. Sie koennen als Taxifahrer auch ein guter Außenminister werden oder als Baeckermeister ein guter Verteidungsminister. Mir sind zumindest keine offiziellen Berufungskriterien bekannt. Wenn Sie da mehr wissen als ich und das auch belegen koennen , lasse ich mich gerne belehren.
Harry | 13. Juni 2017 – 17:37
“ … Ich versuche nur – mit vielleicht tatsächlich etwas überzeichneten Beispielen – deutlich zu machen, das Personalentscheidungen auch einmal eine strategische und vor allem eine kommunikative Dimension haben, die man auch bewusst zur Aufrüttelung nutzen kann. …“
Mit Ihrem Versuch waren Sie erfolgreich. Jedenfalls bei mir. Ich hab’s begriffen – Sie meinen, der Zweck heiligt die Mittel.
Ich seh das aber anders. Einen der „Gefeuerten“, den Oberst Thomas Schmidt, kenn ich persönlich. Und zwar noch als „Schmitti“ im Dienstgrad Stabsunteroffizier. Der Mann wurde nach § 33 (oder 15?) der SLV (alt) Offizier. Aus der Unteroffizierlaufbahn – einer von hundert Bewerbern hat damals die Tretmühle mit Erfolg durchlaufen und bekam den Stern an den Ärmel. Schmidt gehört dazu. Dem Mann wurde nichts geschenkt – kein „einmal gut, immer gut“ wie bei den Genstlern. Und genau der wird jetzt zu einem „Bauernopfer“ gemacht – weil er dank unstrittiger Eignung und Befähigung (und definitiv frei von jeder wie auch immer definierten Schuld) auf diesem Dienstposten in Pfullendorf saß. Vor diesem Hintergrund, der die menschliche Seite beleuchtet und für alle zu Unrecht Beschuldigten und Sanktionierten gleichermaßen gilt, halte ich Ihren Standpunkt für falsch (milde ausgedrückt!).
Hans Schommer
@ Harry
Wenn Sie es zweimal posten, wird es vermutlich nicht richtiger. Oder wollen Sie behaupten, die Ministerin habe sich auf der 2.Veranstaltung für die Äußerung die Bundeswehr habe ein Haltungsproblem entschuldigt?
Um das noch einmal klar zu stellen: ich meine nicht die Äußerung der Führungsschwäche auf verschiedenen Ebenen. Dazu hatte sich als Leiterin der Behörde durchaus das Recht.
Selbst wenn Sie sich entschuldigt hätte (was sie nicht hat), sehen Sie einen Unterschied zwischen einer öffentlichen Behauptung vor ca. 2 Millionen Zuschauern und einer Entschuldigung gegenüber 400 Bundeswehrteilnehmern?
@ Koffer
Sehen Sie einfach einmal in die alte 14/3 Anlage 28 (Abgabeformular). Es wäre auch nett, wenn Sie meinem Post nicht etwas entnehmen, was ich nie behauptet habe. Ich denke Sie sollten auch wissen, dass jeder Amtsträger, egal ob Bundeswehr oder andere Behörde im Rahmen und den Grenzen des verliehenen Amtes tätig ist. Dabei ist es völlig egal ob er weisungsgebunden oder unabhängig entscheiden kann. Er handelt nicht als Privatperson. Aber eine Diskussion darüber bringt das Thema hier wohl nicht weiter.
Welch eine Heuchelei es doch ist von Aufrütteln zu reden und doch nur irgendwelchen Brotkrumen hinterher zu hecheln. Da frage ich mich, ob diejenigen welche, ihre Ansichten wirklich aus tiefster Überzeugung haben, oder sind sie nur Hoffnungsschwanger sich einen Vorteil zu verschaffen?
Es wurden mal eben Existenzen herabgeschüttelt und nun finden sich nur Häme und Spot. Vielleicht war ich kein Freund der beiden Vorgesetzten, die gegangen wurden, aber dass was man mit ihnen tat ist falsch gewesen und meiner Meinung nach verwerflich.
Ich bin überzeugt solchen Soldaten öfters begegnet zu sein, also den angesprochenen Foristen nun, und jedes mal war ich froh, dass sie in irgendeiner Funktion versauern und keinen wirklichen Einfluss haben.
So passt das nämlich zusammen, eigene Versäumnisse verstecken und schnell opportunistisch sein. Aber, glücklicherweise funktioniert das System und identifiziert Diejenigen als ungeeignet. Dann wird aus der Karriere eine Laufbahn, um mal einen Oberleutnant zu zitieren ….
@Hauptgefreiter
1. Wenn Sie es doch wissen, dann behaupten Sie doch bitte nicht solche Sachen wie Sie es im Beitrag davor getan haben. Sonst kommt noch der ein oder andere auf die Idee Absicht dahinter zu vermuten.
2. Ja Sie haben Recht, auch ein Becker kann ein guter Verteidigungsminister werden. Die Frage ist aber od die Wahrscheinlichkeit dafür genau so groß ist wie bei einem fachlich vorgebildeten Politiker. (Übrigens gibt es im BT eine sehr große Zahl von Reserveoffizieren, von daher wäre auch hier eine aus Ministeriumssicht bestmögliche Besetzung durchaus möglich, widerspricht aber den „Karriereversprechen/Absprachen der Parteien)
3. Im Grunde ist die Diskussion aber eh irrelevant, da im Endeffekt eh Proporz vor Kompetenz kommt. (Siehe Franz Josef Jung, ich glaube kaum, dass er zu den deutschen Spitzenpolitikern seiner Zeit gehört hat, er hatte nur das Glück,dass zu dem Zeitpunkt im Landesverband Hessen niemand „besseres/wichtigeres“ zur Verfügung stand.
@schleppi: waren Sie bei der gleichen Veranstaltung? Bei der von mir genannten hat sie ihr Bedauern dafür ausgedrückt, nicht deutlich genug gemacht zu haben, dass es kein Vorwurf an alle ist. Für mich war das eindeutig genug.
Und ich hoffe für alle Vorgesetzten hier: keiner von Ihnen hat jemals etwas in der Art gesagt wie „Männer, das war heute gar nichts – das müsst ihr morgen noch mal eine Schippe drauflegen“ – das könnte fürchterlich ungerecht gewesen sein, da sich vermutlich mindestens die Hälfte richtig Mühe gegeben hat….
@Koffer
Danke für den Stimmungsaufheller! Ich hatte schon befürchtet, die Laune wäre endgültig dahin. Außerdem habe ich mich geärgert, weil WÜSTNER schöne Fussballvergleiche machen darf, ich aber nicht….
@Hans Schommer
Ich verstehe Ihren Ärger absolut, zumal wenn Sie Beteiligte persönlich kennen. Ich glaube auch nicht, dass Oberst i.G. Köster, den ich persönlich kenne und sehr schätze, persönliche Verantwortung überhaupt tragen kann – für die Vorfälle um die es geht. Aber ich gestehe der Ministerin eben auch zu, diese Personalentscheidung zu treffen, ohne sich dafür im Detail erklären zu müssen.
Im Führungsverhalten würde sie bei mir aber eher auch keine 9 kriegen…
Das hat aber nix damit zu tun, das der Zweck die Mittel heiligt.
@Koffer | 12. Juni 2017 – 22:38
„‚Etwa so, dass ein Stabsoffizier (!) in einem Hörsaal irgendwas von Putsch faselt,‘
1. Natürlich nicht.
2. Offensichtlich ein schlechter Witz. Wer das Ernst nimmt, dem ist nicht mehr zu helfen.‘
Falsch! Widerspruch! Zur Erinnerung: hier sagte ein Stabsoffizier, man müsse den Mund aufmachen oder putschen. Nicht ein Schütze (was schon schlimm genug wäre), sondern ein Oberstleutnant. Wer das nicht ernst nimmt, der hat genau das Haltungsproblem, von welchem die Ministerin gesprochen hat.
Ihren Ausführungen zum Wechselverhältnis von Korpsgeist und Innerer Führung möchte ich ja gerne Glauben schenken, allerdings kann ich es anhand solcher Ihrer Aussagen nicht. Sie meinen mit Korpsgeist eben nicht ein Wir-Gefühl auf der Basis der Grundsätze der Inneren Führung (welches ich niemals mit „Korpsgeist“ bezeichnen würde), sondern die alte, ewiggestrige Suppe von Standesdünkel einer in sich abgeschlossenen Berufsgruppe, die sich nicht selbst an den Karren fährt und sich für was Besseres hält, was Sie mit ihrem Beitrag @Koffer | 13. Juni 2017 – 16:29 eindrucksvoll unter Beweis stellen:
„Ich bin baff erstaunt. Es erschließt sich mir nicht, wie man die Lebens- und Vertrauensstellung eines Staatsdieners im Status eine Berufssoldaten, der geschworen hat sein Leben gesamtes Leben in den Dienst DEU zu stellen mit dem auf Gewinn ausgerichteten Broterwerb eines höchstbezahlten Sportlers oder Trainers zu vergleichen.“
Vielleicht ist Ihr fehlendes Verständnis der Tatsache geschuldet, dass Sie, mit Verlaub, mit „Spitzenführungskraft“ bestimmt nicht gemeint sind. Zumal Sie sich mal vor Augen führen sollten, dass zum Einen nur Wenige unter Spitzensportlern „höchstbezahlt“ sind, und zum Anderen die Anzahl an Berufssoldaten überschaubar wäre, wenn in diesem Beruf ein Broterwerb nicht inklusive wäre.
@Koffer | 13. Juni 2017 – 17:51
„‚Ich versuche nur – mit vielleicht tatsächlich etwas überzeichneten Beispielen – deutlich zu machen, das Personalentscheidungen auch einmal eine strategische und vor allem eine kommunikative Dimension haben, die man auch bewusst zur Aufrüttelung nutzen kann.‘
1. InFü und Menschenführung stehen dem entgegen.“
Können Sie mal erklären, inwiefern die Innere Führung diesen von @Harry geschilderten Selbstverständlichkeiten entgegenstehen soll? Wie können denn Personalentscheidungen KEINE kommunikative Dimension haben? Haben Sie schon einmal hier eine Ihrer steilen Thesen zur Inneren Führung durch die Konzeption selbst belegen können? Haben Sie die Vorschrift überhaupt gelesen?
Bitte hören Sie auf, die Innere Führung für Ihre Relativierungsversuche der Traditionalisten zu kapern!
Und setzen Sie sich doch bitte mit den Argumenten anderer auseinander, anstatt diese als Verschwörungstheorien zu diskreditieren, weil Sie, aus welchen Gründen auch immer, sie nicht verstehen wollen.
@Hans Schommer | 13. Juni 2017 – 20:20
„Einen der ‚Gefeuerten‘, den Oberst Thomas Schmidt, kenn ich persönlich. Und zwar noch als ‚Schmitti‘ im Dienstgrad Stabsunteroffizier. (…) Und genau der wird jetzt zu einem ‚Bauernopfer‘ gemacht – weil er dank unstrittiger Eignung und Befähigung (und definitiv frei von jeder wie auch immer definierten Schuld) auf diesem Dienstposten in Pfullendorf saß.“
Sie kennen den Mann als StUffz. Das ist wie lange her? Wie können Sie seine Eignung und Befähigung heute als unstrittig bezeichnen? Weil Sie an der HUS Ausbildungshandzettel von ihm gelesen haben? Woher wissen Sie, dass er „definitiv frei von jeder wie auch immer definierten Schuld“ ist (dann könnte er ja ruhigen Gewissens die ersten Steine schmeißen)? Da gab es kompetente Leute, die die Vorfälle in Pfullendorf untersucht haben und zu einem anderen Schluss gekommen sind.
@ Harry 11:12 Uhr, 17:37 und folgende @ Hauptgefreiter 11:12 Uhr und folgende
Volle Zustimmung !
@ alle
Es ist ja geradezu atemberaubend, wie viele Kommentatoren hier die fachliche Unfähigkeit der Ministerin feststellen und ihren Rücktritt fordern nur weil sie verschiedenen Soldaten auf ihren vermeintlichen Schlips getreten ist.
Dabei werden wiederholt falsche Behauptungen aufgestellt denn welcher Berufssoldat ist denn aufgrund welcher Verfehlung denn tatsächlich entlassen worden ?
Niemand, verschiedene Berufssoldaten im Dienstgrad von HFw bis Generalmajor sind versetzt worden, weil sie die an sie gestellten Erwartungen auf diesen Dienstposten nicht erfüllt haben oder weil es so starke soziale Spannungen gab, dass nur eine personelle Entflechtung zur Beruhigung der Situation vor Ort beitragen konnte. Dieser Punkt ist in den Versetzungsbestimmungen explizit als einer der möglichen Versetzungsgründe aufgeführt, stellt also auch keine Strafmaßnahme dar.
Was glauben sie eigentlich wieviele unfähige Vorgesetzte, z.B.Oberstleutnante am Ende ihrer persönlichen Karriere, die aber noch 10 Jahre „treu dienen“ mussten, man im Laufe von 35 Dienstjahren (davon 17 Jahre im Dienstgrad Hptm) erleben darf ?
Wie oft die Aufträge von oben nach unten durchgeschoben wurden und die mittlere Ebene die eigentliche Arbeit der oberen Ebene (StOffze) machen musste und der StOffz durch möglichst elegante aber inhaltsleere Sprüche glänzte und dabei die Arbeit fein auf Andere verteilte ?
Oder wie oft ein fähiger Kommandeur einen unfähigen StOffz überging und direkt zum Hptm milFD kam, weil er wußte, der erledigt die Dinge fachlich korrekt und in seinem Sinne ?
Sollte man jeden alkoholkranken oder unfähigen oder null Bock und de fakto arbeitsverweigernden Oberstleutnant der Bw, u. U auch auf nicht benötigten Dienstposten geparkten Oberstleutnant in dieser Bw mit den gleichen Maßstäben „aburteilen“, wie dies verschiedene Kommentatoren mit der Ministerin machen ?
Also bei dessen Umsetzung mit Entlassungsforderung wäre der angebliche Personalüberhang von den Berufssoldaten der älteren Jahrgänge in den Ämtern, Kdo-Behörden und Schulen schnell abgebaut !
Also ich empfehle mal halblang zu machen und an die alte Regel zu denken wenn man zu sehr mit den Fingern auf Eine oder Einen zeigt, dass auch 3 Finger auf einen selber zeigen.
@ Wa-Ge 16:11 Uhr
Da Juristen ja bekanntlich alles leiten könnnen, konnte auch ein ehemaliger Notar die Bw leiten. Wie gut er das gemacht hat durften wir ja alle erleben während des Afghanistaneinsatzes im letzten Jahrzehnt erleben.
@ JPG 22:38 Uhr
Volle Zustimmung !
@JPG | 13. Juni 2017 – 22:38
Sie meinen mit Korpsgeist eben nicht ein Wir-Gefühl auf der Basis der Grundsätze der Inneren Führung […]Haben Sie die Vorschrift überhaupt gelesen?
Bitte hören Sie auf, die Innere Führung für Ihre Relativierungsversuche der Traditionalisten zu kapern!
Ihre Unterstellungen werden infam.
Sie kennen den Mann als StUffz.
Bitte lesen Sie genau. @Hans Schommer führte aus, dass er ihn persönlich kennenlernte im Dienstgrad Stabsunteroffizier. Er machte ferner klar, dass das Kennen damit nicht endete.
Den Rest seiner Ausführungen unterstützt die, bis vor kurzem auch einsehbaren, Vita des Obersten. Er kommt auf roundabout 20 Jahre Führungserfahrung in Schule und Truppe. Das ist bemerkenswert und sollte man einzuordnen wissen.
@Harry | 13. Juni 2017 – 22:07
Aber ich gestehe der Ministerin eben auch zu, diese Personalentscheidung zu treffen, ohne sich dafür im Detail erklären zu müssen.
Grundsätzlich und insbesondere im Bereich der ministeriellen Referatsleiter: Ja. Aber war im die Maßnahme begleitetenden Wording die Bezugnahme auf Pfullendorf dazu richtig, berechtigt und notwendig?
@Wa-Ge | 12. Juni 2017 – 22:44
258a ist schon sehr an den Haaren herbeigezogen.
Ihre Einlassung ist korrekt. Der Paragraph ist hier nicht einschlägig.
@JPG | 13. Juni 2017 – 22:38
Als Oberst Schmidt damals StUffz war, gab es noch keine HUS ;-)
„Da gab es kompetente Leute“…..(die es auch verstanden haben äusserst „Kompetent“ zielgerichtet aufzutreten…..)
,Zum Thema „Putschaufruf“ oder wie diese Komödie auch heissen mag…
Habe jetzt noch Bauchschmerzen vor lauter Lachen….mit wem denn?
Jepp, Herr OTL lag mit seinem Humor „2017“ etwas daneben….wäre ich sein Vorgesetzter / Kamerad vor Ort gewesen hätte ich ihm kurz verklickert was „Phase“ ist, anstelle gleich ein Fass aufzumachen. Aber ist klar, traut sich kaum einer noch, aus Angst ebenfalls an die Guillotine gestellt zu werden. Tolles Klima, viel Vertrauen und es fehlt nur noch der „Politoffizier“ der dafür sorgt das die Winkelemente synchron flattern….
@Harry
Die Veranstaltung an der ich teilgenommen habe war einfach nur peinlich. Und bei den „ausgewählten“ Teilnehmern war auch die ein oder andere „Peinlichkeit“ dabei.
Es bleibt die schlechte Rate….2.000.000 in der Öffentlichkeit (+) zu knappen (gerundeten) 1.000 hinter geschlossenen Türen.
$
@ Harry | 13. Juni 2017 – 22:07
… „Männer, das war heute gar nichts – das müsst ihr morgen noch mal eine Schippe drauflegen“ – das könnte fürchterlich ungerecht gewesen sein, da sich vermutlich mindestens die Hälfte richtig Mühe gegeben hat….
Ihr Beispiel hinkt, aber gut wie siehts hiermit aus:
Sie als DV Stufe 2 gehen nach einem Vorfall in ihrem Verband zur lokalen Presse, bspw. Soldat kommt betrunken zu spät zum Dienst, und geben dort folgnedes zum Besten: “ Der verband XY (also ihr eigener) hat ein Alkoholproblem und zeigt fehlende Diensteinstellung.“ Dies natürlich ohne vorher die Ermittlungen abzuwarten. Dann gehen sie in ihren Stab zurück, lassen den betroffenen Chef und Spieß ablösen und verpassen dem Zugführer ein Diszi. Was wäre wohl die Reaktion ihres Verbandes? Wie lange hätten sie wohl noch Disziplinargewalt. Oder wenn der SPD Fraktionsvorsitzende nach der Edathy Affäre über seine Fraktionskollegen….. usw. Und sagen sie jetzt nicht, dass könnte man nicht vergleichen, sie haben mit solchen „überspitzten“ Beispielen angefangen. Nebenbei bin ich nun auch seit 25 Jahren Soldat dieser Bundeswehr, ich habe mich durchaus auch durch die Worte der Ministerin agegriffen gefühlt, mir gegenüber hat sie kein Bedauern ausgedrückt. Bin halt auch kein B6+ oder DV2, also wohl nur lästiges „Fussvolk“. Wer für pauschale Kritik die Meiden wählt, kann Fehler auch GENAUSO deutlich in der Presse wieder zurecht rücken.
Trennung
Auch ich kenne Oberst Schmidt – als Oberst im Übrigen. Ich habe ihn als harten, aber jederzeit gerechten Vorgesetzten erlebt, ein Truppenführer halt, kein Bürokrat. Obwohl ich zur „geflügelten“ Zunft gehöre, würde ich jederzeit mit Oberst Schmidt in jedeweden Einsatz verlegen, für ihn waren seine Soldaten, egal ob Mann oder Frau, egal welcher Truppengattung oder TSK (ja es gibt auch noch „Fallies“ die Soldaten nicht nach Teilstreitkraft oder Litzenfarbe beurteilen ;-) das Wichtigste und der Mittelpunkt seiner Führungsidee, nach dem Motto: Erst der Mensch, dann SAP…. Er war (und ist) ein Truppenführer, kein Truppenverwalter. Von daher kann ich seine Enttäuschung („Bauernopfer“) und das im Blog geäußerte Unverständnis nachvollziehen.
Erneute Trennung und zurück zum Faden:
Die Äußerungen des Oberstlt halte ich, genauso wie die Abgabe an die Staastanwaltschaft, für überzogen und unagebracht. Zu Recht aber hält sich das BMVg mit Aussagen zurück, da die Ermitllungen noch gar nicht abgeschlossen sind. Zu hoffen bleibt, das auch nach der Entscheidung der Staasanwaltschaft und des ermittelnden Vorgesetzten das BMVg sich zurückhält und die Entscheidungen akzeptiert. Kritik an Vorgesetzten muss, natürlich in der korrekten Art und Weise und im richtigen Umfeld, nicht nur erlaubt sondern gefordert sein, alles würde nur zu weiter um sich greifenden „Kadavergehorsam“ führen, und das wäre mithin das Ende der Inneren Führung und des Führen mit Auftrag. Wenn Vorgesetzte mit Kritik an ihren Entscheidungen und Verhalten durch Untergebene nicht umgehen können, da sie Auf Grund des Dienstgrades ja eh immer Recht haben, wenn in Gutsherrenmanier geführt und geleitet wird, dann hätten wir tatsächlich ein Führunsproblem in den Streitkräften, nur ganz anders gelagert.
@schleppi | 13. Juni 2017 – 21:09
„Dabei ist es völlig egal ob er weisungsgebunden oder unabhängig entscheiden kann. Er handelt nicht als Privatperson.“
1. Ich habe ja auch nicht behauptet, dass der Disziplinarvorgesetzte als Privatperson tätig wird.
2. Es ist ein wesentlicher Unterschied ob er weisungsgebunden oder unabhängig tätig wird.
Deswegen hat Oberst Nennt ja auch mit seinen Aussagen (bis zu einem gewissen Grade) diesmal Recht.
Es kann nicht angehen, dass sich das BMVg in den letzten Monaten massiv in Vorgänge eingemischt hat, für die es nicht zuständig ist. Sowohl in Einzelfällen, als auch systemisch durch Schaffung von Neben- und Parallelsträngen.
Das es das diesmal besser macht, ist ein kleiner Lichtblick.
Auch wenn ich befürchte, dass der ganzes Schlamassel mit der überängstlichen Abgabe an die StA in diesem konkreten Fall überhaupt erst durch das Verhalten des BMVg und die massiven Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung von Seiten der Leitung verursacht wurden.
@Harry | 13. Juni 2017 – 22:07
„Aber ich gestehe der Ministerin eben auch zu, diese Personalentscheidung zu treffen, ohne sich dafür im Detail erklären zu müssen.“
DAS ist ja auch ihr gutes Recht. Aber sie hat die Personalentscheidungen ja (nach eigener Aussage, bzw. Aussage des Sprechers!) nicht um ihrer selbst Willen getroffen, sondern um öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen. D.h. es ging gar nicht um einen Personalentscheidung, sondern nur um Zeichen.
Dies wiederum ist ein Verstoß gegen die Grundsätze der Inneren Führungen und von modernen Menschenführung, denn Maßnahmen die Menschen betreffen dürfen nicht die Menschen nicht zu bloßen Objekten degradieren. Erst Recht nicht, wenn es sich um verdiente Kameraden handelt, denen hierdurch die Ehre abschnitten wird. Am wenigsten „ehrenrührig“ war hierbei m.E.n. die Versetzung des RefLtr im BMVg. So etwas passiert ja häufiger und ist deswegen an sich ja nicht ehrenrührig. Zu kritisieren ist es aber dennoch, denn die Maßnahme m.E.n. sachlich falsch.
Die Ablösung zweier Schulkommandeure und eines DivKdr (vergleichbar) ohne eigene Schuld jedoch ist unerhört und hat natürlich (!) deutlich Auswirkungen auf das Ansehen dieser drei Kameraden. Und da wir als Soldaten (gerade als Berufsoffiziere) besonders über Ehre und Ansehen motiviert werden, kann ich das Vorgehen der IBuK nicht akzeptieren. Es ist nicht nur falsch, es ist sogar (wie man ja am konkreten Fall, der diesem Kommentarfaden zu Grunde liegt ,sehen kann) kontraproduktiv. Nicht nur für die drei Kameraden, sondern für die gesamte Bundeswehr.
@JPG | 13. Juni 2017 – 22:38
„Wer das nicht ernst nimmt, der hat genau das Haltungsproblem, von welchem die Ministerin gesprochen hat.“
Aber, aber lieber @JPG!
Sie sollten nicht versuchen meine Worte zu manipulieren um Sie in Ihr Weltbild einzupassen. Bei vollständiger Zitieren meiner Worte, hätte Ihnen auffallen können, dass auch ich dem Zitat eine (eingeschränkte) disziplinare Bedeutung zumesse.
Ich zitiere mich gerne selbst um Ihnen zu helfen:
„3. Ein (mögliches) Dienstvergehen kann dieser schlechte Witz natürlich trotzdem sein.“
„Ihren Ausführungen zum Wechselverhältnis von Korpsgeist und Innerer Führung möchte ich ja gerne Glauben schenken, allerdings kann ich es anhand solcher Ihrer Aussagen nicht.“
Puh, da bin ich aber im Herzen getroffen ;)
Glücklicherweise benötige ich Ihren „Glauben“ nicht. Ich diene Deutschland und das (so Gott will) noch viel länger als die aktuelle IBuK ihre Tätigkeit entfalten kann :)
„Vielleicht ist Ihr fehlendes Verständnis der Tatsache geschuldet, dass Sie, mit Verlaub, mit „Spitzenführungskraft“ bestimmt nicht gemeint sind.“
Und weil ich kein Oberst bin, darf ich diese Gruppe nicht gegen Angriffe in Schutz nehmen?! Weil ich kein B3 bin, muss ich also bei Ungerechtigkeit und weiteren Verstößen gegen die Grundsätze der Inneren Führung durch die politische Leitung schweigen? Weil ich kein General bin, soll ich also klaglos hinnehmen, wenn verdiente Kameraden beschmutzt werden?!
Ich denke Sie wissen wirklich nicht, was Korpsgeist bedeutet…
„Haben Sie schon einmal hier eine Ihrer steilen Thesen zur Inneren Führung durch die Konzeption selbst belegen können? Haben Sie die Vorschrift überhaupt gelesen?“
Ja und ja.
Und ich habe diese Themen sogar beim Führer- und Unterführernachwuchs unterrichtet und ausgebildet :)
„Sie kennen den Mann als StUffz. Das ist wie lange her? Wie können Sie seine Eignung und Befähigung heute als unstrittig bezeichnen?“
Hier kann ich Ihnen als Außenstehendem vielleicht weiterhelfen.
Weil „man“ sich in den Streitkräften kennt und über Jahre gemeinsam dient.
Ich z.B. hatte die zweimal die Ehre unter dem Oberst Schmitt Jahre später als @Hans Schommer zu dienen und kann bestätigen, dass es sich bei ihm (immer noch) um einen tadellosen, aufrichtigen und kompetenten Offizier handelt. Durch seine Vorverwendungen bei den spezialisierten Kräften als BtlKdr eines FschJgBtl und als StvBrigKdr einer LLBrig ist darüber hinaus auch seine fachliche Eignung wohl mehr als nur ein ansatzweise nachgewiesen.
„Woher wissen Sie, dass er „definitiv frei von jeder wie auch immer definierten Schuld“ ist“
1. Weil viele der Kommentatoren hier im Blog nicht nur auf diesen Blog angewiesen sind um Wissen über dienstinterne Vorgänge zu erhalten.
2. Weil es das BMVg selbst so an die Presse weiter gegeben hat.
„Da gab es kompetente Leute, die die Vorfälle in Pfullendorf untersucht haben und zu einem anderen Schluss gekommen sind.“
Nein, man ist nicht zu einem anderen Schluss gekommen. Man hat an ihm ein „Exempel“ statuieren wollen (und das ja auch ganz offen zugegeben). Das ist etwas komplett anderes.
Und nebenbei ist dieses Vorgehen ein Verstoß gegen die Grundsätze der Inneren Führung.
@JPG
Zustimmng. Ich finde es mittlerweile auch gar nicht mehr wirklich „witzig“ oder „lustig“, dass einerseits bestimmte Kommentatoren andauernd im Zusammenhang mit „InFü“ insbesondere Vorfälle/Vorkommnisse im Kontext des § 10 SG („Pflichten des Vorgesetzten“) argumentativ zu relativieren versuchen und gleichzeitig der/dem obersten Vorgesetzten, aka IBUK, der BW nicht nur das Recht absprechen Dienstaufsicht ebenengerecht auszuüben, sondern offenbar entweder staatsbürgerlich so ungebildet oder soldatisch so unausgebildet sind, dass sie noch nicht einmal wissen, dass der/die BMVg die gesetzliche (Staatliches Organisationsrecht) Pflicht zur Dienstaufsicht über das Ressort BMVg inkl. „nachgeordneter Bereich“ hat:
„Im Unterschied zur Rechts- und Fachaufsicht stellt die Dienstaufsicht keine Staatsaufsicht dar.[1] Die Überwachung der subordinierten Staatsbehörden ist keine Staatsaufsicht, sondern eine Dienstaufsicht in Form einer Behörden- oder Organaufsicht. Über- und Unterordnung liegt vor, wenn eine Behörde mit Weisungs- und Anordnungsbefugnissen ausgestattet ist (übergeordnete Behörde) und andere Behörden zu einem Handeln oder Unterlassen zwingen kann (untergeordnete Behörde). Dieses Über- und Unterordnungsverhältnis bildet die Grundlage für die Wahrnehmung der Dienstaufsicht. Die Über- und Unterordnung betrifft stets den gleichen Geschäftsbereich, dasselbe Ressort oder erfolgt über eine besondere Regelung.[2] Die Dienstaufsicht ist ihrem Wesen nach inhaltlich unbeschränkt.[3] Sie beinhaltet das Recht zur Beeinflussung der gesamten Tätigkeit einer untergeordneten Behörde, soweit diese Beeinflussung nicht den fachlichen Bereich der Aufgabenerfüllung betrifft.[4] Hierzu gehören insbesondere die innere Organisation einer Behörde (Aufbau- und Ablauforganisation durch Geschäftsverteilungsplan, Arbeitsablauf) und Personalwesen…..“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsicht)
Also Bildungsbürger/in Uniform sollten zumindest in der Lage sein „Dienstaufsicht“ in den Kontext der FDGO insgesamt zu stellen, insbesondere dann, wenn sie Stabsoffizier sind und sich BW-binnenöffentlich vor der „Truppe“ so äußern wie der Herr OTL. Letztendlich kann man unter dem von mir hier eingebrachten Aspekt des Staatlichen Organisationsrechtes diesen „Putschwitz“ (entweder revoltieren oder putschen) ja auch als Aufruf zur Revolte oder Putsch gegen die bestehende Staatliche Ordnung, aka FDGO, „missverstehen“.
Also irgendwann ist Schluß mit „lustig“ und dann muß man „Korpsgeistlern“ ganz ernsthaft ans Portepee fassen; das gilt imho gerade heutzutage auch für die Social Media und deswegen bin und bleibe ich da ganz bei Ihnen ;-)
Nichts für ungut, aber hier im Blog wird deutlich, welch tiefer Graben durch die Bundeswehr geht. Und daran hat Frau Ministerin einen, wenn nicht den entscheidenden Anteil. Da wird ein lockerer – zweifelsohne nicht besonders kluger und wohl disziplinar untersuchungswürdiger – Spruch sicherheitshalber an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Weder Disziplinarvorgesetzter, noch der zuständige Rechtsberater wussten sich da anders zu behelfen – und das wird von einigen, wenigen als der Weisheit letzter Schluss angepriesen bzw. als vorbildliche Handhabung dieses Vorfalles. Als hätte der Mann, mit der Waffe in die Luft feuernd und rollendem „R“ zum „Marsch auf die Feldherrnhalle“ aufgerufen. Erinnert ein wenig an Sicherheitsbehörden, die jemanden sofort festnehmen, der unbedarft „Bombe“ gesagt oder geschrieben hat. Man darf gespannt sein, wie die Staatsanwaltschaft Bonn diesen staatsgefährdenden Ausspruch rechtlich würdigt. Vermutlich wird es ähnlich aussehen wie bei der StA Hechingen, aber deren Urteil scheint ja einige hier auch nicht so wirklich zu interessieren, weil „kompetente Leute, die die Vorfälle in Pfullendorf untersucht haben und zu einem anderen Schluss gekommen sind“ – zu „kompetenten Leuten“ gehört die StA nach dieser Lesart offenbar nicht. In diesem Zusammenhang bleibt der Ausspruch der Ministerin unvergessen, man werde den Herrn Oberst auf einen „irrelevanten Dienstposten“ versetzen. Fast so gut wie „Dieses Gewehr, so wie es konstruiert ist, hat in der Bundeswehr keine Zukunft“. Aber stimmt ja, die G36-Posse nebst gerichtlicher Niederlage hat ja nicht das geringste mit der derzeitigen Ministerin und ihrer Kampagne gegen H&K zu tun, sondern allein mit deren Vorgängern. Von der eher als mager anzusehenden hellseherischen Fähigkeit, dargeboten bei Frau Will, es werde noch sei einiges ans Tageslicht gelangen, mal ganz abgesehen.
Neue Besen kehren gut, ich hoffe, es gibt irgendwann im Oktober/November einen neuen. Mit dem derzeitig in Nutzung befindlichen eisernen Besen hat man sicherlich einiges zurecht angekratzt (!), aber wesentlich mehr irreparabel beschädigt, von vielen dreckigen Stellen, die gar nicht bearbeitet wurden, mal ganz abgesehen.
@schleppi
Die Ministerin hat sich bei einigen Veranstaltung für die Äußerung die Bundeswehr habe ein Haltungsproblem entschuldigt.
Das Problem ist, dass einem das Wort Entschuldigung oft leicht über die Lippen geht.
Denn wenn etwas richtig schiefgelaufen ist, dann reicht ein einfaches „Tut mir leid“ nicht, das weiß ja jeder. Zudem kann man sich nicht entschuldigen, sondern nur um Entschuldigung bitten. Wenn man um Entschuldigung bittet, muss einem auch verziehen werden, sonst bleibt die Schuld bestehen. Doch zum Verzeihen gehört, dass man die Verantwortung uneingeschränkt übernimmt, ggf erklärt was genau aus der eigenen Sicht schiefgelaufen ist. Was die Ministerin getan hat, war sie hatte Reue bekundet und erklärt, dass Sie jetzt anders handeln würde, könnte man die Zeit zurück drehen.
Auch hat Sie ein ernst gemeintes Angebot gemacht, den Schaden wiedergutzumachen auch hat Sie uns Soldaten um Vergebung gebeten.
Für mich ist das Thema bzgl Haltungsproblem durch. Was für mich viel schlimmer ist, ist die öffentlichkeitswirksame Vorverurteilung von Standorten und Soldaten bei Vorgängen welche weder disziplinar noch strafrechtlich abgeschlossen sind. Das geht gar nicht, denn da sind ganz konkret Menschen betroffen. Hier muss die Ministerin nacharbeiten und Besserung geloben. Gut dass sie zum Vorgang um den OTL jetzt nichts sagt und die Beurteilung der Staatsanwaltschaft abwartet. Es scheint eine Lernkurve zu geben.
Ach, Putschversuche der Bundeswehr sind doch ein alter Hut: https://www.youtube.com/watch?v=C4vepVfPm74
Sorry, Herr Wiegold, aber den konnte ich mir in diesem Kontext einfach nicht verkneifen. ;)
@ Section 31
Zitat:
„Kritik an Vorgesetzten muss, natürlich in der korrekten Art und Weise und im richtigen Umfeld, nicht nur erlaubt sondern gefordert sein, alles würde nur zu weiter um sich greifenden „Kadavergehorsam“ führen, und das wäre mithin das Ende der Inneren Führung und des Führen mit Auftrag. Wenn Vorgesetzte mit Kritik an ihren Entscheidungen und Verhalten durch Untergebene nicht umgehen können, da sie Auf Grund des Dienstgrades ja eh immer Recht haben, wenn in Gutsherrenmanier geführt und geleitet wird, dann hätten wir tatsächlich ein Führunsproblem in den Streitkräften, nur ganz anders gelagert.“
Stimmt !
Dann fragen Sie mal die Kommentatoren hier im Blog oder die Kameraden im wirklichen Leben der Bw, wieviele Vorgesetzte mit der sachlichen Kritik an ihren Entscheidungen umgehen können ?
Wie oft als Antwort „ist eben so“ kommnt, oder „weil ich es mit dem Dienstgrad XY eben so anordne“ ?
Dieses Führungsproblem ist in den letzten Jahren in den Streitkräften immer stärker hervorgetreten, je zweifelhafter die Aufträge waren, die an die Streitkräfte gestellt wurden und je weniger Personal für die Aufgaben verfügbar war und je weniger fachliche und menschliche Kompetenz die Vorgesetzten auf der jeweiligen Ebene hatten.
Dies ist eine Frage der menschlichen Qualitäten, die die Masse des Nachwuchses zur Bundeswehr mitbringt, also das durchschnittliche Qualitäts- und Qualifikationsniveau der SaZ-Bewerber. Von denen generiert sich ja bekanntlich über Ausbildung, Bildung und Verwendungsaufbau ein großer Teil des Führungsnachwuchses der Bw.
Hans Dampf | 14. Juni 2017 – 9:01
„Nichts für ungut, aber hier im Blog wird deutlich, welch tiefer Graben durch die Bundeswehr geht.“
Da muss ich Ihnen einfach widersprechen. Die „paar“ User dieses Blogg, sind sicher keine repräsentative Größe, um die Stimmung in der Bundeswehr zu spiegeln.
„Vermutlich wird es ähnlich aussehen wie bei der StA Hechingen“ … eine gute Vermutung, ersetzt kein Aktenstudium. Und „die G36-Posse“ konnte so ja wohl nur passieren, weil die Ministerin der Fachanalyse, u.a. derer von Stabsoffizieren, vertraut hat.
Elahan | 14. Juni 2017 – 9:07
“ … Auch hat Sie ein ernst gemeintes Angebot gemacht, den Schaden wiedergutzumachen“
und
“ auch hat Sie uns Soldaten um Vergebung gebeten. …“
Grimmiges Gelächter – denn beides ist nicht geschehen! Selbst wenn OT, möchte ich gerne einen solchen Kommentar so nicht stehen lassen.
Hans Schommer
@Elahan
„…….. Thema bzgl Haltungsproblem durch“
Na, so einfach ist das wohl nicht.
Stichwort Fehlerkultur/Fehlermanagement.
Es gibt mittlerweile eine ganze Menge Fachliteratur in Sachen Fehlerforschung in Organisationen.
So konnten (gem. einer Studie im Gesundheits-/Pflegewesen) einem „großen“ Fehler bis zu 17 vorangehende Teilfehler zugeordnet werden. Das nennt man eine ungebrochene Fehlerkaskade, die zumeist dann entsteht, wenn in den 3 Säulen des Fehlermanagement einer Organisation ( 1. Normen und Werte, 2. Kompetenzen, 3. Instrumentarien. – WiKi) Teilfehler nicht entdeckt, nicht kommuniziert oder nicht korrigiert wurden. Damit große Fehler sich nicht wiederholen, muß man also schon genau hinschauen in der Organisation, wenn da auf einmal diffuse Haltungsfehler gehäuft im Lagebild auftauchen
Man darf es sich also nicht so einfach machen, den großen Fehler auf eine Person aka „den Schuldigen“ zu reduzieren und dann mal eben zur Tagesordnung übergehen – das ist nicht nur unprofessionell sondern fehlerkulturlos.
Darus folgt ganz schlicht und einfach, dass aus rein wissenschaftlicher Sicht der große „Haltungsfehler“ von UvdL höchstwahrscheinlich das Ergebnis einer Haltungsfehlerkaskade in den Streitkräften ist. Typisch für eine völlig mangelhafte Fehlerkultur in der Organisation ist ja dieses Beharren vieler Kommentatoren hier im Blog darauf, dass wenn einem DV keine strafrechtliche oder disziplinare „Schuld“ nachgewiesen werden kann, dann hat er auch keinen Haltungsfehler begangen und ……voila: die „Oberste Heerführerin, InFü-Ketzerin, BW-Nestbeschmutzerin und Erzengel der Diversitäts-Häresie“ ist schuldig und sollte politische verbrannt werden/SARC
Und auch der Oberst „Bauernopfer“ sollte sich einmal fragen, wie es denn um seine persönliche und professionelle Haltungsfehlerkultur bestellt ist, wenn er sich in der Presse als Opfer und UvdL als Täter darstellt. Menschlich verständlich, aber im höchsten Maße imho unprofesionell und führugs-/fehler-kulturlos für einen Oberst und Kommandeur eines Ausbildungszentrums eines professionellen, modernen und attraktiven „Unternehmens“.
Just my 2 cents ;-)
@ Hans Dampf | 14. Juni 2017 – 9:01
+1
Volle Zustimmung.
Die Bundeswehr war mal ein ziemlich robustes System, das individuelle Fehlleistungen und auch den ein oder anderen Vollpfosten ziemlich gut wegfederte. Wenn Probleme auftraten, wurden diese weitgehend lautlos behoben.
Unter Frau von der Leyen wird jedes Problemchen gleich zur Staatsaffäre und statt das Problem zu lösen, verursacht der Umgang mit dem Problem gleich ein paar weitere Skandale. Zusätzlich wird das Personal so sauer gefahren, dass man bestenfalls noch Dienst nach Vorschrift erwarten darf.
Frei nach Hammerstein-Equord: Die fleißigen Dummen sind an die Schalthebel der Macht gelangt und richten nun Unheil an.
@Georg | 13. Juni 2017 – 23:43
„Es ist ja geradezu atemberaubend, wie viele Kommentatoren hier die fachliche Unfähigkeit der Ministerin feststellen und ihren Rücktritt fordern nur weil sie verschiedenen Soldaten auf ihren vermeintlichen Schlips getreten ist.“
Nein, nicht weil sie jemandem „auf den Schlips getreten“ ist, sondern weil
– sie verdienten Offizieren die Ehre beschädigt hat,
– in ihrem unmittelbar unterstellten Leitungsbereich bewusst Details zurück gehalten wurden um Presse und Parlament in die falsche Richtung zu führen,
– sie das Ansehen der Bundeswehr als ganzes in der Öffentlichkeit ohne Not und ohne inhaltliche Berechtigung beschädigt hat.
„Niemand, verschiedene Berufssoldaten im Dienstgrad von HFw bis Generalmajor sind versetzt worden, weil sie die an sie gestellten Erwartungen auf diesen Dienstposten nicht erfüllt haben oder weil es so starke soziale Spannungen gab, dass nur eine personelle Entflechtung zur Beruhigung der Situation vor Ort beitragen konnte.“
Wenn es so WÄRE, dann wäre es auch notwendig gewesen. Aber genau darum ging es ja nicht. Die IBuK wollte öffentlich „Handlungsfähigkeit“ beweisen (und hat das in zwei Fällen ja auch zugeben). Es ging also gar nicht um eine mangelnde Eignung der vier betroffenen Offiziere, sondern vdL hat sie aus sachfremden Erwägungen heraus abgelöst. Sie also zum bloßen Mittel ihrer Öffentlichkeitsarbeit degradiert :(
@Section 31 | 14. Juni 2017 – 2:28
Gut dargestellt!
In der Tat hat sich vdL auf eine Art und Weise verhalten, wie man es einem Vorgesetzten NIEMALS durchgehen lassen würde…
@klabautermann | 14. Juni 2017 – 8:30
„sondern offenbar entweder staatsbürgerlich so ungebildet oder soldatisch so unausgebildet sind, dass sie noch nicht einmal wissen,“
Schon wieder persönlich verletzend?! Muss das sein?! :(
@klabautermann | 14. Juni 2017 – 11:12
„Und auch der Oberst „Bauernopfer“ sollte sich einmal fragen, wie es denn um seine persönliche und professionelle Haltungsfehlerkultur bestellt ist, wenn er sich in der Presse als Opfer und UvdL als Täter darstellt. Menschlich verständlich, aber im höchsten Maße imho unprofesionell und führugs-/fehler-kulturlos für einen Oberst und Kommandeur eines Ausbildungszentrums eines professionellen, modernen und attraktiven „Unternehmens“.“
Aha, d.h. vdL darf unprofessionell und eheabschneidend sein, aber ein Offizier muss klaglos erdulden?
Nebenbei: die Streitkräfte sind kein Unternehmen!
@Zum Heulen | 14. Juni 2017 – 12:09
„Frei nach Hammerstein-Equord: Die fleißigen Dummen sind an die Schalthebel der Macht gelangt und richten nun Unheil an.“
Tja, das ist ja kein Problem, denn da sein Bild der im Rahmen der durch vdL angeordneten (wörtliches Zitat) „Säuberung“ ja in Muster getilgt wurde, sollten wir uns vielleicht auch seine Weisheit nicht mehr zu eigen machen.
Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll…
@Koffer
Mal abgesehen von dem lustigen Vertipper „eheabschneidend“: Ich entnehme Ihrer Aufzählung, das vdL’s größtes und schlimmstes Vergehen ist, dass sie „verdienten Offizieren die Ehre beschädigt hat“?
@T.Wiegold | 14. Juni 2017 – 14:10
„Mal abgesehen von dem lustigen Vertipper „eheabschneidend“:“
Hihi, der war in der Tat lustig und in Bezug auf die allgemeine Situation als Pendlerarmee ja
sogar noch nicht einmal ganz falsch (wiewohl man diesen Fakt, den der Pendlerarmee meine ich, vdL nur zu einem SEHR geringen Maße anlasten kann).
„Ich entnehme Ihrer Aufzählung, das vdL’s größtes und schlimmstes Vergehen ist, dass sie „verdienten Offizieren die Ehre beschädigt hat“?“
Nein, dass sehe ich nicht so. In der Strichaufzählung kommt das zwar bei mir an erster Stelle, aber das resultiert daraus, dass es eine direkte Antwort auf den Kommentar von @Georg war.
Das ehrabschneidende Verhalten ggü. vier Offizieren ist natürlich nicht ausreichend für einen Rücktritt! Es ist ausreichend für persönliche Abneigung. Aber man muss seine Vorgesetzten ja nicht immer mögen ;)
Nein, der Spiegelstrich zwei („Manipulation der Wahrheit“) ist für mich als politischer interessierter Staatsbürger schlimmer.
Und der Spiegelstrich drei („Beschädigung des Ansehens der Bundeswehr“) ist für mich als Staatsbürger in Uniform das entscheidende und Hauptargument für meine Hoffnung auf einen Ressortwechsel nach der Wahl (oder noch besser davor, aber das ist ja leider unwahrscheinlich).
@koffer
Der Offizier, wie auch alle anderen Angehörigen der Bundeswehr haben nun mal zu gehorchen. Das findet sich in den einschlägigen Gesetzten und Verordnungen.
Es steht allerdings nirgendwo gesetzlich (!) geschrieben, dass dies für den/die Bundesminister(in) der Verteidigung ebenso gilt. Hier greift nur die Eidesformel aus Artikel 56 GG. Und da steht dazu nichts drin.
Moralisch gebe ich Ihnen in Teilen recht, juristisch definitiv nicht. Hier obliegt es nur der Bundeskanzlerin als Vorgesetzte der Bundesministerin zu handeln. Diese hat ihr aber explizit den Rücken gestärkt. Hier also Ende der juristisch formalen Bewertung. Und für uns als Soldaten somit im Rahmen des Primates der Politik endgültig entschieden.
@NoName | 14. Juni 2017 – 14:30
„Es steht allerdings nirgendwo gesetzlich (!) geschrieben, dass dies für den/die Bundesminister(in) der Verteidigung ebenso gilt. Hier greift nur die Eidesformel aus Artikel 56 GG. Und da steht dazu nichts drin.“
In der Tat, gelten für Soldaten höhere charakterliche und rechtliche Vorgaben (und für Offiziere und Unteroffiziere auch höhere fachliche Vorgaben), als für Politiker.
Ich habe auch niemals etwas anderes behauptet.
„Moralisch gebe ich Ihnen in Teilen recht, juristisch definitiv nicht.“
Zustimmung. Aber wo haben Sie her, dass ich von einer juristischen Bewertung vorgenommen habe?
„Hier obliegt es nur der Bundeskanzlerin als Vorgesetzte der Bundesministerin zu handeln.“
Hierüber könnte man übrigens rechtlich durchaus streiten, den theoretisch sind die Minister im Rahmen der Ressortzuständigkeit der BK nur eingeschränkt unterstellt. Aber das ist jetzt Verfassungsphilosophie :)
„Und für uns als Soldaten somit im Rahmen des Primates der Politik endgültig entschieden.“
Moment! Ich als Staatsbürger in Uniform habe ein Recht darauf mich staatsbürgerlichen einzubringen und am politisch-gesellschaftlichen Prozess teilzunehmen.
Primat der Politik bedeutet nicht, dass die Politik niemandem verantwortlich ist! Sie ist dem Bürger verantwortlich (auch dem in Uniform) und als solchem habe ich das Recht einen Politiker zu kritisieren.
Darüber hinaus heisst Primat der Politik nicht, sich in Details- und Fachfragen einzumischen, sondern heisst vielmehr, dass sich das Militär dem politischen Zweck unterzuordnen hat.
Das klaglose hinnehmen von moralisch und/oder inhaltlich falschen Entscheidungen hat nichts mit Primat der Politik zu tun, sondern mit Rückgratlosigkeit und mangelndem Verständnis für das Prinzip des „Staatsbürgers in Uniform“.
Natürlich enthebt das einen Staatsdiener (und vor allem einen Offizier) nicht von der Gehorsamspflicht, aber das hat hier ja auch niemand behauptet!
@Koffer
Sie fühlen sich – einmal wieder – durch meine Kommentare emotional/intellektuell verletzt – obwohl ich sie gar nicht angeschrieben habe ?
Teil eines bestimmten „Körperschema“ ist natürlich ein „Haltungsschema“ wenn man die „Einheit von Körper und Geist“ akzeptiert. Nun kennt man ja in der Psychologie das Phänomen des „selbstverletzendem Verhaltens“, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverletzendes_Verhalten
Falls sie sich also durch meine Kommentare sowohl angesprochen als auch in ihrer Ehre bescädigt/verletzt fühlen, dann rate ich ihnen ganz kameradschaftlich einmal ihre Kommentarreflexe im Kontext „Haltungsschema“ zu reflektieren.
@T.W.
Das ist nun meine letzte Replik auf einen an mich gerichteten Kommentar in Sachen UvdL, Haltung, Ehre, Hammerstein, Säuberung, Pfullendorf etc.pp
;-)
@NoName
Aber für die Ministerin gilt die Unschuldsvermutung, welch zwar im deutschen Rechtssystem nicht explizit niedergelegt. Sie ist jedoch nach einhelliger Auffassung eine zwingende Folge des Rechtsstaatsprinzips des Art. 20 GG.
In Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist die Unschuldsvermutung ausdrücklich festgeschrieben. Dort heißt es: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Des weitern gilt: § 187 Verleumdung und § 186 üble Nachrede.
@koffer 14:50
D’accord, wir sind vom rechtlichen definitiv auf der selben Schiene unterwegs. Das Posting, auf das ich mich (wie TW auch) bezog, war aber doch etwas unklar, wie es zu interpretieren ist, deswegen die „juristische“ Replik.
Der schmale Grat zwischen Gehorsamspflicht und Staatsbürger in Uniform ist gerade in diesem Fall sehr präzise zu begehen. Offensichtlich wird er hier im Forum von einigen (in beide Richtungen übrigens!) zu oft verlassen.
@ klabautermann | 14. Juni 2017 – 11:12
Nach meiner Erfahrung aus (frueheren) zehn Jahren befasst mit ‚Fehlerkultur‘ (Marine, BHavM) ist Ihr Ansatz, fuer die Entstehung eines Fehlers beliebiger Art, falsch. Fehler ergeben sich heutezutage aus einer Kettevon ‚Kettengliedern‘ des Fehlverhaltens oder Versagens. Wenn ein Glied bricht (nicht ‚mitspielt‘) tritt der Fehler nicht auf.
Was Sie beschreiben (1-3) ist die institutionelle Abarbeitung des Fehlers.
Da aber das erste Kettenglied (Fehler) in diesem Fall Fr.vdL war und hielt … und weitere ‚Sicherungen‘ damit offensichtlich nicht moeglich waren, hat die Kaskade nicht von unten, wie ein Stalaktit funktioniert, sondern ist mit einem ‚Kettenglied‘ ausgekommen.
@klabautermann | 14. Juni 2017 – 14:58
„@Koffer Sie fühlen sich – einmal wieder – durch meine Kommentare emotional/intellektuell verletzt – obwohl ich sie gar nicht angeschrieben habe ?“
1. Ich bin jetzt etwas verwirrt, denn Sie haben @JPG auf einem (aggressiven) Post zugestimmt, der sich ausdrücklich an mich richtete. Ich bin daher davon ausgegangen, dass Ihre dieser Zustimmung folgenden Aussagen sich (auch) auf mich bezogen.
Wenn dies nicht so war, dann bin ich beruhig, (auch deswegen, weil ich mich bisher weder für „staatsbürgerlich noch soldatisch ungebildet“ gehalten habe ;) ).
2. Trotzdem kann ein zivilisierter Ton in den Kommentaren dieses Blogs nur in unser aller Sinne sein. Ein sich gegenseitig hin und wieder hierzu mahnen sollte also jedem Kommentator ein Herzensanliegen sein.
Der IBuK und die Offiziere – Quod licet Iovi, non licet bovi
Mir ist in der ganzen Diskussion – auch über diesen faden hinaus – aufgefallen, dass hier häufig Wikipedia als Argumentationsgrundlage herangezogen wird. Das hat mich zuletzt – aber nicht alleine! – beim Klabautermann betreffend des Begriffes der „Dienstaufsicht“ geradezu angesprungen. Da kann ich allen, die seriös argumentieren wollen, nur empfehlen, die Aussagen kritisch zu prüfen. Da stehen oft ’ne Menge unvollständiger, das Thema nicht erfassende oder schlichtweg falsche Informationen zu lesen – vielleicht sogar als gezielt gestreute „alternative Fakten“ einzuordnen. Da kann natürlich kein Kommentator was dafür – sollte man aber bedenken.
Dem m.E. ausschließlich auf Schmähung zielenden Anwurf des Klabauters gegen @Koffer mit dem Verweis auf „Selbstverletzendes Verhalten“ schreibe ich eine darüber hinaus gehende, besondere Qualität zu: Unzutreffend, aber insbesondere auch ebenso überflüssig wie beschämend (für den Seemann).
Hans Schommer
„Staatsbürger in Uniform“ ist ein InFü-Konstrukt zum gesellschaftsvertraglichen, gesetzlichen „Schutz“ (WDO, WBO, SG, etc) vorrangig der GWDL aus den „Gründerzeiten“ einer Wehrpflicht-basierten Massenarmee mit Namen Bundeswehr.
Nun, die Zeiten ändern sich und nun haben wir eine spezialisierte Berufs- und Freiwilligen-Armee mit „Staatsbesoldeten in Uniform“ und es gilt ein anderer „Gesellschaftsvertrag“ als zu Zeiten der Allgemeinen Wehrpflicht. Das hat insbesondere Konsequenzen für alle „Staatsbesoldeten in Uniform“ mit Vorgesetzten und Vorbildfunktion.
Wenn sich nun solche Staatsbesoldeten in Uniform mit Vorgesetzten und Vorbildfunktion.ausgerechnet auf das InFü-Konstrukt von Anno Tobak berufen mit Blick auf ihre Gehorsamspflichten wie in §10 SG niedergelegt, dann kommt mir das so vor wie „Vorwärts, zurück in die Vergangenheit“.
Nun, der Weg zurück ist seit einigen Jahren versperrt – nicht „ein für alle mal“ grundgesetzlich ,aber auf unabsehbare Zeit gesetzlich schon.
Wäre es nicht an der Zeit sich den aktuellen Realitäten professionell zu stellen ? Schließlich werden die Herren Vorgesetzten in der BW ja gar nicht so schlecht „alimentiert“, bzw. besoldet von Vater Staat.
@ Koffer
Sie zitieren leider immer nur ausschnittweise und verdrehen dann die Bedeutung der Aussage.
Also wer ist versetzt worden und warum ?
– Der Leiter der FüAk, weil der die gesellschaftlichen Anforderungen an den herausgehobenen Dienstposten in Hamburg nicht erfüllt hat
– Der Kdr Heeresausbildungskdo, weil in seinem Zuständigkeitsbereich einige Fälle gehäuft aufgetreten sind und aus Sicht der Ministerin nicht umfassend reagiert wurde
(u.a. auch die fragliche Entscheidung dem rechtsextremistischen Oberleutnant kein Diszi zu verpassen und ihm damit den Weg zum Berufssoldaten zu ermöglichen).
Im selben Fall wird der Rechtsberater des AusbKdoH untersucht ob er sich in diesem Falle einer Pflichtverletzung bei der Beurteilung des Falles des OLt A. schuldig gemacht hat.
– Der Referatsleiter im BMVg, zuständig für die Weiterentwicklung und ministeriellen Begleitung der Inneren Führung ist vermutlich ( ! ) versetzt worden, weil er das „Brodeln in der Truppe“ nicht rechtzeitig erkannt hat und die Ministerin darauf aufmerksam gemacht hat.
– Der Kdr in Pfullendorf ist versetzt worden, weil er nach mehreren Beschwerden über mehrere Vorfälle (Mobbing, sexistische Äußerungen usw.) in mehreren Jahren es nicht schaffte in seinem „Laden“ Ruhe einkehren zu lassen und er das offensichtlich frauenfeindliche Klima in Pfullendorf nicht geändert bekam (Haltung und Einstellung des unterstellten Offz-Korps !)
– Der Inspektionschef der II. Ausbildungsinspektion in Pfullendort ist versetzt worden, weil er keine angemessene Dienstaufsicht in seinem Bereich ausgeübt hat. Dies ist auch noch mit einer Disziplinarbuße von 450 Euro bestraft worden.
– Verschiedene Hauptfeldwebel in der II. Ausbildungsinspektion sind versetzt worden, weil sie nach der Bescherde der neuen Hörsaalleiterin in Mobbing gegen sie verfallen sind. Dies sind die schwerwiegenden dienstlichen Gründen im sozialen Umgang miteinander, die eine Versetzung nach den grundsätzlichen Versetzungsbestimmungen der Bw ermöglichen oder sogar zwingend erforderliche machen (je nach Lage des Falles).
So, wo sind nun ihre sachfremden Erwägungen, die die Ministerin veranlasst haben die betroffenen Soldaten aus Gründen ihrer Öffentlichkeitsarbeit mit einem Paukenschlag zu versetzen ?
siehe dazu Ihr Zitat:
“ Es ging also gar nicht um eine mangelnde Eignung der vier betroffenen Offiziere, sondern vdL hat sie aus sachfremden Erwägungen heraus abgelöst. Sie also zum bloßen Mittel ihrer Öffentlichkeitsarbeit degradiert :( „
@Sachlicher | 14. Juni 2017 – 0:31
„Ihre Unterstellungen werden infam.“
Inwiefern? Ich finde es eher infam, ständig verschiedene Maßnahmen, welche die Innere Führung in der Truppe stärken (Anweisung zur Durchsuchung der Kasernen nach Wehrmachtsdevotionalien, Herstellen der sog. „Nulllinie“ und Personalwechsel von Offizieren, in deren Verantwortungsbereich es schwere Verstöße gegen die Innere Führung gab), als gegen sie gerichtet zu diskreditieren. Dahinter steckt wohl eine Agenda, die mit der Prinzipien der Inneren Führung nur wenig zu tun hat.
„Den Rest seiner Ausführungen unterstützt die, bis vor kurzem auch einsehbaren, Vita des Obersten. Er kommt auf roundabout 20 Jahre Führungserfahrung in Schule und Truppe. Das ist bemerkenswert und sollte man einzuordnen wissen.“
Entschuldigen Sie bitte, aber das ist doch wirklich etwas lächerlich. Wie kann denn eine Vita im Internet Belegen, dass jmd. frei von „wie auch immer definierter Schuld“ sei? Jetzt alle mal die Vita von Frau von der Leyen bei bundeswehr.de einsehen, dann haben die Kritikkaskaden gegen die Ministerin hier ein jähes Ende.
Koffer | 14. Juni 2017 – 7:04
„Sie sollten nicht versuchen meine Worte zu manipulieren um Sie in Ihr Weltbild einzupassen. Bei vollständiger Zitieren meiner Worte, hätte Ihnen auffallen können, dass auch ich dem Zitat eine (eingeschränkte) disziplinare Bedeutung zumesse.“
Dass Sie dem Vorfall „(eingeschränkte) disziplinare Bedeutung“ zumessen, heilt das Haltungsproblem keineswegs. Denn der dritte Punkt Ihres Dreiklanges ist für das Ergebnis unerheblich:
„„Etwa so, dass ein Stabsoffizier (!) in einem Hörsaal irgendwas von Putsch faselt,“
1. Natürlich nicht.
2. Offensichtlich ein schlechter Witz. Wer das Ernst nimmt, dem ist nicht mehr zu helfen.
3. Ein (mögliches) Dienstvergehen kann dieser schlechte Witz natürlich trotzdem sein.“
Heißt ja übersetzt nicht weniger als: „So geht es nicht – nehme ich mal als Witz nicht ernst – TROTZDEM (dass ich es nicht ernst nehme) könnte es ja ein Dienstvergehen sein – im Ergebnis mache ich nichts!“
So oder so ähnlich ist bestimmt auch die Bewertung der Masterarbeit von OLt A. gelaufen. Ich bleibe dabei: das ist das Haltungsproblem.
Wie sähe der Dreiklang ohne Haltungsproblem aus?:
1.) Von einem Staatsbürger in Uniform ist nicht zu erwarten, dass er vor der Truppe zum Putsch aufruft; nichtmal als vermeintlicher „Witz“!
2.) Tut dies ein Offizier im Dienstgrad OTL, erschweren Dienstgrad und (vermutlich) Dienststellung den Sachverhalt wesentlich!
3.) Aufgrund der schwere des Tatvorwurfes und der erschwerenden Dienststellung des Beschuldigten, ist vollständige Aufklärung des Sachverhaltes dringend geboten. Es ist disziplinarisch ein strenges Maß anzulegen!
Koffer | 14. Juni 2017 – 14:22
„Nein, der Spiegelstrich zwei („Manipulation der Wahrheit“) ist für mich als politischer interessierter Staatsbürger schlimmer.“
Mir ist nicht bewußt, wie man Wahrheit manipulieren könnte. WahrNEHMUNG hingegen kann man manipulieren – am besten, indem man Kenntnis suggeriert und danach unhaltbare oder falsche Tatsachenbehauptungen veröffentlicht (wer meint, das BMVg habe dies gemacht – bitte belegen und an die 3. Dimension nach O Nannt denken), die man partout nicht belegt. Das ganze noch katalysiert durch ostentative Betroffenheit – da fallen dann schon so einige drauf rein.
Da fällt mir ein, dass ich Sie bereits etwa zwölfmal in den letzten vier Wochen gebeten habe, eine von Ihnen hier veröffentlichte Behauptung zu belegen – jeweils erfolglos.
Meine Argumentation mögen Sie als aggressiv bezeichnen. Ich würde das nicht. Vielleicht fällt Ihnen ja nichts besseres ein. Jedenfalls können Sie davon ausgehen, dass ich argumentativ keine Samthandschuhe trage, wenn jemand sich als Staatsbürger in Uniform ausgibt, aber ständig traditionalistisches Zeug predigt.
@klabautermann | 14. Juni 2017 – 16:46
Als jahrelanger überzeugter Verteidiger (und hoffentlich auch Praktizierender, die Bewertung hierzu muss ich – teilweise – meinen Untergebenen überlassen), verwahre ich mich ENTSCHIEDEN dagegen, dass die Innere Führung ein „InFü-Konstrukt von Anno Tobak“ ist.
Es ist m.E.n. ein hochaktuelles „Konstrukt“ und findet einen (immer noch) zeitgemäßen und gelungenen Kompromiss zwischen den besonderen Anforderungen an einen Soldaten und den unveräußerlichen staatsbürgerlichen Rechten.
Wer mir ernsthaft meine Rechte als Staatsbürger absprechen möchte, dem werde ich nicht nur als Offizier und (überzeugter) Verteidiger der wesentlichen Prinzipien der Inneren Führung (zu dem der Staatsbürger in Uniform gehört) entgegen treten, sondern auch und vor allem als Staatsbürger, der sich seine grundgesetzlichen Rechte nicht absprechen lässt.
Solange es nicht zu einer Verfassungsänderung kommt, mit der uns Soldaten unsere Rechte (weitergehend als bisher) eingeschränkt würden, bin ich mir auch sicher, dass die Gerichte uns vor solchen Versuchen schützen werden.
@Georg | 14. Juni 2017 – 17:31
Ihre Aufzählungen ziehen Sie (offensichtlich) überwiegend aus den vom BMVg durchgestochenen Presseberichten, von daher muss ich sie dazu gemahnen, dass die veröffentlichte Wahrheit nicht immer die ganze Wahrheit ist.
Aber um die Diskussion zu vereinfachen und nicht aus dem Nähkästchen plaudern zu müssen, bin ich dazu bereit auf der Basis der veröffentlichten Tatsachen zu antworten.
1. Kdr FüAk –> er wurde NICHT wegversetzt! Hierfür wäre Ihre Begründung vielleicht (!) ausreichend gewesen, auch wenn ich das angesichts der Tatsache, dass er nicht der offizielle Vertreter der Bw in HH ist, sondern vielmehr der Kdr LKdo rechtlich eher als strittig ansehen würde). Vielmehr wurde er in den einstweiligen Ruhestand geschickt. Dies ist eine ganz andere Kategorie. Zum einen ist es mit finanziellen Einbußen verbunden, zum anderen wird dies gem. aktueller Staatspraxis fast ausschließlich bei persönlichem Verschulden praktiziert. Zudem sagt dieses Vorgehen ja nicht nur, dass die IBuK ihn nicht für geeignet hielt Kdr FüAk zu sein, sondern auch für alle anderen Zwei-Sterne Aufgaben kein Vertrauen mehr in ihn hatte.
Harter Tobak für den Vorwurf, dass jemand sich an der Cocktail-Front nicht gut macht. Vor allem, wenn das vorher ja schon bekannt war…
2. Beim Kdr AusbKdo verwechseln Sie offensichtlich das AusbKdo mit dem SKA. Das sind zwei unterschiedliche Dienststellen und zwei unterschiedliche Generale.
3. Beim Kdr AusbZSpezlOp vermischen Sie die Vorwürfe von einzelnen Petenten mit ermittelten Tatsachen. Die ermittelten Tatsachen stützen die von Ihnen behaupteten Vorwürfe nicht.
4. Beim RefLtr im BMVg wäre ich noch am ehesten bereit das Verhalten der IBuK als akzeptabel zu bewerten. Zwar konnte der RefLtr auch hier gar nichts machen, denn die betreffenden Fälle gehörten nun einmal alle (aufgrund der niedrigen Bedeutung im Einzelfall) nicht auf die politisch-strategische Ebene und wurden erst durch die IBuK selbst politisch relevant. Aber bei einem RefLtr im BMVg gilt eine besondere „Arbeitsbeziehung“ zur IBuK (auch wenn die aktuelle IBuK sich ja – wie man hört – konsequent gegen diese Ebene (und sogar die Ebene Abteilungsleitung) abschottet). D.h. hier ist eine Abversetzung ohne eigenes Fehlverhalten nicht vollkommen ungewöhnlich und daher auch nicht soooo ehrabschneidend. Wenn es also nur bei diesem Fall geblieben wäre, dann wäre ich viel zurückhaltender. Es sind aber halt alle vier Fälle zusammen :(
In Bezug auf InChef und AusbFw kenne ich zu wenig Details um bewerten zu können ob die Versetzung berechtigt war oder nicht. Ich habe deswegen in meinem ursprünglichen Kommentar hierzu auch keine Stellung genommen. Angesichts der weitgehenden und sehr deutlichen Stellungnahme der Staatsanwaltschaft und des nur geringen Diszi bezweifle ich es aber persönlich auch hier. Trotzdem: mir fehlen hierzu notwendige Informationen um eine sachgerechte und abschließende Bewertung vornehmen zu können.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/helmut-schmidt-in-wehrmachtsuniform-darf-wieder-an-die-wand-a-1152162.html
Gem SPON darf H. Schmidt in Uniform wieder ausgehaengt werden, allerdings mit tendenzioesem Text
@ TW.-sorry, wenn OT
@JPG | 14. Juni 2017 – 17:46
„So geht es nicht – nehme ich mal als Witz nicht ernst – TROTZDEM (dass ich es nicht ernst nehme) könnte es ja ein Dienstvergehen sein – im Ergebnis mache ich nichts!““
Ei, ei, ei, mein lieber @JPG warum all diese erbosten Unterstellungen?!
Es geht doch nicht um die Frage, ob dieser (schlechte) Witz nicht disziplinar geahndet werden muss. Die hier anhängige Frage ist doch, ob es ein Aufruf zu einem realen Putsch war und ob es in Folge dessen überhaupt möglich ist, dass die fragliche Straftat überhaupt im Raum steht. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist eine Abgabe natürlich auch nicht notwendig (oder genau genommen sogar gar nicht zulässig).
Zur disziplinaren Einordnung müsste man die Details des Falles und umfassende Kenntnisse über die Person haben. Eine (niederschwellige) Disziplinarmaßnahme halte ich aber nicht für ausgeschlossen, wenngleich nach den bisher bekannt gewordenen Tatsachen aber auch nicht zwingend geboten.
„wenn jemand sich als Staatsbürger in Uniform ausgibt, aber ständig traditionalistisches Zeug predigt.“
Aha, Tradition und Staatsbürger in Uniform sind Ihrer Meinung nach also Widersprüche?
Das erklärt natürlich einiges :)
@Georg
Ich bin derzeit nur „mobil“ schreibfähig, daher in Kürze:
Prüfen Sie erst was Sie schreiben, die fachlichen Mängel und Unkorrektheiten häufen sich.
Der Fall OLt A. hat mit dem AusbKdo nichts zu tun, er fällt in die Verantwortlichkeit des Streitkräfteamtes.
@ Georg | 14. Juni 2017 – 17:31
Sie vermuten, aber Sie wissen nichts. Da geht es Ihnen vom Grundsatz her wie manch anderem Kommentator hier im Blog. Die Ursachen für Informationsdefizite sind vielfältig – brauchen wir nicht weiter auszuwalzen. Was ich aber nicht begreife: Was bewegt Sie denn – abgeschnitten von den oder niemals angebunden an die Informationsstränge innerhalb der Bw – die Versetzungsgründe in der Angelegenheit quasi als Fakten festklopfen zu wollen? Nur mal so, wegen dem in Ihrem Beitrag durchklingenden Anspruch auf Richtigkeit Ihrer Behauptungen. Sie wissen doch, dass Sie es hier im Blog mit Kommentatoren zu tun haben, die „Ohr an Masse haben“. Also auch hinter die Kulissen sehen. Was Sie da schreiben, wird ganz sicher im Laufe der Aufarbeitung dieser Vorfälle widerlegt werden. Damit müssen Sie doch zumindest rechnen. Also was bewegt Sie, solche Behauptungen aus dem Blauen heraus „abzufeuern“? Das versteh ich nicht.
Hans Schommer
@Georg | 14. Juni 2017 – 17:31
– Der Kdr Heeresausbildungskdo, ….
(u.a. auch die fragliche Entscheidung dem rechtsextremistischen Oberleutnant kein Diszi zu verpassen und ihm damit den Weg zum Berufssoldaten zu ermöglichen).
Im selben Fall wird der Rechtsberater des AusbKdoH untersucht ob er sich in diesem Falle einer Pflichtverletzung bei der Beurteilung des Falles des OLt A. schuldig gemacht hat.
1. Das AusbKdoH ist truppendienstlich nicht involviert. Weder in Bezug auf die Teilnehmer der Deutsch-Französischen Offizierausbildung, noch in Bezug auf den Truppenteil in Ilkirchen.
2. Als die Masterarbeit 2014 eingereicht und entsprechend bewertet sowie begutachtet wurde, war besagter Oberleutnant der Einleitungsbehörde Amtschef Streitkräfteamt unterstellt.
Dies wurde erschöpfend von @Th. Wiegold aufgearbeitet hier im Blog.
Warum schreiben Sie die Unwahrheit?
– Verschiedene Hauptfeldwebel in der II. Ausbildungsinspektion sind versetzt worden, weil sie nach der Bescherde der neuen Hörsaalleiterin in Mobbing gegen sie verfallen sind.
Mobbing ist strafbewehrt. Der Staatsanwaltschaft ist ein Verdacht mitgeteilt worden. Das verpflichtet diese, entsprechend zu ermitteln (§§152 II StPO), und falls sich dieser Verdacht bestätigt, Anklage zu erheben (§170 I StPO). Die Staatsanwaltschaft hat im Rahmen ihrer Ermittlungen keine Straftaten bzw Vergehen feststellen können.
@Th. Wiegold hat dies auf seinem Blog erschöpfend dargestellt. Warum findet das Ihrerseits keine Beachtung?
Nachtrag @Georg
Auch beim Inspektionschef schreiben Sie falsche Sachverhalte.
Der Major wurde versetzt bevor er disziplinar gewürdigt worde. D.h. Zum Versetzungszeitpunkt war der Ausgang noch offen und eine mangelnde Dienstaufsicht wurde noch nicht festgestellt. Zweitens die €450 sind als „Alibidiszi“ zu werten, aktuelle DV können ja mal aus dem Nähkäschen Plaudern für welche Verfehlungen man solche Diszis gibt. In Relation zu einem A13 ist das garnichts. Aber da man Rauch gemeldet hat musste auch Feuer gefunden. In der Hoffnung dass man nicht wieder so ein Debakel wie beim Turmsprung in Seedorf produziert, hat man wohl in der Hoffnung, dass gegen das Diszi nicht vorgegangen wird, einen Betrag gewählt der niemandem wirklich schmerzt.
Nicht wenige studierende der HSU geben diese Menge an einem Abend auf der Reeperbahn aus.
@JPG | 14. Juni 2017 – 17:46
Danke für Ihre Antwort. Meinerseits ist kein weiterer Austausch mit Ihnen erwünscht.
@ elahan
Ich widerspreche ungern. Sie hat sich bei keiner Veranstaltung entschuldigt. Ich bin gern bereit bei Bedarf darzulegen, was zu einer Entschuldigung gehört. Sie hat nicht einmal eine Richtigstellung vorgenommen. Falls Sie auch dabei waren dürfen Sie hier gern die Ministerin wörtlich zitieren.
Ich reite darauf etwas herum, weil hier versucht wird mit reichlich Wohlwollen Äußerungen als Entschuldigung auszulegen, um Jemanden zu stützen, der nicht die Haltung aufbringt sich öffentlich ehrlich zu entschuldigen.
@Koffer
klabautermann | 14. Juni 2017 – 16:46
„„Staatsbürger in Uniform“ ist ein InFü-Konstrukt zum gesellschaftsvertraglichen, gesetzlichen „Schutz“ (WDO, WBO, SG, etc) vorrangig der GWDL aus den „Gründerzeiten“ einer Wehrpflicht-basierten Massenarmee mit Namen Bundeswehr.
Nun, die Zeiten ändern sich und nun haben wir eine spezialisierte Berufs- und Freiwilligen-Armee mit „Staatsbesoldeten in Uniform“ und es gilt ein anderer „Gesellschaftsvertrag“ als zu Zeiten der Allgemeinen Wehrpflicht. “
Man möge mich korrigieren wenn ich falsch liegen, aber ich seh das nicht so. Der Staatsbürger in Uniform“ ist ein Konstrukt das die Bildung eines (Militär-) Staates im Staat verhindern soll. Der Soldat bleibt dabei auch immer rechtlich für sein Verhalten verantwortlich, er hat Befehle auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und kann sich bei unrechtmäßigem Verhalten nicht mit der Befehlskette herausreden.
Man gib als Soldat seine Rechte und Pflichten als Bundesbürger nicht alle am Kasernentor ab, die Einschränkung der persönlichen Freiheit ist auf das militärisch notwendige reduziert.
Daran ändert sich nix nur weil die Wehrpflicht ausgesetzt wurde.
Ich muss im Nachtrag zu meinem Kommentar von 18:06 eine Korrektur bzw. Präzisierung meiner Aussage durchführen.
Ich schrieb in Bezug auf den einstweiligen Ruhestand des Kdr FüAkBw: „zum einen ist es mit finanziellen Einbußen verbunden, zum anderen wird dies gem. aktueller Staatspraxis fast ausschließlich bei persönlichem Verschulden praktiziert.“
Das ist so wie ich es geschrieben habe so stark verkürzt, dass es nicht zutrifft.
Im Bereich der Abteilungsleiter (und natürlich der Staatssekretäre) sowie ausgewählter „wirklich“ politischer Beamter, bzw. Beamter mit einer sehr engen Arbeitsbeziehung zum jeweiligen Ressortleiter wird gem. gängiger Staatspraxis auch ohne persönliches Verschulden in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Zumal dies auch ausdrücklich keine gesetzliche Vorgabe ist.
Allerdings ist es hinsichtlich von Soldaten im Geschäftsbereich des BMVg (vulgo Bundeswehr + Ministerium) wesentlich (!) seltener. Vor allem unterhalb der Ebene AL/GI.
Und da es sich beim Kdr FüAk um einen Zweisterner ohne besondere Beziehung zum IBuK und zudem noch außerhalb des BMVg handelt, ist es in diesem Zusammenhang geübte Praxis nicht ohne eigenes Verschulden in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen.
Meine ursprüngliche, unpräzise Aussage resultierte aus der Tatsache, dass ich mich gar nicht mehr daran erinnern kann wann ein Offizier ohne eigenes Verschulden in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde…
@Klaus Trophobie | 14. Juni 2017 – 20:36
Ihre Aussagen sind nicht ganz zutreffend.
Richtig ist die Aussage „Der Staatsbürger in Uniform“ ist ein Konstrukt das die Bildung eines (Militär-) Staates im Staat verhindern soll. “ im Zusammenhang mit der Aussage „Man gib als Soldat seine Rechte und Pflichten als Bundesbürger nicht alle am Kasernentor ab, die Einschränkung der persönlichen Freiheit ist auf das militärisch notwendige reduziert.“.
Die Aussage “ Soldat bleibt dabei auch immer rechtlich für sein Verhalten verantwortlich, er hat Befehle auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und kann sich bei unrechtmäßigem Verhalten nicht mit der Befehlskette herausreden.“ ist zwar inhaltlich richtig, hat aber nichts mit dem Staatsbürger in Uniform zu tun.
Ich werde versuchen gemeinsam auf die eingegangenen Antworten einzugehen.
1. Ja, ich habe SKA und AusbKdoH bei den Zuständigkeiten im Fall OLt A. verwechselt. Ich bitte dies zu entschuldigen. Allerdings sind mittlerweile ( in einem halben Jahr) so viele Versetzungen mit politischer Aufmerksamkeit erfolgt, dass man auch leicht mal zwei Fakten verwechseln kann.
Also Kdr AusbKdoH ist versetzt worden und was war mit dem Amtschef SKA aufgrund von OLt A ? Der Rechtsberater den man eine Pflichtverletzung vorwirft ist im SKA und nicht im AusbKdoH.
2. @ Wa-Ge
Es macht für mich keinen Unterschied ob der Chef der II. Ausbildungsinspektion vor oder nach dem Diszi versetzt worden ist. In meinen Augen hat er nicht dafür gesorgt, das kein Mobbing in seiner Inspektion stattfindet
3. @ Sachlicher
Wenn sie jemals mit Mobbing befasst waren, dann wissen sie wie schwer dies im Einzelfall nachzuweisen ist. Erst recht wenn es einen Straftatbestand erfüllen soll. Mobbing in Form von gezielter Schlechtmachung eines Kameraden unter den anderen Kameraden kann eben dazu führen, dass einer versetzt werden muss damit wieder Ruhe ist, bzw. damit nicht die Flucht in die Krankheit des Betroffenen angetreten wird.
Also nicht jede Mobbing-Handlung kann gerichtsfest bewiesen werden, trotzdem existiert das Mobbing und kann bis zum Burn-Out des Betroffenen führen und verantwortliche Vorgesetzte tun etwas dagegen. Davon habe ich in der allgemeinen Berichtserstattung nichts gelesen, dass der Chef der Ausbildungsinspektion die Frau Leutnant vor den Mobbingmaßnahmen der besagten Hauptfeldwebel geschützt hätte. Für mich ein weiterer Grund ihn wegzuversetzten (ob mit oder ohne Diszi !)
4. @ Hans Schommer
Zitat: „Was bewegt Sie denn – abgeschnitten von den oder niemals angebunden an die Informationsstränge innerhalb der Bw – die Versetzungsgründe in der Angelegenheit quasi als Fakten festklopfen zu wollen? Nur mal so, wegen dem in Ihrem Beitrag durchklingenden Anspruch auf Richtigkeit Ihrer Behauptungen. Sie wissen doch, dass Sie es hier im Blog mit Kommentatoren zu tun haben, die „Ohr an Masse haben“. Also auch hinter die Kulissen sehen. Was Sie da schreiben, wird ganz sicher im Laufe der Aufarbeitung dieser Vorfälle widerlegt werden.“
Es ärgert mich, dass hier im Blog solche Verfehlungen immer und immer wieder relativiert werden. Wenn ein Oberst Nannt sagt, es gibt die 3. Dimension der Vorgänge, jenseits von Strafrecht und Disziplinarrecht, einfach gute Führung nach den Prinzipien der inneren Führung, dann hat er damit Recht !
Die Fakten die aufgezählt wurden, 2015 Beschwerde in Pfullendorf, sexistische Vorwürfe konnten nicht bewiesen werden, 2016 Beschwerden der Frau Leutnant wurde abgebügelt, erst mit direkter Meldung zum Ministerium wurden die Vorgänge offensiv angegangen (und wahrscheinlich von der Ministerin aufgebauscht und für ihre Agenda vor den Karren gespannt).
GI, BEA und Wehrbeauftragter haben in Pfullendorf Fehlverhalten der zuständigen Vorgesetzten festgestellt und Sie kommen jetzt wieder mit der Geschichte rüber, ist ja alles noch nicht bewiesen, @ Koffer sagt immer und immer wieder „höchstens, vielleicht, eventuell“ könnte etwas gewesen sein.
Halten die Kommentatoren, die dies immer und immer wieder behaupten, die 3 Instanzen, GI, BEA und Wehrbeautragten eigentlich für blöd ?
Unterstellt man denen, dass sie so willfährig sind falsche Aussagen zu machen um die Ministerin zu schützen ?
Mal hand aufs Herz Herr Schommer, wieviel Vorgänge nach dem Motto „da liegt ein totes Pferd vor der Kaserne“ haben Sie in ihrer geschätzt 40 jährigen Dienstzeit erlebt ?
Wieviel Ereignisse sind passiert, von denen sie vorher dachten, die gibt es gar nicht im wirklichen Leben, dies sind alles Erfindungen von Romanautoren ?
Trotzdem sind sie wirklich passiert und abschließende Frage, hätten Sie sich jemals vorstellen können, dass wir einen rechtsextremistischen OLt in unseren Reihen haben, der Anschläge auf Politiker verüben wollte und dies mit einer zweiten Identität einem syrischen Flüchtling in die Schuhe schieben wollte ?
Der seine rechtsextremistische Gesinnung in einer Masterarbeit von 140 Seiten darlegt, die von einem Wissenschaftler der Bw analysiert wird, dier Rechtsberater und der zuständige Kommandeur jedoch von einer Diszi absehen, damit der junge aufstrebende Leutnant noch Berufssoldat werden kann ?
Und das Ganze noch von einer aufmerksamen Putzfrau auf einer Wiener Flughafentoilette aufgedeckt wird ?
Und jetzt fragen Sie warum ich fest davon überzeugt bin, dass die Betroffenen zu Recht versetzt worden sind, weil sich die Vorgänge ganz genau so wie sie in der Presse geschildert wurden, ereignet haben ? Auch ich habe 35 Dienstjahre hinter mir und habe im mitmenschlichen Bereich viele Erfahrung gemacht, von denen ich vorher dachte, so etwas passiert nicht im wirklichen Leben sondern nur im Kino.
Also kurze Antwort, die geschilderten Vorfälle in Pfullendorf und anderswo passen zu sehr in meinen Erfahrungshorizont, als das sie unglaubwürdig wären !
@klabautermann
Baudissin postuliert: „Es ist ein Widersinn, wenn der Verteidiger der Freiheit keine Freiheit hat, wenn diesem die Grundrechte versagt bleiben …“
Nein es ging vorrangig nicht um GWDL sondern um alle Soldaten. Da die Innere Führung die Wertegrundlage für verantwortliches Handeln in der Bundeswehr bildet, richtet sie sich gerade vor allem an die Vorgesetzten.
Wenn die Innere Führung unsere Werte ( Menschenwürde, Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität und Demokratie) vermitteln und umsetzen soll, und sie diese nicht für unsere Bw als Grundlage betrachten, dann würde mich interessieren auf welchem Fundament sie stehen?
))