Bundeswehr will Heron-Drohnen ab November in Mali fliegen
Der bereits im Januar angekündigte Einsatz von Heron-Überwachungsdrohnen im Bundeswehr-Einsatz in Mali soll im November beginnen, der dafür nötige Vertrag noch im Juli abgeschlossen werden. Das kündigte das Verteidigungsministerium in einem Schreiben an die Abgeordneten im Verteidigungs- und im Haushaltsausschuss des Bundestages an. Wie beim Einsatz in Afghanistan (Foto oben) sollen die unbemannten Systeme des israelischen Herstellers IAI geleast und von der Airbus-Tochter Airbus Defence&Space betrieben werden; der Einsatzflugbetrieb wird allerdings von Soldaten durchgeführt – auch das wie in Afghanistan. Für den Betrieb von drei Drohnen werden zunächst rund 77,3 Millionen Euro zuzüglich Mehrwertsteuer eingeplant.
Aus dem Schreiben an die Parlamentarier:
Die derzeitige Bedrohungslage und die Größe des Einsatzgebietes – Nord-Mali allein ist mehr als doppelt so groß wie die Bundesrepublik Deutschland – erfordern den zeitnahen Einsatz eines Aufklärungssystems mit großer Reichweite und langer Flugzeit. Hierfür soll das Unmanned Aircraft System (UAS) HERON1 (System zur abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes Zwischenlösung [SAATEG ZwL]), welches bereits durch die Bundeswehr als Betreiberlösung in Afghanistan genutzt wird, als Teil des deutschen Einsatzkontingent MINUSMA in Gao eingesetzt werden. Dadurch werden die Luftaufklärungsfähigkeiten der deutschen Kräfte substanziell erweiter, was die Auftragserfüllung verbesser und mittels Gewinnung und Bereitstellung von Erkenntnissen zu Bedrohungspotenzialen zum Schutz von Leib und Leben unserer Soldatinnen und Soldaten erforderlich ist. (…)
Das System HERON 1 dient mit seinen bildgebenden Sensoren der nahezu verzugslosen luftgestützten abbildenden Überwachung und Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes. Sie ist ein Bestandteil der nationalen Aufklärungsarchitektur und wird komplementär zu anderen Aufklärungsmitteln im Verbund eingesetzt. Die unter Vertrag zu nehmende Betreiberlösung setzt sich aus den folgenden wesentlichen Systemanteilen zusammen:
– drei Unmanned Aircraft Vehicles vom Typ HErON 1 des israelischen Herstellers Israel Aerospace Industries mit Satellitenkommunikationsfähigkeit und elektrooptischen und Infrarot-Sensoren,
– zwei Bodenkontrollstationen im Container für die Durchführung der Missionsplanung, zur Fernführung des UAS während Start, Flug und Landung, zur Steuerung der Sensoren sowie zur Anzeige der Sensordaten,
– einem terrestrischen sog. Line-of-Sight-Datenlink sowie einem satellitengestützten sog. Beyond-Line-of-Sight-Datenlink.
Es ist beabsichtigt, den erforderlichen Betreibervertrag über die Bereitstellung des UAS HERON 1 mit dem diesbezüglichen Hauptauftragnehmer Airbus DS Airborne Solutions GmbH (ADAS) abzuschließen. Die Durchführung des Einsatzflugbetriebs wird hierbei durch Personen der Bundeswehr erfolgen.
ADAS hat ein entsprechendes Angebot für den Aufbau der vollen Einsatzfähigkeit einschließlich eines Anfangsbetriebes mit einem Preis in Höhe von ca. 77,3 Mio. € (ohne Umsatzsteuer) abgegeben. (…) Ein Vertragsschluss ist derzeit für Juli dieses Jahres vorgesehen. (…)
Insbesondere vor dem Hintergrund der Dringlichkeit, den Schutz von Leib und Leben deutscher Soldatinnen und Soldaten bestmöglich zu gewährleisten, streibt die Bundeswehr den Einsatz des UAS HERON 1 zum frühestmöglichen Zeitpunkt an. Unter Berücksichtigung der hierzu erforerlichen umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen erscheint die Aufnahme des Flugbetriebs im günstigsten Fall bereits vom 1. November 2016 an möglich.
Es ist daher die Absicht des Bundesministeriums der Verteidigung, den Aufbau der vollen Einsatzfähigkeit des UAS HERON 1 einschließlich eines Einsatzbetriebs bis längstens zum 28. Februar 2018 schnellstmöglich zu vereinbaren.
Interessant ist die Frist bis Februar 2018 – so ähnlich wurde in Afghanistan auch mal geplant (deshalb die Leasing-Lösung), und inzwischen sind daraus mehr als fünf Jahre geworden. Und wie wir kürzlich gelernt haben: Die Drohne muss auch noch von den Vereinten Nationen zertifiziert werden.
(Archivbild Dezember 2013: HERON 1 in Masar-i-Scharif, Afghanistan)
„Und wie wir kürzlich gelernt haben: Die Drohne muss auch noch von den Vereinten Nationen zertifiziert werden.“
Haben wir das „gelernt“ – oder wurde das nur behauptet. Diese Frage sollte erlaubt sein.
Hans Schommer
@Hans Schommer
Das haben wir hier doch schon debattiert. Haben Sie belegbare Hinweise darauf, dass die Bundeswehr in diesem Fall bewusst die Unwahrheit veröffentlicht hat?
@ T.Wiegold | 04. Juli 2016 – 17:40
Nein – ich habe keine belegbaren Hinweise. Und die Bundeswehr veröffentlicht m.W.n. auch nie „bewusst die Unwahrheit“. Die mit der PÖA beauftragten Stellen verlautbaren mangels Wissenskompetenz halt oft genug irgendwelchen Unsinn. Oder sind einfach nur im Hause schlecht informiert worden. Wenn mein Kommentar nervt – kicken Sie den einfach raus.
Hans Schommer
Jetzt muß ich einmal „dumm“ in die Runde fragen, was hat die UN an den Deutschen Heron 1 zu zertifizieren? Festlegen der Einsatzrahmenbedingungen „Ja“, Sonderkennzeichnung auch „Ja“, aber „Zertifizierungsinstitution“ ist m.M.n. die UN nicht.
Kann das sein, daß da wieder einmal „unbewußt“ der Sprecher-Effekt zugeschlagen hat, denn aus den Fingern gesaugt hat sich @T.W. diese „UN-Zertifizierung“ ganz bestimmt nicht?!
@Hans Schommer scheint mir da intuitiv eher auf der richtigen Frequenz zu liegen.
Zum Faden „Deutsche LUNA-Drohne: Erstflug im MINUSMA-Einsatz in Mali -T.Wiegold 01. Juli 2016
“ Die Vereinten Nationen haben nach einem umfangreichen Zertifizierungsverfahren die Freigabe zum Einsatz der Luna (Luftgestützte Unbemannte Nahaufklärungs-Ausstattung) erteilt.“
Nach den mir vorliegenden Informationen gibt es keinerlei belastbare Fakten zu einer „UN-Zertifizierung des DEU Drohneneinsatzes“.
Also – „Butter bei die Fische“ – denn starke Behauptung steht wieder mal gegen schwachen Beweis!
Hans Schommer
Mit riesigem Tamm-Tamm sowie viel Show und Selbstdarstellung, aber es ging auch ohne die UN: http://www.luftfahrtamt.bundeswehS.de/portal/a/lufabw/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9nNK0xKRy_XCQipRUveT8vNQSEFmSmleSCSTTixJL8ov0CvKLSnJAMqVFRUAZvcwU_UgDQxcnAzNjAygwrHF0cvFwcjUxtXTxdArSL8jNdQQAZ7GAIw!!/
Zitat “Mögliche Risiken, welche die Erlangung einer Musterzulassung gefährden, wurden identifiziert und Lösungsstrategien vereinbart. […] Damit ist ein verbindlicher Rahmen für die Musterprüfung geschaffen.“ Man darf gespannt sein welcher Rahmen? Vermute mal via des mittlerweile in Kraft getretenen § 30a LuftVG eine dauerhafte “Permission to Fly“ durch die Israelis bzw. durch den Hersteller.
[Der Link ist mehrfach fehlerhaft und funktioniert nicht. Gerne zum wiederholtesten Mal die Bitte, für die Bundeswehr-Seiten einen Linkverkürzer zu benutzen… T.W.]
@ T. Wiegold
Ich finde die Frage von Hans Schommer berechtigt.
Die Bundeswehr schreibt: „Jetzt ist ein weiterer Meilenstein erreicht, das unbemannte Luftfahrzeug (Drohne) Luna hat von den Vereinten Nationen seine Zertifizierung erhalten und darf von nun an für Aufklärungsflüge eingesetzt werden.“
Im Englischen klingt das so: „The LUNA unit from the 6th reconnaissance battalion of the German Army is now UN certified with full operational capability (FOC) status.“ und wenn ich das lese, klingt das einfach nach Einsatzbereitschaft hergestellt.
http://www.suasnews.com/2016/07/44568/
Full Operational Capability (FOC) bezeichnet den formalen Status eines Projekts und wird meist im militärischen bzw. staatlichen Zusammenhang gebraucht. Die Full Operational Capability gilt üblicherweise als erreicht, sobald das Produkt voll einsatzbereit ist und allen geforderten Spezifikationen entspricht.
Zum Herstellen der vollen Einsatzbereitschaft gehörte unter anderem: unzählige Erkundungen von Einsatzräumen, welche dann von der UN abgelehnt wurden.
Die Überprüfung der Englischkenntnisse des Personals.
Millimetergenaue Vorgabe wo, in welchem Winkel und Abstand zueinander die UN-Aufkleber (18 an der Zahl) angebracht werden müssen.
Die Luftraumkoordinierung sowie die Nutzung der Transponder.
Das klingt für mich schon wie eine Zertifizierung. Zumal sich z.B. im Bereich Personal die UN vorbehalten hat, Soldaten der Bundeswehr bei unzureichenden Fremdsprachkenntnissen wieder nach Hause zu schicken.
„Das die Bundeswehr schreibt …“ stellt mal wieder typisches „Presse-Militär-Geschwafel-Deutsch“ dar.
Auf jedem OSH – FüAk Lehrgang winkt dem LT dazu die Gelbe Karte. Ein Fahnenjunker sieht dafür die Rote.
Klare Diktion folgt dem A-B-F.
Wie das auszusehen hat, beherrschen offenbar nur noch die Angelsachsen. Gut dass der BREXIT nur für die EU zutrifft.
Das obige GESCHREIBSEL kann ausschließlich aus der Feder eines uniformierten Journalisten stammen, dessen möglicherweise vorhandenen medialen Kompetenzen die erforderlichen Militärischen exponentiell übertreffen.
@all: Das ist bestenfalls eine „Zertifizierung“ bzw. Festschreibung der Qualifizierungen des Personals und der Einsatzrahmenbedingungen, aber keine Zertifizierung einer Drone!
Da man sich hier wie üblich direkt in irgendwelche negativen Aspekte von Zertifizierung oder Nichtzertifizierung verbeißt und sich auch sonst wieder mal komplett dem Weltschmerz hingibt, soll doch in den digitalen Kommentarspalten vielleicht nicht komplett untergehen, dass das eine absolut sinnvolle und gute Maßnahme ist.
Das HERON-System scheint mir zur Überwachung dieses Einsatzgebietes hervorragend geeignet zu sein, und die Umsetzung kommt doch auch halbwegs rasch.
Oder scheint dies zumindest zu tun.
Ich verstehe nicht warum der Herr Schommer so rumjauelt? Mag mir das jemand erklären?
Dankeschön.
@Christian S., @Thomas:@Hans Schommer „jault“ deswegen m.M.n. völlig mit Fug und Recht so herum, weil die qualitative Festlegung der operationellen und personellen Rahmenbedingungen durch die UN mit einer Zertifizierung der Drohnensysteme absolut Nichts zu tun hat und ein solches Ansinnen absoluter Nonsens wäre!
Ich weiß nicht, so heiß ist es doch gar nicht mehr… Ich kann nicht recht nachvollziehen, warum – mit gehöriger Verspätung – die Aussage der Bundeswehr schon vor einigen Tagen, dass unbemannte Systeme im UN-Einsatz von den UN zertifiziert (was auch immer das bedeutet) werden müssen, jetzt zu solchen Ausfällen führt. Vielleicht einfach etwas sachlicher bleiben?
Was ist denn nun genau die Leistung von ADAS – die Wartung?
@T.W.: Sorry, weil die Aussage der Bundeswehr, dass unbemannte Systeme im UN-Einsatz von den UN zertifiziert (was auch immer das bedeuten mag und von wem diese auch immer stammt) werden müssen, schlichtweg „Müll“ ist.
@ Vtg-Amtmann: Nicht ganz richtig. Der LUNA-Zug wurde tatsächlich durch die UN zertifiziert.
So, noch mal zum Mitschreiben:
Die Aussage, das die UAS von den UN zertifiziert werden müssen, spielte vergangene Woche im Zusammenhang mit dem Erstflug der LUNA in Mali eine Rolle. Die Aussage von der Bundeswehr-Webseite:
https://bw2.link/dXZKr
Und ein paar Tage NACH dieser Geschichte haben jetzt heute alle beschlossen, dass das Blödsinn ist, und regen sich in einem anderen Thread drüber auf?
Mal ganz davon abgesehen, dass ich jetzt gerne einen Beleg dafür hätte, dass die Aussage der Bundeswehr unzutreffend ist. Außer „ich bin der Meinung“. Danke.
Hier wäre dann der Link zu der vom Vtg-Amtmann um 19:37 Uhr zitierten Seite des Luftfahrtamt der BW: http://tinyurl.com/j4hgvyr
Dass der Einsatz der Heron-1 bis Februar 2018 befristet ist, könnte auch daran liegen dass dann die Verfügbarkeit der neuen Heron-TP erwartet wird, wie Defense-Aerospace.com am 29.06. meldete:
„A preliminary agreement was signed between the German army and the Israel Air Industries (IAI) last Thursday which will see the lease of up to five large Heron TP (Eitan) drone systems. The drones, which will cost a total of 600 million euros, will be sent to Germany and will become operational until 2018.“
http://www.defense-aerospace.com/articles-view/release/3/175086/germany-to-lease-heron-uavs-from-israel-in-€600m-deal.html
@es-will-merr-net-in-mei-Kopp-enei
Es könnte aber auch daran liegen, daß das Mandat nicht länger läuft.
Die Planung mit den Heron TP ab 2018 hab‘ ich auch noch anderswo gelesen, Moment, wo war’s denn gleich…
http://augengeradeaus.net/2016/06/bundeswehr-kommt-einfuehrung-einer-bewaffneten-drohne-naeher-vereinbarung-zur-zulassung-vor-unterschrift/
@ T.W. – Richtig, jetzt weiß ich warum mir das Ganze irgendwie bekannt vor kam. ;-)
Ich kann dem Diskussionsfaden inhaltlich nicht ganz folgen.
Was hat die UN-Zertifizierung einer Aufklärungsdrohne, hier Heron 1, für den UN-Einsatz in Mali mit dem Musterzulassungsverfahren, also einer europäischen Verkehrszulassung, des event. Nachfolgesystems Heron TP zu tun ?
@Georg
Nichts? Zertifiziert wurde zunächst auch LUNA (warum und wieso dies überhaupt erforderlich ist, erschließt sich mir allerdings nicht).
„Klarheit der Worte ermöglicht Klarheit des Denkens und Klarheit über das Handeln.“
Insofern teile ich die Kritik.
Beim Laien verfestigt sich möglicherweise das Bild, dass LUNA/Heron 1/ (zukünftig) Heron TP in irgendeiner Weise zertifiziert wären. Im Sinne einer Musterzulassung eines Luftfahrzeuges… im Sinne einer mögl. Verkehrszulassung als mögliche Vorstufe einer europäischen Verkehrszulassung….. you name it.
Viel Konjunktiv – ich weiß. Eine rosa Zulassungswolke, die da am Himmel schwebt. Dies ist natürlich vor dem Hintergrund der wirklichen Zulassungsprobleme eines UAS für den (europ.) Luftraum zu sehen. Stichworte: Eurohawk, Heron TP US-amerikanische Konkurrenz Predator B etc.
Also kann man fast glauben, dass diese ungewöhnliche Übersetzung gewollt ist. Vermutlich aber nicht….. Insofern folge ich u.a. Axel_F & KPK.
Der Drohnenvogel LUNA ist einfach nur „Mission Ready“. Was auch immer die UN darunter versteht. Und Heron 1 soll es auch werden und Heron TP dann auch. Wobei der TP als Zulassungsvorbild genutzt werden soll. Weiß vermutlich jeder hier. Trotzdem der Link:
http://tinyurl.com/h4ocpc5
Diese gewollten/ungewollten Definitionswolken (übrigens auch in vielen anderen Themenbereichen) verwirren und führen dazu, dass Laien das „zu kompliziert“ wird, sich raushalten und die Verantwortung lieber in vermeintlich kompetente Hände legen. Ende nicht immer gut…… ;)
Au weia, Babylon läßt grüßen ;-)
Die VN haben seit vielen, vielen Jahren im Bereich Personal und Material „Akkreditierungs-Standards“, das kann man natürlich als VN-Zertifizierung übersetzen, bzw. verstehen.
Hat indirekt etwas mit verkehrsrechtlicher „Zertifizierung“ zu tun insofern die VN gegenüber der Host Nation quasi haftungsrechtlich in der Pflicht sind auf der Grundlage des mission-specific SOFA (Status of Forces Agreement).
Gerade bei Drohnen ist die Verwendung des Begriffes „Zertifizierung“ angesichts der Drohnen-Zertifizierungs-Fundamental-Debatte hier in Deutschland etwas – sagen wir mal – unglücklich ;-)
Aber sicher kein Grund sich deswegen die Köppe einzuschlagen und schon wieder kübelweise Mist über die BW-PR auszukippen.
Das Luna-Kontingent hat seine VN-Akkreditierung für MINUSMA erfolgreich abgeschlossen, nun ist Heron an der Reihe – alles im „grünen“ Bereich.
Um mal das Thema wieder etwas zu drehen…:
Im November soll das ganze System vor Ort einsatzbereit sein… Mir erscheint das doch sehr lang, vor allem angesichts der Tatsache, dass man bereits jetzt eine entsprechende Bedrohung vor Ort konstatiert (und daher sinnvollerweise den Drohneneinsatz anfordert) und damit rund vier (!) Monate unter erhöhter Bedrohungslage operiert, bis endlich die Heron am Himmel kreist…
Unter „militärischem Reagieren“ habe ich mir bisher immer irgendwie flottere Aktionen vorgestellt… Ja ja, ich weiß, hört auf zu lachen… ;-)
@Klabautermann
Danke.
@Klabautermann
+1 für den sachlichen Beitrag
@Fussgaenger
„erhöhte Bedrohungslage“ hat bitte was mit Drohne JA/NEIN zu tun ? Meinten Sie vielleicht Gefährdungslage ? Da könnte ich Ihnen zustimmen ;-)
Mal ne ganz andere Frage: ist schon gesichert, dass die Piloten/Operateure in Gao stationiert werden oder gibt es andere Ueberlegungen?
„……mittels Gewinnung und Bereitstellung von Erkenntnissen zu Bedrohungspotenzialen zum Schutz von Leib und Leben unserer Soldatinnen und Soldaten erforderlich ist……“
Dieser Satz erinnert mich an eine Frage eines DepForceCommanders an meine Wenigkeit als SpecStaffOffc in einem UN-FHQ: „Does the German Contingent Commander know, that he works for the UN and not for Germany ?“
Natürlich ist die obige Aussage in dem Schreiben an den Bundestag nicht „falsch“, der Einsatz der Drohnen dient aber in erster Linie nicht dem „Schutz von Leib und Leben unserer Soldatinnen und Soldaten“ (das ist eigentlich nur ein spin-off), sondern ist Teil der operativen Aufgaben im Rahmen des MINUSMA-ConOps, die Deutschland übernommen hat. Er dient also subsidiär dem „Schutz von Leib und Leben“ aller MINUSMA-Blauhelme und zivilen Mitarbeitern.
Man mag das als Haarspalterei betrachten, aus Sicht der VN-DPKO ist es das aber keinesfalls. Und so frage ich mich, was dieser Satz denn meint: „…nahezu verzugslosen luftgestützten abbildenden Überwachung und Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes. Sie ist ein Bestandteil der nationalen Aufklärungsarchitektur und wird komplementär zu anderen Aufklärungsmitteln im Verbund eingesetzt…..“ ?
Nur nationaler Einsatz ? Also keine OPCON für die VN ? Nur im nationalen Verbund oder VN-Verbund?
Falls nur national, dann ist neuer Zoff mit den VN-DPKO „vorprogrammiert“.
@klabautermann
Interessanterweise ist im aktuellen Bericht der Bundeswehr zur den Aufklärern in Gao nicht davon die Rede, dass die Aufklärung nur dem Eigenschutz dient…
https://bw2.link/SNt4i
Klingt deshalb doch sehr nach einer gefälligen Formulierung, um die Bitte um Bewilligung der Gelder zu untermauern.
@T.W
Na ja, „gefällige Formulierung“ ist ein Euphemismus ;-)
MINUSMA ist Chapter VII. Mich würde einmal interessieren, ob und welches ROE-„caveat“ da wieder in das MOU mit den VN eingebracht worden ist in Sachen Luna/Heron-Einsatz, z.Bsp. hinsichtlich targeting für die Franzosen, die ja das „kinetische“ QRF-Paket innerhalb von MINUSMA zur Verfügung stellen.?
Genau wie beim Thema Tornados in der Türkei wird hier wieder mal der Eindruck erweckt, dass die BW bei allen Einsätzen im Ausland im NATO, VN, EU oder CoW-Rahmen alle nationalen parlamentarisch-politischen Spielregeln wie selbstverständlich in diese Operationen einbringt und einhält. Diese deutsche „Sonderrolle“ wird gerade bei den VN mit sehr viel Argwohn betrachtet. MINUSMA – genau wie weiland ISAF – ist nun einmal Chapter VII und da hat „Schutz“ eben ganz klar eine kinetische, aktive aka offensive/präventive Komponente. Und da sollte man mit nationalen caveats im Bereich „Aufklärung“ sehr vorsichtig sein, denn sonst heißt es sehr schnell hinter vorgehaltener Hand, dass man die Deutschen eigentlich gar nicht gebrauchen kann, denn die kümmern sich nur um sich selber und ihre politischen Befindlichkeiten und nicht um das gemeinsame Operationsziel.
@T.W.
Nachklapp:
„…Der Logistik und besonders der medizinischen Versorgung kommen in diesem großen Einsatzraum besondere Bedeutung zu. Im Zweifel muss auch einmal die geplante Operationsführung hinter den Möglichkeiten der Notfallversorgung anstehen, da lässt die Bundeswehr keine Ausnahmen zu. Bei aller Relevanz der Aufklärungsaufträge stehen der Schutz und die Gesundheit der deutschen Soldaten immer im Fokus….“
Genau diesen mind-set meine ich. Was hat das mit „….robuste Kapitel-VII-Mission..“ zu tun wie ganz oben in dem „Artikel“ zu lesen steht. Hier macht sich das BMVg und der Bundestag doch selber unglaubwürdig – nicht zuletzt auch gegenüber der eigenen Truppe und vor allem gegenüber den „Partnern“ in so einer mission.
Ein InspM hat einmal gesagt: „Wenn der Bundestag Zerstörer und Fregatten in den Einsatz schickt nur damit die sich selber schützen, dann soll er es besser ganz bleiben lassen“
Für wen arbeitet die Aufklärung?
Meines Wissens nach ist der Beitrag der Aufklärung immer nationales Ergebnis und wird halt auch den beteiligten Nationen mitgeteilt, wenn das so entschieden wird,
Ich kann hierfür keine genauen Regelungen zitieren, aber die LUNA-Batterie in Afghanisten meldete 2003 erst mal ihre Ergebnisse grundsätzlich an den deutschen Stab im Hauptquartier.
Was davon wann an wen weitergegeben wurde kann ich nicht sagen.
Falls wir mal einen direkten Beobachter dabei hatten war das vorher, zumindest soweit ich das sagen kann, auch abgesprochen.
Werferfehler
@Ulrike Franke:
Ja. Gao.
@klabautermann:
Dir Betonung der Rettungskette fiel mir auch auf.
Nicht inhaltlich überraschend, sondern wegen der Klarheit in der externen Kommunikation.
Aber all das ist eben nur Ergebnis mangelnden politischen Willens. Prinzip: Just be.
Bei all den Hiobsbotschaften in der Presse gehen die über Heron 1 hinausgehenden Drohnenaktivitäten etwas unter …. wohl ganz im Sinne der BMVg Leitung.
Der MALE RPAS („Eurodrohne“) Studienvertrag wurde vom Parlament gebilligt (bzw. die Billigung des deutschen Anteils). Damit kann der Vertrag wohl zeitnah, sobald alle weiteren Partner (Italien, Frankreich, Spanien) auch national zugestimmt haben unterzeichnet werden. Laufzeit der Studie soll 2 Jahre sein und am Ende soll das Design der Eurodrohne festgezurrt sein. Interessant wird, ob es ein ein- oder zweimotoriges Design wird. Während Deutschland – getrieben von der Zulassungsparanoia – auf jeden Fall zweimotorig fliegen möchte, reicht Frankreich wohl ein einmotoriges Design ähnlich wie der Predator B. Mock Ups (Modelle) der Franzosen auf verschiedenen Luftfahrtaussetellungen scheinen dies zu untermauern.
Davon unbeirrt setzt General Atomics seine Aktivitäten beim Certifiable Predator B (CPB) in Europa fort. Großbritannien hat sich jetzt auf die Beschaffung des CPB festgelegt und beabsichtigt diesen auch im europäischen Luftraum zu fliegen. General Atomics arbeitet mit einer niederländischen Firma an der Integration in den EU-Luftraum.
Nicht auszuschließen, dass sich auch die Niederlande für den CPB entscheiden werden (die Beschaffung des Predator B musste dort aus Kostengründen verschoben werden – vielleicht wollte man auch nur auf den CPB warten).
Bei all diesen Aktivitäten wird sich das Eurodrohnen-Kosortium anstrengen müssen. Bis die Studie fertig ist, könnten schon die ersten MALE Drohnen in Europa fliegen ….
@Cirrus: “Während Deutschland – getrieben von der Zulassungsparanoia – auf jeden Fall zweimotorig fliegen möchte, reicht Frankreich wohl ein einmotoriges Design ähnlich wie der Predator B.“
Sorry, diese Folgerung ist – wie seit Jahren bekannt – keine Frage einer „Deutschen Zulassungsparanoia“ und wurde hier in AUGEN GERADEAUS bereits ab Juli 2011 ausfühlich diskutiert! National, international, zivil und militärisch gilt für Flüge im “non-segregated airspace“, daß UAV / UAS / RPAS über zu bemannten Systemen adequaten Sicherheitspotentialen und Sicherheitsstandards konstruktiv, flugbetrieblich und damit auch zulassungsrechtlich verfügen müssen.
Die entsprechenden Forderungen und Standards ergeben sich letztendlich aus dem jeweiligen MTOW wie folgt:
• MTOW > 150 kg 2.722 kg 8.618 kg 8.618 kg (zukünftig und bereits in der multinationalen Harmonisierungsphase bei der ICAO, NATO, EDA und MAWA) = EASA CS-25 bzw. FAA FAR-Part 25 (multi engine).
Vgl. https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/CS-23%20Amendment%204.pdf,
vgl https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/CS-25%20Amendment%2018_0.pdf
vgl. https://www.uavdach.org/aktuell/281162DGLR-applicability-milUASaw-reg_to_civLUAS.pdf
• Nicht umsonst sah der aufgegebene EADS-Cassidian-Entwurf der TALARION mit einem MTOW von 7.000 kg zwei Strahltriebwerke vor.
• Gleiches gilt für die P.1HH Hammerhead (LEONARDO – PIAGGIO – SELEX ES) in der MALE-Klasse (18,000 ft ≤ h ≤ FL 500) mit einem MTOW von 6.146 Kg und 2 Turboprop-Engines.
• Dito, Mantis (BAE) mit einem MTOW von 9.000 kg und 2 Turboprop-Engines.
• Zu den zu vorgenannten Bau- und Zulassungsvorschriften sowie Gesetzesrahmen nicht konformen einmotorigen GlobalHawk / TRITON (MTOW = 14.630 kg) sowie zur HALE-Klasse (h > FL 500) ist die G 550 RQ-37 (GULFSTREAM) mit einem MTOW von 41,277 kg und zwei Strahltriebwerken zu nennen.
Weshalb werden wohl die einmotorigen Deutschen HERON TP (MTOW = 4.650 kg) in Israel stationiert und sollen von dort in die Einsatzgebiete fliegen?
MALE- und HALE-UAV/UAS sehe ich deshalb in Europa bzw. im Geltungsbereich der EU-/EG- und EASA-Regularien noch lange nicht (IFR) im “Non-segregated Airspace“ fliegen.
Neben dem flugsicherheitsrelevanten Ansatz dürfte das zukünftige MALE RPAS (“Eurodrohne”) allein auch schon deshalb zweimotorig sein um mittel- und langfristig die bisherigen Wettbewerber (USA, Israel) aus dem (europäischen) Markt auszuschließen. Das war auch schon die Philosophie bei TALARION sowie FEMALE und wird deshalb beibehalten werden.
Auch gilt es für die bisherigen MALE-RPAS-Vertragsstaaten Deutschland (31 % = 18,6 Mio. €), Frankreich, Italien und Spanien (je 23 % = je 13,8 Mio. €) und für die OCCAR, mit der Studie den Rest der 27 EU-Staaten sowie auch mögliche Exportkunden zu überzeugen, denn „ohne Moos nichts los“ und mit 60 Mio. € für zwei Jahre Definitionsphase kommt man bei so einem anspruchsvollen Projekt nicht weit. Der noch leere „Topf der Entwicklungskosten“ mit einem seitens ADS geschätztem Budget von 1 Milliarde € will also erst einmal gefüllt sein, bevor voraussichtlich in 2025 die Auslieferung des MALE-RPAS beginnen soll.
Zu den Relationen: Die in den 90ern für 122 NH90TTH und 80 TIGER-UHT seitens Deutschland anteilig geleisteten Entwicklungskosten betrugen ca. 2 Milliarden €.
Da hat der Browser etwas verschluckt und das war nicht mehr editierbar: Richtig muß es lauten:
Die entsprechenden Forderungen und Standards ergeben sich letztendlich aus dem jeweiligen MTOW wie folgt:
° MTOW größer 150 kg, kleiner 2.722 kg = EASA CS-23 bzw. FAA FAR-Part 23 (single engine),
° MTOW größer 2.722 kg, kleiner 8.618 kg = EASA CS 23 bzw. FAA FAR-Part 23 (twin engine),
° MTOW größer 8.618 kg,, kleiner 20.000 kg (derzeit noch EASA CS-23 bzw. FAA FAR-Part 23 (twin engine),
° MTOW größer 8.618 kg, unbegrenzt (zukünftig und bereits in der multinationalen Harmonisierungsphase bei der ICAO, NATO, EDA und MAWA) = EASA CS-25 bzw. FAA FAR-Part 25 (multi engine).
(Naja, jetzt hat es geklappt, mit „Trick 17“. 19. Juli 2016 – 9:02 bitte auch löschen, Danke)
@Vtg-Amtmann:
Umso unverständlicher ist dann aber das Festhalten am Eurohawk, auch wenn die Plattform der wesentlich verbesserte TRITON ist würde die Bundeswehr ein einmotoriges HALE in Jagel stationieren und betreiben.
Die Gründe für die beabsichtigte Stationierung des Heron TP in Israel sind wohl nur nachrangig auf Zulassungsaspekte zurückzuführen. Hier ist – besonders in der bewaffneten Variante- umfangreiche Unterstützung der israelischen Luftwaffe notwendig (wo soll denn der scharfe Schuss mit der Bewaffnung geübt werden?). Da kein anderer Kunde in Europa den Heron TP einsetzt gibt es eben nur eine Alternative.