Seit 2009: Drei Milliarden Euro weniger für Rüstung ausgegeben als geplant
Drei Milliarden Euro hinter der Planung – so viel weniger hat das Verteidigungsministerium von 2009 bis 2013 für bereits beschlossene Rüstungsprojekte ausgegeben. Die Zahlen der vergangenen Jahre hat das Büro des Grünen-Haushälters (und Verteidigungspolitikers) Tobias Lindner zusammengestellt. Ich bemühe mich noch um das Original der Zusammenstellung; vorerst die Vorabmeldung der Rheinischen Post* dazu:
Die Bundeswehr hat zwischen 2009 und 2013 insgesamt 3,041 Milliarden Euro weniger für die Beschaffung neuer Rüstungsgüter ausgegeben als geplant.
Dies geht aus einer Aufstellung der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montagausgabe) vorliegt. Das Geld ging teilweise zurück an den Bundesfinanzminister und war damit für die Bundeswehr verloren. Der Auflistung zufolge ließ das Verteidigungsministerium allein im vergangenen Jahr 1,617 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen ungenutzt. Auch in den Jahren vor 2013 blieben jeweils dreistellige Millionenbeträge liegen. Allein im Jahr 2011 waren es 616 Millionen Euro. Das Ministerium konnte allerdings Teile dieser nicht für neues Rüstungsmaterial verwendeten Mittel für andere Zwecke ausgeben, etwa für Überhang-Personal im Zuge der Bundeswehrreform. Denn die Gesamtausgaben des Ministeriums lagen laut der Aufstellung in den Jahren 2009 bis 2013 insgesamt um 3,024 Milliarden Euro über dem ursprünglich veranschlagten Soll. „Wenn man sieht, dass die Bundeswehr seit 2009 über drei Milliarden Euro gar nicht für Rüstung ausgegeben hat, mangelt es ihr nicht an Geld. Dann haben wir es mit krassem Missmanagement zu tun“, sagte Grünen-Verteidigungsexperte Tobias Lindner.
*Webseiten deutscher Verlage werden hier in der Regel nicht verlinkt; hier handelt es sich um eine Pressemitteilung des Verlages
(Foto: Das neue Transportflugzeug A400M, eines der Großprojekte mit jahrelanger Verzögerung, auf der ILA 2014)
Klar hört sich das nach krasser Fehlplanung/ Missmanagement usw an, allerdings sollte man dabei nicht vergessen, dass die Bundeswehr wie jedes Ressort der vorläufigen HH-Planung (idR bis Mitte des Jahres) unterliegt. D. h. dass verlässliche Aussagen über die zur Verfügung stehenden HH-Mittel viel zu spät getroffen werden können. Dies dann noch vertraglich zu binden und bis Jahresende abfließen zu lassen ist eben nicht mal eben so gemacht. Man vergleiche es mal mit der Bestellung seines Neuwagens; Lieferzeit 3-4 Monate. Zahlung bei Lieferung; und dann kommt es plötzlich nicht vor dem 31.12. (rein rechnerisch). Wenn dann der Kredit der Bank nicht (zweckgebunden) abgerufen wurde, muss ich auch neu verhandeln. Das Zauberwort hieße Verpflichtungsermächtigungen, aber die geht man immer seltener ein, da es den Gesamteindruck des HH „verfälscht“. Daneben gilt nun mal das kammeralistische HH-System, welches ein flexibles Management konterkariert indem es eine Zuweisung für andere Ausgaben unmöglich macht. Damit lassen sich vielleicht nicht die kompletten 3 Mrd. erklären aber bevor man aus einer blanken Zahl Schlüsse zieht sollte die Politik erst mal die eigenen Hausaufgaben machen.
Dabei gilt es allerdings die Regeln der Haushaltsordnung zu beachten. Der Bundeshaushalt ist ein Gesetz, das nicht einfach zu ändern ist. Die Balance zwischen Überplanung und exakter Ausrichtung am Ziel ist schwierig. Das weiß auch ein Abgeordneter. Insofern ist die Aufstellung informativ, es ist auch gut, sie zu haben. Aber Missmanagement ist der falsche Begriff. Das Parlament könne auch einfach mehr Spielraum geben… Aus Sicht der Bundeswehr könnte man auch dem Parlament Missmanagement vorwerfen. Die Abgeordneten sollten ja selbst am besten wissen, wie die Haushaltsordnung vollzogen wird.
Den Ausführungen von WB kann ich mich nur ganzen Herzens anschließen. Der in den Medien ausgetragenen Vorwurf mancher Politiker ist absolut lächerlich. Wenn ich ein Projekt abbreche weil es nicht so läuft wie geplant, dann muss ich bei der – durch die Politiker – vorgegeben Haushaltsordnung zwangsweise Geld zurückgeben. Also lieber Geld falsch ausgeben, als kein Geld ausgeben ? Das kann es ja dann auch nicht sein….
@WB
Wieso soll das Parlament daran Schuld haben? Welche Regierung hat denn in den
vergangenen Jahren eine Gesetzesinitiative zur Änderung der Misere in das Parlament eingebracht? Keine!
pi
@WB
wobei natürlich auch die politische Farbe eine Rolle spielt, aus welchem Lager dies gerade kommt. Ich würde es auch eher Missstruktur nennen als Missmanagement. Gerade T. Lindner hat aber auf diesen Punkt immer sehr einseitig reagiert „BW braucht nicht mehr Geld, siehe da sie gibt sogar etwas zurück!“.
Nach dem SPD-Abgeordneten Arnold gibt es eine A und eine B Liste für Rüstungsprojekte. Wenn die Rüstungsgüter von der A-Liste nicht rechtzeitig geliefert werden, dann kann das Geld, statt es zurückfließen zu lassen, auch für Projekte der B Liste ausgegeben werden.
So daß es die BW wohl versäumt hat, rechtzeitig oder ausreichend Rüstungsgüter von der B Liste zu beschaffen, wenn die EF oder A 400 M nicht rechtzeitig geliefert worden seien, aber Arnold forderte auch neue Rüstungsprojekte dieses Jahr noch zu beschließen, weil u.a. auf der B-Liste nicht genug teure Rüstungsprojekte stehen würden.
Die B-List soll wohl leider geheim sein. Denn um genau zu wissen wie groß das Verschulden der BW ist, müssten wir wissen, wann das Ministerium jeweils wusste, wie viel Geld von der A-Liste nicht abgerufen wird und wie viel auf der B-Liste stand, und wie viel dann bestellt oder nicht bestellt worden ist von der B-Liste.
Da vermutlich das nichtausgegebene Geld sich nur auf EF, Airbus A 400 M und ähnliche Großprojekte bezieht, aber ich bisher nichts davon gehört habe, daß Ersatzteile deshalb nicht bestellt worden sind, ändert dies nichts am Mehrbedarf der BW. Denn auch ein paar EF oder Airbus A 400 M auf dem Hof würden nichts an den Problemen der Hubschrauber oder beim Boxer oder an fehlenden MG`s für die Fallschirmjäger ändern.
Peinlich ist das Ganze natürlich trotzdem!
Nun ja, eben typisches Oppositionsgeplänkel. Klar, hat das BMVg entsprechende Mittel nicht abfließen lassen. Und die meisten wissen hier um die Haushaltsgesetzgebung samt Jährlichkeit der Planung. Wenn MdBs darauf angesprochen werden, bei großen Projekten künftig auf die Jährlichkeit der Planung zu verzichten (wie beim Verkehrswegeplan/Infra) und Überkipper zuzulassen, reagieren diese ablehnend. Oft heißt es dann hinter vorgehaltener Hand: man könne dann schließlich nicht mehr handstreichartig persönliche Kleinprojekte durchschieben. Und viele MdBs könnten ihren Partnern aus der Rüstung nicht mehr wie zuletzt von Zeit zur Zeit etwas Gutes tun.
Für mich ist eindeutig: wenn eine Koalition oder gar das gesamte Parlament in Sachen Haushalt besser werden möchte, gäbe es Wege. Doch scheinbar ist das nicht gewollt.
@closius
nur dass man g36 oder anderes halt nirgends von der Stange kaufen kann, damit hilft ihnen eine b liste nichts, wenn sie am 14.11 erfahren dass bis 15.11 die Technung nicht kommt….
@Closius
Was heißt A- und B-Liste. Es gibt eine Priorisierung, nach der es einige wenige (große) Projekte schaffen, in die Finanzierung zu kommen und Hunderte kleine Projekte, die es nicht schaffen.
Das Problem ist folgendes: wenn ein Großprojekt es einen Zahlungsmeilenstein nicht schafft, könnte man theoretisch das Geld einem kleinen Projekt geben.
Aber dieses „Ersatzprojekt“ müsste dann Vertragsverhandlungen, Vertragsschluss, Lieferung und Rechnungsstellung bis zum Kassenschluss Ende November schaffen. Und wenn man weiß, dass allein die Mitprüfung eines Vertrages im BAAINBw Monate dauert, kann das keiner.
Und so wandert das Geld zurück an den Finanzminister. Das Haushaltsgesetz schreibt die Jährlichkeit vor.
@LTC0815: Der SPD-Verteidigungspolitiker Arnold hat erklärt, möglicherweise in einer der Sendungen mit Herrn Wiegold(jedenfalls war es um die Zeit rum, aber ich habe heute keine Zeit nachzuschauen ob des die DLF-Sendung oder die Phönix-Runde oder ein anderes Intverview von Arnold war) vor ein paar Wochen, daß es eine B-Liste geben würde(und deshalb wäre es auch nichts neues, wenn die Ministerin jetzt will, daß das Geld nicht mehr ans Ministerium fallen würde, weil dies über die B-Liste schon existieren würde) und wenn die Rüstungsprojekte der A-Liste nicht ausgeschöpft werden, dann dürfe das Verteidigungsministerium Rüstungsgüter von der B-Liste kaufen. Leider hat Arnold sonst nur gesagt, daß auf der B-Liste nicht genug teure Rüstungsgüter stehen würden.
Er hat aber leider nichts dazu gesagt, ob das Ministerium die B-Liste in den letzten Jahren genutzt hat oder nicht. Sondern nur noch, daß dieses Jahr neue Rüstungsprojekte noch beschlossen werden müssten.
Ich vermute zwar, daß er eigene Rüstungsprojekte durchdrücken will, aber ich gehe nicht davon aus, daß er bezüglich der Existenz der B-Liste und der Möglichkeit darüber Rüstungsgüter zu beschaffen, gelogen hat.
Die B-Liste ändert nichts an der Jährlichkeit des Haushaltes.
Ich kenne das Interview mit Herrn Arnold nicht, aber was er vermutlich gemeint hat ist. Es gibt zu den Beschaffungstiteln des EPl.14 die Geheimen Erläuterungen, in denen die Projekte stehen, die beschafft werden sollen. Geheim sind sie deshalb, da man nicht jeden mitteilen will, was beschafft werden soll. Die Geheimen Erläuterungen teilen sich auf in Teil 1 und Teil 2. Teil 1 umfasst die im Haushalt veranschlagte Summe mit Projekten, die in dem Jahr beschafft werden sollen. Teil 2 umfasst die sogenannten Austauschvorhaben, die zum Zuge kommen, wenn ein Projekt aus Teil 1 nicht beschaffungsreif wird, bzw. Gelder im Haushaltsjahr freifallen. Der Teil 2 ist der Höhe nach vom BMF begrenzt und natürlich sollten da primär kleine Projekte drin sein, da man Brocken aufgrund ihrer langfristigen Bindung und dem Bedarf an Verpflichtungsermächtigen eh nicht zum „Fliegen“ bekommt. In der Regel finden sich da aber auch große Projekte wieder, um ihre Bedeutsamkeit zu dokumentieren und immerhin die Aussage treffen zu können, sie wären im Haushalt. Die bereits angesprochenen Verpflichtungsermächtigen, also die Möglichkeit Verträge zu schließen, die Auswirkungen auf zukünftige Haushaltsjahre haben, sind ebenfalls in einer abfallenden Linie durch den BMF begrenzt. Da kann sich sicherlich jeder Ausrechnen, was moderne Waffensysteme mit langen Beschaffungszeiten für den Einzelplan 14 bedeuten. Im Teil 2 der Geheimen Erläuterungen finden sich übrigens nur eine Handvoll Projekte, die im Jahr des Vertragsschluss überhaupt Ausgaben verursachen könnten. Kurzfristig Geld auszugeben funktioniert nicht einmal beim Ersatzteilkauf. Daher bekommt man auch Beschaffungsstopps nicht mehr in den Griff und hat die Minderausgaben quasi sicher.
Mit Sicherheit sind die restriktiven Vorgaben der Haushaltsordnung und damit einhergehenden Rückzahlungen des BMVg jedes Jahr ein erhebliches Problem, sowohl aufgrund der Größenordnung als auch der öffentlichen Wahrnehmung und der Opportunitätskosten. Nicht nur ist der Haushalt unflexibel, wohingegen die politischen und militärischen Vorgaben es nicht sind, öffentlich wird wahrgenommen, die Bw erhalte doch jedes Jahr x Milliarden und könne offenbar nicht damit umgehen. Die Opportunitätskosten erachte ich als viel interessanter.
Könnte man diese Gelder nämlich aus dem Bereich der Rüstung, also seit neuestem Investitionen, in den Bereich des laufenden Betriebs verschieben, wäre für die Truppe bereits viel gewonnen.
Ob man es glaubt oder nicht, ein Kampftruppenbataillon muss auch jährlich einen Etatvorlegen, in welchem dann die dezentralen Instandhaltungskosten, Transportkosten, etc. festgehalten werden. Das Btl macht also jährlich seine Planung aufgrund der geplanten und befohlenenen Vorhaben, legt sein Budget vor und erhält seit Jahren nur etwa 50% der angeforderten Mittel. Ebenso seit Jahren meldet das Btl dann etwa Mitte des Jahres, die abzusehende Handlungsunfähigkeit um dann täglich auf die Zuweisung von Ergänzungsmitteln zu warten. Und so fielen schon Übungen aus, weil die notwendigen Busse nicht bezahlt werden konnten oder die Instandsetzung von Fahrzuegen in Vertragswerkstätten wurde ab Mitte des Jahres eingestellt. Es hat etwas komikhaftes, wenn die Brig einen Befehl zu einer Übung gibt und das Btl zurückfragen muss: „Zahlen Sie die Busse dahin?“ Und da reden wir pro Verband nicht von Milliarden, sondern jährlich 5-stelligen Summen, die planbar fehlen, um z.B. die Einsatzbereitschaft der Radfahrzeuge zu erhöhen..
Außerdem fühlen sich die nachgeordneten Dienststellen irgendwann wie die Idioten, wenn sie jedes Jahr eine Planung machen und jedes Jahr vorhersehbar zu wenig Mittel zugewiesen werden und jedes Jahr wieder der cliffhanger im dritten Quartal vorkommt und auf die Zuweisung von Ergänzungsmitteln gewartet werden muss. Der unmittelbare Effekt auf die Truppe ist meiner Ansicht nach sowohl auf die Planer als auch die Soldaten deutlich höher als bei Rüstungsprojekten. „Der A00M kommt noch ein Jahr später“ hat einen anderen Effekt als die Aussage:“Die Übung wurde gestrichen / euer Wolf wird nicht repariert, wir haben kein Geld mehr für dieses Jahr.“ Da fragt man sich als Soldat doch, was das für ein Eierladen ist, oder?
Es wir hier in manchen Kommentaren der Eindruck erweckt, als sei der Abfluss zwangsläufig und nicht zu verhindern gewesen. Da möchte ich mal auf den Umstand hinweisen, dass die Lieferverzögerungen bei allen Projekten schon Jahre vor Auslieferung bekannt waren. Also keine Überraschungen in den folgenden Haushaltsjahren.
Man hat aber aus meiner Sicht keine wirklichen Alternativpläne gehabt. Es ist keine Alternative statt A400M G36 zu kaufen. G36 transportiert keine Truppen.
Darüber hinaus trifft man nicht einmal Maßnahmen kurzfristig mögliche Verbesserungen zu betreiben.
Wie sagte der GI Samstag auf dem Petersberg:“ Wir können unsere Bündnisverpflichtungen erfüllen.“ Komisch, dass er keine Angst davor hat, dass mal Jemand nachfragt, wofür denn die 80% Luftfahrzeuge und Hubschrauber, die im Schnitt nicht einsetzbar sind beschafft wurden, wenn schon mit 20% die Verpflichtungen erfüllt werden können.
@ Ölfuss – danke für die sachliche Beschreibung. Der gedanklichen Dreisprung vom Bundeswehrplan (Spielgeld) über den Haushalt (Plan und bereits gebunden, Verpflichtungsermächtigungen VE) zum Vollzug (Kassenwirksam, Leistung muss erbracht sein) ist ja auch „schwierig“. Insofern ist die Jährlichkeit in Verbindung mit der vorläufigen Haushaltsführung in der Tat ein Problem, da hilft auch Teil II der „Geheimen Erläuterungen“ nicht weiter.
Die stetige Reduzierung der VE ist „strukturell“ kaum passend zu Rüstungsprojekten mit langen Laufzeiten, von einem projektbezogenen Risikopuffer, wie er in der Zusammenfassung der KPMG-Studie manchmal sinnigerweise anklingt, gar nicht zu reden.
Ganz allgemein gesprochen ist das Haushaltsrecht natürlich zurecht auf Kontrolle ausgelegt. Der sparsame Umgang mit Haushaltsmitteln EP-14 bleibt auch aus gesamtpolitischer Sicht (egal ob Ziel „schwarze Null“ oder „Konjunkturförderung“) geboten.
Aber wo diese Regeln sich vor dem Hintegrund der langen Entwicklungs- und Betriebszeiten von Waffen und -systemen mit Blick auf den sparsamen Umgang eher ins Gegenteil verkehren, sollte vielleicht über geänderte Vorgaben beraten werden. Schließlich gibt es (25-Mio-Vorlage, …) schon heute ein paar Sonderregeln für den EP14.
Nur wen man wirtschaften lässt, der kann auch sparsam wirtschaften.
Auch wenn man auf Austauschvorhaben zurückgreifen kann: Wie soll denn ein Mittelabfluss noch in diesem Jahr gewährleistet werden?
Unterhalb 414.000 EUR netto (VSVgV-Schwellenwert falls hartes Verteidigungsgut, ansonsten 207.000 EUR netto) kann man ja noch nach nationalem Recht vergeben und ist in einem Monat durch. Dazu kommt der Zeitraum der Leistungserbringung sowie die Abrechnung nach Lieferung. Zahlungsziel in der Regel 30 Tage, in Ausnahmen 15 Tage mit Skonto.
Aber oberhalb der genannten Grenzen heißt es „Vergabe nach EG-Recht“. Also formstrenge Verfahren, u.U. Teilnahmewettbewerb, feste Fristen, Einspruchsfristen.. und schon sind allein dafür ein paar Monate im Land.
Klar, man könnte am Anfang eines jeden Jahres für sein Projekt ein Vergabeverfahren anstrengen, in der Hoffnung, dass es im Laufe des Jahres doch noch Geld gibt. Aber erstens ist das ein heikles Zocken (Ausschreibung ohne wirkliche Intention?) und zweitens besteht das Risiko eines Überkippers: Wenn die Industrie die Leistung dann doch nicht innerhalb des Jahres erbringen kann, fließt kein Geld ab und im nächsten Jahr wird der Haushalt durch eine weitere Verpflichtung belastet…
Einem wirtschaftlichen Handeln stehen m.E. das aktuelle Vergaberecht sowie die Jährlichkeit des Haushaltes und das Töpfedenken im Weg.
@ nur 2 Cent:
Bzgl der „Vorarbeit“ in der Hoffnung dass es irgendwann mal im Jahr Geld gibt ist zwar nett, allerdings aus meiner bescheidenen Sicht eines RüStoffz nicht statthaft. Eine Ausschreibung ohne gesicherte HH-Mittel-Zusage ist nicht zulässig und entbehrt damit der Grundlage. Insofern ist es so wie bereits mehrfach dargestellt: Ab Anfang September, wenn die Informationen zu den geheimen Erläuterungen durch sickern geht das Suchen nach kleinen noch realisierbare Projekten los. Selten mit großem Erfolg was zumindest die Höhe der Zahlungen angeht. Bis ca. 500.000 Euro ist das alles noch recht „einfach“. Darüber hinaus klappt es auch nicht mit optimieren der Abläufe im BAAINBw (und da bin ich :-( l
Das Haushaltsrecht ist nicht so starr, wie @Chistian dargestellt, schon mit Vermerken zur gegenseitigen Deckungsfähigkeit (hoffentlich statthafter Link unten, sonst delete) lassen sich vorab nötige Spielräume schaffen,ohne am Gerüst der Etats zu rütteln. Dazu braucht man nur eine Art B-Liste, die nicht mal direkt bekannt&offiziell sein muss. Ein durchschnittlicher Hinterkopf reicht völlig aus, denn man muss nur wissen, was man will. Was viele Kämmerer (zuweilen sogar ehrenamtlich) hinbekommen, sollte auch den HH-Planern des BMVg möglich sein.
http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-deckungsfaehigkeit.html
Der Schlussfolgerung zufolge ist Herr Lindner kein „Verteidigungsexperte“ sondern ein Laie in diesem Bereich. Aufgrund der bekannten Verzögerungen/Abbrüche bei Großprojekten konnten hierfür bei der Bundeswehr eingeplante Mittel nicht abfließen. Das ist nichts positives, da der Ausrüstungsbedarf nach wie vor nicht gedeckt ist und der Finanzbedarf nun eben später anfällt – wenn die Industrie ein brauchbares Produkt liefern kann. Der Finanzbedarf verschiebt sich dabei in Jahre hinein, in denen Finanzmittel bereits für andere Vorhaben verplant sind. Es entsteht eine Bugwelle, die zu neuen Verwerfungen und Verdrängungen führt – wenn man den Verteidigungsetat nicht anpasst. Wenn miliardenschwere Großprojekte nicht plangemäß realisiert werden, dann hilft auch kein flexibles Haushaltsrecht. In diesen Dimensionen kann man keine Alternativprojekte mit gleichem Finanzvolumen vorhalten.
@Christian; @nur 2 Cent: Bis jetzt scheint es mir so als das alle hier für die Abschaffung der Jährlichkeit bei Rüstungsgütern sind.
Was könnte oder sollte man noch tun, um den Rüstungsetat möglichst auszuschöpfen, damit nicht notwendigen Erhöhungen der Verteidigungsetats mit dem Spott über dessen Nichtausschöpfung verhindert werden kann.
Was könnte oder müsste man außer der Jährlichkeit ändern am Haushaltsrecht, um die Beschaffungen schneller durchführen zu können? Wenn die EG-Ausschreibung so lange dauert, könnte man nicht im Verteidigungsbereich diese einfach nicht mehr anwenden?
Der SPD-Verteidigungspolitiker Arnold will wohl eine Dezentralisierung des Beschaffungswesens, damit die Einheiten ihr Toilettenpapier wieder selbst bestellen können und hält das BAAINBw für zu groß und kritisiert, daß dieses im Zuge der BW-Reform noch zusätzliche Aufgaben und Personal bekommen hätte. Müsste das BAAINBw
also nicht verkleinert oder entbürokratisiert werden?
Oder ist die zivile Bundeswehrverwaltung und deren Verfassungsgarantie das Problem und sollte die Verfassungsgarantie abgeschafft werden und die Bundeswehrverwaltung nicht besser unter die Kontrolle der Truppe kommen, wie dies der ehemalige Wehrbeauftragte gefordert hat? Oder würde das Beschaffungswesen noch schlechter, wenn Militärs das Sagen im Bundesamt hätten?
@Closius:
Diese Teil A Teil B nennt sich eigentlich Teil I und Teil II der geheimen Erläuterungen. Diese „Geheime Erläuterungen“ stellen detailliert dar, welche Mittel für was ausgegeben werden sollen. Im eigentlichen Haushaltsgesetz (wird veröffentlicht) finden sie dann lediglich die „Erläuterungen“. Diese geben nur überblicksartig/zusammenfassend wieder, was im jeweiligen Kapitel Titel Beschafft werden soll. Neben einem Rest an Geheimhaltung wird das Haushaltsgesetzt so nicht noch dicker. Die geheimen Erläuterungen sind den Ausschüssen Verteidigung und Haushalt zugänglich. Richtige Großprojekte haben meist einen eigenen Titel.
Teil I umfasst dabei die Vorhaben, welche Priorisiert wurden (im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel), Teil II die „Ersatzvorhaben“.
Wenn ein Vorhaben aus Teil II doch spontan kommen soll, so ergeben sich die Probleme die der Kamerad „Christian“ dargestellt hat. Es gibt zwar auch noch hier und da Ausnahmen, die es möglich machen doch schneller Haushaltsmittel umzusetzen. Diese taugen aber in der Regel wiederum nicht mal schnell Summern von mehreren hundert Mio. Euro
@Zivi a.D.:
Die Haushälter im BMVg nutzen doch die gegenseitigen Deckungsfähigkeit bereits. Wenn jedoch im Rahmen der regelmäßigen Abfragen seitens der Projekte nur zögerlich Gelder (Planwerte, Richtwerte,Bindungen) in Folgejahre verlagert werden haben die es auch schwer die Mittel in einen anderen Titel zu verschieben. Dahinter verbirgt sich auch kein schlechter Wille der Projekte. Die wissen es halt nur noch nicht genau, ob der Meilenstein erreicht wird.
Wenn dann in einem Großprojekt spontan mal 300 Mio. Euro frei werden ist es dann meist zu spät.
Vorarbeit ist wie bereits zuvor erwähnt wurde nur beschränkt möglich. Die Erstattung von Vorkosten wird aktuell sehr rigide angewendet. Vorauszahlungen sind ebenfalls verpönt. Einhergehend mit der sehr regelmäßigen Überprüfung der Kassenständen bei den internationalen Projektorganisationen (durch den Bundesrechnungshof) ergibt sich damit eine Beschränkung im Handwerkszeug. Hier lässt man den Vertragssachbearbeitern wenig Spielraum. Wer genau dafür verantwortlich ist kann ich nicht sagen. Meistens hat die relativ strenge Auslegung der Gesetze durch Verwaltungsvorschriften oder Verfügungen einen Bezug auf Fälle die bereits eingetreten sind. Das BMVg als Teil der Bundesregierung könnte (romantisches Wunschdenken meinerseits) Gesetzesentwürfe vorlegen, die Ausschreibungen vereinfachen oder auch Haftungsfragen anders regeln. Will/Kann/Darf(?) man aber wohl nicht. Darüber kann man spekulieren.
Die Jährlichkeit des Haushaltes ist eine schwere Einschränkung mit der Investitionstitel zurechtkommen müssen. Im Falle der Investitionsanteile des Einzelplan 14 scheint man es sich aber besonders schwer zu machen.
@Closius
Gestatten Sie, aber Ihren Äußerungen entnehme ich immer wieder, dass es nur darum ginge, den Etat auszuschöpfen.
Aber das ist doch eigentlich nicht der Punkt, sondern vielmehr ist es eine sowohl seitens Politik wie auch Militär falsche „Denke“, die zu diesen Verwerfungen in zwei Richtungen führt.
Seitens der Politik: „Ist nicht so schlimm, wenn die teuren Spielzeuge ein paar Jährchen später kommen, wir brauchen sie eh nicht für die Landesverteidigung und im Bündnis können und werden wir uns drücken. Nebenbei können wir eine Reduzierung der VtgAusgaben als Friedensdividende, haushälterische Umsicht, gelebte Abrüstungspolitik verkaufen.“
Seitens der Militärs: „Ist nicht schlimm, ich muss es nicht verantworten, da ich das nicht
a) angefangen, oder
b) ausgearbeitet oder
c) geplant oder
d) budgetiert
e) mit der Industrie verhandelt
f) selber in die Truppe einführen
muss.
Aber daraus darf man doch in keinem Fall ableiten, dass das Wichtigste wäre, das Budget einfach für andere Dinge auszugeben.
Wenn bei mir einer darauf käme, sagen wir statt eine neue Fertigungslinie für 30 Mio rechtzeitig zum SOP zu beschaffen, in Betrieb zu nehmen und MA daran auszubilden und dann ab SOP zu produzieren, an den Kunden mit 20ppm zu liefern sondern statt dessen den Abteilungen neue PCs kauft, die Kantine renoviert, eine Raucherecke hinter der Produktion baut, und noch ein paar MA in die Altersteilzeit schicken würde, den würde ich &¥$<!?! .
Damit die Frage wieder: Ist es den Entscheidungsträgern wirklich wichtig,
dass :
– das neue Equipment ab Monat xx Jahr 20yy voll einsatzbereit auf dem Hofe steht, von ausgebildetem Personal bedient werden kann ?
– das neue Equipment den Belastungen im Serienbetrieb durch ein angemessenes Wartungs- und Instandhaltungskonzept untermauert standhalten kann ?
– Personal in der notwendigen Zahl und Qualifikation rechtzeitig bereitsteht?
-der geplante Budgetrahmen +- z% eingehalten wird?
In der BWL sagt man: Structure follows Strategy,
Also die Organisation muss sich an der verfolgten Unternehmensstrategie ausrichten.
Eine Binsenweisheit eigentlich. Wenn ich mir die heutige Organisationsstruktur der Rüstungsbeschaffung zusammenpuzzle und davon auf die Strategie der Rüstungsbeschaffung rückschliesse, dann leite ich für mich ab, dass diese keinen Wert auf ein Projektmanagement von Rüstungsgütern nach Zeit, Kosten und Qualität legt.
Da liegt eher der Hase im Pfeffer.
@Closius:
Bzgl der Entschlackung des BAAINBw kann ich nur sagen: das ist sicher partiell möglich, aber man darf nicht vergessen daß das BAAINBw nicht nur die Beschaffung gewährleistet sondern auch die komplette Nutzung sicherstellen „soll“. Damit war ein Aufwuchs des ehemaligen BWB durch Teile der „Nutzer“ der TSK/OrgBereiche von vornherein klar. Daß man auch hier optimieren kann ist klar aber das Amt gibt’s jetzt ziemlich genau 2 Jahre. Es werden noch 1-2 Jahre ins Land gehen bevor man hierzu verlässliche Aussagen machen kann. Jetzt könnte man sagen, warum so lange? Weil die Bereiche des 87a und 87b sich auch erst mal annähern müssen. Da gibt keiner zuerst nach und pocht auf seinen Anteil an Dienstposten. Eigentlich logisch. Durchgreifen von oben bringt da Uhr nichts, da es in der Abteilung AIN (BMVg) genauso aussieht. Einfach den Rotstift anlegen kann man auch nicht da ansonsten was liegen bleibt und der Führung jeglicher Sachverstand in der Schlammzone fehlt.
Man könnte auch böse sagen:
Die BW ist nicht unterfinanziert, sondern überfinanziert.
@Woody: Soweit Unschichtungen zwischen den verschiedenen großen Projekten in Betracht kommen, haben Sie wohl recht. Das Instrument ist ja nicht gerade neu. Dennoch sträuben sich mir alle Nackenhaare (die wenigen verbiebenen), wenn ich einerseits erfahre dass hunderte Mio. Euro Jahr für Jahr verfallen und gleichzeitig wegen unzureichender Mittel Übung und Training der Truppe nicht einmal auf dem NIveau der NATO-Standards gehalten werden kann. Ich kann mir nicht vor stellen, dass man nicht den einen oder anderen nicht für neues Gerät verausgabten Euro direkt oder indirekt zu den Betriebskosten hätte umleiten können, um diesem Manko zu begegnen. Das ist aus meiner Sicht ein größerer Skandal als die Verzögerungen oder Leistungsmängel des beschafften Geräts. Denn am Ende wird dann hier über Unfälle wie den Tornado-Absturz in Büchel geredet, bei dem die Maschine wohl bei Dunkelheit zu tief herein kam und im Wald vor der Basis hängen blieb. Hier müssten schon sehr kompetent wirkende Kommentare unserer Fliegerasse aufschlagen bevor ich mir ausreden lasse, dass dieser Unfall im entscheidenden Punkt etwas mit den bei Training & Instandsetzung, also an falscher Stelle gesparten Mitteln zu tun hat.
Das ist m.E.auch nicht allein ein Problem des Ministeriums oder der Politik. Ich habe hier Bezug auf die Leistungen der französischen Militärs verscheidentlich Lobendes gelesen, bei dem hervor gehoben wurde, dass die Kameraden jenseits des Rheins die Kunst beherrschen, trotz schlechter, veralteter oder unzureichender Ausrüstung respektable Leistungen abzuliefern. Kann die BW (und im Kern das Offiztierskorps der BW) in diesem Punkt vielleicht etwas lernen? Das ist keine rhetorische Frage.