Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer: ‚Berlin‘ und ‚Hessen‘ vorgesehen (Update: ohne Helos)

RAS- Manöver HESSEN - HAMBURG - BERLIN

Für die von der Bundesregierung in der vergangenen Woche angekündigte deutsche Unterstützung bei der Rettung von Flüchtlingen aus Seenot sollen der Einsatzgruppenversorger Berlin und die Fregatte Hessen der Deutschen Marine ins Mittelmeer einlaufen. Das teilte die Marine am (heutigen) Dienstag mit. Einen genauen Zeitpunkt, wann die beiden Schiffe sich an der Aktion beteiligen könnten, nannte das Marinekommando in Rostock nicht. Die Marine ließ auch offen, ob auf Berlin oder Hessen Hubschrauber zur Unterstützung eingeschifft werden.

Die Mitteilung der Marine im Wortlaut:

Seenotrettung im Mittelmeer – Deutsche Marine bereitet sich vor
28.04.2015 – 17:45
Der Einsatz- und Ausbildungsverband der Marine (EAV), unter dem Kommando von Kapitän zur See Andreas Martin Seidl (50), bereitet sich auf einen möglichen Einsatz zur Rettung von in Seenot geratenen Flüchtlingen als Beitrag der Marine zur beabsichtigten humanitären Hilfsaktion im Mittelmeer vor und verlegt derzeit mit zwei Schiffen in Richtung Souda.
Das Flaggschiff des Verbandes, die Fregatte „Hessen“, und der Einsatzgruppenversorger „Berlin“ beabsichtigen schnellstmöglich den Suezkanal zu passieren, um anschließend in das ca. 500 Seemeilen (rund 900 Kilometer) entfernte Souda auf Kreta einzulaufen.

Die Fregatte „Karlsruhe“ wird ihr geplantes Ausbildungsprogramm fortsetzen.
In Souda wird die logistische Nachversorgung der beiden Einheiten in Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse für eine erweiterte Seenotrettung stattfinden. Hierzu zählen unter anderem zusätzliche Verpflegung, Decken, Sanitätsmaterial und Hygieneartikel um den geplanten maximal zweitägigen Verbleib der Geretteten an Bord bis zu einer Abgabe in einem Hafen zu ermöglichen.
Bereits wenige Tage nach Abschluss der Versorgung könnten die „Hessen“ und die „Berlin“ für die Rettung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Der Einsatzgruppenversorger kann bis zu 250 Personen, die Fregatte bis zu 100 Personen behelfsmäßig aufnehmen und soweit erforderlich eine medizinische Erstversorgung der aus Seenot geretteten Personen durchführen.
Als Grundlage für eine gezielte Hilfeleistung im Mittelmeer durch die Marine dient der Artikel 98 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Dieses verpflichtet den Kapitän eines Schiffes jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, möglichst schnell zur Hilfe zu eilen. Diesem völkerrechtlichen Grundsatz folgend, handeln selbstverständlich auch die Schiffe der Deutschen Marine.

(Die Meldung mit etwas Verspätung, weil ich unterwegs war. Angesichts der Uhrzeit ging auch mein Versuch, das mit den Hubschraubern zu klären, ins Leere – wird morgen nachgetragen.)

Update 29. April: Nach Angaben des Marinekommandos ist keine Einschiffung von Hubschraubern auf der Berlin oder der Hessen vorgesehen. Hauptgrund seinen Platzprobleme: Zum einen würden Hangar und Achterdeck ggf. für gerettete Flüchtlinge benötigt, zum anderen fehle der Platz für das Personal. Darüber hinaus gebe es in der Zusammenarbeit mit anderen Nationen genügend Aufklärungsmittel: Die Einheiten können auch so leisten, was gefordert ist.

(Archivbild: Berlin und Hessen bei einem Seeversorgungsmanöver im Mittelmeer 2008 – Bundeswehr/Ricarda Schönbrodt)