Neue Arbeitszeitverordnung: Kulturwandel oder Ende der Streitkräfte?
Seit dem 1. Januar gilt für die Bundeswehr eine neue Arbeitszeitverordnung, und die Meinungen dazu (nicht nur hier bei Augen geradeaus!) sind mindestens so widerstreitend wie bei Verstößen gegen die Anzugordnung… Ohne es herunterspielen zu wollen: Die Übertragung der EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2003 auf die deutschen Streitkräfte, nach der im Grundbetrieb eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden (ohne Pausen) gilt, wird einerseits als überfälliger Schritt begrüßt, andererseits als Gefahr für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte betrachtet.
Nun sieht diese Verordnung zahlreiche Ausnahmen vor, in erster Linie für Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen und Seefahrten. Dennoch wird die praktische Umsetzung in etlichen Bereichen erst mal ein Problem. Vor allem die Marine muss mit der Folge umgehen, dass die Schiffe im Hafen künftig nicht mehr als Unterkunft dienen können, weil Betrieb und Wachen anders organisiert werden müssen – und ein Teil der Besatzung irgendwie an Land unterkommen muss, auch dann, wenn sie nicht, so der Fachbegriff, unterkunftspflichtig sind.
Aber auch Einheiten mit hohem Bereitschaftsstand und vielen Übungen werden wohl Probleme haben, die nunmehr festgezurrte Wochenarbeitszeit (mit Möglichkeiten zur Abweichung) zum neuen Normalzustand zu machen. Ganz davon abgesehen, dass jetzt in vielen Bereichen Systeme für die Arbeitszeiterfassung erst eingeführt werden müssen und teilweise mit Übergangslösungen gearbeitet werden muss.
Die Grundlagen stehen in einer Verordnung, Erklärungen dazu gibt es hier und hier auf der Bundeswehr-Webseite.
Die Debatte darüber tobt bereits heftig im Bällebad; die entsprechenden Kommentare (ich hoffe, ich übersehe keinen) ziehe ich hier herüber.
Nachtrag: Ich habe mal im Verteidigungsministerium angefragt, welche EU-Staaten die Arbeitszeitrichtlinie für ihre Streitkräfte umgesetzt haben. Die Übersicht der Länder – allerdings, so sagt eine Sprecherin des Ministeriums, liegen keine Informationen über Details der Umsetzung, z.B. Ausnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen, vor:
EU-Staaten
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Ja
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Nein
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nicht bekannt
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Belgien / Luxemburg
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X
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Bulgarien
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X
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Dänemark
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X
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Finnland
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X
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Frankreich
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X
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Griechenland
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X
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Großbritannien
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X
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Kroatien
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X
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Lettland
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X
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Niederlande
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X
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Österreich
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X
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Polen
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X
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Portugal
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X
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Rumänien
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X
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Schweden
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X
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Slowakei
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X
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Slowenien
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X
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Spanien
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X
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Tschechien
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X
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Ungarn
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X
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Italien
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X
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Estland
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X
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Litauen
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X
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Malta
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X
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Zypern
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X
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Irland
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X
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Aus meiner Sicht ist es keinesfalls verwunderlich, dass die Praktiker am unzufriedensten sind. Denn in den Amtsstuben, die solche Theorien zur Umsetzung entwickeln, herrscht zumeist selbständige Arbeitszeiteinteilung (Gleitzeit) mit Kernzeiten und Arbeitszeiterfassungssystemen.
Nicht so natürlich dort, wo man auch mal als Soldat arbeitet – also einsatznah ausgebildet oder vorbereitet wird (in nicht durch Inspekteure anerkannten Ausnahmefällen) oder eben einfach seine soldatischen Fähigkeiten erhält, die dann mal wieder im Einsatz benötigt werden.
Nein dort in der Arbeitsebene soll es die „ablauforganisatorische Regelung“ (Unwort der letzten Jahre) durch die sich scheinbar langweilenden Disziplinarvorgesetzten bringen. Die arbeiten ja wohl aber auch nur max. 48h oder werden die jetzt alle plötzlich B3 und sind von der Regelung ausgenommen?
Fazit:
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist wie üblich in der Praxis (Arbeitsebene) besonders deutlich.
Ich werde mich deshalb trotzdem explizit an die SAZV halten und vielleicht fällt es ja jemandem auf, dass wir Personalmangel haben.
Für mich nicht praktikabel und eine Gefährdung für Leib und Leben der Soldaten.
Ich kann mir nicht vorstellen wie die vorgegebenen Stundenansätze ausreichen sollen um beispielsweise eine Einsatzvorbereitungsphase durchzuführen??
Ganz zu schweigen von Ausbildung im Bereich der Spezialisierten / Spezialkräfte.
Diese dient immer auch der Einsatzvorbeitung da Kräfte wie zB. EVAKOP Verband oder KSK innerhalb kürzester Zeit verlegen müssen.
Wird es für genannte Truppenteile eine Sonderregelung geben??
Lehrgänge werden um Wochen verlängert werden müssen!!
Als Beispiel Lehrgänge wie EK 1 / 2 , SERRE ,etc…die dann um 2 Wochen verlängert werden da der LG Teilnehmer mehrgeleisteten Dienst auf dem LG abbauen muss.
Ganz zu schweigen vom Ausbildungspersonal. Hier wird es interessant ob zusätzliche Diensposten geschaffen werden. Diese sind notwendig will man sich innerhalb der gewünschten Stundenansätze bewegen.
Das hat nichts mit Attraktivität zu tun, ganz im Gegenteil!!
Unverständlich das die Inspekteure allen voran der GI da nicht auf die Bremse treten.
Na ja es gibt aber bestimmt einen guten Grund EUAZR einzuführen immerhin haben wir ja eine Ministerin die sich auskennt mit den Bedürfnissen einer professionellen , gut ausgebildeten Armee.
Moin
Ist jemand mal aufgefallen das die neue Verordnung nicht zwingend früheren Dienstschluß bedeutet?
Beispiel normaler Tagesdienst (altes Model): Beginn 0700 Ende 1600 Mittagspause 30 Minuten = 9h das von Mo-Do Freitag Dienst von 0700-1200 = 5h gesamt 41 Wochenstunden INKLUSIVE Pausen.
Normaler Dienst(neues Model): Beginn 0700 Ende 1645 da 45 Minuten Pause( bei 9h Dienst mindestens 30Min + 15 Minuten Pause) NICHT als Dienstzeit angerechnet werden
das wieder von Mo-Do Freitags dann von 0700-1200 somit gerade so das Minimum von 41h erreicht bei deutlich längeren täglichen Arbeitszeiten.
Da wird doch dieses neue Model gleich weniger attraktiv.
Vermutlich wird nun auch eine weitere heilige Kuh dran glauben müssen: freitags 1200 Startschuss für die NATO-Rallye.
Ich male mir auch die Auswirkungen im Beurteilungszeitraum aus:
schaffen sie ihre Aufträge innerhalb der vorgegebenen Arbeitszeit?
Lösung A: ich halte die Arbeitszeitrichtlinie ein und somit NEIN
Lösung B: ich stempele pünktlich aus, gehe dann wieder in´s Büro und erledige meine Aufträge.
Wunderbar, Ziel erreicht.
Das angesprochene TrÜbPl-Problem habe ich mir auch mal versucht auszumalen. Ich selber bin dahingehend durchaus leidgeprüft, und es wurde von der übergeordneten Besoldung auch öfters ohne Sinnn und Zweck gnadenlos übertrieben, wobei nur durch Glück nichts passiert ist. Aber es ist mir ein Rätsel, wie man die angeordneten Pausen – ausser durch Ausschlafen – sinnvoll nutzen soll. Vielleicht dauert ein TrÜbPl-Aufenthalt – dann künftig drei Wochen im Schnitt.
Sehe ich das richtig, dass begründete Ausnahmen nur im Rahmen Einsatz / unmittelbare (!) Einsatzvorbereitung liegen sollen?
@IstEgal
Stimmt, ist bei uns auch so – jetzt morgens 1/4h früher, dafür am Freitag eine 1/4h länger und kulturbedingt eine lange Mittagspause (1h), dabei regulärer Dienst bis 17:00h.
Übrigens gilt die EUAZR natürlich europaweit. Mir wäre aber nicht bekannt, daß andere SK diese übernommen hätten, denn das ist ja nicht zwingend.
@ Fritz: Auf die Bermse wurde schon lange fleißig getreten, da die EU-AZR immerhin von 2003 ist ;-)
zusätzlich:
1. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist zwar Teil der Attraktivitätsoffensive, dient in erster Linie aber dem Gesundheitsschutz.
2. Für die Soldaten, die bereits an Arbeitszeit- Regelungen von Beamten teilnehmen (idR höhere KdoBeh etc) wird sich bis auf die Mehrarbeitszeitregelung nicht viel ändern .
3. Etliche Soldaten werden sich umgucken und im Grundbetrieb ein paar Minuten oder Stunden mehr arbeiten müssen.
4. Arbeitsabläufe müssen sich ändern bzw. angepasst werden! (Es wird aber immer reflexartig argumentiert, dass es nicht geht, mehr Personal benötigt wird und alle komplett überlastet seien. Wird dann auf Nachfrage genauer geprüft, stellt sich die Lage dann doch nicht mehr so schlimm dar. )
5. In einzelnen Bereichen wird es zu einer Anpassung der Ausnahmetatbestände kommen werden bzw. müssen. Dies lässt sich aber erst nach einer ersten Evaluationaphase sinnvoll einleiten. Probleme sehe ich insbesondere im Erlangen eines grundsätzlichen soldatischen im Ausbildungszeitraum .
6. Führungskräfte unterhalb der Ausnahmeschwelle werden lernen müssen ihr Zeitmanagement den Gegebenheiten anzupassen (leicht gesagt, ich weiß)
Ich spreche hier nicht aus dem Theoriebuch sonder greife auf drei Chef- und diverse Stabsverwendungen unterschiedlichster Art zurück. Skeptisch bin ich auch, aber auch bereit geänderte Rahmenbedingungen zu akzeptieren.
Es ist schon seltsam, dass eine Arbeitszeitregelung komplett in Frage gestellt wird, nur weil in wenigen Fällen die Soldaten nicht mehr Dienst schieben DÜRFEN!
Die meisten Soldaten werden nun mehr Dienst und weniger Überstunden machen müssen.
Sollte sich herausstellen, dass es weiter wichtige Gründe gibt noch einiges in Ausnahme zu bringen wird man es tun. Viele werden sich wundern wie kreativ die Vorgesetzten bei der Umsetzung der SAZV sein werden.
Bei drei Tagen a 13Std ein Tag 7Std, dann den Rest der Woche frei und es gibt keinen weiteren Ausgleich.
Natürlich kann man mehr als 48Std in der Woche Dienst leisten., wichtig sind nur im Jahresschnitt nicht über 48Std und unter 11Std Ruhezeit zu kommen.
Wo ist das Problem? Dass man nun so tut als ob die -Praktiker- alles -Kampfsoldaten- sind welche ohne die Einhaltung einer Ruhezeit von 11Std ihren Grundbetrieb nicht leisten können und ihre Fähigkeit verlieren ist verwunderlich.
Mir sind die 41Std plus Pause zuviel und der Überstundenlohn zu wenig ;-)
Die Praxis wird bei den meisten zeigen, dass sie nun mehr dienen müssen.
Ich habe meine eigenen Gedanken an dieses ganze Prozedere, werde die aber hier nicht zum Besten geben.Warum? Ganz einfach: Es wird sich nichts ändern! Wir sind seit dem Ende des kalten Krieges nicht mehr in der Positon, sinn- und zweckvolle Streitkräfte zu erhalten und zu verbessern. Vielmehr sind wir ein Werkzeug für Sparmaßnahmen, Steigbügelhalter für künftige Kanzlerkandidaten /-innen und Spielball der kreativen Schaffung von Laufbahnperspektiven von Offizieren des Truppendienstes. Stets an jeglicher Vernunft und Logik vorbei. Stets zur Verschlechterung von Qualität und Arbeitsfreude.
Und trotzdem: Bisher hat es immer funktioniert! Einer hat immer eine Möhre vor der Nase hängen und besitzt Hungergefühl. Die schaffen es dann, dass das Gewurstel irgendwie; und wenn nur mit Glück, zufriedenstellend oder besser GENÜGEND ist.
Blicken wir also nach vorn und freuen uns auf alle tolle Änderungen, die unglaublich wichtig sind (Genderisierung, ein Regal als Raumteiler in den Unterkünften etc.).
Seien Sie alle versichert: Es wird so weitergehen!
Seit 2003 ist durch die EU ein Gesetz verabschiedet, dass allen Arbeitnehmern zur Erhaltung der Gesundheit dient (Arbeitsschutz) und diese gleichzeitig vor willkürlicher Ausschöpfung ihrer Arbeitskraft durch Vorgesetzte bzw. Unternehmer schützen soll.
Dass die Bundeswehr sich erst in jüngster Vergangenheit hiermit beschäftigt hat, kann in vielerlei Hinsicht beurteilt werden. Letztlich ist die Bundeswehr je selber Schuld, hier nicht rechtzeitig gehandelt zu haben.
Endlich ist mal Schluß damit, dass Menschen zu überlangen Diensten herangezogen werden, dass Vorgesetzte bis in die Nacht an Beurteilungen sitzen bzw. ihren Schreibkram sogar mit nachhause nehmen, um wenigstens eine bessere Atmosphäre beim Arbeiten zu haben.
Die Bundeswehr lernt, dass Soldaten Arbeitskräfte sind. Arbeitskräfte werden für eine Arbeitsleistung in einem Zeitrahmen angestellt und entlohnt. Alles darüber hinaus kostet extra. Wenn es also Arbeiten gibt, die mit dem jetzigen Personalkörper liegen bleiben, dann liegt dies zumeist daran, dass zu wenige Arbeitskräfte für zu viele Aufgaben verfügbar sind. Das Überstunden erwirtschaften ist nun begrenzt auf max. 7h/ Woche in Ausnahmefällen und muss grundsätzlich in Freizeit abgegolten werden.
Dies gefährdet in keinster Weise den Soldaten an sich, denn für einsatznahe Übungen, Manöver und reale Einsätze gelten ja Sonderregelungen.
Es ist der Grundbetrieb, der sehr unwirtschaftlich (organisatorisch und personalwirtschaftlich) organisiert ist.
Ja, es ist unbequem, aber die Bundeswehr hat ja auch wieder enorm viel Zeit verstreichen lassen, ehe das Problem angegangen wurde (2003 – 2016). Jetzt kommen manche Dienststellen ins stolpern.
Es gibt nur einen, dem hier keine Schuld zugetragen werden kann: die EU Arbeitszeitverordnung. Sie dient unser aller Gesundheit.
@ TBC 19:41 Uhr
Wenn bei der Polizei die Mehrarbeitsstunden durch Freizeit ausgeglichen werden innerhalb eines Jahres, dann ist das Ziel der neuen Arbeitszeitverordnung bei der Polizei bereits erreicht. Sehr gut !
@ JAS 19:47
Ich will und wollte ihren gestrigen Beitrag nicht „hijacken“, wie sie schreiben.
Ich habe lediglich die von ihnen ins Spiel gebrachten 5000 Euro Einkommensverlust in Mehrarbeit umgerechnet. Dies kann natürlich nur beispielhaft geschehen. Sie könnten allerdings die Zahlen mal erklären. Außerdem habe ich bewusst die tatsächliche Jahresarbeitszeit nicht mit den „großen Anrechnungsfällen“ (24 Std-Dienste) aufgedröselt sondern mit den sogenannten „kleinen Anrechnungsfällen“ mit 12-16 Std täglicher Dienstzeit. Auch hier habe ich nicht das Maximum von 16 Std genommen, sondern im Schnitt 14 Std / Tag, z.B. mit einer Dienstzeit von 06:00 bis 20:00 Uhr.
Außerdem betrachte ich Trennungsgeld nicht als Einkommen für mehrgeleisteten Dienst sondern als Aufwandsentschädigung für die getrennte Haushaltsführung, bzw. durch Mehraufwendung durch Abwesenheit vom Heimatdiensort.
Bitte erklären Sie den 5000 Euro Einkommensverlust für die Mannschaftsdienstgrade in Kampfkompanien infolge der neuen AZV.
Zitat: „Die Realität sagt folgendes: die meisten gehen noch ne Woche. Mehr is nich drin, sonst fehlen uns die Leute fast 2 Monate im Jahr.“
Wenn die Soldaten mit der neuen AZV zwei Monate im Jahr fehlen würden, dann stimmt etwas mit bisher benutzen Jahresarbeitszeit nicht.
@istEgal:
Da haben Sie aber eine komische Rechnung aufgemacht, denn:
Erstens brauche ich rechnerisch von Mo-Do nur 8:45 (und Freitags 6) Stunden, um auf meine 41 Stunden zu kommen. Das wird als Normalfall angenommen, bzw. Als Berechnungsgrundlage.
Zweitens zählt die zweite Pause von 15 Minuten erst NACH dem Erreichen der 9 Stunden, heißt also wenn sie genau 9 Stunden Dienstzeit haben, dann sind sie 9:30 eingebucht. Ich habe das immer so gelegt, um dann Freitags eben früher (als Pendler besonders wertvoll, vor dem Berufsverkehr zu sein) vom Hof reiten zu können. Deswegen fand ich die gewonnene Flexibilität hervorragend.
re Boerge | 04. Januar 2016 – 0:36
…. Denn in den Amtsstuben, die solche Theorien zur Umsetzung entwickeln, herrscht zumeist selbständige Arbeitszeiteinteilung (Gleitzeit) mit Kernzeiten und Arbeitszeiterfassungssystemen.[…]
Leute, die so etwas formulieren, haben Vertrauensarbeitszeit.
re. IstEgal | 04. Januar 2016 – 6:32 Ist jemand mal aufgefallen das die neue Verordnung nicht zwingend früheren Dienstschluß bedeutet?[…]
Ein früherer Dienstschluss ist ja nicht Ziel der Verordnung.
Falls es aber um täglich viele Überstunden ginge, dann erzwänge die Verordnung doch früheren Dienstschluss, eben um 1630 anstatt 2000.
Was sind Nebenaufträge?
Im Zusammenhang mit Überstunden las ich ich hier von Zeit vetschlingenden Nebenaufträgen, die häufig Ursache für Überstunden seien.
Ich kann momentan keine klare Vorstellung entwickeln, was Nebenaufträge von wem sein könnten, was der Soldat neben seinem Hauptauftrag zu leisten habe, wer solche Aufträge erteilt, warum?
@all
Hier kommt wiederholt von einigen die Aussage, kein anderes EU-Land habe die Arbeitszeitrichtlinie für seine Streitkräfte umgesetzt.
Auf der Bw-Seite dagegen die Aussage: Bereits 14 EU-Mitgliedstaaten haben die EU-Arbeitszeitrichtlinie für ihre Streitkräfte umgesetzt.
Könnten die, die meinen, es sei in keinem anderen EU-Land der Fall, kurz erklären, wo sie ihre Infos herhaben und warum sie die Bundeswehr der vorsätzlichen Lüge bezichtigen?
@Stoffi
Auch bisher schon hat man sich an der EUAZR orientieren können – einfacher Befehl des Rahmendienstplanes Btl durch Kdr mit begründetem Antrag auf Abweichung durch KpChef – oder sehe ich das anders?
Nur hat man sich darüber eben keinen Kopf gemacht bzw. machen müssen.
Da allerdings viele UvD wegfallen / Wachdienste zivil sind bzw. werden fallen diese Ausnahmetatbestände schon einmal weg.
Leider scheint es aber noch keine einheitliche verständliche Handlungsanweisung zu geben, jeder Verband strickt sich da ‚was eigenes bzw. es bleiben viele Fragezeichen.
Vielleicht liegt das auch daran, daß das alles überraschend und unerwartet über die Bw hereingebrochen ist.
@TW
Zählt „Hörensagen“ als Quelle? Ich hatte Gesprächen entnommen, daß nur die Bw die EUAZR übernimmt.
Welche SK haben sie denn noch übernommen? Und ist dies vollumfänglich oder nur in Teilen?
@TW
Gegenfrage. Welche Armee in Europa setzt die EU-AZR um? Google hilft mir im Moment noch recht wenig.
pi
Ggf. interessant:
Abschlussbericht der Studie zur Entwicklung von attraktiven und konkurrenzfähigen. Dienstzeitausgleichsmodellen. und Soldaten SKZ: UM 20U C 022
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Abschlussbericht der Studie zur Entwicklung von attraktiven und konkurrenzfähigen Dienstzeit- und Dienstzeitausgleichsmodellen für Soldatinnen und Soldaten SKZ:UM20UC022
Berlin,Juni2013zurVorlageimBMVg
http://docplayer.org/4494764-Abschlussbericht-der-studie-zur-entwicklung-von-attraktiven-und-konkurrenzfaehigen-dienstzeitausgleichsmodellen-und-soldaten-skz-um-20u-c-022.html
Falls hier schon erwähnt bitte löschen.
Nachtrag:
Die KPMG-Studie findet sich auch hier, direkt als PDF:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjQ56jFhJDKAhUkwHIKHcpYBI4QFggvMAI&url=https%3A%2F%2Fwww.ndr.de%2Finfo%2Fsendungen%2Fstreitkraefte_und_strategien%2Fkpmggutachten100.pdf&usg=AFQjCNEnT66UXvts3OWwe8oQ14TOkAcB-g&sig2=N3uRz_M0oJRAJPdcCYU7sg&bvm=bv.110151844,d.bGQ
Sehr spannendes Thema.
Die AZR wird den Kampftruppen das Rückrat brechen, dies ist meine feste Meinung. Wie sollen hier bei Ausbildungen Szenarien simuliert werden die durchaus mal 48 Stunden oder 72 Stunden dauern ? Ich spreche extra nicht von einer EInsatzvorbereitung, sondern viel mehr davon, einen Verband als ganzes zu qualifizieren, so das jede Kompanie, jeder Zug auf seiner Ebene taktisch funktioniert und auch den entsprechenden Ausbildungsstand hat. Dies muss das Ziel einen jeden militärischen Führers der hier eingesetzt ist sein.
Mit der AVZ ist dies nicht möglich, Ausnahme von den 13 Stunden sind nur im Rahmen von Lehrgängen, Dienstpostenausbildung etc. zulässig. Ein Aufenthalt auf einen Übungsplatz, der regelmäßig die einzelnen Einheiten und Teileinheiten nach vorne bringt, bei dem sich der Ausbildungsstand aufgrund der Übungsmöglichkeiten verbessern/überprüfen lässt, ist kaum durchzuführen ohne die Soldaten im Anschluss länger wegzuschicken. Ich spreche hier wieder nur von einer Rahmendienstzeit von 0700 – 2000 (13 Stunden ohne Pausen). Dann haben die Soldaten entweder Dienstschluss oder Zapfensttreich (Zeit bis zum Zapfenstreich zum Teil anrechenbare Zeit), sollten die Waffen am Mann behalten werden, ist sogar Dienstzeit bis zum Zapfenstreich. Folge noch mehr Stunden werden aufgebaut … Dienstschluss werde ich meinen Soldaten nicht geben, was soll man auch auf einen TruppenÜbungsPlatz irgendwo im Nirgendwo machen. Attraktivität sieht anders aus.
Finanzieller Ausgleich ist auch nicht ganz so einfach, die AZR spricht von zwingend dienstlichen Gründen in Verbindung mit Dienstbetrieb der Dienststelle. Damiit entfallen für alle Soldaten, die nicht Funktionsträger sind (nach meiner Meinung alles unterhalb der TE-Fhr Ebene) diese Möglichkeit des Ausgleichs.
Ich für meinen Teil werde sehr genau überlegen wieviel ich dieses Jahr noch arbeite, ich werde im Grundbetrieb mit AXX für 41 Stunden bezahlt. Bisher habe ich auch nach Dienstschluss viel gearbeitet, mir hin und wieder dafür einen Zusatzdienstplan geschrieben und es mir auszahlen lassen. Das werde ich aber nicht mehr tun, jedenfalls nicht in der Intensität, warum?
Ich bin an die 48 Stunden im Jahresdurchschnitt gebunden, Freizeit brauche ich nicht, da zur Zeit 50 Tage EU und ca. 200 Stunden auf meiner Uhr stehen. Finanzieller Ausgleich ist leider nur begrenzt möglich, da dieser anders als der Ausgleich in Freizeit meinen Jahresstundenarbeitsschnitt jedoch nicht mindert.
Frohes Neues Jahr …
Wenn die Besonderheit des Soldatenberufs eine Abweichung erfordert, dann ist diese möglich.
……ansonsten ist es keine Abweichung durch die Besonderheit des Soldatenberufs, sondern Bequemlichkeit, Willkür, Schlendrian oder Hobby (weil mir mein Beruf so viel Freude bringt, dass ich auch ohne Familie, Freunde, Verein, pflegebedürftiger Personen uvm auskomme).
Hobbys zu alimentieren ist aber nicht die Aufgabe des Staates.
Wem.die Dienstzeit zur Erlangung seiner dienstlich benötigten Fähigkeiten nicht reicht, kann sich ja beim VdRBw noch Ehrenamtlich engagieren.
@Roadrunner
nun gut dann reden wir also von täglich 07:00-16:15 ( 8:45hDienst+30Minuten Pause)
und Freitags von 07:00-13:30 (6h Dienst+30Minuten Pause) gut das sind täglich 30 Minuten weniger als ich veranschlagt hatte und Freitags 1 1/2h mehr also irgendwie am Ende das selbe. Da ich keine Erfahrung habe mit elektronischer Dienstzeiterfassung und den daran hängenden Regeln, sei mir die Frage gestattet ob Pausenzeiten sammelbar sind und daher Freitags genommen werden können oder ob das nicht irgendwie dem Sytem der geregelten Pausenzeit entgegenläuft.
Aber durchaus bleibt es dabei „normaler“ Dienst wird länger, Überstunden dafür weniger.
Die Frage ist doch, welche Länder haben die Arbeitszeitrichtlinie für die Streitkräfte umgesetzt und welche nicht? Ich vermute mal, daß England und Frankreich, also die Ländern mit denen sich die BW vergleichen muss, nicht umgesetzt haben, sondern eher die kleineren Länder, mit kleineren Streitkräften…..
Interessant wäre noch zu wissen, ob die Niederländer diese umgesetzt haben oder nicht und welche positiven oder negativen Erfahrungen die 14 Länder gemacht haben, welche sie umgesetzt haben sollen?
@IstEgal:
Freitags 6 Stunden, nicht 6 Stunden und 30 Minuten. Auch hier gilt, die Pause zählt in der Zeiterfassung automatisch mit Erreichen der „magischen“ 6 Stunden-Grenze ;) Die Pausen werden automatisch nach jeweils 6 Stunden (30min) und 9 Stunden (15min) vom System erfasst. Arbeite ich 6 Stunden genau, gibt das System das wieder, allerdings steht das gleiche Ergebnis nach 6Stunden 30 noch da, erst ab 6 Stunden 31 wird wieder weitergerechnet. Ansammeln kann man da nichts, würde auch der Idee des Schutzes der Arbeitnehmer vor Überlastung widersprechen. Hoffe, ich konnte helfen.
Ich habe noch kein Land finden können, welche die EU-Arbeitszeitrichtlinie für seine Streitkräfte ganz übernommen hat. Ich konnte nur 5 Länder finden, welche ihre Streitkräfte von den Ruhezeiten oder anderen Vorschriften der Arbeitszeitrichtlinie ausgenommen haben und damit die AZ-Richtlinie für die Streitkräfte nicht umgesetzt haben, Stand 2010 nach einem Bericht der EU-Kommission vom 21.12.2010: Danach haben Italien, Ungarn, Zypern, Irland und Italien ihre Streitkräfte von den Ruhezeiten bzw. anderen Vorschriften der Richtlinie ausgenommen.
Mich würde mal interessieren, wie die hier mitlesenden/ mitschreibenden KpChefs und Kdr in Zukunft ihre diversen „Festchen“ (die natürlich alle unter dem Deckmantel der „Öffentlichkeitsarbeit“ ablaufen) mit der AZR in Einklang bringen wollen.
Jeder Soldat (i.d.R. Mannschaften), der mal eben als Ordonnanz oder Funktioner aus seinem Zug/ TE dafür abgestellt werden muss, kommt sehr schnell über die 41 Stunden und erwirbt damit Anspruch auf den Stundenabbbau bzw. Ausgleich.
Das heißt, dass er dann irgendwann in seiner regulären Funktion oder Ausbildung fehlt.
Wie dann noch, insbesondere in einer 1.Kp der Tagesdienst hinsichtlich Realversorgung ablaufen soll, ist mir ein Rätsel. Bei Kampfeinheiten, wo ja auch noch Nachtausbildung eine Rolle spielen soll, erst recht.
Ich würde mir hier ein kleines Statement der Herrn Offiziere wünschen
Es wird darüber nachgedacht, deutsche Schüler nun ab Mai aus dem ENJJPT Programm (bzw. deren Klassen) herauszulösen, da eine Vergütung der Überstunden mit FvD in Sheppard AFB einfach nicht möglich ist. Der Zeitplan ist straff und die Schüler haben im Schnitt auf das Jahr gerechnet ca. 54h/Woche, meist jedoch überwiegt die 60h Woche. Fluglehrer kommen auf ca. 48h+. Die Umstellung auf 41h bereitet/wird größte Probleme bereiten und es gibt Seitens Deutschland keine Lösung die akzeptabel für das dortige Personal wäre. Außer einer regulären monetären Vergütung wäre der Betrieb in Sheppard AFB kaum mehr durchführbar.
Dass man innerhalb des ‚Zahnrades‘ ENJJPT nicht einfach sagen kann man reduziert oder vergrößert den Deutschen Anteil -auf Grund der nun zur Verfügung stehenden Stunden-, sollte klar sein. Andere Länder müssten diese Anteile dann tragen/bezahlen.
@ Koffer
leider ist man mir zuvor gekommen und hat die Studie hier eingestellt. Die wurde nicht durch die Gewerkschaft sondern durch das BMVg in Auftrag gegeben. Man sieht, dass zweichen Vorlage an das BMVg und Veröffentlichung ein Ministerwechsel stattgefunden hat. Der Vorgänger hatte netterweise seiner Nachfolgerin das überlassen :-)
Ich lese hier von der Differenzierung zwischen Praktikern und Nicht-Praktikern?? Damit kann ich wenig anfangen, denn sowohl Führen also auch Geführt-werden sind Theorie und Praxis. Man kann übrigens auch wunderbar nach dem Prinzip „train as you fight“ üben. Es wird dann nur richtig teuer. Aber sollte sich die Bw das nicht leisten?( Im übrigen gilt für die Ausnahmetatbestände des 30c immer noch die gute Soldatenmehrarbeitsvergütung.)
Denn schließlich verlangt die Soldatenarbeitszeitverordnung nur das, was beide Truppendienstgerichte unisono bereits in langer Rechtsprechungstradition statuiert haben: Freizeitausgleich vor Geld.
Und es sollte doch den Chefs und Kommandeuren leicht fallen, den Nachweis zu führen, das Freizeitausgleich nicht möglich ist.
@ DeltaEcho
Ich freue mich, wenn ich lese, dass sie weniger arbeiten werden als früher. Das ist gut so. Warum? Nun, ich prognostiziere, dass infolge der SAZVO die Regelbeurteilungen entweder ganz wegfallen oder mit mehr Personal bewältigt werden. Das spart den Disziplinarvorgesetzten Zeit. Solche Vorgänge bringen Denkprozesse in Gang, die bis in die Bundeswehrführung reichen. Dort wird man mit Zeit anders umgehen müssen.
Die Bereitschaft dazu ist noch nicht vorhanden, denn hätte es nicht gereicht einfach eine wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden festzulegen, mit einem maximalen Jahresdurchschnitt von 48 Stunden pro Woche, mit der Feststellung, dass alles, was über die 41 Stunden-Grenze hinaus gleistet wird in Freizeit oder Geld auszugleichen ist? 90 % der Ausnahmeregelungen sind doch der Bequemlichkeit geschuldet an Bisherigem festhalten zu wollen.
re IstEgal | 04. Januar 2016 – 13:23
…… ob Pausenzeiten sammelbar sind und daher Freitags genommen werden können oder ob das nicht irgendwie dem Sytem der geregelten Pausenzeit entgegenläuft.[…]
Arbeitspausen dienen der Erholung des Arbeitnehmers, des Soldaten, …., sind also regelmässig zu nehmen. Ein Sammeln von Zeiten wäre nicht zielführend.
@ Niemand
Finden sie es denn normal, dass mit 60 Wochenstunden im Jahr a priori geplant wird??
@ closius
Ist in den Verfassungen der aufgeführten Ländern auch wie bei uns festgelegt, dass EU Recht unmittelbar gilt?? Aber letztlich ist bei uns ja auch 10 JAhre dagegen verstoßen worden.
Es gibt zwei Seiten.
Eine Seite trägt dem Rechnung, dass im bisherigen Zustand, der Personalkörper so ausgelaugt werden konnte, dass chronische Stellenunterbesetzung kaschiert werden konnte. Dies ging zu Lasten der Menschen in der Bundeswehr, wenn der entsprechende Disziplinarvorgesetzte nicht rechtzeitig einen poptentiellen Auftrag auch einmal abmeldete, um eine Regenrationsphase zu ermöglichen.
Das ist nun nicht mehr so einfach möglich.
Aber die andere Seite: Die Zukunft muss zeigen, ob wir Streitkräfte haben, die handlungsfähig sind oder einen Arbeitgeber für Militärangestellte, bei dem die Menschen bei dienstlichen Härten (hier: besondere zeitliche Belastung) erstmal vertrauensvoll ein Veto einlegen (dürfen) oder der Disziplinarvorgesetzte auf die Rolle des „Stundenkontrolleurs“ reduziert wird.
Denn Zeit, Mittel und eben Kräfte zu koordinieren, um einen Auftrag zu erfüllen, musste ein Vorgesetzter schon immer, aber nun beschleicht einem doch, dass hier ein Mentalitätswechsel drohen könnte. Statt: Es ist Not, also rücken wir aus, schlafen können wir später -Wesensmerkmal von Streitkräften- jetzt: Erstmal Stundenbögen kontrollieren -berechtigtes Wesensmerkmal von „normalen“ Angestellten.
Die Antwort auf Herrn Wiegolds Frage lässt sich also nur schwer in Worte fassen. Für mich bleibt unterm Strich: Ein unnützes bürokratisches Reglementierungsinstrument auf dem ersten Blick. Auf dem zweiten, sofern der von mir wage beschriebene Mentalitätswechsel nicht eintritt, ist es eine ganz normale Regel, die dann hilft, wenn Ausnahmesituationen eben Ausnahmen bleiben, Regeratonsphasen eingezogen werden (können) und der Tagesdienst eine straffe Struktur erfährt bzw. erfahren kann.
In Bezug auf die Argumetation gegen die EUAZV, würde mich mal interessieren, wieviel aktive Soldaten, hier während des dienstes lesen und kommentieren…
@Niemand
Wissen sie ob Auslandsdienstposten in der SAZV sind?
Welche Dienstposten im Ausland sind ausgenommen?
Wurden alle Optimierungsmaßnahmen ausgeschöpft?
Es sind gemäß BMVg doch Abweichungen im Grundbetrieb möglich, zB von:
der täglichen Ruhezeit (11 Std.)
den Ruhepausen (bis 6 Std.: 30 min; ab 9 Std.: + 15 min)
der wöchentlichen Ruhezeit (24 Std.)
der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (bezogen auf einzelne Wochen)
der Dauer der Nachtarbeit (8 Std. je 24 Std. Zeitraum)
der Dauer der Bezugszeiträume
Beispiele von Aufgaben, bei denen von den Abweichungen Gebrauch gemacht werden kann:
Dauereinsatzaufgaben (Flugsicherung, Such- und Rettungsdienst / Search and Rescue)
Tagesfahrten von seegehenden Einheiten der Marine
Wach-, Sonder- u. Ordnungsdienste – Bestimmte Abschnitte der Allgemeinen Grundausbildung, der Dienstposten-, Laufbahn- und Einsatzausbildung
Dienst in kurativen Sanitätseinrichtungen
Luftfahrzeugbesatzungen bei Langstreckenflügen.
……und auch dies ist nicht in Stein gemeißelt, kann also nach Evaluation angepasst werden.
Die teilweise gern erwähnten Ordonnanzen sind kein Dienst, der befohlen werden darf … einfach mal nachlesen, ist alles geregelt. Auf- Abbau und sonstwas ist kein Problem, Bedienung spielen ist freiwillig. Dass das nicht immer gesagt und umgesetzt wird, ist wie vieles. Da findet dann der selektive Gehorsam derer statt, die immer gern von anderen Befehlstreue verlangen. Wie beim Anzug …
Ich finde die Richtlinie vom Grundsatz in Ordnung. Nun bin ich in einem der Komfortstäbe, die das per se schon haben und sich vor allem mit sich selbst beschäftigen. Aber ich bin bei der Argumentation des einen oder anderen hier: wer Aufträge gibt, muss sich auch um Mittel kümmern. Das ist leider seit langem nicht mehr Usus, wir haben ja auch Herausforderungen, keine Probleme – feiner semantischer Unterschied, nur mal überlegen, in wessen Feld in welcher Formulierung der Ball liegt.
Es kann doch nicht normal sein, dass im Friedensbetrieb (der für 90% + aktuell der Normalfall ist) die 41 Stundenwoche nicht ausreicht. Was soll den gemacht werden, wenn es WIRKLICH ernst wird. Also nicht mal schnell die Vorlage bis Morgen früh fertig machen, die dann eh im Müll landet und/oder ein Gespräch zielführender und um den Faktor 10+ kürzer wäre.
Oder auch die Ausbildung, schon vor 30 Jahren hat man mal früh angefangen, 2 Tage gemacht und dann frei – selbst erlebt und auch befohlen. Geht alles.
Voraussetzung ist aber eine vernünftige Ausstattung mit Personal und Material – daran hapert es aber oft und überall. Und natürlich Priorisierung, nicht „Alles ist wichtig“, dann ist nämlich nix wichtig. Wenn es der Vorgesetzte nicht macht, muss es der, der den Auftrag bekommt. Arsch in der Hose und dicke Eier, es wird dann das gemacht, was in einem Aufwand/Nutzen Verhältnis steht. Wenns der Boss nicht versteht, soll er es doch vormachen – da kommt in 80% der Fälle aber nicht mal heisse Luft sondern Geplärre und Unterstellungen zur Leistungsfähigkeit. Wieviele der Jammerer über Überlastung machen das? Da brauchts keine Hand, die zu zählen.
@all
Oben als Nachtrag eine Übersicht über die Umsetzung in den EU-Ländern. (Die dritte Spalte, ’nicht bekannt‘, ist ein bisschen rausgerutscht, mal sehen wie ich das noch ändern kann.)
@TW
Das ist doch mal eine Übersicht. 15 Länder haben es schon umgesetzt. Darunter Schwergewichte wie GB, ESP oder PL. Warum soll das bei uns nicht funktionieren? Interessant wäre zu erfahren, warum FR und IT bisher keine Umsetzung haben.
Übrigens zur Diskussion um finanziellen Ausgleich, wird in der Luftwaffe die Vorgabe ausgegeben, dass erst finanziell ausgeglichen wird, wenn innerhalb 12 ! Monaten kein Zeitausgleich gewährt werden kann. Mit diesem Pfund kann man also nicht wirklich wuchern. Es bleibt entscheidend, dass man genau überlegt, wann Mehrarbeit durch die Kommandeure angeordnet werden muss.
In diesem Sinne…
@TW
Es besteht ja auch kein Problem darin festzulegen. daß die regelmäßige Wochendienstzeit 41h „netto“ beträgt.
Die Flexibilität ist nun dahin, gekommen ist eine Dokumentationspflicht („Stundenzettel“).
@T.Wiegold: Danke für die Liste!
Die Angaben der BW, daß man die Ausnahmen nicht kenne, welche die 15 Staaten(nicht 14, jedenfalls nach der Liste) möglicherweise erlassen haben, die die Arbeitszeitrichtlinie umgesetzt haben sollen, zeigt natürlich, daß die BW die Arbeitszeitrichtlinie einführt, ohne sich bei den anderen EU-Staaten nach deren positive oder negativen Erfahrungen mit der Richtlinie zu erkundigen, weil sonst müsste die BW die Ausnahmen oder Ausgleichsmöglichkeiten kennen. Gerade die Erfahrungen der Niederlande hätte man doch leicht in Erfahrungen bringen können.
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@Thomas Melber
“ Es besteht ja auch kein Problem darin festzulegen. daß die regelmäßige Wochendienstzeit 41h „netto“ beträgt.“
Bei einigen hier wohl schon.
„Die Flexibilität ist nun dahin, gekommen ist eine Dokumentationspflicht („Stundenzettel“).“
Auch in der Vergangenheit wußte doch jeder Soldat (einschl der Vorgesetzten) wann er Dienstbeginn und Dienstende hatte. Schon vor 27Jahren musste ich jeden Tag aufschreiben wann ich Dienst hatte, sogar was ich wann gemacht hatte und der Chef unterschrieb am Freitag den Zettel.
Wo ist das Problem zwei Zeiten pro Tag in eine Tabelle einzutragen?
Im Regeldienst macht man das blind!
Bei den technologischen Möglichkeiten heute ist das noch nicht einmal ein Handlungsfeld ;-)
…..wichtig wird es eh nur, wenn ums Geld oder Unfälle geht und dies war schon in der Vergangenheit vor Gericht für Vorgesetzt sportlich.
@Closius
Man fragt sich, wofür wir uns eigentlich Militärattaches halten, wenn die nicht einmal so etwas eruieren können. Aber, um es mal euphemistisch zu sagen: ich will ja nicht ausschließen, dass es Erkenntnisse gibt, diese aber nicht zentral im Leitungsbereich verfügbar sind.
@all
Hat nicht einer einen Kameraden aus diesen hier aufgezählten Ländern und könnte mal ungeniert nachfragen.
Niederlande sollte doch einfach sein…
pi
@Thomas Melber:
Die Dokumentationspflicht gab es aber schon immer – hat ein Zug abends eine Stunde „drangehangen“, dann nur mit Dienstplanänderung.
Sonst fehlt schließlich auch der Nachweis, wenn Jahre später die WBV vorbeikommt und stichprobenweise die Forderungsnachweise kontrolliert:-)
@Nikom
Bei manchen Abfragen kommt man schon ins Grübeln ob der Fragesteller den unterstellten Bereich unnötig beschäftigen will oder ob er nicht in der Lage war, bei der richtigen Stelle, die alle Daten „auf Knopfdruck“ hat, nachzufragen.
@WhiskeyEcho,
Der finanzielle Ausgleich ist eine Prognoseentscheidung des DV, ist also absehbar das innerhalb von 12 Monaten kein Ausgleich in Freizeit möglich ist, kann er auch schon vorher den finanziellen Ausgleich genehmigen. Die Luftwaffe hat das also vorgegeben, steht das so auch in den Ausführungsbestimmungen der Lw drin?
By the was weiß jemand ob die Ausführungsbestimmungen für das Heer mitlerweile über die Entwurfsform hinaus sind?
Ich hoffe, dass bald ein Kdr seinem goldbeträssten BefH meldet, dass dieser Auftrag oder diesen Bedingungen nicht erledigt werden kann und er anschließend auch den Ar.. in der Hose hat, sich so lautstark zu wehren, dass man es in Berlin hört.
Es gibt genügend Vorhaben, die nur einem Zweck dienen, der Selbstbeweihräucherung der Generalität und das sind genau die, die zuerst gekippt werden müssen.
Bsp: ja klar: die ILÜ SKB, die jahrelang auf Wunsch einer einzelnen Person in der Einöde Lübtheen stattfand, nur mit zigtausend Arbeitsstunden und Euros inklusive Wohnbereich hergerichtet werden konnte. Zur selben Zeit standen TrübPl wie Wildflecken ungenutzt leer!
Oder die TERREX Serie, eine grausige Schauveranstaltung mit dem SP Besuchertag, die dermaßen übertrieben wurde, dass die Österreicher bis auf ein paar Pseudoteilnehmer ausgestiegen sind.
@Georg
Sorry war den Tag unterwegs aber ich möchte es Ihnen nicht schuldig bleiben.
Hier eine klassische Aufstellung eines Jahres in einer Kampfkompanie. Meine Kameraden können ja gerne mal (würde mich echt interessieren) mal ihre durchschnittlichen Jahresvorhaben posten
3 Wochen Truppenübungsplatz = ca. 17 VAF
2 Wochen Schiessplatz = 5 VAF 5 HAF
2 Wochen Internationale Übung = 10 VAF
ca. 5 UVD / Wache / KVD etc = 5 VAF
Sondervorhaben (die Berühmten Nebenaufgben) = 3 VAF 3 HAF
Ich lasse jetzt mal einige HAF im Rahmen von Nachtausbildungen und in der Vorbereitungen für o.g. Vorhaben weg – die variieren stark aber somit ist die Rechnung auch leicht positiv.
macht: 40 VAF 8 HAF (jeder der in so einer Kompanie dient denkt sich jetzt gerade „ohm wenig…“)
sind ca 3000€ DZA plus dann DZUZ und eben jetzt schwierig aufzudröselnden Ausfällen wenn wir das alles eben nicht mehr so machen. Dazu noch andere Faktoren wie höhere Verpflegungskosten, mehr Heimfahrten höhere Lebenshaltungskosten etc… glauben sie mir einfach wir haben das in großen Runden querschnittlich mal durchgerechnet sie kommen auf ca. 5000€ und das merkt der „einfache Soldat“ ganz schnell.
Heute hat übrigends die halbe Führungsriege gegen die SAZR verstoßen wenn aber auch nur gering. Interessant was alleine heute schon liegengeblieben ist kann auch wie immer dem Jahresanfang geschuldet sein aber ich bin mal gespannt.
@T.Wiegold | 04. Januar 2016 – 16:41
Ohne nachweisen zu können, dass das BMVg wissentlich lügt, behaupte ich hier, dass in dieser Liste getrickst wird!
Ich habe mir mal die Arbeitszeitregelung der Briten angesehen (meine anderweitigen Sprachkenntnisse sind leider recht begrenzt).
Und wenngleich ich keine Zugang zu deren Intranet habe, sind die Erkenntnisse doch recht eindeutig!
1. Eine Studie der AFF (Army Families Federation) die ansonsten sehr kritisch mit den hohen Dienstzeiten in der Army umgeht stellt fest:
It is important to acknowledge that the EU Working Time Directive stipulates a maximum of 48 hours per week. Whilst of course, the Armed Forces will be exempt from this Directive, it does indicate that current working hours are not healthy or sustainable in the long term.’
http://www.aff.org.uk/linkedfiles/aff/latest_news_information/workinghourssurveyfullreportfinalfeb14.pdf
2.Die britische Regierung hält fest, dass die 48h für die Streitkräfte nicht gilt:
„You may have to work more than 48 hours a week on average if you work in a job:
[…]
in the armed forces, emergency services or police […]
https://www.gov.uk/maximum-weekly-working-hours/overview
Ich vermute, dass BMVg hat versucht Sie auszutricksen…
Da mir die gültige Weisungslage nicht bekannt ist, bitte ich einen Kameraden, mir bitte diese Fallsituation mit der weisungslage ab 1.1. zu erläutern.
Im Rahmen der Alarmierung eines KVK wurde ich in den Soldatenstatus versetzt. Nach Absprache mit meiner Vorgesetzten Dienststelle habe ich ca. 6-8h an meinem Arbeitsplatz verbracht und dann Abends die Spätschicht in einem KVK übernommen, ca. 4-10h.
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich in Zukunft der Bundeswehr sagen, dass ich weder Ehrenamtlich noch im Rahmen einer DVAG noch Wehrübung wohl bei der Flüchtlingshilfe unterstützen kann. Oder sehe ich da etwas falsch?