Weitere deutsche Truppen nach Mali, Besuch des Bundespräsidenten – und ein tödlicher Anschlag
Die nächsten deutschen Soldaten haben sich am (heutigen) Freitag auf den Weg in den UN-Einsatz inMali gemacht. Am gleichen Tag wurde dort Bundespräsident Joachim Gauck zu einem Besuch erwartet – und ein tödlicher Anschlag auf eine UN-Basis in Kidal im Norden Malis erinnerte erneut daran, wie gefährlich die Lage in dem westafrikanischen Land ist.
Bei dem Angriff auf das Camp der Blauhelme kamen mindestens zwei Menschen ums Leben:
Suspected Islamist militants attacked a U.N. peacekeepers‘ base in the northern Mali town of Kidal on Friday, killing several people and wounding others, a spokesman for the separatist Coordination of Azawad Movements (CMA) told Reuters.
(…)
A U.N. spokesman said there were some dead and wounded in the attack, which began at 6:45 a.m. (1:45 a.m. ET). He said there had been eight mortar shells as well as gunfire. A separate U.N. source, who was at the base but declined to be identified, said two people had been killed.
berichtet Reuters. Nach Angaben der Wirtschaftsagentur Bloomberg handelt es sich bei den beiden Gefallenen um UN-Soldaten aus Guinea.
Die Luftwaffe flog unterdessen weitere 81 Soldaten nach Mali; das 40-köpfige Vorauskommando war bereits am 3. Februar im niederländischen Camp Castor in Gao in Nordmali eingetroffen. Für den Transport der Soldaten und von 7,5 Tonnen Material setzte die Bundeswehr den neuen Transportflieger A400M ein – allerdings nur bis in die als sicher geltende malische Hauptstadt Bamako und nicht bis an den Zielort Gao. (Update: Für den Weitertransport nach Gao wurde dann ein von den Vereinten Nationen von der Bundeswehr gechartertes Zivilflugzeug genutzt.)
Das liegt nicht etwa daran, dass das Flugfeld am Einsatzort für diese Maschine nicht geeignet wäre: Die französischen Streitkräfte waren bereits 2013 mit ihrem ersten A400M, der ersten ausgelieferten Serienmaschine überhaupt, nach Gao geflogen. Allerdings setzt die Luftwaffe im Unterschied zu den Franzosen dieses Flugzeug wegen der nach wie vor fehlenden Selbstschutzeinrichtungen nicht für den Flug in riskante, weil umkämpfte Gebiete ein.
Gauck traf am Freitagmorgen zu einem Besuch deutscher Soldaten in Mali ein. Allerdings wird der Bundespräsident nur die Soldaten besuchen, die im Rahmen der EU-Trainingsmission Mali (EUTM Mali) in Koulikoro, ebenfalls im relativ sicheren Süden des Landes, stationiert sind.
(Foto: A400M vor dem Abflug in Wunstorf – Bundeswehr/Katharina Kobienia)
A400M:
Und die für den Weitertransport nach Gao gecharterten Maschinen, zuletzt von „Sahel Aviation Service“, haben eine Selbstschutzeinrichtung?
Wenn nicht, wäre der entsprechende Verweis wohl ein Alibi-Argument.
Gestern gab es zudem 250 km südwestlich von Gao an der auch durch GAO führenden Nationalstraße einen Angriff auf eine Zollstation mit 3 Toten:
http://www.naharnet.com/stories/en/201884
Die Aktivitäten verschiedener Gruppen schaffen ein immer unsicheres Umfeld für die Zivilbevölkerung.
Eben weiterhin wie aus dem Guerilla-Lehrbuch:
http://www.youtube.com/watch?v=J30gp-8o-f0
@Tom
In der Tat wurde, habe ich oben nachgetragen, ein Zivilflugzeug des genannten Anbieters für den Weitertransport genutzt…
Oben im Foto wird der Airbus 54-02 gezeigt. Weiß noch jemand, ob es sich dabei um den ersten, zweiten oder dritten Airbus der BW handelt?
Mich würde auch interessieren, ob das Zivilflugzeug über Selbstschutzeinrichtungen verfügt oder ob man hier zwar den Airbus schützt, indem er nicht fliegen darf, aber nicht die BW-Soldaten?
Denn wenn die Maschine keinen Selbstschutz hätte, dann hätte der Weiterflug mit Transall erfolgen können mit Selbstschutz.
@Closius
Ist schon ganz schön kompliziert mit Sicherheitsstandards bei VN-Ops/zyn
Wer zahlt was an wen…….und da kann es schon mal vorkommen, dass ein ziviler, homebased contractor „sicherer“ ist als ein für jeden pösen Puben klar erkennbarer militärischer Flieger……
Ist es wirklich nötig, dass dieser „Alte Herr“ jetzt dort hin reist !
Oder trifft er sich mit Willem-Alexander der Niederlande ?
Ironie aus !
Aber eine völlig unnötige Reise auf Kosten des Steuerzahlers und
dazu noch, nicht ohne Risiko !
@Erzgebirgler
Im Bundespräsidialamt heißt es (s. Link), Joachim Gauck wolle die vom Bundestag beschlossene Bundeswehr-Mission sichtbar unterstützen nota bene, „vom Bundestag beschlossen“!
http://www.deutschlandfunk.de/afrika-reise-joachim-gauck-besucht-mali.1773.de.html?dram:article_id=345355
Mitreisende BT-Abgeordnete von Grün bis Schwarz bekräftigen den Bundespräsidenten denn, „wenn wir diese Zonen nicht stabilisieren in Afrika, … wenn sich also diese Länder nicht stabilisieren mit unserer Hilfe, weil es ohne unsere Hilfe nicht geht, haben wir den nächsten verstärkten Flüchtlingsstrom aus den afrikanischen Ländern.“ (Charles Huber, CDU)
Das dürfte eigentlich jedermann einleuchten und ist mit Auftreten von Daesh in Libyen (Sirte) zunehmend wahrscheinlich, da über die Tuareg ein direkter Strang nach Mali besteht. Es bedarf kaum neuerlicher Erläuterung, dass Daesh jedes Mittel gelegen kommt, westliche Positionen im Magreb zu destabilisieren; eingelaufene Fluchtwege aus Westafrika via Mali/Niger nach Libyen wird Daesh aufmerksam beobachten.
Da Tle deutscher Streitkräfte im kritischen malischen Norden einen Beitrag zur Unterbindung zusätzlicher Fluchtbewegungen durch Stabilisierung leisten, tut das Staatsoberhaupt sehr gut daran, Präsenz zu zeigen. Gespräche mit den Regierenden, wie sich’s gehört mit dem Kanzleramt koordiniert, runden den Besuch ab.
(Was soll eigentlich das probate Stammtischargument „auf Kosten des Steuerzahlers“, noch billiger geht’s kaum!)
Selbst das äußerst arme Mali kann sich Fakten und Zwängen der Globalisierung und damit verbundenem ökonomischem sowie politischem Druck nicht entziehen. Wesentlicher Faktor in der Makroökonomie stellen reiche Uranvorkommen dar, die Frankreich zur Befeuerung seiner Kernkraftwerke ausbeutet. Weltbank, Internationaler Währungsfonds sowie die EU und speziell Deutschland sehen sich in der mikroökonomischen Entwicklung entscheidend engagiert. Der Besuch unseres Staatsoberhauptes bei den deutschen Truppen und der Regierung in Bamako bedeutet ein notwendiges Zeichen zur Stabilisierung fragiler politischer Verhältnisse in einer Region, die sich DEU traditionell freundschaftlich verbunden sieht.
Der A400M wird nie ein taktischer Transporter wie es die C130/160 sind und eine einsatzfähige Selbstschutzanlage (ohne Einschränkung) wird es für ihn vermutlich in diesem Jahrzehnt nicht geben, auch wenn sie 2016 geliefert werden soll.
@Zimdarsen: Wieso sollte es eine einsatzfähige Selbstschutzanlage in diesem Jahrzehnt nicht geben? Es ist doch schon jetzt die Frage, warum der A 400 M noch keine hat, weil C130, Transall und andere Flugzeuge verfügen doch über Selbstschutzanlagen.
Entwickelt Airbus eine neue Selbstschutzanlage und wird kein Markt verfügbares System verwendet?
Neben dem komplexen Angriff in Kidal gab es auch einen Hinterhalt bei Timbuktu:
http://news.yahoo.com/five-dead-30-injured-attack-un-peacekeepers-mali-174638347.html
MINUSMA und die malischen Sicherheitskräfte geraten immer mehr unter Druck. Auch der malische Präsident scheint ein stärkeres Vorgehen in Betracht zu ziehen.
Mal sehen wie sich MINUSMA dazu positioniert.
Der Einsatz wird für die Bundesregierung noch vor der Wahl einige Überraschungen enthalten.
Das riecht schon vor Ankunft der Hauptkräfte nach mission creep.
re: T.W.: Für den Transport der Soldaten und von 7,5 Tonnen Material setzte die Bundeswehr den neuen Transportflieger A400M ein – allerdings nur bis in die als sicher geltende malische Hauptstadt Bamako und nicht bis an den Zielort Gao. (Update:) Für den Weitertransport nach Gao wurde dann ein von – „gestrichen“ – den Vereinten Nationen – „gestrichen Ende“ – von der Bundeswehr gechartertes Zivilflugzeug genutzt.
Wenn ich da so in die EASA-Zulassung des A400M sehe, darf man sich schon fragen, mit welcher Zulassung hier Fracht und Personal im A400M in das sichere Bamako transportiert werden und nach GAO dann angechartert wird?
Wie war das noch gem. §30 LuftVG mit der „zwingenden Notwendigkeit“ und dem „geringstmäßig gesetzlichen Eingriff“?
Ansar Dine hat sich zu dem Angriff in Kidal bekannt und kündigt den Kampf gegen die „Kreuzzügler“ fort – dabei wird in einer Erklärung Bezug auf dem Besuch des Bundespräsidenten genommen: https://t.co/icctHpUcc5
Aber wir machen ja nur Aufklärung…
@Vtg-Amtmann:
Die EASA-Zulassung bezieht sich nur auf den zivilen Bauanteil, das sogenannte „Common Standard Aircraft“.
Die darauf aufbauende militärische Zulassung erlaubt sehr wohl Passagier- und Frachttransport. Diese beruft sich nicht auf §30 LuftVG, sondern bezieht sich auf die Arbeiten des internationalen Certification and Qualification Committee.
Also Schnappatmung einstellen, es geht alles mit rechten Dingen zu.
@Atlas: Zu http://augengeradeaus.net/2016/02/weitere-deutsche-truppen-nach-mali-besuch-des-bundespraesidenten-und-ein-toedlicher-anschlag/#comment-226835. das Kompliment mit der „Schnappatmung“ darf ich an Sie zurückgeben. Sie hätten sich wohl besser zunächst schlau machen sollen, bevor Sie schlichtweg Nonsens zu „ die militärische Zulassung erlaubt sehr wohl Passagier- und Frachttransport“ und zu § 30 LuftVG (als Basis der ZDv 19/nn bzw.ZDv A-1225/nn Serie)“ schreiben.
Das A400M Certification and Qualification Committee (CQC) ist keine Zulassungsbehörde!! Das CQC ist lediglich eine Abteilung/ein Bereich innerhalb der OCCAR und besitzt auch keinerlei Privilegien im luft- und zulassungsrechtlichen Sinne, für Luftfahrzeuge, Luftfahrtgerät und/oder Zusatzausrüstung für Luftfahrzeuge der Bundeswehr!!
Die OCCAR (Organisation Conjointe de Coopération en Matière d’Armement; deutsch: Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation), ist eine internationale Organisation, wie z.B. auch die NETMA, NEHEMA, welche die Verträge mit der Industrie für Entwicklung, Beschaffung, Instandhaltung, Betreuung und Änderungen von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät schließen. Unter dem Begriff „Agenturen“ weden diese im Amtsgebrauch subsummier, welche zum effizienten und effektiven Management von gemeinsamen existierenden und zukünftigen Rüstungsvorhaben gegründet wurden. Sie besitzen keinerlei Befugnisse oder gar „Privilegien“ im luftrechtlichen Sinne für die Musterprüfung und -zulassung von Luftfahrzeugen, Luftfahrtgerät und/oder Zusatzausrüstung für Luftfahrzeuge.
Im Rahmen der Vertragsabschlüsse sind
• zwischen den zuständigen nationalen Zulassungsbehörden der Partnernationen Vereinbarungen über Zuständigkeit, Grundlagen und Durchführung der Musterprüfung sowie
• mit den beteiligten amtlichen Stellen der anderen Nationen oder Agenturen Vereinbarungen über den Nachweis der Qualitätsfähigkeit der beteiligten luftfahrttechnischen Betriebe zu treffen.
Bei Dissens hinsichtlich der Musterprüfung lag die Entscheidung für die nationalen Forderungen bei Ltr ML (heute: LufABw).
Abweichungen von dieser Zentralen Dienstvorschrift, die von den jeweils zuständigen Stellen genehmigt werden müssen, sind _e_x_p_l_i_z_i_t_ festzulegen.
Bei Vertragsschluss durch Agenturen ist für den Geschäftsbereich des BMVg durch die im Rahmen einer Beauftragung, Mitzeichnung und/oder Zuarbeit beteiligten Stellen sicherzustellen, dass die in den Verträgen vereinbarten Standards bezüglich der Muster-, Stück- bzw. Nachprüfung den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der Bundeswehr entsprechen. Zusatzforderungen sind ggf. vertraglich zu vereinbaren.
Der Güteprüfdienst der Bundeswehr hat in jedem Fall sicherzustellen, dass ein zweckentsprechendes Qualitätsmanagementsystem vertraglich vereinbart sowie eingerichtet und unterhalten wird.
Die Anerkennung erfolgt produktbezogen, ist befristet und ist die Voraussetzung, dass ein Auftrag ausgeführt werden darf.
Anerkennungen ausländischer Auftragnehmer durch zivile bzw. militärische Behörden <B<können durch das BAAINBw (seit üngst LufABw) übernommen werden.
Internationale Agenturen können keine Anerkennung als „Luftfahrttechnischer Betrieb“ erhalten!!! Somit haben/besitzen sie auch keinerlei Privilegien im luftrechtlichen Sinne für die Entwicklung, Musterprüfung und -zulassung, Herstellung, Stück- und Nachprüfung von Luftfahrzeugen, Luftfahrtgerät und Zusatzausrüstung für Luftfahrzeuge der Bundeswehr. Sie können und dürfen daher auch keinerlei Privilegien vergeben, wie dies z.B. in illegaler Weise durch Verleihung des Design Organisation Approval (DOA) an die AIRBUS Military Sociedad Limitada (AMSL) für den Airbus A400M, durch den Chairman des CQC, am 28. Oktober 2011 geschehen ist. Der damalige Chairman des CQC war zudem gleichzeitig auch noch der „Gesamtsystemmusterprüfer“ für die A400M-Luftfahrzeuge der Bundeswehr bei der WTD 61. Hier bestand somit ein erheblicher Interessenkonflikt!!!
In dem im Jahre 2003 zwischen AIRBUS Military Sociedad Limitada (AMSL) und OCCAR geschlossenen internationalen Vertrag zur Entwicklung des Luftfahrzeugmusters A400M und Herstellung von Luftfahrzeugen dieses Typs für die bestellenden Nationen, wurde ein sog. Commercial Approach vereinbart. Diese vereinbarte Vorgehensweise berücksichtigte jedoch nicht den nationalen Zulassungsprozess für Luftfahrzeuge der Bundeswehr, wie ihn die ZDv 19/1 und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen – der heutigen ZDv A-1525 „Das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzege“, Teil 1 und Teil 2, für Luftfahrzeuge, Luftfahrtgerät und/oder Zusatzausrüstung für Luftfahrzeuge der Bundeswehr – vorschreibt/festlegt!!!
Dies ist nach wie vor das Kernproblem, mit dem sich die Bundeswehr beim Luftfahrzeugmuster A400M als auch beim Lfz-WaSys EF 2000 herumschlägt. Dies ist das Ergebnis eines sog. „Commercial Approach“ unter gleichzeitiger Anwendung des CPM (novelliert).
Da muss man sich als Fachmann nicht wundern, dass ob der Realitäten dies nicht funktioniert respektive nicht funktionieren kann!!!