Bundeswehr-Ausbilder in den Nordirak? Bitte mit Mandat
Nachdem die Pläne der Bundesregierung zur Entsendung von Ausbildern für die kurdischen Kämpfer im Nordirak langsam konkreter werden, melden sich recht schnell Bundestagsabgeordnete zu Wort: Die Schulung für den Kampf gegen die islamistischen ISIS-Terrormilizen solle möglichst nicht ohne eine Mandat des Parlaments stattfinden, heißt es – bislang am lautesten – aus den Reihen der Unionsparteien. Zum Beispiel vom verteidigungspolitischen Sprecher der CSU, Florian Hahn:
Wenn wir uns dazu entschließen, Bundeswehr-Ausbilder in den Nordirak zu schicken, um die Kurden wirksam und nachhaltig im Kampf gegen die IS zu unterstützen, sollten wir dafür unbedingt ein Bundestagsmandat einholen. Auch wenn ein Kampfeinsatz ausgeschlossen ist und es sich ausschließlich um eine Ausbildungsmission handelt, sollten wir unsere Soldaten nicht ohne die Legitimation des deutschen Parlaments in dieses Krisengebiet senden. Selbst für den von der UN legitimierten Einsatz in Mali wurde der Bundestag einbezogen. Diese Tradition hat sich bewährt und entspricht den deutschen Grundsätzen einer Parlamentsarmee.
Sein Kollege von der CDU, Henning Otte, drückt das etwas weicher aus, findet aber auch ein Mandat eher gut:
Auch wenn nach jetzigem Stand die zukünftige Ausbildungsmission unterhalb der mandatspflichtigen Grenze ist, ist im Zweifel eine Mandatierung allemal wünschenswert, um eine breite parlamentarische und damit gesellschaftliche Unterstützung zu erreichen.
Und als Dritter zeigt der außenpolitische Obmann der Unionsfraktion und Reservistenverbandspräsident Roderich Kiesewetter im Deutschlandfunk-Interview in die gleiche Richtung:
Als ehemaliger Soldat und auch als Präsident des Reservistenverbandes sage ich, es ist am besten, wenn sich die Truppe auch selber schützen kann. Dann kämen wir aber um ein Mandat nicht herum. Aber ich halte auch ein Mandat nicht für falsch.
Dann schauen wir mal, ob es demnächst ein neues Mandat gibt. Im Moment wird ja noch erkundet.
(Foto: Waffenausbildung im Nordirak – Beginn der Einweisung (Multiplikatoren-Ausbildung) der kurdischen Peschmerga in die Handhabung des G3-Sturmgewehrs durch Soldaten der Bundeswehr auf einer Schießanlage nahe der nordirakischen Stadt Erbil am 02.10.2014 – Bundeswehr/Sebastian Wilke via Flickr unter CC-BY-NC-ND-Lizenz mit Freigabe für redaktionelle Verwendung)
Wie steht es eigentlich um die soziale Absicherung bei einem nicht mandatierten Einsatz? Greifen die „neuen“ Gesetze dann überhaupt? Also Weiterverpflichtung nach einem Einsatzunfall und die doppelte Anrechnung auf Rentenpunkte bzw. Dienstzeit für die Pension?
„es ist am besten, wenn sich die Truppe auch selber schützen kann.“
das würde ich eher als conditio sine qua non sehen uns nicht als „ist am besten wenn“ appell.
insofern wäre ein mandat dann ohnehin obligatorisch und müsste sich auch flott machen lassen, wille vorausgesetzt.
„… wille vorausgesetzt.“
Eben ;-)
Wenn schon die Union ein Mandat fordert, dann die Opposition und die SPD erst recht. Man sollte sich einfach an die Gesetzeslage halten, wenn es nur um Ausbildung geht, dann braucht es kein Mandat und dann sollte die Entscheidung der Regierung den Soldaten ausreichend sein, wenn Selbstschutz dabei ist(was ich besser fände), dann braucht es ein Mandat und dann soll es einfach beschlossen werden als echtes Mandat und nicht wieder ein Entschließungsantrag(wie bei der Waffenlieferung an die Kurden) der keine rechtliche Relevanz hat.
Wenn man sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anschaut, dann ist es ausgeschlossen, daß die Linkspartei mit einer einstweiligen Anordnung in Karlsruhe gewinnen könnte gegen einen solchen Bundeswehrausbildungseinsatz im Irak.
@ Closius | 23. Oktober 2014 – 17:25
Richtig! Wenn der Einsatz so ausgestaltet wird, dass er ein Mandat erfordert, dann muss die Bundesregierung ein solches Mandat einholen. Wenn nicht, dann nicht. Ich halte es für bedenklich, wenn sich mit dem Verweis auf die „Parlamentsarmee“ Bundeswehr eine Verfassungspraxis praeter legem oder gar contra legem einschleicht .
Hier wurde ja bereits an anderer Stelle über den möglichen Zielkonflikt von Parlamentsarmee und der Einbindung der Bundeswehr in supranationale Verteigungsstrukturen diskutiert. Vor diesem Hintergrund braucht es nicht noch komplizierte (zumindest politische) Präzedenzfälle.
Das Bundesverfassungsgericht hat ja in seiner jüngsten Entscheidung zu Informationen beim Rüstungsexport noch einmal klargestellt: Exekutive ist Exekutive und hat ihren eigenen Kompetenzbereich, genau so gut wie der Deutsche Bundestag als Legislative ihn hat.
Auch vor dem Hintergrund, dass die Parlamentsbeteiligung zur Zeit von einer Fachkommission überprüft wird, wäre eine schleichende Kompetenzverschiebung bei Bundeswehreinsätzen nicht zielführend.
Der Deutsche Bundestag darf natürlich über alles debattieren. Gerade was die Sicherheitspolitik angeht, wäre da vieles nachzuholen. Aber zu entscheiden hat er nur da, wo das Gesetz ihm diese Kompetenz auch zuweist.
Zwanzig Jahre nach dem ersten Auslandseinsatzt immer noch so nichts geregelt. Der Krieg da unten ist vorbei und verloren, bis Berlin was auf die Reihe kriegt.
Abgesehen davon ist das ganze nur Kosmetik für die „Wir tun was“ Präsentation und schicke Pressefotos.