Österreichs Bundesheer steht für Evakuierung aus Ägypten bereit
Interessante Meldung vom österreichischen Verteidigungsminister am (heutigen) Sonntag – nicht zuletzt, weil das Ministerium in Wien damit offensiv an die Öffentlichkeit geht:
Sollte sich die Lage in Ägypten weiter zuspitzen, steht das Bundesheer bereit, um österreichische Staatsbürger aus der Krisenregion zu evakuieren. „Wir haben Krisenunterstützungsteams vorbereitet, um im Notfall rasch handeln zu können. Wenn die Lage in Ägypten weiter eskaliert, werden wir unsere Landsleute heimholen“, so Verteidigungsminister Gerald Klug. Vertreter des Bundesheeres sind in allen staatlichen Krisenstäben vertreten. Dadurch kann das Bundesheer nach Bedarf sofort reagieren und Hilfemaßnahmen einleiten.
Im Juli 2013 wurde die neue Sicherheitsdoktrin beschlossen, in der die Aufgaben des Bundesheeres festgelegt wurden. So ist auch „die Befähigung zu Evakuierungseinsätzen als militärische Aufgabe sicherzustellen“. Wird für österreichische Staatsbürger im Ausland die Gefahr zu groß – etwa weil die Sicherheitslage eines Landes außer Kontrolle gerät oder nach Naturkatastrophen – steht das Bundesheer bereit, um zu helfen: Spezielle Krisenunterstützungsteams (KUT) können innerhalb von 48 Stunden aufbrechen, um vor Ort zu helfen. Des Weiteren kann größerer Transportbedarf durch die C-130 Herkules sichergestellt werden.
Im Zielland beraten und unterstützen die Heeres-Experten das österreichische Botschaftspersonal. Im Notfall organisieren sie gemeinsam mit Kollegen des Innen- und Außenministeriums die Evakuierung von Österreichern und EU-Bürgern.
Meine Nachfrage, wie das bei der Bundeswehr im Hinblick auf deutsche Staatsbürger aussieht, war leider nicht ganz so ergiebig: Zu dem Thema gibt’s keine Aussage.
Nachtrag zum Thema Ägypten: Nicht so ganz klar komme ich mit der ZDF-Meldung zum Interview mit Bundeskanzlerin Angela Merkel:
Einen Stopp bereits genehmigter deutscher Waffenexporte nach Ägypten schloss Merkel nicht aus: „Auf jeden Fall können Rüstungsexporte auch ein Gegenstand von Maßnahmen sein, mit denen man deutlich macht: Wir sind sehr skeptisch gegenüber dem, was in Ägypten im Augenblick vorgeht.“
weil ich noch im Hinterkopf die Meldungvom Februar 2011 habe:
Angesichts der eskalierenden Lage in Ägypten hat die Bundesregierung vorerst gestoppt. Im Moment seien sämtliche Anträge ausgesetzt, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin. Die Anträge auf entsprechende Exporte müssten dem Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt werden, es erfolge aber keine Bearbeitung, „so dass keine weiteren Rüstungsexporte nach Ägypten erfolgen können“.
(Archivbild: Im Rahmen der Operation Pegasus evakuieren am 26. Februar 2011 zwei Transall der Bundeswehr 132 Personen aus Libyen, darunter 22 Deutsche – Bundeswehr/Andreas J. via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)
@CRM-Moderator
„Stimmt. “Es wird kein Airliner mit Zivilisten abgeschossen”. Das war das letzte Wort nach dem abschliessenden Urteil des BVG.“
Aber genau das hat das BVerfG NIEMALS gesagt!
Das ist gefährliches Halbwissen, was von ängstlichen (bzw. teilweise bewußt falsch-informierenden Politikern) unausgebildeten Offizieren und anderen verbreitet wird!
Das BVerfG hatte lediglich einen gesetzlich normierten Abschluss untersagt, aber keinesfalls einen Abschluss.
DAS ist ja das Problem, denn das Urteil läßt sehr wohl einen Abschuss zu, aber läßt eben den Piloten in seiner Entscheidung „alleine“.
Allerdings ist @Politikverdruss zuzustimmen, dass mit der Plenarentscheidung des BVerfG aus 2012 die Lage nicht einfacher geworden ist :(
Denn mit dieser ist die Anwendung militärischer Gewalt im Rahmen des Art. 35 (Amtshilfe, Katastrophenfall, Unglücksfall etc.) zwar grundsätzlich zulässig, aber 1. nur in sehr engem Rahmen und 2. nur nach Entscheidung des Bundeskabinetts als ganzes.
D.h. ein „Schmidt“ reicht eben nicht mehr aus um dem (zweifelnden) Piloten einen Abschussbefehl zu geben, sondern es muß ein Kabinettsbeschluß her.
Wie das in einer Krisensituation gehen soll ist mir schleierhaft.
Im Ergebnis wird also wahrscheinlich gelten: der Pilot muß das mit sich und seinem Gewissen ausmachen.
Na toll :((
@Koffer: „Das BVerfG hatte lediglich einen gesetzlich normierten Abschluss untersagt, aber keinesfalls einen Abschluss.“
Wenn das BVerfG einen gesetzlich normierten Abschuss untersagt, dann hat es den Abschuss untersagt.
Ich will die jahrelange Diskussion, die vor allem auch auf dem Rücken der QRA-Crews durchgezogen wurde, nicht wiederbeleben. Die Urteilsbegründung kann jeder bei Wikipedia nachlesen.
Das juristisch/moralische Gedankenexperiment aus dem 2. Semester Rechtswissenschaft hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Trolley-Problem
Und den übergesetzlichen Notstand / Staatsnotrecht gibt es juristisch nicht und ist eine Erfindung:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbergesetzlicher_Notstand
Die „Vorgesetzten“ waren überhaupt nicht ängstlich (sind die nie), aber hatten gefährliches Halbwissen und waren unausgebildet. Sie haben einfach nur das repetiert, was die pol. Führung wollte. Erst Pro-Abschuss. Nach dem Urteil des BVerfG wurde über Nacht umgeschwenkt. Contra-Abschuss. Führte zu einigen Diskussionen an der Arbeitsfront. Erst so, dann so?
Und das der ein oder andere immer noch ein Problem damit hat „verloren“ zu haben, kann man hier nachlesen:
http://www.vbsk.net/JN_2012.pdf
S.10/11 Kommt Dreist weiter
Verbotsirrtum fällt übrigens aus, weil mittlerweile jede QRA-Crew Bescheid weiß.
@ Politikverdruss
Stimmt, die Diskussion ist interessant, gerade weil sie so umstritten ist. Freilich bleibt eine abweichende Meinung (von wem auch immer) eine abweichende Meinung, und daher eignet sie sich nur bedingt zur Beweisführung. Auch wenn sie bedenkenswert sein mag.
Ich behaupte (auch aus meiner persönlichen Erfahrung heraus) überhaupt nicht, alle verfassungsrechtlich sinnvollen Vorkehrungen für alle denkbaren Fälle seien getroffen. Gerade auch in der hier diskutierten Frage treffen Werte bzw. politische Motive aufeinander, die im Konflikt zueinander stehen. Am Rande dazu: Etwas mehr Vertrauen in die Verfassungstreue der Streitkräfte auch in schwierigen Lagen würde man sich in der Tat manchmal wünschen.
Aber: Änderungen und Erweiterungen sind Aufgabe des Gesetzgebers. Solange er sich dazu nicht entschließt, kann und muss auch die Bw damit leben. Auf dieser Grundlage ist derzeit auch das Regelwerk eines (erlaubten und geforderten) Einsatzes hinreichend klar. @ Klabautermann hat da Recht. Und wenn sich etwas in der Praxis als doch nicht so ganz klar herausstellen sollte, dann muss es eben kurzfristig entschieden werden. Dafür haben wir Politiker in Verantwortung.
@ Sachlicher
Vielen Dank für die Ausführungen. Bin nicht ganz überzeugt, was Sie nicht überraschen wird und was wir ggf. gerne vertiefen können. In jedem Falle hat mich Ihre Meinung bestärkt, mich in diesen wichtigen Fragen noch einmal von einem ausgewiesenen Staatsrechtler beraten zu lassen. Eigentlich schade, dass sich keiner von diesen hier zu Wort meldet (in diesem Fall am besten unter Klarnamen).
@ Politikverdruss
Stimmt, die Diskussion ist interessant, gerade weil sie so umstritten ist. Freilich bleibt eine abweichende Meinung (von wem auch immer) eine abweichende Meinung, und daher eignet sie sich nur bedingt zur Beweisführung. Auch wenn sie bedenkenswert sein mag.
Ich behaupte (auch aus meiner persönlichen Erfahrung heraus) überhaupt nicht, alle verfassungsrechtlich sinnvollen Vorkehrungen für alle denkbaren Fälle seien getroffen. Gerade auch in der hier diskutierten Frage treffen Werte bzw. politische Motive aufeinander, die im Konflikt zueinander stehen. Am Rande dazu: Etwas mehr Vertrauen in die Verfassungstreue der Streitkräfte würde man sich in der Tat manchmal wünschen.
Aber: Änderungen und Erweiterungen sind Aufgabe des Gesetzgebers. Solange er sich dazu nicht entschließt, kann und muss auch die Bw damit leben. Auf dieser Grundlage ist derzeit auch das Regelwerk eines (erlaubten und geforderten) Einsatzes hinreichend klar. @ Klabautermann hat da Recht. Und wenn sich etwas in der Praxis als doch nicht so ganz klar herausstellen sollte, dann muss es eben kurzfristig entschieden werden. Dafür haben wir Politiker in Verantwortung.
@ Sachlicher
Vielen Dank für die Ausführungen. Bin nicht ganz überzeugt, was Sie nicht überraschen wird und was wir ggf. gerne vertiefen können. In jedem Falle hat mich Ihre Meinung bestärkt, mich in diesen wichtigen Fragen noch einmal von einem ausgewiesenen Staatsrechtler beraten zu lassen. Eigentlich schade, dass sich keiner von diesen hier zu Wort meldet (in diesem Fall am besten unter Klarnamen).
@CRM-Moderator
„Wenn das BVerfG einen gesetzlich normierten Abschuss untersagt, dann hat es den Abschuss untersagt.“
‚Tschuldigung, aber das ist rechtlicher Unfug! Genau solche Aussagen haben uns in die jetzige Lage gebracht.
Das BVerfG hat in Anknüpfung an seine stehende Rechtsprechung festgestellt, dass eine staatlich normierte Abwägung Leben gegen Leben nicht zulässig ist (der Rechtsgrundsatz stammte aus dem Abtreibungsrechtstreit der 70er).
Gleichzeitig hat es aber NIEMALS die Abwägung Leben gegen Leben an sich untersagt (übrigens auch nicht durch Staatsbeamte!).
Was glauben Sie denn, was ein Notarzt (der ja auch Beamter sein kann) bei einem MasCal macht, wenn er die Triage durchführt????
Also bitte nicht mit Angst und Tabus argumentieren!
Natürlich ist ein Abschuss von zivilen Lfz durch Bw-Piloten unter bestimmten Umständen zulässig und unter anderen Umständen unzulässig. Und bei bestimmten Fällen wo er eigentlich unzulässig wäre, bleibt er denn durch einen „Entschuldigungstatbestand“ straffrei.
Das Problem ist (und damit läßt die Politik nach dem BVerfG Urteil alleine), dass diese Lage soviele rechtlich Unklarheiten im konkreten Einzelfall bietet, dass die Piloten alleine auf weiter Flur stehen.
Insbesondere ist in fast allen Fallkonstellationen ein rechtlicher und verbindlicher Befehl an den Piloten nicht möglich.
D.h. der Pilot muß entweder ganz alleine Handeln oder kann sich lediglich auf eine „Empfehlung“ ohne Befehlscharakter seines Vorgesetzten stützen.
Was ist das denn für eine bescheuerte Situation?!?!
Soso, „rechtlicher Unfug“…..“Angst“….“Tabus“….
Ihr MasCal-Vergleich ist ein Äpfel mit Birnen Vergleich.
Und natürlich dürfen sie abschiessen wenn NUR Terroristen an Bord sind. Doof, wenn die Trümmerteile über eine Großstadt niederregnen. Aber das wäre wieder was für den Hörsaal.
Entschuldigungstatbestand zieht nicht.
Das GG gilt. Sie können Menschenleben nicht gegen Menschenleben aufwiegen.
Und ja, das ist unsere Verfassung. Und auf die wird geschworen. Und über die wacht das Bundesverfassungsgericht.
Aus der Urteilsbegründung:
„….Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt. Unter der Geltung des Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (Menschenwürdegarantie) ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten…..“
Der Pilot steht also überhaupt nicht allein auf weiter Flur.
@CRM-Moderator
?!?!?!?
„indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird“
„ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung“
Das ist doch GENAU das, was ich sage, der Pilot wird mit seiner Entscheidung alleine gelassen!!
Denn mit keinem Wort wird gesagt, dass ein Abschuß nicht möglich ist, es wird lediglich gesagt, dass es auf der Basis der jetzigen Grundlage (aktuelle Fassung Art 87a und 35) nicht aufgrund einer staatlichen Handlung und (einfach)gesetzlicher Ermächtigung zulässig ist.
Natürlich ist weiterhin ein Abschuß durch den Piloten aufgrund einer persönlichen Entscheidung unter bestimmten Umständen möglich und entweder gerechtfertigt oder zumindest entschuldigt (und damit entweder legal oder zumindest straffrei).
Aber mit der konkreten Situation ist eben der Pilot derjenige, der die (alleinige) Verantwortung übernimmt und weder sein Vorgesetzter noch die Bundesregierung!
@Koffer: „Natürlich ist weiterhin ein Abschuß durch den Piloten aufgrund einer persönlichen Entscheidung unter bestimmten Umständen möglich und entweder gerechtfertigt oder zumindest entschuldigt (und damit entweder legal oder zumindest straffrei).“
Tut mir leid, aber das ist ihre sehr eigene private Rechtsauffassung.
Die Crews haben sich durch dieses Urteil überhaupt nicht alleingelassen gefühlt. Ganz im Gegenteil.
Haben sie sich denn mal mit einer betroffenen QRA-Crew unterhalten (können)?