Marine plant Kauf von Klein-Drohnen fürs Boardingteam

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Die Beschaffung einer richtigen Drohne für die Deutsche Marine dauert vermutlich noch ein bisschen, aber der Kauf kleiner, handelsüblicher Drohnen aus dem Laden scheint auf einem guten Weg: Die Marine hat eine Sofortinitiative Einsatz (SiE) gestartet, um einige der vergleichsweise billigen ferngesteuerten Fluggeräte einfach im Laden zu kaufen. Das SALiFRA (Seegestützte Aufklärung aus der Luft im Rahmen ‚friendly approach‘) genannte System soll bei Einsätzen wie der Operation Sophia im Mittelmeer (Foto oben) genutzt werden, um Boardingteams aus der Luft zu sichern und Bedrohungen rechtzeitig zu erkennen.

Auf Anfrage von Augen geradeaus! bestätigte die Deutsche Marine das Beschaffungsvorhaben für ein unbemanntes fliegendes System in der Gewichtsklasse unter 5 kg, welches unter dem Namen SALiFRA geführt wird. Das System sei zur optischen Aufklärung für den Einsatz im Nächstbereich der schwimmenden Einheit in Sichtweite des Bedieners vorgesehen. Laut Bundesamt für Ausrüstung, IT und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) wird die Sofortinitiative zur Zeit geprüft; eine Beschaffung der handelsüblichen Systeme könne erst nach Billigung begonnen werden.

Die Bundeswehr folgt damit dem Beispiel der Niederlande: Deren Königliche Marine hat genau für diesen Zweck handelsübliche Drohnen der Marke Yuneec Typhoon in der Preisklasse von rund 1.000 Euro gekauft. Die kleinen Fluggeräte inspizieren auch erkannte Boote mit Flüchtlingen und Migranten in Seenot aus der Luft, ehe die Boote mit den Rettern heranfahren.

Die genannte Gewichtsklasse unter 5 kg hat natürlich eine rechtliche Bedeutung: Unterhalb dieses Limits dürfen in Deutschland unbemannte Flugsysteme ohne besondere Genehmigung betrieben werden.Das Gleiche gilt für die Aussage in Sichtweite des Bedieners – auch das eine im deutschen Luftfahrtrecht vorgesehene Bedingung für die genehmigungsfreie Nutzung. Wer solche Drohnen nutzt, um damit professionell Luftaufnahmen zu machen, braucht zwar eine Aufstiegsgenehmigung eines Bundeslandes – diese Voraussetzung dürfte allerdings in internationalen Gewässern entfallen.

(Foto: EUNAVFOR MED)