Flüchtlinge (1): Von der Leyen schließt Bundeswehr als Hilfspolizei an der Grenze aus
Die Bundeswehr wird nach den Worten von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen den Bundesländern auch weiterhin bei der Bewältigung des Ansturms von Flüchtlingen helfen, aber keine Aufgaben als Hilfspolizei zum Beispiel an der Grenze oder bei der Bewachung von Unterkünften übernehmen. Wir haben eine ganz klare grundgesetzliche Trennung, sagte die Ministerin am (heutigen) Montag in Berlin. Soldaten und Zivilpersonal der Streitkräfte könnten überall dort helfen, wo es nicht polizeiliche Aufgaben oder hoheitliche Aufgaben sind. Von der Leyen sicherte zu, vor allem weiteres Personal zur Amtshilfe für Länder oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.
Das Statement der Ministerin zum Nachhören (die Passage zu den hoheitlichen Aufgaben findet sich ab 01:03):
(Die Heiterkeit zwischendurch ergab sich, weil die Kollegen davon ausgingen, dass die Ministerin keine Nachfragen beantworten würde – und die Ministerin auf die Fragen wartete…)
Am Vortag hatte es Meldungen gegeben, es gebe Überlegungen, Bundeswehrsoldaten zur Grenzsicherung einzusetzen und dafür in Amtshilfe der Bundespolizei als Hilfspolizisten zu unterstellen. Das hat von der Leyen damit ausgeräumt.
Aus Regierungskreisen wurde erläuternd auf das Grundgesetz verwiesen, dass einen Einsatz der Streitkräfte im Inneren nur bei einem Notstand mit Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorsehe – davon könne aber keine Rede sein. Auch ein Bundeswehreinsatz zur Untersützung der Polizei bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall oder länderübergreifenden Terroranschlag sei in diesem Fall nicht gegeben. Die Aufgabe der Bundeswehr beschränke sich deshalb auf technische Amtshilfe für die Länder oder andere Bundesbehörden.
Diese Amtshilfe sei die Bundeswehr aber bereit weit auszulegen, hieß es aus Regierungskreisen. So hätten die Streitkräfte bislang an 46 Standorten Unterkünfte für rund 20.000 Menschen bereitgestellt und damit etwa so viel, wie anteilmäßig auf ein einzelnes Bundesland wie Rheinland-Pfalz entfalle. Auch sei die Bundeswehr zu mehr personeller Unterstützung bereit als bislang von den Ländern abgefragt worden sei: Von den rund 4.000 Soldaten, die am vergangenen Wochenende in Rufbereitschaft standen, seien nur 700 Männer und Frauen angefordert worden.
Offensichtlich ist die Bundeswehr auch bereit, notfalls so genannte Verteilzentren zu betreiben, aus denen die in Deutschland ankommenden Flüchtlinge auf die eigentlichen Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt werden. Im Gespräch sind Schönefeld in Berlin und Oerbke und Bad Fallingbostel in Niedersachsen. Allerdings könne das nur ein Angebot an die Länder sein, dass diese auch annehmen müssten.
An das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Bundeswehr bislang 262 Soldaten und zivile Mitarbeiter abgestellt, die bei der Registrierung der Flüchtlinge helfen. Weitere Angebote von Freiwilligen aus den Streitkräften würden geprüft, hieß es in Regierungskreisen. Außerdem seien in Bundeswehr-Krankenhäusern Röntgeneinrichtungen zur Verfügung gestellt worden, zudem bislang bundesweit 82 Busse mit Fahrern. Grundsätzlich seien weitere Hilfeleistungen denkbar.
(Wie bei diesem Thema leider nötig, bleiben die Kommentare moderiert.)
Nachtrag: Nachdem ein Leser in den Kommentaren (vielen Dank!) auf den Bericht des Hagenower Kreisblatts (Link aus bekannten Gründen nicht) hingewiesen hat Kontrollpunkt eingerichtet : Bundeswehr sorgt in Horst für Ordnung, habe ich mal den Sprecher des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern gefragt. Seine Aussage: Die Soldaten haben keine hoheitliche Aufgabe, sondern unterstützen als helfende Hände die Mitarbeiter des Landesamtes für Immigration bei der Erstaufnahme. Einen Checkpoint hätten die Soldaten nicht eingerichtet. Offensichtlich, das zeigt, wie technische Amtshilfe aussehen kann, reicht allerdings allein schon die Anwesenheit – unbewaffneter! – Uniformierter, ein wenig Ordnung ins Chaos zu bringen…
Nachtrag 2: Ein Bundeswehr-Video zur Flüchtlingshilfe („Ich fühle mich nicht wie unter Soldaten, wie in einem Militärcamp – nein, ich finde es sauber und gepflegt“):
(Direktlink: https://youtu.be/jUNIbHNZrrY)
Nachtrag 3: Das Transkript des obigen O-Tons der Ministerin, wie vom BMVg veröffentlicht:
„Wir befinden uns im Augenblick in einer Situation, wo jede helfende Hand gebraucht werden kann. Insbesondere um den Flüchtlingen Schutz und Hilfe zu gewähren, das gilt selbstverständlich auch für die Bundeswehr. Ich hab sehr deutlich gemacht, dass wir mit maximaler Kulanz helfen wollen, wo wir nur können. Wir haben inzwischen bis zu 20.000 Unterkunftsmöglichkeiten geschaffen, für die Flüchtlinge, an 46 verschiedenen Standorten. Wir können insbesondere noch mit Personal helfen. Wir helfen schon beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wir helfen beim Transport, bei der Verpflegung, beim Aufbau von Betten, um nur einige Teile zu nennen. Aber wir haben nochmal ganz aktiv den Ländern gesagt, wo immer sie helfende Hände brauchen, Personal kann die Bundeswehr ohne weiteres noch stellen. Wir wollen in dieser Zeit auch unseren Beitrag leisten. ”
Frage: „Was sagen Sie denn zu Berichten, dass Soldaten der Bundeswehr als Hilfspolizisten in Sachen Grenzsicherung eingesetzt werden könnten?”
„Wir haben eine ganz klare Grundgesetzliche Trennung. Die Bundeswehrsoldatinnen und –soldaten, aber auch das zivile Personal, kann überall dort Amtshilfe leisten, wo es nicht polizeiliche Aufgaben oder hoheitliche Aufgaben sind. Abgesehen davon, soweit die Fantasie reicht, können wir helfen. ”
Frage: „Könnte die Bundeswehr auch beim Aufbau der geplanten Verteilzentren für Flüchtlinge in Bad Fallingbostel und möglicherweise in Schönefeld helfen?”
„Über die Verteilzentren sind noch nicht die Entscheidungen gefällt worden. Aber selbstverständlich, wenn gefragt wird, können wir sehr gerne bei dem Betrieb helfen. Dazu haben wir Kapazitäten und stehen auch zur Verfügung.”
Das Hagenower Kreisblatt beschreibt die technische Amtshilfe so:
Kontrollpunkt eingerichtet : Bundeswehr sorgt in Horst für Ordnung
Bereits am Freitag Abend hatten Soldaten des Aufklärungsbataillons 6 aus Eutin die Zufahrt gesperrt und einen Kontrollpunkt eingerichtet […] es wird jedes Auto angehalten, müssen die Flüchtlinge aussteigen, werden sofort befragt und anschließend geordnet […] Soldaten [werden] auch im Inneren der Einrichtung für Unterstützungsaufgaben eingesetzt […]
@Axel_F
Interessant. Sehe da ein, uh, gewisses Delta zu den Aussagen der Ministerin…
mit anderen worten man möchte das problem weiterhin nur administrieren anstatt es ursächlich anzugehen.
– ich halte die vemeintliche Selbstbeschränkung mit Verweis auf Art. 35 GG keinesfalls für zwingend. Angesichts der Situation könnte man hier auch zu einer anderen Interpretation kommen.
– zweitens stellt sich mir die Frage warum man bei vermeintlichen Verfassungsbedenken für den Inlandseinsatz nicht konsequent auf eine Unterstzützung der Schengenausßengrenzländer setzt.
Hier gäbe es kein Problem mit hoheitlichem Streitkräfteeinsatz sofern das ganze mit dem Territorialstaat koordiniert wird.
– Die „flüchtlinge“ kommen nicht aus Österreich, Ungarn,oder Tschechien sondern reisen über Griechenland und Mittelmeer ein. Genau dort müsste man aktiv werden ggf.falls mit Übernahme der Grenzsicherung an bestimmten Abschnitten durch europäische Kontingente.
-Gepaart mit pushback in die sicheren Drittländer (türkei u.ä.) würde man die Zahlen so nachhaltig reduzieren können.
Nur immer mehr Aufnahmekapazitäten anzubieten führt doch genau zu den negativen pull effekten die mittlerweile als kontraproduktiv indentifiziert werden.
irgendwann ist auch die letzte kaserne voll. dann stehen wenn sich nichts ändert imemr noch hundertausende auf der Matte,egal ob mit quote oder ohne.
DA muss angesetzt werden sonst ändert sich an der Migrationsproblematik nichts
——-
edit: was axel_f oben mitteilt ist zumindest ein erster ansatz
@TiloJung
Bundeswehr ist bereits in MeckPomm im Einsatz und betreibt einen Checkpoint in Horst […] … (via @thomas_wiegold)
https://twitter.com/TiloJung/status/643430730635284480
Das ist doch kein Checkpoint!!! Meldekopf klingt viel harmonischer ;-)
Die Frage ist: sind die Soldaten „im Soldatenstand“? Das wäre eigentlich so wie hier kurz beschrieben nicht zulässig (die Personenkontrolle).
@wacaffe
wo sehen Sie denn noch Interpretationsspielraum für einen Streitkräfte Einsatz im inneren.
Ein innerer Notstand ist es ja offensichtlich nicht.
Und Amtshilfe bedeutet logistische Unterstützung nicht für eine andere Behörde ihren Auftrag erfüllen. Übernehmen von Polizeiaufgaben ist offensichtlich keine logistische Unterstützung.
Betrachtet man die historische Auslegung dieser Artikels wird auch deutlich das diese so gedacht sind. Sie entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und man wollte sicherstellen das die Streitkräfte oder vergleichbares nie wieder als Organ der Exekutive im Inland eingesetzt werden.
Das mag sachlich betrachtet keine optimale Nutzung der eigenen Ressourcen sein aber vor dem historischen Hintergrund sehr verständlich.
Im Beispiel von @Axel_F vermute(!) ich sprachliche und inhaltliche Unsauberkeiten beim Autor.
Die Soldaten werden sicherlich in der Einrichtung den Torposten übernommen haben. Das wäre für mich eine rein logistische Ünterstützung („Helfende Hände“) und eindeutig nicht polizeiliche oder hoheitliche Aufgaben.
wacaffe, Ihnen ist bewusst wie sicherer Drittstaat nach AsylVfG § 26a definiert ist? Kleiner Tipp: Türkei gehört nicht dazu.
@all
Siehe Nachtrag zu Mecklenburg-Vorpommern oben – kein Checkpoint und (unbewaffnete) Unterstützung der zivilen Landesbehörden…
@renke @wacaffe
…sicherer Drittstaat: laut Ansicht von Österreich gehört auch Ungarn nicht mehr zu diesem Kreis
Unglaublich! !
@Axel_F:
Gleich mal vorweg: ich finde das gut die Bw zur Entlastung von Polizeikräften einzusetzen – und Wach- und Sicherungsaufgaben auch in zivilem Umfeld sollte jeder Soldat drauf haben (bei der Kasernenwache klappt’s ja auch).
Aber ernsthafte Frage: Was ist denn in dem Beispiel die rechtliche Grundlage für die Sperrung/Kontrolle? UZwGBw kann ja nicht greifen, da es meiner Erinnerung nach nur in einem militärischen Sicherheits(!)Bereich gilt, und den für eine Flüchtlingsunterkunft einzurichten macht irgendwie logisch keinen Sinn.
Oder sind die Soldaten per Verordnung dem zivilen Wachdienst gleichgestellt worden, mit allen Rechten und Einschränkungen (z.B. Gewaltanwendung nur eingeschränkt im Rahmen Notwehr/Nothilfe)?
Insgesamt glaube ich aber dass das öffentliche Empfinden in DEU immer noch zu verkrampft die Unterscheidung innere Sicherheit (POL) und äußere Sicherheit (Bw) macht. Einsatz der Bw im Inneren (im Sinne von Staatsmacht, nicht nur THW in Flecktarn) ist gesellschaftlich nicht durchsetzbar, obwohl ich mir sicher bin dass eine anständig geführte Sicherungskompanie hundertmal zuverlässiger, effizienter und anständiger im Verhalten ist als ein Wachdienst mit unterbezahlten Schicksalen, tlw. ohne richtige Ausbildung in dem Job.
Das geht schon los bei den Disziplinierungsmöglichkeiten – benimmt sich ein Soldat gegenüber Asylbewerbern daneben kann ich ihn als KpChef innerhalb von 3 Tagen empfindlich maßregeln.
Ein ziviler Wachmann kann meines Wissens nur über Straf- und Arbeitsrecht gepackt werden – da dürfte bei beleidigenden Äußerungen gegenüber schutzbefohlenen Asylbewerbern wenn überhaupt nur eine Abmahnung drin sein, wahrscheinlich nur ein verbales „dududu“.
@ renke
„wacaffe, Ihnen ist bewusst wie sicherer Drittstaat nach AsylVfG § 26a definiert ist? Kleiner Tipp: Türkei gehört nicht dazu.“
bisher nicht. die klassifikation westbalkan und türkei als sichere drittstaaten ist aber gerade der teil der heutigen innneministerkonferenz auf eu ebene der die höchste umsetzungswahrscheinlichkeit hat.
da sind sie insofern etwas behind the curve
@Infanterist
Gerne auch Ihnen z.K: Siehe Nachtrag oben…
@ T.Wiegold:
Danke, hatte ich inzwischen gesehen, Kommentar war aber nicht mehr bearbeitbar…ganz schöne Schlagzahl hier :-)
mwk, warum unglaublich?
Die Begründung des Verwaltungsgerichtshofs besagt, dass sich die Lage in Ungarn seit 2014 geändert hat, mit Tendenz zu Menschenrechtsverstößen (lässt sich kaum abstreiten). Die österreichischen Behörden sind jetzt aufgefordert, Abschiebungen nach Ungarn sinnvoll und anhand neuer Einschätzungen zu begründen. Betont wird vom Gericht auch, dass dies eine Einzelfallentscheidung ist und für andere Verfahren nur eine Richtschnur darstellt. Für mich ist das in sich konsistent und nachvollziehbar.
[Fällt unter das Linkverbot auch der ORF?]
@ wacaffe
Sie wollen partout keine Flüchtlinge bei uns, das ist in Ihren Beiträgen hier schon mehr als deutlich geworden. Dass Sie das Wort Flüchtlinge nun schon in Anführungszeichen setzen, finde ich aber unverschämt, und es wundert mich, dass Herr Wiegold dies so unkommentiert stehen lässt. Ich wünsche Ihnen und uns allen jedenfalls, dass Sie nie vor Krieg und Terror fliehen müssen und andere Staaten und Menschen dann ähnliche Bedenken wie Sie anführen, warum Ihnen nicht geholfen werden kann oder darf.
Ihre juristischen Ausführungen zum Thema (siehe andere Beiträge) teile ich keinesfalls, stimme aber darin überein, dass wir den EU-Randmitgliedern bei der Bewältigung des sehr hohen Flüchtlingsaufkommens helfen müssen. Dublin II ist aber eine Fehlkonstruktion, denn es lässt die EU-Staaten an unserer Süd- und Südostflanke mit dem Problem quasi allein. In Zeiten der Flüchtlingskrisen auf Lampedusa war es Deutschland auch eher egal; man sagte, dies sei ein italienisches Problem. Wie sollen Flüchtlinge in Zentraleuropa Dublin-II-konform Asylanträge stellen, wenn sie per EU-Recht dies nur dort tun können, wo sie EU-Territorium betreten? Wie soll da eine für alle Mitgliedsstaaten gerechte Lösung Ihrer Meinung nach aussehen?
Schauen Sie sich zu diesem Thema mal die letzte „Heute-Show“ an, dort wird das Problem leicht verständlich erklärt. Dort wird dann auch gleich das notwendige Vokabular geliefert, um derartige Medien adäquat zu beschimpfen („linksversiffte Lügenpresse“ oder so ähnlich). In den Kreisen, in denen man Flüchtlinge als „Flüchtlinge“ beschreibt, wird sowas sicher gerne angenommen.
@wacaffe Meines Wissens geht es da um sichere Herkunftsländer, das ist wieder eine andere Baustelle.
@ chris
„wo sehen Sie denn noch Interpretationsspielraum für einen Streitkräfte Einsatz im inneren. “
angedacht war ja unterstellung von soldaten als hilfspolizisten. die würden dann formal nicht als Soldaten im Inland sondern eben als Askaris für die Polizei und folglich auch mit deren status agieren. so hätte man verfassungsfragen relativ elegant umgangen.
man nehme jeweils 2 polizisten zu einer gruppe soldaten um festnahmen und andere rein polizeiliche aufgaben zu erfüllen und nutze soldaten situativ als argumentationsverstärker.
(zumindest für feldjägerkräfte unmittelbar leistbar)
voila!
Jurisprudenz ist eben auch das schaffen kreativer lösungen und nicht hilflose selbstblockade und normendefätismus.
(abgesehen davon könnte man mit dem Terminus „Unglücksfall“ i.S.v. menschengemacht in Art.35 Abs.3 GG noch einiges anfangen so man denn wollte)
Möglich wäre ggf. noch dies:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilliger_Polizeidienst
(wurde ja schon kurz angesprochen), wobei die Befugnisse je nach Bundesland deutlich anders sind. Ggf. müßte das Polizeigesetz (z.B. in BY) geändert werden.
In BaWü
„Die Angehörigen des freiwilligen Polizeidienstes haben bei ihrer Dienstverrichtung dem Bürger gegenüber die Stellung eines Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg.“
geht es wohl am weitesten.
Die Aufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Asylsuchende und sonstige Flüchtlinge, in Nostorf-Horst, ist eine schon lang bestehende Einrichtung. Die „helfende Hände“ wurden in der Nacht, in der die Lage eskalierte gerufen.
Unwürdigste Zustände in Horst : Die Nacht, in der die Lage eskalierte
Hunderte Flüchtlinge mussten bei bitterer Kälte vor dem Tor der Aufnahmestelle in Horst campieren – Einsatz des Kreises hat in der Nacht zu gestern [10.09] diese Zustände beendet. Die Verantwortlichen waren völlig überfordert. @ Zeitungsverlag Schwerin
http://www.laiv-mv.de/land-mv/LAiV_prod/LAiV/amf/Aufnahmeeinrichtung/_Aufnahmeeinrichtung.jsp
@wacaffe
Man kann natürlich das Beachten des Grundgesetzes als Normendefätismus diffamieren.
Ich finde nicht, dass ich solchen Bestrebungen hier eine Plattform geben muss.
(Die Zahl der nötigen Warnschüsse wird langsam recht groß.)
@ TW
och Herr Wiegold das ist doch nun wirklich überzogenen Kritik.
Für Juristen ist es vollkommen gängige Praxis innerhalb der auslegungsbedürftigen Normen des Grundgesetzes Bewegungsspielräume zu identifizieren um diese politisch nutzbar zu machen.
das ist dann keine Nichtbeachtung des Grundgesetzes wie sie mit indirekt vorwerfen sondern gelebte Verfassungspraxis und täglich Brot des Staatsrechtlers seit Gründung dieser Republik.
Kritik an den kollegen meiner Zunft die allzu oft nur die einschränkende nicht die ermöglichende dimension von Normen sehen kann man mE. auch mal als „normendefätismus“ bezeichnen ohne damit irgendjemanden „diffamieren“ zu wollen
—————————
@ Nils
ihre suggestiven unterstellungen ignorieren wir mal.
anführungszeichen setze ich bei den migranten die derzeit nach deutschland strömen deshalb weil das gros der hier ankommenden schlicht keine flüchtlinge im Rechtssinne sind. „Flüchtling“ ist ein terminus technicus der an bestimmte kriterien gebunden ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCchtling
(merke: auch Krieg ist kein Fluchtgrund gem: UN Flüchtlingscharta solange keine INDIVIDUELLE verfolgung aus den dort aufgeführten gründen vorliegt)
Das ist nur bei einer minderheit der in deutschland ankommenden Personen der Fall (knapp 34 % im 1. Quartal 2015)
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Flyer/flyer-schluesselzahlen-asyl-halbjahr-2015.html
über die verdeutlichung dieser tatsache durch anführungszeichen kann man sich emotional echauffieren, eine pauschale bezeichnung der migranten als flüchtlinge wäre aber schlicht sachlich falsch.
Och @Wacaffe, überzogene Kritik? Und Normendefätismus ist eine unter Juristen übliche Bezeichnung für Bestimmungen des Grundgesetzes? Und „Flüchtlinge“ natürlich nur, weil Krieg ja kein Fluchtgrund ist…
Mein Tipp: Suchen Sie eine Plattform mit Gleichgesinnten.
@ TW
was an der referierung der rechtslage jetzt so verwerflich sein soll das sie sich zu derart emotionalen reaktionen samt bannfluchandrohung hinreißen lassen verstehe ich nun wirklich nicht.
Wenn die anderen kommentatoren meine ausführungen für falsch/kritikwürdig oder sonstwie degoutant halten werden sie das schon sagen. siehe leser Nils
der austausch unterschiedlicher meinungen ist doch sinn der plattform
(wenn es sie beruhigt ziehe ich hiermit den vorwurf des normendefätismus gerne zurück. mein herz hängt nicht daran)
Werter Herr Wiegold,
ich muss doch jetzt mal für den Kommentator wacaffe eine Lanze brechen: Was Sie ihm unterstellen (T.Wiegold | 14. September 2015 – 17:56), hat der nirgendwo geschrieben!
Bleiben Sie doch einfach Ihrer hier bisher so sehr geschätzten Moderationslinie treu – die macht doch diesen Blog zu einer so wertvollen Plattform.
MfG
Hans Schommer
Ich muss Herrn Wiegold da absolut zustimmen. Es sollte hier nicht darum gehen wie man am besten um die Bestimmungen unseres Grundgesetzen herum Arbeitet sonder die Absicht dahinter so gut es geht umsetzen.
Und gerade so Ideen wie Soldaten als „argumentationsverstärker“ ist genau der falsche Ansatz auch wenn Streitkräfte das gut könnten siehe Prager Frühling und Platz des Himmlischen Friedens aber das sollten nicht unsere Vorbilder sein.
„weil Krieg ja kein Fluchtgrund ist…“
Sehr geehrter Herr Wiegold, bei allem gebotenen Respekt, aber das ist – rein rechtlich – leider richtig. Vgl.:
„Asylerhebliche Merkmale sind nach dem Wortlaut der Genfer Flüchtlings- konvention (GK) die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Grup- pe und politische Überzeugung. § 2 Abs. 1 AsylVfG regelt, dass Asylberechtigte die Rechtsstellung nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) genießen.
Allgemeine Notsituationen – wie Armut, Bürger- kriege, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit
– sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen. In diesen Fällen wird geprüft, ob möglicherweise subsidiärer Schutz zu gewähren ist oder ein Abschiebungsverbot besteht.“
Quelle: BAMF – Das Bundesamt in Zahlen 2014, S. 44 (http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2014.html)
@wacaffe
Mir schaudert es.. Hinsichtlich der Normenauslegung des GG über zu identfizierende „Bewegungsspielräume“ und „gelebte Verfassungspraxis“ schwadronieren,
aber wenn es um Menschen geht, die, zumindest die allergrösste Zahl, vor den Folgen von
Kriegen flüchten, buchstabengetreu darauf zu beharren, das Kriege ja kein Fluchtgrund gemäss UN-Flüchtlingscharta seien… ich mag mir dann gar nicht mehr ausmalen, was Sie sich unter “ pushback in die sicheren Drittländer“ vorstellen.
Wahrscheinlich mit vorher „Proviant fassen“ wie in den Bildern von Röszke zu sehen?
@wacaffe
Seit Monaten beobachtetes Trollverhalten: Kräftig draufhauen, dann erklären, das sei alles nicht so gemeint gewesen. Und ich bin der Doofi, der das immer mitmachen soll? Nein.
@Hans Schommer
Komisch, genau so hat er’s geschrieben – das habe offensichtlich nicht nur ich so verstanden.
@Zyniker
Krieg mag ’nicht asylerheblich‘ sein. Aber so zu tun, als sei Krieg kein Fluchtgrund, deswegen reden wir von „Flüchtlingen“, weil die haben ja keinen Grund zu Flucht ist… ziemliches Verhalten furchtbarer Juristen.
Unterm Strich: Ich muss mir menschenverachtende Argumentationen, noch dazu von Leuten, die seit Monaten immer wieder mit so was auffällig werden und nach einem Hinweis dann erklären, dass es nicht so gemeint war oder juristisch berechtigt sei, nicht dauerhaft bieten lassen.
/ und noch ein Nachtrag: Ich sehe AG auch nicht als Plattform für die Debatte, wie man die Einschränkungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren möglichst umgehen kann – da ist der nächste Kommentar schon in der Pipeline. Wer die Flüchtlingssituation dafür gebrauchen – ich finde: mißbrauchen – will, kann das bitte woanders tun.
Das GG ist laut Wiki öfters Gegenstand von Auslegungen (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht))- was jetzt daran verwerflich sein soll, entzieht sich mir völlig. Hieraus zeigt sich doch, dass wir Gesetze haben und keine in Stein gehauenen Gebote.
T.Wiegold
+1
Angesichts einiger bedenklicher „Landser“-Kommentare in den letzten Monaten wünschte ich mir manchmal eine BW mit Wehrpflichtigen als „Spiegelbild der Gesellschaft“ wieder zurück.
@ T.W. et al.
vermutlich bringt uns diese Debatte jetzt nicht weiter.
man wird ja sehen was die politische Strategie sein wird sofern die Quote auf europäischer ebene scheitert
(danke an die Sekundanten! ;-) )
Seit einigen Wochen lese ich den Blog AG und auch die oftmals sehr informativen Kommentare.
Als (bisher) Außenstehender fällt durchaus auf, dass wacaffe sehr deutlich am rechten Rand fischt.
Auch wenn es zur Meinungsvielfalt gehört, insbesondere um sich selbst ein eigenes Bild der Lage zu machen, alle Meinungen zuzulassen und zuzuhören, ist hier doch schon langsam eine Grenze des Annehmbaren erreicht.
Zwar hat wacaffe recht, das Grundgesetz ist bewusst interpretierbar gehalten und sollte im Sinne der Ersteller ausgelegt werden. Dies gilt aber nicht nur für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren, sondern auch für den Artikel 16 GG.
Auch wenn nach strenger Auslegung kein Asylgrund vorliegt, so sollte man sich dennoch überlegen was die Schreiber des Grundgesetzes im Sinne hatten, insbesondere aufgrund der Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges, verbunden mit Krieg, Vertreibung, Verfolgung und Völkermord.
Es ist klar, dass man irgendwo Grenzen beim Thema Flucht ziehen muss. Beliebig viel geht nicht, aber dies ist Aufgabe der Politik diese Grenzen zu finden und entsprechend zu reagieren.
Bis dahin sollte geholfen werden.
Ich bezweifle, dass aktuell auch nur ein einziger „besorgter Mitbürger“ vorzeigbar ist, dem es aufgrund der Flüchtlingssituation objektiv schlechter geht als vorher.
Sehr geehrter Herr Wiegold,
ich melde mich hier nur selten zu Wort, habe aber jetzt wirklich Probleme, Ihre aus meiner Sicht überzogen dünnhäutige Reaktion zu verstehen. Trollverhalten habe ich in der Tat in Ihrem Blog schon häufiger erlebt, insbesondere wenn es um die Lage in der Ukraine und die Bewertung des russischen Verhaltens ging. In den Kommentaren auf dieser Seite kann ich das nicht feststellen. Dass man den Begriff „Flüchtling“ im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Krise hinterfragen darf, halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Da stoße ich mich eher an dem von Ihnen nicht beanstandeten Vergleich unserer Soldaten mit denen, die für die Niederschlagung der Demonstrationen auf dem Platz des Himmlischen Friedens oder des Prager Frühlings verantwortlich sind.
Ich empfehle etwas mehr Gelassenheit bei der Moderation.
Fundstück beim serbischen Sender B92
http://www.b92.net/eng/news/region.php?yyyy=2015&mm=09&dd=14&nav_id=95419
Kennt sich jemand genauer bei der Ausrüstung des ungarischen Miltärs aus? Glaube hier Soldaten und Humvees in Wüstentarn (!) zu erkennen. Vorgeblich an der Grenze Ungarns zu Serbien. Die Gewehre sehen M16 artig aus.
Die restriktive Auslegung des Einsatzes der Bw im Inneren ist durch das GG, mit Blick auf die deutsche Geschichte, recht deutlich geregelt.
Dennoch bleiben ausreichende Möglichkeiten bestehen, damit die Bw in Notlagen eingesetzt werden kann. Hier bin ich der Meinung, die Bw soll tun was sie am besten kann, und dies ist nicht Polizeiarbeit.
Konkret ist die Bundeswehr in Katastrophenlagen ein geschätzter Partner, weil sie große Helferkontingente geschlossen und durchhaltefähig einsetzen kann und einiges an Spezialgerät aufbieten kann.
Meine Sicht als juristischer Laie:
Welcher Bürger und vor allem welcher Soldat will wirklich Soldaten als „Hilfspolizei“ sehen? Ich wage zu behaupten niemand!
Abgesehen von den Regelungen des GG spricht aus praktischer Sicht vieles dagegen.
Um als Polizist handlungssicher zu agieren ist eine lange Ausbildung und der Einsatz mit einer im Polizeirecht erfahrenen Führung notwendig.
Mit der „Helferausbildung“ als Wachsoldat gemäß UZwGBw ist man allenfalls für die Routineaufgaben am Kasernentor ausreichend ausgebildet und jeder Sonderfall wird bereits spannend.
Erschwerend kommt hinzu, dass Polizeirecht Länderrecht ist und sich doch in einigen Punkten deutlich unterscheidet.
Letztendlich unterliegen Gesetze immer einer Auslegung und vor Gericht kann man nie sicher sagen, was herauskommt.
Solche Änderungen sollten jedoch als Folge eines gesellschaftlichen Diskurse von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung getragen werden und nicht im Schatten einer Katastrophe, wie z.B. 9/11 einfach durchgewunken werden.
Mit Verlaub
Ich habe nach dem allgemeinen Rüffel durch Herrn Wiegold nochmal die Einträge zur Flüchtlingsthematik im Spannungsfeld der Bundeswehr distanziert nachvollzogen. Ich bin nur bedingt Freund von Internetforen/Blogs, da man schnell aneinander vorbeiredet. Z.B @ Wacaffe, ich hoffe wir schaffen das jetzt nicht zu tun.
Ich nehme gerade Herrn BotG sehr ernst, da er glaubwürdig den Eindruck vermittelt, nah bei der Sache zu sein. Seinen Auftrag zur Recherche in Sachen Afghanistan habe ich entgegengenommen, und möchte (s.O) betonen, dass es nie mein Ziel war, etwas „rosig“ darzustellen, militärische Begrifflichkeiten sind nicht mein Spezialgebiet. Ich bin auch überzeugt, dass wir in Sachen Nationbuilding zwei unterschiedliche Sprachen sprechen, da ich fachlich aus dem Bereich Geoökonomie komme und so konsequent über ökonomische und soziologische Zusammenhänge in das weite Feld der Geopolitik vorstoße. Die Geopolitik ist demnach auch Dach der Geostrategie, die eine zu oft in Sachen Militär und Technik unterschätzte Dimension beinhaltet. Und wie es der AM schon richtig (indirekt) betonte, ohne Sicherheit keine Politik nach unserem jüngeren europäischen Verständnis. Daher bin ich im Bereich mil immer Dankbar [@T.W, KPK, T.M, BotG, …] für Quellen und weiterführende Literatur.
Dennoch konnte ich im Studium drei Seminararbeiten erbringen, die als Grundlage meiner weiteren Ausführungen dienen sollen. Einmal zu Identifikationsproblemen in der Statistik [Charles F. Manski], zu den ökonomischen Aspekten der Stigmatisierung [Goffman etc], dann zur Conflict Theory & War Economics [Jack Hirshleifer].
Nun meine ich gerade bei einigen der letzten Beiträgen zu erkennen, dass wir eine grundlegend unterschiedliche Auffassung von „Ursächlichkeit“ haben. Hierzu gibt es insgesamt drei Spitzen, die sich im Forum über die Tage hervorgetan haben, auf die ich kritisch eingehen möchte.
1. Militärische Bedrohung auf deutschem Boden:
Die oben genannten Drei, zuerst unabhängig erscheinenden Bereiche und deren Modelle, lassen Zusammenhänge aufzeigen, die auch den „Grad“ der Zersetzung eines sozialen Kollektives zu bestimmen und Prognosen anzufertigen erlaubt.
Wir sind m.E weit entfernt von Allem, was auch nur abenteuerlichst-Ansatzweise eine Legitimation des Einsatzes der Bundeswehr im Inland, außerhalb von ziviler Amtshilfe und Humanitären zulassen würde! Als Zivilist kenne ich Soldaten, auch im persönlichen Freundes- und Bekanntenkreis, als Menschen mit Grenzerfahrungen bei „Schnellem, Gefährlichem, Kulturellen, Dynamischen aber auch Traumatischen“, und diese Bürger sind jetzt besonders gefragt. Das ist kein „THW im Fleck Tarn“, das sind Soldaten auch als Bürger. Es ist also m.E Folgerichtig, dass die Bundeswehr hier ihre Organisationsstruktur, Disziplinkultur und Logistik ganzheitlich nutzt, um maximale Ergebnisse darstellen zu können. Gerade die Unterstützung durch die Bundeswehr kann nun eine Überlastung des Systems verhindern, die vielen Bürgern nur noch mehr Angst machen würde, was wiederum Stigmatisierung, dadurch negative Wahrnehmung aufgrund von persönlichen Eigenschaften, dann Gruppenbildung/Ghettoisierung und dann irgendwann Zustände zur Folge haben könnte, die wir alle nicht wollen. Zu dieser präemptiven Wirkung später mehr.
2. „Pushback“ aus Europa:
Diese anglikanisch-zärtlich anmutende Umschreibung, letztendlich Flüchtlinge an den Außengrenzen der EU „militärisch abzuweisen“ ist abenteuerlich, wenn nicht gar rechtlich zu hinterfragen. Der Verweis auf Drittstaaten ist aus rein theoretischer Sicht berechtig, dennoch praktisch nicht Zielführend.
Im Raum Mesopotamiens mit der Invasion, aber auch schon zuvor, besonders ab 9/11 hat sich über ein Jahrzehnt eine Kriese formiert, die einen ethnischen wie konfessionellen Zersetzungsprozess beschleunigt hat, und sich Kreisförmig auszudehnen Droht. Der Vektor durch die Flüchtlinge gen Europa ist besonders deutlich erkennbar, da dort überhaupt Kontroll- und Zählmaßnahmen sowie freie Medien existieren. (s. Auflösung Sykes-Pikot)
Hinzu kommt, das es zur Definition von sicheren Herkunftsländern es Quelltexte rechtlicher wie auch soziologischer Natur gibt, welche streng anzuwenden sind. Ich möchte nicht zu weit gehen, und nun Bilder und Videos von der türkisch-syrischen Grenze, innerhalb der Türkei und Vorkommnissen in Ungarn und an der Grenze posten. Emotionalisiert/Moderiert sind wir ja schon. M.E sind gerade einige NGOs dies bezüglich auf den Hinterbeinen, und ich mahne höflichst, die Zersetzungswirkung die eingesetzt hat, und auch als eine Externalität auf Eigenschaften als sicheres Herkunftsland wirkt, nicht zu unterschätzen. Diese wird nicht Haltmachen, nur weil da irgendwann auf Blech „European Union“ steht.
3. Russophil:
In gegebener Kürze. Eine Koalition der Willigen ist mit m.E nicht ausreichend internationaler Deckung bzw. tatkräftiger Unterstützung aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates auf einen Feldzug in den Irak gegangen. Bei gegebener Kürze, mit Verlaub, das möge nicht wieder passieren. Und nein, wir sind nicht Russophil, wir sind realistisch, und wir haben nun alle ein Problem:
Aus mehreren Jahren der Betriebspraxis auch im Konzernumfeld Business Development MENA weis ich, dass es immer ein Zusammenspiel materieller und menschlicher Ressourcen gibt. Ist eines Erschöpft, geht nichts mehr! Hier wurde zum Flüchtlingsthema bereits der ehemalige Innenminister Zitiert und ich erinnere mich an seine Amtszeit besonders mit meinem levantinisch-islamischem Migrationshintergrund. Auch an die Zeit, in der ein Hesse wieder Ministerpräsident werden wollte und sein Wahlkampf. Ich erinnere mich auch an eine Andere, m.E schärfere Haltung der Bundeskanzlerin zur Flüchtlingsthematik. Islamophobie und Stigmatisierung stand damals gespürt auf der Tagesordnung.
2008–> Exmatrikulation/Ab ins Ausland/Levante/Arabischer Staat/ Family. Ohne eine Biografie schreiben zu wollen, erinnere ich mich nach meiner Rückkehr aus der Region August 2009, einen Shellshock, wertvolle Erfahrungen, Sprachkenntnisse und um viel „Wissen“ reicher, dass ich unseren heutigen Innenminister immer als sehr angenehm empfunden habe, da er immer auch ein Minister der Inneren Einheit für mich darstellte. Ich denke sie ahnen was ich skizieren möchte…
Die Bundeswehr beseitigt gerade ein Bottleneck bei der Flüchtlingsversorgung, der zu massiven Konsequenzen führen hätte können, wäre die Hoffnung mit den materiellen Ressourcen und dann die Motivation kollabiert. Also meine Message an Alle hier, die immer wieder daran zweifeln, was die Bundeswehr oder allgemein die Sicherheitspolitik, auch in Afghanistan, erreicht hat? Hoffentlich nichts, was seinen Weg in die Breaking News findet und man wieder meint, dass die Sch***** auf den Ventilator gefallen ist. Will meinen, da machen ein paar Leute richtig gute Arbeit … <3
Mir schwant in Berlin gibt’s Arbeitsteilung: Innen und Verteidigung bewältigen gerade EU/Migration und die Kanzlerin wähne/verhoffe ich mit dem AM im Gepäck auf dem Weg in Richtung New York. Nur über diesen Umweg erreichen wir die eigentliche Ursache, die Quelle der Völkerwanderung an Europas Türschwelle. Ich bin mir absolut im Klaren, dass ich hier mit ihnen vom Hundertfachen ins Tausendfache gegangen bin. Dennoch, den empfundenen Tellerrand von der BRD nach EU bis EUMENA zu erweitern ist notwendig, um wieder zurück nach Berlin zu reduzieren. Vor zwei Tagen habe ich teils heftig Richtung politischer Repräsentanz ausgeholt, will meinen, deren Variablen entscheiden sich nun im UN Hauptquartier, was wiederum die Rahmenbedingung für Ursachenbekämpfung ergeben soll. Dann kann ein ganzheitliches Konzept entstehen.
Ein dekorierter Ministerialrat A.D mit Bundesverdienstkreuz bezeichnete mich mal persönlich als "von nun an sind sie der Spezialist für die Region". I.d.S auf gute Debatten im Forum hier nach Hernn Putins Rede "auf Augenhöhe"
P.S: @BotG, K-P K: Ich lese mich bereits in die Zusammenhänge Jugoslawien ein, keine Sorge XD
@T.W bitte 2008 mit 2009 und 2009 mit 2010 ersetzen …danke
immer der schnelle timer :)
@ Zyniker
Sehr geehrter Herr Wiegold, bei allem gebotenen Respekt, aber das ist – rein rechtlich – leider richtig. Vgl.:
Nein. Ich kann zwar sehen worauf sie hinauswollen, es ist aber falsch. Die Genfer Konvention definiert schlicht, wer „Flüchtling im Sinne dieser Konvention ist“ (also deren Geltungsbereich). Einen allgemeingültigen Geltungsanspruch, was ein Flüchtling ist, stellt sie nicht auf. Auch wenn sich viele Staaten daran orientieren (in der EU stellt sie beispielsweise einen Teil des Mindest-Schutzstandards dar), und sich das UNHCR auch in Staaten daran orientiert, die sie nicht unterzeichnet haben (Syrien, Libanon, Jordanien zum Beispiel).
Sowohl rechtlich (Subsidiärer Schutz, nationale Asylgesetze, Kontingentsflüchtlinge) als auch sprachlich (DDR-Flüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge) gibt es aber darüber hinausgehende Definitionen die eben nicht nach Gusto ignoriert werden können.
Und selbst allein nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist Push Back nach einhelliger europäischer Rechtssprechung illegal. Schon ein Asylsuchender ist nach Genfer Flüchtlingskonvention bis zur ordnungsgemäßen Entscheidung seines Verfahrens geschützt. Herrn Wacaffes „Argumentation“ ist also schon in sich willkürlich unstimmig.
Auch über den subsidiären Schutz braucht man nicht pseudo-juristisch rumpalavern. Der ergibt sich nicht nur aus EU-Recht (und wäre damit schon bindend), sondern in Deutschland auch aus Artikel §1 GG (und daraus folgend Artikel §60 Aufenthaltgesetz). Auch hier ist die Rechtsauslegung eindeutig.
Genauso einheitlich ist die Rechstsprechung darin, dass ein ordnungsgemäßes und menschenwürdiges Asylverfahren eine Voraussetzung für die Abschiebung in einen Drittstaat ist. 2014 galt das zum Beispiel nicht für Griechenland. Auch diesen Punkt kann man in einer wirklichkeitsorientierten Diskussion nicht einfach ausblenden.
Insgesamt bleibt vom Herrn Wacaffe Geschriebenen nur heiße Luft, welche die „einschränkenden Normen“ halt schlicht ignoriert. Wünschdirwasgelaber halt.
Abgesehen vom leicht kaltblütigen Zynismus (schon mal mehrere Monate im Kriegsgebiet verbracht und nicht gewusst ob man den nächsten Tag noch erlebt und seine Familie je wiedersieht? Und da zähle ich nicht Camp MeS dazu!!!) verstehe ich den Sinn dieser ganze Juristentheoretiker-Elfenbeinturmdiskussion nicht:
Einsatz Bundeswehr im Innern im Sinne der Ausübung von staatlicher Gewalt findet einfach nicht statt, Thema durch. Beim Amoklauf 1999 in Bad Reichenhall durften nicht mal die TPz genutzt werden um das SEK geschützt ans Haus ranzubringen, weil die Bw dadurch ja aktiv an Polizeigewalt beteiligt wäre (so damalige Aussage des Rechtsberaters OSH).
Das ist politisch und gesellschaftlich (und Grundgesetze sind für das Volk gemacht, nicht für Juristen) nicht gewünscht und Ende. Das kann man nun ineffizient finden (finde ich selber übrigens auch!) aber daran wird die Flüchtlingskrise sicher nicht scheitern. Die Probleme mit den nicht vorhandenen langfristigen Konzepten sind ganz anderer Natur.
300 Km für einen Bauzaun und drei Zelte, Oberfeldwebel ratlos
Die Frankfurter Rundschau berichtet in ihrem Artikel „600 Betten dicht an dicht“
Für die Aufbauarbeiten hat der Bund 55 Soldaten aus dem ostwestfälischen Augustdorf abkommandiert. Drei Stunden waren sie in einem gecharterten Bus unterwegs. Warum keine Soldaten aus Hessen? Oberfeldwebel Reinhold Riedl weiß darauf keine Antwort.
na ist hier ja doch noch ganz munter geworden.
@ JR
ähh ihre kritik ist jetzt was genau? addiert man den von mir im eifer des gefechts sublimierten subsidiären schutz hinzu kommen wir auf eine anerkennungsquote von sage und schreibe 36 % statt der oben von mir aufgeführten 34,7%
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Flyer/flyer-schluesselzahlen-asyl-halbjahr-2015.html
ich bleibe daher bei meiner feststellung die generalisierende bezeichnung der Migranten als „Flüchtlinge“ ist und bleibt juristisch fehlerhaft. nur darum ging es in obigem post was bei kursorischer lektüre auche ersichtlich sein sollte.
ihr ausführungen zum laienverständnis der begriffe können daher „nach gusto ignoriert werden“
bonne nuit
>>Oberfeldwebel Reinhold Riedl weiß darauf keine Antwort. „Wir haben gestern den Einsatz erhalten. Wir wussten nur, dass es nach Hessen geht“, sagt der Kommandant des Panzerbatallion 203<<
Hmm.
(Sorry für's OT. Ich konnte es mir nicht verkneifen.)
Statt Hilfspolizei in Bayern künftig Kampfeinsatz im Nahen Osten? Heute titelt der Münchner Merkur, Wolfgang Ischinger, der Vorsitzende der Münchner Sicherheitskonferenz, „plädiert für Bundeswehr-Einsatz in Syrien“.
Im Kontrast dazu Focus Online gestern: „Syrien-Operation Russlands: Diese fünf Signale schickt Putin jetzt an den Westen“. 1. US-/NATO-Einsatz in Syrien könne direkten Militärkonflikt mit Rußland provozieren. 2. Putin werde Assads Sturz nicht zulassen. 3. Rußland sei wirtschaftlich noch lange nicht am Ende. 4. Die Lösung der Ukraine-Krise sei fern. 5. Die USA seien nicht mehr die einzige wichtige Weltmacht im Nahen Osten.
Finanzminister Schäuble will den Kommunen zusätzlich 500 Mio zur Bewältigung von Flüchtlingslasten zur Verfügung stellen. Dazu hat er (lt. N-tv) Einsparungen in allen Resorts angekündigt, also auch EP 14.
Also ich finde es hier sehr interessant, Augengeradeaus öffnet oftmals die Augen. Herrn @Wiegold kann ich betr. „Dünnhäutigkeit“ verstehen, da der Charakter dieses Blogs unterzugehen droht, wenn er immer (kern)themenfremder wird… Was ich gerade interessant finde, sind die Militär- und Wehrtechnikthemen. Hier jetzt mit rabulistischer Rhetorik eine Diskussion zur Grundgesetzauslegung aufmachen zu wollen, überfordert m.E. den Blog. Im Hinblick auf das von Herrn @Wiegold angesprochene Trollverhalten bez. RUS/UKR ist nur festzustellen, daß eine Haltung Pro- oder Contra US/Nato bzw. Moskau/DNR oftmals sofort Reflexe bez. „Troll“ hervorruft. Eine neutralere Moderation wäre da evtl. diskussionsfördender.
Die Clausewitzianer, die in Fortführung nicht vorhandener globaler Ordnungspolitik seit Jahrzehnten den Globus mit Mlitärische-Lösungen1.0 (Bomben etc) in den Zustand versetzt haben, der die Krisenwelle zu einer Tsunami hat anwachsen lassen, verbünden sich jetzt mit den Schhmittianern, die eine Militärische-Lösung2.0 (Militärische Grenzsicherung) fordern zum Staudamm-Bau gegen diese Tsunami, die – in schon fast wunderlich anmutender historisch-sozioökonomischer Bestätigung des Verursacherprinzips – angeblich droht die Treiber- und Betreiberstaaten der vorgenannten ML1.0 in der globalen „Ordnungspolitik“ zu überfluten.
Was lernen wir daraus ?
1. Die Revolution (aka regime change) frisst nicht nur ihre Kinder, sondern auch deren Väter !
2. Sowohl Clausewitz als auch Carl Schmitt sind overtaken by evolution, sind noch nicht einmal mehr zitierfähig und gehören in die Mülltonne der flawed conceptual blueprints.
3. Der behördenseitig koordinierte Einsatz von unbewaffneten Staatsbürgern in Uniform zur Bewältigung einer humanitären Krise oder Katastrophe ist weder eine Mil-Lös1.0 noch 2.0 – es ist einfach staatlich/geselschaftlicher common sense.
In diesem Sinne ;-)
Die Diskussion über einen Bundeswehreinsatz zur Grenzsicherung ist doch rein theoretisch. In der Realität darf man bezweifeln, daß die Bundeswehr überhaupt die Kapazität zu mehr als lokalen Helferdiensten hätte. Daß die Bundeswehr so winzig ist, wie sie ist, hat aber auch etwas Gutes. Bei dem aktuellen innerpolitischen Gesinnungskrieg wäre mir nicht wohl bei dem Gedanken, daß die Bundeswehr sich z.B. mit unseren mitteleuropäischen Nachbarn anlegen könnte. Da die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist, baucht man ja nur einmal den O-Ton von nicht wenigen Parlamentariern zu hören, um sich „short of war“ mit unseren mitteleuropäischen Nachbarn zu fühlen. Dort, also im Parlament, ist nun auch schon zu hören, daß Grenzkontrollen an sich „unmenschlich“ seien. – Wie gesagt: die Wiedertäufer von Münster sind unterwegs…
@ Wacaffe
Steht doch oben: Fakten werden ignoriert, Begrifflichkeiten werden willkürlich und falsch verwendet, die Argumentation ist unvollständig und in sich widersprüchlich. Oder einfacher ausgedrückt: Sie haben keine Ahnung und behaupten einfach Dinge daher.
Schönes Beispiel ist mal wieder die „Anerkennungsquote“. Das Ergebnis eines Asylverfahrens ist nicht das Feststellen des Flüchtlingsstatuses nach Genfer Konvention. Das Feststellen des Flüchtlingsstatuses nach Genfer Konvention ist weder eine hinreichende noch notwendige Voraussetzung für Asylberechtigung in Deutschland. Und die Asylberechtigung ist für eine Schutzberechtigung zwar hinreichend, aber nicht notwendig.
Zeigt sich auch wieder gut daran, dass sie beim Verweis auf die BAMF-Zahlen mal eben die 26,5% formellen Entscheidungen übersehen haben. Das Ablehnen von Asylanträgen wegen bereits in anderen Dublin-Staaten anhängigen Asylverfahren fällt da zum Beispiel drunter.
(Auch schön: Sie haben sich ausdrücklich auf die übers Mittelmeer und Griechenland einreisenden „flüchtlinge“[sic] bezogen. Jetzt verwenden Sie aber Zahlen die aufgrund der ex-jugoslawischen Asylsuchenden niedriger ausfallen.)
Erst den Begriff „Flüchtling“ auf „Flüchtling nach Genfer Konvention“ verengen wollen, und dann weder die Begrifflichkeiten noch die Zahlen richtig hinkriegen? Da können Sie noch so sehr bei ihren „Feststellungen“ bleiben, es juckt hier glaub ich langsam niemanden mehr.
Für 96% der syrischen Antragssteller in EU-Ländern wurde ein Recht auf Schutz festgestellt (davon 74%-Punkte aufgrund von Asylberechtigung, 20%-Punkte aufgrund von subsidärem Schutz). Die Zahlen, auch für andere Bürgerkriegsländer, hatten wir aber hier schon öfters. http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Asylum_quarterly_report
So sind halt die Fakten. Deal with it.
@ Klabautermann: +10
Wow: Das habe ich mich hier noch nicht getraut. Werde bald anfangen einen in England ansässigen Geopolitiker zu zitieren. Aso: Heartland und Konsorten bitte auch in die Tonne selbiger.
PS: hatte sie bei der Danksagung vergessen.