Hochwasser: Hier fliegt die Öl-Do
Neben der politischen Diskussion über Verteidigungsminister Thomas de Maizière und das EuroHawk-Debakel gibt’s auch eine andere öffentliche Wahrnehmung der Bundeswehr in diesen Tagen: Als Helfer im Kampf gegen das Hochwasser, vor allem an der Elbe.
Zum Mitplotten aus den aktuellen Meldungen des Kommandos Territoriale Aufgaben, das ja jetzt für solche Inlandsaktivitäten zuständig ist – interessant nicht zuletzt: Zur Kontrolle von Deichen wurde am Sonntag erstmals die Öl-Do, das Turboprop-Flugzeug Do228 eingesetzt, das die Bundeswehr im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums vor allem zur Jagd auf Umweltsünder auf der Nordsee einsetzt:
Ergänzend zum bisherigen Einsatz von Soldaten und Material der Streitkräfte ist seit heute ein Ölaufklärungs-/Transportflugzeug vom Typ Dornier DO 228 für die Überwachung von Deichen eingesetzt. Dieses soll mit spezieller Infrarotsensorik gefährdete Stellen entlang der Deiche in den Hochwassergebieten ausfindig machen, um schnell geeignete Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung einleiten zu können. Dazu befindet sich zusätzlich ein Luftbildauswerter des Aufklärungsgeschwader 51 „Immelmann“ aus Jagel/ Schleswig-Holstein mit an Bord.
(Wurden früher in solchen Fällen nicht immer Recce-Tornados eingesetzt?)
Und zur Gesamtlage – kommende Woche sollen weitere Reservisten aktiviert werden:
Die Bundeswehr unterstützt auf Bitte der Bundesländer Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Rahmen der Katastrophenhilfe die Einsatzkräfte im Kampf gegen das Hochwasser.
Insgesamt stehen rund 19000 Soldaten für den Hochwassereinsatz zur Verfügung. Am heutigen Tag waren über 12000 Soldaten aktiv im Einsatz. Die Mehrzahl der Kräfte ist direkt in den Krisengebieten der Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt eingesetzt. Andere Kräfte befinden sich in der Regeneration oder als Reserven in einsatznahen Verfügungsräumen, um zeitnah zu den Hochwasserschwerpunkten verlegt werden zu können.
Zum Einsatz kommen neben Soldaten aus aktiven Truppenteilen auch Reservisten, mit Schwerpunkt in den Bezirks- und Verbindungskommandos zu den regionalen Behörden. (Auch Teile der neuaufgestellten Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskompanie (RSUK) Thüringen sind eingegliedert in ihren Patenverband Führungsunterstützungsbataillon 383, zudem sollen am Anfang der Woche Reservisten aus Niedersachsen aktiviert werden).
Auch Soldaten der verbündeten Streitkräfte aus Frankreich und den Niederlanden stehen den Einsatzkräften zur Seite. Neben einem niederländischen Pionierbataillon (101 Geniebataljon, knapp 200 Soldaten) unterstützen auch französische Soldaten der Deutsch-Französichen Brigade im Hochwassergebiet.
Die Unterstützungsleistungen umfassen u.a. den Einsatz von Soldaten bei der Deichsicherung (Befüllen und Verbauen von Sandsäcken, Abwurf von Sandsäcken/Big Packs an gefährdeten Deichstellen und Überwachungsflüge mit Hubschraubern), die Unterstützung bei der Evakuierung gefährderter Personen und der medizinischen Notfallversorung, die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung für die Einsatzkräfte sowie erste Aufräumarbeiten in Bayern. Zur Deichüberwachung wurde heute ein Aufklärungsflugzeug (Dornier DO 228) mit Infrarotsensorik eingesetzt.
Die Kräfte vor Ort werden in Bayern durch die Gebirgsjägerbrigade 23 aus Bad Reichenhall und die Panzerbrigade 12 aus Amberg, in Sachsen durch die Panzergrenadierbrigade 37 aus Frankenberg, in Sachsen-Anhalt durch die Panzerbrigade 21 aus Augustdorf, im nördlichen Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg durch die Panzergrenadierbrigade 41 aus Torgelow und in Niedersachsen durch die Panzerlehrbrigade 9 aus Munster geführt.
(Foto: Pressestelle Havariekommando)
In Deggendorf wurden auch US-Soldaten eingesetzt.
2002 gab es RECCE-Tornados für die Infrarotbilder – korrekt.
Die Öl-DOs wurden schon früher für die Deichaufklärung eingesetzt. In Nordholz gibt es dazu diverses Anschauungsmaterial.
Zitat: „Zur Kontrolle von Deichen wurde am Sonntag erstmals die Öl-Do, das Turboprop-Flugzeug Do228 eingesetzt, …“
Das Hochwasser neigt sich ja auch dem Ende zu. War die Besatzung bis heute im Urlaub? Wer hat denn da bis heute geschlafen?
@ Stefan:
Das Hochwasser im Norden/Osten Deutschlands neigt sich noch lange nicht dem Ende zu!
Im Gegenteil: hier geht es gerade erst richtig los!
Dass die „Öl-DO“ hier bei uns in Bayern nicht eingesetzt wurde, ist wahrscheinlich ihrer Reichweite geschuldet.
@Stefan
Von welchem Gebiet sprechen Sie jetzt gerade? Oder habe ich vorhin beim Brennpunkt nicht richtig aufgepasst?
In Niedersachsen und südliches Schleswig-Holstein geht der Spass erst jetzt los. Schauen sie auf ne Karte und schauen mal wo die Elbe so langläuft…
@NMWC | 09. Juni 2013 – 22:38
Deutschland ist größer als Niedersachsen und südliches Schleswig-Holstein. Warum wird die Do228 erst jetzt und warum wurde sie nicht im Süden Deutschlands eingesetzt? Im Süden geht das Hochwasser bereits wieder zurück. Diese Frage muß man hier leider stellen.
Wahrscheinlich hat niemand dem Minister eine Vorlage geschrieben und der wußte somit nichts vom Hochwasser.
Nein ehrlich?
Dann stellen Sie diese Frage, aber tun Sie hier nicht so als ob alles schon vorbei wäre. Da ist noch genug zu tun. Und nur weil die Spiegel wieder sinken sind die Probleme mit bspw. ausgetretenen Öltanks, Schäden, Tote Tiere usw. auch die nächsten Tage und Wochen noch aktuell.
Und die Deiche bleiben gefährdet. Nur weil der Pegel um 2m sinkt liegt er immer noch weit über Normal und somit Druck auf durchgeweichte Deiche. Und deshalb ist es richtig genau jetzt mit solchen Infrarotfähigkeiten kontrollieren. Egal ob nun DO oder andere.
Da die Streitkräfte gerade alle auch nur irgendwie verfügbaren Kräfte an die Deiche werfen, um der Bevölkerung zur Seite zu stehen, führen mittelmäßig gute Witze zu dem Thema für Betroffenen nicht wirklich zum Schmunzeln.
Und die Debatte über „hätte, sollte, müsste…“ derer, die natürlich alles besser wissen als das KdoTerrAufgBw kann man ja vielleicht für den Juli aufsparen. Dann bleibt was für das Sommerloch.
@NMWC | 09. Juni 2013 – 22:38
Brennpunkte dieser Art schaue ich nicht. Ich kenne Hochwasser aus eigener Erfahrung. Ich muß mir nicht täglich völlig austauschbare Bilder anschauen und kann mich auch nicht an der Not anderer Menschen berauschen. Die dummen Fragen (z. B. „Wie fühlen Sie sich?“) unserer Journalisten an die Betroffenen und die offensichtliche Dummheit von grünen Bürgerinitativen (die Hochwasserschutz verhinderten) oder klagende Anwohner ohne Versicherungsschutz nerven nur.
@ Stefan | 09. Juni 2013 – 22:02
Einfache Antwort:
Vermutlich nicht angefordert. Und da Katastrophenschutz Ländersache ist und die Bw explizit angefordert werden muss, sind diese Bundesländer auch „selber Schuld“.
@Someone | 09. Juni 2013 – 23:22
Ich habe auch der BW keine Schuld gegeben.
@stefan
Die DO nützt vorallem der Lagefeststellung zur Aufweichung von Deichen und Orten von Brüchen an schwereinsehbaren Stellen. Vorallem für Ersteres brauchen sie aber auch erstmal ne Flut (mit etwas Stehzeit) und Deichabschnitte die sie anders schlecht überwachen können. Da sah das Land Bayern dann eben (noch) keinen Bedarf bzw. Hatte ausreichend andere Fähigkeiten zur Verfügung.
Guckt man sich die betroffenen Flüsse und ihren Umgriff mal genauer an sieht man auch schnell warum.
Normale optische Luftraumüberwachung findet ja schon seit Anfang an von vielen Stellen statt.
@Jas
Danke für die weitere Ausführung meines Ansatzes…
@Stefan
Nett ausgewichen. Leider am Thema vorbei auf das ich Sie hingewiesen hatte. Wir haben nicht über den Brennpunkt diskutiert. Wir an der Küste haben auch genug Erfahrungen mit Hochwasser und Deichschutz.
@NMWC | 09. Juni 2013 – 23:40
Das Thema kam von mir (warum die Do erst jetzt zum Einsatz kommt). Und Sie haben mit dem Hinweis auf Niedersachsen und südliches Schleswig-Holstein, daran vorbei geantwortet. Ungeachtet, dass das Hochwasser in anderen Regionen schon seit Tagen wütet. ;-)
Ich habe mal google genutzt und auch was ganz interessantes gefunden. Ein pdf des Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Brandenburg. In diesem pdf ist auch der Do 228 Einsatz beim Oderhochwasser Thema, ab Seite 60
http://www.lugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/luabd16_3.pdf
Außerdem, was hat die Bw mit der Do 228 zu tun außer das die Piloten Soldaten sind.
Steht ja schon im Eingangsbeitrag
“ das die Bundeswehr im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums einsetzt“
@Eike | 10. Juni 2013 – 0:06
Genau, darum hat hier auch kein Mensch der BW einen Vorwurf gemacht. Aber um einen Einsatz von Teilen der BW (die Besatzung und das Flugzeug) handelt es sich trotzdem.
In dem pdf steht auch das damals alle Behörden mit unterschiedlichem Koordinatenbezug gearbeitet haben. (Seite 62)
Wäre ja mal interessant ob man das inzwischen geändert hat
@NMWC | 09. Juni 2013 – 23:40
Zitat: „Wir an der Küste haben auch genug Erfahrungen mit Hochwasser und Deichschutz.“
Dann wissen Sie sicher auch, dass man bei Ebbe kein Land kaufen sollte, ohne sich gegen die Flut ausreichend zu versichern. ;-)
Viel interessanter ist doch, dass die Bw anders als 2002 nicht mehr 45.000 Mann, sondern „nur noch“ 19.000 Mann an die Deiche verlegen kann…die Do hin oder her.
Ich finde es schon recht beeindruckend, mit welcher Geschwindigkeit offenbar die neuen Strukturen in der SKB eingenommen wurden. Bedenkt man, dass das KdoTerrAufgBW erst zum 01. 02.2013 in Dienst gestellt wurde und bereits jetzt die Führung von fast 20.000 Kameradinnen und Kameraden im Hochwassereinsatz stemmt, dann ist das sehr anerkenneswert und zeugt von einer straffen und planvollen Organisation und Führung innerhalb der SKB. Soweit bis dato der Presse entnommen werden kann, erfährt das Krisenmanagement der BW in den betroffenen Bundesländern allenthalben Lob, insbesondere weil frühzeitig – bevor die jeweiligen Landesregierungen überhaupt Hilfe von der BW angefordert haben – bereits ausreichende personelle und organisatorische Vorbereitungen getroffen wurden. So konnten trotz des Endes des Wehrpflicht wohl die Bedarfsanforderungen der Länder gedeckt und zeitgleich eine ausreichende personelle Auffrischungs- und Verstärkungsreserve bereitgestellt werden, die bei der zu erwartenden Dauer des Einsatzes wohl nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Interessant fand ich auch die bereits von TW zitierte Pressemitteilung, dass bereits erste Kräfte der RUSK Thüringen im Einsatz sind. Habe gerade mal nachgeschaut und gesehen, dass die erst zum 22.03.2013 aufgestellt wurden!! Das nenn ich mal ein zügiges „Leben in der neuen Lage“. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Einsatz der Jungs und Mädels weiter auszahlt und neben der Verhütung weiterer Schäden – gewissermaßen als frommer Wunsch – wieder ein bisschen mehr der Anerkennung für den Soldatenberuf in Deutschland zurückbleibt.
Zum Thema Öl-Do:
wer hätte gedacht, dass die Do auch verfassungskonform eingesetzt werden kann?
Die Do ist auf Anforderung des Kommando territoriale Aufgaben der Bundeswehr am Sonntag geflogen. Heute erfüllt die Besatzung wieder ihren eigentlichen Auftrag. Ferner haben 2 SeaKing nach Holzdorf verlegt.
@T.W. welcome back – wo findet sich der Hinweis, dass mehr Reservisten (wieviel insgesamt) herangezogen werden? Merci.
@LTC007
In der Mitteilung steht ja, dass weitere Reservisten aktiviert werden sollen. Eine Zahl gibt es – noch – nicht.
die DO wird wahrscheinlich auch heute an den Deichen fliegen…
@Ares
„wer hätte gedacht, dass die Do auch verfassungskonform eingesetzt werden kann?“
Wie wollte man sie sonst einsetzen?
Die beiden Ölaufklärungsflugzeuge vom Typ Do 228 NG sind das Einsatzmittel des Havariekommandos in Cuxhaven, einer Gemeinschaftseinrichtung des Bundes und der Küstenländer. Sie werden sowohl im präventiven Bereich der Kontrolle von Meeres- und anderen Umweltverschmutzungen als auch in der Bewältigung von komplexen Schadenslagen, wie zum Beispiel große Schiffshavarien, eingesetzt.
@J Luther
Reichweite ist kein Problem, denn das Lfz kann auf jedem Sportflugplatz betankt werden. Ein Flug nach Bayern ist Non Stop möglich. Doch was sollte sie in Bayern? Dort waren Luftgestützte IR Kameras der Polizei im Einsatz,
Allgemein gibt es insbesondere bei Aufklärungsfühigkeiten, die nur auf Anforderung bereitgestellt werden häufig die Faktoren:
– weiß der Anforderungsberechtigte, dass es das System gibt?
– weiß der Anforderungsberechtigte, was das System kann?
– weiß der Anforderungsberechtigte, dass er anforderungsberechtigt ist?
– weiß der Anforderungsberechtigte, wie er das System sinnvoll anfordert?
Ob dies bei der Do 228 der Fall war, kann ich nicht sagen.
@ Elahan
Ich hoffe Herr Stroebele lässt sich alle Aufnahmen persönlich vorlegen, um sicherzustellen, dass hier keine Bundesbürger von der Bw ausspioniert werden und das alles streng verfassungskonform ist. :-)
@Elahan | 10. Juni 2013 – 9:49:
Umweltschutz (bzw. dessen Überwachung) auf See gehört nicht zu den originären Aufgaben der Bundeswehr gemäß Grundgesetz. Auch nicht die planmäßig durchgeführte Vorbereitung von Strafverfolgung der Schuldigen.
Amtshilfe wird auch knapp, wenn man die Mittel extra und nahezu ausschließlich für eben diese Amtshilfe beschafft/unterhält.
@Ares stellt schon die richtige rhetorische Frage. Für den Katastrophenfall gibt es eine Ermächtigungssgrundlage im GG, der übrige Einsatz der Do “ im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums“ ist wohl nicht verfassungskonform.
Oder kann der Einsatz der Bundeswehr im Inneren und zur Strafverfolgung „im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums“ legitimiert werden!?
Sachlich ist der Einsatz natürlich richtig und zweckmäßig, die Verfassungslage jedoch wieder einmal überholt und unzweckmäßig.
@Ares
“wer hätte gedacht, dass die Do auch verfassungskonform eingesetzt werden kann?”
Wie wollte man sie sonst einsetzen?
Die beiden Ölaufklärungsflugzeuge vom Typ Do 228 NG sind das Einsatzmittel des Havariekommandos in Cuxhaven, einer Gemeinschaftseinrichtung des Bundes und der Küstenländer. Sie werden sowohl im präventiven Bereich der Kontrolle von Meeres- und anderen Umweltverschmutzungen als auch in der Bewältigung von komplexen Schadenslagen, wie zum Beispiel große Schiffshavarien, eingesetzt.
@Tom
Etwas mehr Fakten für Sie:
Die Marine fliegt diese Flugzeuge. Gestellt werden sie vom Bundesverkehrsministerium 8also dort beschafft).
Dies ist eine bereits sehr lange etablierte und erfolgreiche Kooperation.
„Seit mehr als 25 Jahren werden die Hauptschifffahrtsrouten in Nord- und Ostsee mehrmals täglich im Rahmen der Luftüberwachung vom Marinekommando im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums überflogen. Die beiden Ölaufklärungsflugzeuge vom Typ Do 228 sind das zentrale Einsatzmittel des Havariekommandos in Cuxhaven – einer Gemeinschaftseinrichtung des Bundes und der Küstenländer – sowohl im präventiven Bereich der Kontrolle und Aufklärung von Meeres- und anderen Umweltverschmutzungen als auch in der Bewältigung von komplexen Schadenslagen wie z. B. große Schiffshavarien.“
Und das alles gehört zum großen Feld der „Seeraumüberwachung“. Und das ist dann wieder eine Aufgabe der Deutschen Marine innerhalb der Deutschen Hoheitsgewässer und der EEZ. Und das auch und vor allem zusammen mit den anderen angegliederten Bereichen (die muss ich hier jetzt nicht alle aufzählen, oder?).
edit:
@ Officer
I was tooo slow….. ;))
Dann ist die Frage nach der Zusammenarbeit zwischen den Ministerien aber seit langem unheimlich „verfassungsunkonform“. Daher also böse?
@Tom
Deshalb gehören die DOs auch nicht der Bw, siehe letzte Kommentare.
Wer tatsächlicher Eigentümer ist, ist doch nur eine Frage – auch wenn Ihre Antwort selbstverständlich richtig ist.
Die Kennung 98+35 auf obigem Bild ist bestimmt nur ein Designelement. Und Beschaffung ist hier für mich mehr als nur das Einkaufen eines Großgerätes beim Hersteller.
Aber wer setzt die DO tatsächlich ein? Und wer ist für deren Einsatzbereitschaft verantwortlich? Und welche Aufgabe nehmen die Soldaten dabei (planmäßig) war?
Ich verdamme die Kooperation nicht, aber ich stimme @Ares und Co zu, dass sie nicht 100%ig verfassungskonform ist.
@Tom
In welchem Aufgabenspektrum das ganze stattfindet und warum die Marine dafür Personal bereithält, den Betrieb sicher stellt, habe ich oben bereits erwähnt.
Und warum muss alles in DEU immer bis zum Letzten verfassungskonform, durchgeprüft und quasi unanfechtbar sein?
Ich sehe da kein Problem drin. Ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht. Diese ganze Diskussion um Auftrag, ja/nein, muss dann denn sein, andere können das besser und all die anderen Spitzfindigkeiten der letzten Tage hier interessieren mich nicht die Bohne. Vielleicht bin ich einfach zu lösungsorientiert. Ich suche kein Problem oder einen Schuldigen sondern eine Lösung.
Das Beispiel DO228 ist ein lösungsorientierter Ansatz, der einfach so durchgeführt wird. Und das schon seit langem.
Wenn es immer um den konformen Juristen Weg geht, dann ist das Ergebnis = 0
Ausser natürlich Sie suchen das Ergebnis = „Cover your Ass“
@Tom
Eigentümer der Flugzeuge ist das Verkehrsministerium. Geleitet werden die Überwachungsflüge vom Havariekommando in Cuxhaven.
Vom Marinefliegergeschwader 3 „Graf Zeppelin“ wird lediglich die Besatzungen und die Logistig gestellt. Die Bw ist für die Einsatzbereitschaft der Maschinen verantwortlich.
Auch die ADAC Luftrettung ist im Bereich des fliegerischen Betriebes in Kooperation mit der Bw. Z.B. „SAR 75“ in Ulm unter dem neuen Rufnamen „Christoph 22″ nun bekannt. Die medizinische Besatzung wird in diesem Fall von der Bundeswehr gestellt. Hier handelt es sich um das zweite deutsche „Betreibermodell“, bei dem der ADAC Hubschrauber sowie Piloten und die Bundeswehr Arzt und Rettungsassistenten bereitstellt. Dieses Modell hat sich als wegweisend bei der Sicherung der Zukunft von SAR-Standorten der Luftwaffe erwiesen.
Im Bereich der Flugsicherung ist Kooperation ebenfalls nicht nur auf Verteidigung angelegt.
Hat auch mit Verteidigung nicht unmittelbar etwas zu tun.
@Tom: Sie spielen mit Ihrem Zweifel an der Verfassungskonformität vermutlich auf Art. 87a (2) GG an, der den Streitkräfteeinsatz nur zur Verteidigung und in den durch das GG ausdrücklich erlaubten Fällen gestattet. Jedoch ist nicht jede Verwendung von Streitkräften auch ein Einsatz, es existiert nach h.M. eine Geringfügigkeitsschwelle – ansonsten könnte die Bundeswehr z.B. ja auch keine Ehrenformationen bei Staatsbesuchen stellen oder für die Kriegsgräberfürsorge sammeln. Die genaue Höhe dieser Geringfügigkeitsschwelle ist zwar heftig umstritten, eine verbreitete Position sieht einen Einsatz aber erst dann, wenn die Streitkräfte hoheitlich oder in großer Zahl tätig werden.
@Sascha W.
Das planmäßige Aufspüren und gerichtsfeste Dokumentieren von Straftätern durch eine Behörde hebe ich über die Schwelle. Im Gegensatz zur Luftrettung.
Oder dürfen Kommunen Feldjäger für die Radarkontrolle mieten?
Helmut Schmidt bittet Bundeswehr und NATO um Hilfe
@Tom
Da die DO s (-en) keine militärischen Verwendungen haben, frage ich mich grundsätzlich, warum die Kiste nicht von der Bundespolizei oder Küstenwache betrieben werden?
@ Tom
Eine Bundesbehörde delegiert eine hoheitliche Aufgabe, hier Seeraumüberwachung, an eine andere Bundesbehörde. Die halten niemanden an, die nehmen niemanden fest, die operieren auch nicht mit Technik, die streitkräftespezifisch ist, sondern nutzen Synergieeffekte zwischen den Bundesbehörden, um keine Doppelkapazitäten beim Verkehrsministerium aufbauen zu müssen. Wenn sie da bereits den Einsatz von Streitkräften im Inneren sehen, sollten sie sich an das BVerfG wenden, ob ihre Minoritätsmeinung gerichtlich auch so gesehen wird.
Wären sie auch dafür, dass jede betroffene Gemeinde sich ein eigenes Skyguard zulegt, oder darf das BMVg das weiter selbst in Deutschland betreiben?
@Tom: Würde die Bundeeswehr dafür Mittel nutzen, die den Streitkräften exklusiv zur Verfügung stünden, wäre ich gedanklich durchaus bei Ihnen – aber gerade dies ist hier nicht der Fall.
@Sascha W.
Nein die Bundeswehr nutz Mittel, die sie gar nicht hat!
Die Bw hält für den Einsatz weder DOs noch Piloten mit DO Raiting vor.
Einfache Frage, warum wird die Do von der Bw betrieben?
Wenn es in der Vergangenheit Gründe gab, bestehen sie noch immer?
@elahan: Darüber kann ich auch nur spekulieren. Die Maschinen werden von der Marine offenbar auch zum VIP- Transport und für andere Zwecke verwendet und schließen somit möglicherweise eine Kapazitäts- oder Fähigkeitslücke im Friedensbetrieb? Oder die Bundeswehr hatte durch den Betrieb des Vorgängermodells das dafür geschulte Personal und darauf abgestimmte Logistik? Oder beides?
NMWC | 10. Juni 2013 – 11:57
Und warum muss alles in DEU immer bis zum Letzten verfassungskonform, durchgeprüft und quasi unanfechtbar sein?
—–
Stimmt, vollkommen absurder Ansatz.
Das „Rheinische Grundgesetzt“ (ham mir schon immer so gemaat) steht natürlich über dem Grundgesetz. Ist auch wesentlich lösungsorientierter ;-)
Was heißt Vervassungskonform?
Es wird ein antrag zur ampshilfe bestellt und schon fliegen die Tornados.
@Sascha W
Und all das ist keine Begründung, warum heute die DOs von der Bw betrieben werden.
Die Küstenwache/Bundespolizei wäre der gesetzlich vorgesehene Betreiber.
Außer wir setzen die DOs im Ernstfall für militärische Zwecke ein, sind ja wohl unsere modernsten Flieger und kleinsten Flächenflieger, demnächst gibt es ja unter dem A400M nur noch die Orion.
Man könnte natürlich mal die Pressestellen anmailen und fragen, wie die Rechtsgrundlage aussieht, wenn das so interessant ist.
Ansonsten:
@Someone
Danke fürs nachforschen.
Und ab und zu darf man den hier Beitragenden auch ruhig mal Glauben schenken, wenn sie hier von Seeraumüberwachung und den sich daraus ergebenden Detailauftrag für verschiedene Truppenteile der Marine ergeben.
Auch wenn mal hier nicht alles gleich mit Quellen belegt wird, heißt das nicht das Anwesende hier nur Bullshit von sich geben…
Ohne es irgendwo gelesen zu haben, macht das so aber auch einfach mehr Sinn, da die Marine in der Nähe der Küste bei Inkrafttreten von MARPOL (Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) bzw. Beschaffung der Do 228 einfach schon die entsprechende Infrastruktur hatte; im Gegensatz zum Bundesgrenzschutz.
Übrigens arbeiten die Bottsand und die Eversand auch in diesem Bereich mit, obwohl fehgrau gestrichen.
@ NMWC: Gerne!