Neue Konzeption Zivile Verteidigung: Ergänzung zur „Konzeption der Bundeswehr“
Nachdem die Irritiationen über die Dinge beigelegt sind, die eben nicht in der neuen Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) der Bundesregierung stehen (weder ruft die Bundesregierung darin erstmals seit 1989 zu Hamsterkäufen auf, noch wird darin die Rückkehr der Wehrpflicht propagiert), kann man sich dem neuen Dokument ja sachlich nähern. Die Konzeption ist vorgesehen als Ergänzung oder besser, als die andere Seite der Planung der militärischen Verteidigung:
Die KZV bildet den zivilen Gegenpart zur „Konzeption der Bundeswehr“ (KdB). Beide Dokumente gemeinsam sollen als Grundlage für eine Novelle der „Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV)“ dienen.
heißt es in dem Papier, das das Bundeskabinett am (heutigen) Mittwoch gebilligt hat und das hier komplett zum Herunterladen bereitsteht.
Die Vorstellung des Konzepts durch Bundesinnenminister Thomas de Maizière und den Präsidenten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Christoph Unger:
(Direktlink: https://youtu.be/n84Ub-5tmzo)
In der Konzeption wird die Ergänzung des Einsatzes von Streitkräften immer wieder betont:
Der untrennbare Zusammenhang zwischen militärischer und ziviler Verteidigung
verlangt nach einer abgestimmten Wahrnehmung von Bedrohungen und Gefahren
als gemeinsame Planungsgrundlage. Die Einschätzung der militärischen Bedrohung obliegt primär dem BMVg. Die Planungen zur Zivilen Verteidigung bauen auf dieser
Einschätzung auf.
Die KZV folgt deshalb der Bedrohungseinschätzung der Bundesregierung, wie sie im
„Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ beschrieben ist. Das Weißbuch legt einen Schwerpunkt auf das veränderte Sicherheitsumfeld und die daraus folgenden Herausforderungen für die Landes-und Bündnisverteidigung.
Besonderes Augenmerk mit Blick auf die Landesverteidigung erhielten dabei hybride
Bedrohungen sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure. Es ist die Aufgabe der Zivilen Verteidigung, sich auf die Abwehr dieser neuen Gefahren auszurichten, ohne dabei ihre Aufgaben bei der klassischen Landes- und Bündnisverteidigung zu vernachlässigen.
Die wachsende Verwundbarkeit der modernen Infrastruktur und die Ressourcenabhängigkeit moderner Gesellschaften bieten vielfältige Angriffspunkte. Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme, Konfliktführung mit terroristischen Mitteln und Angriffe im Cyberraum können zu einer direkten Bedrohung Deutschlands und seiner Verbündeten werden. Insgesamt ist zu erwarten, dass die Wechselwirkungen von innerer und äußerer Sicherheit weiter zunehmen.
Entsprechend den beschriebenen Angriffsmitteln und Angriffszielen konzentrieren die
Bundesressorts ihre Fachplanungen im Bereich der Zivilen Verteidigung auf folgende
Bedrohungen:
• Einsatz konventionellerWaffen,
• Einsatz chemischer, biologischer, radiologischerund nuklearerWirkstoffe (CBRN-Gefahren),
• Einsatz von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen,
• Cyber-Angriffe,
• Ausfall oder Störung von Kritischen Infrastrukturen.
Bei hybriden Bedrohungen sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:
•Vielfalt offener und verdeckter Angriffe,
• Mischung konventioneller und irregulärer Kräfte/Fähigkeiten,
• Mischung militärischer und ziviler Wirkmittel,
• Fokussierung auf verwundbare Strukturen als Angriffsziele,
• Unübersichtlichkeit potenzieller Schadensszenarien,
• Erschwerte Wahrnehmung und Zuordnung,
• kurze oder gänzlich entfallende Vorwarnzeiten.
Die Konzeption Zivile Verteidigung ist natürlich noch sehr viel Rahmen und noch sehr wenig Detail. Deswegen bleiben noch etliche Fragen offen – zum Beispiel die nach den Kosten. Das Bundesfinanzministerium erklärte jedenfalls heute auf meine Frage, dass die neue Konzeption keine Veränderungen in der mittelfristigen Finanzplanung erforderlich machen werde. Das wird interessant – denn nur mit konzeptionellen Überlegungen und den Veränderungen von Regelungen oder gegebenenfalls Gesetzen wird es nicht gehen, darauf werden schon die Länder achten.
Und auch der Bundestag, wie der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, der SPD-Abgeordnete Wolfgang Hellmich, in einer Stellungnahme zur Konzeption klar machte: Ich gehe auch davon aus, dass die verstärkten Anstrengungen im Zivilschutz viel kosten werden und der Bund dies dann im Bundeshaushalt entsprechend absichert. Das ist wichtiger, als über Nudelreserven in der Küche zu debattieren.
(Archvbild: Zivilschutz-Hubschrauber 1979 – Bundesarchiv, B 422 Bild-0231 via Wikimedia Commons unter CC-BY-SA 3.0)
Brauchen wir nicht erstmal wieder neue Atombunker für die Regierung und Bundeswehrkommandostellen?
Es gibt doch noch den Eifel-Bunker. Meines Wissens nach ein Museum, aber infrastrukturell noch gut in Schuss.
Hans Schommer
„Es gibt doch noch den Eifel-Bunker. Meines Wissens nach ein Museum, aber infrastrukturell noch gut in Schuss.“ Aber jetzt bekannt und damit, wenn es unbedingt jemand will, gezielt mit einschlägiger Technik zu bekämpfen.
Ich durfte auch nie wissen, warum einer meiner Funker seine restliche Wehrdienstzeit in einer Pension im Ahrtal wohnte.
Nein, brauchen wir nicht, haben wir nicht, bekommen wir auch nicht wieder rein. Der Regierungsbunker war damals am Dzerschinskiplatz wohlbekannt. Er war wohl aber kein Ziel, denn dort waren die Leute, die der Bundeswehr zum Einstellen der Kämpfe anweisen konnten. Siehe Helmut Schmidt, sinngemäss, nach drei Tagen hätte er das Feuer einstellen lassen. Auch die Landesregierungen hätte man wohl gebraucht. Die militärischen Bunker, Nato und national waren aber entbehrlich. Aber deshalb werden wir wohl nicht alles neu bauen können. Das hat damals Jahrzehnte gedauert.
@Closius
Haben wir bestimmt in oder um Berlin, ist aber geheim ;-)
Sonst wär er ja nutzlos.
Bemerkenswert halte ich folgende Passage:
S. 61 „Ernährung: Seitens der Streitkräfte besteht lediglich eine begrenzte Vorhaltung von Verpflegung für die Durchführung von Einsätzen, die eine durchhaltefähige Versorgung der Kräfte der Bundeswehr insgesamt nicht sicherstellt. Zusätzlicher Bedarf ist bei den Planungen zu berücksichtigen und über die privatwirtschaftlich organisierte Lebensmittelwirtschaft über den freien Markt zu organisieren. Ist eine Versorgung über den freien Markt nicht mehr gewährleistet, ist der Bedarf im Rahmen der Ernährungsnotfallvorsorge entsprechend Abschnitt 7.4 zu berücksichtigen“
Da waren wir schon mal weiter. Anscheinend ist nun jegliche Vorratshaltung in diesem und vmtl auch anderen Bereichen der Einsparung von HHM geschuldet. Und, so scheint es ist auch keine Absicht erkennbar, dies auf absehbare Zeit zu ändern.
@Hans Schimmer
“ … gut in Schuss.“
Der war gut! Der Bunker war schon 1992 technisch überholt.
@Bin_dabei
Großes Erstaunen bei der Ausplanung der Maßnahmen bei Gefährdungsstufe DELTA.
Da wird wohl etwas mehr als Planung notwendig werden…
Ersetze „Ausplanung“ durch „Vorbereitung“.
Zustimmung
Bei uns in der Zoohandlung sind bereits alle Hamster ausverkauft.
@Hans Schommer
Bitte einmal das Museum Regierungsbunker besuchen. Dann wissen Sie, was noch gut in Schuss ist.
@TW
Ein älteres Bild zur Illustration kann es ja wohl nicht geben! Ein längst nicht mehr geflogenes Hubschraubermuster, eine total veraltete Beschriftung. Der Begriff „Katatstrophenschutz“ hat zudem mit ziviler Verteidigung nichts zu tun!
Das einzige, was passt: Die Zivilschutz-Hubschrauber des BMI sind Teil des Ausstattungspotenzials des Bundes, das im Rahmen des Doppelnutzens den Ländern aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Luftrettung zur Verfügung gestellt wird. Die frühere Begründung zur Etatisierung wird sehr oft hinterfragt.
@Hubi
Das sollte vielleicht so sein. So bildet es doch den eigentlichen Zustand gut ab ;)
@Hubi:
Das Katastrophenschutz und zivile Verteidigung nichts miteinander zu tun haben möchte ich doch entschieden bestreiten. In der Tat ist der Katastrophenschutz in der primären Zuständigkeit der Länder, zivile Verteidigung in Zuständigkeit des Bundes; in der Praxis ist die Trennung jedoch vielfach sehr unscharf bzw. auf Ebene eventuell einzusetzender taktischer Einheiten schlicht nicht existent da nach Auflösung des erweiterten Katastrophenschutzes und in folge auch fast aller Regieeinheiten (noch unter der Regierung Kohl!) schlicht garkeine dezidierten Kräfte für das ein oder andere mehr vorhanden sind.
Im Übrigen waren auch schon die Einsatzmittel des erweiterten KatS primär für zivile Verteidigung beschafft, jedoch den Ländern zum Betrieb mit Kräften des KatS überlassen. Heute gibt es defacto nur noch „Einheiten *im* Katastrophenschutz“ (die in Primäraufgaben eigentlich etwas anders tun, Feuerwehren zum Beispiel; pPimäraufgabe npol Gefahrabwehr; umgekehrt das THW, primär für den Zivilschutz geschaffen, regelmäßig als „Einheit im KatS“ tätig.).
Wie richtig ausgeführt, unterschiedliche Zuständigkeiten. Und damit eine klare Trennung. Ganz klar zu trennen vom Begriff „KatS“ ist der ehem. „erweiterte“ KatS. Die Trennung ist messerscharf. Es gibt z.B. keine sekundäre Zuständigkeit neben den Ländern für den KatS, also auch nicht des Bundes. Damit haben wir bislang immer nur Einsätze des KatS gehabt.
Genauso ist das THW keinesfalls regelmäßig im KatS tätig, sondern einzig und allein aufgrund Landesbestimmungen oder im Rahmen der Amtshilfe.
@kooper
Die Zivilschutz-Hubschrauber des BMI entsprechen dem aktuellen technischen Stand. Ebenso die aktuelle Ausstattung des Bundes, die den Ländern zur Verfügung gestellt wird.
Das THW ist regelmäßig (im Sinne von zeitlich häufig eintretend) im KatS (oder vielmehr in der allgemeinen Gefahrenabwehr, von Katastrophen im eigentlichen Wortsinne ist ja nur sehr sehr selten zu sprechen) tätig; in der Tat dabei immer in Form von Amtshilfe da es in diesem Bereich nur auf Anforderung tätig werden darf. Für seine originäre Tätigkeit wurde es – wie von Ihnen richtig angemerkt – noch *nie* eingesetzt. Genau das ist es ja: die besagte (juristisch / formale) Trennung ist in der Praxis vollkommen verschwommen da eben die *selben* Einheiten für alle Einsatzzwecke herangezogen werden (müssen! es gibt schlicht keine anderen!). Wikipedia hat ein schönes Zitat des ehemaligen Innenministers Schily von 2005: „die ehemals strikte Trennung zwischen Zivilschutz im Verteidigungsfall auf der einen Seite und Katastrophenschutz für nicht-militärische Gefahren auf der anderen Seite“ sei „überholt““.
Er hat Recht. Die normative Kraft des faktischen hat Tatsachen geschaffen.
Im übrigen gibt es – trotz „nicht vorhandener sekundärer Zuständigkeit des Bundes“ – eben doch das „Ausstattungskonzept des bundeseigenen Katastrophenschutz im Zivilschutz“ mit allein über 1500 beschafften Fahrzeugen der Komponente „Brandschutz“ mit dem Schwerpunkt Wasserversorgung (SW2000Tr/LF-16TS bzw. neu SW-Kats, LF-Kats), ähnlich im Bereich CBRN mit den ABC-Erk.-Kw. Alles vom Bund beschafft und von Kommunalbehörden in Sekundärrolle betrieben („Einheiten *im* KatS“).
Insgesamt ist die Situation ein „typisch deutsches“ Tohuwabohu von (formalen) Zuständigkeiten das in der Praxis (glücklicherweise) noch verblüffend gut funktioniert .
Und genau für diese primäre Aufgabe Zivile Verteidigung hat der Bund die alleinige Zuständigkeit. Er dürfte sonst die ergänzende Ausstattung gar nicht beschaffen. Die Länder und Organisationen nutzen sie mit Handkuss, tun so, als ob es ihre eigene beschaffte Ausstattung sei. Und in vielen Bereichen beschaffen die zuständigen Stellen nicht einmal die erforderliche eigene Ausstattung, sondern stützen sich zu 100 % auf das Bundesmaterial ab, wofür es nicht gedacht ist.
Unabhängig davon halte ich den Doppelnutzen für sinnvoll. Die Trennung besteht aber nach wie vor im organisatorischen und rechtlichen Bereich. Das ist für diesen Bereich der Fluch des Föderalismus. Und so gut funktioniert das System eben nicht. Die Aussage gilt allenfalls für die Ebene eines einzelnen Landes oder aber für die Zusammenarbeit benachbarter Länder.
Seit mindestens 25 Jahren ist es kein Geheimnis, dass die Länder gerne die Finanzen des Bundes für die bundeseigene Ausstattung übernehmen würden.
Ich kenne noch die Zeit, wo das THW nicht angefordert wurde, weil die Feuerwehr bevorzugt wurde. Das THW und auch andere haben mühselig dicke Bretter gebohrt, um zur heutigen Position zu kommen. Nicht zuletzt klamme Kassen waren mit ein Grund, auf die Beschaffung z.B. eines neuen Rüstwagens für die Feuerwehr zu verzichten und stattdessen auf das Potenzial des THW zurückzugreifen.