De Maizière setzt Bundeswehr im Innern wieder auf die Tagesordnung
Nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im vergangenen Dezember und weiteren, vermutlich von islamistischen Extremisten verübten Anschlägen in anderen Ländern kommt das nicht überraschend: Der heutige Bundesinnen- und frühere Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung umfassende Überlegungen für eine Stärkung staatlicher Rechte zur Terrorbekämpfung vorgelegt. Dass dabei auch die Bundeswehr eine Rolle spielt und nach den Vorstellungen des Ministers zur Entlastung der Polizei im bewaffneten Objektschutz eingesetzt werden können soll, wundert kaum.
Die Passage aus dem Beitrag, den das Bundesinnenministerium auf seiner Webseite komplett veröffentlicht hat:
Wir haben in unserem Land nach wie vor zu unterschiedliche Strukturen für den Umgang mit einem Katastrophenfall. Auch hier schlage ich eine gebündelte Organisation mit mehr Zuständigkeiten für den Bund vor. Bei nationalen Katastrophen muss der Bund Zuständigkeiten bekommen. (…) Wir brauchen dringend ein zentrales operatives Krisenmanagement. Es gibt kaum ein Land der Welt, in dem das nicht so organisiert ist. Übrigens: Auch die Bundeswehr ist seit Dekaden anerkannter Partner im Katastrophenschutz. Kommt die Polizei mit ihrer Kapazität an Grenzen, sollte die Bundeswehr auch dort ihren Platz finden – etwa beim bewaffneten Objektschutz. Die Debatten dazu mögen früher verständlich gewesen sein. Jetzt sind sie es nicht mehr.
Das sieht danach aus, dass die auch in der großen Koalition von Union und SPD strittige Debatte über den Einsatz der Bundeswehr im Innern, mit Hoheitsrechten, erneut beginnt. Dabei schien sie im vergangenen Jahr doch vorerst beigelegt – und bislang hat es ja noch nicht einmal die geplante Übung gegeben, bei der Bund und Länder ausloten wollen, was die Streitkräfte schon unter den derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen dürfen und vor allem leisten können.
(Archivbild Juni 2013: Der damalige Verteidigungsminister de Maizière lässt sich von Generalmajor Hans-Werner Wiermann, damals Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben, den Einsatz der Bundeswehr bei ihrer Unterstützung in Hochwassergebieten erläutern – Bundeswehr/Andrea Bienert)
@Zimdarsen
Eine Auswertung von LÜKEX gibt es beim BBK
http://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Krisenmanagement/Luekex/Downloads/downloads_luekex_node.html;jsessionid=73792EACD6C456391906CBDE2334F6EA.1_cid345
@Zimdarsen
Tse, tse…sie können aber auch Fragen stellen ;-)
Es gibt neben der post-faktischen eben auch die prä-faktische Politik. Sascha Lobo nennt das „Sofortpolitik“:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/2017-wird-das-jahr-der-sofortpolitik-meint-sascha-lobo-a-1128523.html
Bedenklich ist aus meiner Sicht, dass die Kadenz/Schlagzahl dieser post-prä-faktischen Sofortpolitik spürbar angestiegen ist insbesondere im Bereich Sicherheit/Verteidigung. Bevor ein Konzept in Gesetzesform gegossen in die Umsetzung geht, kommt schon das nächste auf „den öffentlichen Markt“…..
Es wäre schon viel gewonnen, wenn jeder die Hausaufgaben machen würde, die ihm aufgegeben sind, bevor man sich an die der anderen setzt. Wenn z.B. in der Bundeshauptstadt ein LKW in einen Weihnachtsmarkt reinrauscht und man anschließend so tut, als sei damit überhaupt nicht zu rechnen gewesen (Nizza???), dann läuft etwas falsch. Interessant übrigens, dass tags darauf landauf, landab Betonhindernisse verfügbar waren, die dann auch sofort aufgestellt wurden. In meinen Augen schlichtweg schlafmützige Stümperei, für die 60 Menschen mit Leben und Gesundheit bezahlen mussten. Daran hätten auch ein zentralisierter Verfassungsschutz oder Objektschutz durch die Bundeswehr nichts geändert. Im Übrigen tut die Sinnhaftigkeit von Maßnahmen gar nichts mehr zur Sache – teilweise ist sogar das Gegenteil der Fall, was sinnvoll oder praktikabel wäre, wirkt schon deswegen verdächtig.
@Jan Vogel: Ihr Ernst? Nun tatsächlich ist die beste Terrorabwehr eine Zivilgesellschaft die Zusammenhält. Warum?
Diese Terroristen kommen aus einer Welt mit Guerilla als Vorbilder, vulgo sie brauchen ein logistisches Netzwerk. Wenn sie das nicht bekommen, können sie nicht handeln.
Diese durch den Attentäter von Nizza vorgelebte Taktik wurde dann vor wenigen Monaten von Daesh zur Strategie erhoben. Wenn jetzt aber der VVS bemerkt, dass da ein Gefährder ist, sollte man den eben wegstecken und nicht im Aktensumpf versenken.
Und nein ich kann schon so keine Waffe bedienen … auf Glühwein endet das Böse ;)
@@WA-GE | 05. Januar 2017 – 8:51
+1
@Zimdarsen | 05. Januar 2017 – 8:57
„Es geht um den Einsatz über das GG hinaus.“
Nope! Es geht um Einsätze, die über das hinaus gehen was gem. aktueller Definition über die bestehenden Regelungen des GG hinaus geht.
Das ist ein Unterscheid.
Denn entweder entwickelt man die aktuelle Definition einfach weiter (ist ja bereits mehrfach in DEU durch das BVerfG in Bezug auf die Bw gemacht worden ohne, dass hierdurch sich der Charakter unserer Republik/Gesellschaft wesentlich verändert hätte) oder man verändert das GG (zurückhaltend und vorsichtig, aber dennoch nachdrücklich).
@klabautermann | 05. Januar 2017 – 9:19
In der Tat wäre es absoluter Blödsinn, wenn man es zur Daueraufgabe machen würde. Aber nach konkreten schlimmen Einzelereignissen oder im Rahmen von einzelnen „Großereignissen“ zeitlich befristet. Warum nicht?
Klar müsste man dafür sorgen, dass es nicht zu einer Daueraufgabe wird. Aber denkbar wäre es…
@Zimdarsen | 05. Januar 2017 – 10:53
Zugegebener Maßen berechtigte Fragen!
Hat zwar wenig damit zu tun, dass dennoch die Bw zu einer optimierten Sicherheitsstruktur beitragen könnte/sollte, aber dennoch berechtigte Fragen…
@Sensemann | 05. Januar 2017 – 11:04
„Die Deutschen haben leider regelmäßig die Neigung, Macht zu missbrauchen.“
Diese Aussage halte ich für ausgemachten Blödsinn. Anderes und milder kann ich es leider nicht formulieren. Diese Aussage ist zudem so haltlos, dass ich gar nicht beginnen werde sie zu widerlegen.
„Aufgrund dieser geschichtlichen Erfahrung haben die Alliierten den Deutschen den Föderalismus verpasst.“
Das ist falsch!!!
Der Föderalismus ist (von den zwölf dunkeln Jahren einmal abgesehen) in allen Strukturen seit dem Deutschen Bund im 19. Jahrhundert systembestimmend. Die Alliierten haben da gar nix neu erfunden und auch gar nix durchsetzen müssen, denn alle Verfassungsväter waren in föderalen Systemen großgeworden!
@Voodoo
Deutschland ist ein föderaler Staat und das ist gut so und hat NICHTS mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (incl. Terrorismus) zu tun.
Die Länder und der Bund können ihre Arbeit in diesem Bereich optimieren bis zum Anschlag.
Warum haben die Sicherheitsbehörden des Bundes kein einheitliches IT System (incl KOM)?
TdM soll das KZV voll umsetzen, wenn er dann noch was benötigt oder will, soll er sich wieder melden. Im Moment macht er noch nicht einmal was er muss und darf. Das Gegenteil ist der Fall, wir verlieren jeden Tag Fähigkeiten im Zivilschutz, einschl der Aufgabe von Bunkern, weiterer Infra, Pers und Mat. In einer Großlage muss die Bw ggf ihre Infra besser schützen und dafür benötigt sie jeden Mann und Schuß, doch selbst dafür gibt es keine angemessenen Alarmpläne mehr.
@Koffer
Natürlich beziehe ich mich auf das GG wie es ist und nicht auf eines, wie es sich manche wünschen. Dass man das GG ändern kann dürfte allen hier bekannt sein (zum Glück nicht einfach)
Das GG ist das GG, so wie es ist und das ist im Moment das Recht des deutschen Volkes ;-)
Innerhalb dieses gültigen und verbindlichen Gesetzes ist es möglich die Bw einzusetzenund das betrifft die aufgezählten Punkte: -Sanitäter, Kampfmittelspürhunde uem.
Einem Bernd Höcke (ich nenne ihn mal Bernd ;-)) als evtl zukünftigem Bundeskanzler möchte ich nicht mehr unnötige Zugriffsmöglichkeiten auf die Bw geben ;-)
@ Zimdarsen | 05. Januar 2017 – 19:05
„Natürlich beziehe ich mich auf das GG wie es ist und nicht auf eines, wie es sich manche wünschen.“
Wie gesagt Rechtsfortbildung wäre die einfachste Lösung für alle Probleme. Hat das BVerfG ja schon zwei- oder dreimal in Bezug auf die Streitkräfte gemacht.
Es gibt z.B. ernstzunehmende juristische Stimmen, die sagen, zur Abwehr terroristischer Bedrohungen könne man einfach über 87a gehen (erweiterter Verteidigungsbegriff) und Großlagen könnte man über über 35 (zielführende Auslegung der Amtshilfe) lösen…
Ich halte die ganze Diskussion der letzten Jahre für nahezu hysterisch… Wir in DEU glauben mal wieder es besser zu wissen als alle anderen :(
Egal eines dürfte klar sein: in 2017 ändert sich nichts. Die Vorschläge von TdM sind nicht zu einer tatsächlichen Umsetzung vorgesehen, sondern läuten lediglich den Wahlkampf ein…
@ Sensemann:
Der Föderalismus in Teutschland geht schon auf das Mittelalter zurück, sehr zum Ärgernis z.B. Barbarossas ;) Gleichwohl haben die Westalliierten in den „Frankfurter Dokumenten“ u.a. die Vorgabe zur Ausarbeitung des Grundgesetzes gemacht, dass der künftige Weststaat ein förderaler sein solle. Insofern ist der Föderalismus keine Erfindung der Alliierten – und den Gegenbeweis, dass die Verfassungsväter und -mütter ohne diese Vorgabe zu einem abweichenden Ergebnis gekommen wären, bleibt die Geschichte wohl schuldig :-).
Mich verwundert, dass man keine nüchterne Terror.-Zielanalyse hier debattiert. Objekte sind doch nicht das Ziel der Terroristen. Es sind „Veranstaltungen“ mit möglichst vielen „soft-targets“ (sorry). Selbst wenn die BW Objektschutz könnte, dann ist das doch eine ganz andere Aufgabenstellung als „Veranstaltungsschutz“ wie Weihnachtsmarkt, Sylvesterfeier in der Disko, Fußballspiel etc.pp.
Und Veranstaltungsschutz kann die BW definitiv nicht. Was soll also diese ganze Diskussion ?
@klabautermann | 05. Januar 2017 – 21:57
Die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der Bw im Inneren ist sicherlich nicht die Lösung aller Probleme. Nach meiner persönlichen Meinung noch nicht einmal eines Großteils.
Aber es wäre ein Werkzeug in einem ganzen Werkzeugkasten, mit dem man spezifische Probleme lösen könnte, die anders nicht oder nur mit immensen Kosten gelöst werden können. HHM die wiederum für andere Werkzeuge für die die Bw nicht als Ersatz dienen kann ausgegeben werden könnten.
@ klabautermann: + 1
@klabautermann
„Terror“ gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen. Ich weise hin auf die Anschläge auf die Deutsche Bundesbahn – „Verkabelung“, in Berlin, jüngst aber auf der Rheinschiene:
http://bnn.de/nachrichten/brandanschlaege-auf-die-bahn
Suche z.B. „bundesbahn anschlag brand karlsruhe“
Oder:
http://www.bz-berlin.de/berlin/spandau/brandanschlag-feuer-an-kabelschacht-der-s-bahn
Ich beobachte einen gewissen Trend zum OT… Und nein, wir fangen jetzt nicht mit der Debatte an, was Terror ist und was noch (ggf. politisch motivierte) Kriminalität.
@ Koffer
Zitat:“Egal eines dürfte klar sein: in 2017 ändert sich nichts. Die Vorschläge von TdM sind nicht zu einer tatsächlichen Umsetzung vorgesehen, sondern läuten lediglich den Wahlkampf ein…“
Das sehe ich auch so !
Darüber hinaus ist dieser Aktionismus von TdM aber auch ein gigantisches Ablenkungsmanöver um von den staatlichen Fehlleistungen in den Fall Amri abzulenken.
Mittlerweile kommen ja immer mehr Details zu dem Attentäter von Berlin ans Tageslicht.
Danach ist er
-unerlaubt nach Deutschland eingereist, da er in Italien seinen Asylantrag hätte stellen müssen nach Verbüßung seiner Haftstrafe wegen Brandstiftung
– in Deutschland mit bis zu 14 Identitäten unterwegs gewesen und dementsprechend einen florierenden Sozialleistungsmissbrauch praktizierte
– in NRW fest in einer Salafistenszene beheimat gewesen war
– sich im Internet nach Bombenbauanleitungen erkundigt
– sich als Selbstmordattentäter angeboten hat und
– versucht hat an Waffen zu kommen.
Der NRW Innenminister, der für die Abschiebung von Amri zuständig gewesen wäre, hat diese Verantwortung heute vor dem Parlament in Düsseldorf geleugnet, da Amri unerlaubterweise nach Berlin umgezogen sei und er deshalb davon ausgehe, dass die Berliner Behörden zuständig gewesen wären.
Eine 6 monatige Observierung durch das Berliner LKA habe keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung gegeben und deshalb konnte man Amri nicht in Haft nehmen.
Dem widerspricht die Kommentatorin im „heute-journal, Sandra Tacke, dass es bereits heute möglich sei, Gefährder bis zu 12 Monate in Abschiebehaft zu nehmen.
Also mal ehrlich, jeder militärische Vorgesetzte, der jemals in der Funktion eines Disziplinarvorgesetzten tätig war, hätte so einen Mann nicht unangetastet laufen lassen.
Was hier momentan ans Tageslicht gefördert wird, ist ein Armutszeugnis für alle deutschen Sicherheitsbehörden und ein gigantisches Ablenkungsmanöver von den eigenen Fehlleistungen.
@ klabautermann
Zitat: „Und Veranstaltungsschutz kann die BW definitiv nicht. Was soll also diese ganze Diskussion ?“
Genau so ist es und die Antwort lautet wie oben schon geschrieben, viel publizistischen Wind erzeugen, hektische Stellungnahmen von allen politischen Lagern provozieren und Ablenken von der eigenen Dämlichkeit in Sachen Prävention von Terrorattacken !
Muss ich jetzt jeden einzelnen OT benennen, damit er hier nicht weiter ausgebreitet wird? Die Details des mutmaßlichen Angreifers von Berlin werden auf vielen, vielen Seiten debattiert, warum jetzt auch noch hier? Mich provozieren? Oder einfach nicht nachgedacht?
Entschuldigung Herr Wiegold, ich wollte Sie nicht provozieren und werde dieses Thema auch nicht weiter verfolgen.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der ganze Vorstoß von TdM nur zur Ablenkung dient und das wir hier über den Einsatz der Bw im Innern und die Abschaffung der Landesämter für Verfassungsschutz heiß iskutieren können, aber nicht aus den Augen verlieren sollten, dass der ganze Vorstoß nur heiße Luft oder besser kalter Nebel ist, der den klaren Blick auf die eigentliche Ursache für das Versagen der Sicherheitsbehörden verschleiern soll.
@Koffer | 05. Januar 2017 – 17:04
„Es geht um Einsätze, die über das hinaus gehen was gem. aktueller Definition über die bestehenden Regelungen des GG hinaus geht.“
„In der Tat wäre es absoluter Blödsinn, wenn man es zur Daueraufgabe machen würde. Aber nach konkreten schlimmen Einzelereignissen oder im Rahmen von einzelnen „Großereignissen“ zeitlich befristet. Warum nicht?“
Butter bei die Fische. Worum geht es Ihnen denn konkret? Nennen Sie doch bitte Fähigkeiten der Bundeswehr, mit denen Probleme gelöst werden können, die „anders nicht oder nur mit immensen Kosten gelöst werden“ können – aber bitte nur Fähigkeiten, die nach aktueller Rechtslage NICHT eingesetzt werden dürfen.
Ich warte immer noch auf Aussagen vom Kdo TA, eines Kdr LKdo, eines Landesinnenministers und – ja, auch eines Bundesinnenministers, an welcher Stelle sie vom GG beim Einsatz der Bundeswehr im Innern konkret behindert werden. Wohlgemerkt abseits dauerhafter Wach- und Streifenaufgaben, die in der Diskussion eindeutig als unzweckmäßig herausgearbeitet worden sind.
Kdo TA = Kommando Territoriale Aufgaben
LKdo = Landeskommando
@K.B. „Ich warte noch immer…“:
Die LINKE stellt seit 2007 Quartalsweise „Kleine Anfragen“ denen man alles entnehmen kann, wenn man den Aufwand investiert.
Google: Kleine Anfrage Bundeswehr Ablehnung Unterstützungsleistungen.
Bei den abgelehnten Unterstützungsleistungen pro Quartal dürfte es sich nur im die Spitze des Eisberges handeln, da ja auch die Antragsteller die Rechtslage und -auslegung kennen.
Ausgangspunkt der „Kleinen Anfrage“ Serie war übrigens der rechtswiedrige Einsatz eines Aufklärungstornados, zur Überwachung bei einem Gipfel im Inland, was dann ja schon mal den ersten Fall in Ihrem Sinne darstellen dürfte, …wenn er nicht erfolgt wäre… :-)
@Stefan H. | 09. Januar 2017 – 11:28
„Ausgangspunkt der „Kleinen Anfrage“ Serie war übrigens der rechtswiedrige Einsatz eines Aufklärungstornados, zur Überwachung bei einem Gipfel im Inland,“
Ob der Einsatz der Aufklärungstornados rechtswidrig war, ist bis heute nicht geklärt. Die Grünen haben vor dem BVerfG Klage dagegen erhoben. Diese wurde aber aus formalen Gründen abgelehnt. Das BVerfG hat nach meiner Kenntnis diese Entscheidung auch NICHT zu einer inhaltlichen Aussage genutzt. Es gibt hier wohl einige Argumente sowohl für die Verfassungswidrigkeit, wie auf für die gegenteilige Meinung.
Es ging auch glaube ich unter anderem um das „wie“ dieses Tornado-Einsatzes, der nicht unbedingt dazu angetan war, als „normaler“, zufällig stattfindender Übungsflug zu erscheinen ;-). https://www.youtube.com/watch?v=HHckcoM9_G8
Meinem Bauchgefühl nach war das nicht so ganz koscher, ebenso die Geschichte mit den Fenneks. Da wurde der Begriff Amtshilfe doch sehr weit gefasst.
@Hans Dampf | 09. Januar 2017 – 19:34
„Es ging auch glaube ich unter anderem um das „wie“ dieses Tornado-Einsatzes, der nicht unbedingt dazu angetan war, als „normaler“, zufällig stattfindender Übungsflug zu erscheinen“
Hat das die BReg behauptet?! Ich meine mich zu erinnern das nicht, sondern das es auch ganz offiziell eine UStg der Polizei und des Landes MV war…
„Meinem Bauchgefühl nach war das nicht so ganz koscher, ebenso die Geschichte mit den Fenneks. Da wurde der Begriff Amtshilfe doch sehr weit gefasst.“
Wie ich bereits sagte: Da gibt es Argumente dafür und dagegen… gerichtlich entschieden wurde das damals glaube ich nicht.
Ok, den Part Übungsflug ziehe ich zurück, und setze stattdessen „der nicht unbedingt dazu angetan war, nicht als Einschüchterungsversuch empfunden zu werden“.
@Zimdarsen
„(…) In einer Großlage muss die Bw ggf ihre Infra besser schützen und dafür benötigt sie jeden Mann und Schuß, doch selbst dafür gibt es keine angemessenen Alarmpläne mehr.“
Die Alarmpläne existieren in der Tat, zumindest auf dem/den meisten Papier(en), inwieweit diese aber an die Gegebenheiten der letzten Strukturveränderungen/Neuausrichtungen angepasst wurden und mit dem (noch) verfügbaren Personal und Material tatsächlich umzusetzen wären, das erscheint eine sehr berechtigte Frage!
Immerhin wurde die derzeit und schon seit über 10 Jahren gültige Gefährdungsstufe bisher, ungeachtet aller Ereignisse in Deutschland und der Welt noch nicht einmal erhöht…
Abgesprochen mit seinem Chef?
@tagesschau
Nicht reagieren, sondern agieren: Verfassungsschutzpräsident Maaßen will Cyberangriffe mit Gegenattacken bekämpfen (link: http://www.tagesschau.de/inland/maassen-cyberangriffe-101.html) tagesschau.de/inland/maassen…
„Wir halten es für notwendig, dass wir nicht nur rein defensiv tätig sind. Sondern wir müssen in der Lage sein, den Gegner selbst anzugreifen, damit er aufhört, uns weiter zu attackieren“ (Quelle: dpa)
Welcher Bundesbehörde ist aktuell aufgestellt, diesem Anspruch gerecht zu werden?
Bw mit Kdo Cyber und Informationraum (CiR), wobei das dann Einsatz im Inneren ist, oder „out of area“ mit Parlamentsbeteiligung?
So „lustig“ wie der sicherheitsaffine Wahlkampf einerseits werden kann, so aufschlussreich die Umsetzung der Aufforderung der Maas-Behörde, die TdM untersteht, andererseits.
@ Stefan H. | 09. Januar 2017 – 11:28:
Vielen Dank für den Hinweis! Ich habe mir direkt eine Handvoll Antworten angeschaut.
Was dabei auffällt:
Die allermeisten Anfragen wurden positiv beschieden oder, wenn sie abgelehnt worden sind, mit der Begründung „fehlende Ressourcen“.
„Nicht zulässig“ habe ich vor allem bei Anfragen im Zusammenhang mit dem G7-Treffen in Elmau gefunden. Verständlich vor dem Hintergrund der Ereignisse in Heiligendamm.
Wenn die Gefahr besteht, dass die Bundeswehr als parteilich in einer innenpolitischen Auseinandersetzung wahrgenommen wird, sollte sie meiner Meinung nach nicht eingesetzt werden.
So hatte die Bayerische Landespolizei „Pioniertechnische Unterstützung, diverse Berge- und Räumgeräte“ angefordert. Frei nach dem Motto: „Pionierpanzer gegen Globalisierungsgegner. Hat ja mit der Bundeswehr nichts zu tun, sitzt ein Polizist am Steuer.“
Ansonsten handelte es sich bei den rechtlich unzulässigen Anträgen zwei mal um Luftaufklärung (einmal bei einer KatS-Übung). Da bin ich akut überfragt, warum es dabei keine Genehmigung gab (Datenschutz?). Immerhin wurden bereits Tornados zur Deichüberwachung in Hochwasserlagen eingesetzt.
Fazit: Bei einer ersten (sicherlich nicht vollständigen) Sichtung der abgelehnten Anträge ergibt sich für mich kein rechtlicher Änderungsbedarf.
Na die Kontrolle eines Deiches, der zu brechen droht, oder die Suche nach einer vermissten Person ist etwas anderes, als polizeiliche Maßnahmen zu unterstützen und/oder erst zu ermöglichen. So wurde es mir jedenfalls mal beigebracht.