Veröffentlichung von VS-NfD-Papieren: Verteidigungsministerium klagt wegen Urheberrecht

Im April hatte es sich schon abgezeichnet: Nachdem die Recherche-Redaktion der WAZ einen ganzen Schwung von Unterrichtungen des Parlaments zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr veröffentlicht hatte, geht das Verteidigungsministerium juristisch dagegen vor. Diese Unterlagen sind ja auch als Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft. Aber deswegen klagt das Ministerium gar nicht, zumindest nicht offiziell. Sondern, da muss man erst mal drauf kommen: Wegen Verletzung des Urheberrechts.

Inzwischen liegt die Klage wohl vor, wie die Kollegen heute berichten:

Das Bundesverteidigungsministerium klagt gegen die Funke-Mediengruppe wegen der Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere vor dem Landgericht Köln. Die Klage wurde am 4. Juli im Auftrag von Verteidigungsminister Thomas de Maizière eingereicht. Wir haben die entsprechenden Schriftstücke in der vergangenen Woche vom Gericht zugestellt bekommen. Nach Prüfung der Klage haben wir uns entschlossen, uns weiter zu wehren.(…)
Mit Bezug auf das Urheberrecht will das Ministerium nun die Unterlagen, die ihre Märchen entlarven, aus dem Internet löschen lassen. Wir werden dem nicht nachkommen und setzen uns gegen den juristischen Angriff des Verteidigungsministeriums zur Wehr.

Da bin ich gespannt. Vor allem wegen der kreativen Rechtsnutzung der Ministerialbeamten. Und wenn das Gericht, wie manchmal bei Prozessen ums Urheberrecht, einen Vergleich vorschlägt? Dass nämlich der als Urheberrechtsverletzer beklagte Schadenersatz zahlt, ans Verteidigungsministerium? Ist der Fall dann damit erledigt? Ist ja ein reines Zivilverfahren, so ein Urheberrechtsstreit.

(Grafik: Screenshot des Headers der WAZ-Webseite ‚Die Afghanistan-Papiere‘ unter Verwendung eines Fotos von Timo Vogt/randbild)