Weiter Streit ums G36: Billigerer Kunststoff zugemischt? (Update: Stellungnahme H&K)
Das Sturmgewehr G36, die Standardwaffe der Bundeswehr, steht seit Jahren wegen mangelnder Treffgenauigkeit im heißgeschossenen Zustand in der Kritik. Und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte vor Ostern aufgrund der Erkenntnisse einer Expertkommission die mangelnde Präzision des Gewehres bestätigt. Nach einem Bericht des Magazins Stern vom (heutigen) Mittwoch gab es zudem, das war bislang so nicht in der Diskussion, Untersuchungsergebnisse, die eine möglicherweise nachträgliche technische Veränderung der Waffe belegen könnten.
Aus dem Stern-Bericht in der Online-Version (Link aus bekannten Gründen nicht):
Laut dem Prüfbericht des Rechnungshofs fand auch das Wehrwissenschaftliche Institut der Bundeswehr Hinweise auf Merkwürdigkeiten. In der Kunststoffmischung der Gehäuse der Seriengewehre ließ sich der Zusatzstoff Polyethylen nachweisen, der die Verformung der heißen Waffe befördern könne.
Das von der Firma gelieferte Vorzeigemodell, der sogenannte Abnahmedemonstrator aus dem Jahr 1993, mit dem die Bundeswehr von der Alltagstauglichkeit der Waffe überzeugt wurde, enthielt dagegen noch kein Polyethylen.
Das wäre eine neue Wendung in der Geschichte dieses Gewehrs. Denn Polyethylen ist ein billigerer Werkstoff als das sonst für die Waffe verwendete Polyamid. Bislang hat die Herstellerfirma Heckler&Koch betont, sie habe sich bei der Produktion an die vorgeschriebene technische Spezifikation gehalten:
Alle G36-Gewehre der Deutschen Bundeswehr erfüllen die mit der Bundeswehr vereinbarten sog. „Technischen Lieferbedingungen“, welche die zu erfüllenden technischen Leistungsmerkmale des Gewehrs G36 als Bestandteil des Liefervertrages abschließend normieren und dokumentieren.
Damit ging es bislang in der Auseinandersetzung vor allem um die Frage, ob die wie bestellt gelieferten Waffen im praktischen Einsatz nicht mehr zeitgemäß waren und auf überholten Anforderungen beruhten. Eine nachträgliche Veränderung der Werkstoffe, wie sie die Stern-Berichterstattung nahelegt, wäre eine andere Dimension.
Darüber hinaus, berichtet das Magazin, hätten Sonderermittler des Ministeriums bereits Ende Januar 2011 den damaligen Staatssekretär Rüdiger Wolf über Probleme mit dem G36 informiert.
Das Verteidigungsministerium wollte zu den Details zunächst nicht Stellung nehmen. Zunächst müsse der endgültige Bericht der Expertenkommission aus Fraunhofer-Institut, Bundesrechnungshof und Bundeswehrsachverständigen abgewartet werden. Der Bericht wird noch im April erwartet.
Nachtrag: Die Stellungnahme von Heckler&Koch dazu:
Stellungnahme Nr. 3 von Heckler & Koch zum Sturmgewehr zum G36
08.04.2015
Im aktuellen Stern-Artikel „Mängel beim Sturmgewehr G36: Führung des Verteidigungsministeriums war seit 2011 gewarnt“ von Hans-Martin Tillack wird behauptet, ein „Abnahmedemonstrator“ des G36 aus dem Jahr 1993 habe eine andere Kunststoffbeschaffenheit aufgewiesen als die später durch den Bund beschaffte Serienwaffe.
Die Materialbeschaffenheit des durch die Bundeswehr erprobten Gewehres HK50, das später unter der Bezeichnung G36 eingeführt wurde, war dem Bund jederzeit bekannt. Sie wurde durch die hinterlegten Zeichnungssätze bzw. der „Technischen Lieferbedingungen“ jederzeit und vollumfänglich mitgeteilt. So herrschte in allen Phasen des Beschaffungsprozesses auch bzgl. des Gehäusewerkstoffs des HK50/G36 volle Transparenz. Die Werkstoffkonfiguration erfolgte zudem jeweils in enger Abstimmung mit der Bundeswehr.
Der Begriff „Abnahmedemonstrator“ ist der Firma Heckler & Koch nicht bekannt, auch die Ausschreibungsunterlagen der Bundeswehr nennen einen solchen Begriff nicht. Bei einem „Demonstrator“ handelt es sich um eine prototypähnliche Musterwaffe in einem sehr frühen Entwicklungsstadium. In keinem Fall handelt es sich um sog. „Erprobungswaffen“, die in der Regel dem sogenannten „Vorserienstand“ entsprechen, wie z. B. seinerzeit das HK50 als Vorläufer des G36.
„Abnahmemuster“ hingegen stellen in der Regel Serienwaffen dar, welche bei Beginn einer Serienfertigung abgenommen werden.
Angesichts der extrem schadensträchtigen strafrechtlichen Dimension von gegen Heckler & Koch erhobenen falschen Anwürfen und Verdächtigungen werden wir in jedem Fall widerrechtlicher Veröffentlichungen alle rechtlich erforderlichen Schritte insbesondere zur Durchsetzung des Ersatzes aller hieraus entstehenden Schäden gegen die Verantwortlichen einleiten.
(Eine Sammlung der bisherigen Meldungen seit 2012 zum Thema G36 findet sich hier.
Die sachliche Diskussion technischer Details hier ist ja Ehrenwert, aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das BMVg hier eine großangelegte Medienkampagne führt, die mit den Realitäten nur begrenzt etwas zu tun hat.
Die Botschaft ist in meinen Augen:
– UvdL kümmert sich
– UvdL mistet den Augiasstall Bw / Beschaffung aus
– Die Bw ist unfähig ihren Auftrag auszuführen ohne massive zusätzliche Finanzmittel
Ignoriert wird dabei der Imageschaden der angerichtet wird. Wer will schon bei einer Truppe anheuern, deren Speerspitze mit Besenstielen ins Manöver zieht und die erst nach Jahrzehnten merkt, dass ihr Standardgewehr nicht trifft?
Natürlich hat die Bw massivste Probleme die angegangen werden müssen, aber diese sollte man dann auch ehrlich benennen und an ihrer Bewältigung arbeiten.
Ohne Planungssicherheit was Finanzen oder zu bewältigende Einsätze angeht wird es keine Besserung geben.
Nur Nebelkerzen zu zünden wird nichts ändern!
@Buche: Der Sarkasmus in Reinkultur („Präzisionsdauerfeuer“) stammt nicht von mir, sondern vom Vor-Kommentator @Nur 2 Cent.
Zitat: „Aus welchen Kunststoff das G36 auch immer ist, wenn ich die Waffe richtig einsetze habe ich keinerlei technische Probleme.“
Wenn Sie unter „richtig einsetzen“ sich auf die „bestellten“ Werkstoffeigenschaften und die „bestellte“ thermische Belastbarkeit des Kunststoffs beziehen (Glaspunkte zwischen ca. 22ºC und ca. 75ºC bei P6.6, je nach atmosphärischen Bedingungen, bei Bonds mit PE-Zugaben wird die Sache noch schlimmer), haben Sie absolut recht. Ob das aber den Ansprüchen an ein Sturmgewehr genügt, erscheint als sehr fraglich
Auch mit Ihrer Ausführung (Zitat) „Und übrigens im Kunststoff des Gehäuse ist ein Gewinde eingesetzt, in welches das Rohr einfach eingeschraubt ist. Also ist die Bettung des Rohres nicht das Problem sondern wenn überhaupt das Gewinde“ (Zitatende), liegen Sie gleich mehrfach fürchterlich daneben. Eine direkte Rohrverschraubung in „Plaste & Elaste“ wäre ja schon fast eine Beleidigung gegenüber H&K. Vgl. http://www.fotos-hochladen.net/uploads/g36khlungmq0xclwds2.jpg .
@Nur 2 Cent. Gerade ich dürfte mich mit strafrechtlich relevanten Behauptungen sehr zurückgehalten haben. Fragen nach und Verdeutlichung von Werkstoffeigenschaften sind keine Behauptungen, schon gar keine strafrechtlich relevanten!
Im Übrigen halte ich persönlich Ihre absolut zu @Buche konträre Forderung an ein Sturmgewehr „Präzisionsdauerfeuer von 150 Schuss mit dem Anspruch, danach noch auf 100-300 m mit mehr als 1/3 Wahrscheinlichkeit zu treffen“ eher für einen Aprilscherz, speziell bei einer solchen Konstruktion wie dem G36 unter Einsatz von P6.6 bzw. P6.6-PE Bond. Deswegen muß die Kontruktion des G36 aber nicht schlecht sein, nur Ihre Forderung waren seinerzeit nicht die bestellten! Das Ihrerseits eingestellt YouTube-Video ist m.M.n. palakative Dummheit.
@Bang50: Sie haben mal wieder den Nagel voll auf den Kopf getroffen, nicht nur militärisch, sondern auch technisch (z.B. CNC-Maschinen – Alu-Bettungen)
@Mediator: Man hat wohl schon bei der Beschaffung des G36 teils geschlafen und mittlerweile hat man die Problematik voll verpennt. In der Tat wird nur noch eine Medienschlacht geschlagen und Porzellan zerschlagen. Wenn man die Realitäten im Blick gehabt hätte, müßte schon ein paar Monate nach Karfreitag 2010 eine Ausschreibung für ein neues Sturmgewehr auf dem Tisch gelegen haben. Das war damit zwar zunächst keine Baustelle von UvdL, aber dass bislang nur im gleichen Stile weitergemacht wurde, ist und bleibt deren Baustelle! Da helfen auf Dauer auch keine Nebelkerzen.
@Vtg-Amtmann: Ich glaube, Sie verrennen sich da etwas. Sarkasmus/Humor erkennen Sie dann wohl nicht…
Das Zitat mit den 150 Schuss Dauerfeuer und der verminderten Trefferwahrscheinlichkeit stammt aus dem von mir verlinkten Artikel, den T.W. anno 2012 zum Thema verfasste (wiederum ein Zitat aus einer Weisung des EinsFüKdo, zitierend aus ZDv 3/136). Lesen Sie mal nach.
Ich habe nie Präzisionsdauerfeuer gefordert. Buche hat es schon richtig beschrieben, das war Sarkasmus in Reinkultur. Ich habe mit dem Begriff lediglich mit dem Mittel der Überspitzung den Irrsinn darstellen wollen, der in der G36-Diskussion seit Tagen durch die Gegend geistert.
Naja, und Schtonk! wurde mal wieder komplett überlesen. Die Anspielung erkläre ich aber nun wirklich nicht!
@Nur 2 Cent: dann verlinken Sie doch bitte Ihren Beitrag. Nur trotzdem bin ich der Auffassung, daß man mit den alten Kamellen nicht weiterkommt. Es wurde zum G36 vom BMVg und auch von der Bw-Führung in den letzten Jahren viel zu viel „unsäglich dummes Zeug“ gesagt und geschrieben.
Deshalb mein Ansatz: Konkrete Anforderungen vs. konkreter Materialspezifikationen.
Vtg-Amtmann: Habe ich bereits getan, muss Ihnen entgangen sein. Kann im Eifer des Gefechts passieren, deshalb hier erneut:
http://augengeradeaus.net/2012/04/kein-aprilscherz-wenn-das-gewehr-heislauft/
Und nehmen Sie mir bitte das verlinkte Youtube-Video (AR-15 raucht nach Dauerfeuer ab) nicht zu übel. Ich konnte es mir wegen einer gewissen Ähnlichkeit zum G-36-schießt-nicht-richtig-wenn-heißgeschossen-Skandal nicht wirklich verkneifen.
@Nur 2 Cent: Sorry, nachdem „Sarkasmus in Reinkultur“ in der ZDv 3/136 RN 136 steht, darf ich mich bei Ihnen entschuldigen.Aber der Ansatz „konkrete Anforderungen versus konkreter Materialspezifikationen“ z.B. für eine KS-ALU-Stahl-Verbund-konstruktion dürfte wohl nach dem ganzen G36-Theater der verbleibende „Modus vivendi“ sein. Bin mal gespannt, ob der von UvdL angekündigte „Abschließende Bericht“ sich zu den Anforderungen ausläßt und wie diese aussehen? So ganz allmählich müßten ja das BMVg und die Bw-Führung wissen, was Sache bzw. von Nöten ist.:-)
Nur nochmal zum Verständnis, ich bezog mich bei dem Begriff Präzisionsdauerfeuer auf den Kommentar von Nur 2 Cent.
Aber zur Konstruktion G36 nochmal. Ich habe nicht von direkter Rohrverschraubung geredet. Sondern das es verschraubt ist. Auf ihrer hochgeladenen Skizze sind die Bauteile nummeriert. Das Bauteil mit der Nummer 14 ist in den Kunststoff des Gehäuses eingelassen. Und in diese Bohrung ist das Rohr mit den Entlastungsrillen reingeschoben und wird mittels der Überwurfmutter, in ihren Fotos als Verdickung rechts zu sehen, festgeschraubt.
Und nochmal als Nutzer dieser Waffe im Dienstbetrieb. Sie funktioniert……..
@Vtg-Amtmann:
Was meinen Sie mit Aufklärungspflicht des Auftragnehmers?
Als Hersteller muss ich den öAG nicht über die physikalischen Eigenschaften von Kunststoff aufklären. Dafür hat das BAAIN Bw entsprechende Fachleute. Außerdem darf man davon ausgehen, dass die GPS die einzelnen Lose entsprechend prüft und abnimmt.
Wenn ich mich als Hersteller innerhalb der geforderten Spezifikationen bewege, sämtliche Abnahmetests be- und die Gewährleistungszeit überstanden habe, kann mir keiner was.
Anspruch an Qualität ist das eine… Bereitschaft den Preis für Qualität zu zahlen steht auf einem anderen Blatt.
@E. Siehe https://books.google.de/books?id=9j_UwTZT8iQC&pg=PA160&lpg=PA160&dq=Aufkl%C3%A4rungspflicht+des+Herstellers&source=bl&ots=iU4FxHHxUz&sig=fsooAfVwtxG16DgL5jowikw17x4&hl=de&sa=X&ei=71wnVdCPCozVapXwgPgB&ved=0CEsQ6AEwCTgK#v=onepage&q=Aufkl%C3%A4rungspflicht%20des%20Herstellers&f=false, dort unter dem Suchbegriff „Aufklärungspflicht“.Dies ergibt 7 relevante Fundstellen.
Kurz gesagt bzw. stark vereinfacht, je komplexer die Thematik und je fachlich unbedarfter der AG, desto mehr greift die Aufklärungspflicht des AN.
Ansonsten ist Ihr letzter Satz goldrichtig.
Darf man im Bezug auf eine wehrtechnische Beschaffungsbehörde von fachlicher Unbedarftheit im Umgang mit Handfeuerwaffen sprechen? Vielleicht liegt ja da der Hase im Pfeffer.
Wenn tatsächlich geliefert wurde, was bestellt worden ist, dann ist H&K kein Vorwurf zu machen.
Aber das lässt sich sehr leicht durch Gutachter herausfinden (wenn man will).
@E. Zu Satz 1 und 2 würde ich sagen Ja. Satz 3 halte ich zunächst für wahrscheinlich, könnte aber durch Satz 1 und 2 in Frage gestellt werden. Satz 4 wird m.M.n. sehr kritisch, sollte es tatsächlich zum Rechtsstreit kommen, denn da nützen Parteigutachter herzlich wenig. Also sind neutrale Gutachter, bestellt von der Schlichtungsstelle, dem Mediators oder des Gerichts gefragt.
Am effektivsten ist in meinen Augen ein möglichst zügiges und solides Vergabeverfahren (nicht öffentliches Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen europaweitem Präqualifikationsverfahren). „Nicht“unclever“ sowie diplomatisch gegenüber H&K wäre für ein neues System die weitestmögliche Weiterverwendung von Me-Komponenten des G36 zu fordern sowie ein weiteres Angebot mit zunächst begrenzter Stückzahl für gleiches System, jedoch im Kaliber 7,62 x 51 zuzulassen.
Teilnehmer)
HK hat eine erneute, sehr umfangreiche Stellungnahme veröffentlicht:
http://www.heckler-koch.com/de/presse/detail/article/stellungnahme-nr-4-von-heckler-koch-zum-sturmgewehr-g36-1.html
Na, endlich haben sie mal jemanden gefragt, wie man eine Gegendarstellung verfasst ;-)
Nett sind auch die kleinen Seitenhiebe, wie z.B. die Darstellung der Ausstattung mit „Standardgewehren“ (170.000 Stück) vs. Kopfstärke im Friedensbetrieb (180.000) und im Mobilmachungsfall (250.000).
Gut, dass wir die Depots jetzt leer haben und die Peschmerga mit G36 kämpfen – wenn sie sie nicht gerade an die Irakis verkloppen *Ironie aus* Ich höre schon die Opposition: Frau Ministerin, bitte erklären sie uns das Delta in der Ausstattung mt HaWa.
Die Stellungnahme ist für BW und die weiter Beteiligten extrem peinlich. HK führt der BW schonungslos die eigenen Unzulänglichkeiten vor. Modernisierungsstau und Tiefschlaf bei der Weiterentwicklung des G36. Der Knaller ist dann noch, dass für die Vergleichstests offenbar nicht die Sturmgewehrversion des HK416 verwendet wurde.