Bundestag billigt Irak-Ausbildungsmission, von der Leyen plant Waffenlieferungen im Februar

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Der Bundestag hat am (heutigen) Donnerstag eine Ausbildungsmission der Bundeswehr für kurdische Kämpfer im Nordirak gebilligt – trotz Bedenken in der Opposition und teilweise auch in der Koalition, dass es dafür keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage gibt. Bis zu 100 Soldatinnen und Soldaten sollen in Erbil, der Kurden-Hauptstadt im Nordirak, Peshmerga-Kämpfer für den Kampf gegen die islamistischen ISIS-Milizen schulen. Bereits zuvor hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen angekündigt, dass voraussichtlich im Februar weitere Waffen aus Deutschland an die Kurden geliefert werden sollten.

Dem Antrag der Bundesregierung für den Einsatz stimmten in namentlicher Abstimmung 457 Abgeordnete zu, 79 sprachen sich dagegen aus und 54 enthielten sich. Im Mandatstext wie auch in der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses wird als rechtliche Grundlage der Mission ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit genannt, wie es das Grundgesetz verlangt – allerdings ist nicht unstrittig, ob die Koalition der Willigen im Kampf gegen ISIS ein solches System darstellt. Für die Grünen kündigte deshalb auch ihr verteidigungspolitischer Sprecher Omid Nouripour Enthaltung seiner Fraktion an, obwohl sie der Ausbildungsmission eigentlich grundsätzlich zustimme.

(Nachtrag: Das detaillierte Ergebnis der Abstimmung hier – auch aus den Koalitionsreihen gab es Gegenstimmen; eine bei der Union und zwölf bei der SPD.)

Aus der Ausschussempfehlung:

Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes. Sie handeln bei ihrem Einsatz als Teil der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS, von der nach Feststellung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit ausgeht (Sicherheitsrats-Resolution 2170 [2014] vom 15. August 2014). Die internationale Gemeinschaft leistet damit der Aufforderung des Sicherheitsrates Folge, die irakische Regierung im Kampf gegen ISIS zu unterstützen (vom Sicherheitsrat im Konsens angenommene Vorsitz-Erklärung vom 19. September 2014). Die Ausbildungsunterstützung wird auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet.
Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der irakische Außenminister alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten. Der Einsatz zur Ausbildungsunterstützung ist daher völkerrechtsgemäß, ohne dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Eingriff in die Hoheitsrechte des Irak autorisieren müsste.

Die Verteidigungsministerin hatte im ARD-Morgenmagazin die Verfassungsmäßigkeit dieses Einsatzes betont und zugleich die weiteren, im Mandat bereits vorgesehenen Waffenlieferungen angekündigt:

Frage:… Heute wird… abgestimmt über den Ausbildungseinsatz im Irak für kurdische Peschmerga… Bis zu 100 Soldaten sollen nun auch dahin geschickt werden. Ist das genug?
Antwort: Ja, wir sind ja dort mit anderen Nationen. Und das ist jetzt konzentriert auf die Ausbildungsmission. Wir haben sehr genau geguckt, was die Peschmerga brauchen… Und das geht mit den bis zu 100 Soldatinnen und Soldaten sehr gut.
Frage: Die Peschmerga sagt natürlich, wir brauchen Waffen…
Antwort: Den Peschmerga fehlt es im Grunde an allem. Deshalb sind wir jetzt dabei, das zusammenzupacken, was unkompliziert ist, zum Beispiel Winterkleidung…
Aber die Waffen und die Munition, da werden wir jetzt den bewährten Weg gehen der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Ich würde mal geschätzt sagen, Mitte, Ende Februar sind wir dann so weit, dass wir auch Waffen und Munition liefern können.
Frage: Werden das dann auch Milan-Raketen sein und Dingos?
Antwort: Wir haben ja sehr genau abgestimmt, was sinnvoll ist. Es muss einfach zu lernen sein. Es muss effektiv sein. Die Milan zum Beispiel versetzt die Peschmerga in die Lage, diese rollenden Bomben der IS, nämlich Autos gefüllt mit Sprengstoff, auf Distanz zu halten.
Das ist das erste Mal, dass sie nicht erleben, dass diese Autos mitten in ihre Reihen oder ihre Dörfer fahren. Das ist ganz, ganz wichtig für die Moral der Truppe und hat eben auch geholfen, Mut zu machen, dass man IS… tatsächlich auch schlagen… kann.
Frage: Obwohl es im Bundestag eine relative Einigkeit darüber gibt, dass man es machen muss, gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken. Halten Sie die für ausgeräumt?
Antwort: Ich vertraue da vollständig unseren Verfassungsressorts innerhalb der Bundesregierung, die das sehr genau durchdiskutiert haben und die Grundlage festgelegt haben, auf der wir gehen.

(Das Interview gibt es auch im Video, allerdings nur bis 29. Januar 2016)

(Foto: Waffenausbildung im Nordirak, Multiplikatoren-Ausbildung der kurdischen Peschmerga in die Handhabung des G3-Sturmgewehrs durch Soldaten der Bundeswehr auf einer Schießanlage nahe der nordirakischen Stadt Erbil am 02.10.2014 – Bundeswehr/Sebastian Wilke)