Neue Regeln für die Parlamentsarmee: Warnung vom Bundeswehrverband
Im Bundestag wurde am (heutigen) Freitag erstmals über die geplante Neufassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes beraten, also über das Gesetz, dass die Mitspracherechte der Abgeordneten bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr regelt. Nach den Überlegungen einer Kommission unter dem früheren Verteidigungsminister Volker Rühe wurden einige Vereinfachungen für bestimmte Einsatzarten, aber auch mehr Informationsrechte des Parlaments in den Gesetzentwurf geschrieben.
Aus Zeitgründen beschränke ich mich auf den Hinweis auf den Gesetzentwurf (auf Bundestagsdrucksache 18/7360) und auf den Bericht der ARD-Kollegin Marie von Mallinckrodt – und auf eine wichtige Anmerkung: Der Plan, vor allem Ausbildungsmissionen unter Umständen auch ohne parlamentarische Billigung zu starten, stößt nicht nur bei der Opposition auf Widerstand. Sondern auch beim Deutschen Bundeswehrverband:
Der Deutsche BundeswehrVerband lehnt die geplanten Ausnahmen vom Parlamentsvorbehalt ab. Anlässlich der ersten Lesung zur Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes heute im Bundestag erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende, Hauptmann Andreas Steinmetz:
„Die Absicht, Ausbildungsmissionen, logistische Unterstützung und medizinische Versorgung künftig ohne Zustimmung des Parlaments zu beschließen, ist nicht akzeptabel und wird der Realität nicht gerecht: Schon jetzt befähigt die Bundeswehr Afghanistan, Mali und die Peschmerga im Nordirak, die Sicherheit in die eigenen Hände zu nehmen, weitere Länder werden folgen. Obwohl diese Einsätze Ausbildungsmissionen sind, bringen sie ganz erhebliche Gefährdungen mit sich. Wer hier den Parlamentsvorbehalt in Frage stellt, beschneidet die Rechte der Parlamentarier. Wenn sie nicht aufpassen, wird aus der Parlamentsarmee Bundeswehr eine Regierungsarmee!“
Für den Deutschen BundeswehrVerband gelte weiterhin ohne Einschränkung: „Kein Einsatz ohne Mandat!“
Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen enthalte durchaus auch begrüßenswerte Neuerungen, so Steinmetz weiter. „Die Absicht, jeden Einsatz zu bilanzieren und zu evaluieren, ist richtig. Fortschritte gerade der zivilen Anteile von Missionen werden dadurch transparenter, und der Auftrag kann ständig angepasst werden.“
Schließlich fordert der Verband, im Gesetz grundsätzlich flexible Mandatsobergrenzen vorzusehen. Steinmetz: „Diese sehr sinnvolle Empfehlung hat bereits die Rühe-Kommission gegeben, alleine schon, um Kontingentwechsel nicht länger unnötig zu erschweren!“
(Archivbild: Gelöbnis vor dem Reichstag am 20.07.2011 – Thomas Trutschel/ photothek.net)
1. Stäbe
Wie sehr wurde bei letzten internationalen Unternehmungen um den Einsatz von deutschem Personal in Stäben gestritten? Oft.
Man wollte nicht unbedingt Partei sein bzw. dies auch nicht in der deutschen Öffentlichkeit über ein BT-Mandat kundtun. Daher hat man, nicht nur aus moralischen sondern auch aus innenpolitischen, bisweilen darauf verzichtet. Der Faktor Zeit war dabei kein Motiv.
Dies dürfte nicht so bleiben, wenn nunmehr Stabsbeteiligung keiner Mandatierungspflicht mehr unterliegt. Deutschland wird öfter Partei in Konflikten sein. Auch wenn es (anfangs) nur auf Stabsebene erfolgt. Es bleibt jedoch ein Einsatz von Streitkräften in einem wie auch immer völkerrechtlich zu bewertenden Konflikt ohne(!) Mandat des Bundestages.
2. Spezialkäfte
Bei den undefinierten „Spezialkräften“, nicht nur KSK, scheint sich wenig zu ändern. Außer dass man die bisherige Praxis, Einsätze an der Masse des Bundestages vorbei zu genehmigen, zu begleiten und auszuwerten nunmehr in Gesetzesform gießt. Kann man gut finden, muss man nicht zwingend.
Dabei scheint man mMn die Informationspolitik jedoch im Detail noch restriktiver handhaben zu dürfen, als dies bisher (siehe BT-DrS 16/11230) der Fall war.
Daneben frage ich mich, welche sonstigen Bestimmungen des ParlBG noch für den Einsatz der Spezialkräfte gelten sollen.
Bislang waren dies alle. Auch in erwähnter Drucksache aus 2008 wurde auf den bisherigen § 6 Abs. 1, nunmehr Abs. 2, verwiesen. Und in der Änderungsbegründung heißt es, dass „die Regelungen über die Zustimmung des Bundestages zu dem bewaffneten Einsatz (§ 1 Abs. 2, § 5 ParlBG), in dessen Rahmen die Spezialkräfte verwendet werden, unberührt“ bleiben.
Das passt für mich nicht ganz mit dem neuen § 6a als lex specialis zusammen.
Das klingt wie „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ Man will Spezialkräfte flexibel, schnell und geheim einsetzen können. Aber man darf es nur im Rahmen bestehender Einsatzmandate. Lediglich aus der regelmäßigen Unterrichtung über den Verlauf und die Entwicklung der Lage in den auch von normaler Truppe betreuten Einsatzgebieten kann man Spezialkräfte heraushalten.
Alles etwas merkwürdig. Denn den BT interessiert auch nicht, ob nun InfBtl A oder PzGrenBtl B oder ArtBtl C im Einsatz infantristisch agiert. Warum bei „Spezialkräften“ im Rahmen von mandatierten(!) Einsätzen so ein Bohei und Geheimniskrämerei?
Zurecht fordert der Hptm “ Kein Einsatz ohne Mandat!“
Sind aber Ausb und SanUstg Einsatz, oder eben wie die Namen verdeutlichen AUSBILDUNG, bzw. medizinische Hilfe zur Selbsthilfe. Der BwVerb sollte Acht geben, nicht ungewollt eine Selbstknebelung zu betreiben.
Fesseln, die in Eigenleistung angelegt werden, unterliegen einer Schamgrenze, wenn der Verursacher sie wieder loswerden will. Außerdem, geht es nicht darum noch mehr Kunsthürden zu errichten, sondern Ausb rascher wirken zu lassen?
Denn das ist geeignet, echte Einsätze gar nicht erst erwägen zu müssen!
Einsatz = Durchsetzen des Auftrages mit Waffengewalt
Ob Inland oder Ausland.
Der Rest sollte auf Amthilfe oder per Beschluss durch die Regierung getroffen werden können.
Meine Meinung.
pi
1. Stäbe
Wie sehr wurde bei letzten internationalen Unternehmungen um den Einsatz von deutschem Personal in Stäben gestritten? Oft.
Man wollte nicht unbedingt Partei sein bzw. dies auch nicht in der deutschen Öffentlichkeit über ein BT-Mandat kundtun. Daher hat man, nicht nur aus moralischen sondern auch aus innenpolitischen, bisweilen darauf verzichtet. Der Faktor Zeit war dabei kein Motiv.
Dies dürfte nicht so bleiben, wenn nunmehr Stabsbeteiligung keiner Mandatierungspflicht mehr unterliegt. Deutschland wird öfter Partei in Konflikten sein. Auch wenn es (anfangs) nur auf Stabsebene erfolgt. Es bleibt jedoch ein Einsatz von Streitkräften in einem wie auch immer völkerrechtlich zu bewertenden Konflikt ohne(!) Mandat des Bundestages.
2. Spezialkäfte
Bei den undefinierten „Spezialkräften“, nicht nur KSK, scheint sich wenig zu ändern. Außer dass man die bisherige Praxis, Einsätze an der Masse des Bundestages vorbei zu genehmigen, zu begleiten und auszuwerten nunmehr in Gesetzesform gießt. Kann man gut finden, muss man nicht zwingend.
Dabei scheint man mMn die Informationspolitik jedoch im Detail noch restriktiver handhaben zu dürfen, als dies bisher (siehe BT-DrS 16/11230) der Fall war.
Daneben frage ich mich, welche sonstigen Bestimmungen des ParlBG noch für den Einsatz der Spezialkräfte gelten sollen.
Bislang waren dies alle. Auch in erwähnter Drucksache aus 2008 wurde auf den bisherigen § 6 Abs. 1, nunmehr Abs. 2, verwiesen. Und in der Änderungsbegründung heißt es, dass „die Regelungen über die Zustimmung des Bundestages zu dem bewaffneten Einsatz (§ 1 Abs. 2, § 5 ParlBG), in dessen Rahmen die Spezialkräfte verwendet werden, unberührt“ bleiben.
Das passt für mich nicht ganz mit dem neuen § 6a als lex specialis zusammen.
Kein Einsatz der Truppe ohne Mandat.
Punkt.
Der BT muss immer, bei egal was, beteiligt werden.
Punkt.
@Ex-HG
Das klingt erst mal nach einer nachvollziehbaren Position.
Aber dann kommen die Details. Was ist ein Einsatz? Warum keine Bundestags-Zustimmung z.b. für Baltic Air Policing? Und so weiter und so fort…
@TW
Nun, Baltic Air Policing findet im / über Bündnisgebiet oder im int. Luftraum statt. Man kann sagen, daß es qua Bündnisbeteiligung / Verpflichtung „pauschal“ genehmigt ist. Das wäre übrigens m.E. auch bei AFTUR der Fall gewesen.
Zudem wird nicht direkt an Missionen zur Bekämpfung des Gegners mitgewirkt (wie z.B. seinerzeit bei AWACS Libyen).
M.E. kann z.B. der Einsatz eines DEU targeteers in einem NATO Stab z.B. in Italien dann durchaus ein (kinetischer) Einsatz sein.
@Thomas Melber
In der Tat, aber Sie nennen schon selbst eine Abweichung: Warum dann ein Mandat für AF TUR? So konsistent scheint das auch bislang nicht gewesen zu sein…
Bei „Internationaler Militäreinsatz in Libyen 2011“ waren deutsche targeteer von NAPLES aus heftig beteiligt, mir persönlich bekannt.
– Ohne weiteren Kommentar, da die damalige BReg im FDP-geführten AA die Beteiligung ja ablehnte – .
@Klaus-Peter Kaikowsky, politisch inkorrekt:
Wenn kein Einsatz vorliegt, sondern lediglich eine Dienstreise, dann spricht das natürlich auch gegen für Einsätze vorgesehene Zuschläge, Auszeichnungen, Unterstützung, et cetera.
Und sollte jemand verwundet werden oder sein Leben verlieren: Im Einsatz verwundet worden ist er dann nicht.
Ich muss da gerade an die Operation Pegasus denken:
http://augengeradeaus.net/2015/09/vormerken-fuer-mittwoch-operation-pegasus-einsatz-oder-bewaffnete-dienstreise/comment-page-1/#comment-210373
@Ein Leser
Hilfsweise gibt es ja auch einsatzgleiche Verpflichtungen, so z.B. die Übungen im Baltikum.
Internationale Vernetzung und gegenseitige Abhängigkeit vertragen nicht nur bedingt mit dem Parlamentsvorbehalt.
Wenn wir (meist um Kosten zu sparen) immer mehr Arbeitsteilung mit internationalen Partnern betreiben, müssen wir dafür sorgen, dass bei einem Einsatz keiner nach Lust und Laune abspringt.
Was haben wir von starken europäischen Armeen, wenn diese z.B. zu 100% von deutscher Logistik abhängig sind, aber der aktuelle Bundestag plötzlich gegen einen Einsatz ist?
Entweder bleiben wir autark (Breite vor Tiefe – wofür die Bundeswehr aber unterfinanziert ist) oder wir geben Entscheidungskompetenz ab.
Wobei der Vorbehalt über die eigene Armee, meiner Meinung nach, ein bedeutender Teil der Unabhängigkeit eines Staates ist.
Die Mandatierungen der letzten Einsätze bei gleichzeitiger jahrzehntelanger Vernachlässigung der Parlamentsarmee lassen den Wert von Parlamentsbeteiligungsgesetzen deutlich werden.
@ funker07
Zitat: „Was haben wir von starken europäischen Armeen, wenn diese z.B. zu 100% von deutscher Logistik abhängig sind, aber der aktuelle Bundestag plötzlich gegen einen Einsatz ist?“
Was ist der Unterschied ob die Bundesregierung oder die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages einem Einsatz zustimmen müssen ?
Nun, wenn der Bundestag die Bw in den Einsatz schickt ist es vergleichbar eines beschlossenen Gesetzes und wenn es die Regierung tut, ist es eine Amtshandlung der Exekutive, mit deutlich weniger Rückhalt in der Bevölkerung.
Über Kriegseintritt Deutschlands oder Frieden, denn meistens sind diese Einsätze ja die Beteiligung an einem Krieg (siehe AFG, Syrien, Mali), möchte ich schon dass die Mehrheit der Abgeordneten als Repräsentanten der deutschen Bevölkerung dafür stimmern und nicht nur die Bundeskanzlerin.
Außerdem kann ja jeder Kanzler vor dem Bundestag die Vertrauensfrage stellen, wenn er oder sie einen Einsatz unbedingt erzwingen will, so wie damals BK Schröder mit seinen Genossen und den Grünen vor dem Kosovo-Einsatz (Luftkrieg).
Und eine Beteiligung an einem Kriegseinsatz durch deutsche Soldaten in internationalen Stäben ist auch eine Kriegsbeteiligung Deutschlands, auch wenn dabei von deutscher Seite vermutlich keine Waffen eingesetzt werden.
Also entweder die Regierung ändert ihre Haltung und Kommunikationsstragie zu internationalen Bw-Einsätzen oder wir lassen das ParlBG am besten wie es ist.
Der Hptm Steinmetz vom Deutschen Bundeswehrverband argumentiert mit den Gefährdungen der Soldaten, die z.B. auch Ausbildungsmissionen mit sich bringen. Da liegt er allerdings falsch. Denn bei der Pflicht zur Parlamentsbeteiligung geht es primär um die Frage, ob sich Deutschland im jeweils konkreten Fall militärisch positionieren darf und möchte. Ob das gefährlich ist oder nicht, spielt zunächst keine Rolle. Wäre dies das entscheidende Kriterium, müsste auch der Einsatz der vielen anderen zivilen und polizeilichen Kräfte, die in Krisengebiete geschickt werden, mandatiert werden.
„Wäre dies das entscheidende Kriterium, müsste auch der Einsatz der vielen anderen zivilen und polizeilichen Kräfte, die in Krisengebiete geschickt werden, mandatiert werden.“
Dies ist nicht vergleichbar, denn dieser Personenkreis meldet sich für jeden einzelnen Einsatz freiwillig und müssen weder töten noch getötet werden. Sie müssen sich nicht auf Befehl/Weisung in Gefahr begeben.
„Obwohl diese Einsätze Ausbildungsmissionen sind, bringen sie ganz erhebliche Gefährdungen mit sich.“
Das ist eine Feststellung und keine Begründung um der Meinung entgegenzuwirken, dass diese Einsätze nicht mandatiert werden müssen weil sie nicht gefährlich wären. Einen Umkehrschluss zu ziehen, sie müssen zwingend mandatiert werden weil sie gefährlich sind ist falsch und hat keiner behauptet.
Ich denke, wir sollten die Parlamentarier nicht aus der Verantwortung entlassen. Und wirklich schlüssig erklärt, warum das Parlament nicht bei Ausbildungsmissionen seine Zustimmung geben sollte, hat bislang noch keiner.
Der Parlamentspräsident beklagt schon lange, dass das Parlament seiner eigentlichen Funktion kaum gerecht wird und hat -für mich recht überzeugend- das Beispiel der Debattenkultur im Haus angeführt. Es sollte sich nicht zu einer Selbstdarstellerbühne von Phrasendreschern entwickeln.
Nicht Fisch, nicht Fleisch. Das muss nach 25 Jahren mal eine Ende haben. Im Prinzip muss doch nur beschrieben werden was ein Kriegseinsatz ist, und über alles andere muss eine Regierung alleine entscheiden können. Aber zu allererst müßte man aus der BW einmal das machen was sie sein soll, eine Armee und kein bewaffnetes THW.
@ Zimdarsen
Auch Ihre Einlassungen sind unerheblich für die Frage, welche Art von „Einsätzen“ der Zustimmung des Parlaments bedürfen (sollen) oder nicht. Um nichts anderes geht es hier. Mein Ausgangspunkt war, dass ich aus dem oben zitierten Statement des DtBwVbd kein Argument außer der (von niemandem bestrittenen) Gefährdung der betroffenen Soldaten entnehmen kann. Und dieses Kriterium greift m.E. nun mal zu kurz. Sorry.
@ TomCat
Zitat: „Im Prinzip muss doch nur beschrieben werden was ein Kriegseinsatz ist, und über alles andere muss eine Regierung alleine entscheiden können. “
Genau und eine Beteiligung von deutschen Offizieren in einem Nato-Stab beim Luftkrieg gegen Gadaffi ist eben eine Beteiligung an einem Kriegseinsatz. Das gleiche gilt, wenn die Nato-AWACS-Lfz als fliegender Gefechtsstand gegen den IS genutzt werden sollte. Eine Ausbildungsmission in Mali, bei der die Bw die Regierungsseite gegen die Aufständischen unterstützt, ist die Unterstützung einer Partei in einem Kriegseinsatz, nichts anderes wie in AFG, nur ist die Situation bis jetzt noch nicht so eskaliert wie in AFG.
Zitat: „Aber zu allererst müßte man aus der BW einmal das machen was sie sein soll, eine Armee und kein bewaffnetes THW.“
Da würde ich dann als Erstes mal anfangen ca. 80 Mio Deutsche umzuerziehen, denn bis jetzt wollen die Deutschen in ihrer Mehrheit keine Interventionsarmee sondern eine Armee zur Landesverteidigung. Diese Stimmung in der Bevölkerung bildet die jeweilige Regierung in ihrer Handlungsweise und in den politischen Direktiven für die Bw ab.
Der Punkt ist doch der, dass die Regierung die Bw am liebsten klammheimlich in Einsätze schicken will, weil es aus internationalen Erwägungen als notwendig erscheinen mag und sie diesen Einsatz vor dem Parlament und der deutschen Öfffentlichkeit nicht hinreichend erläutern, begründen und für die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung werben will.
@ Schleppi
+1 Wer sich, wie die Bundestage der vergangenen 15 Jahre, um die Verantwortung für den Zustand der Bundeswehr gedrückt hat muß auch weiterhin in deren Entsendung einbezogen werden und wenigstens dafür die Verantwortung übernehmen.
@ Georg
Genau so sieht das aus – außenpolitisch wird die Bundesregierung unter Druck gesetzt auch an militärischen Einsätzen mitzuwirken und will sich so im Inneren aus der Verantwortung stehlen. Erst die Bundeswehr kaputtsparen, gleichzeitig die Leute mit Sonderaufgaben noch und nöcher zupflastern und dann nicht mal den Mumm zu haben das vor dem Parlament auch rhetorisch zu untermauern bzw die Einsätze zu vertreten? Pfui Teufel!
@Georg
„Der Punkt ist doch der, dass die Regierung die Bw am liebsten klammheimlich in Einsätze schicken will, weil es aus internationalen Erwägungen als notwendig erscheinen mag und sie diesen Einsatz vor dem Parlament und der deutschen Öfffentlichkeit nicht hinreichend erläutern, begründen und für die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung werben will.“
Volltreffer ! Das ist genau der Punkt. Die deutsche Regierung muß endlich mal aus ihrer außen-und sicherheitspolitischen Bequehmlichkeits-Ritualistik raus, will sagen: die Regierung muß eben mehr politische Überzeugungsarbeit in der Bevölkerung und im Parlament leisten, wenn sie tatsächlich mehr echte realpolitische Verantwortung in der Welt übernehmen will…..dann bekommt sie auch die notwendigen Mehrheiten.
„“You can get the boxer out of the ghetto, but not the ghetto out of the boxer.“ ist ein alter Spruch, der niemals so wahr war wie heute in Sachen deutsche A&SP. Aber wir müssen aus diesem Ghetto raus, ob wir wollen oder nicht, denn die Alternative ist, dass wir uns selber wieder in das Ghetto mit Namen Deutschland einsperren und dann wars das mit dem sanften Hegemon Europas.
Deutschalnd ist kein Zuschauer in der Tragedy of the Commons, sondern einer der Hauptdarsteller auf der Bühne und ob wir wollen oder nicht: die negativen Folgen des neo-lib-con Globalisierungsdrehbuches müssen wir genauso tragen wie die Erfolge dieses Drehbuches. Man kann sich aus einer historisch gewachsenen „Logik“ zwar rausdenken (so wie ein Trump, oder ein Seehofer, oder ein Orban) , das ändert aber nichts an der real existierenden Logik und ihren Konsequenzen. Und da die Globalisierung an einem Punkt angekommen ist, an dem ein paar alte Rechnungen (teilweise sehr alte) fällig werden – die zwischen Erster und Dritter Welt oder auch die zwischen Arm und Reich in der Ersten Welt – muß sich Deutschland im Zentrum Europas diesen Fragen in führender Funktion stellen, auch wenn wir für das Zustandekommen der einen oder anderen Frage nun wirklich keine historische Verantwortung tragen (Postkolonialismus UK/Fra z.Bsp). Und da müssen wir eben aus der ach so friedvollen, fast schon romantisch verklärten Wiedervereinigungsnabelschau
in Deutschland raus und endlich mal Klartext reden……und eben auch einmal das Risiko eingehen, dass „die Bevölkerung dadurch verunsichert werden könnte“. Nichts verunsichert eine Bevölkerung in Krisen- und Spannungszeiten mehr als eine reaktive, selektive, diskrete und euphemisierende Informationspolitik der Regierung. Und in einer parlamentarischen, repräsentativen Demokratie fängt die Information der Bevölkerung bei der Information des Parlamentes an.
@ schleppi | 30. Januar 2016 – 0:37
„“Der Parlamentspräsident beklagt schon lange, dass das Parlament seiner eigentlichen Funktion kaum gerecht wird…““
Das liegt doch aber am Parlament!
Wenn diese, wie Hr Bartels, im Vtdg-A jahrelang das Desaster mittragen und erst den Mund aufmachen bzw nicht abnicken, wenn sie ausscheiden, dann wurde das Parlament seiner Aufgabe wirklich nicht gerecht.
Andererseits, wenn man die Mitgliederliste des Vtdg-A durchgeht, kann man nur den Kopf schuetteln. Aus meiner Sicht ist es eine unglaubliche Mischung aus Lobbyisten und Ignoranten.
@KeLaBe
Auch Ihre Einlassungen sind unerheblich für die Frage, welche Art von „Einsätzen“ der Zustimmung des Parlaments bedürfen (sollen) oder nicht.“
Stimmt weil ich nicht Gesetzgeber bin. Trotzdem hab ich eine Meinung (welche sie nicht teilen müssen).
Meine pers Meinung ist, dass man sich eng an das GG hält und wenn Näheres kein Gesetz regelt, dann muss es das Parlament tun. Wir sollten keine Regierungsarmee werden und bis jetzt konnte mir noch keiner erklären warum eine Regierungsentscheidung besser/legitimierter sein soll.
„…. oben zitierten Statement des DtBwVbd kein Argument außer ….“
Sie benötigen eine Begründung/Argumente für geltendes Recht?
Zitat siehe oben:
„Wer hier den Parlamentsvorbehalt in Frage stellt, beschneidet die Rechte der Parlamentarier. Wenn sie nicht aufpassen, wird aus der Parlamentsarmee Bundeswehr eine Regierungsarmee!“
@ Zimdarsen
Zur Erinnerung: Wir sprechen hier über eine mögliche Neufassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes und dabei unter anderem auch über die Frage, ob alle Ausbildungsmissionen auch künftig der Zustimmung des Parlaments bedürfen sollen oder nicht. Ja, und dafür (oder auch dagegen) erwarte ich durchaus Begründungen auf der Basis nachvollziehbarer Argumente. Sonst könnten wir die Diskussion hier auch bleiben lassen. Das ist mein einziger Punkt. Und natürlich sei auch Ihnen eine Meinung zugestanden, warum auch nicht? Alles lassen wir’s jetzt.
@Zimdarsen | 30. Januar 2016 – 11:23
„Meine pers Meinung ist, dass man sich eng an das GG hält und wenn Näheres kein Gesetz regelt, dann muss es das Parlament tun. Wir sollten keine Regierungsarmee werden und bis jetzt konnte mir noch keiner erklären warum eine Regierungsentscheidung besser/legitimierter sein soll.“
1. Weil Streitkräftehandeln klassisches Exekutivhandeln ist und die Übertragung in den parlamentarischen Raum die Gewaltenteilung einschränkt.
2. Weil Sich durch die derzeitige Konstruktion die Regierung bequem hinter dem Parlament verstecken kann und dadurch ihrer Verantwortung nicht nachkommt.
3. Weil Streitkräfteeinsatz unterhalb des Levels „großer Krieg“ häufig viel zu kompliziert und vertraulich ist, als dass man eine sachgerechte und gleichzeitig geheimschutzangemessene Diskussion im BT und VtdgA erwarten kann.
4. Weil eines Tages die aktuelle Situation Soldaten in Gewissenskonflikte führen wird, wenn nämlich ein Einsatz nur noch sehr knapp genehmigt werden wird und große Teile (aber eben nicht die Mehrheit) im Parlament dagegen sind. Deswegen gehört ja auch z.B. die Genehmigung polizeilichen Handelns nicht ins Parlament…
@ Georg 10:19 letzter Absatz: Volle Zustimmung.
Ich würde sogar sagen, es war Leitgedanke aller deutschen Regierungen der letzten Jahrzehnte, heikle oder unerwünsche Zusammenhänge möglichst gar nicht anzusprechen oder hilfsweise zu vernebeln. Vermeidung klarer Positionierung um jeden Preis. Die dafür nötigen Schritte fielen dann ohne generelle Richtung mal eher „links“ oder eher „rechts“ aus, je nachdem, was der Positionierungsvermeidung eher half.
Also: Auch Ausbildungs-, Sanitäts- o.ä. Missionen der Bw außerhalb des Bündnisgebietes oder mit Wirkung darüber hinaus nur mit Mandat! Sonst nutzt die Regierung das nur, um sich nicht erklären zu müssen.
@Koffer
Ich stimme ihnen zu, wenn das GG geändert würde.
87a ist für mich die Grundlage und solange dieser Satz steht, muss den Gerichtsbeschlüssen gefolgt werden.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.
Für das Opfern von Soldaten ist Verantwortung das Mindeste. Nein, Polizisten haben einen anderen Auftrag und deshalb nicht vergleichbar.
@Zimdarsen | 30. Januar 2016 – 14:30
„Ich stimme ihnen zu, wenn das GG geändert würde.
87a ist für mich die Grundlage und solange dieser Satz steht, muss den Gerichtsbeschlüssen gefolgt werden.“
Sie wissen, dass ich den Art. 87a und die weiteren Aufgaben und Pflichten der Streitkräfte vollkommen anders betrachte als Sie, aber das ist hier OT.
Denn es hat nichts mit der Frage der Parlamentsbeteiligung zu tun.
Entweder ist ein Einsatz z.B. in Libyen durch das Grundgesetzt gedeckt oder er ist es nicht.
Hier geht es nicht darum ob er gedeckt wäre, sondern wie ein Einsatz angeordnet, bzw. genehmigt werden soll.
Und das hat nur sehr wenig mit dem Art. 87a zu tun.
„Für das Opfern von Soldaten ist Verantwortung das Mindeste.“
1. „Opfern“ ist überflüssige Polemik, denn es unterstellt eine Absicht der Politik, die Sie noch nicht mal annähernd belegen können. „Gefährden“ wäre vermutlich sachlich zutreffender.
2. Stimme im Kern aber zu! Die Politik muss Verantwortung übernehmen, wenn sie uns gefährden will.
Und nebenbei: Selbst wenn der Einsatz nicht gefährlich wäre (z.B. Luftschläge sind ja heutzutage häufig meist nicht wesentlich gefährlicher als Inlandsdienst), müsste die Politik trotzdem Verantwortung übernehmen!
Denn ggü. den Zielen der Gewaltprojektion (denn das sind Streitkräfteeinsätze ja immer), muss klar sein WER ist verantwortlich und WARUM hat er so gehandelt.
Ausgenommen natürlich verdeckte Einsätze/ Spezialkräfteeinsätze ;)
Aber Verantwortung übernimmt die Politik nicht indem sie in eine Verantwortungsdiffusion durchführt und alle mit ins Boot holt.
Verantwortung würde sie übernehmen, wenn die Regierung ihrem ureigenen Auftrag nachkommen würde: Exekutivhandeln steuern.
Und dann würde das Parlament seinem ureigenen Auftrag nachkommen: Exekutivhandeln überwachen und mit dem Geldhahn kontrollieren.
Das nennt man Gewaltenteilung und klare Verantwortung.
„Nein, Polizisten haben einen anderen Auftrag und deshalb nicht vergleichbar.“
Ich bin grundsätzlich bei Ihnen, Polizisten sind mit Soldaten nicht vergleichbar und haben einen anderen Auftrag. Sui generis und so ;)
Aber rein staatsrechtlich ist es nun einmal das gleiche. Gewaltprojektion durch Exekutivhandeln… Das eine (zumeist) nach innen gerichtet, dass andere (zumeist) nach außen gerichtet.
Ja, aus ihrer Sicht hat es wenig damit zu tun.
Aus meiner schon, denn der Hüter des GG ist das Parlament, die Regierung kann es nicht anpassen oder verändern.
….und ich bleibe dabei, dass der Auftrag nicht nur aus Notwehr zu töten oder getötet zu werden was anderes ist als Polizeiarbeit.
Ich will, dass der BT mandatiert und die Diskussion im Parlament geschieht.
@Zimdarsen | 30. Januar 2016 – 15:08
„Aus meiner schon, denn der Hüter des GG ist das Parlament, die Regierung kann es nicht anpassen oder verändern.“
Der Hüter der Verfassung ist das Verfassungsgericht.
Und auch ohne dies ist Regierung genauso an die Verfassung gebunden wie die beiden anderen Gewalten.
Und das das Recht zur Verfassungsänderung beim Parlament (oder beim Volk) liegt ist zwar richtig, hat aber mit der Parlamentsbeteiligung nichts zu tun.
Sie können eine einfache Unterteilung herstellen
a) Einsatz ist verfassungsgemäß
b) Einsatz ist nicht verfassungsgemäß
bei b) spielt es keine Rolle ob er durch den BT oder die BReg angeordnet wird, denn er ist so oder so verfassungswidrig
bei a) hat der Art 87a auch nichts damit zu tun, denn wenn er verfassungsgemäß ist (also durch Art 87a gedeckt oder eine andere direkte oder indirekte Ermächtigung im Grundgesetz) dann ist damit der „Haken“ gesetzt.
Parlamentsbeteiligung ist lediglich ein Frage der Autorisierung eines verfassungsgemäßen Einsatzes. Dabei ist aber der Art. 87a nicht einschlägig.
„….und ich bleibe dabei, dass der Auftrag nicht nur aus Notwehr zu töten oder getötet zu werden was anderes ist als Polizeiarbeit.“
Absolut, sehe ich genau so…
„Ich will, dass der BT mandatiert und die Diskussion im Parlament geschieht.“
Ihren Willen haben Sie bekundet. Die Verfassungsmäßigkeit ist damit aber noch nicht hergeleitet.
Die Frage der Diskussion im Parlament ist natürlich ein gutes Argument.
Aber dafür benötigen wir keinen direkten Genehmigungsvorbehalt. Die Briten und die Amerikaner haben beide auch keinen Genehmigungsvorbehalt der Legislative und nutzen dennoch intensiv die parlamentarische Diskussion.
Von daher zieht das Argument nicht scharf… (auch wenn es m.E.n. in eine wichtige Richtung weist).
Parlamentsbeteiligung ist übrigens schon rein vom Wortlaut her nicht identisch mit Parlamentsgenehmigungsvorbehalt ;)
@ Koffer
Zitat:
@ Zimdarsen „Ich will, dass der BT mandatiert und die Diskussion im Parlament geschieht.“
Ihrer Antwort, Zitat:
„Ihren Willen haben Sie bekundet. Die Verfassungsmäßigkeit ist damit aber noch nicht hergeleitet.
Die Frage der Diskussion im Parlament ist natürlich ein gutes Argument.
Aber dafür benötigen wir keinen direkten Genehmigungsvorbehalt. Die Briten und die Amerikaner haben beide auch keinen Genehmigungsvorbehalt der Legislative und nutzen dennoch intensiv die parlamentarische Diskussion.“
Das ist wohl wahr, dass die Briten und die Amerikaner eine andere Konstruktion zum Streitkräfteeinsatz haben (USA: Präsident entsendet, Parlament kann innerhalb von 3 Monaten die Streitkräfte zurückholen). Nur ist dieses Prinzip eben weder deutsche Tradition noch deutsche Verfassung.
Vielleicht hilft es einen Blick zurück auf den Anfang der 90er Jahre zu werfen. Da kam damals der Bedarf eines „Out of Area“ Einsatzes der Bw auf, also eines Einsatzes außerhalb des Bündnisgebietes der Nato (Kambodscha, Somalia). Spätestens ab dem Balkan-Einsatz war das Problem zu groß um es ohne Gesetzesänderung zu lösen. Das Verfassungsgericht hat damals, weit vor einem Parlamantbeteiligungsgesetz, entschieden, dass das Recht die Bw in einen Einsatz außerhalb des Bündnisgebietes zu entsenden beim Deutschen Bundestag liegt. Zwar gab es bereits früher humanitäre Hilfseinsätze der Bw im Ausland, z.B. in bei einer Flutkatastrophe in Bangla-Desh, das damals noch Ost-Pakistan hieß. Auch die damaligen Bw-Soldaten im Hilfseinsatz waren mit Pistolen bewaffnet, jedoch nur um sich per Notwehr bei einem unmittelbaren Angriff verteidigen zu können.
Also muss das BVerfG in der ersten Hälfte der 90er Jahre mit dem Somalia und Kombadscha-Einsatz eine grundsätzlich neue Art des Einsatzes gesehen haben und mit ihrem damaligen Urteil das Wort von der „Parlamentsarmee“ geprägt haben.
Denn bis dahin war für jeden Soldaten klar, die Befehlsgewalt über den Einsatz der Bw liegt beim VertgMin bzw. beim Kanzler im Spannungs- und Verteidigungsfall. Etwas anderes war bis dahin nicht bekannt, auch nicht notwendig, weil niemand auf die Idee gekommen wäre, trotz längst erfolgten Beitritts zur UNO die Bw zu etwas anderen als Landes- und Bündnisverteidigung einzusetzen.
@Georg | 30. Januar 2016 – 18:10
Der geschichtliche Rekurs ist zutreffend, hat aber nichts mit der aktuellen Situation zu tun.
Wenn die damalige Entscheidung des BVerfG war ein Kompromiss (politisch und übrigens auch juristisch) um einerseits DEU außen-/sicherheitspolitische Handlungsoptionen zu bieten und andererseits innenpolitisch nicht zu großes Neuland zu betreten.
Darüber hinaus ist das ParlBG deutlich über die vom BVerfG geforderten Mindeststandards hinaus gegangen.
Juristisch spannend wäre übrigens wirklich eine Verfassungsklage der BReg gegen das ParlBG gewesen. Denn streng genommen hat der BT durch seine über die durch das BVerfG festgelegten Standards hinausgehende Gesetzgebung in die Rechte des Verfassungsorgans BReg eingegriffen.
Naja, das ist aber nur eine hypothetische Möglichkeit, denn die BReg hatte damals ja diesem Rechtsverlust zugestimmt, ihn im Gesetzgebungsverfahren sogar fast gefordert.
Es ist immer angenehm seine eigenen Verantwortung teilweise auf andere abzudrücken. Verantwortungsdiffusion nennt man das :(
Über diese Situation sind wir aber so oder so jetzt hinaus.
Auch wenn ich den damals durch das BVerfG festgelegten politisch-juristischen Gründen aus rechtstheoretischen Gründen ablehne ist er nun einmal derzeit festgezurrt und da niemand (leider) über eine Verfassungsänderung nachdenkt um das wieder gerade zu rücken, ist es derzeit in Stein gehauen.
Aber eines kann man sehr wohl machen. Die überbordende Auslegen der BVerfG Standards zurückführen auf ein vernünftiges Maß um uns nicht ständig und dauernd im Ausland der Lächerlichkeit preiszugeben.
Angedacht ist ja (endlich)
1) Stäbe
2) Ausbildungsmissionen
Wenn wir dann langfristig vielleicht auch noch Generalermächtigungen des BT für ein-Jahres-„Missionen“ à la NRF, EU-Battlegroup und VJTF bekommen würden und bei AWACS das ganze auch sinnvoller gehandhabt würde, wäre doch alles gut.
Naja, zumindest würde man einen Mindeststandard der Gewaltenteilung wieder einhalten…
@Georg
“ Aber dafür benötigen wir keinen direkten Genehmigungsvorbehalt. Die Briten und die Amerikaner haben beide auch keinen Genehmigungsvorbehalt der Legislative und nutzen dennoch intensiv die parlamentarische Diskussion.“
Stimmt, doch hab aber im Gegensatz zu ihren verlorenen Kriegen kaum Konsequenzen gezogen.
Wir haben ihn und das ist im Sinn unseres GG (…..und doch schon weit gedehnt)
Der BT gibt das Gesetz/Mandat die Regierung/Ministerium setzt es um EX und LEG sauber getrennt, ggf wäre es evtl gut, wenn man die Mandate evtl weiter fassen würde (Linke und rechte Grenze) weniger Details.
@ Zimdarsen
Zustimmung, ich bin da ganz dabei.
Es verwundert nicht sehr, dass unsere großen Bündnispartner zur Zeit als Beispiel herangezogen werden.
Warum haben wir denn das Schlamassel?
Weil die BRD den BT beteiligt?
Weil die NATO den Artikel 5 hat?
Wer hält sich denn nicht an Verträge, jener welcher auf deren Einhaltung besteht?
…….oder sie max auslegt?
Deu ist nach den Verträgen sehr bündnistreu.
@Zimdarsen | 30. Januar 2016 – 22:00
„Der BT gibt das Gesetz/Mandat die Regierung/Ministerium setzt es um EX und LEG sauber getrennt, ggf wäre es evtl gut, wenn man die Mandate evtl weiter fassen würde (Linke und rechte Grenze) weniger Details.“
Das ist nicht zutreffend. Streitkräftehandeln ist per Definition exekutives Handeln.
Da ist keine legislative Zuständigkeit gegeben.
Es sei denn man spricht der Gewaltenteilung ihren Sinn ab.
Das machen ja z.B. die Briten, die halten Gewaltenteilung nicht für so wichtig wie andere.
Aber solange wir an der Gewaltenteilung festhalten, müssen wir sie auch durchziehen, sonst wird es unlogisch.
Nebenbei: Der BT hätte auch bei Einhaltung der Gewaltenteilung über den Haushalt genügend Möglichkeiten auf Einsätze Einfluss zu nehmen!
@Georg @Zimdarsen
Ich verstehe zwar ihre Kritik an der Haltung unserer Alliierten und Ihre Forderung nach einer parlamentarischen Befassung, aber Ihre Argumentation ist – bitte verzeihen Sie mir die deutlichen Worte – inkonsistent.
Sie begründen Ihren Wunsch nach dem einen, mit der Ablehnung des anderes.
Wenn A und B aber nicht in direkter Verbindung stehen, dann hilft Ihnen das auch nicht weiter…
Nach meiner Erinnerung – bin zu faul für ne detaillierte Recherche – hat das BVerfG im Jahr 94 entschieden, dass über die Tür des Art 24 Abs 2 GG die Bundeswehr über den Rahmen des Art 87a unter durch das BVerfG definierten Voraussetzungen eingesetzt werden kann (Bündnis, Mandat…). Darüber hinaus hat es eine gesetzliche Regelung der Beteiligung des Parlaments an diesen Einsätzen aufgegeben.
Von Ausbildungsmissionen hab ich da nichts gelesen. Wenn eine Ausbildungsmission in der Sache keine Verteidung, kein Einsatz, kein Einsatz im Katrastrophenfall..usw darstellt, dann findet sie nicht statt.
Man vergisst häufig, dass das hoheitliche Handeln durch Soldatinnen und Soldaten im Ausland Deutschland handelt und nicht HFw Schmidt usw.. Damit sind alle möglichen Risiken einer Ausbildungsmission unmittelbar auch Risiken für Deutschland als Staat.
Und wenn man schon direkte oder indirekte Konfliktbeteiligung durch Streitkräfte beschließt, dann hat nach unseren demokratischen Grundprinzipen auch das Parlament das Entscheidungsrecht. Ich habe auf keine Regierung geschworen, sondern auf Staat und Volk. Regierung kam da nicht vor.
Ich halte es für bedenklich, wenn das Argument angeführt wird, manche Dinge seien geheim und zu kompliziert, um das Parlament darüber entscheiden zu lassen. Hallo???
Ich hab keinen Bock nachzulesen, wer in Deutschland für die Feststellung des Verteidungsfalles zuständig ist, aber das ist ja auch viel einfacher als die Entscheidung über die Teilnahme an einer Ausbildungsmission.
Ich bin nach wie vor dafür, dass man das Parlament nicht von außen enteiert. Mir reicht schon das Entsetzen darüber, wie die sich selbst enteiern.
@schleppi
jein.
1. Das GG legt fest, dass es Streitkräfte gibt und wofür diese eingesetzt werden können
2. Das BVerfG hat festgelegt, dass über den Art 24 GG sich die Streitkräfte an mandatierten Einsätzen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit beteiligen kann
3. Folglich kann der Einsatz unter 2. deutlich von den Aufgaben unter 1. abweichen (siehe ATALANTA / EUNAVFORMED oder eben Ausbildungsmissionen)
zu 2.
Eigentlich ist die BReg für die Außenpolitik verantwortlich und der Einsatz von Streitkräften im Zuge des 24 GG wäre eigentlich damit Auftrag und im Entscheidungsraum eben dieser. Aber das BVerfG hat aufgrund der Möglichkeit einer Minderheitsregierung (diese ist nicht wie in vielen Ländern per Verfassung untersagt sondern durchaus möglich) und der essentiellen Bedeutung des Einsatzes von Streitkräften auf die breite Demokratische Basis des BT gestellt.
Das ist relativ selten, da ansonsten die Kompetenzen eindeutig auf Seiten der BReg liegen. Der Einsatz von Streitkräften hat damit als einzige Form der Exekutive die gleichen Hürden wie Bundesgesetze.
zu 3.
Im Zuge der Bestätigung zur Teilhabe an „Out – of – Area“ Einsätzen und der allgemeinen Auslegung des Art 24 GG durch das BVerfG hat sich eben auch gegeben, dass sich Deutschland nicht nur diesen Systemen unterordnen kann, sondern im Gegenzug auch deren Forderungen erfüllen kann und muss. Damit wurden tatsächlich weite Teile der Beschränkungen im GG bezüglich der Streitkräfte in der Realität ausgehebelt.
Somit dürfen Streitkräfte im Einsatz unter Art 24 GG eigentlich wie im Verteidigungsfall handeln. Das bedeutet Übernahme von Polizeiaufgaben (ATALANTA/EUNAVFORMED), Military Assistance (UNOSOM/ usw.). Damit sind eben auch alle „Sonderformen“ des Einsatzes (allgemein – nicht juristisch gesehen) gedeckelt.
Ist schon ein chices Tool was man sich da gebastelt hat. Es gibt fast nichts was unter dem 24 GG bei entsprechendem Mandat der UN oder NATO nicht möglich wäre – selbst der Präventivschlag als Verteidigung ist genauso wenig ausgeschlossen wie die „auf jeden Fall kein Angriffskrieg“ Humanitäre Intervention.
Schließlich haben wir so langsam alle Formen und Möglichkeiten (auch mit DEU Beteiligung) schon durchgespielt – so langsam wird man da Handlungssicher ;)
@Koffer
„Das ist nicht zutreffend. Streitkräftehandeln ist per Definition exekutives Handeln.“
„Da ist keine legislative Zuständigkeit gegeben.“
Habe ich etwas anderes behauptet?
„Der BT gibt das Gesetz/Mandat die Regierung/Ministerium setzt es um EX und LEG sauber getrennt.“
Bundestag erlässt Gesetze/Mandate – Legislative, Streitkräfte führt die Mandate gesetzeskonform aus – Exekutive, somit ist EX und LEG sauber getrennt.
@Jas
„Eigentlich ist die BReg für die Außenpolitik verantwortlich und der Einsatz von Streitkräften im Zuge des 24 GG wäre eigentlich damit Auftrag und im Entscheidungsraum eben dieser“
……und der Einsatz von Streitkräften sollte eben nie mehr ein Teil der Außenpolitik werden.
Wir haben in Mitteleuropa Erfahrungen gemacht, welche dazu führten, dass wir Militär in engen Grenzen einsetzen. Das alles hat funktioniert bis die Koalition der Willigen unsere Verträge und Abmachungen gebrochen hat.
Seit dieser Zeit sind wir im Flickschustern der Folgen und dehnen den Begriff der Verteidigung im Sinn der Notwehr bis hin zum präventiven Einsatz. Dies mag kurzfristig, in der Position der Stärke Vorteile verschaffen, wenn es jedoch wieder zum Prinzip wird, werden sich evtl auch einmal andere darauf berufen (siehe Georgien und Ukraine).
Das Prinzip Parlamentsarmee funktioniert, was wäre wohl alles in den letzten 10Jahren trotz Neuausrichtung und schlechten Reformen geschehen, wenn die Regierung freie Hand hätte……und die Regierung mal eine andere ist, welche Soldaten gerne zur bewaffneten Grenzsicherung hätte.
@Zimdarsen:
Bewaffnete Grenzsicherung wäre entweder Amtshilfe oder verfassungswidrig (kommt auf die Ausgestaltung an).
So oder so also keine Parlamentsbeteiligung.
Wenn man auf den MINUSMA-Einsatz scaut, kann man sich aber auch mal fragen welchen Mehwehrt die Parlamentsbeteiligung in der Praxis hat.
Ich finde vielmehr problematisch, dass sich die BReg sehr oft hinter dem selbst geschriebenen Mandat versteckt. Und zwar national wie international.
Ehrlich gesagt, verstehe ich die Diskussion nicht so ganz. Sowohl „Kurdenhilfe“ als auch Counter-ISIL-Mandat sind schneller über die BT-Bühne gegangen als die BW in der Lage war diese Mandate umzusetzen….also: geht doch. Der angebliche Bremsklotz BT ist völliger Blödsinn. Einsatz von deutschen Soldaten in den Command-Structures der NATO sollte auch kein Thema sein, denn wenn der NATO-Rat einen Einsatz beschließt, dann bedarf der Einsatz der ständigen Strukturen (wie HQ oder AWACS, Standing Naval Forces) gar nicht mehr der Zustimmung durch die Parlamente, denn NATO- Vertrag inkl. Anschlußprotokolle und -MOU ist/sind RATIFIZIERT durch die Legislative der NATO-Partner. So könnte die BReg ohne den BT zu befragen durchaus dem Einsatz AWACS gegen ISIL zustimmen, sie tut es bloß nicht aus politischen Gründen – und das sind keine innenploitischen (schon mal dran gedacht, dass dadurch Rußland und ISIL zu einem undurchschaubaren Bedrohungsbrei „für die NATO“ außerhalb jeder nationalen politischen Kontrolle zusammengerührt wird ? Schon vergessen, dass OEF eine Art5-Ops ist ?) Nur was den Einsatz nationaler Truppen im Rahmen eines solchen Einsatzes anbelangt gilt der Parlamenstvorbehalt….übrigens nicht nur in Deutschland. Bleiben noch die bilateralen Ausbildungs-und Ausrüstungsmissionen…..na, dolle Wurst, das ist aber ein gaaaaaanz wichtiges Thema.
IMHO könnte das PBG so bleiben wie es ist….Bauerntheater.
@Klabautermann:
„Schon vergessen, dass OEF eine Art5-Ops ist ?“
Nicht nur vergessen, sondern nie verstanden, wie das behauptet werden kann.
Es gab zwar nach 9/11 den Art. 5, aber OEF war nie eine Art 5Op, sondern eine coalition of the willing (siehe auch Kommandostruktur), da die USA nach dem Kosovo kein „war by committee“ mehr haben wollten.
Oder welche Fakten habe ich da vergessen?
@Memoria
Tja, das ist ja der „Streitpunkt“ zwischen der BReg und den USA……….insbesondere OEF innerhalb des NATO-Vertragsgebietes. Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass US/UK im Mittelmeer OEF auf den Kampf gegen ISIL ausdehnen wollen……..warten wir es ab ;-)
@Memoria
“ Bewaffnete Grenzsicherung wäre entweder Amtshilfe oder verfassungswidrig (kommt auf die Ausgestaltung an).“
Ja, jetzt wäre es Verfassungswidrig (und ich hoffe es bleibt so) und im Moment ist ja auch das Parlament für die Mandatierung eines Einsatzes zuständig. Bewaffnete Grenzsicherung als Amtshilfe und Dauereinsatzaufgabe ohne GG Änderung eher unwahrscheinlich (möglich ist alles, siehe AFG Einsatz gem Artikel 5).
@klabautermann | 01. Februar 2016 – 8:59
Diese „politischen Gründe“ sind ua die Entscheidung des BVerfG zu AWACS (2 BvE 1/03). Die BReg muss daher den BT beteiligen.
@Tom
Das Thema haben wir ja schon einmal diskutiert. Die BReg muß in der Tat den BT beteiligen, aber nicht in Form eines Mandatierungsantrages, sondern in Form einer detaillierten Einzelfalbegründung, warum sie dem Einsatz zustimmt….so geschehen vor einigen Wochen.
Persönlich gehen mir diese Versuche der quasi-permanenten Übertragung von Souveränitätsrechten an Herrn Breedlove so langsam auf den staatsbürgerlichen Zeiger…..und nun auch noch mit der Begründung „Dauerbedrohungen Rußland und ISIL“.
Aber in Genf stützen die US eher die türkisch/saudische Position und weniger die Position der EU (Deutschland/Frankreich) ? Manchmal kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln.
Dieser US-lead Sterneelefantenfriedhof NATO wird langsam eher zum Teil des Problems und weniger Teil der Lösung.
Das BVerfG erwartet keine detaillierten Einzelfalbegründung, sondern eine „Zustimmung des Deutschen Bundestags“.
„Zustimmung“ bedeutet für mich Mandat des BT und nicht nur Zuhören zur Begründung der BReg.