Marine plant Kauf von Klein-Drohnen fürs Boardingteam
Die Beschaffung einer richtigen Drohne für die Deutsche Marine dauert vermutlich noch ein bisschen, aber der Kauf kleiner, handelsüblicher Drohnen aus dem Laden scheint auf einem guten Weg: Die Marine hat eine Sofortinitiative Einsatz (SiE) gestartet, um einige der vergleichsweise billigen ferngesteuerten Fluggeräte einfach im Laden zu kaufen. Das SALiFRA (Seegestützte Aufklärung aus der Luft im Rahmen ‚friendly approach‘) genannte System soll bei Einsätzen wie der Operation Sophia im Mittelmeer (Foto oben) genutzt werden, um Boardingteams aus der Luft zu sichern und Bedrohungen rechtzeitig zu erkennen.
Auf Anfrage von Augen geradeaus! bestätigte die Deutsche Marine das Beschaffungsvorhaben für ein unbemanntes fliegendes System in der Gewichtsklasse unter 5 kg, welches unter dem Namen SALiFRA geführt wird. Das System sei zur optischen Aufklärung für den Einsatz im Nächstbereich der schwimmenden Einheit in Sichtweite des Bedieners vorgesehen. Laut Bundesamt für Ausrüstung, IT und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) wird die Sofortinitiative zur Zeit geprüft; eine Beschaffung der handelsüblichen Systeme könne erst nach Billigung begonnen werden.
Die Bundeswehr folgt damit dem Beispiel der Niederlande: Deren Königliche Marine hat genau für diesen Zweck handelsübliche Drohnen der Marke Yuneec Typhoon in der Preisklasse von rund 1.000 Euro gekauft. Die kleinen Fluggeräte inspizieren auch erkannte Boote mit Flüchtlingen und Migranten in Seenot aus der Luft, ehe die Boote mit den Rettern heranfahren.
Die genannte Gewichtsklasse unter 5 kg hat natürlich eine rechtliche Bedeutung: Unterhalb dieses Limits dürfen in Deutschland unbemannte Flugsysteme ohne besondere Genehmigung betrieben werden.Das Gleiche gilt für die Aussage in Sichtweite des Bedieners – auch das eine im deutschen Luftfahrtrecht vorgesehene Bedingung für die genehmigungsfreie Nutzung. Wer solche Drohnen nutzt, um damit professionell Luftaufnahmen zu machen, braucht zwar eine Aufstiegsgenehmigung eines Bundeslandes – diese Voraussetzung dürfte allerdings in internationalen Gewässern entfallen.
(Foto: EUNAVFOR MED)
Warum wird denn nicht auf die bereits eingeführte (zumindest im Heer) Drohne „Mikado“ zurückgegriffen?
Aufgabe, Reichweite, Sicherheit, Flugdauer dürfte doch genau passen… Außerdem hätte man bereits fachkundiges Funktionspersonal das schulen und warten kann. Übersehe ich etwas?
Mikado 90.000€
Yuneec 1000€
Ich hätte da eine Vermutung.
Immerhin ist die Marine bezüglich der Drohnen mal etwas flexibler geworden…ob die Beschaffung einer „richtigen“ Drohne für die Marine überhaupt noch verfolgt wird, ist derzeit fraglich.
okay ;) danke, der Preis von Mikado war mir unbekannt.
Bin aber trotzdem misstrauisch, dass bei so einem Preisunterschied die handelsübliche Drohne auch selbiges leisten kann, auch wenn sie die beste auf dem zivilen Markt zu sein scheint.
Gerade für die Marine müsste die Drohne doch besonders wetterbeständig und robust sein. Sowohl was Sendesignale angeht, wie auch auch bei schlechten Witterungsverhältnissen gute Bilder zu liefern. Da sind meines Wissens bei Mikado unterschiedliche Sensoren verfügbar.
Ich finde so eine unbürokratische und einsatzorientierte Beschaffungen ja prinzipiell sehr gut. Doch, wenn man schon ein erprobtes Gerät im Bestand hat, sollte das auch genutzt werden.
Dabei ist jedoch zu bedenken dass Mikado > 6 Jahre alt ist. Seitdem gab es einen unglaublichen Entwicklungsboom im Bereich von Kleindrohnen, jede Uni in Deutschland die auch nur etwas auf sich hält hat mittlerweile eine Gruppe die sich mit Coptern beschäftigt (meistens eher mehrere weil sich die Fakultäten untereinander nicht grün sind und der Maschinenbauer natürlich niemals die Drohne des Informatikers anfasst ;-)). Vermutlich bekommen Sie heute für 5000 Euro etwas das deutlich mehr kann als Mikado, erst recht wenn es nicht „ganz“ so portabel sein muss (was bei maritimer Anwendung wohl gegeben ist).
Bitte auch berücksichtigen, dass man für die geplante Nutzung keine militärische Drohne braucht – keine Härtung welcher Art auch immer, keine Verschlüsselung der Übertragung, usw. usf. Nur ein Gerät, dass mal eben über ein paar hundert Meter oder wenige Kilometer ein Videosignal überträgt.
Und in der Tat, so eine vor ein paar Jahren beschaffte militärische unbemannte Maschine dürfte angesichts der rasanten Entwicklung in diesem Bereich (wer hatte vor sechs Jahren einen Quadcopter, den er mit seinem Smartphone steuern konnte und der ihm die Videos aufs Handy übertrug?) inzwischen technisch hinter einem Gerät aus dem Laden zurückbleiben.
Gute Argumente!
Danke für den Austausch.
Prinzipiell eine sehr gute Ueberlegung, wie ich finde. Vor allem jetzt, wo auf den Einheiten Boardingteams nicht immer ueber BHS verfuegen, bzw es ja nicht moeglich ist, den Auftrag der Teams anders als mit RHIBS zu erledigen (sowohl bei Fluechtlingsbooten als auch bei Piratenskiffs). Dazu kommt, dass selbst bei vorhandenem BHS der Einsatz solcher Kleindrohnen deutlich guenstiger ausfallen duerfte und das Flugstundenkonot der Helos nicht aufbraucht.
Im althergebrachten „klassischen“ Boarding zur Embargokontrolle habe ich als ehemaliger Boardingoffizier wann immer moeglich den Helo als Verbringungsmittel bevorzugt.
Unter anderem auch daher, weil es ein unschaetzbarer Vorteil ist, die Lage vorher aus der Luft zu sondieren, bevor man vor Ort von etwas evtl ueberrascht wird (und ich muss zugeben, dass ein weiterer wichtigier Grund war, dass das Fast-Roping einfach mehr Spass macht, als das Hochkraxeln einer Boardwand ueber eine Pilot-Ladder ^^).
@Roadrunner | 14. Juli 2016 – 14:38
Vorsicht – nicht dass das noch als geldwerter Vorteil versteuert werden muss!
/SCNR
@T.W.:
Eine der wichtigsten Eigenschaften ist die Eignung zum Betrieb in der salzigen Seeluft.
Die hat bei der Einführung des Marineleichtgeschützes über Jahre für (Korrosions-)Probleme gesorgt.
@ExKaleu
Ich könnte mir ja glatt vorstellen, dass der Hersteller eine Drohne, die bewusst auch für Segler vermarktet wird, ein wenig auf diesen Betrieb vorbereitet…
https://youtu.be/bPR50JPQB4o
@ExKaleu
Bei Systemkosten von ca. einem siebzigstel von dem, was eine Flugstunden eines Bordhubschraubers kostet, dürfte selbst ein Ausfall nach wenigen Flugstunden im Grundrauschen untergehen. Ich denke damit geht man wirklich kein finanzielles Risiko ein zumal die Drohne ja nur während der Flugzeit von der salzhaltigen Luft bedroht wird. Also einfach mal zehn Drohnen als Reserve pro Schiff einplanen und fertig.
@ T.W., Schnuckel:
Der Kostenvergleich überzeugt mich etwas mehr als das hippe Werbevideo.
Was ich nicht schon alles durch ein paar Spritzer Seewasser hab kaputt gehen sehen. ;-)
Bei dem Thema Drohen hat die Marine ja eine Lernkurve hingelegt. Nachdem 2008 der Camcopter auf der Korvette erprobt wurde und über das Vorhaben SAATEG/VTOL eigentlich verzugslos für die Korvetten eingeführt werden sollte, kam lange Zeit gar nichts. Dann kam ober bzw. soll irgendwann AImEG (Aufklärung im maritimen Einsatzgebiet) kommen. Das wird aber erst 2022 frühestens was. Bis dahin soll eigentlich eine SiE für die Korvetten Abhilfe und eine Interimslösung schaffen. Diese SiE läuft aber schon über ein Jahr und vielleicht, vielleicht gibt es in diesem Jahr noch eine europäische Ausschreibung für die Zwischenlösung.
Und jetzt eine Kleinstdrohne für den sofortigen Einsatz im Mittelmeer ist eher schon der letzte verzweifelte Versuch irgendwas zu bekommen.
Die im Handel frei erhältliche Version dieses Modells hat ein (künstliches?) maximales Entfernungslimit von 300 bzw. 400 feet. Für maritime Einsätze kann das schwerlich ausreichen. Zudem muss Typhoon in mind. 8m Entfernung vom Bediener starten, und wäre somit nicht von einem RHIB aus einsetzbar. Eine Fregatte hält erheblich mehr als 100m Abstand zum Flüchtlingsboot oder einem Piratenskiff.
Die Marine macht es richtig.
MIKADO ist einfach keine Alternative:
20 Minuten Flugzeit
Eine Tagsichtkamera mit Teleobjektiv, die Bilder wie aus den 80ern liefert
Eine fast Nutzlose Dämmerungskamera
Keine Stabilisierung des Fluggeräts um ruhige Bilder zu bekommen
Die Drohne war bereits bei ihrer Einführung veraltet und wäre in jedem Quartettspiel die typische Karte, die man kaum los wird. Einzig beim Preis ist sie so weit vorne, dass sie mühelos die besten Drohnen auf dem Markt stechen kann.
Leider wurde, wie immer, niemand zur Rechenschaft gezogen und mich als ehemaligen Steuerer würde interessieren, wie sich die astronomische Summe erklärt.
Statt dessen wird noch stolz von Nutzungsleitern des BAAINBw erzählt, dass es nichts besseres auf dem Markt gibt. Wahrscheinlich ein alter Mann in Uniform mit AirRobot Tassen im Schrank und Vorwerk Staubsauger zu Hause.
Das einzig gute an der MIKADO war die tatsächlich erstaunlich gute Wärmebildkamera, die es aber nur in geringer Stückzahl gibt.
Der Vorteil von modernen, auf dem Markt verfügbaren Bestsellern ist, dass die Plattformen in jeglicher Hinsicht Upgradefähig sind, weil die Hersteller an Zubehör verdienen wollen und die Marine so jederzeit ein Gerät auf dem Stand der Zeit haben kann, was dazu sogar noch verschlüsselt funkt.
Ich wünsche der Marine viel Glück aber ich seheso viele, fürDeutsche Ämter schwer zu lösende Probleme.
Bis dato ist es keiner Drohne erlaubt über Wasser zu fliegen. Des Weiteren werden sie sicherlich Probleme bekommen, ihre Steuerer auszubilden zu dürfen. Die Drohne muss wahrscheinlich schwimmen können.
Also wird es wohl ohne Vitamin B erst etwas zu 2020.
Ich wünsche der Marine viel Glück aber bis dato ist es keiner Drohne erlaubt über Wasser zu fliegen. Des Weiteren werden sie sicherlich Probleme bekommen, ihre Steuerer auszubilden zu dürfen.
@Tim Lehmann
Könnten Sie das vielleicht etwas konkretisieren? Warum soll die Drohne nicht über Wasser fliegen dürfen und was soll daran schwer sein, Operator auszubilden?
@Tim Lehmann: “Ich wünsche der Marine viel Glück aber bis dato ist es keiner Drohne erlaubt über Wasser zu fliegen. Des Weiteren werden sie sicherlich Probleme bekommen, ihre Steuerer auszubilden zu dürfen.“
• Zum ersten Satz: Wo steht das?
• Zum zweiten Satz: Für die Bundeswehr – und dazu gehört auch die Marine ! – gelten die „Spielregeln“ der ZDv 19/13 VS – NfD Zulassungsordnung für Führer und Führerinnen unbemannter Luftfahrzeuge der Bundeswehr.
Dort heißt es inhaltlich:
101. Wer ein ULfz der Bundeswehr führt […], bedarf eines Befähigungsnachweises1 für nicht zulassungspflichtige unbemannte Luftfahrzeuge2, […]
Erlaubnisse/Berechtigungen/Befähigungsnachweise werden nur erteilt, wenn
− ein dienstliches Interesse vorliegt,
− der Nachweis der körperlichen Tauglichkeit gemäß Nr. 115 erbracht worden ist,
− keine Tatsachen/Erkenntnisse vorliegen, die den Bewerber bzw. die Bewerberin als unzuverlässig erscheinen lassen, die beabsichtigte Tätigkeit als Führer bzw. Führerin von ULfz der Bundeswehr auszuüben und
− die fachlichen Voraussetzungen gemäß den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen der Bundeswehr erfüllt sind bzw. die Ausbildung durch die Bw anerkannt ist.
Näheres regeln Nr. 144 ff. dieser Vorschrift.
1 Das Lehrgangszeugnis und der Lehrgangsnachweis gelten als Befähigungsnachweis nach Abschluss der Erstausbildung. Bei Verlängerungen wird ein Befähigungsnachweis in den jeweiligen OrgBereichen in eigener Zuständigkeit erstellt.
2 Werden gemäß den LTF 1550-001 nicht mustergeprüft. Für das jeweilige Muster wird eine „Feststellung auf Einhaltung des Einsatzbereiches“ mit einem Datenblatt erteilt.
Und dieser Einsatzbereich lautet: Optischen Aufklärung für den Einsatz im Nächstbereich der schwimmenden Einheit in Sichtweite des Bedieners (Basta!).
In der Sache kann man also nur noch mit dem Kopf schütteln. Für das BAAINBw gibt es m.M.n. eigentlich für die entsprechende Sofortinitiative Einsatz (SiE) SALiFRA nichts mehr groß zu prüfen und durch wen auch immer – außer dem GenInsp – billigen zu lassen (vgl. CPM nov, Seite 36). Gemäß dem Beispiel der Niederlande stehen die FFF(S) und Alleinstellungsmerkmale der OTS-Drohnen YUNEEC TYPHOON SERIE fest und diese ist durch den neuseten Stand der Technik gekennzeichnet.http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/88754329
Bei max . 2.000 €/EA wäre man m.M.n. mit ca. 250T€ bis ca. 300 T€ bei den kompletten Systemkosten inklusive Umlaufreserve, „Ausbildung“ und „Logistik“ für ca. 50 Einheiten dicke dabei und man hätte auch noch z.B. fünf UAV-Spezialisten (Diplomanten und Doktoranten der Bw-Hochschulen) als „frische Brise“ in das Projektteam (IPT) integriert. Damit spricht nichts mehr gegen eine schnellstmögliche ausschreibungsfreie Beschaffung sowie Realisierung der SiE binnen max. 6 Monaten (ebenfalls gem. CPM nov, Seite 36) und unserer Marine wäre unmittelbar geholfen!
Natürlich kann man die vorgenannten Kosten durch unnützen Verwaltungsaufwand, Vergabe einer externen Markterkundung und -sichtung, antiquierte Denkweisen und die üblichen Träume über eine weitere „eierlegende Wollmilchsau“ samt Diskussion der UAV-Farbgebung, ob nun in “Leucht-Orange“ oder in “Signal-Gelb“, auf mehrere Mio. € treiben. Aber selbst bei dem System MIKADO – auf den Beitrag von @Max Chavez mit http://augengeradeaus.net/2016/07/marine-plant-kauf-von-klein-drohnen-fuers-boardingteam/comment-page-1/#comment-242703 und den Stand der Technik des UAV MIKADO von 2012, vgl. http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/8875432 .darf verwiesen werden -, dürfte man immer noch deutlich unter den 5 Mio. € gemäß CPM nov liegen, für deren Finanzierbarkeit und Freigabe der Haushaltsmittel der koordinierende Bewirtschafter im Bereich des GenInsp verantwortlich zeichnet.
Hier sollte sich m.M.n. der Insp Marine ganz kräftig gegenüber dem GenInsp auf die Hinterfüsse und vor seine Soldat(inn)en stellen, denn diese SiE fällt wohl eher unter das Thema “Portokasse des BMVg“: -)
@Tim Lehmann
Für Multicopter gibt es bei der Bw schon Lehrgänge ( Neudeutsch Trainings ;-)):
Lehrgang für Mikado-Piloten in Munster.
Bei der Bw gab es auch mal Lehrgänge für Taschenrechner, wo ist das Problem?
@Vtg-Amtmann: +1
Hoffentlich scheitert das nicht wieder an den Oberbedenkenträgern in PlgABw oder BAAINBw…..
Wenn ich an so manche Situation im Rahmen OEF oder ATALANTA denke, wo eine frühzeitige Aufklärung der zu untersuchenden Dhau – und sei es im Abstand einer halben Seemeile (für die Heereskameraden: ca. 900 Meter) – zur Entscheidungsfindung eigentlich unverzichtbar war – und uns die Mittel fehlten….
Dann kann ich eigentlich nur sagen: Her mit den Dingern. Und zwar schnell !
Und wenn einer dieser Quadcopter in den Bach fällt oder auch vom Menschenschlepper/Piraten mittels AK47 vom Himmel geholt wird – macht nix. Besser so eine Billig-Drohne als mein BHS oder Boardingsoldat.
Die Marine (und vermutlich auch andere Truppenteilbereiche) kann hiermit nichts falsch machen.
Aus eigener Erfahrung (verfüge seit 3 Wochen über so ein Teil) kann man nur begeistert sein, wie schnell, positionsgenau (dank GPS selbst bei stärkerem Wind) ) und bildstabil (dank Gimbel) die „Kleinen“ unterwegs sind. Mittels HDMI wäre es kein Problem die Echtzeitaufnahmen (FullHD, 4K!) auf 50 Zoll in die OPZ zu beamen. Für den Betrieb (national) ist eine Haftpflichtversicherung (40€ p.a.) sowie eine Aufstiegserlaubnis, sofern nicht zu Freizeit- und Hobbyzwecken genutzt (je Bundesland ca. 100€ p.a.). Wie es da im int. Seerecht aussieht weiss ich nicht; dürfte aber bei den aktuellen Missionen im Mittelmeer kein Prob sein.
Wenn ich Kommandant auf einem Schiff wäre würde ich mir zwei oder drei Drohen zur Not aus dem Dezentralen Titel besorgen, bevor an andere Stelle hier die 1,5 kg Flugmasse zu einem Waffensystem hochbürokratisiert werden. Dies auch in puncto Ausbildung: die Dinger kann echt (fast) jeder fliegen).
Auch für Infanteristen könnten marktverfügbare Drohnen (unter 500gramm !) eine überlegenswerte Option sein.
@ Vtg. Amtmann:
Wenn Sie VS-NfD in Blogs posten können gehe ich davon aus, dass Sie Zugang dazu haben, also noch aktiv im Dienst sind.
Ich bin, wie bereits beschrieben ausgebildeter MIKADO Steuerer mit mehr als 100 Flugstunden bei Tag, Nacht im Einsatz und auf Übungsplätzen. Ich denke, dass ich einschätzen kann, ob die Drohe etwas taugt oder nicht.
Es ist den Steuerern (MIKADO, ALADIN, LUNA, KZO) untersagt über Gebäude, Menschenansammlungen und Gewässer zu fliegen. Eine Vorschrift werde ich nicht zitieren, weil ich keinen Zugang zu diesen habe. Ich würde an Ihrer Stelle in das Flugbetriebshandbuch, Band II nachschlagen um sich weiterzubilden.
Des Weiteren darf eine MIKADO nur bei Windstärken unter 5 m/s am Boden und 8 m/s in der Luft aufsteigen. Ein Glück herrscht auf der See immer Flaute ;-)
Wenn ich mir Ihre Rechnungen ansehe (300.000 vs 5 mio) müsste man jeden, der sich für den Kauf von MIKADO entscheidet zur Rechenschaft ziehen.
@Zimdarsen:
Ich denke an zeitintensive Bundeswehrbürokratische Vorgänge wie Lehrgangsinhalte zu erstellen, Mitzeichnungen, Genehmigungen etc.
@Tim Lehmann
Na zum Glück schreibt jede TSK ihre FBH selber ;)
Gilt diese Vorschrift dann auch für die Selifra?
Was nützt einem eine Drohne die man nicht über Gebäude fliegen lassen darf?
Naja,, zur Abwendung einer humanitären Katastrophe sollte man vielleicht mal über seinen
Schatten springen und die Vorschrift auf Zweckmäßigkeit prüfen und für den Gebrauch der Kleinstdrohne (< 5kg) anpassen. Den Flüchtlingen dürfte es in der Situation wohl egal sein und auf das Recht am Bild wird da wohl auch niemand pochen.
@Tim Lehmann: Nicht übel nehmen, nur zur Klarstellung: Zugang zu VS-NfD und inhaltliche Kenntnis sowie Wiedergabe der selben – wie schon längst Allgemeingut – sind zwei völlig verschiedene Stiefel.
Was für MIKADO gilt, muß noch lange nicht für ein OTS-UAV der Marine gelten, denn für nicht musterzulassungspflichtige UAV wird – wenn ich inhaltlich richtig liege – eine jeweilige „Feststellung auf Einhaltung des Einsatzbereiches“ mit einem Datenblatt erteilt und dieser Einsatzbereich dürfte im konkreten Fall für die Marine generell die Optischen Aufklärung für den Einsatz im Nächstbereich der schwimmenden Einheit in Sichtweite des Bedieners sein sowie anhand an der technischen Daten, Flugleistungen und Betriebsgrenzen des beschafften Geräts festgeschrieben werden und nicht mit denen von z.B . MIKADO identisch sein.
Es geht ja wohl nicht um ein „päpstlicher als der Pabst“, sondern darum, daß unserer Marine geholfen wird. Wollen wir jetzt etwa darüber diskutieren, ob so ne’ olle Dau eine ziemliche „Menschenansammlung“ oder auch ein schwimmendes Gebäude sein kann und zudem auch noch in einem „Gewässer“ dümpelt oder gerade absäuft? Also bitte nur Schrägaufnahmen bei entsprechendem Sicherheitsabstand, oder was?
Sorry, da könnte man schon wieder Bauchschmerzen bekommen, wenn nicht die Marine die Berechtigung zur see-und bordspezifischen Ausbildung ihrer UAV-Geräteführer bekommen würde, sondern diese z.B. am Flüggenhofsee in Munster stattfinden und dort das FBH der Marine für den Seeflug- und Bordbetrieb erflogen würde.
Also ich habe mir mal ein paar Copter in der Preisklasse 800-2000 Euro angeschaut und mich ein wenig eingelesen und habe gemerkt das die meisten Tutorials davon sprechen das die Verbindung (Video Verbindung von Remote Display zu Copter, quasi das Sichtbild des Bedieners) schon nach 600 Metern eher rar wird und darüber hinaus quasi nicht mehr möglich ist. Ich weiß nicht in welcher Entfernung die Copter dann vom Boarding Team eingesetzt werden aber ich vermute mal das sie mindestens soweit fern bleiben wollen das sie nicht in die Reichweite der (eventuellen) AK’s kommen.
Das mit dem HDMI Stecker einstecken und das 4k Video live zu sehen halte ich für ein Gerücht aber lasse mich gerne eines besseren belehren. Der Bediener bekommt ein 720p Video dargestellt, je nach Modell ist es verschieden aber in der Preisklasse ist es bestenfalls ein 720p Video, das auch nur aufgehübscht ist und nicht mit dem HD im TV zu vergleichen ist.
@ Tim: Das Flugbetriebshandbuch Heer Band II ist bereits seit über drei Jahren außer Kraft gesetzt und somit als WB Grundlage eher ungeeignet. Aktuell fliegen wir mit der Flugbetriebsordnung. Mir als FlGerEinsFw LUNA ist es nicht verboten über Gewässer zu fliegen, gleiches gilt für Gebäude. Weiterhin sind auch Ortschaften im Einsatz kein Hindernis.
@Tim Lehmann: Entschuldigung, wenn Jemand seine eigenen Vorschriften – auch ältere und nicht mehr gültige, aber trotzdem grundlegende Basisdokumente nicht kennt – und nur als Oberbedenkenträger hier in AG „auf die Klötze haut“, dann sollte Dieser besser seinen Lappen abgeben. So far my 2 ct.
@Julian Die Phantom 4 von DJI verspricht zwar nur 720p aber das bis zu 5km!
Meine P 3 drohte auf seinem 3. Flug nach 1,5 km das Signal zu verlieren, weil ich die Höhe auf unter 10m reduzieren wollte. Zwischen mir und dem Kopter war allerdings ein Wald. Die Aufnahmen sind zumindest auf dem Tablet erstaunlich gut.
Mehr an Reichweite und Auflösung hab ich noch nicht ausprobiert.
Herr Wiegold, bitte beachten Sie den Unterschied BILLIG vs GÜNSTIG