Wie im Koalitionsvertrag vereinbart: Dauerhaft Wahl zwischen Umzugskosten und Trennungsgeld
Vor mehr als drei Jahren hatte die Große Koalition in ihrem Vertrag für die neue Legislaturperiode vereinbart, ein Herzensanliegen der Pendlerarmee Bundeswehr zu verwirklichen: Ein dauerhaftes Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld. Das war vor allem eine Klatsche für den früheren Verteidigungs- und heutigen Bundesinnenminister Thomas de Maiziére, der so was aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnte – und deshalb nur für eine Übergangszeit während der Neuausrichtung der Bundeswehr zulassen wollte.
Als Innenminister ist de Maizière natürlich weiterhin für solche grundsätzlichen Fragen des Dienstrechts der Beamten (und eben auch Soldaten) zuständig, vielleicht hat es deshalb so lange gedauert: Am (heutigen) Donnerstag beschloss der Bundestag, ganz unauffällig, ohne Aussprache und in einem anderen Gesetz versteckt, auf Dauer das Wahlrecht zwischen diesen beiden Formen der Entschädigung (auch wenn es für den Einzelnen jeweils zeitlich begrenzt ist).
Die Neuregelung wurde vom Innenausschuss des Bundestags per Beschlussvorschlag (Bundestagsdrucksache 18/10512) in den ursprünglichen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften eingefügt, als neuer Paragraph 7:
Artikel 7
Änderung des Bundesumzugskostengesetzes
Das Bundesumzugskostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1990 (BGBl.I S.2682), das zuletzt durch Artikel 46 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S.1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.Dem §3 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:
„(3) Die oberste Dienstbehörde kann festlegen, dass die Zusage der Umzugskostenvergütung erst drei Jahre nach der Personalmaßnahme wirksam wird; dies gilt nicht für Ledige ohne eigene Wohnung. Voraussetzung ist, dass
1. der festgelegte Bereich
a) eine besondere Versetzungshäufigkeit aufweist oder
b) von wesentlichen Restrukturierungen betroffen ist und
2. es sich nicht um Auslandsumzüge nach § 13 handelt.
Die Festlegung nach Satz 1 bedarf des Einvernehmens des Bundesministeriums der Finanzen insbesondere im Hinblick auf dessen Gesamtverantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans. Erklärt der Berechtigte innerhalb von drei Jahren nach dem Wirksamwerden der Personalmaßnahme schriftlich oder elektronisch, dass er
umzugswillig ist, wird die Zusage der Umzugskostenvergütung mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung wirksam, wenn die Voraussetzungen nach den Absätzen 1 und 2 noch gegeben sind.
(4) Absatz 3 gilt auch im Falle einer erneuten Personalmaßnahme
ohne Dienstortwechsel, bei der der Verbleib am Dienstort aus zwingenden dienstlichen Gründen notwendig ist.“
(…)
b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
„(4) Im Anschluss an die Zeit, für die Trennungsgeld nach Absatz 1 Nummer 2 gewährt worden ist, wird auf Antrag des Berechtigten für weitere fünf Jahre Trennungsgeld gewährt. Der Antrag ist vor Ablauf des Zeitraums nach § 3 Absatz 3 Satz 1 zu stellen. Die Zusage der Umzugskostenvergütung erlischt bei Gewährung des Trennungsgeldes nach Satz 1 und kann nicht erneut erteilt werden.“
Was das nun im Detail bedeutet, werden die (Fach)Juristen zum Beispiel des Bundeswehrverbandes bestimmt besser erläutern. Nach Ansicht des verteidigungspolitischen Sprechers der Unionsfraktion im Bundestag, Henning Otte, ist damit genau die Zusage erfüllt, die er in den Koalitionsvertrag hineingebracht habe:
Das Ergebnis für unsere Soldaten ist, dass diese innerhalb von drei Jahren nach Versetzung entscheiden können, sozusagen mit Sack und Pack umzuziehen oder nicht. Bis zu dieser Entscheidung erhalten sie zukünftig bei Nichtumzug noch fünf Jahre danach Trennungsgeld. Zusätzlich können sich unsere Bundeswehrsoldaten erneut entscheiden, wenn sie an ihrem Standort versetzt werden. Diese „3+5-Regelung“ ist zustande gekommen, weil alle Beteiligten berücksichtigt haben, dass der Beruf des Soldaten kein Beruf wie jeder andere ist und daher besondere Rahmenbedingungen benötigt. Mein Dank gilt vor allem meinen Kollegen aus der Arbeitsgruppe Innenpolitik, ohne deren Kooperation diese reibungslose Lösungsfindung nicht möglich gewesen wäre.
(Archivbild 2008 – Bundeswehr/Stollberg)
Auch in dieser Diskussion ist viel Emotion im Spiel. Das ist wohl in der Tatsache begründet, dass Selbstwertschätzung, die auf die Besonderheit des Soldatenberufes gegründet wird betroffen ist. Leider ist dieser Umstand in der NAchwuchswerbung nicht besonders wirksam und die meisten Bestandssoldaten lassen sich davon ihre wirtschaftlichen Einbußen nicht versüßen. Warum auch.
Man muss doch einmal deutlich festhalten, dass der sperrige Umgang des Dienstherrn mit dem finanziellen Ausgleich von Mehrbelastungen der Tatsache geschuldet ist, dass man möglichst wenig Geld dafür ausgeben möchte. Wer Analogien zum Umgang mit der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen findet liegt wohl nicht falsch. Dabei ist mehr als genug Geld für einen fairen Ausgleich vorhanden.
Vielleicht könnte eine Verteuerung der Personalverfügungsmaßnahmen gekoppelt mit der Pflicht zum wirtschaftlichen Umgang mit Haushaltsmitteln dazu führen, dass Personalmaßnahmen unter dem Kostenaspekt betrachtet werden. Und dann könnte ich mir vorstellen, dass in Zukunft viele Personalmaßnahmen unterbleiben. Wäre das nicht schön?
@koffer
Wenn Sie hier ganz unbekümmert die Werbetrommel schlagen dürfen mache ich mal den Advocatus Diaboli:
Die private Erwerbstätigkeit vs „Gesamtpaket Bw“
– Leben im uneingeschränktem Geltungsbereich grundgesetzlich garantierter Freiheits- und Gleichheitsrechte vs „Verletzbarkeit“ (siehe Ausführungen @Koffers)
– Individuelle Lebensplanung vs Lebensplanung nach Excel-Tabelle des Personalverantwortlichen
– Herausbildung und Förderung individueller Talente vs Verwendung nach Bedarf
– Marktwirtschaft vs (Mangel-)Planwirtschaft
– Gesellschaftliche Teilhabe vs Parallelgesellschaft
– Weiterbildung um am Puls der Zeit zu bleiben vs Selbstzweck „Auf Lehrgang sein“
– Lernen Risiken persönlicher Freiheit zu kalkulieren vs Lernen Risiken in einer starren Hierarchie zu meiden
– Sich Anerkennung verdienen vs Dienstgrad
– Teamwork vs Führen als Selbstzweck
– Lernen in einer anspruchsvollen Arbeitswelt zu bestehen vs bitterböses Erwachen nach nicht selbstbestimmtem Dienstzeitende
– Leben in einem Deutschland, so reich und voller Möglichkeiten wie wohl nie zuvor vs Möglichkeit von Verwundung und Tod in selbst in Militärkreisen für unsinnig erachteten Einsätzen
Schon ok @Koffer, dass Sie in vorauseilendem Gehorsam hier eine Schönwetter-Bw zeichnen – aber sehen Sie ein, dass der Deal mit der Bw ausschließlich zum Nutzen der Behörde geht (von Armee kann man ja nicht mehr reden). Draußen haben Sie ihr Glück halt selbst in der Hand, wem das zu viel Lebensrisiko ist, der gehört in die Streitkräfte….oder so.
Nicht persönlich nehmen.
@ Shepard
Zitat:
„– Sich Anerkennung verdienen vs Dienstgrad
– Teamwork vs Führen als Selbstzweck
– Lernen in einer anspruchsvollen Arbeitswelt zu bestehen vs bitterböses Erwachen nach nicht selbstbestimmtem Dienstzeitende“
Ich nehme nichts persönlich aber nach meinem Eindruck haben Sie wenig Erfahrung im praktischen Umgang mit Soldaten, bzw. mit dem Leben in der Bundeswehr.
Jedwede Anerkennung müssen sie sich als Vorgesetzter nach der Übertragung eines Dienstgrades verdienen. Soldaten geben ihnen vielleicht ein gewisses Vorschussvertrauen, dass aber schnell verbraucht sein kann, wenn sie die Ansprüche an einen Vorgesetzten nicht erfüllen – kein Unterschied zu der zivilen Welt, als Teamleiter, Gruppenleiter oder Abteilungsleiter.
Mit „Führen als Selbstzweck“ bekommen sie keine Teamleistung gebacken, weder in der Infanteriegruppe, beim Beladen eines Flugzeuges, bei der Reperatur von Flugzeugen oder dem sicheren pilotieren von Flugzeugen – kein Unterschied in den Prinzipien zur Teamarbeit in der zivilen Arbeitswelt
„Lernen in einer anspruchsvollen Arbeitswelt zu bestehen“ – was meinen sie stellt eine Dienstsituation im Auslandseinsatz eines Soldaten dar ?
12 Stunden Schichten, 6 1/2 Tage die Woche, 6 Monate getrennt von ihrer Familie, Wohnen auf dem beengten Raum eines Containers, den sie mit mindestens einem Mitbewohner teilen müssen, Nachts das ständige Geräusch von laufenden Stromerzeugungsaggregaten, ständige Kontrolle wo sie ihren Fuß auf ein Stück Boden setzen, könnte vermint sein – dagegen stelle ich mir die 2. Schicht bei Blohm & Voss oder bei Audi in Ingolstadt am Band nicht besonders anspruchsvoll vor.
und weiter gehts
Zitat:
„– Individuelle Lebensplanung vs Lebensplanung nach Excel-Tabelle des Personalverantwortlichen“
Wie schaut denn ihrer individuelle Lebensplanung in einer Industriekarriere aus ?
Entweder sie bleiben im gleichen Job, am gleichen Arbeitsplatz, beim gleichen Arbeitgeber oder sie bewegen sich und kriegen ihrern Hintern hoch, bewerben sich bei der Konkurrenz, engagieren sich mal bei einer berufständischen Vereinigung o.ä., führen Sonderaufträge für ihren Chef zu dessen vollsten Zufriedenheit aus – und – werden event. befördert. Die Beförderung gehen in der Tat bei der Bw meist leichter vonstatten als in der freien Wirtschaft.
ZItat: „– Herausbildung und Förderung individueller Talente vs Verwendung nach Bedarf“
Was glauben Sie wie eine „Fachkarriere“ bei der Bundeswehr aussehen kann ?
Also z.B. als Lfz-Techniker oder Lfz-Elektroniker in der Lw ?
Nach 3 Jahren als Feldwebel im Verband, Geschwader werden sie z.B. an die Schule versetzt um als Praxisausbilder für das Lfz-Radargerät junge Soldaten an dem Gerät auszubilden. Der Job gefällt ihnen ganz gut, ihr Chef ist auch von ihnen überzeugt und öffnet ihnen den Weg zum Fachoffizier. Nach der Ausbildung zum Lfz-Technischen Offizier oder Lfz Elo Offz werden sie als Leutnant und Zugführer in einen fliegenden Verband versetzt. Dort müssen sie administrativ mehrere Werkstätten leiten. Des weiteren müssen sie Auslandsaufenthalte vorbereiten, sich um den Arbeitsschutz in ihrem Bereich kümmern und dem Chef bei der Beurteilung der ihnen anvertrauten Soldaten zuarbeiten.
Nachdem sie dies 4, 5 Jahre gemacht haben möchten sie
a) entweder ins Amt weil ihnen der administrative Aspekt ihrer Arbeit sehr gut gefallen hat – oder –
b) wieder zurück in die eigentliche Technik weil ihnen diese seit ihrer Feldwebelzeit besonders gut gefallen hat.
Sie entscheiden sich also Lehrer und Hörsaalleiter an der Technischen Schule der Lw, oder wie sie seit 2014 heißt, an das Technische Ausbildungszentrum Lw zu gehen und dort eine Hptm-Stelle einzunehmen und als Hörsaalleiter Theorieunterricht für die Fw-Anwärter z.B. in dem Bereich Funk, Flugregelsysteme oder gar in ihrem alten Erfahrungsbereich Lfz-Radar zu geben. Dies hat ohne Übertreibung das Niveau eines Berufsschullehrers.
Das machen sie für die nächsten 10 – 15 Jahren. Knapp vor dem 50. Geburtstag sagen sie sich, das kann noch nicht alles an beruflicher Laufbahn gewesen sein und da keine Stelle als Fachgruppenleiter (Hptm A12) frei ist, entscheiden sie sich zum BAAINBw nach Koblenz zu gehen und dort in der Nutzungsabteilung für ihr Waffensystem zu arbeiten z. B. um Ersatzteile für diesen Flugzeugtyp bei der Industrie für die ganze Bw einzukaufen.
Damit waren sie dann 35 Jahre in dem von ihnen gewünschten Berufszweig, haben ihre individuellen Talente ausgehend von einem Realschulabschluss und einem zivilen Facharbeiterbrief bis zu einer Tätigkeit erweitert, die in der zivilen Arbeitswelt mindestens von einem Fachholschulingenieur ausgeübt wird und haben nebenbei ihre individuelle Lebensplanung weitgehend verwirklicht.
Jetzt zeigen Sie mal ihr tolles Industrie- oder Handwerksmodell auf !
Vergessen Sie nicht die Zeiten der Arbeitslosigkeit weil ihr Betrieb an einen neuen Eigentümer verkauft worden ist und dass sie sich schwer getan haben nach der zweijährigen Auszeit zum Schulbesuch für den staatl. geprf. Techniker (die sie weitgehend selber bezahlen mussten) wieder eine Anstellung zu finden. Dazu mussten sie in eine andere Stadt ziehen und zu guter Letzt ereilte sie mit 50 eine Betriebsverlagerung und sie hatten nur die Chance in einem anderen Unternehmen nochmals weiter unten anzufangen oder mit an den neuen Ort des Unternehmens zu ziehen. Da ihrer Frau aber selbst erfolgreich berufstätig ist, sind sie die letzten 15 Jahre ihres Berufslebens bis zum 65. Lebensjahr als Fernpendler unterwegs gewesen.
Es tut mir leid, einen so langen Kommentar schreiben zu müssen. Dafür enthielt der zitierte Kommentar zu viele Spitzen, wie gesagt event. zu große „Realitätsferne“ bei den aufgestellten Behauptungen.
Vielen Dank @Georg für den gehaltvollen, authentischen Kommentar. Mit hatte hier seit längerem ein anschauliches Beispiel gefehlt, weshalb der Beruf als Soldat eben doch attraktiv ist. Hatte auch nicht umsonst Advocatus Diaboli geschrieben… ;-)
@Shepard | 02. Dezember 2016 – 17:46
Dazu habe ich nichts zu sagen.
@Koffer
Schade! Wäre eine gute Möglichkeit gewesen Vorurteile zu entkräften und die von Ihnen besagten Vorteile aufzuzeigen. :-)
@ Shepard:
Ich glaube, Helmut Schmidt hätte zu Ihrem Beitrag „teils diskutabel, in einigen Punkten falsch, in anderen provokant“ gesagt ;-).
@ Georg | 02. Dezember 2016 – 18:43
BZ!
@ Shepard | 02. Dezember 2016 – 17:46
„– Sich Anerkennung verdienen vs Dienstgrad
– Teamwork vs Führen als Selbstzweck
– Marktwirtschaft vs (Mangel-)Planwirtschaft
– Gesellschaftliche Teilhabe vs Parallelgesellschaft
– Weiterbildung um am Puls der Zeit zu bleiben vs Selbstzweck „Auf Lehrgang sein“
– Lernen Risiken persönlicher Freiheit zu kalkulieren vs Lernen Risiken in einer starren Hierarchie zu meiden“
Aus der Sicht einer der ‚most international & global trades‘: Seeschiffahrt, Geht es in der gesamten Dienstleistungsindustrie nur um Verdraengungskaempfe und Selbstbahauptung.
Teamwork soweit zur Erreichung des Zieles erforderlich, aber auch nicht mehr, denn das beste Mitglied des Teams ist Ihr persoenlicher Konkurrent. …. Und: there is no ‚room at the top‘
Ausserdem: Vorurteile kann man nicht entkraeften, aber allgemein: Die Werttschaetzung der Intelligenz und des Charakters eines Menschen ist davon abhaengig, wie weit er mit Ihren Ansichten und Werten uebereinstimmt. (EB Griffin).
@Georg
Der geschilderte Werdegang ist tatsächlich realistisch (entspricht gefühlt zu 95% meinen weit über 30 Dienstjahren) und sicher kann ein Soldat, der einen derartigen Werdegang hat, wohl auch keinen Grund zum Klagen haben. Rückblickend auf mein Berufsleben kann ich daher für mich persönlich sagen, dass es eine tolle Zeit war und ist und ich den gleichen Ablauf gerne im nächsten Leben nochmal hätte.
Allerdings muss ich auch nur ein wenig nach rechts und links gucken, um gute Kameraden zu finden, die nicht so viel Glück hatten.
Das fängt an mit den diversen „Bestenauslesen“ von früher SaZ 2, 4, 6, 8 und 12, der relativ späten MilFD Auswahl, geht über wirklich unsinnige Dienstpostenwechsel (die für mich unbestritten oftmals persönlich sehr wertvoll waren, der Bundeswehr aber überhaupt nichts gebracht haben) und über eine Personalführung, die gefühlt manchmal nur ein Loch stopft und das nächste aufreisst.
Und gerade die Lebenswirklichkeit dieser Kameraden, die durch derartige Entscheidungen zum Pendeln gezwungen sind, sollte man doch mal akzeptieren und gerne auch durch lebenslanges TG oder (wie hier von jemandem vorgeschlagen) durch einen Leasingwagen akzeptieren und unterstützen.
Dazu kommt dann immer noch mein Unverständnis dafür, dass die Bundeswehr jeden Soldaten zig mal umschult um Löcher zu stopfen und wenn ein Soldat in dieser riesigen Organisation seine Verwendung oder den Standort wechseln möchte, dann geht das angeblich nicht. Hier könnte eine Stellenbörse (gerne mit einem Anhängen der für das Umschulen notwendigen Zeit an die Dienstzeit) sicher mehr Zufriedenheit schaffen als eine 3+5 TG Wahlrecht-Regel mit dem Hinweis darauf, dass der Soldatenberuf anders ist und man nach acht Jahren umziehen soll oder auf den Kosten sitzen bleibt.
@ Schnuckel
Zustimmung in allen Punkten.
Mein Beitrag war auch nicht als Universal-Werdegang für Jeden gedacht, sondern als möglicher Werdegang wenn es für einen gut läuft. Er war vor allen Dingen als Gegenentwurf auf die provokanten Thesen von @shepard gedacht.
Persönlich möchte ich hinzufügen, dass mir eine Verwendung, bei der ich mir ernsthaft überlegt hatte als Berufssoldat zu kündigen, im Rückblick sehr viel an Erfahrung und persönlichen Netzwerkverbindungen gebracht hat. Auf der anderen Seite war er familär jedoch auch sehr belastend.
Wenn ich sehe wie leichtfertig mit der Vergabe von Dienstautos im Vergleich zu der vor Fuhrpark GmbH – Zeit umgegangen wird, wäre ein persönliches Leasingfahrzeug statt Trennungsgeld sicherlich eine Option. Vor allem wenn ich mir mal so anschaue wie die zivile Seite der Bw (BwDLZ) großzügig mit der Dauervergabe von Dienst-Kfz beim wohnortbedingten Pendeln nach einer Versetzung umgeht.
Ja, die Lebenswirklichkeit der Soldaten muss man als BMVg akzeptieren, wenn man verstehen will, wie eine Abhilfe der momentanen Missstände zu erreichen wären.
Das fängt bei flexiblen Dienstzeiten für Fernpendler an, geht weiter über dienstlich bereitgestellte Pendlerunterkünfte und hört bei der Soldatenarbeitszeitverordnung mit dem Verhältnis von Freizeitausgleich und finanziellen Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst noch lange nicht auf.
Bis jetzt habe ich immer noch den Eindruck, dass der Wurm dem Angler schmecken muss und nicht dem Fisch ! Und es dürfen nur Würmer, nur Köder verwendet werden, die vom obersten Fischereiwart im Innenministerium genehmigt wurden !
Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler. Der Angler bestimmt aber, welchen Fisch er ködern möchte.
Ich kann nicht verstehen, dass wir bei den Reisekosten durch das BMI pauschal vertreten werden bzw. dass das BMI (abgesehen HH) das letzte Wort hat.
Das BMI hat hauptsächlich Landesbeamte, somit kennt das BMI nicht unser Kernproblem.
1. Ein Beamter bewirbt sich aktiv auf einen DP. Bei uns entscheidet dies der Personalführer.
2. Ein Polizist (im Land Berlin) wird nur innerhalb von Berlin versetzt. Wir Bundesweit.
3. Wir müssen separat von dem DP auf Lehrgängen, Übungen, Einsätze, DR usw. bei der eine Pendlerwohnung monatelang leer steht.
4. Bei den Beamten gibt es kein Rekrutierungsproblem.
5. Bei den Beamten gibt es in der Regel keinen Zeitvertrag (SAZ)
Fazit: Für Soldaten ist das eine schlechte Lösung.
Zum Auslandsverwedung und TG Problem:
1. Bei einer Versetzung ins Ausland wird ein nicht gesagt wohin es danach geht.
2. Das kein Trennungsgeld im Anschluss bei der Rückversetzung gibt ist vielen nicht bekannt. Fürsorglich könnte dies durch eine Belehrung vor Unterschrift für die Auslandsversetzung erfolgen.
3. Die Ehefrau (bzw. Ehemann) ist im Ausland quasi arbeitslos.
4. Ehepartnerin und Kinder muss in einigen Auslandsstandort zusätzlich krankenversichert werden (ca.200€-300€ pro Monat). Kein Zuschuss von der BW.
5. Keine Rentenversicherung für die Ehefrau.
6. Unterbrechung Werdegang bei der Ehefrau. Langfristig finanzieller Nachteil.
7. Viele extra Zuschläge gibt es im Ausland nicht. z.B. keine Schichtdienst, Mehrarbeit usw..
Fazit: Wenn die Ehefrau einen guten Job in Deutschland hat und diesen nicht wieder antreten kann, wird es zu einem finanziellem Nachteil insgesamt kommen.
Sollte man bei der Rüchversetzung nicht an den neuen Dienstort ziehen, wird es zu extremen finanziellen Nachteile kommen. Alleinstehende machen in der Regel finanziell gewinnen.
Aber Geld macht auch nicht glücklich.
Durch Zufall sah ich neulich die “Seeziege OMT S.“ von SM Boot S. im TV wieder. Willkommen im Schrotthaus oder so, der dachte über TG nicht nach, sondern was hab ich uns angetan, mit meiner Bordzeit?
Will sagen TG ist nicht das Problem, der Umgang insgesamt muss attraktiv werden.
Zum Vergleich Bw / Zivilisation.
– Kommunal- und Landesbeamte bis A14 werden überhaupt nicht versetzt, also von der Ausbildung bis zum Ruhestand im Rathaus, immer zu Fuß/Fahrrad zur Arbeit.
– Wirtschaft versetzt auch nur oberhalb A15.
@ KlausK
Zitat: „Landesbeamte bis A14 werden überhaupt nicht versetzt“
Das stimmt so in dieser Absolutheit nicht.
Beamte der bayrischen Finanzverwaltung werden ab A12 (Sachgebietsleiter) versetzt. Zu der A13 Position (Finanzoberamtsrat) ebenfalls.
Das Gleiche können sie bei der bayrischen Polizei feststellen.
Der Unterschied zwischen den Soldaten und den Landesbeamten ist jedoch, dass deren nächste Verwendungsmöglichkeit meist nur 30 – 50 km entfernt ist (Dichte von Finanzämtern, bzw. Polizeidienststellen).
Allein schon der Vergleich zwischen einer Landes- und einer Bundesbehörde ist doch müßig…
@Georg
Das Beispiel hinkt- gerade auch in der Bayerischen. Finanzverwaltung gab es enorme Widerstände wegen Versetzung von A14 (!!) Von Augsburg nach Krumbach – übrigens erfolgreich.
Ansonsten kenne ich die von mir angeführten Kommunalbeamte persönlich.
@Hans Dampf
Jein- es zeigt,wie es auch gehen kann.
@KlausK | 05. Dezember 2016 – 13:58
„Jein- es zeigt,wie es auch gehen kann.“
Nein, es zeigt wie es in einer anderen, nicht vergleichbaren Organisationsform mit anderen rechtlichen Auflagen und anderen inhaltlichen Aufträgen gehen kann.
Es vergleicht also etwas nicht vergleichbares mit einander…
@Koffer
Das BMVG wird die Früchte dafür ernten; 160 000+ ???
@ KlausK:
Was schlagen Sie stattdessen vor? Die Bundeswehr im Saarland zu konzentrieren? Dann braucht keiner mehr mobil zu sein. Ist voll realistisch, wa?
@KlausK | 06. Dezember 2016 – 9:40
Bis zu einem gewissen Grade gilt hier mEn aber: besser Klasse als Masse.
Was bringt uns jemand, der eh nicht voll einsatz- oder versetzungs- oder verwendungsfähig ist?!
@NWMC , @Koffer
Ein weiteres Propnlem meidet aber auch der Deutsche Bundeswehrverband wie der Seeteufel das Süsswasser:
Dass auch nach neuem Recht ein Geschiedener Vater wieder auf den Stand einen 18-jährigen Singles zurückfällt.
Neben den finanziellen Einbußen (Ein Heimfahrt weniger im Monat ==> bis zu 2000€ weniger an Beihilfe im Jahr) muss man „auf einmal“ mehr arbeiten als ein Verheirateter Vater, oder eine „Person“ in eheähnlicher Gemeinschaft.
Die Wochenarbeitszeit ist „nur“ eine Stunde mehr, macht aber im Jahr 52 Stunden – und damit komplette eineinhalb Wochen Mehrarbeit. Im Vergleich zum verheirateten Pärchen fehlen dann noch die Familienheimfahrten als freie Tage, so dass der nun frisch geschiedene Vater neben den ganzen anderen „Kram“ nun fast drei Wochen mehr arbeiten muss, „ungeingeschränkt versetztbar“ gilt, und noch weniger Geld bekommt – obwohl der Hauptgrund für die Heimkehr (DAS KIND!!!) ja nicht auf einmal verschwindet.
Und,
@Koffer:
Versuchen sie dann ruhig umzuziehen – wenn das Kind sich bei Ihnen zuhause wohl fühlt, es zu jung ist, selbstständig per Lufthansa zu Ihnen hin zu pendeln, wohin Sie „P“ gerade versetzt hat.
Fazit: Selbst das Ganze, was da abgeliefert wurde, orientiert sich weiterhin am Familienbild der frühen Fünziger, nur ergänzt um die gleichgeschlechtlichen „Gemeinschaften“.
@Schwertfisch
„Ein weiteres Problem meidet aber auch der Deutsche Bundeswehrverband wie der Seeteufel das Weihwasser:“
Nein, das tut er nicht, das Problem ist mit oder ohne DBwV vorhanden und der DBwV würde gerne helfen es zu lösen.
Die Schwierigkeit ist, dass es kein ausschließliches Bundeswehrproblem ist und mehr in der Gesellschaft auf diese Benachteiligung aufmerksam gemacht werden müssen.
@Hans Dampf
Nein, das will ich nicht; mit einer Phrase ausgedrückt, muss das PersA aber die Kirche im Dorf lassen.
Wenn man einem 40-jährigem OTL/SF zu verstehen gibt, dass er seinen persönlichen Enddienstgrad erreicht hat, braucht man sehr gute Gründe um ihn kurz darauf über mehrere hundert Kilometer versetzen zu wollen – oder?
Gleichzeitig wissen alle – zumindest die, die es wissen wollen – dass die superschlauen PersLeute immer schön auf der Rheinschiene schwímmen, während sie die Troupiers durchs Land schubsen. Das hat mit der Saar-Bw nicht viel gemein.
Ich persönlich habe in den ersten 18 Jahren meiner Dienstzeit 7mal meinen Hauptwohnsitz gewechselt, in den nächsten 17 Jahren habe ich als Pendler ca. 520.000 km mit meinen PKws zurückgelegt, zusätzlich der Kilometer, die ich in Kameradenautos gesessen habe. Und dann kommt ein ganz schlauer Referent und will mir erklären, dass ich in den letzten vier Dienstjahren endlich mal meine Mobilität unter Beweis stellen müsse.
Auch die Bw muss im Jahr 2017 endlich lernen, dass Personalführung aus mehr als nicht zu realisierenden Versprechen von UvdL und hohlen Phrasen der PersReferenten besteht. Nicht jeder muss alle drei Jahre versetzt werden, nicht jeder braucht unendliche Verwendungsbreite, insbesondere wenn wir ihn zum Spezialisten ausgebildet haben.
Die Bw unterhält zwei Unis an denen meines Wissens nach wie vor Personalwirtschaft gelehrt wird – wieso merkt man davon nichts?
Im Gegensatz dazu, unterscheidet die zivile Wirtschaft und auch Kommunal- und Landesbehörden sehr viel feiner bei der Personalführung von Karrieristen, mittlerem/gehobenen Dienst und dem einfachen Dienst. Nur die Bundeswehr kriegt das nicht hin und begründet es mit Einsatzbereitschaft, während aller Orten -auch hier im Blog – bezweifelt wird, ob dies in Berlin überhaupt gewünscht wird. Das habe ich mit meinem Vergleich gemeint.
@Schwertfisch | 06. Dezember 2016 – 15:00
Die Aufrechnung von geleisteten Stunden 1:1 gegen zu erhaltende Bezahlung nach dem von Ihnen geschilderten Ansatz verbietet sich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus für Soldaten. Wie werden alimentiert, nicht entlohnt!
Die Problematik der Familienheimfahrten zu seinem kind allerdings sehe ich genau so wie Sie.
„Die Aufrechnung von geleisteten Stunden 1:1 gegen zu erhaltende Bezahlung nach dem von Ihnen geschilderten Ansatz verbietet sich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus für Soldaten. Wie werden alimentiert, nicht entlohnt!“
Was ich dazu denke, kann ich nicht schreiben, weil es der Etiquette hier nicht entspricht …
@ KlausK:
D’accord! Zumindest was die Versetzungen bei den Portepeeunteroffizieren angeht, kann das für die breite Masse nur mit Standortauflösungen/Umstrukturierungen zusammenhängen – oder man möchte OStFw/Btsm werden. Eine gewisse „Verstetigung“ der Struktur vorausgesetzt, denke ich, dass sich die Versetzungshäufigkeit bei den UmP wieder (deutlich) reduzieren wird. Besonderheiten, wie z.B. Auslandsdienstposten und der damit zusammenhängenden Malaise, mal außen vor gelassen.
Was Offiziere angeht, bin ich offengestanden hin und her gerissen. Einerseits darf es keine „sinnlosen“ Versetzungen um ihrer selbst wegen geben. Auf der anderen Seite halte ich einen gewissen Erfahrungsschatz, gespeist aus einer Verwendungsbreite, für unerlässlich. Oder anders ausgedrückt: Es muss nicht zwanghaft alle drei Jahre „wo anders hingehen“. Es gibt jedoch Menschen, die gerade das reizvoll finden – eben nicht ihr ganzes „Berufsleben“ ein- und derselben Tätigkeit nachzugehen, sondern sich immer wieder auf’s Neue zu beweisen. Den Anspruch, den jedoch einige zu haben scheinen, bei manifestierter Nicht-Bereitschaft zur Mobilität dieselben Aufstiegschancen zu haben, wie jemand, der auch persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen bereit ist, erachte ich als absurd. Man muss wissen, was man möchte – und wer das eine will, muss das andere mögen. Sich aber nur das Bequeme herauszupicken, kann nicht im Sinn der Sache sein und ist am Ende des Tages auch denen gegenüber ungerecht/unsolidarisch, die in saure Äpfel beißen.
Meine persönliche Theorie ist: Es gibt Wellenbewegungen. Es gibt „Generationen“, die es eher in die Ferne zieht, gefolgt von der, die es eher heimelig mag. Usw.
@ Koffer:
Es handelt sich bei dem obigen Beispiel um eine AND- Operation, nicht eine OR…
sprich:
Als geschiedener Vater müssen sie sowohl DREI Wochen länger dienen UND erhalten an Familienheimfahrtsbeihilfe bis zu 2000 EUR (12 anstelle von 24 Fahrten pro Jahr) weniger an Geld.
Eine Aufrechnung der Drei Wochen länger dienen pro Jahr in Bezüge ist in meinem Beitrag nicht erfolgt, und liegt mir fern. Trotzdem würde ich die DREI Wochen(!!!) lieber mit meinem Sohn verbringen, als vor LoNo oder sonstigen Tätigkeiten…
Also, die Begründung, warum der entweder in gleichgeschlechtlicher oder regulärer Ehe lebende Soldat ohne Kind eine Woche mehr Freizeit hat, um seine Alimentation auszugeben, als der geschiedene Soldat MIT KIND (oder Soldatin, deren Kind nicht dauerhaft bei Ihr lebt), erschließt sich mir auch nach Ihrem Beitrag nicht.
@Zimdarsen:
Leider nein: Original Zitat DBWV: „Tja, persönliches Pech, dass sich Ihr Familienstand geändert hat. Müssen Sie halt schnell wieder heiraten. Wir kümmern uns gerade um die Vereinbarkeit von Dienst und Familie -. der heilen Familie.“ Zitat Ende… (Schwertfisch ist sei 21 Jahren Mitglied DBWV…)
Tja, merke: Für alle möglichen schützenwerten Minderheiten können Regelungen geschaffen werden, für die Minderheitengruppe der geschiedenen Soldaten und Soldatinnen nicht – oder sind wir gar keine Minderheit??? SARC.
@Hans Dampf | 07. Dezember 2016 – 22:16
In Bezug auf Offiziere +1
In Bezug auf Fw eingeschränktes +1
Ich bin in der Tat der Meinung, das längere Stehzeiten im Vergleich zu Offizieren angebracht sind. Da wir als einzige mir bekannte Armee der Welt einen äußerst hohen Anteil an Berufsunteroffizieren haben, selbst bei den nicht „Karriere OStFw“ (bei den meisten Armeen endet ja die typische „Langdienerzeit bei 20 bis 25 Jahren“) müssen wir auch hier eine gewisse Verwendungsbreite für BS haben und dies bedingt hin und wieder auch einen DP-Wechsel.
Hier gilt: wer das eine will, der muss das andere mögen.
Wenn wir das „Vollversorgungspaket“ für alles BS-Fw anbieten, dann muss hier auch etwas Flexibilität vorhanden sein (ich denke ein DP-Wechsel alle 5-7 und eine StO-Versetzung alle 10-15 Jahre sollte schon drinn sein…).
@Schwertfisch | 08. Dezember 2016 – 7:33
„Als geschiedener Vater müssen sie sowohl DREI Wochen länger dienen UND erhalten an Familienheimfahrtsbeihilfe bis zu 2000 EUR (12 anstelle von 24 Fahrten pro Jahr) weniger an Geld.“
Sorry, aber man erhält zwar in der Tat weniger Geld (in der Tat unfair, wenn er sich weiterhin um sein Kind in gleicher Weise kümmert wie zuvor), aber man muss NICHT tatsächlich 3 Wochen länger arbeiten! Das ist ein rein fiktiver, rechnerischer Wert. Denn man hat ja nicht 15 Tage weniger Urlaub! Sondern lediglich nicht mehr das Recht täglich weniger zu arbeiten.
@Schwertfisch
„Leider nein: Original Zitat DBWV: „Tja, persönliches Pech, dass sich Ihr Familienstand geändert hat. Müssen Sie halt schnell wieder heiraten. Wir kümmern uns gerade um die Vereinbarkeit von Dienst und Familie -. der heilen Familie.“
Weiß ja nicht wer bei Ihnen DER DBwV ist!?
Es mag ja sein, dass sich da jemand um „Vereinbarkeit von Dienst und Familie“ kümmert und nicht versteht, dass Vater und Kinder auch wenn geschieden, Familie sind.
Evtl ist jenem nicht bekannt, wer mit welchen Themen in Berlin auf Achse ist ;-)
Bin selbst betroffener Vater und kann ihnen sagen, dass der DBwV dran ist, nur er kann nicht ohne DBB und Bundestag.
„Tja, merke: Für alle möglichen schützenwerten Minderheiten können Regelungen geschaffen werden, für die Minderheitengruppe der geschiedenen Soldaten und Soldatinnen nicht – oder sind wir gar keine Minderheit??? SARC.“
Fragen sie mal bei den Verantwortlichen nach (und das ist nicht der DBwV), das Thema ist kein ausschließliches Bw Thema.
@ Schwertfisch:
Ich denke, hier ist „die Bundeswehr“ der falsche Adressat. Denn die macht nicht die Gesetze, die in erster Linie für Beamte und, quasi als Nebenprodukt, für uns Soldaten gelten. Es liegt aber wohl in der Natur der Sache, dass Gesetze in gewisser Weise eine Art „Soll-Zustand“ definieren.
Ich mache mich mal bewusst angreifbar: Ich bin verheiratet und habe ein Kind. Jemand, der mit (s)einem Kind im Haushalt lebt, ist dem weitestgehend gleichgestellt, soweit ich weiss. Als ich noch ledig war, aber mit meiner damaligen Freundin, jetzt Frau, in derselben Wohnung lebte, in der ich jetzt als Verheirateter lebe, habe ich auch nur eine Reisebeihilfe erhalten. Ob das nun gerecht ist oder nicht, darüber kann man trefflich streiten. Da es in diesem Land jedoch – von Ausnahmen, die von ganz oben kommen, abgesehen – nach Recht und Gesetz zugeht und dieses auch jedem bekannt ist, kann ich daran nichts verwerfliches finden. Natürlich ändern sich die Zeiten und die Einstellungen. Aber vieles, was man so im Verwaltungsrecht nachlesen kann, hat durchaus seinen Sinn. Es muss einem zwar nicht gefallen, aber sinn- und grundlos ist es nicht.