Ermittlungen wegen angeblichen „Putschaufrufs“: Ministerium hält sich bedeckt
Die Sache ist wieder mal für hoch emotionale Debatten gut, deshalb hier vorerst nur die an den Fakten orientierte Sachdarstellung: Nachdem der Spiegel in der vergangenen Woche berichtet hatte, ein anscheinend als Überspitzung und Scherz geäußerter Aufruf eines Offiziers zum Putsch gegen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen führe zu Vorermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft, will das Ministerium selbst die Sache vorerst auf der Ebene des zuständigen Disziplinarvorgesetzten belassen und sich zum Fall selbst nicht äußern.
Hintergrund ist die Aussage eines Oberstleutnants im Mai, über die der Spiegel so berichtet:
Konkret wirft die Bundeswehr dem Offizier vor, er habe bei einer Veranstaltung am 12. Mai in einer Kaserne in Wildflecken zum Putsch gegen die in der Truppe aktuell hoch umstrittene Befehlshaberin aufgerufen.
(…)
Tatsächlich, das räumt der Oberstleutnant in einer schriftlichen Stellungnahme ein, hatte er die Ministerin vor seinen Kameraden dafür kritisiert, dass sie die Truppe nach der Aufdeckung der rechtsextremen Zelle rund um Franco A. pauschal verurteilt und ihr ein Haltungsproblem attestiert hatte. (…)
Als Witz, er selbst spricht von einer „satirischen Übertreibung“, habe er danach gesagt, die Soldaten müssten nun „endlich den Mund aufmachen oder putschen“. Daraufhin, so seine Version, „lachte der ganze Saal“. Für alle Soldaten sei die Aussage klar als Witz erkennbar gewesen.
Nach Angaben des Blattes prüft jetzt die Staatsanwaltschaft Bonn, ob diese Aussage strafrechtlich relevant ist: Die Bundeswehr hatte den Fall des Oberstleutnants am Zentrum für Geoinformationswesen an die Strafverfolger abgegeben.
Der Sprecher des Ministeriums, Oberst Boris Nannt, lehnte es am (heutigen) Montag vor der Bundespressekonferenz ab, sich zu dem konkreten Fall zu äußern. Das BMVg habe erst durch den Spiegel-Bericht von der Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfahren. Es sei sinnvoll, dass in solchen Fällen die disziplinarischen Ermittlungen durch die zuständigen Vorgesetzten geführt würden, die auch über eine mögliche Einbeziehung der Staatsanwaltschaft entschieden.
Nannts Aussagen zum Nachhören (ein Teil war „unter 3“, also nicht zur journalistischen Verwendung; die Auslassung ist im Audio durch einen Piepton gekennzeichnet):
(Auf der Meta-Diskussionsebene: Im Zusammenhang mit den Ereignissen/Vorwürfen/Ermittlungen beim Thema Pfullendorf ist hier von etlichen dem Ministerium vorgeworfen worden, es habe sich zu schnell öffentlich geäußert, anstatt zunächst das Ermittlungsergebnis abzuwarten und dann öffentlich zu reagieren. In diesem Fall scheint sich das Ministerium genau so zu verhalten – ich bin gespannt, ob sich das in den Kommentaren niederschlägt. Und bei Bedarf, das nur vorsorglich, setze ich auch die Kommentarfunktion auf moderiert.)
(Foto: von der Leyen in Augustdorf beim Tag der Bundeswehr am 10. Juni 2017 – Bundeswehr/Sebastian Wilke)
Der Putschaufruf war ein schlechter Scherz, den hätte der Offizier lieber unterlassen sollen. Aber wenn die Darstellung des Offiziers stimmt, dann bedarf es keiner hellseherischer Fähigkeiten um vorher zu sagen, daß das Ermittlungsverfahren entweder gar nicht eröffnet oder eingestellt werden wird.
Ich meinte gelesen zu haben, daß die Strafanzeige gegen den Offizier vom Ministerium gestellt worden sei. Aber vielleicht irre ich mich oder die Darstellung in der Presse hat Anzeige der Disziplinarvorgesetzten mit Ministerium verwechselt?
Ich vermute mal, daß vor dem aktuellen Fall Franco A ,kein Zuhörer der Rede diese Äußerung weitergemeldet hätte.
@T.Wiegold: Warum macht der Sprecher des Verteidigungsministeriums in diesem Fall, vertrauliche Angaben für die Presse, welche nicht veröffentlicht werden sollen?
@Closius
Ja, offensichtlich war da der Unterschied zwischen Disziplinarvorgesetzten und Ministerium nicht klar.
Zu Ihrer Frage: Es steht den Ministeriumssprechern (wie ja auch Politikern) frei, „zur Einordnung“ und als Hintergrund Dinge zu erzählen, die man dann nicht verwenden kann. Das ist – nicht nur in D – durchaus üblich; wenn es so in der BPK passiert, wird man dessen halt gewahr.
Also für die deutsche Meinungsfreiheit treu dienen und als Dank den Maulkorb akzeptieren?
Ich bin richtig baff bezüglich der Ausführungen des Oberst N. zu den Zuständigkeiten der Disziplinarvorgesetzten. Da reibt man sich die Ohren – verblüfft über den offensichtlich doch vorhandenen Rechtsverstand auf ministerieller Ebene. Ich hoffe, das war nicht nur ein „Fake“!?
Und Sie, Herr Wiegold, haben mit Ihren Fragestellungen jedenfalls mich überzeugt. Insgesamt jedoch nur 9 von 10 Ringen. Denn nach dem Salto rückwärts des Ministeriums in Sachen disziplinarischer Zuständigkeiten hätte m.E. bei 6:14 diese Frage voll in’s Schwarze getroffen „Wann hat denn Ihr Haus den Weg zurück zu den Grundsätzen der Inneren Führung und zu den Regeln des Wehrdisziplinarrechts gefunden?“/SNAR (oder so ähnlich). Nein, mir ist natürlich klar, dass Sie diese Frage aus guten Gründen so nicht stellen konnten. Aber schön wär’s doch gewesen.
Hans Schommer
Das BMVg habe erst durch den Spiegel-Bericht von der Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfahren. Es sei sinnvoll, dass in solchen Fällen die disziplinarischen Ermittlungen durch die zuständigen Vorgesetzten geführt würden, die auch über eine mögliche Einbeziehung der Staatsanwaltschaft entschieden.
Man könnte frotzeln und fragen, ob die Hotline noch der Schaltung Bedarf, dass jetzt der örtliche Disziplinarvorgesetzte „wieder“ zuständig ist.
Aber das will ich gar nicht. Ich finde die Aussage richtig und auch, gerade jetzt, wichtig. Gut, dass sie gekommen ist.
Zum Fall selbst: Ich kenne den Sachverhalt nur aus der Zeitung und von hier. Darum verbietet sich eine Bewertung meinerseits. Und mir scheint es gerade in diesem Fall sehr auf die Details und den Gesamtzusammenhang anzukommen. Ich vertraue darauf, dass dem Oberstleutnant hier ein faire Behandlung nach Wehrdisziplinarordnung bzw. Strafprozessordnung zuteil wird.
Am Ende wird dann das Ergebnis stehen.
Wenn Fr vdL ihr verspieltes Vertrauen in der Truppe haette zurueckgewinnen wollen, waere ein richtiger Weg gewesen den OTL zu einer Tasse Kaffee und einem persoenlichen Gespraech zu bitten oder meinetwegen befehlen.
So wie es jetzt laeuft ist es humorlos und aengstlich-rechtsuchend.
Sie hat eben leider nicht das Format um Soldaten erfolgreich zu fuehren.
Seien wir mal maximal humorlos und tun so, als ob es zynische Überspitzungen in unserem Kulturkreis nicht gibt und nehmen den Offizier wohlwollend beim Wort.
Frau Ministerin von der Leyen ist in den Augen Vieler für ihr Amt vollkommen ungeeignet. Im Skandal um Franko A. hat sie durch ihren ichbezogenen Wahlkampf- Umgang mit diesem Skandal einen weiteren Ministerinnen-Skandal vom Zaun gebrochen, viele ehrbare Soldaten in ihrer Ehre durch unangemessene Verallgemeinerungen pauschal beleidigt und der Institution Bundeswehr schweren Rufschaden zugefügt. In diesem Zusammenhang hat nun ein aktiver Offizier dazu aufgefordert, die Soldaten müssten nun „endlich den Mund aufmachen oder putschen“.
In einer Armee, die die Werte einer aufgeklärten Inneren Führung lebt und sich in der Tradition der Hitler-Attentäter des 20. Juli sieht, ist eine solche Feststellung eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Dieser Offizier sieht einen Missstand, im konkreten Fall gefährliche Unfähigkeit der Spitze des BMVg und fordert andere Soldaten auf, diesen Missstand offen zu formulieren um im Sinne von „Melden macht frei“ diesen Missstand zu erkennen und zu beheben. Das ist die Pflicht eines aufrechten Soldaten, der gelobt hat, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Manchmal müssen Recht und Freiheit eben auch gegen innere Gefahren verteidigt werden. Ist dies nicht mehr möglich, weil jeder, der das offene Wort ergreift, unangemessen niedergemacht wird, dann ist es im Extremfall die Aufgabe eines Soldaten, diese Gefahr für Recht und Freiheit eben auch unter Anwendung von Gewalt („putschen“) zu beseitigen. Genau diese Ultima-Ratio wird in den Gedenkreden zum 20. Juli von allen Seiten beleuchtet und durchgekaut. Um diese möglicherweise existentielle Notwendigkeit des Tyrannenmordes an der eigenen Führung jedem vor Augen zu halten, wurde das BMVg beim Umzug nach Berlin im Bendler-Block mit seiner Geschichte untergebracht. Auch wenn ich die Legitimation eines Putsches gegen die politische Führung noch nicht sehe, wir können immer noch frei (ab)wählen und die OSZE wird dabei unterstützt, Einzelfälle von Wahlfälschung aufzuklären, so wurde im angezeigten Wortbeitrag sehr verkürzt aufgezeigt, zu welcher Eskalation nach ausreichender Abwägung ein Offizier bereit sein muss. Dafür wird er ausgebildet. Und er spricht ja in erster Linie von der soldatischen Pflicht, den Mund aufzumachen und zeigt eben verkürzt auf, dass die einzige Legitimation für Klappe halten in dieser Situation ist, dass die Verhältnisse schon so schlimm seien, dass eben die Notwendigkeit zum Putsch gegen die eigene Führung wie einst bei Staufenberg besteht. (Nur so als Vorschlag für die Auslegung der Worte.)
(Achtung: überspitzender Zynismus) Aber statt einer sachgerechten Aufarbeitung der sichtbar gewordenen Missstände und charakterlichen Mängel an der Spitze des BMVg wird man wohl Duckmäusertum fördern und lieber den Boten unangenehmer Nachrichten köpfen – oder am 20. Juli in den Hof des Bendler-Blocks führen und erschießen!
Hat der angezeigte Offizier gar eine Belobigung verdient, weil er Gesicht zeigend das Schweigekartell karrieregeiler Offiziere durchbrochen hat, die alles schlucken und noch den größten Schwachsinn der politischen Führung unreflektiert umsetzen?
PS: So, und jetzt steinigt mich für meine Worte, aber bitte nur verbal ;-)
PPS: Ja, ich schäme mich ein kleinwenig für meine Feigheit, hier unter Pseudonym zu veröffentlichen. Wohin es aber führt, wenn man Kritik unter Klarnamen äußert, wird oben im Artikel beschrieben.
Bemerkenswert im Hinblick auf das innere Gefüge der Truppe ist an diesem Fall doch, was den Vorgang auslöste. Ein Offizier meldet den anderen, statt z. B. ein klärendes Gespräch zu führen. Und dann fürchtet man an berufenen Stellen noch einen „Korpsgeist“?
@Zum Heulen
Das Verhalten der Verteidigungsministerin, egal wie man sie beurteilt, in eine Reihe zu stellen mit dem Nazi-Regime, ist schon ein starkes Stück. Oder haben Sie einfach nur ein bisschen merkwürdig formuliert? Da wäre eine Klarstellung dringend geboten. (Nein, ich lasse mir hier keine „Wir müssen unser Recht auf Widerstand wahrnehmen“-Debatte auf diesem Niveau aufdrücken und werde dagegen sehr hart vorgehen. Und als erstes scheint es nun doch geboten, die Kommentare auf moderiert zu setzen. )
Geister, die Frau Ministerin rief. Es kam, wie es kommen musste: Im Zweifel lieber einmal zu viel, als zu wenig an die Staatsanwaltschaft abgeben – ich meine mich zu entsinnen, genau diese Befürchtung hier geäußert zu haben. Alles wird ungefiltert nach oben weitergemeldet. Früher hätte man das in der Tat unter vier Augen geklärt – oder unter 50, also in dem Rahmen, wo die Äußerung fiel, so nach dem Motto „Mein lieber Kamerad, die Meinung können Sie für sich ganz persönlich haben, aber ich will es hier so nicht hören!“ Damit wäre es vermutlich gut gewesen. Aber wehe, zwei von den 50 Augen melden es an 0800/vonderleyen, dann wird sich der Vorgesetzte, der das nicht weitergemeldet hat, schnell dem Verdacht aussetzen, „gemauert“ zu haben. Da darauf niemand scharf ist, kam es so, wie es kommen musste.
Vielleicht haben sich aber auch ein Diszi-Vorgesetzter und der zuständige Rechtsberater gedacht „nun machen wir es mal so, wie es ja jetzt sein soll, und dann wird man ggf. sehen, was das für ein Unfug ist!“. Und so kam es dann ja auch.
Vermutlich kommt bald ein „blauer Brief“ von einer StA an das BMVg, so nach dem Motto, ob man nicht etwas dagegen tun könnte, dass neuerdings jeder Schafsch*** an die StA abgegeben wird, statt sie mit den Instrumenten zu würdigen, welche die Bw selbst hat. Nur mal zum Vergleich: Ein Pfullendorfer Major hat 750 Euro „gelöhnt“, wohingegen so manch anderer in diesem Land wegen Diebstahls u.ä. zur x. Bewährungsstrafe verurteilt wurde – übrigens ohne die vorherige(n) dann auch mal zu vollstrecken.
@ zum Heulen
Was die Pflichten oder Rechte eines Soldaten angeht:
Kritik äußern, auch deutlich unbequeme, auf jede Fall.
Zum Putsch aufrufen, putschen, auch wenn es nur sarkastisch gemeint ist, auf keinen Fall.
Auch wenn die FDGO vielleicht die ein oder andere sarkastisch überspitzte Floskel überlebt, neigt unser Zeitgeist (Social Media sei Dank), jegliche mißzuverstehende Floskel auch mißzuverstehen. Nachdem dieser Sachverhalte vor knapp zwei Wochen das erste mal in den sozialen Medien aufgetaucht ist, konnte man das Resultat in den Zeitlinien und Kommentaren ganz deutlich sehen.
Die einschlägigen Blätter haben auch promt ähnliche Titel parat: „Oberstleutnant der Bundeswehr ruft zum Putsch der Verteidigungsministerin auf, Staatsanwaltschaft ermittelt!“
In Zeiten, in denen Max Mustermann nur noch die Schlagzeilen liest, führt dies sofort zu einer Missrepräsentation der Sachlage. Kein Mensch liest im dritten Absatz den tatsächlichen Ablauf der Dinge. 100.000de Bürger gehen nun davon aus, dass der OTL tatsächlich zum Putsch aufgerufen hat und tausende teilen dann diesen vermeitlichen Aufruf des OTL.
Von daher muss man heute, insbesondere als Offizier, leider ganz genau aufpassen was man sagt und wie man es sagt.
Nein, ich will da niemand mit dem NS-Regime gleichsetzen. Aus der Geschichte lernen will ich schon.
Das 3. Reich und der Widerstand des 20. Juli sind in Deutschland die „Monstranz“, anhand der entsprechende Strukturen verdeutlicht werden. Daher habe ich dieses kommunikative Bild gewählt. Sollte ich da missverständlich sein, bitte ich das zu entschuldigen.
Strukturell sind Maulkorberlasse oder medial verbreitete Strafverfahren mit dem Geschmack „strafe einen, erziehe tausende“ ein Boden, auf dem Dinge wachsen, die wir nicht wollen und die eben nicht Recht und Freiheit sind, die es zu verteidigen gilt. Wehret den Anfängen heißt eben auch, lange bevor es kritisch wird den Mund aufmachen, so dass es gar nicht erst kritisch werden kann. In diesem Zusammenhang bieten sich dann historische Beispiele an, ohne gleichsetzen zu wollen.
Nach dem Gesichtsverlust (und meinethalben Vertrauensbruch) der letzten Zeit wäre Deeskalation aller „stakeholder“ soo verkehrt nicht.
Eine Chance zur Gesichtswahrung und Rückkehr zu „normalen Verhältnissen“… let the healing begin…
JPW | 12. Juni 2017 – 15:23
„Bemerkenswert im Hinblick auf das innere Gefüge der Truppe ist an diesem Fall doch, was den Vorgang auslöste. Ein Offizier meldet den anderen, statt z. B. ein klärendes Gespräch zu führen. Und dann fürchtet man an berufenen Stellen noch einen „Korpsgeist“?“
Werter JPW, woher wollen Sie wissen, wer mit wem (nicht) gesprochen hat? Dem Chef blieb doch gar nix anderes übrig, als zu melden. Hätt ich heute, im Jahr 2017, genau so gemacht. Völlig unabhängig von dem (stattgefundenen) Gespräch mit dem LT. Ansonsten liefe ich Gefahr, über die neu eingerichtete Denunziations-Hotline „gemeldet“ zu werden. Und als „Vertuscher“ geearmarkt. Um dann selbst disziplinar oder strafrechtlich verfolgt zu werden. Zugleich dank der häufig etwas diffusen medialen Berichterstattung als „Mitverschwörer“ an den öffentlichen Pranger gestellt und ASAP auf Geheiß der IBuK auch gleich mal vom DP abgelöst zu werden.
Der Korpsgeist wird sich in diesem von Frau VdL neu geschaffenen Unternehmen dort erhalten (und weiterhin bilden), wo er noch in den Köpfen und Herzen willkommen ist. Da bin ich mir sicher. Nur befürchte ich, dass da dann die Innere Führung keinen Zugang mehr finden wird.
Hans Schommer
@ Hans Dampf
Es waren nicht 750 sonder 450 Euro wegen mangelnder Dienstaufsicht.
Hans Schommer | 12. Juni 2017 – 15:51
Gibt es denn momentan Korpsgeist, in dem die Innere Führung Zugang hat?
Mir scheint, Sie haben ein recht exklusives Verständnis von Innerer Führung!
@ Wa-Ge:
Bedankt! Was an meiner Aussage an sich jedoch nichts ändert, dass sich die WDO bisweilen „robuster“ zeigt als das Strafrecht, trotz mehrerer Verfehlungen/Straftaten.
Offensichtlich hat ja nicht das Ministerium einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt, sondern der zuständige Disziplinarvorgesetzte des betreffenden Oberstleutnant oder der zuständige Vorgesetzte in Hammelburg.
Dies ist nach den Vorgängen in Pfullendorf und anderswo auch nicht verwunderlich. Vermutlich will sich momentan kein zuständiger Vorgesetzter vorwerfen lassen, er vermauschle einen Vorgang intern, noch dazu wo er diese Bemerkung wohl vor 40 Lehrgangsteilnehmer, in der Masse wohl Offiziere, getätigt hat.
Nachdem wir ja auf unser Rechtssystem vertrauen können, wird sich der Vorwurf der Anstiftung zur Meuterei sicherlich bald entkräften lassen.
Ob es politsch klug war so einen Satz halböffentlich zu sagen (also nicht an der Theke bei einem Glas Bier, sondern als Redner im Hörsaal), darf allerdings bezweifelt werden, denn nach § 28 Wehrstrafgesetz „Verabredung zur Unbotmäßigkeit“ muss eine Zusammenrottung zur Meuterei nicht eingetreten sein, es genügt zur „Verabredung der Unbotmäßigkeit“ die bloße Verabredung, d.h. die Absprache ohne dass es zu einer Zusammenrottung oder gar zum Beginn einer Straftat (Gehorsamsverweigerung, Bedrohung, Nötigung oder Meuterei usw.) gekommen sein muss.
Inwieweit dies eine echte Aufforderung oder ein Scherz war, müssen die zuständigen Stellen jetzt klären.
http://www.rechtslexikon.net/d/verabredung-einer-straftat/verabredung-einer-straftat.htm
Wenn weiter oben mit der Traditionslinie 20. Juli 1944 argumentiert wird, dann ist dies wohl mehr als daneben. Richtig ist jedoch, dass man seine Kritik auch als Soldat sagen darf und sagen soll. Man muss aber dann auch bereit sein die Konsequenzen dafür zu akzeptieren. Offensichtlich hatte der betroffene OTL wohl sein persönliches Ende der Karriere erreicht. Ob man dann allerdings halböffentlich zum Widerstand gegen die Ministerin aufrufen kann, dürfte trotzdem fraglich sein.
Leider ist es so, dass die die an der Spitze der Dienstgradpyramide stehen, ihre Kritik am Wenigsten äußern.
In einem Industriebetrieb wäre so ein Vorgang völlig undenkbar und hätte vermutlich zur sofortigen Kündigung des Betroffenen geführt oder kennt jemand einen Fall, dass ein VW-Manager den Vorstandsvorsitzenden von VW halböffentlich kritisiert hat, in der Dieselaffäre endlich die Wahrheit zu sagen und alle Karten auf den Tisch zu legen ?
@Hans Dampf | 12. Juni 2017 – 15:37
„Geister, die Frau Ministerin rief. Es kam, wie es kommen musste: Im Zweifel lieber einmal zu viel, als zu wenig an die Staatsanwaltschaft abgeben – ich meine mich zu entsinnen, genau diese Befürchtung hier geäußert zu haben. Alles wird ungefiltert nach oben weitergemeldet.“
In der Tat. Das stand zu befürchten :(
Das Handeln der IBuK (und das nicht-Handeln des GI) erzeugt Angst und den Drang zur Absicherung. Also wird wohl über Jahre hinaus zunächst einmal alles gemeldet und der eigentliche Führungs- und Erziehungsauftrag der Vorgesetzten gerät ins Hintertreffen..
@ Hans Danpf (1537)
– erstklassig beschrieben
– 1+
@ Hans Schommer (1551)
– NEIN
– eben nicht melden
– gesunden Menschenverstand einsetzen
– Kurs halten
Blackbox | 12. Juni 2017 – 15:44
„Nach dem Gesichtsverlust (und meinethalben Vertrauensbruch) der letzten Zeit wäre Deeskalation aller „stakeholder“ soo verkehrt nicht.
Eine Chance zur Gesichtswahrung und Rückkehr zu „normalen Verhältnissen“… let the healing begin…“
Die von Ihnen angeregte „Heilung“ (ich hoffe, ich hab das sinngemäß richtig in die Muttersprache unserer Soldaten übersetzt?) kann es nur geben, wenn bestimmte, per Schnellschuss getroffene Entscheidungen zu „alternativen Kommunikationswegen“ und Parallelorganisationen (zur disziplinarischen Führungsorganisation) zurückgedreht werden. Und das wird mit dieser Regierung in Verbindung mit dieser Ministerin nicht zu machen sein.
Ich bin wirklich ratlos.
Hans Schommer
Ich trau es mich kaum zu sagen: Vor ca. 15 Jahren habe ich mit einem Zugführerkamerad mal überlegt, in den Dienstplan der Grundausbildung das Ausbildungsthema „Putsch“ mit Ausbildungsort „Berlin“ aufzunehmen.
Warum? Einfach nur um zu prüfen, ob unsere Dienstpläne irgendwo gelesen werden.
Wir werden es nie erfahren,
Werferfehler
@Hans Schommer | 12. Juni 2017 – 16:48
Ich teile ihren Pessimismus nicht.
Truppe und IBuK sind „auf der Palme“ (Alltags-Muttersprache-Deutsch gesprochen) und müssen da erstmal runter. Ein klassisches Diszi zu diesem stumpfdumpfen Spruch (strenger Verweis oder so weil einem StOffz unangemessen) wäre der erste Schritt weg von Hotlines, Parallel-Dienstwege etc.
Einer muss den ersten Schritt tun und dieser Vorgang ist für mich equivalent zu „Waffe sichern“.
Der DBwV als „Soldaten-Gewerkschaft“ könnte jetzt den nächsten Schritt tun und die Gesprächsebene wieder eröffnen, erstes Thema „Wie konnte es zu der Fehleinschätzung Pfullendorf kommen?“.
„Politik der kleinen Schritte“, hat im kalten Krieg geklappt, klappt im Kindergarten (und KiTa..), wird auch hier klappen wenn denn die Einsicht dazu da ist.
Aber was weis ich schon, war nie Römer.
@JPG | 12. Juni 2017 – 16:10
„Gibt es denn momentan Korpsgeist, in dem die Innere Führung Zugang hat?“
Bisher gab es den in der Tat. Derzeit vermutlich eher weniger.
Ob vdL Korpsgeist und InFü diesbezüglich nachhaltig geschädigt hat, wird die Zeit erweisen…
@Zum Heulen | 12. Juni 2017 – 15:14
Bei allem Wohlwollen, kann ich Ihre Ausführungen in keiner Weise nachvollziehen. Einen Missstand erkennen und Aufzeigen (nämlich, dass einige nicht mehr wagen, ihren Mund in der laufenden Diskussion aufzumachen) und das Relativieren, dass der aufrechte Soldat im von Ihnen beschriebenen (zugegeben sarkastisch überspitzten Falle) gar die Pflicht habe, zu putschen, ist in Ihren Schilderungen zu weit an den Haaren hergezogen, um darauf noch sinnvoll zu antworten und zu argumentieren.
Hinsichtlich der Äußerungen des betroffenen Oberstleutnant. Auch wenn diese im erwähnten Kontext und in diesem Satzzusammenhang getroffen wurden, muss er sich vorwerfen lassen, gegen eine Pflicht als Vorgesetzter verstoßen zu haben:
Ob und wie dieser Verstoß im Rahmen der Verantwortung des nächsten Disziplinarvorgesetzten zu ahnden ist und ob er eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft für geboten erachtet, sollten wir ihm überlassen. In den bisher diskutierten Fällen haben wir uns hier immer vehement dafür ausgesprochen. Nun lassen wir doch den Disziplinarvorgesetzten hier seine Arbeit machen!
Georg | 12. Juni 2017 – 16:27
„In einem Industriebetrieb wäre so ein Vorgang völlig undenkbar und hätte vermutlich zur sofortigen Kündigung des Betroffenen geführt oder kennt jemand einen Fall, dass ein VW-Manager den Vorstandsvorsitzenden von VW halböffentlich kritisiert hat, in der Dieselaffäre endlich die Wahrheit zu sagen und alle Karten auf den Tisch zu legen ?“
Na ja, wenn Sie sich jetzt einen der größten Saftläden des Planeten raussuchen – da haben Sie wohl recht. Wenn es ein Betriebsratsmitglied wäre, sähe das aber sicher anders aus.
Mal im ernst: M.E. ist dieser Vergleich so was von daneben – wirklich.
Hans Schommer
@Georg
In einem Industriebetrieb gibt es auch keine WDO und keinen Eid.
Der OTL hat für alle kenntlich NICHT zum Putsch aufgerufen und dies eben auch nicht in einer öffentlichen Veranstaltung. Bekommen wir nun auch noch einen Witzebeauftragten ins Stabselement Sarkasmus im BMVg?
Wofür gibt es DV und die WDO?
Ich bin froh, dass sich das BMVg nicht zu schnell öffentlich äußerte und zunächst das Ermittlungsergebnis abwartet um dann ggf öffentlich zu reagieren (@T.W. Ist das gut so :-)).
Ich kenne den in Rede stehenden Offizier persönlich und bin daher nicht ganz unvoreingenommen. Deswegen ist meine Einschätzung zu dieser Sache relativ schnell formuliert:
Der betroffene Kamerad ist einer der wenigen, der stets unverblümt seine Meinung sagt und riskiert damit auch mal anzuecken. Seine Haltung zur FDGO und zur Loyalität sind (meiner Einschätzung nach) über jeden Zweifel erhaben. Er mag vielleicht einen Sinn für Humor haben, der zwischen exzessivem Zynismus und hartem Sarkasmus schwankt, dennoch ist nach meiner Auffassung dies noch kein Straftatbestand. Ich persönlich schätze den Mann sehr für seine klare Sicht auf die Dinge und das Vermögen und den Willen, Dinge (wenn auch manchmal rhetorisch überspitzt) auf den Punkt zu bringen. Warum man hier, aus einem offensichtlichen (wenn evtl. auch schlechten) Scherz eine Staatsaffäre macht, ist mir schleierhaft.
Das Verhalten des Ministeriums und insbesondere dessen Öffentlichkeitsarbeit in den letzten Wochen und Monaten ist an Lächerlichkeit, Inkompetenz und zweifelhafter Schwerpunktsetzung nicht mehr zu überbieten.
@ Werferfehler | 12. Juni 2017 – 16:55:
Also, ich trau es mich zu sagen – Sprüche während meiner aktiven Dienstzeit: „Wenn das der Führer wüsste!“ oder „Aber wir haben die Waffen!“ oder „Da hilft nur noch Putschen“. Mensch, das hat doch keiner ernst gemeint und erst recht nicht ernst genommen. Das war ein Ausdruck von Ärger, Frust oder Fremdschämen, meist gepaart mit Hilflosigkeit bezüglich militärischer oder politischer Entscheidungen, ausschließlich die Streitkräfte betreffend, die objektiv oder – meistens – subjektiv als falsch oder schlecht empfunden wurden.
Und ja – ich will „verharmlosen“. Und bin ja wohl gottlob nicht der einzige, der den blindwütigen Spiegelfechtern, die sich als Verteidiger von Rechtsstaat und Menschenwürde aufspielen, die Hosen runterziehen.
Hans Schommer
Um auf meinen vorigen Beitrag zurückzukommen:
Hätten wir das damals gewagt, nur aus Spaß, wäre das wohl durchgegangen:
Heutzutage wären mein Kamerad und ich (damals kleine Leutnante / Oberleutnante) wohl am Arsch.
Und wo ist der Unterschied?
Werferfehler
@ Hans Schommer
Wenn Sie den Vergleich nicht passend finden, dann ist es eben aus ihrer Sicht so.
Jenseits von dem militärischen Regelwerk (WDO, Eid usw.), wieviel Kritik an dem Geschäftsführer eines mittelständischen Betriebes, sagen wir 100 bis 1000 Beschäftigte, ist zulässig, bis der Geschäftsführer mit Personalmaßnahmen reagiert (Abmahnung usw. ) ?
@ Zimdarsen
Zitat: „Der OTL hat für alle kenntlich NICHT zum Putsch aufgerufen und dies eben auch nicht in einer öffentlichen Veranstaltung. Bekommen wir nun auch noch einen Witzebeauftragten ins Stabselement Sarkasmus im BMVg?“
War das so ?, Waren Sie dabei und haben es gehört ?
Es kann ja nur ein Scherz, ein Gag, ein Ausdruck der persönlichen Verärgerung über das Verhalten der Ministerin gewesen sein, dass will ich gar nicht bestreiten, nur wenn es wirklich für ALLE erkentlich war, das dies nur ein Scherz war, warum dann die Abgabe an die Staatsanwaltschaft ?
Es wird doch immer hier im Forum das hohe LIed der disziplinaren Eigenständigkeit gesungen. Jetzt hat ein zuständiger Disziplinarvorgesetzte eine Ermittlung an die Staatswaltschaft abgegeben weil er eine WehrSTRAFTAT nicht ausschließen kann. Wir reden also nicht über ein disziplinare Verfehlung, die als einfache oder gerichtliche Disziplinarmaßnahme gewürdigt wird, sondern über eine Straftat, die im bereits im Versuch mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis 5 Jahren angedroht ist.
Ist es da nicht vernünftig, wenn der Chef (vermutlich oder sicherlich nach Rücksprache mit dem Wehrrechtsberater) bei eigener Unsicherheit an die Einleitungsbehörde abgibt?
Sollen die doch prüfen und feststellen, war alles nur ein toller Gag !
Und was von der Kanzel in der Kirche und als Lehrer im Hörsaal gesagt wird, kann nie rein privat sein, das kann ich bei einem Glas Bier in der Kneipe sagen aber nicht vor 40 Schülern.
@Koffer | 12. Juni 2017 – 17:05
„@JPG | 12. Juni 2017 – 16:10
„Gibt es denn momentan Korpsgeist, in dem die Innere Führung Zugang hat?“
Bisher gab es den in der Tat. Derzeit vermutlich eher weniger.
Ob vdL Korpsgeist und InFü diesbezüglich nachhaltig geschädigt hat, wird die Zeit erweisen…“
Solchen Korpsgeist gab es in der Tat? Ich würde mich freuen, mehr darüber zu erfahren. Baudissin hat sich ja stets gegen Korpsgeist gewandt. Und inwiefern die Ministerin der Inneren Führung geschadet haben soll, ist mir auch schleierhaft. Offenbar hat ihr Agieren bewirkt, dass ein Teil der Inneren Führung, nämlich die WDO, in dem hier vorliegenden Fall sehr Ernst genommen wurde.
Könnte doch sein, dass der Disziplinarvorgesetzte nach § 33 WDO geprüft und erkannt hat, dass hier ggf. eine Straftat vorliegt. Dann hat er folgerichtig an die Staatsanwaltschaft abgegeben, da er sich sonst selbst strafbar machte (Strafvereitelung im Amt, § 258a StGB).
Für alle, die meinen, dass es sich bei der Angelegenheit um einen dummen Spruch und eine Lappalie handelt, da wäre dann der Justizminister der richtige Ansprechpartner, nicht die Verteidigungsministerin.
@Hans Schommer | 12. Juni 2017 – 17:23
„Also, ich trau es mich zu sagen – Sprüche während meiner aktiven Dienstzeit: ‚Wenn das der Führer wüsste!‘ oder ‚Aber wir haben die Waffen!‘ oder ‚Da hilft nur noch Putschen‘.
Toll, gaaaaanz toll! Und wahrscheinlich haben solche Sprüche den Einsatzwert der Truppe unglaublich erhöht. Und wahrscheinlich sind Sie der Meinung, dass solche Sprüche kein Dienstvergehen dargestellt haben. Und wahrscheinlich sagen Sie auch, dass solche Sprüche für Staatsbürger in Uniform völlig angemessen waren. Und wahrscheinlich meinen Sie auch, dass damals alles besser war.
Werferfehler | 12. Juni 2017 – 17:42
“ … Und wo ist der Unterschied?“
(Wenn ich Ihren Beitrag jetzt instrumentalisiere – vergeben Sie mir bitte, werter Werferfehler).
Der Unterschied besteht darin, dass es derzeit nur noch darum geht, eine (mittlerweile erkannte) Fehlbesetzung im Bereich IBuK im Sattel zu halten. Koste es, was es wolle. Und wie „unschuldig, unbedarft, unbetroffen oder un-sonstwas“ die Kanzlerin auch tut: Es geht nur noch da drum, die Zeit bis zur BTW zu überstehen – danach ist VdL als Ministerin „Peinlichkeitsgeschichte“. So – oder eben anders.
Hans Schommer
P.S.: Die Formulierung „So – oder eben anders“ soll keineswegs als Aufruf zu einem Putsch verstanden werden. Sie gibt vielmehr die Hoffnung des Kommentators wieder, dass ein für die Streitkräfte der BR Deutschland geradezu unerträgliche Zustand von Missbrauch und Führungslosigkeit alsbald demokratisch legitimiert beendet wird.
Mich wundert, dass das BMVg von einer Abgabe an die Staatsanwaltschaft beim Verdacht einer schweren Wehrstraftat erst aus der Presse erfahren hat. Normalerweise wird so etwas als BV gemeldet. Sollten sich die Vorschriften derart geändert haben?
TAr
Wenn dieser Aufruf eine Straftat ist, dann klagt mich bitte auch an. Denn am Samstag stand ich vor der Rommel Kaserne in Ulm mit dem Schild „Was lasst Ihr Euch noch von den Laien gefallen?“ und „Wählt Ungnade, wo Gehorsam keine Ehre bringt!“.
Nicht wenige Besucher haben dem zugestimmt, dass die derzeitige Politik eine unhaltbare Katastrophe ist. Gut, einige haben das Wortspiel leider nicht verstanden und mich der Anti-Bundeswehr Fraktion zugeordnet.
@Zum Heulen
Hier möchte ich mal den General a.D. Günzel zitieren: „Einen krummen Rücken bekommt man nicht mehr gerade gebogen“.
@Georg | 12. Juni 2017 – 18:14
„Es kann ja nur ein Scherz, ein Gag, ein Ausdruck der persönlichen Verärgerung über das Verhalten der Ministerin gewesen sein, dass will ich gar nicht bestreiten, nur wenn es wirklich für ALLE erkentlich war, das dies nur ein Scherz war, warum dann die Abgabe an die Staatsanwaltschaft ?“
In der Tat, genau das ist die Frage!
Und da kommt leider wieder das agieren der IBuK in den letzten fünf Monaten mit ins Spiel :(
@JPG | 12. Juni 2017 – 18:26
„Solchen Korpsgeist gab es in der Tat?“
Ja, in der Tat.
„Und inwiefern die Ministerin der Inneren Führung geschadet haben soll, ist mir auch schleierhaft.“
Durch ihr Handeln gegen die Grundsätze der Inneren Führung (Handeln durch zuständige Ebenen, Menschenführung mit den Betroffenen und nicht über das Vehikel der Presse und Personalführung im Dialog um nur einige zu nennen).
Vor allem aber durch das Verbreiten von Angst und Furcht.
@Thomas Arend | 12. Juni 2017 – 18:57
„Mich wundert, dass das BMVg von einer Abgabe an die Staatsanwaltschaft beim Verdacht einer schweren Wehrstraftat erst aus der Presse erfahren hat. Normalerweise wird so etwas als BV gemeldet. Sollten sich die Vorschriften derart geändert haben?“
Äußerst berechtigte Frage.
Es heißt zwar nicht mehr BV, aber das Prinzip ist das gleiche geblieben.
Vielleicht hat das BMVg ja diesmal genauso wenig vorher davon erfahren, wie es angeblich bei den letzten Vorgängen über das Vehikel des BV-Nachfolgers nichts davon erfahren haben will.
In den Räumlichkeiten der FüAk und des ZInFü gibt es die sog. „Schweigerose“, nach dem Motto „was hier gesprochen wird, bleibt hier!“. Steht in keiner Vorschrift, „is‘ so“. Damit ist es wahrscheinlich nun auch vorbei…
@Hans Schommer | 12. Juni 2017 – 18:40
Ich kann ja zum Teil Ihre Aufregung verstehen, den „…für die Streitkräfte der BR Deutschland geradezu unerträgliche Zustand von Missbrauch und Führungslosigkeit…“, den Sie identifiziert zu haben scheinen, kann ich beim besten Willen nicht teilen. Hier täte m.E. etwas mehr Unaufgeregtheit gut. Die Streitkräfte haben bereits andere „nicht so brillante“ Verteidigungsminister ausgehalten. Wenn die Politik je nach Lager – dem Wahlkampf geschuldet nun aus dieser für die Bundeswehr unschöne Lage einerseits Profit schlagen möchte, andererseits sich keine Blöße geben möchte, so müssen wir das eben aushalten So ist das eben mit dem Primat der Politik…
@JPG | 12. Juni 2017 – 18:26
NACHTRAG
„Könnte doch sein, dass der Disziplinarvorgesetzte nach § 33 WDO geprüft und erkannt hat, dass hier ggf. eine Straftat vorliegt. Dann hat er folgerichtig an die Staatsanwaltschaft abgegeben, da er sich sonst selbst strafbar machte (Strafvereitelung im Amt, § 258a StGB).“
§258a?!?! Sorry, aber das ist angesichts der derzeit bekannten Tatsachen abwegig.
Schon die Abgabe wird (wenn die derzeit bekannten Tatsachen zutreffen) sehr schnell bei der StA in der Ablage P liegen. Zu einem Verfahren gem. 258a würde es bei Anwendung eines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der Gem. §33 WDO statuierten Pflichten niemals kommen. Das schließt sich aus…
@Georg
Ihr Beispiel mit dem Geschäftsführer ist nicht ganz korrekt. Um in der Zivilwirtschaft zu bleiben. In einer Aktiengesellschaft betreibt ein Vorstandsvorsitzer eine Misswirtschaft und führt eine an Mobbing grenzende Firmenkultur ein. Die Aktionäre, also die Besitzer, meist mit einem verschwindend kleinen Anteil, bekommen davon nicht viel mit und können sich auch kein rechtes Bild davon machen, was so abgeht in der Firma. Können die Angestellten nun die Arbeit mit dem Vorstandsvorsitzenden verweigern, um einen noch größeren Schaden an der Firma zu vermeiden?
Ich denke, ja. Das würde nämlich die Aktionäre aufwecken!
@JPW – diesen Korpsgeist gab es, das weißt du Jan-Phillip, es gab ihn im guten und positiven Sinne, aber es gab ihn auch im negativen, wenn viielleicht das eine früher und das andere später. und heute, heute gibt es …….. hier kann jeder einsetzen was er möchte oder sich denkt. Einige sollten aufpassen was sie sagen und machen, und wer wessen Geisteskind ist, nun ich denke das können einige schon einordnen. Wes Kind den so einige andere in Sptzenpositionen sind, das sieht man denke ich. Nur haben und schaffen die es auch noch den letzten Truppengeist zu eleminieren. Wollen hoffen, dass diese Armee nie in den Verteidigungsfall muß, den Fall Einsatz und das was dort jeweils passiert oder auch nicht, nimmt man in Deutschland „zum Glück“ kaum wahr.
Das ist alles nur noch LÄCHERLICH!
Paßt aber leider total ins Bild eines völlig stromlinienförmig, mittels der „Karotte“ durch die Manege dirigierbar „erzogenen“ Karriereoffizierskorps!
ALLE OiG+, mit denen ich seit der „Trendwende Disziplin und Innere Führung“ diesbezüglich sprach und meine Enttäuschung aufgrund der nichtvorhandenen „Stimme der Bw-Generalität“ zu der Art und Weise der Pauschalbeleidigung und Umgang „der Leitung“ mit „der Bw“, speziell dem Fhr/OffzKorps äußerte, zuckten maximal betreten mit den Schultern und erklärten, ich verstünde halt „das System“ nicht: Wenn man etwas sagt, muß man gehen (B6+).
Der Gesichtsausdruck auf meinen darauffolgenden Einwand, daß die Folgen der Zurruhesetzung als B6+ das Leben in D nicht eben ärmlich, dafür aber einigermaßen frei und mit aufrechtem allmorgendlichem Blick in den Spiegel einhergehen läßt, „fruchtete“ dagegen rein gar nicht! Klar, selbst dem 3-Sterner, „fehlt“ ja noch ein letzter Schritt auf der Karriereleiter.
Das alles sei unter dem „Primat der Politik“ nun einmal so! Wenn „die Politik“ halt etwas entschieden hat (wer berät da eigentlich???), MUSS das dann eben stillschweigend mit vollem Eifer getragen und auf dem Rücken der Truppe abgeladen werden.
Daß dies, wenn man ehrlich ist, dazu geführt hat, daß es quasi „keine“ durchhaltefähigen Streitkräfte mehr gibt, die irgendeinen Auftrag (außer natürlich „Flutbekämpfung“) wirksam durchführen können, egal! „Politisch so gewollt“! WER bitte ist denn „die Politik“?
Ich weiß, ich bin einTräumer, aber dabei geht´s mir trotzdem besser, als ständig „nach unten zu knüppeln, nach oben zu buckeln“.
Und auch wenn das jetzt dem Hausherrn wieder „nicht schmeckt“: GENAU DAS ist es doch, was „DER Wehrmachtsgeneralität“ – ganz kurz zusammengefaßt – vorgeworfen wird: Solange Hitler Gefolgschaft geleistet zu haben, wie es Erfolge und damit „Sterne“ (und eiserne Kreuze usw) einzusammeln gab. Keine „wirksame“ Kritik, der „damals“ auch nicht lediglich von einer „goldenen“ Pension folgte…
NEIN, wer „Innere Führung“ will UND richtig verstanden hat, darf eben NICHT zum „Kadavergehorsam“ erziehen und diesen mit Androhung des Strafverfahrens bei jedweder sachgerechter Kritik einfordern.
Zum „Putsch“ aufrufen ist natürlich grds „no go“, dennoch mag ich hier noch lange nicht aufgrund „irgendwelcher“ Berichte in „den Medien“ den Stab über dem OTL brechen, im Grundsatz („Mund aufmachen“) lieget ja richtig!
Und klar, ein OTL (wie eigentlich alle „sub-B6+“) muß natürlich ganz andere Konsequenzen fürchten! Da wird nicht eben mit normaler Pension zurruhegesetzt, da wird die Keule bis zur Entlassung ohne Geld- und Sachbezüge und Bestrafung geschwungen!
Nichts verstanden!
Und noch einmal: Ich spreche hier NICHT von plumper „Pöbelkritik“, weil mir eine Ministerin nicht paßt, oder anderen, gem SG, StG… ahndungswürdigen Äußerungen oder Handlungen!
Wirklich traurig, wie weit „wir“ gekommen sind.
Wenn die Herren sich mal entscheiden könnten… Verhalten sich Ministerin, Ministerium und Generalität wie im Fall Pfullendorf, ist es falsch. Verhalten sie sich wie in diesem Fall, ist es auch falsch.
Oder geht’s nur darum, über die Ministerin, das Ministerium und die Generalität abzukotzen? Dafür wird sich sicherlich ein Kasino finden.
@ T.W.
Obacht, Kasinos sind nur für Offiziere! ;-) Nicht, dass diese Aussage den nächsten shitstorm auslöst…
@Arty1986 | 12. Juni 2017 – 20:29
„Und klar, ein OTL (wie eigentlich alle „sub-B6+“) muß natürlich ganz andere Konsequenzen fürchten! Da wird nicht eben mit normaler Pension zurruhegesetzt, da wird die Keule bis zur Entlassung ohne Geld- und Sachbezüge und Bestrafung geschwungen!“
Ich denke Sie übertreiben hier maßlos.
Angesichts der derzeit bekannt gewordenen Tatsachen, wird sich da gar nix im Bereich Entlassung oder strafrechtliche Ahndung abspielen.
Wenn das so passiert ist, wie es SPON berichten, dann gibt das ein Diszi wegen Verstoße gegen §10 und 17, max. ein Diszi durch TrDstGer (aber auch das bezweifle ich, wenn der Saal wirklich gelacht hat).
Das war es dann.
Ruhig bleiben…
@T.Wiegold | 12. Juni 2017 – 20:43
„Wenn die Herren sich mal entscheiden könnten… Verhalten sich Ministerin, Ministerium und Generalität wie im Fall Pfullendorf, ist es falsch. Verhalten sie sich wie in diesem Fall, ist es auch falsch.“
Ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
Da hat ein offensichtlich ängstlicher Disziplinarvorgesetzter einen Vorgang an die StA abgegeben, den er mit ein bißchen Nachdenken und Rückgrat alleine hätte abarbeiten können.
Aber das war es dann auch schon.
Fraglich ist allerdings, ob diese Ängstlichkeit nicht durch das Verhalten der IBuK in den letzten Monaten verursacht wurde.
Zweifelhaft ist auch die Aussage des BMVg, man habe von der Abgabe erst durch die Presse erfahren, denn wie bereits angemerkt wurde, müssen solche Vorgänge normalerweise an das BMVg gemeldet werden.
Aus meiner Sicht also zwei durchaus wichtige Fragen.
Aber der Vorgang (sowohl das angeschuldigte Dienstvergehen, als auch die übertrieben ängstliche Reaktion des zuständigen Vorgesetzten) ansich ist ja wohl eher minderwichtig…
Ganz weit unten, dort wo die solären Weidegründe nur dürftiges Steppengras hervorbringen, sind diese Fragen schlecht nachzuvollziehen. Habe ich „gestern“ noch eine Stichwaffe abnehmen dürfen, die mir untergebene Kameraden zum Zeichen ihrer Wertschätzung gaben. Und meine Verbundenheit dazu resultierte aus diesem Gedanken heraus und nicht aus irgendeinem anderen Grund. Überschütten mich „heute“ offene Briefe und neue Meldewege mit kaum verständlichen Bezeichnungen. Es bildet sich in diesen Angelegenheiten ein bekanntes Trefferbild.
Wichtig scheint nur Eines, dass man einen Platz hat, wenn die Musik aufhört zu spielen. Und wie in der „Reise nach Jerusalem“ auch, es hat zu wenig Stühle und irgend jemanden wird es treffen, der Anlass ist beinahe beliebig geworden.
Wer sitzt mampft sein Popcorn und freut sich, dass nicht er selbst der Stehengelassene ist.
Mit dem eigentlichen Vorfall hat es seine Bewandtnis oder auch nicht. Fraglich bleibt, ist es eine Schlagzeile, die in die Öffentlichkeit gehört? Der Aufruf vor versammeltem Auditorium und in der Situation ist dämlich aber doch niemals ernst zu nehmen. Auf einem groben Klotz gehört ein grober Keil! Die Mechanismen arbeiten lassen und dann urteilen.
Jeden Morgen hört man neue Geschichten und es wäre beinahe lustig, wenn es nicht um das ginge, was man selbst erlebt und dessen Teil man ist …
Ich halte diese Plattform für wichtig und richtig, aber mit dem täglichen Geschehen im Dienst haben manche Foristen wenig zu tun, scheint es mir.
@T.Wiegold | 12. Juni 2017 – 20:43
Dem gleichen Eindruck kann ich mich auch nicht erwehren!
@Koffer | 12. Juni 2017 – 19:34
Dann erklären Sie doch einmal, wie man sich diesen Korpsgeist, zu welchem die Innere Führung Zugang hat (was auch immer damit gemeint sei) aussah, oder aussieht. Etwa so, dass ein Stabsoffizier (!) in einem Hörsaal irgendwas von Putsch faselt, und angeblich alle Anwesenden lachen, vielleicht einige fremdbeschämt den Kopf schütteln, aber letztlich keiner etwas dagegen sagt? Wäre dies nicht das Schweigekartell, die Kultur des Wegschauens?
Silence is consent!
„Durch ihr Handeln gegen die Grundsätze der Inneren Führung“
Zugegeben, „Grundsätze der Inneren Führung“ ist wahrscheinlich ein unbestimmter Rechtsbegriff. „Handeln durch zuständige Ebenen, Menschenführung mit den Betroffenen und nicht über das Vehikel der Presse und Personalführung im Dialog“ gehören sicherlich nicht dazu! Aber lesen Sie ruhig noch einmal nach unter Nr. 316 der einschlägigen Vorschrift.
Die Innere Führung wird einzig und allein dadurch diskreditiert, dass sie ständig falsch interpretiert wird, um ihren Zielen völlig entgegengesetzte Agenden zu verfolgen. Lassen Sie es doch einfach sein!
„§258a?!?! Sorry, aber das ist angesichts der derzeit bekannten Tatsachen abwegig.“
Da wissen Sie wohl mehr als alle anderen. Um diese Behauptung aufrecht erhalten zu können, müssten Sie belegen, das eine Straftat des beschuldigten OTL abwegig ist. Können Sie das per Bildschlagzeile und Ferndiagnose, oder waren Sie dabei?