Bundeswirtschaftsministerium für Rüstungsexport – von Schiffen

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Das Bundeskabinett hat am (heutigen) Dienstag die vom Bundeswirtschaftsminister, Vizekanzler und SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel vorgelegte Maritime Agenda 2025 beschlossen. Mit der ressortübergreifenden Strategie setzt die Bundesregierung einen langfristig angelegten Rahmen für eine konsequente Zukunftspolitik zur Stärkung des maritimen Wirtschaftsstandortes Deutschland, teilte das Ministerium nach der Verabschiedung mit.

In dieser neuen maritimen Strategie gibt es einen interessanten Punkt, der die deutsche Rüstungsindustrie betrifft:

Handlungsfeld 8:
Industrielle Fähigkeiten beim Bau von Marine- und Küstenwachschiffen weiterentwickeln
Der Schiffbau für die Marine sowie die zivilen schwimmenden Einheiten der Überwachungsbehörden an der Küste, der enge Kooperationsbeziehungen zu hunderten Zulieferunternehmen im gesamten Bundesgebiet unterhält, trägt mit rund einem Viertel zum Gesamtumsatz der deutschen Schiffbauindustrie bei. Angesichts der zunehmenden Bedeutung sicherer Seewege für die Weltwirtschaft, des sich wandelnden sicherheitspolitischen Umfeldes sowie der wachsenden Bedrohungen für die maritime Sicherheit wird die Bedeutung des Schiffbaus künftig weiter steigen. Die globalen sicherheitspolitischen Entwicklungen und der Wandel an erforderlichen militärischen Fähigkeiten führen derzeit sowohl in Teilen der westlichen Industriestaaten als auch weltweit zu einem erneuten Anstieg der Verteidigungsbudgets und zu veränderten Beschaffungsbedarfen; das gilt auch für die Deutsche Marine. Vor diesem Hintergrund sind Exporterfolge auf Auslandsmärkten und nationale Referenzprojekte von zentraler Bedeutung für die Grundauslastung der deutschen Marineschiffbauindustrie und den Erhalt einer leistungsfähigen nationalen wehrtechnischen Industrie in diesem Bereich.

Dabei ist insbesondere die im „Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Verteidigungsindustrie in Deutschland“ vom 8. Juli 2015 festgelegte Schlüsseltechnologie „Unterwassereinheiten“ zu berücksichtigen.
Ziele der Bundesregierung hierzu umfassen:
– eine den stetig steigenden Anforderungen angemessene Ausrüstung der Deutschen Marine und der zivilen nationalen Polizeibehörden, sicher zu stellen;
– sich auf EU-Ebene für eine weitere Harmonisierung der unterschiedlichen Exportkontrollpolitiken einzelner Mitgliedstaaten auf Grundlage des gemeinsamen Standpunktes der EU aus 2008 einzusetzen;
– den Dialog zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie der Bundesregierung zur Stärkung der Verteidigungsindustrie vom 8. Juli 2015 fortzusetzen.

Dabei fallen mir zwei Dinge auf:

Exporterfolge auf Auslandsmärkten und nationale Referenzprojekte [sind] von zentraler Bedeutung für die Grundauslastung der deutschen Marineschiffbauindustrie und den Erhalt einer leistungsfähigen nationalen wehrtechnischen Industrie in diesem Bereich – mit anderen Worten: Exporte von Rüstungsgütern sind gut, wenn sie Schiffe betreffen, während dieser Minister und dieses Ministerium sonst Rüstungsexporten insgesamt sehr skeptisch gegenüberstehen. Der frühere Außenminister Hans-Dietrich Genscher hatte das auf die Formel gebracht: Was schwimmt, läuft.

Die Bundesregierung will sich auf EU-Ebene für eine weitere Harmonisierung der unterschiedlichen Exportkontrollpolitiken einzelner Mitgliedstaaten einsetzen. Allerdings dürfte sich dann die Frage stellen, ob andere EU-Mitgliedsstaaten den Export von Waffensystemen wie U-Booten in Krisengebiete gut finden – insbesondere nach Israel. Denn dieser Export ist mit der deutschen Geschichte begründet (und, wie ich finde, auch begründbar). Aber nicht wirklich ein Punkt, an dem auf eine Harmonisierung auf EU-Ebene im Sinne deutscher Politik zu rechnen sein dürfte.

(Foto: Das von ThyssenKrupp Marine Systems für Ägypten gebaute U-Boot der Klasse 209/1400 bei einer Probefahrt im November vergangenen Jahres – Helwin Scharn)