Haushaltsausschuss billigt Hubschrauber-Deal – Grünes Licht fürs BMVg
Der (entscheidende) Haushaltsauschuss des Bundestages hat am Mittwochabend den vom Verteidigungsministerium ausgehandelten Hubschrauber-Deal mit der EADS-Tochter Eurocopter gebilligt. Mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU/CSU und FDP, gegen den einhelligen Widerstand der Opposition, erteilte der Ausschuss die Genehmigung für das Memorandum of Understanding, das das Ministerium im März abgeschlossen hatte und dass eine Reduzierung des Kaufs von Hubschraubern der Typen NH90 und Tiger, zugleich aber auch die Bestellung von 18 NH90-Marinehubschraubern vorsieht.
Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses sollen die Verträge, die das Ministerium auf Grundlage der vereinbarten Eckpunkte mit Eurocopter neu abschließt, dem Gremium noch mal vorgelegt werden. Die Koalitionsabgeordneten erklärten sich mit dem Verfahren einverstanden, während die Opposition bemängelte, dass damit die Bundesregierung abweichend vom üblichen Verfahren keine detaillierte Vorlage zu einem Vertrag vorlege, eine so genannte 25-Millionen-Vorlage.
Zuvor hatte ein Beschluss des Verteidigungsausschusses für Verwirrung gesorgt – der hatte einhellig zwar den Vortrag von Staatssekretär Stéphane Beemelmans zu dem Memorandum of Understanding zur Kenntnis genommen, zugleich aber verlangt, vor einer abschließenden Entscheidung des Haushaltsausschusses beteiligt zu werden. Dieser Beschluss wurde von Koalition und Opposition gegensätzlich interpretiert; auf die abschließende Entscheidung des Haushaltsausschusses hatte das aber rechtlich keinen Einfluss.
Die gegensätzlichen Positionen mal zum Nachhören – in den O-Tönen der Haushälter Johannes Karsch (SPD) und Klaus-Peter Willsch (CDU):
@Vtg-Amtmann
Ich meine natürlich den MH-90 NG, denn einen NH-90 NG gibt es nicht.
Die Diskussion um die NH-90er kann ich noch nachvollziehen.
ABER: was sollen die Kameraden von der Heeresfliegertruppe denn mit dem PAH-2 Tiger reißen? Für mich wäre hier eine 100% Abbestellung angesagt gewesen – oder zumindest ein Umschwingen auf die französisch-australische Linie.
Da liegt für mich persönlich der weitaus größere Skandal bei den Hubschrauber-Deals.
@Schorsch52
Ich meine mich zu erinnern, dass sogar EADS mal angeboten hat, die zweite Hälfte der geplanten 80 Tiger in der HAD-Version zu liefern. Wollte das BMVg wohl nicht, da man keinen „Hubschrauber nur für Afghanistan“ haben wolle…
…ggf. wollte EADS dafür auch mehr oder zuviel Geld sehen…
Guten Abend.
Das Thema lautete:
„Haushaltsausschuss billigt Hubschrauber-Deal – Grünes Licht fürs BMVg“
Da sage ich mal schön für die Firma Eurocopter – damit ist die Beschäftigung für tausende Beschäftigte in Deutschland und in Europa weiterhin sicher gestellt.
Ob das die Aufgabe des Bundes ist (Beschäftigung der IND) ist eine andere Frage.
@ K.B. Zitat:
Der NH90 NFH kann dank seiner Mehrrollen- und Aufwuchsfähigkeit die Mk41 Sea King-Flotte der Bundeswehr ersetzen. ( [Zitat aus PM BMVg]”
Die Aufwuchsfähigkeit ist erschöpft. Sie kann lediglich durch Abstriche bei der Betankung oder Zuladung noch gesteigert werden – strukturell sind wir am Ende der Fahnenstange. Der NFH ist in Step B auf 1000 FH begrenzt.
@Vtg-Amtmann | 27. Juni 2013 – 21:11
Zitat: Ich glaube Einige haben die „Deutsche Hubschrauber-Tragik” immer noch nicht verstanden.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Gestatten Sie mir dazu folgende Anmerkung:
„Die Verzögerungen in der Qualifikation führen zu einem frühestmöglichen Auslieferungstermin des ersten NH90 FOC (FOC Complement) am 12. September 2013.
Damit liegt die Auslieferung gegenüber dem ursprünglichen Liefertermin gem. Vertrag um knapp 9 ½ Jahre (genau 113 Monate) zurück.“
Die Diskussion wer hier Experte ist oder nicht ist nicht zielführend und genau so wenig, welche Hubschrauber Firmen besser als Eurocopter sind oder nicht. Allerdings teile ich die Meinung von Vtg – Amtmann hinsichtlich Eurocopter und Militärhubschrauber.
Wir können ja Herrn Wiegold fragen ob er mal ein NH 90 Kapitel aufschlagen möchte.
Ich hoffe der Dispute hier ist beigelegt.
Schönes WE
@werner:
„Der NFH ist in Step B auf 1000 FH begrenzt.“
Können Sie das etwas erläutern und vielleicht eine Quelle dafür angeben?
1000 Flugstunden hören sich arg wenig an. Immerhin sollen die CH-53GA nach dem Upgrade für 10.000 Flugstunden gut sein.
Soll man die NH-90 dann nach 5-10 Jahren wegschmeißen?
Guten Abend
Also auch die Spezifikation des NFH spricht von 10.000 FH. Allerdings sind derzeit noch nicht alle Komponenten über die gesamte Lebensdauer qualifiziert und müssen entsprechend früher ausgetauscht werden. Die Zelle jedoch hat die 30 Jahre / 10.000 FH
Lippe65
@Lippe65:
Vielen Dank für die Erläuterungen.
Hätten Sie vielleicht ein Beispiel dafür?
Als häufig am stärksten belastete Teile hätte ich jetzt auf dynamische Komponenten (Getriebe, Rotorblätter, …) getippt.
In meinen Augen heißt das erstmal:
1. Das wird teuer.
2. Das wird einen niedrigen Klarstand bringen, weil wir kein Geld für umfangreiche Austauschprogramme haben.
Oder werden die bisher verbauten Komponenten nach entsprechenden Prüfstandsergebnissen auch für mehr Stunden freigegeben?
Hallo @K.B. & @Lippe65:
Quelle 1:
Ergebnis der Qualifikation: QS-S530M0622E02
N1, N2, and N3: PP-; PP-: lifetime limited to 1000 FH
Requirement VAR- 10942:
The aircraft shall satisfy minimum useful lives of 10.000 flying hours life over 30 years in service use as defined by the usage spectra in the peacetime mission mix based on 2.4 landings per FH
Quelle 2: NFH NCCS – 06 (Step B)
Die Spezifikation/Forderung ist das Eine und das Qualifikationsergebnis/Zulassung ist das Andere. Ich hoffe da können Sie mir zustimmen Lippe 65.
Die Limitierung in diesem Fall betrifft Centre and Rear Fuselage – die Zelle hat eben nicht 10.000 FH sondern 1000 FH. Es gibt eine Menge Teile am NH 90 TTH und NFH die zeitlich limitiert sind. Aber ich möchte Sie nicht langweilen.
Schönes WE
@Werner: Quelle 1 = Desaster: Und das für eine Mühle die NH90 heißt, weil diese ursprünglich in den 90ern verfügbar sein sollte. Hier sind doch sämtliche Maßstäbe der Realitäten und des Sachverstands über Jahrzehnte verschoben oder auch „verschroben“. Man stelle sich vor, mit so einem HS müsste ein ziviler Operator im professionellen Einsatz arbeiten? Den Einkäufer würde man vor den Kadi ziehen und der Kadi würde sagen, Sorry dieser Einkäufer ist nicht mehr straffähig, weil ……“. Und das hat mit ECD-Bashing – wie mir Einige hier im Blog vorwerfen leider gar nichts zu tun -, sondern ist bittere und wahrzunehmende, geradezu unglaubliche Realität!
@Vtg-Amtmann
Guten Abend
Ja traurig aber war – und offensichtlich interessiert es niemanden. Ich weiß gar nicht was man dem neuen deutschen Marinekunden so wünschen soll.
Dem deutschen Marinekunden sollte man wünschen „nimm,Vogel, fress oder stirb“, oder besser „Untaugliches, statt gar Nichts“ und dann haben wir den „MH2020“, sofern dieser denn bis 2030 „FOC“ ist. Die unendliche Geschichte wird sich nämlich systemimmanent wiederholen .
JETZT KOMMT ES ABER KNÜPPELDICK!
So langsam schwimmen die Verschleierungstaktiken und die Belügereien von TdM und StS SB und die versteckte Subventionierungen von EDC u.a. durch den Hubschrauber-Deal auf:
EIN SPRECHER DES VERTEIDIGUNGSMINISTERIUMS BESTÄTIGTE BILD AM SONNTAG, DASS MAN DIE TEILE VON ELF UHT (VORSERIE, BZW. STEP 1 UND UND STEP 2), WELCHE FÜR DIE VERBLEIBENDEN HUBSCHRAUBER NUTZBAR SIND, „KANIBALISIEREN“ WIRD!
D.h. im BMVg-Deutsch „Hochwertersatzteilgewinnung“. Man lese bitte in aktueller BAMS „TEURE ERSATZTEILE – WAS MACHT DIE BUNDESWEHR MIT ELF HUBSCHRAUBERN?“ Das ist der absolute Hammer!
Und diesen „Hammer“ kennen wir doch schon irgendwoher, oder? Sollen vielleicht auch davon 3 oder 4 „demilitarisierte“ UHT nach Pakistan (einer 100igen Demokratie, die mit den Menschenrecht absolut nicht in Konflikt steht), um die 40 BO 105PAH 1A1und P1M, welche zum Verwundetentransport überlassen werden sollen, zu beschützen?
Aber was ist denn nun wirklich Sache? Man lese bitte nochmals den ersten Beitrag in http://augengeradeaus.net/2013/06/der-hubschrauber-deal-so-rechnet-das-ministerium/#comment-70148. Irgendeiner lügt doch da?
Und dann bezichtigen mich hier einige Herren, die vielleicht etwas weniger in der Materie stecken, des „ECD-Bashings“ und der „BMVg-Verunglimpfung und Respektlosigkeit“? Ich bin übrigens diesen Herren absolut nicht böse, denn es ist wirklich schwierig, die Zusammen- hänge zu verstehen und das erfordert auch ziemlich viel echtes Insiderwissen, was man sich mal nicht so nebenbei aneignen oder anlesen kann.
Aber als Frage verbleibt, „kannibalisiert“ die BW nunmehr dieses 11 UHT selber? Oder läßt die Bw von ECD „kanibalisieren“ und kauft dann die Ersatzteile von ECD zurück?
Ich sage dazu nur noch in aller Härte: Wahrheit und Dummheit sowie Eingeständnis der Lügen auf Raten durch das BMVg, genauso wie im Fall T€urohawk! Und das hat auch noch unser Parlament im Haushaltsausschuss gebilligt!?
Man schicke bitte m.M.n. diesen Minister samt seiner unsäglichen StSs SB und RW, die diesen HS-Deal auf Kosten des Staatssouveräns auch noch für eine Glanznummer halten, besser gestern als heute in die Wüste! Gerade weil Wahlkampf ist und um vielleicht doch noch einen Blumentopf zu gewinnen! Egal ob weiter „Schwarz-Gelb“, „Schwarz-Rot“ oder „Schwarz-Grün“?
Guten Morgen Zusammen,
Da ich die NFH-Qualifikationsunterlagen derzeit nicht verfügbar habe kann ich nicht belegen, dass sich dieses Qualifikationsergebnis verbessert hat, aber keine der anderen NFH-Nutzernationen hat diesen Punkt bisher thematisiert, was wohl bei weiterem Bestand der Einschränkung und einem Fleetleader bei knapp 500 FH wohl der Fall gewesen wäre. Auch beim normalen NH90 gibt es noch Bereiche die nicht austauschbar sind, aber die 10000FH nicht erreichen da die entsprechenden notwendigen Nachweise noch nicht abschließend erflogen wurden, aber das ist der normale Gang bei der Entwicklung und Einführung eines Lfz.
Bezüglich der Frage von K.B. Teile wie Getriebe, Triebwerke und Hydraulikkomponenten haben auf allen Hubschraubern eine s.g. TBO (Time between Overhaul), sprich sie dürfen meist 900-1200 FH (je nach Muster und Bauteil) zur Grundüberholung und können danach ein weiteres Intervall eingesetzt werden. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe ist das NH90 Hauptgetriebe derzeit für bis zu 3 Überholungen freigegeben – sprich 4800FH. Aber auch hier sollen im Rahmen der Maturity Phase (ca. die nächsten 6 Jahre) die entsprechenden Nachweise für 10000FH flottenweit erflogen werden.
Die Rotorblätter können aufgrund ihrer Konstruktion nicht überholt werden, sind also im Anschluss an das Intervall nicht weiter zu verwenden. (Preis pro Hauptrotorblatt etwa 180 K€)
Die ist aber auch bei hochbelasteten und sicherheitsrelevanten Bauteilen anderer Hubschrauber so – irgendwie hängen die Piloten am Leben.
Lippe 65
Das die 11 zurückgehenden UHT vorher von der Bw ausgeschlachtet werden, war doch klar. Wenn ECD Flug fähige UHT übernehmen würde, dann müsste ECD sicherlich dafür die noch sehr hohen Buchwerte an das BMVg verrechnen. So gehen hinterher nur die nicht verwertbaren Überreste der 11 UHT zu einen Symbolischen Preis zurück an ECD. Um da einen Einspareffekt zu erzielen dürfte die Bw auch sehr bald den ersten UHT aus dem Betrieb nehmen, und zum Ausschlachten frei geben.
@Ben: Sorry, das Ganze ist für mich Lug und Trug bzw. Nepper, Schlepper, Bauernfänger!.
Man lese auch in DER SPIEGEL: „Rechnungshof warnte vor Hubschrauber-Deal“ von heute.
Man lese im STERN vom 30. Juni 2013, 08:22 Uhr „Vorwurf des Bundesrechnungshofs – De Maizière soll mit Rüstungsindustrie gemauschelt haben“.
Und wenn denn ein Minister mit der Rüstungsindustrie tatsächlich „gemauschelt“ hätte, wäre dieser sofort abzulösen, Frau Dr. Merkel.
Das ist doch die Rechnungshof-Vorlage, die SpOn schon in der zurückliegenden Woche hatte, oder verstehe ich das falsch?
Rechnungshof bemängelt de Maizières Hubschrauber-Deal
Guten Morgen @Lippe65
Gute Idee – Prüfen Sie. Der aktuelle QS ist issue C. Die NFH Qualifikation ist ja an Köln und Koblenz etwas vorbei gelaufen seit den N4 Tagen. Eventuell liegen Ihnen nicht alle Dokumente vor.
„keine der anderen NFH-Nutzernationen hat diesen Punkt bisher thematisiert, was wohl bei weiterem Bestand der Einschränkung und einem Fleetleader bei knapp 500 FH wohl der Fall gewesen wäre.“ – ist leider kein Gegenbeweis für meine Aussage
Natürlich will ich nicht ausschließen, dass Qualifikationsergebnisse „von oben“ „overruled“ werden, wie z.B. beim Truppensitz.
Es gibt ja für alles „Lösungen“: Wenn die Nav Anlage ausfällt, kann man natürlich ein Garmin 695 „privat“ beschaffen (aber bitte die EMV prüfen) und man kann auch Löcher in die MAB schneiden um eine Sicherung zu ziehen.
Aber bezüglich Lifetime, seien Sie vergewissert, es sind nicht nur fehlende Nachweise.
Um mit den Worten eines bekannten Fußballers zu sprechen:
Nothing for ungood
In einer Vorab-Meldung des Spiegel wird nochmals auf vergaberechtliche Bedenken des BRH beim Marinehubschrauber hingewiesen. Diese sind ja evident und waren hier bereits Thema. Hat den HHA aber nicht weiter gestört.
@werner und Lippe65:
Herzlichen Dank Ihnen beiden.
Der gemeine augengeradeaus-Leser weiß also seit Sonntag morgen, 30.06.2013, dass es Probleme mit der Haltbarkeit des NH-90 geben könnte.
Ab wann wird es dann der Minister wissen?
Oder differenziert er diese Probleme auch wieder in lösbar und unlösbar?
Immerhin sollte man sich ja schon etwas sicherer sein, bevor man rund 1 Mrd. EUR außerhalb jeglicher vergaberechtlicher Regelungen in 18 neue Hubschrauber investiert…
.. immer hin hat Bw ja noch die gute alte UH-1D. So unverwüstlich wie die F-4F. Damit können die Kameraden dann sorgenfrei in die nächsten Jahre schweben.
Und was den UHT angeht – vielleicht gleich alle direkt von der Werkbank wieder zerlegen und – soweit die Teilchen austauschbar sind – an die anderen Nutzer verkaufen.
Die Hubschrauber-Misere ist sicher noch für viele Schlagzeilen gut und lange noch nicht zu Ende, egal wer den nächsten IBUK stellen wird. Aber immerhin hat die Republik ja auch noch die Bundespolizei und zivile Firmen – sollte es ‚mal wieder Hochwasser oder Waldbrände geben.
@ Schorsch52 und K.B.
Auch die eingeführten oder zivil genutzten Hubschrauber haben laufzeitbegrenzte Bauteile.
Bei einem Hubschrauber, egal wie modern oder elektronisch. ist immer die Mechanik der Treiber der Arbeitsbelastung der Techniker. Ein genutzter elektronischer Schaltkreis verschleißt normalerweise nicht aufgrund des durchgeleiteten Stroms, bei einem Getriebe sieht das schon ganz anders aus, weshalb selbst bei der CH-53 bis vor wenigen Jahren die Lebensdauer auf 6000 FH auf der Zelle begrenzt waren – und das nach mittlerweile mehr als 30 Jahren Nutzung.
Die Entwicklung der Lebensdauer kann natürlich im Laufe der Zeit auch gegenläufig werden, wenn man z.B, im Rahmen von Überholungen übermäßigen Verschleiß oder im Rahmen von Ölproben Auffälligkeiten findet dann werden auch mal in der Nutzung Intervalle verkürzt.
Für die Verlängerung von Intervallen müssen halt, wie bereits von Werner erwähnt, Nachweise erbracht werden und der Zulassungsbehörde zur Genehmigung / Akzeptanz vorgelegt werden – in DEU ist das die WTD 61 in Manching.
Also bitte noch keine „Elefantenherde“ losjagen, bevor nicht der „Mückenschwarm“ geklärt wurde.
Lippe 65
Die Bw bezahlt wohl 100 NH90 TTH und lässt 18 davon dann für etwa 51 Mio pro Stück zu einen Kompromiss NFH umbauen. Wenn diese umgebauten NH90 dann nach nur etwa 10 Jahre schon wieder ersetzt werden müssten, wäre das natürlich ein Stück aus dem Tollhaus.
EADS und EC dürften in den NH90 wohl kein eigenes Geld mehr stecken. Der NH90 verkauft sich halt nicht mehr. Das Grounding über Wasser von Varianten des EC225 und das wieder im vollen Betrieb nehmen dürfte wohl auch eine richtig teure Sache für EC werden. Da bleibt für nicht Zukunftgeschäft kein Geld mehr übrig.
@lippe 65. TBO ist auch mir nicht
neu. Dass CH und UH auch nicht mehr die alten sind, auch klar. Aber Zweifel an der Beschaffungspolitik und den einschlägigen Produkten sollten schon erlaubt sein. In diesem Sinn den letzten Huey’s noch viele Flugstunden und all denen, die sich hier für NH und UHT aus dem Fenster hängen: Leute, habt Mut zur Selbstkritik!
Ursprünglich hieß es im MoU: „Das Ergebnis von 57 UH TIGER wird dadurch erzielt, dass sich die Industrie verpflichtet hat, 11 bereits gelieferte UHT zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukaufen.“ Dies ist wohl derart zu verstehen, dass insgesamt 68 UHT von der BW abgenommen und bezahlt werden und nach Rückkauf von 11 UHT durch ECD dann 56 UHT und das „ASGARD-F Wrack“ aus Ettal der BW verbleiben.
Jetzt soll das BMVg gegenüber Bild die Kanibalisierung von 11 Hubschraubern durch die Bundeswehr bestätigt haben. Was ist denn nun Sache? Was wird also kanibalisiert, was wird zurückgekauft?
3,4 Milliarden € dividiert durch 57 ergibt 59,649122 Mio € pro Maschine. 3,4 Milliarden € dividiert durch 68 ergibt 50 Mio € pro Maschine. Egal wie man rechnet 11 Maschinen sind dann 550 Mio. € bis 656 Mio. € Euro und damit sind wir schon wieder bei der nächsten Pleite in der Größenordnung wie beim T€uroHawk.
Guten Abend
@Schorsch52
Ich wollte mit meinem letzten Thread bei weitem keine Lanze für den NH90 brechen, aber bevor man ein Urteil fällt sollte man erst alle Beweise auf dem Tisch haben und nur weil der NH90 ein EADS Produkt ist er nicht von Grund auf schlecht.
Über die „Machenschaften der politischen Einflussnahme in Projekte habe ich persönlich meine Meinung, aber die die sich später dann aus der Verantwortung stehlen oder mit dem goldenen Handschlag gehen stört die wohl eher weniger.
Lippe 65
Einen äußerst interessanter Beitrag bzw. eine absolut themenbezogene PPT-Präsentation findet man unter „Kartellrecht findet auf alle Branchen Anwendung – auch auf die Wehrtechnik. 2. Kölner Defence Roundtable – Dr. Maxim Kleine, 22. Juni 2010“.
@Vtg-Amtmann
„Und dann bezichtigen mich hier einige Herren, die vielleicht etwas weniger in der Materie stecken, des „ECD-Bashings“ und der „BMVg-Verunglimpfung und Respektlosigkeit“? Ich bin übrigens diesen Herren absolut nicht böse, denn es ist wirklich schwierig, die Zusammen- hänge zu verstehen und das erfordert auch ziemlich viel echtes Insiderwissen, was man sich mal nicht so nebenbei aneignen oder anlesen kann.“
Bin ihnen auch nicht böse :-) Sie mögen Hubis fliegen können aber viele ihrer Äußerungen (nicht alle) lassen für mich darauf schließen, dass Sie von Politik und Wirtschaft nicht die größte Kenne haben. Eine Entscheidung bei der Bundeswehr muss immer im Spannungsfeld von Politik, Wirtschaft und militärischen Erfordernissen getroffen werden. Nicht leicht zu Verstehen ist aber so. Wenn jetzt die Marine, Luftwaffe und Heer ihr wünsch dir was starten kommt dabei meist nicht das raus was die Politik durchsetzen kann und die deutsche (europäische) Industrie anbieten kann.
Find es aber schon Hammer sich hinzustellen und alle anderen als unwissend zu titulieren, naja Hochmut kommt vor dem …
Grüße und immer schön auf den Blutdruck achten :)
Das ganze wurde weniger im Spannungsfeld von Politik, Wirtschaft und Militär getroffen, sondern mehr weil der Französischer EADS (Staats)Konzern die Reduzierungen einfach aussitzen will. Bisher ist EADS damit ja immer super gefahren (siehe A400M etc.). Die Zeiten werden aber härter, da weniger zu verteilen gibt, und alle schon erkannt haben, dass man dauernd von EADS und den Franzosen übern Tisch gezogen wird. Irgendwann werden EADS und die Franzosen die Verluste aus den FR Industrieförderprojekten mal selber auslöffeln müssen.
@Essener71 „Eine Entscheidung bei der Bundeswehr muss immer im Spannungsfeld von Politik, Wirtschaft und militärischen Erfordernissen getroffen werden.“
Jetzt mal die folgenden ganz klaren Fragen an Alle:
1.) Gemäß MoU kommt die Zahl von 57 verbleibendend UH-Tiger derart zustande, daß von 68 gekauften und zu bezahlenden UHT zu einem späteren Zeitpunkt 11 UHT durch ECD zurückgekauft werden?
2.) Von den 57 UHT werden 11 UHT zu einem späteren Zeitpunkt durch ECD zurückgekauft, verbleiben also 46 UHT?
3.) Gemäß BamS und weiteren Medien sollen 11 UHT „eingemottet“ werden und ein Sprecher des BMVg bestätigte BamS, „dass man die Teile, die für die verbleibenden Hubschrauber nutzbar sind, ausbaut und als Ersatzteile vorsieht.“ Da wären also im Fall 1. noch 46 „Tigerlein“ übrig, bzw. im Fall 2.) noch 35 „Tigerlein“ übrig?
4.) Die jeweils 11 UHT gemäß 1.) bis 3.) sind die gleichen UHT, der Sprecher des BMVg hat sich nur leider etwas ungenau ausgedrückt und auch nicht dargestellt ob nun Fall 1.) oder Fall 2.) zutrifft?
11 UHT entsprechen wiederum ca. 550 Mio. €!
@Vtg-Amtmann
„11 UHT entsprechen wiederum ca. 550 Mio. €!“
Das ist ein Fehler den ich auch bei dem Deal bemängel. Handwerklich fehlerhaft, für die 11 UHT hätte man einen Preis benennen müssen/sollen gestaffelt nach Flugstunden, d.h. EADS müsse nach soundsoviel Flugstunden für einen UHT den Preis x bezahlen. Außerdem der Begriff später ist nicht eindeutig, was heisst später? Wenn alle ausgeliefert sind?
Der Streit über den Rückkaufswert und den Zeitpunkt ist doch jetzt schon vorprogrammiert, oder?
Man hat den Medienberichten zufolge einen Kaufpreis von 3,4 Milliarden Euro für 57 UHT bei dem Deal ausgehandelt. Je nach Fall ergeben sich: 3,4 Milliarden € dividiert durch 57 = 59,649122 Mio € pro Maschine. 3,4 Milliarden € dividiert durch 68 = 50 Mio € pro Maschine. Für 11 Maschinen sind das dann 550 Mio. € bis 656 Mio. € Euro und damit sind wir schon wieder bei der nächsten Pleite in der Größenordnung wie beim T€uroHawk.
Zu welchen Preisen die Hubschrauber zurückgekauft werden – sicherlich nicht zu Neupreisen – ist zunächst einmal sekundär, bevor man das zugrunde liegende exakte Zahlengerüst (57 oder 68 Maschinen) nicht nicht kennt! Frage ist doch, wieviele Maschinen müssen zu welchem Preis insgesamt abgenommen und bezahlt werden, wieviele Maschinen werden „kannibalisisert“ (11) und/oder wieviele Maschinen (11) werden zurückgekauft? Dass die Rückkaufpreise und/oder der Wert der Ersatzteile anhand der Komponenten-Laufzeitlisten ermittelt werden müssen, ist nur noch logisch.
Wie man trotz Ablehnung durch den Verteidigungsausschuss einen derart „schwammigen Deal“ durch den Haushaltsausschuss „durchwinken“ konnte, ist mir schleierhaft und nur noch damit erklärbar, daß anderen Falles die Koalition den Kopf des Ministers auf dem Tablett präsentiert hätte.
Und bei den 18 „Sea Lion“ dürfte kartellrechtlich der „Fisch noch lange nicht gegessen sein“, denn so wasserdicht erscheint mir der § 100c GWB auch wieder nicht. Ebenso scheinen mir bei bei den ausgeschriebenen 195,7 Mio. € Invest in die „durchgewunkenen“ 15 SOF-LUH, in Anbetracht der nicht ausgeschriebenen Betriebskosten (PPP-BWI-Vertrag) von 600 Mio. € (ohne Progression über 30 Jahre) noch nicht alle Fragen geklärt?
Wie schon mehrfach beschrieben, wird das ganze so laufen, dass die Bw keine Ersatzteile mehr bestellt, sondern mit der Zeit bis zu 11 UHT vollständig Kannibalisiert. Sobald aus einen Kannibalisierten UHT keine Ersatzteile mehr zu gewinnen ist, werden die Überreste für 1 € an ECD verkauft.
Wenn ECD Flugfähige UHT kauft, diese von seinen teuren Personal ausschlachten ließe, und dann die Ersatzteile mit Dokumentation an der Bw verkauft, dürfte dies ein riesiges Verlustgeschäft für ECD werden. Diese Einigung ist m.M. Praktisch ein ECD Bailout bezahlt vom EP14. Nicht mehr und nicht weniger.
@Ben, @all: Bezieht sich das nun auf 57, oder auf 68 Maschinen?Ansonsten hätte man bei dem „Modell von @Ben“ dann ja elegant die Demilitarisierungs- und Entsorgungskosten gespart?!
@Vtg-Amtmann
Die Bw soll doch insgesamt 57 UHT abnehmen, die Reste von 11 UHT gehen zurück, und ein UHT ist abgestürzt. Also bleiben 45 UHT über.
Ich vermute stark, EC hat die UHT und NH90 trotz wissen um die Reduzierung voll weiter laufen lassen, und jetzt liegen in Don schon die Komponenten für mehr als 57 UHT und mehr als 100 NH90 rum.
Na, dann kostet ein UHT von den insgesamt 57 Maschinen 59,649122 Mio €! Klingt plausibel und die 45 UHT passen ganz gut zur ursprünglich beabsichtigten Reduktion auf 40 UHT. Umgekehrt gerechnet, kostet jede der letzendlich verbleibenden 45 Maschinen dann – inklusive „Ersatzteilpacket“ – 75,556 Mio. €! (Der Ettal-ASGARD-UHT dürfte ja als ET-Spender ausfallen) Da dürften dann auch für ECD die „Entsorgungskosten“ für 11 Flieger mit einkalkuliert sein.
Mal ein Einwurf von einem ohne Ahnung:
Könnte es vielleicht sein, das sich der Rückkauf der 11 UHT nur auf die Zelle + die Teile bezieht, welche nicht innerhalb der Bw als Ersatzteile für die dann noch fliegenden TIGER verwendet werden können?
Kann man dann überhaupt davon sprechen die UHT“zurückzukaufen“?
@Interessierter: Genau, das escheint mir auch als der „Casus Knuffi“ bei dem MoU von TdM mit ECD und ich bin nicht ganz grundlos davon überzeugt, dass bestenfalls die Hälfte der Abgeordneten des Haushaltsausschusses die Gesamtzusammenhänge vor der Abstimmung überblickten (auch die 18 Sea Lion sowie die 15 LUH (samt Betriebskosten) eingeschlossen). Dafür kamen die als „Geheim“ eingestuften Vorlagen des BRH und des BMVg zu knapp vor der Sitzung des HA. Hinzukommt, mit wem die Verträge – noch steht ja nur ein allübergreifendes MoU – abzuschließen sind beim Tiger? Der Eurocopter SA oder der Eurocopter Deutschland GmbH und beim NH 90 dürften auf jeden Fall die NAHEMA und NHI gefragt sein. Ursprünglich sollten ja im Rahmen der festgeschriebenen Produktionsanteile Eurocopter France die deutschen MH90 bauen.
Vier interessante Fälle aus der Tätigkeit der Europäischen Kommission (Infringement Cases – Public Procurement)
1.) Europäische Kommission – Pressemitteilung: Italien – Beschaffung von Leichthubschraubern:
Eine begründete Stellungnahme der Kommission an Italien betrifft den Erlass des Innenministers vom 11. Juli 2003, der die Beschaffung leichter Hubschrauber für die Polizei und die staatliche Feuerwehr ohne vorherige Ausschreibung gemäß der Lieferrichtlinie 93/36/EWG ermöglicht. Nach Auffassung der Kommission verstößt dieser Erlass gegen die besagte Richtlinie, zumal Italien nicht nachweisen konnte, dass im konkreten Fall eine der strengen Ausnahmebedingungen erfüllt war, insbesondere die Bedingung für Aufträge, deren Ausführung besondere Sicherheitsvorkehrungen verlangt.
Die Kommission hat bereits in zwei anderen Fällen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien beim Gerichtshof eingeleitet. Diese Fälle betrafen die Verfahrensweise der italienischen Regierung bei der Beschaffung von Zivilhubschraubern. Dabei ging es zum einen um einen Regierungserlass, mit dem die staatliche Forstverwaltung ermächtigt wurde, Hubschrauber ohne vorherige Ausschreibung zu beschaffen (IP/03/1037), zum anderen um die Praxis der italienischen Regierung, die Aufträge zur Beschaffung von Hubschraubern für bestimmte öffentliche Ordnungs- und Sicherheitskräfte freihändig an das Unternehmen „Agusta“ zu vergeben (IP/04/875).
Europäische Kommission – Pressemitteilung: Öffentliches Auftragswesen: Kommission schließt Untersuchungen zum Erwerb von Militärtransportern durch die Tschechische Republik ab:
2.) 24. November 2011 – Die Europäische Kommission hat die Untersuchungen gegen die Tschechische Republik wegen Verstoßes gegen die EU-Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen im Rahmen des Erwerbs von vier militärischen Transportflugzeugen im Jahr 2009 eingestellt. Die tschechischen Behörden hatten den öffentlichen Auftrag ohne ein EU-weites Ausschreibungsverfahren erteilt. Nach den ersten Stufen des Vertragsverletzungsverfahrens (vgl. IP/10/501) hatte die Kommission 2010 erwogen, die Tschechische Republik vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen (IP/10/1438).
Die Europäische Kommission hat die Untersuchungen eingestellt, da die Tschechische Republik versichert hat, dass die Vergabestellen in Zukunft die Abweichung von öffentlichen Ausschreibungen für den Erwerb von Waren für militärische Zwecke (Artikel 346 AEUV) auf Ausnahmefälle beschränken werden, in denen es um die Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen des Landes geht. Außerdem erkennt die Tschechische Republik an, dass Mitgliedstaaten, die von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, auf Aufforderung der Kommission oder einer anderen zuständigen Behörde nachweisen müssen, dass die betreffende Maßnahme für die Wahrung ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen erforderlich ist.
Diese Klarstellung erfolgte in den Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EC über die Beschaffung von Verteidigungsgütern, so dass die tschechischen Vorschriften nun mit dem Standpunkt der Kommission im Einklang stehen. Zwar ist die Kommission nach wie vor der Ansicht, dass der Erwerb der Transportflugzeuge im Jahr 2009 einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren hätte unterliegen müssen, doch wurde der betreffende Lieferauftrag bereits vollständig ausgeführt. Folglich wäre eine Befassung des Europäischen Gerichtshofs gegenstandslos und würde nicht dem Schutz der EU-Interessen dienen. Entscheidend ist, dass in Zukunft alle Aufträge unter Einhaltung der einschlägigen EU-Vorschriften vergeben werden.
3.) und 4.) Man vgl. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-10-1438_de.htm, http://europa.eu/rapid/press-release_IP-10-501_de.htm.
Dieser Deal kann nur gestoppt werden, wenn ein Konkurrent nach der eigentlichen Vertragsunterschrift gegen die Einigung klagen. Praktisch kommen für die Umbauarbeiten nur EC und AW in Frage. Ob da jemand wagt, sich mit EC und damit EADS anzulegen, wage ich zu bezweifeln. Erste Sitzungswoche des neuen Bundestages ist Anfang November. Das ganze dürfte dann etwa Anfang Dezember über die Bühne gehen. Davor muss die Union natürlich noch an der Regierung bleiben.
M.M.n. ist da weniger die Klage bzw. der Antrag auf ein Vergabenachprüfverfahren durch einen betroffenen Wettbewerber geboten (an das Bundeskartellamt bzw. dessen Nachprüfkammern), da eben gar kein Vergabeverfahren stattfand.
Vielmehr wurden aus einem bestellten Kontingent an „Heereshubschraubern“ des Typs NH90 TTH – welche über nahezu „Null“ Aufwuchspotential verfügen – 18 Maschinen zum hochspeziallisierten „Bordhubschrauber“ bzw. SEA-KING-Nachfolger des Phantasienamens SEA-LION „umgewidmet“, wobei die Spezifikationen dieses noch völlig unbekannten Typs völlig unbekannt sind. Entweder werden also aus diesen Maschinen anforderungsgerechte Bordhubschrauber, dann hätten diese aber ausgeschrieben werden müssen. Oder es werden einen bevorzugten Anbieter begünstigende „faule Kompromisse“ eingegangen, dann sind diese jedoch gemäß der BHO, des CPM (nov) und des europäischen Vergaberechts absolut widerrechtlich!
Es erscheint eine Information bzw. Anzeige, ein Antrag oder eine Anregegung an die „Europäische Wettbewerbskommission“.auf Überprüfung und Verfolgung der Sachverhalte geboten. Ob dies durch einen unmittelbaren Wettbewerber erfolgt, oder z.B. durch einen „Vertreter Offentlicher Interessen“ (z.B. Bundesrechnungshof, politischer Mandatsträger bzw. einzelne Fraktionen), oder durch einen sonstigen Inhaber „berechtigter rechtlicher Interessen“, erscheint dabei als völlig unerheblich.
Der „Europäischen Wettbewerbskommission“ dürfte auch die Sommerpause des Deutschen Bundestages relativ egal sein und man könnte vor den Wahlen zumindest noch einen „Trend“ erhalten.
Als Frage stellt sich jedoch, ob es opportun ist, auf Basis des noch vertraglich auszugestaltenden MoU bereits „schweres Geschütz aufzufahren“, oder besser es abzuwarten gilt, bis sich das BMVg „im stillen Kämmerlein“ mit den und mit wem auch immer auszuhandelnden Verträgen endgültig gebunden hat?
Ich gehe einmal davon aus, dass auch dieses vor den Wahlen noch über die Bühne gehen wird, denn TdM wird sich in seiner „Sack-ist-zu-Mentalität „, die Maxime des (noch vermeintlich) freien Handelns nicht nehmen lassen. Es ist also auch während der parlamentarischen Sommerpause weiterhin Wachsamkeit geboten!
Pinneberger Tageblatt – SHZ.de: Streit um die SAR-Hubschrauber – 1. Juli 2013 | von Henning Baethge. „BERLIN/KIEL. Der Such- und Rettungsdienst aus der Luft ist in Deutschland zu teuer – daher soll die Bundeswehr ihn an die Bundespolizei abgeben.“
Diese Situation ist durchaus als korrespondierend zu dem mit der Reform sich forcierenden „Hubschrauber-Dilema“ der Deutschen Marine und deren zunehmender Verfall an fliegerischen Kernfähigkeiten – auch für die eigene Truppe – speziell bei teilweisen Ersatz des SEA KING durch die 18 SEA LION, zu sehen. Hinzu kommen die horrenden „Vollkosten“ der Hubschrauber Systeme MK-41 SEA KING mit 20.635,00 €/FlugStd und MK-88 SEA Lynx mit 25.601,00 € /FlugStd gemäß VMBl 1/2012, welche als zwar systemimmanentes bzw. hausgemachtes Problem der Bw gelten, aber eben trotzdem im EP 14 zu Buche schlagen.
Die Spareffekte aus mehrfachen Modernisierungsprozessen für beide Helikoptertypen erscheinen altersbedingt seit ca. 2008 endgültig aufgezehrt, wie diese Kosten gemäß VMBl 1/2012 und deren Entwicklung in der Vergangenheit klar beweisen.
Es darf dennoch ernsthaft bezweifelt werden, daß ein „SEA LION“ aufgrund mangelnder Aufwuchspotentiale die gleichen Fähigkeiten. bei für die Bw geringeren Kosten erbringt. Deshalb ist dessen Beschaffung m.M.n. bereits gemäß CPM (nov) widerrechtlich, ungeachtet jeglicher vergaberechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und kartellrechtlicher Aspekte, weil apriori eine glatte Fehlinvestition.
Der Stern hat das jüngste „Vögelein-Gezwitscher“ auch mitbekommen; „Helikopter-Deal des Verteidigungsministeriums: De Maizière kam, sah – und hörte zu“
STERN.DE - vor 9 Stunden
„Wer handelte einen umstrittenen Hubschrauber-Deal aus? Verteidigungsminister de Maizière sagt: Mein Staatssekretär war’s, ich war nur dabei.“
Also der „Mörder war immer der Schloßgärtner“ und der „blaue Elephant aus Meißen saß nur mit seinem Rüssel dabei“. Lächerlicher kann diese Posse und auch dümmlicher diese ministerielle Ausrede wohl nicht sein?
Ja glaubt denn wirlich jemand ernsthaft, dass irgendeiner der ernsthaften Wettbewerber eine Beschwerde an das BMVg schreibt, oder gar das BAAINBw rügt, ein Vergabenachprüf- verfahren bei den Kammern des Bundeskartelamtes anstrebt, oder gar eine Kartellrechtsklage in Bonn erhebt?
„FFF = formlos, fristlos, fruchtlos“, weil an dem „SEA-LION-Vergabeverfahren frei nach Gutsherrenart“ und bei der „Sack-ist-zu-Mentalität“ von TdM nie beteiligt. Davor- in 2010 – gab es allerdings eine Marinehubschrauber-Ausschreibung mit einem klarem ersten und zweiten Verlierer!
Global Player – und davon auch Europaer – werden da ganz andere Mittel ergreifen, statt sich mit einem Deutschen Behördenklüngel samt einem „Elastizitätsmodul einer Eisenbahnschiene“ zu befassen und die gebotenen Alternativen – nämlich belgische Senf-Pralinen – könnten noch während der Sommerpause des Deutschen Bundestages wirklich weh tun, auch TDM und dessen Schatten StS SB!
Wie kann man nur so einfältig und sorry, so dumm sein?