Gabriels Rüstungsexporte: Details zur Genehmigung – durch die Vorgänger

IRIS-T

Am Wochenende hatte das für ein bisschen Aufruhr gesorgt:  Zwischen Januar und April dieses Jahres habe der Bundeswirtschaftsminister, Vizekanzler und SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte im Gesamtwert von knapp 1,2 Milliarden Euro erteilt, berichtete der Spiegel unter Berufung auf eine Anfrage des Linkspartei-Bundestagsabgeordneten Jan van Aken. Der stellte das Schreiben des Wirtschaftsministeriums im Original auf seiner Webseite ein. Dass in dem Brief auf die Entscheidungen der früheren schwarz-gelben Bundesregierung verwiesen wurde, mochte van Aken nicht akezptieren.

Am (heutigen) Montag hat das Ministeriums das jetzt mal etwas genauer erklärt. Und auch teilweise gesagt, um welche Rüstungsgüter es sich denn da handelt. Im Wortlaut:

Der erhobene Vorwurf, dass das BMWi im derzeitigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einerseits der Auffassung ist, dass positiv beschiedene Voranfragen nicht bindend sind und deshalb nicht dem Bundestag zu Kenntnis gegeben werden können, gleichzeitig aber in seiner am 15. Mai 2014 gegebenen Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 31 des Bundestagsabgeordneten Jan van Aken positiv entschiedene Voranfragen als bindend erachte, ist falsch und entbehrt jeglicher Grundlage.
Die in der am 15. Mai 2014 gegebene Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 31 an den Bundestagsabgeordneten Jan van Aken erwähnte rechtliche Verbindlichkeit von erteilten Ausfuhrgenehmigungen begründet sich gerade nicht auf zuvor positiv entschiedene Voranfragen. Die rechtliche Verbindlichkeit beruhte vielmehr auf anderen Gründen.
So handelt es sich etwa bei der größten Einzelposition (191 Mio. Euro) der von Januar bis April 2014 erteilten Ausfuhrgenehmigungen um eine Bundeswehrabgabe nach Singapur, die auf Basis eines bereits abgeschlossenen völkerrechtlichen, also rechtlich verbindlichen Vertrags zwischen Deutschland und Singapur erfolgt. Weitere Beispiele für eine bereits existierende Rechtsverbindlichkeit sind die am 19.11.2013 erteilte und bis zum 31.10.2014 gültige KWKG-Genehmigung zur Ausfuhr eines Patrouillenbootes nach Brunei (Genehmigungswert ca. 96 Mio. Euro) und die am 22.11.2012 erteilte und bis zum 31.12.2015 gültige KWKG-Genehmigung zur Ausfuhr von 100 Lenkflugkörpern IRIS-T nach Saudi Arabien (Genehmigungswert ca. 21 Mio. €).

Jetzt fehlt nur noch die genaue Angabe, wie viele Leopard-Kampfpanzer Singapur für das Geld bekommen hat. Die Zahl finde ich gerade nicht – war die nicht schon mal irgendwo veröffentlicht? Vor allem aber stelle ich mir die Frage: Warum hat das Ministerium diese Details nicht gleich öffentlich gemacht?

(Grafik: Luft-Luft-Raketensystem Iris-T – Diehl)