Neues Weißbuch: Deutsche Interessen, Kritik an Russland, Üben im Innern

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Die Bundesregierung will am (morgigen) Mittwoch ein neues Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr beschließen, das erste seit 2006. Nach gut zehn Jahren hat sich, vor allem seit der Ukraine-Krise und dem gewandelten Verhältnis der NATO zu Russland, aber auch vor dem Hintergrund des so genannten Islamischen Staates in Syrien und im Irak die sicherheitspolitische Lage ziemlich verändert. Hinzu kommt anhaltender, wenn nicht zunehmender Druck der Verbündeten auf Deutschland, mehr internationale Verantwortung, auch mit militärischen Mitteln zu übernehmen – und die erklärte Ankündigung von Bundesregierung bis Bundespräsident, genau dazu bereit zu sein.

Auch wenn die endgültige Fassung erst vom Kabinett verabschiedet wird: Seit dem 24. Mai gibt es einen weitgehend, wenn auch noch nicht abschließend, zwischen den entscheidenden Ressorts Verteidigung und Auswärtiges abgestimmten Entwurf. Der kursiert bereits seit Wochen in Berlin, und die Kollegen von der taz haben ihn als Faksimile ins Internet gestellt (das macht die heutigen Pseudo-Exklusivmeldungen verschiedener Medien über den Inhalt ein bisschen, nun ja, merkwürdig).

Im Hinblick auf die Beschlussfassung am Mittwoch und die angekündigte Pressekonferenz von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen einige wenige Schwerpunkte aus dem Weißbuch in der Entwurfsfassung:

• Wie schon im zehn Jahre alten Weißbuch wird ein Zusammenhang zwischen sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interessen Deutschlands hergestellt (eine Aussage, die einem Bundespräsidenten schon mal übelgenommen wurde:

Deutsche Sicherheitspolitik ist wertegebunden und interessengeleitet. Die objektive Richtschnur für die Formulierung unserer nationalen Interessen bilden die Werteordnung unseres Grundgesetzes, insbesondere die Menschenwürde, und die sonstigen Grundrechte sowie Demokratie und Rechtstaatlichkeit sowie die Bestimmungen des Völkerrechts, insbesondere zum Schutz universaler Menschenrechte und zur Wahrung des Friedens.
Unsere sicherheitspolitischen Interessen werden zudem maßgeblich bestimmt durch unsere geographische Lage in der Mitte Europas und die Mitgliedschaft in der EU, unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Handelsabhängigkeit, unsere Bereitschaft zu verantwortungsbewusstem Engagement sowie das Friedensgebot nach Artikel 26 des Grundgesetzes.
In der Zusammenschau ergeben sich die folgenden sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands:
Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Souveränität und territorialen Integrität unseres Landes;
Schutz der Souveränität, territorialen Integrität und der Bürgerinnen und Bürger unserer Verbündeten;
Aufrechterhaltung der regelbasierten internationalen Ordnung auf der Grundlage des Völkerrechts;
Wohlstand unserer Bürgerinnen und Bürger durch Prosperität unserer Wirtschaft und freien sowie ungehinderten Welthandel;
Förderung des verantwortungsvollen Umgangs mit begrenzten Ressourcen und knappen Gütern in der Welt;
Vertiefung der europäischen Integration und Festigung der transatlantischen Partnerschaft.

• Das Verhältnis zu Russland wird recht eindeutig definiert: Das Land stelle die europäische Friedensordnung offen in Frage –  was dann natürlich auch Konsequenzen für die militärische Stärke von NATO und Bundeswehr haben wird:

Die Staaten Europas haben gemeinsam mit den Vereinigten Staaten von Amerika — auf dem europäischen Kontinent seit Ende des Kalten Krieges eine einzigartige
Friedensordnung geschaffen, der sich alle Teilnehmerstaaten der OSZE verpflichtet haben. Diese Ordnung beruht auf der Vision einer unteilbaren Sicherheit für Europa. Ihr institutionelles Rückgrat ist ein enges Geflecht aus multilateralen regionalen und gesamteuropäischen Organisationen und Institutionen, die sich durch partnerschaftliche Beziehungen untereinander und gegenüber Dritten auszeichnen, auf einer gemeinsamenWertebasis aufbauen und von Regelwerken zu deren Umsetzung unterlegt sind.
Auch wenn diese Friedensordnung den. Ausbruch vorübergehender, lokal begrenzter gewaltsamer Auseinandersetzungen in Europa nie ganz verhindern konnte, so bildete sie doch die Grundlage für deren Bewältigung und damit für weitreichende Stabilität. Durch seine auf der Krim und im Osten der Ukraine zutage getretene Bereitschaft, die eigenen Interessen auch gewaltsam durchzusetzen und völkerrechtlich garantierte Grenzen einseitig zu verschieben, stellt Russland die europäische Friedensordnung offen in Frage. Dies hat tiefgreifende Folgen für die Sicherheit in Europa und damit auch für die Sicherheit Deutschlands.
Die Krise in und um die Ukraine ist konkreter Niederschlag einer langfristigen innen- und außenpolitischen Entwicklung. Russland wendet sich dabei von einer engen Partnerschaft mit dem Westen ab und betont strategische Rivalität. International präsentiert sich Russland als eigenständiges Gravitationszentrum mit globalem Gestaltungsanspruch. Hierzu gehört auch eine Erhöhung russischer militärischen Aktivitäten an den Außengrenzen von EU bzw. Nordatlantischer Allianz (NATO). Im Zuge einer umfassenden Modernisierung seiner Streitkräfte scheint Russland bereit, an die Grenzen bestehender völkervertraglicher Verpflichtungen zu gehen. Der zunehmende Einsatz hybrider Instrumente zur gezielten Verwischung der Grenze zwischen Krieg und Frieden schafft Unsicherheit in Bezug auf russische Ziele. Dies erfordert Antworten der betroffenen Staaten, aber auch von EU und NATO als Ganzes.
Ohne eine grundlegende Kursänderung wird Russland somit auf absehbare Zeit eine Herausforderung für die Sicherheit auf unserem Kontinent darstellen. Zugleich verbindet Europa mit Russland aber nach wie vor ein breites Spektrum gemeinsamer Interessen und Beziehungen. Als größter Nachbar der EU und ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der VN kommt Russland regional wie global eine besondere Verantwortung bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen und internationaler Krisen zu. Nachhaltige Sicherheit und Prosperität in und für Europa sind daher auch künftig nicht ohne eine belastbare Kooperation mit Russland zu gewährleisten. Umso wichtiger ist im Umgang mit Russland die richtige Mischung aus kollektiver Verteidigung und Aufbau von Resilienz einerseits und Ansätzen kooperativer Sicherheit und sektoraler Zusammenarbeit andererseits. Wesentlich für den gemeinsamen Sicherheitsraum unseres Kontinents ist somit nicht etwa die Konzeption einer neuen Sicherheitsarchitektur, sondern zunächst der Respekt und die konsequente Einhaltung der bestehenden und bewährten gemeinsamen Regeln und Prinzipien.

Gerade der letzte zitierte Satz ist natürlich eine klare Absage an die Vorschläge Moskaus für eine neue Sicherheitspolitik für einen Raum von Portugal bis Wladiwostok.

• In den öffentlichen Debatten über das Weißbuch spielte in den vergangenen Monaten immer wieder die Frage eine wichtige Rolle, ob und wie neue Möglichkeiten für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gefordert oder vorgesehen werden. Da hatten sich Verteidigungsministerium und Auswärtiges Amt trotz  ihrer zunächst deutlich gegensätzlichen Ansichten geeinigt. Was jetzt noch dazu drin steht, referiert zum einen die Gesetzeslage – hebt andererseits aber auch hervor, dass die Streitkräfte das üben können und müssen, was sie nach geltender Rechtslage im Inland bereits tun dürfen:

Ausdrücklich zugelassen in Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Grundgesetzes ist der Einsatz der Streitkräfte im Innern zur Hilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen (Katastrophennotstand) auf Anforderung eines Landes oder auf Anordnung der Bundesregierung. Das Vorliegen eines besonders schweren Unglücksfalls kommt auch bei terroristischen Großlagen in Betracht. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde dabei bestätigt, dass die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte bei der wirksamen Bekämpfung des Unglücksfalls unter engen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben unter Inanspruchnahme von Eingriffs- und Zwangsbefugnissen wahrnehmen können.
Der Einsatz der Streitkräfte hat damit auch im Zusammenhang mit heutigen Bedrohungslagen zur wirksamen Bekämpfung und Beseitigung katastrophischer Schadensereignisse in den engen Grenzen einer ungewöhnlichen AusnahMesituation nach der geltenden Verfassungslage seine Bedeutung. Es ist wichtig, an den Schnittstellen der im Katastrophenfall zusammenarbeitenden Bundes- und Landesbehörden weiter an einer guten Zusammenarbeit zu arbeiten und diese im Rahmen von Übungen vorzubereiten. Hierauf muss im Rahmen einer gemeinsamen verantwortungsvollen Sicherheitsvorsorge in unserem Land Verlass sein.

Mal sehen, was die Verteidigungsministerin dazu morgen noch zu sagen hat.

(Ein notwendiger Hinweis aufgrund etlicher Anfragen an mich: Ich habe zwar im öffentlichen Prozess zur Vorbereitung dieses Weißbuchs mitgewirkt und insbesondere mehrere Podiumsdiskussionen dazu moderiert. Aber ich habe nicht an diesem Weißbuch mitgeschrieben, wie manche wohl glauben. Die Frage, warum etwas so und nicht anders in diesem Dokument steht, ist bei mir deshalb falsch gestellt.)

(Archivbild 2014: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen vor der Bundespressekonferenz – Bundeswehr/Sebastian Wilke)