Wie im Koalitionsvertrag vereinbart: Dauerhaft Wahl zwischen Umzugskosten und Trennungsgeld
Vor mehr als drei Jahren hatte die Große Koalition in ihrem Vertrag für die neue Legislaturperiode vereinbart, ein Herzensanliegen der Pendlerarmee Bundeswehr zu verwirklichen: Ein dauerhaftes Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld. Das war vor allem eine Klatsche für den früheren Verteidigungs- und heutigen Bundesinnenminister Thomas de Maiziére, der so was aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnte – und deshalb nur für eine Übergangszeit während der Neuausrichtung der Bundeswehr zulassen wollte.
Als Innenminister ist de Maizière natürlich weiterhin für solche grundsätzlichen Fragen des Dienstrechts der Beamten (und eben auch Soldaten) zuständig, vielleicht hat es deshalb so lange gedauert: Am (heutigen) Donnerstag beschloss der Bundestag, ganz unauffällig, ohne Aussprache und in einem anderen Gesetz versteckt, auf Dauer das Wahlrecht zwischen diesen beiden Formen der Entschädigung (auch wenn es für den Einzelnen jeweils zeitlich begrenzt ist).
Die Neuregelung wurde vom Innenausschuss des Bundestags per Beschlussvorschlag (Bundestagsdrucksache 18/10512) in den ursprünglichen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften eingefügt, als neuer Paragraph 7:
Artikel 7
Änderung des Bundesumzugskostengesetzes
Das Bundesumzugskostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1990 (BGBl.I S.2682), das zuletzt durch Artikel 46 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S.1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.Dem §3 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:
„(3) Die oberste Dienstbehörde kann festlegen, dass die Zusage der Umzugskostenvergütung erst drei Jahre nach der Personalmaßnahme wirksam wird; dies gilt nicht für Ledige ohne eigene Wohnung. Voraussetzung ist, dass
1. der festgelegte Bereich
a) eine besondere Versetzungshäufigkeit aufweist oder
b) von wesentlichen Restrukturierungen betroffen ist und
2. es sich nicht um Auslandsumzüge nach § 13 handelt.
Die Festlegung nach Satz 1 bedarf des Einvernehmens des Bundesministeriums der Finanzen insbesondere im Hinblick auf dessen Gesamtverantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans. Erklärt der Berechtigte innerhalb von drei Jahren nach dem Wirksamwerden der Personalmaßnahme schriftlich oder elektronisch, dass er
umzugswillig ist, wird die Zusage der Umzugskostenvergütung mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung wirksam, wenn die Voraussetzungen nach den Absätzen 1 und 2 noch gegeben sind.
(4) Absatz 3 gilt auch im Falle einer erneuten Personalmaßnahme
ohne Dienstortwechsel, bei der der Verbleib am Dienstort aus zwingenden dienstlichen Gründen notwendig ist.“
(…)
b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
„(4) Im Anschluss an die Zeit, für die Trennungsgeld nach Absatz 1 Nummer 2 gewährt worden ist, wird auf Antrag des Berechtigten für weitere fünf Jahre Trennungsgeld gewährt. Der Antrag ist vor Ablauf des Zeitraums nach § 3 Absatz 3 Satz 1 zu stellen. Die Zusage der Umzugskostenvergütung erlischt bei Gewährung des Trennungsgeldes nach Satz 1 und kann nicht erneut erteilt werden.“
Was das nun im Detail bedeutet, werden die (Fach)Juristen zum Beispiel des Bundeswehrverbandes bestimmt besser erläutern. Nach Ansicht des verteidigungspolitischen Sprechers der Unionsfraktion im Bundestag, Henning Otte, ist damit genau die Zusage erfüllt, die er in den Koalitionsvertrag hineingebracht habe:
Das Ergebnis für unsere Soldaten ist, dass diese innerhalb von drei Jahren nach Versetzung entscheiden können, sozusagen mit Sack und Pack umzuziehen oder nicht. Bis zu dieser Entscheidung erhalten sie zukünftig bei Nichtumzug noch fünf Jahre danach Trennungsgeld. Zusätzlich können sich unsere Bundeswehrsoldaten erneut entscheiden, wenn sie an ihrem Standort versetzt werden. Diese „3+5-Regelung“ ist zustande gekommen, weil alle Beteiligten berücksichtigt haben, dass der Beruf des Soldaten kein Beruf wie jeder andere ist und daher besondere Rahmenbedingungen benötigt. Mein Dank gilt vor allem meinen Kollegen aus der Arbeitsgruppe Innenpolitik, ohne deren Kooperation diese reibungslose Lösungsfindung nicht möglich gewesen wäre.
(Archivbild 2008 – Bundeswehr/Stollberg)
Tja und die Auslandsrückkehrer sind immer noch vor dem selben Problem.
Das sind doch mal erfreuliche Nachrichten … wenn es noch gelingen sollte, den Beförderungs- und Einweisungsstau sichtlich zu reduzieren, wären das mal richtig gute Nachrichten
@ Markus S.
+1
Diese Ungleichbehandlung besteht weiterhin.
Da hilft nur zu klagen oder jemanden zu kennen (der jemanden kennt) und sich für 3 Monate an einen Standort wo man Wohneigentum hat versetzen zu lassen, um danach an den eigentlich geplanten Standort versetzt zu werden (mit TG). Ist jedoch grundsätzlich nicht bzw. nur mit Klimmzügen möglich (ausser bei A1, G1, S1-Personal).
Na ja, das ist nur bedingt das, was gefordert war. Gefordert war zwar das dauerhafte aber eben auch bedingungslose Wahlrecht. Die jetzige Regelung bedeutet, dass man bei Nicht-Umzug nach 8 Jahren am selben Standort definitiv kein Trennungsgeld mehr erhält und somit auch nicht mehr die Miet- und Reisebeihilfen. Man muss dann seine etwaige zivil angemietete Pendlerwohnung und kompletten Fahrtkosten selbst zahlen. Da Unteroffiziere und Mannschaften im Vergleich zu Offizieren seltener versetzt werden, ein Großteil wegen Berufstätigkeit der Ehefrau oder der Schule der Kinder aber trotzdem pendeln dürften diese Gruppen am häufigsten betroffen sein. Es trifft aber auch Soldaten und Soldatinnen, die am selben (Groß-) Standort von einer Dienststelle an eine andere versetzt werden (z.B. Berlin, Bonn, Köln, Koblenz). Insofern zwar dauerhaftes Wahlrecht, aber im Unterschied zur jetzigen „Strukturregelung“ keine dauerhafte Zahlung.
@Markus S. | 01. Dezember 2016 – 16:40
1. Bei allem Verständnis für die Bedürfnisse des einzelnen, angesichts der Unmengen an Kohle, die man auf einem Auslands-DP verdient, ist das glaube ich im Vergleich hinzunehmen.
2. Darüber hinaus muss man einfach anerkennen, dass das BUKG (gerade vor dem Hintergrund der primären Geltung für Beamte und Soldaten) nun einmal bei langfristigen Maßnahmen der Umzug als Zielrichtung hat. Und wer nach 8 Jahren immer noch nicht an den StO seiner Familie zurück versetzt wurde, der hat (ganz brachial gesagt) vielleicht an der falschen Stelle sein Haus gebaut ;)
@Alex M. | 01. Dezember 2016 – 16:58
Wenn A etwas mit B zu tun hätte…
@Personaler | 01. Dezember 2016 – 17:52
Ich sehe nicht, dass das eine unbillige Forderung wäre. Wer nach 8 Jahren nicht zu seinem alten Wohnort zurück versetzt wurde, sollte vielleicht wirklich mal darüber nachdenken umziehen…
Eigentlich bin ich ja nur ein stiller Leser. Aber:
„Liest sich dies in gem. Abs 3 & 4 eher so, dass die Fristen bei einer neuen Personalmaßnahme nicht wieder von vorne anfangen? Dann ist es ja egal, da ohnehin nur die wenigsten so lange auf einem Dienstposten sitzen!“
Davon ab, ist die Trennungsgeld- und Reisebeihilfeverordnung gerade für die Bundeswehr immer noch eine Farce. Für Beamte, welche mal für einige Monate auf Lehrgänge gehen ist dies ja schön und gut. Aber für Soldaten, welche auch mal für mehrere Jahre quer durch die Republik versetzt werden mehr als ungerecht. Mir konnte bisher auch noch keiner erklären, wieso ein §3 TG Empfänger, welcher z.B. am WE 1.000km+ fährt nur ein bzw. zwei Heimfahrten im Monat gezahlt bekommt. Und ein §6 TG Empfänger die täglichen Fahrtkosten erstattet bekommt! Die Gerechtigkeit hinter diesem Verfahren konnte mir bisher auch keiner erklären!
Darüber hinaus sollte sich die Bundeswehr mal überlegen, wie sie es mit derart albernen Möglichkeiten schaffen will, dass Leute ihren Dienst in abgelegenen Gegenden tun! Als man noch in der Kaserne und an Bord wohnen konnte, haben die Meisten es ja noch gerne ertragen, da das TG und die Reisebeihilfe eine angenehme Entlastung waren. Jetzt, wo so gut wie jeder aus der Gemeinschaftsunterkunft fliegt, beginnt ja zuerst die Suche auf einem Wohnungsmarkt, welcher häufig nicht existent ist. Hat man sich dann damit arrangiert, dass man zusätzlich zum 5-7 stündigen wöchentlichen Pendeln, täglich noch 45 Minuten zur Dienststelle pendeln muss, beginnt der Marathon mit dem BwDlz, bezgl. Erstattung. Da wird dann natürlich festgestellt, das die Zweitwohnsitzsteuer und GEZ nur für den Dienstort bezahlt werden, nicht aber an einem Nebenort, da dies ja Privatvergnügen ist!
Nach mehreren Eingaben und Beschwerden akzeptiert man dann, dass man nichts an der Lage ändern kann und Beförderung und Zulage auf dem neuen Dienstposten nicht mehr Geld übrig hat, als auf dem alten Dienstposten. Man hat auch Spaß auf der Arbeit, bis eines Tages ganz unverhofft ein Praktikant vor der Tür steht und nach Informationen über den Dienstort fragt. …
@ Koffer
Es gibt manchmal auf Gründe, weshalb jemand nie heimatnah sein kann z.B. wenn der Partner örtlich gebunden und beruflich erfolgreich ist! Oder Pflegebedürftigkeit von Angehörigen! Bei manchen Soldaten gibt es auch noch soetwas wie Pflichtgefühl, weshalb diese beim Personalfragebogen Verwendung vor Standort ankreuzen! (Ich weiß werden meistens als Idioten belächelt und ernten dann auch wenig Verständnis für Ihre Pendlerproblematik). Zusammenfassend: Manchmal geht es einfach auch nicht Heimatnah versetzt zu werden!
Und die Absicht der Bundeswehr ist es ja ein attraktiver Arbeitgeber zu werden! So ist das nicht unbedingt attraktiv!
@Koffer
Zum Zeitpunkt als ich mein Haus gebaut habe, gab es am Standort ca. 5000 Soldaten und bestimmt ebenso viele in einem fahrbaren Umkreis. Davon existiert heute max. noch 2%
Hier konnte ich 17 Jahre Dienst tun. Hier sind alle Kinder aufgewachsen, hier hat meine Frau seit Jahren Arbeit. Hier ist unser Lebensmittelpunkt.
War es absehbar das quasi nichts mehr existiert ? – Nein
Waren alle StO Schliessungen in der Region sinnvoll ? – Nein
Es gibt jetzt keinen DP mehr, an den ich nach 8 Jahren zurückversetzt werden könnte (ausgenommen DPäK)
Habe ich eine Chance nochmal die Verwendung zu wechseln, obwohl genug ATN und der Wunsch vorhanden wären ? – Nein
Macht die Personalführung irgendwelche anstalten, diesen Zustand zu ändern ? – Nein
Durfte ich auf eigenen Antrag nach Hause gehen – Nein
Darf ich zur Belohnung wahrscheinlich noch länger dienen ? – Ich befürchte ja
Mit Ihrer Argumentation dürfte kein einziger Soldat jemals Wohneigentum haben. Vielleicht sollte man zukünftigen Soldaten zur Einstellung direkt ein Wohnmobil zur Verfügung stellen. Sehr attraktiv ;-)
@ Koffer:
Dann rechnen Sie mal durch, was drei Jahre Pendeln/Unterkunft zwischen Aachen und Strausberg auf eigene Rechnung kostet. Dazu darf die Ehefrau im Ausland nichts verdienen etc pp. Das Märchen kann ich, aus eigenem Erleben, nur ausreden, sofern keine Umzugshinderungsgründe vorliegen – oder es einem völlig egal ist, wo es nach der Verwendung im Ausland hingeht…
@Bjalle | 01. Dezember 2016 – 20:06
Wieso sollte sie so nicht attraktiv sein?!
Bei vielen zivilen Arbeitgebern gibt es noch nicht einmal das. Da heisst es „friss oder stirb“.
Wir bieten jahrelange „Übergangshilfen“. Das ist sehr wohl attraktiv.
@Insider | 01. Dezember 2016 – 20:11
Ja, das leben ist hart, aber mal ehrlich die bundesweite Verletzbarkeit war schon IMMER bekannt!
Und spätestens in den letzten 25 Jahren war sie auch jedem jungen Soldaten handgreifbar, denn alle paar Jahre wurden ja neue drastische Verkleinerungen vorgenommen.
Wer ernsthaft behauptet, er hätte nicht gewusst, auf was er sich einlässt, der hat vielleicht nicht zuhören wollen.
Und NIEMALS hat der Dienstherr lebenslange StO-Garantien erteilt.
Jetzt hat man zumindest für 3+5 Jahre ein finanzielles Polster. Wer danach immer noch nicht umziehen will, der muss das ja nicht, aber seine Kosten müssen auch nicht zulasten der Steuerzahler gehen.
@Hans Dampf | 01. Dezember 2016 – 20:15
Ja, es gibt sicherlich vereinzelte „Härtefälle“, aber mal ganz ehrlich: die aller, aller, allermeisten Soldaten reißen sich um Auslandsverwendungen! Sich dann danach darüber zu beschweren, dass man umziehen muss ist nicht ganz ehrlich, oder (ohne ihren persönlichen Fall zu kennen oder bewerten zu wollen!)?
Eine generelle Behauptung hier gäbe es ein Problem hört sich für mich nach „Klagen auf hohem Niveau“ an.
@Koffer
Ich möchte noch ergänzen. Ich brauche nicht unbedingt eine Pendlerwohnung. Eine Stube in ordentlichem Zustand mit Dusche/WC und ein funktionierendes WLAN würden mir schon reichen.
@Insider | 01. Dezember 2016 – 20:45
„Ich möchte noch ergänzen. Ich brauche nicht unbedingt eine Pendlerwohnung. Eine Stube in ordentlichem Zustand mit Dusche/WC und ein funktionierendes WLAN würden mir schon reichen.“
Hier bin ich nun allerdings 100% bei Ihnen! Mir ist vollkommen schleierhaft, warum es bei der Bw in dieser Frage nur ein 0 oder 1 gibt.
Die TG Berechtigten (und die unter 25jährigen), die einen Anspruch auf ALLES haben und die „bösen“ Pendler (zumeist ja gerade diejenigen mit Familie, die nicht so einfach umziehen können, aber vom Alter her auch nicht mehr auf eine Mehrbettbelegung gelegt werden sollten) die NICHTS bekommen.
Man sollte m.E.n. viel mehr Pendler-stuben auch für nicht TG-Empfänger schaffen! wirklich VIEL mehr…
@ Koffer
Das ist ja genau das, was ich gesagt habe. Der Beruf des Soldaten ist nicht mit dem eines Beamten vergleichbar. Aber solange nach Gedanken und Argumenten wie den Ihren gehandelt wird, wird sich die Personallage weiter und weiter verschlimmern! Können bei der Marine ja gerne mal schauen, wieviele Boote und Schiffe mit Personal befüllbar sind. Da kommen sie effektiv nicht im Ansatz auf 50%. Und es ist ja unheimlich attraktiv für die Angehörigen in den Strukturschwachen Norden zu ziehen!
P.S.: Für Wochenendpendler wird in dieser unserer Armee aber auch rein gar nichts gemacht um den Dienst attraktiver zu machen!
@Bjalle | 01. Dezember 2016 – 21:03
„Der Beruf des Soldaten ist nicht mit dem eines Beamten vergleichbar.“
Sehe ich auch so.
„Aber solange nach Gedanken und Argumenten wie den Ihren gehandelt wird, wird sich die Personallage weiter und weiter verschlimmern!“
Nur weil man sich (noch) mehr wünscht, ist damit der Wunsch noch lange nicht berechtigt. Wir sind Staatsdiener und wir akzeptieren das „Gesamtpaket“ mit allen Stärken und Schwächen. Rosenpicken ist nicht.
Wenn durch gesellschaftliche Veränderungen an bestimmten Stellen die Schwächen die Überhand nehmen, dann muss man das gezielt zugunsten von uns Soldaten korrigieren, aber zu behaupten und ginge es schlecht oder wir würden generell unfair behandelt ist nicht wahr.
Das kommt mir etwas vor, wie „Klagen auf hohem Niveau“.
Am Besten mal draußen probieren, der neue Personalchef wird da sicherlich ein besseres Gesamtpaket schnüren.
NICHT.
„Da kommen sie effektiv nicht im Ansatz auf 50%.“
So? Da ich die Zahlen zufällig kenne, kann ich Ihnen versichern, dass DAS einfach nicht stimmt.
In bestimmten dringend benötigten Mangelverwendungen ist es schlechter, aber durch die Bank ist es WESENTLICH besser!
„Und es ist ja unheimlich attraktiv für die Angehörigen in den Strukturschwachen Norden zu ziehen!“
Tja, dann sollte man vielleicht nicht zur Marine gehen, oder?!
„Für Wochenendpendler wird in dieser unserer Armee aber auch rein gar nichts gemacht um den Dienst attraktiver zu machen!“
Gar nichts ist sicherlich falsch. Aber zugegebener Maßen, bei den Wochenendpendlern über 25 und ohne TG gibt es m.E.n. in der Tat DEUTLICH Verbesserungspotenzial!
@ Koffer:
Moment, Zement, so nicht! Mir wurde gesagt: „Drei Jahre. Etwas anderes machen wir nicht mehr bei Auslandsverwendungen!“. Dann sehen Sie, dass das völliger Schwachsinn ist. Da werden dann Konstrukte ala „23 Monate plus x“ entworfen. Also ohne UKV, mit ATG. Oder zur Rückkehr „Sie werden zu Standort xy versetzt. Ziehen Se um, oder Pech!“ vs. „wir versetzen Sie heimatnah und kommandieren Sie, bei Zuerkennung von Trennungs- und Ùbernachtungsgeld, an Ihren eigentlichen Dienstort“. DAS ist Betrug und Beschiss. Also erzählen Sie mir nichts von Vorteilen. Das kann BAPersBw jedem erzählen, mir nicht mehr.
@Hans Dampf | 01. Dezember 2016 – 21:26
Ich rate davon ab, grundsätzliche Bewertung aus persönlicher Betroffenheit heraus zu treffen.
Außerdem kenne ich Ihren Gesamtfall nicht.
Aber mal ganz ehrlich: hat man Sie zu der Auslandsverwendung gezwungen?! Sofern Sie nicht ein dringend (!) benötigter Spezialist sind, hätte der PersFhr sicherlich auch jemand anderes für Ihren Auslands-DP gefunden, oder glauben Sie nicht?!
Aber wie gesagt, ich kenn Ihren Fall nicht und außerdem sind Einzelfälle für grundsätzliche Regelungen wie die in diesem Diskussionsfaden in Rede stehende auch nur eingeschränkt aussagefähig…
@Koffer
Ich habe kein Problem mit dem Pendeln. Das war mir immer klar, auch wenn ich es einige ganze Zeit nicht machen musste.
Aber warum soll ich dafür noch Geld mitbringen und warum muss man dafür eine Familie aus Ihrem Lebensumfeld reißen. Oder hätte ich die Familie, mit Ihren Argumenten der immerwährenden uneingeschränkten bundesweiten Versetzbarkeit auch nicht gründen sollen ? So finden wir auch bestimmt reichlich Nachwuchs.
Vielleicht sollten sie diese Sicht der Dinge mal mit Frau von der Leyen im diskutieren. Ich glaube sie ist, trotz guter Bezahlung, auch nicht mit Ihrer Familie nach Berlin umgezogen ;-)
Koffer | 01. Dezember 2016 – 19:34
So pauschal wie Sie das formulieren ist das einfach unzutreffend. Ja, man erhält je nach Auslandsstandort mäßig bis ordentlich zusätzlich Zulage. Entsprechend höher sind aber auch die Auslagen. Man hat aber dennoch bei vernünftiger Lebensführung mehr Geld zur Verfügung. „Unmengen“ ist einfach nur Blödsinn. Dass dennoch bei Versetzungen ins Ausland und zurück UKV der Regelfall ist, ist trotzdem selbst erklärend. IdR wird ja dem Auslandsrückkehrer bei der Wahl der Anschlussverwendung ja entgegen gekommen.
Koffer | 01. Dezember 2016 – 20:22
Im übrigen scheinen die Auslandsbezüge generell offensichtlich nicht so attraktiv zu sein, dass sich die Bewerber darum reißen, denn einige DP sind derzeit durch die Personalführung nicht besetzbar.
Koffer | 01. Dezember 2016 – 20:20 Hinsichtlich dieser Bemerkungen kann ich eigentlich nur fragen, ob Sie die Grundausrichtung der Attraktivitätssteigerung begriffen haben. Sicher bieten einige Arbeitgeber deutlich weniger, viele aber auch deutlich mehr als unsere Bw. Wie man im entsprechenden Umfeld anhand Ihrer Argumentation mit anderen Unternehmen, die nicht diesen Anspruch der Bw an Mobilität stellen, konkurrieren will bleibt, erschließt sich mir nicht.
Im übrigen: Nein, es hat nie lebenslange StO-Garantie gegeben und Mobilität war immer eine Forderung aber es hat auch immer die im SG niedergelegte besondere Fürsorgepflicht des Dienstherren gegeben, die aufgrund der Veränderungen in den SK in den letzten 25 Jahren und der daraus erfolgten geänderten Rahmenbedingungen für die Angehörigen der Bw, auch hätte intensiver werden sollen aber nicht wurde.
Dass es jungen Soldaten seit 25 Jahren hätte klar sein können, wohin die Reise geht ist als Argument so platt, dass es sich kaum lohnt darauf auch nur einzugehen.
Es gibt einige, die wie ich in über 33 Dienstjahren fast 20 Jahre, davon die letzten 17 fast ununterbrochen, aus diversen Gründen pendeln mussten und weiter müssen. Für diese ist ihre reichlich flache ISSO-Argumentation ein Schlag ins Gesicht. Schauen Sie mal aufs Datum: Wir haben 2016 und nicht 1986, wo Sie wohl argumentativ stehen geblieben sind. Die Lebensrealität hat Sie längst überholt.
Grundsätzlich zur neuen Errungenschaft des zeitlich begrenzten Wahlrechts TG/UKV:
Ich halte das für einen sehr mageren und faulen Kompromiss, der die Ansprüche, die sich diese Koalition in den Koalitionsvertrag als Ziel geschrieben hat, in keiner Weise erfüllt. Gerne wüsste ich, wer die Vertreter in der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus BMVg und BMI waren, die eine weiterführende Wahlfreiheit TG/UKV verhindert haben.
@Insider | 01. Dezember 2016 – 21:36
„Aber warum soll ich dafür noch Geld mitbringen und warum muss man dafür eine Familie aus Ihrem Lebensumfeld reißen.“
1. Grundsätzlich gilt die uneingeschränkte Verletzbarkeit. Das ist Teil des Soldatenberufs, wer hierzu nicht bereit ist, sollte nicht Soldat werden.
2. Grundsätzlich zahlt der Dienstherr notwendige Umzüge auch für die Familie.
3. Wer aus persönlichen Gründen nicht umziehen möchte, muss das nicht, kann dann aber den Dienstherren (und vor allem den Steuerzahler!) auch nicht bis in alle Ewigkeiten für seine persönliche Entscheidung verantwortlich machen und blechen lassen.
Es ist immer eine Abwägung, was möchte man und was kann man sich leisten…
Da ist die Bw zwar wesentlich großzügiger als viele zivile Unternehmen, aber auch der Fürsorgepflicht des Dienstherren sind Grenzen gesetzt (fiskalische um genau zu sein).
„So finden wir auch bestimmt reichlich Nachwuchs.“
Wenn wir endlich aufhören den Leuten einen Bären aufzubinden und ihnen von Anfang an und glasklar deutlich machen, dass man entweder das „Gesamtpaket“ kauft (inkl. Verletzbarkeit) oder sich einen anderen Beruf suchen sollten, dann sehe ich kein Problem in diesem Bereich.
TG etc. ist ja im Regelfall nicht bei den jungen Soldaten ein Problem, sondern bei den Älteren, die den ständigen Märchen glauben schenken (wollen).
Früher offener und ehrlicher kommunizieren würde der Bw viele spätere Enttäuschungen und Streitereien mit älteren Soldaten ersparen…
@Bin_dabei | 01. Dezember 2016 – 21:41
„So pauschal wie Sie das formulieren ist das einfach unzutreffend. Ja, man erhält je nach Auslandsstandort mäßig bis ordentlich zusätzlich Zulage.“
Faustregel zwischen 50 und 150% (man berücksichtige hier die Steuerfreiheiten und weiteren Vergünstigungen).
Das nennen ich mal „mäßig bis ordentlich“ ;)
„die aufgrund der Veränderungen in den SK in den letzten 25 Jahren und der daraus erfolgten geänderten Rahmenbedingungen für die Angehörigen der Bw, auch hätte intensiver werden sollen aber nicht wurde.“
Wurde sie ja auch, aber in der Tat hätte man doch noch das eine oder andere mehr tun können.
Gerade bei den Pendlerunterkünften und der Wohungsfürsorge wurde es in den letzten 25 Jahren ja leider häufiger sogar noch schlechter :(
„Wir haben 2016 und nicht 1986, wo Sie wohl argumentativ stehen geblieben sind. Die Lebensrealität hat Sie längst überholt.“
M.E.n. sollten wir älteren Soldaten einfach aufhören den jüngeren Soldaten „Flausen ins Ohr“ zusetzen.
Das Gesamtpaket Soldat ist finanziell durchaus attraktiv, aber gerade die Älteren reden alles schlecht und demotivieren sich dadurch selbst und die Jüngeren.
DAS ist sicherlich der Attraktivität nicht dienlich.
Sind wir schon attraktiv? Ja sicherlich. Wurde schon viel getan: ja, sicherlich. Muss noch weiteres getan werden: Jepp, einige wichtige Details müssen dringend angegangen werden.
Pendlerunterkünfte und Wohnungsfürsorge gehört dazu!
Differenziertere und für Sdt besser passende TG Lösungen.
Aber Wahlmöglichkeit TG/UKV? Seit heute gelöst :)
Ich bin ja wirklich kein Freund der IBuK, aber das eine oder andere tut sie ja finanziell schon für uns ;)
@ Koffer:
Schlechter Stil! Bin ich jetzt Schuld an den Märchen, die mir BAPersBw vor meiner Auslandsverwendung – wider besseren Wissens – erzählte? Das ist eine merkwürdige Beweisumkehr. Griffen (Konjunktiv II von greifen, bewusst gewählt; übrigens wählte ich auch bewusst nicht „gälten“, da dieselben Regeln für jedermann, der ins Ausland versetzt wird, gelten sollten [!]) für jedermann dieselben Regeln, hätte ich mich nicht bemüßigt gefühlt, in diesem Faden etwas von mir zu geben. Sie können mir schon abnehmen, dass es exakt so war, wie ich es skizziert habe.
Der weit verbreitete Irrglaube, die Auslandsdienstbezüge seien eine Art Belohnung für die Verwendung im Ausland, ist schlichtweg Unfug. Es ist ein ein (pauschaler) Ausgleich für alles, was im Vergleich zur Inlandsverwendung anfällt. Dadurch, dass nunmehr dauerhaft die Wahlmöglichkeit im Inland zwischen UKV und TG gewährt wird, wird eine Verwendung im Ausland ungleich unattraktiver. Natürlich gibt es auch nicht-monetäre Vorteile, aber durch den Umstand, dass der Kreislauf „einmal anerkannter Wohnsitz, immer anerkannter Wohnsitz“ mit daraus resultierendem TG durchbrochen wird, wird sich der einzelne (mit Familie) sehr wohl überlegen, ob er diesen Nachteil, im Vergleich zur Inlandsverwendung, inkauf nimmt.
@Koffer | 01. Dezember 2016 – 21:46
Das glaube ich vielleicht für den Bereich der jungen Berufseinsteiger bei der Bw, nicht aber wenn sich Lebensalter und -umstände später wandeln. Schaffen wir es nicht, auf die Bedürfnisse von Familien zeitgemäß einzugehen, werden wir wie bisher qualifiziertes Personal zugunsten der von Ihnen ach so schlechten Rahmenbedingungen ziviler Arbeitgeber verlieren. Mit Ihrer Argumentation „Dienen, etc.“(hab ich vor einigen Jahren schon mal von TdM gehört) locken Sie keinen Qualifizierten in diese Bw. Hat bei Ihm auch nicht geklappt.
Was soll das denn? Ich glaubte und glaube nicht an etwaige Märchen, wer auch immer sie erzählt. Und das gilt für die Mehrzahl der seit Jahren desillusionierten Älteren in dieser Bw. Aber hoffentlich gibt es noch ein paar mehr wie Sie, die mit Hurra dem Zug der 80er Jahre bedingungslos hinterherlaufen und glauben mit dem Slogan „Wir Dienen Deutschland“ ist alles wesentliche getan.
@Hans Dampf | 01. Dezember 2016 – 22:05
Sie haben es auf den Punkt gebracht.
Ich empfinde die nun getroffene Festlegung schon als wirklichen Fortschritt.
Und wer hat’s erfunden – äh durchgepeitscht:
Der Deutsche Bundeswehrverband!
Ich meine, das sollte auch mal geschrieben werden. Und die Lehre daraus: Einigkeit macht stark!
Hans Schommer
Mitglied im DBwV seit 1977
@Hans Dampf | 01. Dezember 2016 – 22:05
„Der weit verbreitete Irrglaube, die Auslandsdienstbezüge seien eine Art Belohnung für die Verwendung im Ausland, ist schlichtweg Unfug. Es ist ein ein (pauschaler) Ausgleich für alles, was im Vergleich zur Inlandsverwendung anfällt.“
Dem stimme ich in sofern zu, dass es bei Besoldung (Alimentation) nicht darum geht einzelfallbezogene Vergleichbarkeit herzustellen, sondern lediglich darum, dem Staatsdiener und seiner Familie ein angemessenen Unterhalt zu bescheren.
Die Härten, dass Ehefrauen im Ausland häufig nicht arbeiten können und dass durch die Umzüge viel Geld verloren geht, werden z.B. durch die hohen Auslandsbezüge ausgeglichen.
Aber das war bisher so und ist auch jetzt nach der Verbesserung für die Inlandskameraden so.
Nur weil sich für die Inlandskameraden jetzt etwas verbessert hat, leitet sich dadurch nicht zwangsläufig eine erhöhte Fürsorge für die Auslandskameraden ab.
„wird sich der einzelne (mit Familie) sehr wohl überlegen, ob er diesen Nachteil, im Vergleich zur Inlandsverwendung, inkauf nimmt.“
Das denke ich auch und das ist dann auch nur folgerichtig, wenn die eine oder andere Familie dann nein sagt.
Wenn das dann dazu führen sollte, dass die PersFü generelle Besetzungsprobleme bekommt, dann muss man ggf. erneut finanziell Nachsteuern, aber zum jetzigen Zeitpunkt sollten man nicht zwangläufig A mit B verknüpfen.
@Bin_dabei | 01. Dezember 2016 – 22:10
„schaffen wir es nicht, auf die Bedürfnisse von Familien zeitgemäß einzugehen, werden wir wie bisher qualifiziertes Personal zugunsten der von Ihnen ach so schlechten Rahmenbedingungen ziviler Arbeitgeber verlieren.“
Naja, derzeit haben wir ja ehrlich gesagt kein Bewerberproblem bei den BS. So schlecht scheint unser Paket ja nicht zu sein ;)
„Mit Ihrer Argumentation „Dienen, etc.“(hab ich vor einigen Jahren schon mal von TdM gehört) locken Sie keinen Qualifizierten in diese Bw.“
Nochmals: wir haben kein Problem bei den Bewerbern mit höherer Qualifikation/Bildungsabschluss. Da haben wir genug Bewerber (ausgenommen IT, San und bestimmte Bereiche Technik).
Wir haben ein Problem bei den Niedrigqualifizierten!
„Aber hoffentlich gibt es noch ein paar mehr wie Sie, die mit Hurra dem Zug der 80er Jahre bedingungslos hinterherlaufen“
Tue ich nicht, aber ich versuche differenziert die aktuelle Situation zu bewerten und echten Handlungsbedarf (z.B. Pendlerunterkünfte) gegen „ich-will-ein-Pony-Ansprüche“ (mehr, mehr, mehr) abzuwägen.
„und glauben mit dem Slogan „Wir Dienen Deutschland“ ist alles wesentliche getan.“
Naja, hier verwechseln Sie etwas!
Ich stehe vorbehaltlos hinter den Inhalten und den Aussagen von WDD. Endlich mal ein Organisationsselbstbild mit dem ich mich identifizieren kann (die unsäglichen „Leitbilder der TSK“ gingen mir so auf den Geist :( ).
Aber natürlich müssen wir zusätzlich auch über angemessene (!) Alimentierung reden.
Nur angemessen heisst halt nicht immer auch gleiche „ein Pony“ ;)
@hansschommer | 01. Dezember 2016 – 22:17
Ich als (erbitterter) Kritiker der Gewerkschaft, muss an dieser Stelle (peinlich berührt) eingestehen:
Well done DBWv – gut gemacht Kameraden! (fast – aber nur fast – habe ich ein schlechtes Gewissen ob meiner Nicht-Mitgliedschaft seit meinem Oberst Gertz verursachten Austritt 2001/2002)…
@Koffer
Sie sollten sich dringend mal darüber schlau machen was die schlimmen zivilen Arbeitgeber, die ihre Mitartbeiter ja ach so im Regen stehen lassen im Gegensatz zum so unfassbar generösen Arbeitgeber Bundeswehr, tatsächlich vielerorts möglich machen. Da sieht es vielerorts besser aus, als Sie es hier mit ihrem doch überholten Stand der Dinge propagieren.
Da stehe ich als Mitarbeiter meines Unternehmens besser da als meine Frau. Und TG federt nicht im Ansatz den Aufwand für die doppelte Haushaltsführung ab. Wird es schließlich auch versteuert im Nachhinein. Und das nicht zu knapp.
Sie tun hier so als ob sich Soldaten, die TG bekommen auf Dauer bereichern wollen. Zumindest hört sich dies für mich gerade so an. Ja es gibt die Zahing des Betrages für die TG-Wohnung, gemessen am örtlichen Mietspiegel. Das ist das mindeste, verglichen mit dem was Unternehmen ihrem Mitarbeitern ermöglichen, wenn für längere Zeiträume an anderen Orten arbeiten müssen. Oder sich im Unternehmen verändern. Da wird vieles möglich gemacht. Vergleichen Sie jetzt bitte nicht mit Baubranche sondern mit Industrie und ordentlichen Mittelstand. Aber an Ihren Aussagen merke ich, das Sie da nicht auf der Höhe der Zeit sind.
Und jetzt mal ein paar private Dinge, die ich mal in den Raum stelle:
Ich würde einen Teufel tun andauernd diesen Umzugsmist mitzumachen und jedes Mal meiner Frau bei diesem Versetzungsroulette hinterher zu ziehen und meine gut bezahlte, mich ausfüllende Arbeit aufzugeben. Und vor allem ein Kind andauernd aus seinem Umfeld heraus zu reißen. Und mein Arbeitgeber macht erheblich mehr möglich im Rahmen der Vereinbarkeit unserer Lebenssituation (dreimal dürfen Sie raten wer hier die Hauptlast trägt mit Haus, Hof und Kind) als es den Dienstherrn interessiert. Und ja, wir zahlen bereits jetzt drauf im Rahmen der notwendigen doppelten Haushaltsführung. Bevor sie jetzt mit ihren alten Argumtenten kommen „man kann ja jederzeit kündigen und hätte eh gewusst was auf einen zukommt..“ noch folgendes: Ja es ist bekannt, denn deswegen haben wir uns einen Lebensmittelpunkt geschaffen den man in der heutigen Levensrealiät als Soldatenfamilie als Ankerpunkt benötigt. Und in dem Kinder aufwachsen können und ein funktionierendes soziales Umfeld die Härten des ständigen Wechsels ausgleicht. Und auch deswegen habe ich meinen Weg in der Marine seinerzeit beendet, bin gegangen und habe mir einen anderen Weg gesucht. Weil es anders nicht gegangen wäre. So geht es vielen. Und Sie wollen von mir verlangen das ich nun auch jedes Mal neu anfangen soll, weil ISSO?
Ich zitiere den späten Philosophen Al aus ToolTime: „Ich glaube nicht Tim.“
Akzeptieren Sie mal ein wenig die tatsächliche Lebensrealität von vielen Soldaten und deren Familien. Das Sie das für sich andere definieren ist ja schön und gut. Aber andauernd nur singuläres Eigenerleben auf andere in Gänze umzustülpen und zu erwarten das dies jeder nun so sehen möchte stört mich manchmal doch arg. Fürsorge ist keine Einbahnstraße.
@Koffer
„Am Besten mal draußen probieren, der neue Personalchef wird da sicherlich ein besseres Gesamtpaket schnüren.
NICHT.“
Der Narrativ von den „schlimmen Verhältnissen“ in der „freien Wirtschaft“ dient doch nur dazu, Missstände bei der BW kleinzureden. Jeder der Erfahrungen aus beiden Welten vorweisen kann, durchschaut das als reine Propaganda. Die jungen Leute wissen schon warum sich gegen die Bw entscheiden. Draußen muss sich übrigens niemand der kritisiert oder Ansprüche geltend macht mangelnde „Arbeitsbereitschaft“ vorwerfen lassen, im Gegenteil. Diesen Rückschluss auf die analoge „Dienstbereitschaft“ kennt nur die Bw.
Ich kann nur allen Interessierten empfehlen, @Koffers Rat zu befolgen, da merken Sie dann nämlich, dass der Verweis auf die Angebote von XY die eigene Verhandlungspisition stärkt. Solange immer noch behauptet wird, „draußen“ sei alles noch schlimmer, wird es „drinnen“ noch weiter bergab gehen. In Sachen Personal scheint immer noch Luft zur Wand zu sein.
NMWC | 01. Dezember 2016 – 22:31
Ihre Ausführungen sprechen mir aus der Seele, im wesentlichen habe ich das ebenso erlebt.
@NMWC | 01. Dezember 2016 – 22:31
Ich habe niemals empfohlen, dass Familien ständig umziehen sollten.
Ich bewerte allerdings den Kompromiss, zwischen dem Anrecht des Steuerzahlers auf eine sparsame Haushaltsführung und dem Anrecht der Soldaten/Familien auf Fürsorge in Bezug auf 8 Jahre und was danach kommt ist Privatvergnügen als ziemlich fair und ausgewogen für beide Seiten.
Und nebenbei, durch zahlreiche zivile Freunde und Verwandte habe ich m.E.n. einen ziemlich guten Überblick über das was so durchschnittlich (!) draußen geht…
Übrigens bei uns mit Rechtsanspruch, draußen (wenn überhaupt) eher bei guter Verhandlung oder großem Bedarf (nicht jeder ist nun einmal ein „high-potential“ ;) ).
@Shepard | 01. Dezember 2016 – 22:33
Ich sage nicht „draußen ist alles schlimmer“ (Negativaussage).
Ich sage „drinnen ist das Gesamtpaket besser“ (Positivaussage).
Das ist nicht nur Rhetorik, sondern meine ehrliche Meinung. Ich bewerte das finanzielle Gesamtpaket des Dienstherren als attraktiv und in den meisten Sparten als deutlich konkurrenzfähig.
Mal ganz abgesehen davon, dass wir auch einen tollen Beruf ansich haben :)
@Koffer
Ich kenne keinen aktiven Soldaten, der heute noch so argumentiert wie sie. Der letzte von dem ich ähnliches hörte, war TdM beim Besuch in unserem Standort anlässlich der Auflösung. Das ist leider kein Kompliment.
@Insider | 01. Dezember 2016 – 22:53
„Der letzte von dem ich ähnliches hörte, war TdM beim Besuch in unserem Standort anlässlich der Auflösung. Das ist leider kein Kompliment.“
Ich empfinde es allerdings durchaus so :)
Allerdings mit der Ausnahme, dass ich froh bin, dass sich in der speziellen hier im aktuellen Diskussionsfaden anhängigen Frage TdM nicht durchsetzen konnte und es nun doch eine Wahlrecht UKV/TG geben wird…
Das war einer der Fälle, wo TdM seine Prinzipienfragen m.E.n. zu weit und zu sehr zu Lasten der Soldaten(familien) getrieben hat.
Aber wie gesagt. Er hat sich ja glücklicherweise am Ende nicht durchgesetzt und seit heute ist das im Sinne der Soldaten(familien) gelöst.
Da sich seit einiger Zeit jetzt die Argumente hier im Faden nur noch in Nein – doch – nein – doch erschöpfen. Melde ich mich jetzt ab :)
Nochmals: Gut gemacht DBwV.
Wir wollten eine dauerhafte Regelung. Jetzt haben wir eine. Aber nach erster Auswertung entspricht die Regelung inhaltlich nicht meinen Vorstellungen. Ich lese dort nichts von Wahlrecht, sondern Festlegung und Antragstellung. Das wird man noch im Einzelnen auswerten müssen. Ich lese nichts von Anwendung auf Personalmaßnahmen, die bereits verfügt wurden. Auch da wird man noch genau hinschauen müssen.
Wenn die Nachwuchswerbung der Bundeswehr so deutliche Worte bezüglich der Priorisierung des Dienstes vor der Familie finden würde und dazu auch noch die wirtschaftlichen Nachteile transparent darstellen würde, dann könnte ich einem Kommentator zustimmen, dass alle mit der Berufswahl diesen Nachteil bewusst eingegangen sind. Nun verläuft das Leben aber selbst in diesen Fällen manchmal nicht linear und aus der uneingeschränkten Versetzungsbereitschaft wird eine erhebliche Versetzungsbehinderung. (Unfall, Erkrankung usw von Angehörigen).
Vermutlich ist der Rat dann Trennung von den Angehörigen oder Trennung vom Dienstherrn?
Daneben hat sich in den letzten 50 Jahren ein Wertewandel insbesondere in Bezug auf die Familie vollzogen. Die Einverdienerfamilie ist out. Viele sind auf zwei Einkommen nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen angewiesen. Nun folgt aber leider der Arbeitsplatz von Angehörigen nicht der Versetzungsverfügung des BAPers.
Und noch ein Hinweis aus wissenschaftlicher Beschäftigung mit dem Thema: Zivile Arbeitgeber hatten schon Belegvereinbarungen mit Kindertagesstätten und Regelungen zur Verwirklichung von Work-Life-Balance, als die Bundeswehr diese Begriffe kaum kannte. Oder hat die Bundeswehr die Teilzeit- und Telearbeit als erste in Deutschland eingeführt? Wohl nicht.
Und jetzt schließt sich der Kreis: Die zivilen Arbeitgeber haben dieses WLB-Maßnahmen nicht aus Freude an der Wissenschaft eingeführt, sondern weil sie damit Arbeitskräfte bekommen, die sonst andere abgreifen.Und wenn ein ziviler Arbeitgeber einen Mitarbeiter an einen anderen Standort „versetzen“ möchte, dann fließt dabei richtig Geld, denn eine Abfindung bei einer Kündigung ist noch wesentlich teurer. Das hat die politische Führung in Deutschland nicht verstanden, denn sonst hätte ich etwas von Wahlrecht in der Gesetzesänderung gelesen.
@Koffer
Tja, Koffer……solange es Personal in Verantwortung gibt wie sie es erwarten, muss sich das BMVg nicht wundern, dass es in der Bw nicht klappt.
Realität trifft auf Wunschvorstellung und Soldat (Staatsbürger der BRD) ist eben nicht Söldner.
Attraktivitätssteigerung – Umzugspflicht – Angemessenheit TG/UKV
Die implizite Forderung, immer umzuziehen, verkennt daß es einfach Menschen gibt, die sich in einen anderen verlieben und vielleicht heiraten. Obwohl es ein/e Soldat/in ist.
Meistens unterschreiben die (Ehe)Partner keinen Arbeitsvertrag mit dem BW-Dienstherrn. Über die Jahre stehen sie dann fassungslos vor Standortentscheidungen, bei denen attraktive, zentral gelegene schöne Haupt-, Mittel- und Provinzstädchen, mit Kultur- und Arbeitsplatzangeboten für die Familie aufgegeben werden für die Förderung von Kommunen, Landkreisen, strukturschwachen Gebieten durch Subventionen für den Neubau, Ausbau von Bundeswehreinrichtungen, durch Subventionen (oder rentierliche Investitionsobjekte) für Pendlerwohnungen, durch Verschieben von Kaufkraft für eine wohlkalkulierbare Anzahl von dienstverpflichteten Soldaten, die von der den neuen BW-Standort aufnehmenden Gebietskörperschaften haushaltsdeckend eingeplant werden.
Eine Akzeptanz für die Strukturentscheidungen und einen Umzug in die „Wirtschaftsförderungsgebiete“ durch die Familien der Soldaten/innen wird es nicht geben, denn viele Strukturentscheidungen erfolg(t)en nicht aus verteidigungs- und militärischen Zwecken, sondern wegen Förderinteressen von bestimmten Gebieten oder einem Ländproporz von Bundeswehranteilen; wer unterstützt als Familie eines/r Soldaten/in schon gern zu eigenen Lasten wenig sinnvolle (um nicht zu sagen sinnfreie oder gekungelte) Entscheidungen, bei denen der Arbeitgeber (BW) des Partners, nicht die sachliche, sondern die „politische“ sachfremde Entscheidung (ge)wählt (hat) bzw. dieser unterworfen wurde.
Es ist zudem zu konstatieren, daß in den meisten Ehen oder Partnerschaften inzwischen beide Partner wenigstens Teilzeit arbeiten. Standorte ohne qualifikationsangemessene Arbeitsplätze für beide Partner, fallen bei 50% der zwei Abstimmungsberechtigten durch, also auch der Umzug.
Zu Kindern, Lebensumfeld hat @NWMC bereits zutreffende Aussagen gemacht.
Möglicherweise kann man zur Feststellung gelangen, daß die Stabilität der Lebensplanung zunehmend vom fest „stationierten“ (Ehe)Partner des/r Soldaten/in und dem Umfeld dort ausgeht. Das mag etwas mit Perspektiven, Verläßlichkeit, einem unterstützenden Umfeld und Planbarkeit zu tun haben.
Gründe für Nichtumzug und Pendeln liegen wohl im Nichtmateriellen (unterstützendes Umfeld, Freunde).
Das Fazit ist also,
1. dass es weiterhin im wesentlichen Pendlersoldaten/innen geben wird,
2. eine Attraktivitätssteigerung für Pendler/innen, Ehe-/Partner und Familien im Wesentlichen durch nicht materielle Struktur- und Planungsverbesserungen erfolgen kann,
3. solange es materielle Attraktivitätssteigerungen nicht gibt, wirken TG/ UKV-u.a. Zahlungen als Mindestkompensation des bw-seitig verursachten Mehraufwandes für die Familie und haben damit möglicherweise „neutralisierende“ Wirkung für die Unattraktivität des Soldatenberufes für Familien und Ehe-/Partner,
4. das könnte ein Argument für die zeitliche Entfristung, also dauerhafte Gewährung von Trennungsgeld sein
5. der Steuerzahler wird als Staatsbürger sicherlich, ebenso wie die betroffenen Soldaten/innen und deren Familien einer langfristigen und zuverlässigen Standortplanung, nebst perspektivischer Planung von Laufbahnen mit (möglichst) wohnortnahe, großregionalen Verwendungsperspektiven (Auslandsverwendungen einmal ausgenommen) und einer damit verbundenen Steigerung der immateriellen Akzeptanz, sowie der möglicherweise anteiligen Reduzierung von (unbefristetem)TG , sowie Wegfall von UKV etc. umgehen können und dies aus seinem eigenen familiären Erleben als Fürsorge nachempfinden können.
6. Selbstverständlich handelt es sich um eine Mammutaufgabe, für die durch die IBuK zwei weitere Legislaturperioden erforderlich sind.
Ziffer 6. als persönliches Statement, verbunden mit der Hoffnung und Aufforderung an die IBuK als Ministerin verteidigungspolitische, militärische und soldatische Belange sachgerecht auszutarieren und durchzusetzen.
@ Koffer
Und genau deswegen gehen ja auch soooo viele zur Marine. Ich zitiere: „NICHT!“
Darüber hinaus mag es auf dem Papier ja ganz toll aussehen bzgl. Stellenbesetzung. Aber versuchen Sie mal mehr als Zwei Boote eines Types zu gleichen Zeit auslaufen zu lassen! Da sieht man dann auch rein gar nichts mehr von einer 50%igen Stellenbesetzung!
Warum steht Wahlrecht nicht im Gesetz? Weil es das Innenministerium nich wollte! Ich könnte mich am Rande der Spieß-Tagung GI mit einem Mandatsträger des DBwV unterhalten. Er hat mich wie folgt aufgeklärt:
1. BM TdM ist der KOA-Vertrag in diesem Punkt egal
2. Es handelte sich aktuell nicht um ein reguläres Gesetzgebungsverfahren, sondern um ein Andocken des Aspektes UKV/TG aus der Mitte des Parlaments auf Bitte des BMI. Das BMVg, Kabinett etc. war somit aus dem Spiel genommen.
3. Dbei hatte das BMI nur den Umzug des BND von München nach Berlin im Blick
4. Die ursprünglich Regelung (2 plus 4).sah gar vor, dass es keinen Übergang vom Strukturerlass hätte geben sollen und Unmengen an Betroffenen der Bundeswehr in ein Megaloch gefallen wären.
5. Daher war der DBwV seit August intensiv unterwegs um die Auswikrungen auf die Bundeswehr zu erläutern. All das mit Fakten (Mobilitätsstudie), Beispielen etc.. Leider wollten sich die Innenpolitiker aufgrund der abwehrenden Haltung einen AL im BMI nicht mit der Sache auseinandersetzen und es kam zum Konflikt. Vor wenigen Tagen konnten sich Verteidigungs- und Innenpolitiker einigen.
6. Wesentlicher Erfolg ist die seitens DBwV und Verteidigumgspolitikern erzwungene Formulierung zum Neustart des Optionsmodells bei Versetzung an Sto
Mist…tippen auf dem Smartphone bleibt schwierig ;-)
Zu 6.:
… das ist das Wahlrecht durch die kalte Küche.
7. Ja, das Thema Rückumzug aus dem Ausland konnte aufgrund fehlendem Willen AA und Außenpolitiker nicht angegangen werden. Das ist ärgerlich und Bedarf einer Überarbeitung in der nächsten Legislaturperiode. Steht auch so auf der Homepage des DBwV.
8. Da weder DBB, DGB oder andere Verbände sich zu UKV/TG eingebracht hatten (obwohl auch betroffen), bin ich dankbar, dass zumindest der DBwV am Ball war. Ansonsten hätte es jetzt eine böse Überraschung gegeben. Im BAPers kann man bezüglich Flexibilität und „Wahlrecht durch die kalte Küche“ mit der jetzigen Formulierung gut leben. Somit bleibe ich zuversichtlich und als Pendler bin ich auch diesbezüglich dankbares Mitglied des DbwV.
Ich bin schon immer davon, zumindest wahlweise das TG6 durch eine 1%-Regelung zu ersetzen und den Soldaten aller 3 Jahre ein Leasingfahrzeug nach Wunsch inkl. Wartungspaket, DKV-Karte und Privatnutzung zur Verfügung zu stehen. Dabei muss der Soldat nur eine Verzichtserklärung auf seine Ansprüche aus dem BUKG unterschreiben. Die Vorteile?
1. Die Mobilität des Soldaten ist mit einer Maßnahme immer und überall sichergestellt.
2. Der Soldat muss nicht sein eigenes Fahrzeug auf Autobahnen runterrocken, was bei durchschnittlich 30T km pro Jahr immer noch mehr Geld verschlingt als durch TG ersetzt wird.
3. Der Soldat wird von Dingen wie Fahrzeugwartung und -kosten entlastet. Das ist attraktiv.
4. Mit der BwFuhrparkservice GmbH und ihrem Händlernetzwerk existiert bereits das Unternehmen, um eine solche Regelung wirtschaftlich umzusetzen.
5. BwDLZ und BVA ASt werden umgehend von der Bearbeitung und TG- und Reisekostenanträgen entlastet.
6. Ständige Anforderungen für Dienst-Kfz zu Dienstreisen entfallen ersatzlos.
Die Liste lässt sich weiter fortsetzen.
Inzwischen ist diese Regelung bereits in mittelständigen Unternehmen für Führungspersonal ab vergleichbar A9 aufwärts weit verbreitet. Und wie wir ja bereits festgestellt haben, sind eben auch bei uns die Masse der Pendler ab dieser Besoldungsgruppe vertreten.
Ich versteh die ganze Aufregung nicht.
1. Ich kann @Koffers Einstellung zur „Berufsauffassung Soldat“ voll und ganz verstehen und trage sie auch 100% mit, möchte aber zu Bedenken geben, dass ich diese Einstellung mit Anfang 20 nicht geteilt habe. Ich denke „Berufseinstellung“ ist ein Entwicklungsprozess und kann kein Einstellungskriterium sein. Auftrag der Streitkräfte ist es im Rahmen ihres Erziehungsauftrag Qualifikationen wie „Berufseinstellung“ etc zu formen und zu festigen.
2. Als jemand der selbst von der Problematik „Auslandsumzug“ betroffen war: Joa Pain in the ass… Pauschalisieren lässt sich das nicht. Aber in den meisten Fällen (bei Eigentum) ließ sich das eigentlich gut gestalten. Wer aus einem Mietverhältnis kommt hat es da deutlich schwieriger. Ich denke hier sind keine schlauen Ratschläge angebracht, sondern ja hier müsste man noch weiter ausdefinieren und Abhilfe schaffen. Positiv dabei ist: Das betrifft in annähernd gleicher Häufigkeit Soldaten und Zivilisten verschiedenster Ressorts – also ist genug Lobby da
3. Zur eigentlichen Regelung: Also ich finde diese erfüllt ja genau ihren Zweck.
4. Zeitraum 8Jahre: Rein nüchtern betrachtet schafft fast keiner mehr als 40 Dienstjahre. das wären real betrachtet bei voller Ausschöpfung 4(!) Dienstpostenwechsel. Rein rechnerisch ich weiss. Aber mal ernsthaft: Wer ist oder soll(!) denn mehr als 8 Jahre auf dem selben(!) Dienstposten bleiben? Ich sehe da keinerlei Notwendigkeit. Selbst wenn ich jemanden auf dem gleichen(!) DP haben will muss man eben kreativ bei den Personalführenden Stellen werden um durch geschickte Ringtausche die Fortführung des TG (falls wirklich noch notwendig) zu ermöglichen.
5. Ich möchte bei dieser Diskussion den Blick ein wenig weiten: Es geht ja hier nicht nur isoliert um diese Wahlmöglichkeit. Das ganze ist ja Teil eines Gesamtprogrammes und wirkt hier als positiver Teilaspekt. Gleichzeitig möchte die Ministerin ja längere Stehzeiten, häufigere Versetzungen am StO etc… Ich denke man muss das nicht alles aus dem status quo oder seiner persönlichen Vergangenheit aus betrachten, sondern aus dem was man sich als Gesamtpaket für die Zukunft vorstellt – wenigstens um den Entwicklern gegenüber fair zu bleiben.
6. Teile dieses Gesamtpakets habe ich kürzlich zu meiner Überraschung schon warnehmen dürfen. Bei mir und auch unterstellten Bereichen. Versetzungen die ich aus früherer Sicht als „unausweichlich“ gesehen habe wurden eben in Absprache und auf Bestreben des Soldaten nicht umgesetzt sondern entweder belassen oder Alternativlösungen gefunden, Sicher nur ein kleiner Ausschnitt aus den Streitkräften und ich kann hier nicht für alle sprechen, aber insgesamt bin ich von den letzten 12-18 Monaten positiv überrascht.
Man kann es drehen und wenden wie man möchte: Die Bundeswehr wird – ausgehend vom verfassungsmäßigen Auftrag – niemals eine Lebensgestaltung zulassen können, wie dies in der „freien Wirtschaft“ möglich sein mag. Ich behaupte einfach mal, dass jemand, der in der Wirtschaft Karriere machen möchte, ebenfalls mobil sein muss. Weshalb sollte das in den Streitkräften anders sein? Jeder Beruf hat Vor- und Nachteile. Nachteil der Offizierlaufbahn sind beispielse die Versetzungen. Das ist kein Geheimnis und meiner bescheidenen Meinung nach im Kern auch nicht zu ändern. Natürlich müssen Versetzungen mit Sinn und Verstand angeordnet werden und dürfen keinen Selbstzweck darstellen.
Insofern begrüße ich die Wahlmöglichkeit zwischen UKV und TG ausdrücklich. Die Bw verlangt Mobilität und überlässt es dem „Mitarbeiter“, wie er dieses Spannungsfeld löst. Dieser Schritt war schon lange überfällig. Dennoch darf all das nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Soldatenberuf kein Beruf wie jeder andere ist und dass er nun mal bestimmte Dinge mit sich bringt. Ich kann es der Ministerin nicht verdenken, wenn sie die Bundeswehr wie ein „Unternehmen“ sieht, da das, was Streitkräfte im Kern ausmachen sollte, nur noch rudimentär ausgebildet ist.
@Hans Dampf:
Ich persönlich empfinde Versetzungen (in einem angemessenen Rahmen) nicht mal als Nachteil in meiner Laufbahn, denn wechselnde Aufgabenbereich erweitern stetig den Erfahrungsschatz und halten den Dienst auch interessant. Ich finde das gut.
ABER:
Mit jeder Versetzung steht der Soldat vor verschiedenen Herausforderungen. Wo bekomme ich Unterkunft her? Kann ich meine Frau nachziehen? Wird sie Arbeit haben? Wo können meine Kinder in eine Schule bzw. KiTa gehen? Wie weit muss ich eventuell pendeln? Usw Usf.
Fakt ist einfach, dass andere Streitkräfte es wesentlich besser verstehen, ihren Soldaten all diese Sorgen abzunehmen. Frei nach dem Motto: „Willkommen am neuen Standort. Es ist alles geregelt.“
Warum stellt der Dienstherrn für Berufspendler keine Bahncard 100 zur Verfügung? Oder Dienstfahrzeuge auch zur privaten Nutzung? Warum muss ich mir am neuen Standort selber eine zivile Unterkunft suchen (wenn man eine findet) und die Miete erst mal vorstrecken? Warum gibt es keine bw-eigenen KiTas etc.
All die Fragen sind einfach beantwortet: Weil es Geld kostet, mehr Geld als die Bw bisher für Attraktivität ausgibt oder ausgeben will. Dass das nicht funktioniert, hat der zivile Arbeitsmarkt schon lange begriffen und deswegen auch die Nase vorn.
Nachtrag:
Solange wir noch das Paradoxon haben „Liebes BAPersBw, belasse mich doch lieber am meinem jetzigen Standort ohne Beförderung, als mich zu versetzen und zu befördern, weil unterm Strich bleibt mir sonst weniger zu leben“, wird das Mob-Problem nicht gelöst.
@Jas | 02. Dezember 2016 – 8:37
Im Grundsatz gebe ich Ihnen Recht. Allerdings alles an Belastungen mit dem Verweis auf soldatisches Grundverständnis abzutun, wie ich es unter den Bemerkungen herauszulesen glaube, ist nicht zeitgemäß. Wir haben eben nicht mehr die 80er mit einem relativ eingeschränkten Versetzungsradius und dem Familientypus mit einem Einkommensbezieher. Die Lebensrealität hat sich gewandelt und dieser Wandel muss sich in den Köpfen von Vorgesetzten ebenso widerspiegeln wie in der Fürsorge des Dienstherren. Und das vermisse ich in den Äußerungen von @Koffer.
Unabhängig davon trage ich wie viele andere die Belastung von Wochenendpendelei mit soldatischem Selbstverständnis für fast mehr als die Hälfte meiner Dienstzeit und noch bis zu deren Ende. Dieses Los ist selbst gewählt und das mit Bedacht.
Ich denke, eine Differenzierung bei den Vergleichen „Bw-freie Wirtschaft“ tut Not. Mir ist wenig bekannt, dass ein „normaler“ Angestellter, Sachbearbeiter, Mitarbeiter auf den Ebenen vergleichbar A5-A11 im Zivilleben alle 3-4 Jahre versetzt werden würde, geschweige denn, dass diese Versetzungen deutschland- oder europaweit stattfänden. Vielmehr ist mein Eindruck, dass dort, wo es diese Jobs noch gibt, Stehzeiten von 10 Jahren und mehr durchaus möglich sind. Hier ist in der Bw durch ständige Strukturreformen, Standortschließungen und Personalanpassungen viel Versetzungsunruhe in die Streitkräfte gebracht worden, die zu einem deutlichen Unmut geführt hat, wie in dem einen oder anderen Beitrag weiter oben erkennbar wurde. Diese „künstliche“ und in Teilen auch fachlich widersinnige Versetzungshäufigkeit sollte m.E. nach reduziert werden.
Anders sieht es aus meiner Sicht bei Führungskräften „weiter oben auf der Karriereleiter“ aus. Hier wusste eigentlich jeder, worauf er sich einlässt. In der Theorie. Denn die Bedürfnisse und der Lebenshorizont eines 20jährigen, der sich als BO verpflichtet sind andere, als die des 45jährigen Familienvaters mit schulpflichtigen Kindern, auch wenn es die gleiche Person sein mag mit 25 Jahren Zeitdifferenz. Dies mag zur Folge haben, dass jemand gegen seinen (geänderten) Willen zwangsweise „gefördert“ und somit versetzt werden soll. Hier sollte es vielleicht besser Optionen für ein „opt-out“ geben. Standortsicherheit bei A13 oder A14 würde dem einen oder anderen BO sicher mehr zusagen, als die ewige „Karotte“ A15+, die eh selten genug kommt, bei ständiger Versetzung. Aber ja, dies ist ein Offz-„Luxus-Problem. Und hier mag auch das Zivilleben als Führungskraft in der Ausgestaltung nicht viel besser sein.
tl,dr: Differenzierte Betrachtung von „Karriere“ und „normaler Laufbahn“ täte sowohl für Bw als auch Zivil der Debatte gut.
P.S. Ob die Bw als attraktive Alternative wahrgenommen wird, werden Bewerber- und Abgängerzahlen erweisen. Oder auch die innere Einstellung jedes einzelnen Foristen, dem es ja freisteht, für sich zu entscheiden ober er bleibt oder geht, auch wenn nach 20+ Jahren der Entscheidungsspielraum aufgrund der sozialen Fallhöhe sicher minimal gestaltet ist… Was wiederum beläge, dass soziale Absicherung beim Bund auch wieder ein Aspekt im Gesamtpaket ist, den man betrachten sollte…
@Zimdarsen | 02. Dezember 2016 – 1:20
Eigentlich bin ich ja raus (das nein-doch-nein-doch ist nach meiner persönlichen Bewertung nicht mehr besonders spannend ;) ), aber einen Kommentar muss ich dann doch noch beantworten:
„Realität trifft auf Wunschvorstellung und Soldat (Staatsbürger der BRD) ist eben nicht Söldner.“
Das ist so weit außerhalb des Sehstreifens, dass ich gar nicht weiss, wo ich anfangen soll.
Ganz kurz: Die ständigen Versuche den Soldatenberuf finanziell aufzuwiegen und ausschließlich finanziell zu definieren (auch wieder mit der hier in diesem Faden laufenden Argumentation „neue Regelung ist gut, aber wir möchten lieber noch mehr haben, mehr-mehr-mehr-Pony-mehr“), hat m.E.n. viel mehr mit „Söldnertum“ zu tun, als der von mir und anderen geforderte Staatsdiener-Ansatz auf Allimentationsbasis.
Söldner? @Zimdarsen, mal ganz ehrlich :(
Ist es bei den US-Streitkräften noch so, dass die turnusmäßig alle fünf Jahre neue „assignments“ bekommen? Ich meine mich dunkel an US-Freunde in der Eifel zu erinnern, die es seinerzeit als Glücksfall ansahen, nach fünf Jahren AB Bitburg dann der AB Spangdahlem zugeteilt wurden statt irgendeiner japanischen, koreanischen oder griechischen Basis. So lang im gleichen Haus . . .
Interessante Diskussion. Leider wird das Grundproblem nicht immer deutlich: solange Soldaten mit Beamten über einen Kamm geschoren werden, wird sich nichts ändern. Und diese „tollen Neuerungen“ bringen immer nur punktuelle vielleicht-Verbesserungen. Ein eigenes Dienstrecht sollte her, das endlich unseren Berufsstand als solchen anerkennt. Und dazu fehlt wieder der politische Wille.
@ Auslandsdiener: stimmt, auch da legt sich das BMI quer :-(